Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 96. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v úterý dne 12. èervence 1927.
1. Øeè sen. Friedricha.
Meine Herren? Bereits im verfassungsrechtlichen Ausschuß habe ich bewiesen, daß die sogenannte Verwaltungsreform wenig für einen volksbewußten Èechen und natürlich noch viel weniger für einen Deutschen annehmbar ist. Ich habe als Vertreter der Opposition in diesem Ausschuß zu den meisten Punkten der Vorlage gesprochen, wie die andern Herren der Opposition, wir haben in sachlicher Weise auf die furchtbaren Gefahren der Verwaltungsreform hingewiesen; wir kamen auf diese Weise glücklich in zwei Nächten und zweieinhalb Tagen durch die Artikel 1 bis 13 und durch die Paragraphen 1 bis 9. Wir sahen aber dann die Unmöglichkeit eines Erfolges der starren Majorität gegenüber ein und gaben Samstag mittags diesen Kampf auf. Dann waren in einer halben Stunde die andern 92 Paragraphen genehmigt und wir erhielten das Lob, eine loyale Opposition gemacht zu haben. Es wäre kein Kunststück, diese Vorlage auch hier wieder Punkt für Punkt zu zerpflücken, das muß aber jedem schon langweilig werden, jeder kennt es, es ist schon zu oft geschehen, und ich will nur sagen: Das Fazit sorgfältigsten Studiums und kritischer Betrachtung ist, daß das Gesetz sowohl die Èechen wie die Deutschen um das natürliche Recht bringt, sich in Gemeinde und Bezirk selbst zu verwalten und sich kulturell und wirtschaftlich frei auszuleben. (Sen. Beutel: Also Vergewaltigungsreform!) Jawohl, eine Vergewaltigungsreform. Die Èechen müssen vor Chauvinismus blind sein, wenn sie das nicht erkennen; sowohl ich wie die Vertreter der èechischen Opposition haben bewiesen, daß die Artikel 3, 5, 10 und § 8 direkt verfassungswidrig sind. Im Artikel 3 werden Strafbestimmungen verhängt - entgegen den Bestimmungen der Verfassung - ohne daß der Tatbestand der Übertretung überhaupt berührt oder angegeben wird. Den Tatbestand macht künftig der Herr Bezirkshauptmann. Das steht im Gegensatz zur Verfassung, ist ein Widersinn, wie man ihn noch nirgends gesehen hat, dein strafenden Organ zugleich das Pouvoir zu geben, sich den Tatbestand der Übertretung selbst machen zu können. (Výkøiky sen. Beutela.) Aber noch mehr. Laut Artikel 10 wird die eigentliche Verwaltungsreform, auf welche das Volk gewartet hat, durch Regierungsverordnung von der Regierung selbst geregelt werden. Die Regierung kann sich also die Verwaltungsart selbst regeln wie sie will, jene Verwaltung, auf die das Volk gewartet hat, da die heutige Verwaltung reformbedürftig ist. Es sind keine näheren Bestimmungen getroffen. Dagegen enthält die Vorlage Bestimmungen, die unwürdig sind eines Staatsbürgers in einer demokratischen Republik. (Sehr richtig!) Gleich im Abs. 1, Art. 10, heißt es, es, können zum Verwaltungsverfahren von der Regierung auch dritte Personen, wie auch die Gemeinden und andere öffentliche Korporationen herangezogen werden. Ich bitte, zum Verfahren, wo es ausdrücklich heißt, einschließlich Exekutionsverfahren! Meine Herren, jeder Staatsbürger kann künftig zum Büttel für die Steuerexekution oder für jede andere Exekution, die politisch durchgeführt wird, herangezogen werden. Das ist etwas, was mit modernen Einrichtungen ganz unvereinbar ist; der Gedanke ist ganz einfach entsetzlich, daß man gegen einen Nachbarn herangezogen wird und den Spion machen, mithelfen muß, das Verfahren durchzuführen. Das ist eine Bestimmung, die absolut nicht gutzuheißen ist. (Výkøiky.)
Es sind aber noch andere Sachen drin, z. B. im § 4. Es ist ganz haarsträubend, daß einer bestraft werden kann, welcher die Ursache für ein Verfahren ist, oder welcher das Verfahren hinauszieht oder mit nichtgenügender Begründung behördlichen Aufträgen nicht entspricht. Meine Herren, ich reiche heute um irgendeine Bewilligung oder Konzession oder sonst etwas ein, mein Gott, die politischen Behörden greifen schon heute so ungeheuerlich in alles ein, sodaß man tausendmal in die Lage kommt, das machen zu müssen, aber der betreffende Bezirksbeamte sagt: Was willst Du haben, Du frotzelst uns, Du machst eine Eingabe, Du machst uns damit nur Arbeit, was geht uns das an? Und nach diesem Paragraphen hat er das Recht, mich zu strafen, statt mir einen Bescheid zu geben, daß meiner Eingabe stattgegeben wird oder nicht. Nach all diesen Artikeln und auch nach anderen Paragraphen, ich nenne 1, 5, 17, 30, 74 und 75, werden die Herren im Staates ausschließlich der Bezirkshauptmann und der Landespräsident mit seinem Stabe sein. Und beide werden anbetend zu einem Gott aufsehen, der über ihnen allen steht; das ist der Herr Minister selbst. Die Verwaltung kann sich die Regierung, wie ich schon gesagt habe, im Verordnungswege regeln, sie darf sich die Bezirksgrenzen und die Amtssitze nach Belieben bestimmen und erhalten überdies noch in anderen Artikeln eine Polizeigewalt, die weit über das alte Bach'sche Prügelpatent hinausgeht. Die Errichtung der Bezirks- und Landesvertretungen sowie der Ausschüsse ist meiner Ansicht nach nichts anderes als Augenauswischerei, denn von einer Eigen- oder Mitverwaltung ist nicht mehr die Rede. Ich bitte zu beachten, daß im Artikel 1, wo die Kompetenz der politischen Behörden bestimmt ist, nur das Ministerium des Innern und die ihm unterstellten politischen Ämter erwähnt sind, die in ihrem Bereich die Verwaltung ausüben. Die autonome Verwaltung ist also jetzt offiziell verschwunden. Es übt sie niemand aus, wenn später Bezirks- und Landesvertretungen genannt werden, so sind das eben beratende Organe, die man eben zu irgendwelchen Zwecken mit beizieht, die aber absolut keine Kompetenz haben. Wir sind also dem alten Österreich gegenüber, das so verschrieen war, um eine ungeheuere Stufe auf ein ganz neues Niveau einer Verwaltung heruntergesunken. (Výkøiky!) Die Bezirksund Landesvertretungen sind nur beratende Körperschaften, sie sind ganz in die Gewalt der Staatsorgane gegeben, die auch die volle Präsidialgewalt haben und nur das in diesen Körperschaften verhandeln lassen, was ihnen beliebt. (Pøedsednictví ujal se místopøedseda dr Brabec.) Sie können auch jederzeit sistieren, was beschlossen wurde, sie können die ganze Vertretung nachhause schicken und wenn ihnen einer nicht paßt, können sie ihn auch während der Sitzung ausschließen, ja abführen lassen. Was hier geschaffen wird, ist weder Demokratie noch Autonomie, sondern schärfste Zentralisierung aller Macht in den Händen der jeweiligen Regierung, die unbedingt zum System des Polizeistaates und zur Diktatur der Beamtenschaft führen und ausarten muß. Ich meine, es sollten das auch die èechischen Herren bedenken, denn auch ihnen kann einmal die Diktatur der Beamtenschaft über das Volk sehr unangenehm werden. (Výkøiky.) Auch bei den Èechen darf man nicht vergessen, daß man Bezirksgrenzen nicht immer aus nationalen Gründen abzustecken braucht, wie es die Herren gewohnt sind, es den Deutschen gegenüber zu tun, man kann auch Bezirksgrenzen aus parteipolitischen Gründen abandern, bei irgend einer Wahl, und niemand kann wissen, wie die Grenze ausfällt, um z. B. den Plan irgend einer Partei zu stören, oder zu fördern. Von Beamtendiktaturen gibt es in der Geschichte Vorbilder genug, aus denen zu ersehen ist, wie gefährlich eine Beamtendiktatur für das Volk werden kann. Gehen Sie in die ganz alte Geschichte zurück und da sehen Sie, daß es nichts anderes als die Diktatur einer Kaste war, denn schließlich wird die Beamtenschaft, wenn sie mit solchen Machtmitteln ausgestattet ist, eine Kaste für sich werden, die die Herrschaft an sich reißen kann. Und das bedeutet ein Übel und birgt eine Gefahr in sich, der man einen Staat nicht aussetzen darf. Am meisten und schärfsten werden natürlich wir Sudetendeutsche das Gesetz fühlen. Unsere Selbstverwaltung in Gemeinde und Bezirk ist das einzige Gegengewicht, das einzige Schutzmittel, das wir gegen die drohende Èechisierung haben. Das alte Österreich war so verschrieen, es hat aber seinen Völkern diese Autonomie in Gemeinde und Bezirk, ja im Lande den Èechen zum Geschenk gegeben, damit eben die Völker einen gewissen Schutz gegenüber dem Druck von oben haben. Damals konnten die Beamten nicht allmächtig werden, denn damals gab es einen Kaiser, der seine Daumen auch auf die Minister und alle Beamten gehalten hat; er konnte sie jederzeit entlassen, wenn er wollte. Das gibt es jetzt nicht mehr, der Minister ist jetzt in wirklicher Herr, der größte Herr und nach diesem Gesetz wird er überhaupt ein unumschränkter Herr werden, denn er ist nur dem Parlamente verantwortlich.
Welche Erfahrungen wir jedoch da gemacht haben, brauche ich wohl nicht erst zu sagen. (Výkøiky.) Er wird nicht zu große Befürchtungen hegen vor der Einmischung des Parlaments. Wir Deutschen sind schon um unser Selbstbestimmungsrecht gebracht, das wir Deutschnationalen immer verlangen werden. Ich sage, wir müssen aber auch. die Gemeinde- und Bezirksautonomie haben, sonst wird es uns unmöglich sein, das deutsche Gebiet unserer Heimat zu erhalten. Aber gerade das ist meiner Ansicht nach ja der Sinn der ganzen Verwaltungsreform, darum haben Sie auch Schlesien verschwinden lassen, das der letzte selbständige deutsche Teil des Staates war. Es kannte sich erhalten, es könnte sich heute geradeso gut in Selbstverwaltung erhalten, aber es mußte verschwinden, als Opfer der neuen Richtung, die darauf ausgeht, den Nationalstaat zu schaffen, in welchem natürlich eine deutsche Autonomie selbst zum kleinsten Teil nicht mehr Platz hat. Als ich schon im Ausschuß auf diese Gefahr hinwies, erklärten der Herr Minister und die Vertreter des Ministeriums, daß sie nichts nationalfeindliches, nichts parteifeindliches mit dieser Vorlage bezwecken, sondern nur die Unifizierung der Verwaltung anstreben. Ich frage aber, wozu brauchen dann die Herren solche Ermächtigungen sich im Gesetz geben zu lassen, wenn sie das nicht vor haben? Möglich, daß der jetzige Herr Minister nicht vor hat, die Bezirksgrenzen zu unserem Schaden zu ändern. Aber kann er für seinen Nachfolger einstehen? Übrigens stellten nur die Vertreter des Ministeriums die Absicht einer Èechisierung in Abrede, von den èechischen Senatoren sprach jedoch nicht einer dezidiert die Richtigkeit meiner Befürchtungen ab. Im Gegenteil, die Sicherung des èechischen Nationalstaates als Ziel dieser Gesetzesvorlage ging aus den Äußerungen der èechischen Mehrheitsparteien für mich klar hervor, und daß das Gesetz solche Tendenzen verfolgt, kann ich aus jedem Artikel beweisen.
Ich habe schon vorhin auf Artikel 10 hingewiesen, der eine kolossale Vergewaltigung ist, der jeden Staatsbürger vollständig in die Hand des Bezirkshauptmannes, bezw. des amtierenden Beamten gibt. So könnte ich natürlich noch X-Artikel anführen und könnte über sie alle sprechen, ich will mich aber nicht wiederholen, ich will nur noch die Bestimmungen bezüglich der falschen Zeugenaussage anführen. Das ist eine ganz neue Bestimmung, die besagt, daß jemand, der bei der politischen Behörde falsch aussagt, so und so zu bestrafen ist. Wir haben doch ein Strafgesetzbuch, das genau sagt, was eine falsche Zeugenaussage ist, das genau feststellt, wann sie ein Verbrechen oder eine Übertretung u. s. w. ist. Man setzt sich aber hier über all das hinweg, was man in andern Gesetzen hat, man kennt es nicht oder will es nicht kennen.
Wir Deutschen gehen einer schweren Zukunft, furchtbaren Zuständen entgegen, wenn diese Vorlage Gesetz wird. Ich bin überzeugt, es ist die Absicht der Vorlage, mit der Zeit die reindeutschen Bezirke auf Grund des § 1 Abs. 3 vollständig verschwinden zu lassen. Nach den § 24 werden viele hundert deutsche Beamte wieder wie bei der Verstaatlichung der Privatbahnen ins Elend kommen. Die Sprachprüfungen, die sprachlichen Anforderungen werden wieder Hunderte und Aberhunderte von Familien unglücklich machen, weil es in der Hand jedes beliebigen politischen Beamten liegt, den Betreffenden im Bezirke zu belassen oder ihm das Leben unmöglich zu machen. Dagegen haben wir ganz sicherlich schon aus rein sprachlichen Gründen speziell in deutschen Gegenden eine Masseneinwanderung èechischer Beamten ins deutsche Gebiet zu gewärtigen. Denen es müssen die Protokolle in jedem Bezirk in der Staatssprache geführt werden. Wie lange wird es dauern und es wird dies auch auf die Gemeinden übergreifen, wie ich ja überhaupt der Ansicht bin, daß das Gesetz nur der Anfang ist, daß es die volle Handhabe gibt, schon durch Eingriff in die Polizeigewalt der Gemeinde vorzuwerfen, warum sie dies oder jenes nicht richtig gemacht hat; das gibt Gelegenheit, solche Gemeindevertretungen zu beseitigen. Es wird ein Regierungskommissär einge setzt und man hat seine Absicht erreicht Die deutsche Geschäftssprache ist aus der Gemeinde verschwunden und wir werden Masseneinwanderungen èechischer Funktionäre zu gewärtigen haben.
Und noch etwas: Wir müssen für die Gelder zittern, welche aus den Bezirken eingehoben werden, für die Bezirksumlagen. Von diesen Geldern - und das sind Millionen in jedem Bezirke - haben unsere deutschen Gewerbetreibenden, unsere deutschen Arbeiter Verdienst, Lohn und Arbeit bekommen. Wissen wir, wie jetzt diese Gelder verwendet werden, wo an der Spitze des Bezirkes der Bezirkshauptmann steht, der diktieren kann, wie er will und Einfluß nehmen kann, wie es ihm beliebt? Jedenfalls müssen wir nach dem, was wir bisher erfahren haben, die größten Befürchtungen hegen, ob diese Gelder wieder in deutsche Hände fließen und dort Verdienst schaffen. Es wäre für uns eine Katastrophe, wenn das nicht der Fall wäre. Denn meine Verehrten, wir haben durch die Kriegsanleihe, durch die Vermögensabgabe schon so ungeheuer viel gelitten, daß es nicht angeht, weitere Verluste zu erleiden. Ein riesiger Teil des Einkommens des deutschen Wirtschaftsvermögens geht im Wege der Alters Unfalls- und überhaupt der Sozialversicherung in die èechische Zentrale und wird von dort dirigiert. Es wäre eine Katastrophe, wenn auch noch diese Millionen in jedem Bezirke, die an Bezirksumlagen eingehen, denselben Weg gehen würden. Denn wir haben nicht mehr soviel Volksvermögen, daß die deutsche Wirtschaft damit auskommen könnte. Wir sind bereits auf dem Standpunkte des Armen angelangt; und was wird aus einem Menschen, der kein Wirtschaftsvermögen mehr hat? Die Bedingungen der Wirtschaft sind zweifach: Ein Wirtschaftsvermögen, etwas womit man wirtschaften kann, und zweitens, die Arbeitsleistung, das heißt, die Leistung mit welcher man dieses Vermögen bearbeitet und dadurch Verdienst schafft. Die Arbeitsleistung ist in den deutschen Gebieten ebenso wie früher noch vorhanden. Aber was wird werden, wenn das Wirtschaftsvermögen so gering wird, daß der Deutsche nicht mehr selbständig wirtschaften kann? Wer kein Wirtschaftsvermögen hat, ist gezwungen, in der Wirtschaft des anderen zu helfen, der noch ein solches hat. Das eben ist das Ziel der ganzen Richtung, die schon von Ra¹ín ausging: Man will die ganze Wirtschaft in die Hand bekommen und wir Deutschen sollen schließlich nur die Rolle der Dienernden, der bloß an der Wirtschaft Mitarbeitenden spielen, während die Wirtschaft selbst vollständig das èechische Volk in die Hand bekommen soll.
Noch ein anderes Kapitel: Wie benehmen sich jetzt schon die niedrigsten èechischen Staatsorgane gegen uns Deutsche? Ein Briefgeheimnis - das kann ich ruhig sagen - gibt es überhaupt nicht mehr. Ganz untergeordnete Postbedienstete genieren sich gar nicht, Briefe an deutsche Abgeordnete oder Senatoren zu öffnen, sie genieren sich sogar nicht, das nicht zu verbergen. Ich hatte unlängst Gelegenheit, mehrere Briefe eines Freundes zu sehen, die geöffnet und so nachlässig wieder zugemacht wären, daß jedermann sofort erkennen konnte, daß der Brief aufgemacht worden war. Ich selbst habe in der letzten Woche einen Expreßbrief erhalten, der vollständig aufgerissen war. Der betreffende Täter hat sich nicht einmal die Mühe genommen, den Spagat ordentlich zuzubinden, der um diesen zerrissenen Brief gebunden war. Das erlauben sich Postorgane ganz untergeordneter Kategorie. Auf Eisenbahnen läßt man auf Bahnhöfen, auf offener Strecke selbst bei Warnungstafeln die deutsche Sprache ganz verschwinden, obwohl doch die Deutschen die èechischen Aufschriften überhaupt nicht verstehen, so daß die Warnungstafeln den Zweck ganz verfehlen. Was werden erst diese Organe bei der zu erwartenden Diktatur der Regierung aufführen, wenn die Regierung die ganze Macht in die Hand bekommen hat und sie sich als Teilhaber dieser Macht fühlen?
Und wie wurde diese Vorlage im Ausschuß verteidigt? Von den Èechen lediglich formell. Denn sie können uns ja nicht sagen, warum sie die Vorlage machen wollen, sonst müßten sie das zugestehen, was ich als Zweck der Vorlage angegeben habe. Nur ein Vertreter der deutschen Regierungsparteien fand Worte, dieser Vorlage auch eine gute Seite abzugewinnen und den Verfassungsbruch zu beschwichtigen.
Schon zu Beginn der Aktion hat der Minister Mayr-Harting die Vorlage verteidigt, trotzdem alle Sachverständigen aller Nationen sie für das undemokratischste Werk seit Beginn dieses Staates erklären und auf die Gefahren dieses Stückwerkes aufmerksam machen. Im Ausschusse suchte ein Vertreter derselben Partei das Werk zu verteidigen; die Verteidigung fiel sehr schwach aus, besonders wenn er sagte: Schlesien sei eigentlich doch zu schwach, für eine Eigenverwaltung. Nur auf eine Ausführungen, daß wir Deutschnationalen es für Volksverrat halten, wenn ein Deutscher für diese Vorlage stimmt, sagte er, er weise diesen Vorwurf zurück, so etwas könne nur einer sagen, der das Volk falsch über die Vorlage unterrichtet oder falsch unterrichtet ist. (Smích.) Ich antwortete ihm schon im Ausschusse und wiederhole es hier: "Nicht wir unterrichten das Volk falsch - da sollte uns Gott strafen - nein, die Herren von den deutschen Regierungsparteien tun dies und sie werden es einst zu verantworten haben." (Výkøiky.) Die Vorlage gibt den Èechen die volle Macht, uns Deutsche völkisch zu unterdrücken, das hat kein einziger widerlegen können, sie konnten nur sagen, daß sie jetzt nichts vorhaben, aber die Macht, so gegen uns aufzutreten, ist ihnen durch das Gesetz gegeben und darin liegt die Gefahr für uns. Wenn es noch einen Zweifel über die Absicht dieses Gesetzes gäbe, so wird er beseitigt, wenn Sie betrachten, wie die Vorlage noch in dieser Session durchgejagt werden muß. Wir sind Herrn Senator Brabec dankbar, wenn er im Ausschusse sagte: Die Vorlage muß jetzt Gesetz werden, denn man weiß nicht, was in zwei bis 3 Monaten geschieht. Vielleicht meint er damit, wer weiß, ob bis dorthin noch Deutsche in der Regierung sein werden, denn wenn die Deutschen dieses wichtigste Abschlußgesetz reit bewilligt haben, dann wird man sie ja nicht mehr brauchen.
Wir Sudetendeutschen brauchen Freiheit, nicht Beamtendiktatur! Es ist haarsträubend, daß Deutsche im Abgeordneten hause diese Vorlage durchzubringen halfen. Der Senat hätte jetzt noch Gelegenheit, den Schlag zu parieren. Wenn die Vorlage hier nicht die Mehrheit findet, bei einer zweiten Verhandlung im Abgeordnetenhause bekommt sie dann die erforderliche qualifizierte Mehrheit sicherlich nicht. Ich appelliere an alle deutschen Senatoren. Gebt euch nicht zu Schergen gegen unser sudetendeutsches Volk her, wir sind ja schon doch so genug gefesselt und ich wiederhole wie im Ausschuß: Wir Deutschnationalen erklären es für Volksverrat, für diese Vorlage zu stimmen, das deutsche Volk wird einst richten über diejenigen, die durch Zustimmung zu diesem Gesetz mitgeholfen haben, unser Volk zu vergewaltigen. (Potlesk nìm. strany národní.)
2. Øeè sen. dr Hellera.
Hohes Haus! Ein deutsches Sprichwort sagt, daß Geschwindigkeit keine Hexerei ist. Ich glaube, wir, der Senat, strafen dieses Sprichwort Lügen. Wenn man sich so überlegt, daß das Abgeordnetenhaus zur Beratung dieser so wichtigen, in das Leben der Völker so tief einschneidenden Vorlage ungefähr 5 Monate gebraucht hat und der Senat, der am vorigen Donnerstag erst im Ausschuß mit der Beratung begonnen hat, diesen Donnerstag schon im Hause damit fertig wird, dann müssen wir vor dieser Leichtigkeit, dieser Schnelligkeit, dieser ausgezeichneten Verfassung, in der sich die immerhin in etwas vorgerücktem Alter stehenden Herren befinden, nur unseren größten Respekt bezeigen. (Výkøiky.) Es hat einmal ein wirklich ausgezeichneter Politiker, unser verstorbener Genosse Dr Viktor Adler, gesagt, daß das Gehirn ein Hemmungsorgan ist. (Veselost.) Ich will nicht unhöflich sein, aber es scheint mir, daß diese Funktion des Gehirnes in diesem Falle hier - sagen wir - etwas versagt hat, denn es wäre sonst ganz unmöglich, daß man eine solche Vorlage in den wenigen Stunden, in denen sich der Ausschuß damit befaßt hat, wirklich gründlich und so, wie es die Sache verdient hätte, durchberaten hätte. Es scheint, daß in diesem Fall die Gehirne doch kein Hemmungsorgan waren, sondern daß man eben hemmungslos darauf losbeschlossen hat. Es war ganz bezeichnend, daß in der ersten Sitzung des Verfassungsausschusses ein Herr von den Mehrheitsparteien ruhig erklärt hat: "An dem Gesetz werden wir ja nichts ändern" usw. Wenn man solche Vorgänge sieht, so müssen wir doch dazu kommen, uns einmal ein wenig über die Stellung klar zu werden, die der Senat im politischen Leben dieses Staates, ich kann nicht sagen, sich errungen hat, sondern bis zu welcher Stellung er herabgeglitten ist. (Sehr richtig!) Wenn es möglich ist, dass von vornherein erklärt wird - und bei der Steuerreform war es ja nicht anders - daß der Senat an einem so wichtigen und tief einschneidenden Gesetzentwurf nichts ändern wird und wenn nun die darauffolgenden Ereignisse zeigen, daß die Herren auch Wort halten und wirklich nicht einen Strich an dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetz ändern, dann wird doch wohl langsam die Frage akut, wozu dieser Senat überhaupt da ist. (Sen. Polach: Das Abgeordnetenhaus hat auch nichts geändert!) Das Abgeordnetenhaus hat doch einige Änderungen vorgenommen. (Sen. Niessner: Die Regierungsparteien! - Rùzné výkøiky.) Nun, es ist nicht so. (Sen. Niessner: Nicht einen Beistrich! - Rùzné výkøiky.) Bitte, ich werde auf das Abgeordnetenhaus zurückkommen. Ich will nicht sagen, daß die Stellung des Abgeordnetenhauses in diesem Lande besonders glänzend ist, aber da wir hier im Senate sind, muß ich mich vor allem mit uns befassen. Es wurden die Gründe für die Einflußlosigkeit des Senats, die sich mit den Jahren nur vergrößert hat, in allen möglichen Organen und Zeitungen und an allen möglichen Stellen erörtert. Die Öffentlichkeit befaßt sich in der letzten Zeit mehr als früher mit der Stellung des Senates und sie kommt nahezu einstimmig dazu, den Senat als eine ziemlich überflüßige Körperschaft zu erklären. Wie sind wir dazu gekommen? Die "Prager Presse" hat einen Artikel veröffentlicht, der die Ursache hiefür auf die Parteidisziplin zurückführt. Es sind dieselben Parteien, die Disziplin halten müs sen und darum kann der Senat nichts anderes machen als das Abgeordnetenhaus. Andere haben wieder andere Gründe dafür angeführt. Bei uns hier z. B. wird immer gesagt, die Einflußlosigkeit des Senats rühre davon her, daß die Gesetzentwürfe fast zur Gänze zuerst im Abgeordnetenhaus überreicht werden und dann erst zu uns herkommen. Andere haben in der ständigen Abvvesenheit der Minister von den Verhandlungen des Senats den Grund erblickt, wieder andere in dem ungeschriebenen Verfassungsgesetz, das besagt: "Kein Senator darf Minister werden." So sind eine ganze Menge Gründe für die Einflußlmsigkeit des Senats angeführt worden. Sicher ist in all dem nach meiner Ansicht immer ein Körnchen Wahrheit. Was die unvollständige Ministerbank betrifft, so muß ich das jetzt einigermaßen einschränken, weil sich ein Herr Minister eingefunden hat, allerdings nicht der Ressortminister und nicht der Ministerpräsident. (Ministr dr Mayr-Harting: Ist schon im Hause!) Im Hause ist er schon, also fabelhaft. (Veselost. - Rùzné výkøiky.) In all dem liegt ein Körnchen Wahrheit, aber das Wesen der Sache wird nach meiner Ansicht davon nicht getroffen. Die Stellung, die der Senat heute hat, hat er sich selbst zu verdanken. Daß der Senat so absolut einflußlos geworden ist, das hat er nur sich selbst zu verdanken, der früheren und in erhöhtem Maße der jetzigen Mehrheit. Ein Haus, das sich alle Jahre zweimal mit immer wiederkehrender Genauigkeit in Zeitnot drängen läßt, das alle Jahre im Sommer und um die Weihnachtszeit herum die wichtigsten Gesetze in wenigen Stunden erledigt, ohne - mit der von vornherein seitens der Regierungsparteien kundgegebenen Absicht - ein Wort zu ändern, wie soll ein solches Haus Ansehen in der Öffentlichkeit genießen? Ich werde Ihnen sagen, von welchem Termin an die Mißachtung des Senates in der gesamten Öffentlichkeit herrührt. (Výkøiky.) Das war damals, als wir im Dezember. 1921 eine Tagesordnung mit ungefähr 100 Gegenständen hatten und als wir diese Tagesordnung in einigen wenigen Tagen vor Weihnächten erledigten. Damals hat die ganze Öffentlichkeit über uns gelacht und sie lacht alle Jahre über uns, sie lacht heute und morgen über uns, da sie sieht, mit welcher Leichtigkeit, um kein anderes Wort zu gebrauchen, hier die Regierungsparteien auch jetzt wieder solche Gesetze machen und beschließen. (Místopøedseda dr Soukup pøevzal pøedsednictví.) Ich will noch ein Beispeil vom Niedergang des Parlamentarismus in diesem Staate überhaupt vom heutigen und gestrigen Tag anführen. Was soll die Demokratie, der Parlamentarismus in einem Staat bedeuten, in dem es Vorgänge gibt, wie in den letzten Tagen bei uns im Verfassungsausschuß? Vor mehr als einem halben Jahre wurde ein vom Verfassungsausschuß eingesetztes Subkomitee mit dem Gesetzentwurf über die Arbeitsgerichte mit den Beratungen fertig. Seit dieser Zeit drängen die sozialistischen Parteien, daß dieser Entwurf auf die Tagesordnung des Ausschusses kommt, der Herr Justizminister hat wiederholt das Verlangen gestellt, daß dieser Entwurf endlich einmal beraten wird. Warum? Wir haben die letzten Wahlen für die Gewerbegerichte, an deren Stelle diese Arbeitsgerichte treten sollen, vor - wenn ich nichtirre - 13 oder 14 Jahren gehabt, vor dem Kriege. Eine Menge der damals gewählten Gewerbegerichtsbeisitzer ist verstorben, verzogen, verdorben. Die Richter sind nicht einmal mehr imstande, Sitzungen des Gewerbegerichtes zusammenzubringen, die Verhandlungen vor den Gewerbegerichten dauern länger als vor den gewöhnlichen Gerichten. Die Gewerbegerichte werden ihrem Zweck vollständig entfremdet. (Výkøiky sen. Ja rolima.), und deshalb verlangt der Herr Justitzminister, daß endlich einmal das Gesetz über die Arbeitsgerichte durchgesetzt werde, damit die neuen Beisitzer, wie es im neuen Entwurfe gesagt wird, ernannt werden, damit wir endlich zu ordentlich funktionierenden Arbeitsgerichten kommen. Und was geschieht? Das Veto einer einzigen Partei, der èechischen Agrarier, genügt, damit ein halbes Jahr lang die Vorlage nicht einmal auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt werden kann. Meine Herren, ist das noch Demokratie, ist das noch Parlamentarismus? Die Herren haben es doch in der Hand, im Ausschusse Abänderungsanträge zu stellen, darüber abstimmen zu lassen, und müßten sich einer Mehrheit fügen. Es scheint aber, daß innerhalb der Regierungsparteien die agrarische Partei mit ihrem Verlangen, die Landarbeiter aus der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte auszuschließen, Widerstand findet, daß, sie nicht sicher ist, daß die Mehrheit sich doch gegen sie entscheidet, und weil diese eine Partei es verlangt, kommt die Sache nicht zur Verhandlung. Das schlägt der Demokratie und dem Parlamentarismus ins Gesicht und die Öffentlichkeit, die das erfährt, muß sich fragen Was hat eine Körperschaft für eine Bedeutung, die sich so etwas gefallen läßt?