Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 93. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze v pondìlí dne 11. èervence 1927.

Øeè sen. dr Hellera.

Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist den Ländern aufgetragen, Zwangsarbeitsanstalten zu errichten. Es werden darin Bestimmungen getroffen, durch die die Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1885 erweitert werden und schließlich Bestimmungen getroffen, welche die Stellung unter Polizeiaufsicht, die bisher in der Slovakei und Karpathorußland unbekannte Einrichtungen waren, auch auf diese Länder ausgedehnt werden. Im Motivenbericht wird darauf verwiesen, daß die Zahl der Verbrecher überhaupt und die Zahl der rückfälligen insbesondere nach dem Kriege angewachsen ist und daß es schon aus diesem Grunde notwendig ist, eine größere Anzahl von solchen abgeurteilten Personen, bei denen es das Gesetz zuläßt, Zwangsarbeitsanstalten zu übergeben. Ich muß vorerst an der Statistik, die uns vorgelegt ist, aussetzen, daß sie bezüglich der Zeit nach dem Kriege nur bis 1922 reicht, sich also auf jene Jahre beschränkt, in denen die größte Not, das größte Elend im Lande war und daher auch die größte Zahl der Verbrechen vorgekommen ist. Ich glaube doch, daß es bei einigem guten Willen hätte möglich sein müssen, uns eine wenigstens bis zum Jahre 1924 oder 1925 reichende Statistik vorzulegen, also für die Jahre, die wenn auch noch nicht ganz normal, so doch jedenfalls solche mit normaleren Verhältnissen waren. Es wird auch im Ausschußbericht schon darauf verwiesen, daß die größere Zahl der Verbrechen, Vergehen und Übertretungen, um die es sich handelt, aus den geänderten Geldverhältnissen mithervorgeht, daß sie durch die geänderten valutarischen Verhältnisse hervorgerufen waren. Gewiß hat dieser Umstand großen Einfluß gehabt; und es konnte auch das Gesetz, das den geänderten valutarischen Verhältnissen Rechnung trägt, doch nicht der in den Nachkriegsjahren eingetretenen Geldentwertung nachkommen. Aber wir haben auch noch folgende Einwendungen gegen das Gesetz. Vor allem sind wir nicht der Ansicht, daß der Verwahrlosung der Jugend und der Menschen überhaupt, von der so viel gesprochen wurde, durch derartige Vorschriften in besonders wirkungsvoller Weise entgegengetreten werden kann. Die Verwahrlosung der Menschen und der Jugend insbesondere nach dem Kriege war natürlicherweise hervorgerufen durch die Kriegsverhältnisse, die die Menschen gelehrt haben, Menschenleben und menschliches Eigentum nicht zu achten, und die all jene Instinkte ausgelöst haben, auf denen eben der größte Teil der Verbrechen in unserer Wirtschaftsordnung beruht. Ich glaube, daß die Bekämpfung dieser sozialen Erscheinung nur auf sozialem Wege möglich ist, daß durch zunehmende soziale Gesetzgebung dem Hang zum Verbrechen viel mehr entgegengetreten werden kann als durch bloße strafrechtliche Maßnahmen, als deren eine sich auch die Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt darstellt. Wenn nun die jetzige Mehrheit der Meinung ist, daß an sozialer Gesetzgebung in der Nachkriegszeit zu viel geleistet wurde, so ist gerade diese Statistik, die uns hier vorgelegt wurde, der beste Beweis für das Gegenteil und dafür, daß in sozialer Beziehung noch bei weitem nicht soviel geleistet wurde und daß durch Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, durch Bekämpfung von Verbrechen im Ursprung, d. h. in den sozialen Verhältnissen, eben viel mehr getan werden muß als bisher. Meine Herren, ich gebe gerne zu, daß bei gewissen Verbrechen die Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt nicht nur ein Erfordernis ist, sondern vielleicht bis zu einem gewissen Maße und unter gewissen Voraussetzungen eine Erleichterung der Strafe, weil ich mir nicht vorstellen kann, daß irgend etwas eine ärgere Strafe bedeuten könnte als durch Jahre nichts zu tun.

Aber, meine Herren, wir haben ja gar keine Garantie dafür - und das ist es, was uns in der Hauptsache dazu bewegt, diesem Gesetze nicht zustimmen zu können - daß diese Leute nicht ausgenützt werden, in den Zwangsarbeitsanstalten als Lohndrücker fungieren, als solche, die reellen Arbeitern eine unlautere Konkurrenz bieten. Sie werden in den nächsten Tagen ein Gesetz über den unlauteren Wettbewerb beschließen, während Sie in diesem Gesetze zum unlauteren Wettbewerb geradezu anreizen, denn was heißt es anderes als unlauteren Wettbewerb betreiben, wenn es im Artikel 1, Abs. 2 heißt: "Der Staat vergütet den Ländern den notwendigen und zweckmäßigen Aufwand zur Errichtung von Zwangsarbeitskolonien und wird nach Bedarf und Zweckmäßigkeit zu dem übrigen Aufwand, jedoch nur insofern beitragen, als dieser Aufwand der Zwangsarbeitskolonien eines und desselben Landes trotz wirtschaftlicher Führung die ihnen zufließenden Einnahmen dauernd übersteigen wird." Mit dieser Einschränkung reizen sie geradezu die Leitungen der Zwangsarbeitsanstalten dazu an, die dort befindlichen Personen nach Möglichkeit auszubeuten, sie nach Möglichkeit unter allen Verhältnissen arbeiten zu lassen und die Gefahr, daß diese Personen nur den Arbeitern große Konkurrenz machen, daß sie Lohndrücker werden, daß sie zu billigeren und für die Unternehmer besseren Bedingungen arbeiten als die übrigen Arbeiter, liegt sehr nahe, wodurch wiederum die Gefahr hervorgerufen wird, daß die Arbeitslosigkeit, die ohnehin schon groß genug ist, noch vergrößert wird. Es ist nun ganz bezeichnend, meine sehr verehrten Herren, wie das Vorgehen in unserem Verfassungsausschuß gewesen ist. Gegen diese Lohndrücker; gegen die Konkurrenz, die sich in den Zwangsarbeitsanstalten breitmachen kann, haben die Vertreter der Gewerbepartei ebenso wie wir Stellung genommen. Der Ausschuß hat eine Resolution beschlossen, in welcher die Regierung aufgefordert wird, dafür zu sorgen, daß nach Möglichkeit die Arbeit in diesen Zwangsarbeitsanstalten nicht zur Erzeugung von Waren mißbraucht wird, "durch welche zum Schaden der handwerksmäßigen Gewerbe Konkurrenz getrieben wird". Eine Resolution, die auch die Arbeiter vor der Konkurrenz der Zwangsarbeitsanstalten schützt, hat der Verfassungsausschuß nicht angenommen. Wir haben eine solche Resolution heute überreicht und werden ja sehen, ob sie heute im Hause angenommen werden wird. Denn gerade so, wie die gewerbsmäßigen Betriebe durch die Arbeiter in den Zwangsarbeitsanstalten konkurrenziert werden können, genau so können es natürlich auch die Arbeiter sowohl in der Landwirtschaft als in der Industrie werden. Wir erblicken also in diesem Gesetze eine Gefahr für die Arbeiter und schon aus diesem Grunde, wegen dieser Fassung, welche die Leitungen der Arbeitskolonien geradezu aneifert, die Personen, die dort sind, nach Möglichkeit auszunützen, können wir für dieses Gesetz nicht stimmen.

Meine Herren, ich wiederhole nun noch einmal ganz kurz: In der Nachkriegszeit ist die Zahl derjenigen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen, auf welche dieses Gesetz Anwendung findet, also nach dem Gesetze vom Mai 1924, d. i. Landstreicherei, Verleitung Unmündiger zur Bettelei, Bettelei selbst, Arbeitsscheu, unzüchtige Gewerbe, gewiß bedeutend gestiegen, wodurch und wieso habe ich schon gesagt. Dazu kommt noch der unerhörte Luxus, der seitens der besitzenden Klassen in der Nachkriegszeit getrieben wird und der naturgemäß diese Leute verleitet, es den begüterten Kreisen nachzutun und sie dazu zwingt, gerade jene Verbrechen, Vergehen und Übertretungen zu begehen, auf welche das Gesetz nach den neuen Bestimmungen des Artikels II, Abs. b) gleichfalls Anwendung, finden wird.

Der Verfassungsausschuß hat in einigen Punkten Verbesserungen des Gesetzes beschlossen, besonders an der so unglücklichen Stilisierung des Artikels II, Abs. b). Er hat auch bezüglich des Eintritts der Wirksamkeit des Gesetzes eine Verbesserung durchgeführt, was gewiß anzuerkennen ist. Trotz dieser Verbesserungen sind wir aus den angegebenen Gründen nicht in der Lage, für das Gesetz zu stimmen, und müssen es ablehnen. (Potlesk.)