Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì

o 90. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 1. èervence 1927.

1. Øeè sen. Jarolima (viz tìsnopisecká zpráva):

Hoher Senat! Auf der Weltwirtschaftskonferenz, die während des Monates Mai in Genf tagte, haben die Vertreter der verschiedenen Staaten ausdrücklich festgestellt, daß die Schutzzollpolitik und die sonstigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen im zwischenstaatlichen Verkehr die ganze Volkswirtschaft ungemein hemmen. In Erkenntnis dieser Tatsache hat die Weltwirtschaftskonferenz in einer Resolution zum Ausdruck gebracht, daß es sich empfiehlt, in den einzelnen Staaten die Zollmauern und die sonstigen Hindernisse abzubauen. Dieser Resolution haben auch die Vertreter der Èechoslovakischen Republik zugestimmt überdies hat der Herr Außenminister Dr. Beneš in der letzten Tagung des Völkerbundes den Resolutionen der Weltwirtschaftskonferenz zugestimmt und ausdrücklich erklärt, daß die Èechoslovakische Republik bestrebt sein wird, ihre Politik den von der Weltwirtschaftskonferenz aufgestellten Grundsätzen anzupassen. In ähnlicher Weise hat sich auch der Herr Ministerpräsident ausgesprochen, als er den Delegierten der Weltwirtschaftskonferenz den Dank für ihre Tätigkeit bei derselben für die Regierung erstattete. Bei dieser Gelegenheit hat der Herr Ministerpräsident auch erklärt, daß die Regierung die Absicht hat, die Genfer Resolutionen dem Wirtschaftsbeirat zur Begutachtung vorzulegen, worauf sie dann ihre Beschlüsse zwecks Verwirklichung der in Genf aufgestellten Prinzipien fassen wird. In dieser Beziehung haben wir zu bemerken, daß wir durchaus nichts dagegen einzuwenden haben, wenn die Regierung das Gutachten des Wirtschaftsbeirates zu den Genfer Resolutionen einholen will. Unbeschadet dessen müssen wir aber auch darauf beharren, daß diese Resolutionen der Weltwirtschaftskonferenz auch dem Senate zur Begutachtung vorgelegt werden. Sollte die Regierung die Absicht haben, in dieser Frage den Senat auszuschalten, so legen wir schon jetzt die entschiedenste Verwahrung dagegen ein. Nachdem nun die Regierung sich so feierlich zu den Beschlüssen der Weltwirtschaftskonferenz bekannt hat, sollte man nun erwarten, daß sie auch bestrebt sein wird, fortan beim Abschluß neuer Handelsverträge alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Zollmauern abzutragen. Wer dieses erwartet hat, wird durch den soeben in Verhandlung gezogenen Handelsvertrag den die èechoslovakischen Unterhändler mit Ungarn abgeschlossen haben, sehr gründlich eines anderen belehrt. In der Begründung zu diesem Handelsvertrag wird sogar die Behauptung aufgestellt, daß der Abschluß des Handelsvertrages mit Ungarn erst nach Wirksamkeit unseres Zollwuchergesetzes vom 22. Juni v. J. möglich geworden ist. Dieselbe Behauptung haben übrigens auch die Herren Berichterstatter hier aufgestellt. Wenn die Nachricht, die in den Zeitungen gewesen ist, zutreffend ist, so hat man auch in Ungarn berichtet, daß der Handelsvertrag mit der Èechoslovakei erst dann möglich geworden ist, nachdem in Ungarn zuvor der Autonomie Zolltarif beschlossen worden ist, also auf beiden Seiten gleiche Argumente. Bis dahin, bevor der autonome Zolltarif bestanden hatte, hatte Ungarn angeblich nicht das mindeste Interesse an dem baldigen Abschluß eines Handelsvertrages mit der Èechoslovakei. Diese Beweihräucherung des von der deutsch - èechischen Regierungskoalition beschlossenen Zollgesetzes soll wohl nur das Alibi sein, um die Ausplünderung, die infolge des Zollvertrages eingetreten ist, zu rechtfertigen, insbesondere die Ausplünderung jener Massen, die auf Lohn- und Gehalt angewiesen sind. Sicher ist jedenfalls, daß der mit Ungarn abgeschlossene Handelsvertrag das Gegenteil von dem enthält, was auf der Weltwirtschaftskonferenz inbezug auf den zwischenstaatlichen Handelsverkehr zum Prinzip erhoben worden ist. Der zwischen der Èechoslovakei und Ungarn am 31. Mai d. J. abgeschlossene Handelsvertrag hält sich im allgemeinen an die höchstzulässigen Zollsätze, die in den autonomen Zolltarifen beider Staaten vertragsmäßig enthalten sind.

Es handelt sich also lediglich um einen Meistbegünstigungsvertrag mit den in dem autonomen Zolltarif festgesetzten Zollsätzen. Darauf ist es wohl auch zurückzuführen, daß der mit Ungarn abgeschlossene Handelsvertrag zeitlich nicht befristet ist. Hierüber haben eigentlich die Herren Berichterstatter auch nichts gesagt. Im Artikel 31 des erwähnten Handelsvertrages heißt es eben, daß derselbe ohne Befristung läuft und jederzeit von dem einen oder dem anderen Vertragsteile auf die Dauer von 6 Monaten gekündigt werden kann. Wir haben also mit Ungarn einen Handelsvertrag abgeschlossen und dennoch kann es uns passieren, daß wir schon wieder in der allernächsten Zeit vor einem frisch fröhlichem Zollkrieg stehen. Daß durch die unbefristenden Handelsverträge sich die Handelsbeziehungen besonders befestigen und stabilisieren können, muß man jedenfalls sehr stark bezweifeln. Wer von den Vertragsteilen die Nichtbefristung des Handelsvertrages betrieben und schließlich auch durchgesetzt hat, ist aus dem Motivenbericht und aus dem Berichte der Herren Berichterstatter nicht zu entnehmen. Der Inhalt des Handelsvertrages spricht indessen sehr dafür, daß Ungarn die zeitliche Befristung des Handelsvertrages ablehnte, weil die Èechoslovakei nicht geneigt war, inbezug auf die Zölle für landwirtschaftliche Erzeugnisse wesentliche Zugeständnisse zu machen. Diesen Umstand muß man aber ganz Besonders beachten, weil die wirtschaftliche Struktur der beiden Staaten grundverschieden ist. Denn die Èechoslovakei ist vornehmlich ein Industriestaat, wogegen Ungarn ein ausgeprägter Agrarstaat ist. Daß dem so ist, bestätigt auch die Statistik über den Außenhandel. Es wurden im Jahre 1926 aus Ungarn um 1.028.4 Mill. Waren in die Èechoslovakei eingeführt.

Von dieser Einfuhr entfallen ungefähr 800 Mill. Kè auf Getreide, Mehl, Vieh und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse, also über drei Viertel der gesamten ungarischen Ausfuhr in die Èechoslovakei entfällt auf Produkte der Landwirtschaft. Unsere Ausfuhr nach Ungarn beziffert sich im Jahre 1926 auf 1.298 Mil. Kè. Die Èechoslovakei liefert hauptsächlich nach Ungarn Textilwaren, Kohle, Koks, Glas, und allerlei andere Industrieartikel. Jedenfalls besteht die èechoslovakische Ausfuhr nach Ungarn zu ungefähr vier Fünfteln aus Industriewaren. Dabei ist unsere Handelsbilanz mit Ungarn nicht nur im allgemeinen aktiv, sondern sie schließt mit einem ansehnlichen Überschuß ab. Im Jahre 1926 betrug der Ausfuhrüberschuß über 190 Millionen Kè. Es unterliegt gar keinen Zweifel, daß unsere Ausfuhr nach Ungarn noch sehr steigerungsfähig ist.

Ich verweise da zunächst auf die Ausfuhr von Steinkohle. Nach amtlichen Quellen hat Ungarn an Steinkohle im Monatsdruchschnitt eingeführt im Jahre 1925 81.925 Tonnen, im Jahre 1926 74.495 Tonnen. Von dieser Einfuhr stammen aus der Èechoslovakei im Monatsdurchschnitt im Jahre 1925 19.421 Tonnen, und im Jahre 1926 17.280 Tonnen. Im Jahre 1924 hat die Èechoslovakei nach Ungarn 23.478 Tonnen Steinkohle ausgeführt. Seither ist diese Ausfuhr im Jahre 1926 um 5.198 Tonnen gesunken. Dieser Ausfall entspricht ungefähr der Beschäftigung von 300 Bergarbeitern. Unser Anteil an der gesamten Steinkohlenausfuhr nach Ungarn beträgt nicht einmal ein Viertel der gesamten Einfuhr nach Ungarn. In der Vorkriegszeit wurden aus der Èechoslovakei nach Ungarn in seinen jetzigen Grenzen ungefähr 50-000 Tonnen monatlich eingeführt. Daraus ist also zu ersehen, daß unsere Ausfuhr nach Ungarn noch sehr bedeutend gehoben werden kann. Wenn die Èechoslovakei inbezug auf die Ausfuhr von Kohlen in Ungarn so stark ins Hintertreffen gekommen ist, so verdankt sie dies wohl hauptsächlich dem Handelsvertrag, den sie mit Polen seinerzeit abgeschlossen hat. Denn die polnische Kohle wird nicht nur um ein gutes Drittel billiger bis an die èechoslovakische Grenze transportiert, sie genießt auch noch von der polnischen Grenze bis Oderberg auf den èechoslovakischen Bahnen einen Frachtnachlaß. Wenn also Ungarn die polnische Kohle zu günstigeren Bedingungen erhält als die èechoslovakische, so hat unsere Regierung ein voll gerüttelt Maß mit dazu beigetragen. Sie trägt daher auch die Mitverantwortung dafür, daß hierzulande tausende Bergarbeiter beschäftigungslos geworden sind.

Als wir seinerzeit den polnische Handelsvertrag bekämpften, haben die Vertreter der Regierung und auch der damalige Berichterstatter des Senates eingewendet, daß sich der polnische Handelsvertrag in der èechoslovakischen Volkswirtschaft sehr günstig auswirken werde. Eingetreten ist das Gegenteil. Denn unsere Handelsbilanz mit Polen ist stark passiv geworden. Das Passivum betrug im Jahre 1924 164.7 Mill. Kè, im Jahre 1925 579.5 Mill. Kè und im Jahre 1926 732.3 Mill. Kè. So sehen also die versprochenen günstigen Wirkungen aus, die uns der polnische Handelsvertrag eingebracht hat. Demgegenüber hat Ungarn nur ein Viertel der Bevölkerung von Polen, und dennoch haben wir im Jahre 1926 nach Ungarn um 275.6 Millionen mehr Waren als in den zwei Jahren 1925 und 1926 nach Polen ausgeführt. Nach der wirtschaftlichen Struktur der Èechoslovakei und Ungarn wäre es wohl der natürlichste Vorgang, daß die Èechoslovakei die Verpflichtung hätte, und zwar im Interesse der industriellen Bevölkerung, die Einfuhr von Getreide, Mehl, Fett und Vieh durch die Herabsetzung der Zölle zu erleichtern. Dafür hätte die Èechoslovakei von Ungarn sicherlich größere Zollermäßigungen bei der Einfuhr von Industriewaren erzielt. Den eventuellen Einwand der Regierung, daß unter Bezugnahme auf die Meistbegünstigungsklauseln in den Handelsverträgen auch das übrige Zollausland an den von Ungarn gewährten Zollerleichterungen für unsere Industrieartikel zu unserem Nachteile partizipieren könnte, kann man keinesfalls gelten lassen. Richtig ist allerdings, daß die Ungarn zugestandene Ermäßigung oder Aufhebung der Zölle auf Getreide, Mahlprodukte, Fett, Vieh und dergleichen auch dem übrigen Zollausland zustatten kommen würden. Das ist es, was die èechoslovakischen Unterhändler um jeden Preis verhindern wollen. Sie haben jedenfalls allzusehr an die Großagrarier und die sonstigen Nutznießer hoher Zölle und Nahrungsmittelpreise gedacht und waren bemüht, das Zollgesetz unter allen Umständen so aufrecht zu erhalten, wie Sie es voriges Jahr beschlossen haben. Hiebei wurde auf das Lohneinkommen der Arbeiterklasse nicht die mindeste Rücksicht genommen. Wie sich die Zölle in den Preisen von Nahrungsmitteln seither ausgewirkt haben, werde ich in einem anderen Zusammenhange noch darstellen.

Da nun die Regierung das Zollgesetz vom 22. Juni vorigen Jahres als ein Rührmichnichtan betrachtet, kann es niemanden überraschen, wenn er in dem mit Ungarn abgeschlossenen Handelsvertrag die im autonomen Zolltarif festgesetzten Zollsätze wiederfindet, und zwar bis auf zwei Ausnahmen. Diese beiden Ausnahmen gelten unseren heimischen Schweinen und den Schweinezüchtern. Während die im Zollgesetz festgesetzten Mindestzölle auf Getreide, Mehl, Vieh, Fett und dergleichen in vollem Ausmaß in den Handelsvertrag mit Ungarn aufgenommen wurden, wurde der Zollsatz für Mais von 18 Kè auf 6 Kè und für Wicken von 18 Kè auf 6 Kè pro 100 Kg herabgesetzt. Gegen die Beschaffung billigerer Futtermittel ist durchaus nichts einzuwenden, denn wir haben schon selbst diese Forderung wiederholt aufgestellt. Dabei setzen wir allerdings voraus, daß die Verbilligung des Viehfutters auch mit einer Verbilligung der tierischen Nahrungsmittel verbunden sein muß. Diese Hoffnung kann jedoch im vorliegenden Falle nicht erfüllt werden u. zw. deshalb nicht, weil die Zölle auf Vieh aller Art aufrecht erhalten werden. Deshalb werden die Konsumenten aus der Verbilligung von Mais und Wicken nicht den geringsten Vorteil haben. Der durch die Verbilligung der Schweinemast erzielte Gewinn fließt also lediglich in die Taschen der Schweinezüchter. Denn die Zollerleichterungen bei Mais und Wicke, die die èechoslovakischen Unterhändler Ungarn in Bezug auf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse zugestanden haben, mehren neuerlich nur den Profit gewisser agrarischer Gruppen. Nun hat vor einigen Tagen eine Prager Zeitung berichtet, daß neben den dem Senat unterbreiteten Handelsvertrag auch noch eine geheime Vereinbarung mit Ungarn abgeschlossen worden sei. Diese Nachricht wurde bisher nicht berichtigt. Man muß also annehmen, daß diese Mitteilung der betreffenden Zeitung auch auf Wahrheit beruht. Der geheime Zollvertrag soll in der Weise zustande gekommen sein, daß die èechoslovakischen Unterhändler und die ungarische Regierung in einem gesonderten Briefwechsel geheime Abmachungen getroffen haben. In diesem Zusatzabkommen wird Ungarn eine Ermäßigung der Umsatzsteuer zugestanden. Wie hoch sie eigentlich sein soll, ist nicht genau ersichtlich, bekannt ist nur, daß nach dem Gesetz vom Jahre 1925 die Umsatzsteuer für eingeführtes Mehl an der Grenze 11 Kronen für 100 Kg beträgt. Scheinbar wäre es also ganz wenig, wenn diese Umsatzsteuer zum Teil oder auch ganz verschwinden würde. Nun hat das aber einen wesentlichen Nachteil und deshalb muß der Klub der deutschen Sozialdemokraten, für den Fall, daß eine derartige geheime Abmachung bestünde, gegen dieselbe schärfsten Widerspruch erheben. Wir verlangen daher von der Regierung Aufklärung, was es mit dem Geheimabkommen zum Handelsvertrage für eine Bewandnis hat. Sonst müßte man annehmen, daß die Regierung die Absicht verfolgt, den Arbeiter irre zu führen. Sollte dieses geheime Zusatzabkommen bestehen, dann taucht aber auch eine weitere ernstere Frage auf, die Frage des Verhältnisses der Staaten zueinander. Denn es ist ein alter Erfahrungssatz, daß die zwischen den einzelnen Staaten abgeschlossenen geheimen Verträge durchaus nicht geheim bleiben und die Folge davon ist, daß die zwischenstaatlichen Beziehungen ungemein getrübt und vergiftet werden. Sollte dieser geheime Vertrag in welcher Form immer zum ungarischen Handelsvertrag bestehen, dann liegt außer Zweifel eine schwere Verletzung der Meistbegünstigungsklausel vor, was zur Folge hätte, daß andere Staaten wieder zu ähnlichen Methoden, zu ähnlichen Repressalien greifen. Jedenfalls ist es sehr fraglich, ob durch das geheime Zusatzabkommen die Handelsvertragsverhandlungen mit Deutschland und mit Österreich besonders günstig gefördert werden. Und schließlich dürfen wir nicht vergessen, daß auch ein guter brauchbarer Abschluß von Handelsverträgen mit beiden Staaten doch auch von größter Bedeutung ist, weil ja unser ganzer Außenhandel zu ungefähr zwei Fünftel sich mit diesen Staaten abwickelt. Sehr bezeichnend ist auch das Verhalten der Industriellen zur gesamten Agrarpolitik in der Èechoslovakei. Sie jammern unaufhörlich über die Schwierigkeiten, denen unsere Waren im In- und Ausland begegnen. Nach einem Berichte des österreichischen Nationalkomitees an die internationalen Handelskammern gehört die Èechoslovakei mit zu jenen Staaten, die die höchsten Zölle aufweisen. Hinter uns steht nur noch Polen, Jugoslavien und Rumänien. Unter den aufgezählten Staaten stehen wir im Bezug auf die Zölle an elfter Stelle, wir haben also beinahe mit die höchsten Zölle. Schließlich figuriert nach den Ermittlungen des Genfer Arbeitsamtes die Èechoslovakei in bezug auf die Höhe des Reallohnes an dreizehnter Stelle. Wir gehören also zu den Staaten mit den teuersten Lebenshaltungskosten und gleichzeitig mit den niedrigsten Löhnen. Man kann also durchaus nicht sagen, daß die Lebenshaltung der Arbeiter in der Èechoslovakei ungemein hoch ist und daß dadurch eine starke Belastung der Industrie eintritt. Nichtsdestoweniger sind die Industriellen bestrebt, soweit als möglich die ganze Agrarpolitik mehr oder weniger zu fördern und sie verlegen sich darauf, durch ihre Politik eine Senkung der Löhne herbeizuführen. Weil sich die èechoslovakischen Industriellen auf die Agrarier verlassen, weil diese jederzeit bereit sind, alle sozialpolitischen Forderungen zurückzudrängen, so betrachten sie die agrarischen Parteien und jene, die ihnen mithelfen, als die besten Schutztruppen gegen die Arbeiter. Ansonsten geht es auch bei aller Trostlosigkeit in diesem Staate den Industriellen nicht schlecht, denn auch die neuesten" Ausweise der verschiedenen Aktiengesellschaften und Banken beweisen, daß die Gewinne gegen das Vorjahr durchaus nicht geringer geworden sind, sondern daß sie vielfach wesentlich gestiegen sind. Schließlich müssen wir aber bei der Verabschiedung des Handelsvertrages mit Ungarn auch nachdrücklichste feststellen, daß infolge der im Vorjahre eingeführten Zölle die Lebenshaltung der Arbeiter empfindlich verschlechtert worden ist. Der Klub der deutschen Sozialdemokraten beantragt daher, daß auf Grund des Artikels 5 des Zollgesetzes vom 22. Juni 1926 die Zölle auf Getreide und Mahlprodukte aufgehoben werden. Daß der im Gesetz gedachte Notstand unter den Arbeitern tatsächlich besteht, darüber gibt es gar keinen Zweifel.

Welche Aufwärtsbewegung die Preise von Weizen, Roggen und Mehl infolge der Einführung der Zölle genommen haben, erhellt aus folgender Tatsache. Zum Vergleich ziehe ich heran den 23. März 1926 und den 28. Juni 1927. Es notierten an der Prager Börse: 100 Kg Weizen am 23. März 1926 18850 Kè, Roggen 122 Kè, Weizenbrotmehl 200 Kè, Roggenmehl 207 50 Kè. Am 28. Juni 1927 notierten Weizen 253 Kè, Roggen 235 Kè, Weizenbrotmehl 315 Kè und Roggenmehl 330 Kè. In Verhältniszahlen sind die Preise am 28. Juni 1927 gegenüber dem 23. März 1926 gestiegen: Bei Weizen um 34.22%, bei Roggen 22.62%, bei Weizenbrotmehl 57.50%, bei Roggenmehl 59.08%. Dazu kommen Kartoffeln, die im Mai vorigen Jahres 60 bis 70 Heller pro Kilogramm kosteten und in diesem Jahre 1.30 bis 1.40 Kè. Das ist wieder eine Steigerung um 107.7%. Diese Zölle hätten sich indessen noch viel schärfer ausgewirkt, wenn in der erwähnten Zeit die Weltmarktpreise nicht so stark gesunken wären. Zur Zeit, wo in der Èechoslovakei die festen Zölle auf Getreide und Mahlprodukte eingeführt wurden, notierte auf der Börse in Chicago ein Bussel Weizen 148 Zehnt, hierauf sank der Preis im April dieses Jahres bis auf 135 Zehnt, d. s. 166.80 Kè für 100 Kg. Zur selben Zeit kosteten an der Prager Börse L00 Kg Weizen 247 Kè. In Prag lag also der Marktpreis für Weizen um 48.1% im April höher als in Chicago. (Sen. Stark: Da gibt es noch Leute, die erklären, daß es keine Teuerung gibt!) Ja, sie behaupten sogar noch folgendes, daß beispielsweise auf der Prager Börse der Weizen und das Getreide durchaus nicht teuerer seien als der fremde Weizen und das fremde Vieh. Sie vergessen aber mit anzuführen, daß eben da, schon die ganzen Frachtkosten und Zölle mit darinstecken. Man macht sogar noch ein anderes Kunststück. Man hat neuerlich herausgerechnet, daß die Zölle an dem Gesamtteil angeblich nur etwa 12% ausmachen. Sie rechnen da wie die Roßtäuscher. Sie nehmen nämlich den ganzen Preis des Getreides, wie er in Prag notiert, Zölle und Frachtkosten Inbegriffen und stellen dann die Zölle gegenüber. Das ist natürlich falsch. Man muß das anders machen. Man muß den tatsächlichen Preis nehmen und davon die Prozente berechnen. Dann sieht die Sache anders aus. Seither ist allerdings der Weizenpreis in Chicago wieder auf 148 Zehnt gestiegen und hält wieder beim vorjährigen Preis. Das entspricht einem Betrag von 182.90 Kè per 100 Kg. Dem gegenüber notierten, auf der Prager Börse 100 Kg Weizen 225 Kè im Juni. Es liegt also augenblicklich der Weizenpreis um 39.44% höher als in Chicago. Wir zahlen also den Zoll und die Frachtkosten vollständig den Agrariern und sonstigen Interessenten. Daraus kann man ersehen, welchen Riesengewinn aus den Taschen der Konsumenten im Laufe eines einzigen Jahres herausgeholt wurden. Dieser Verteuerung der wichtigsten Nahrungsmittel steht bei den Arbeitern kein vermehrtes Einkommen gegenüber. An Hand der statistischen Daten der Unfallversicherungsanstalt für Böhmen für das Jahr 1923 - eine neuere Statistik liegt nicht vor - kann man feststellen, daß der durchschnittliche Wochenlohn eines Arbeiters 160 Kè beträgt. Es liegt in der Natur des Durchschnittslohnes, daß es viele Tausende Arbeiter gibt, deren Einkommen weit niedriger ist und deren Wochenlohn um 100 Kè herumgondelt. Nun kann man sich vorstellen, wie die Lebenshaltung dieser Arbeiter aussieht und man übertreibt nicht, wenn man konstatiert, daß die Erhaltungskosten der Sträflinge in der Èechoslovakischen Republik wesentlich mehr ausmacht als die Arbeiter als Familienerhalter zu verzehren haben. Das ist sicherlich ein Zustand, der dringend der Abhilfe bedarf und diese Abhilfe liegt nur in der Richtung, daß die Zölle auf ein halbes Jahr aufgehoben" werden. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt und es ist unbestritten: wenn wirtschaftliche Motive und Gründe im allgemeinen maßgebend und geltend wären, so könnte man diesen Antrag nicht ablehnen. Schließlich habe ich noch zu erklären, daß der Klub der deutschen Sozialdemokraten für den Handelsvertrag mit Ungarn, wie er hier vorliegt, nicht stimmen kann. Wir werden daher dagegen stimmen. (Potlesk.)

2. Øeè sen. Hüttera (viz tìsnopisecká zpráva):

Hoher Senat! Dem Senate liegt heute ein Gesetzesantrag vor, der die Neuregelung des Vermessungsstudiums an unseren technischen Hochschulen beinhaltet. Das Gesetz entspricht einem langgelegen Wunsche der beteiligten Kreise und erweitert für angehende Vermessungsbeamte den Hochschulbildungsgang von 4 auf 6 Semester, gewährleistet den Ingenieurtitel und ermöglicht das Doktorat.

Soweit kann man gegen das vorliegende Gesetz nichts einwenden, sondern muß es wärmstes begrüßen. Und doch wird auch diese Gesetzesvorlage benützt, dem sudetendeutschen Volke wieder einen harten Schlag zu versetzen. Wieder soll eine deutsche Bildungsstätte verschwinden.

Sowohl an der deutschen technischen Hochschule in Prag, als auch an der in Brünn bestehen seit vielen Jahren geodätische Institute, an der erstgenannten deutschen Hochschule in Prag, sogar durch mehr als 25 Jahre. Der Besuch der Vorlesungen war ein durchaus guter.

Die neue Gesetzesvorlage sieht aber derartige Kurse nur noch an der deutschen technischen Hochschule in Brünn vor, während Prag schon im Herbste d. J. sein deutsches Bildungsinstitut für angehende Geometer verlieren soll. Im Kulturausschuß des Senates stimmten nach lebhafter Wechselrede die èechischen und deutschen Regierungsparteien und auch die èechischen Nationalsozialisten diesem Schuldrosselungsentwurfe zu, die Hände der deutschen Regierungsparteien werden sich auch hier zum Zeichen der Zustimmung heben, der erste Drosselungsversuch an der deutschen Hochschule wird gelingen, eine wertvolle Lehrkanzel in Wegfall kommen, deutsche Studenten der Vermessungskunde aus Böhmen müssen nun nach Brünn gehen, weil an der deutschen Technik in Prag für sie kein Platz mehr ist.

Bei der Behandlung dieser Frage wurde offenkundig mit unrichtigen Argumenten gearbeitet. Die Erhaltung des Prager Kurses sollte 700.000 Kè jährlich kosten, später stellte es sich aber heraus, daß es nur 70.000 Kè sind.

Erst am 2. Juni d. J. wurde das Professorenkollegium der deutschen technischen Hochschule in Prag aufgefordert, zu der von der Regierung beabsichtigten Aufhebung des 4-semestrigen Geometerkurses Stellung zu nehmen, wobei in der Begründung hauptsächlich auf die geringe Frequenz hingewiesen wurde. Nun hat die Nachprüfung ergeben, daß das statistische Material der Regierung vollkommen falsch, in vielen Fällen sogar erfunden ist. Die Zahl der Hörer ist weitaus größer, als jenem auf die sich die Regierung stützt, da ganz übersehen wurde, daß alljährlich eine große Zahl von Hörern anderer Fachabteilungen, nämlich jener für Ingenieurbauwesen alle Vorlesungen des Geometerkurses besuchen.

Vor mir liegt die Abschrift einer amtlichen Zuschrift an das Ministerium:

Während der uns vorliegende Motivenbericht für die letzten 8 Jahre nur eine Besucherzahl von 142 angibt, waren aber nach den Inskriptionsausweisen der Lehrkanzel für Geodäsie die vermessungstechnischen Fächer folgendermaßen belegt:

Geodäten

Andere Fachabt.

Zus.

 

1919/20 =

41 +

10 =

51

 

1920/21 =

44 +

17 =

61

 

1921/22 =

33 +

10 =

43

 

1922/23 =

18 +

17 =

35

 

1923/24 =

15 +

11 =

26

 

1924/25 =

23 +

3 =

26

 

1925/26 =

37 +

2 =

39

 

1926/27 =

60 +

8 =

68

 
 

271 +

78 =

349

Hörer



 

Daraus ist zu ersehen, daß in den letzten 8 Jahren die größte Hörerzahl nicht 31 sondern 68 betrug.

Die Besucherzahl wird sicher eine noch viel größere sein, sobald der bisher 4 semestrige Kurs auf einen 6 semestrigen erweitert wird und neben den günstigeren Aussichten für das praktische Leben auch noch der. Vollbesitz der akademischen Berechtigungen erreicht wird, übrigens kommt es auf die Zahl der Hörer auch gar nicht an. Mit dem Verluste der Kurse für das Vermessungsstudium wird ein lebensnotwendiges Stück aus dem Körper unserer deutschen technischen Hochschule in Prag gerissen.

Das Schicksal dieser Fachabteilung an der deutschen technischen Hochschule in Prag scheint besiegelt zu sein, wahrlich ein trauriger Erfolg der deutschen Regierungspolitik, "weitere Schuldrosselungen deutscher Anstalten mit Zustimmung deutscher Parteien".

Die deutsche Öffentlichkeit soll selbst ihr Urteil abgeben, wohin die bedingungslose Mitarbeit "Gleiche unter Gleichen" führt.

Bei diesem Anlasse möchte ich auch noch eine weitere deutsche Hochschulfrage erörtern, die einer baldigen Lösung bedarf. Es ist die notwendige Errichtung einer inländischen deutschen Forsthochschule.

Durch die vom Ministerium für Land- Wirtschaft geplante Reform der forstgesetzlichen Berechtigung zur fortschlichen Wirtschaftsführung sollen in Hinkunft nur Absolventen inländischer Forsthochschulen zur Erwerbung dieser Berechtigung zugelassen werden. Den Absolventen höherer Forstlehranstalten, welche seit jeher den Anspruch auf Erwerbung dieser Berechtigung hatten, soll sie in Hinkunft entzogen und es soll ihnen bloß eine Berechtigung zum untergeordneten Revierdienste zugestanden werden.

Sowohl die Deutsche Sektion des Landeskulturrates in Prag wie auch der deutsche Forstverein für Böhmen, Mähren und Schlesien und die Slowakei haben sich in ihren an das Ministerium erstatteten Gutachten gegen die geplante Teilung der Berechtigung ausgesprochen und die Forderung nach Errichtung eines deutschen Forsthochschulstudium gestellt, so daß in Hinkunft außer den bereits bestehenden zwei èechischen Forsthochschulen auch eine deutsche Forsthochschule bestehen sollte. Wird diese Forderung erfüllt, so werden dann die drei Forsthochschulen weitaus genügen, um den gesamten Bedarf an Nachwuchs für alle Stellen des Forstverwaltungsdienstes in der èechoslovakischen Republik zu decken. Die Daseinsberechtigung von höheren Forstlehrbeanstalten würde dadurch vollends schwinden. Außer den Forsthochschulen würden dann nur noch niedere Forstschulen (Försterschulen) keineswegs höhere Mittelschulen notwendig sein. In diesem Sinne haben sich auch die beiden oben genannten Körperschaften klar ausgesprochen.

Die Frage der Errichtung eines deutschen fortschlichen Hochschulstudiums in der Èechoslovakischen Republik ist dadurch höchst aktuell geworden.

In der richtigen Voraussicht, daß die Entwicklung des fortschlichen Unterrichts- und Berechtigungswesens den Lauf nehmen wird, der jetzt klar hervorgetreten ist - haben sich die deutschen fortschlichen Kreise schon seit dem Jahre 1920 um Erlangen einer deutschen Forsthochschule bemüht. Nach eingehender Erwägung aller Möglichkeiten war man zu dem Schluß gelangt, die einzige höhere fürstliche Schule mit deutscher Unterrichtssprache in der Èechoslovakischen Republik, die höhere Forstschule in Reichsstadt, zum fortschlichen Hochschulstudium auszugestalten und zwar in der Art, daß die künftigen Hochschüler die erste Hälfte des Studiums an den deutschen technischen Hochschulen zurücklegen, um dort die naturwissenschaftlichen, mathematischen und volkswirtschaftlichen Grundlagen zu erwerben, und anschließend daran die zweite Hälfte des Studiums der forsttechnischen Ausbildung an der Reichsstädter Schule widmen, welche im Zusammenhang mit der Prager technischen Hochschule zu einem Komplex fürstlicher Lehrkanzeln zu gestalten wäre. Diese Lösung hat in finanzieller und in forstwissenschaftlicher Beziehung, wie auch hinsichtlich der Ausbildung und Unterkunft der Studierenden so offensichtliche Vorteile, daß sich auch, die Deutsche technische Hochschule in Prag damit durchaus einverstanden erklärt hat und daß sich auch der Bund deutscher Techniker in Brünn angeschlossen hat.

Die Verwirklichung dieses Projektes wurde seither eifrig betrieben? Daß es bisher nicht zum Erfolg gekommen ist, lag an den forstpolitischen und nationalpolitischen Verhältnissen.

Unter dem Eindruck der geplanten Berechtigungsreform ist in jüngster Zeit eine Strömung zutage getreten, welche eventuell auch eine andere Lösung der fortschlichen Hochschulfrage anstrebt. Sie geht dahin, die landwirtschaftliche Hochschulabteilung in Tetschen Liebwerd durch allmähliche Angliederung fürstlicher Lehrstühle auszubauen. Für beide Projekte sprechen entscheidende Gründe.

Der Standpunkt des deutschen Forstvereines ist folgender: Der Verein sieht als das ausschließliche Ziel die baldige und sichere Erlangen der Möglichkeit zur inländischen hochschulmäßigen Ausbildung an, ohne Rücksicht auf den Ort. Für ihn entscheidet nur, welches der zwei Projekte die größte Aussicht auf rasche Verwirklichung hat.

Gleichzeitig erhebt der deutsche Forstverein mit Nachdruck den Anspruch, daß den inländischen Absolventen ausländischer deutschsprachiger Forsthochschulen, solange eine deutsche fürstliche Hochschule in der Èechoslovakischen Republik noch nicht bestehen wird, die Anerkennung (Nostrifikation) der im Auslande erworbenen Diplome als Ingenieure und Doktoren nicht erschwert, sondern in entgegenkommender Weise erleichtert werde.

Ich möchte nun auch noch eine andere Frage streifen, die mit dem Bildungswesen in Verbindung steht, die Frage des Schulbücherverlages. Bei der Aufrichtung der Èechoslovakischen Republik war die Gefahr vorhanden, daß das gesamte Schulbüchereien als eine Art Monopol an die Staatliche Verlagsanstalt übergeht, die es natürlich nach ihrem Sinne ausgebaut hätte. Es haben sich tatkräftige deutsche Verleger gefunden, die jenen einzigen Teil der Schulautonomie retteten, der in der Herstellung der Schulbücher für die deutschen Unterrichtsanstalten besteht und der ferner den Lehrkörpern in der freien Wahl aus diesen Unterrichtstexten gegeben ist. Mit großen Opfern wurden von den in der Schulbüchersektion des Verbandes der vereinigten Verleger gute Schulbücher für alle Arten der deutschen Schulen geschaffen, trotzdem das Absatzgebiet bedeutend kleiner gewordener und sich daher die Rentabilität bei der Erzeugung der Schulbücher bedeutend verringert hatte. In dieser Hinsicht ist die Arbeit der deutschen Verleger und Autoren als eine nationale Kulturtat anzusprechen und zu würdigen.

Diesem unter schwierigen Verhältnissen geschaffenen deutschen Kulturgute droht große Gefahr! Der staatliche Schulbücherverlag ist infolge seiner reichen und unkontrollierbaren Zuflüsse an Mitteln in die Lage versetzt, dem deutschen Schulbuchgewerbe in einer solchen Weise Konkurrenz zu machen, daß derselbe ernstlich bedroht ist. Der staatliche Schulbücherverlag nützt hierfür sowohl seine materiellen Mittel als auch seine unnatürliche Machtstellung in diesem Staate aus, da er sich einerseits als eine staatliche Institution hinstellt, andererseits als ein privates, autonomes Geschäftsunternehmen ausgibt, das sich allen Einflüssen des Staates bezw. der jeweils regierenden Parteien vollständig zur Verfügung stellt. Aus diesem Grunde findet die staatliche Verlagsanstalt auch von Seiten der Staatsverwaltung die größte Unterstützung. Infolge ihrer großen und, wir wiederholen nochmals, unkontrollierbaren Mittel ist es der staatlichen Verlagsanstalt möglich, Bonifikationen zu gewähren, die ein solider Privatverlag, ohne seinen Bestand zu gefährden, nie bewilligen kann.

Gelingt es der staatlichen Verlagsanstalt, ihre Absicht zu verwirklichen und den privaten deutschen Schulbücherverlag an die Wand zu drücken, um für sich ein Schulbüchermonopol zu erzielen, so verschwindet damit der letzte Rest der Einflußnahme der Deutschen auf die Gestaltung und den Geist ihrer Schulbücher und auf die nationale Erziehung unserer deutschen Jugend. Es wird aber auch jeder Fortschritt unterbunden, der dadurch erzielt wird, daß eine gesunde Konkurrenz besteht. Neben diesen nationalen und kulturellen Gründen sind es aber auch noch Gründe wirtschaftlicher Natur, die die Privatverläge zwingen, sich gegen die Vergewaltigung durch den staatlichen Schulbücherverlag zu wehren, weil mit ihrer Ausschaltung aus dem Wirtschaftsleben der Deutschen wichtige wirtschaftliche Werte unserem Volke verloren gehen.

Alle diese Gründe müssen die deutschen Volksvertreter veranlassen, sich des deutschen Privat - Schulbücherverlages anzunehmen und ihn im Kampfe um seine Existenz zu unterstützen. Wegen vorübergehender Vorteile darf man nie und nimmer weder wirtschaftlich noch ideell sein Volkstum schädigen. (Sehe gut!)

Heute den 1. Juli 1927 ist auch ein Wechsel des Herrn Unterrichtsministers Dr. Hodža fällig. (Hört! Hört!)

Der Herr Minister für Schulwesen und Volkskultur hielt am 9. November 1928 im Budgetausschuß des Parlamentes eine aufsehenerregende Rede und kündigte dort mit 1. Juli 1927 die Einführung der Selbstverwaltung des Schulwesens an, was viele Kreise unseres Volkes - allerdings unbegründet - veranlaßte, schon von einer kulturellen Autonomie der Deutschen in diesem Staate zu reden, die nunmehr dem deutschen Volke das Verfügungsrecht über sein schon stark gedrosseltes Schulwesen bringen wird.

Mit der Erlangen der Schulautonomie ginge allerdings ein heißer und berechtigter Wunsch der sudetendeutschen Bevölkerung in Erfüllung und es ist begreiflich, daß diese Ankündigung als der erste Erfolg der deutschen Regierungsparteien gebucht werden sollte.

Die Deutsch Nationalpartei warnte schon seinerzeit vor übertriebenen Hoffnungen. In der Sitzung des Budgetausschusses des Senates am 2. Dezember 1926 goß unser Herr Unterrichtsminister in seiner Rede zur Schulreform schon sehr viel Wasser in den Wein und bedauerte, daß seine Kammerrede Veranlassung zu Kommentaren gegeben habe, die dem Gesagten nicht entsprechen. Der Herr Minister betonte, er habe keine Ursache, etwas von seiner damaligen Erklärung zurückzunehmen, aber es möge nichts hineingelegt werden, was nicht darin enthalten sei. Wir stehen vor der Reorganisation der Schulverwaltung und es sei selbstverständlich, daß der dominierende Faktor der Gedanke der Selbstverwaltung sein muß, gleich wie es selbstverständlich sei, daß niemand von der Selbstverwaltung ausgeschlossen werden kann. Was aber gesagt werden kann, seien nur die grundsätzlichen Umrisse. Die Regierung wird aber in sehr kurzer Zeit mit übrigens sehr einfachen Anträgen kommen, so daß dann eine Stellungnahme auf konkreter Grundlage ermöglicht wird. So die Ausführungen des Herrn Ministers. Bezüglich der Minderheitenfrage sagte der Minister: Gerade im Rahmen des Schulressorts muß diese Frage in beträchtlichem Umfange gelöst werden. Er hält es für eine selbstverständliche Pflicht des Staates, die Minderheitenfrage im Sinne der Gerechtigkeit auf Grund eines gesunden Kompromisses zwischen dem allgemeinen und dem nationalen Interesse zu lösen. Wenn der Weltkrieg das nationale Problem durch die Errichtung von Nationalstaaten gelöst habe, so bedeute dies, daß man nicht zulassen dürfe, daß sich neue Explosivstoffe ansammeln, die diesen Rechtszustand bedrohen könnten. Der Minister glaubt, daß gerade das gegenwärtige Regime wesentlich zur Lösung dieser Frage ohne Verfassungsänderung beitragen werde, weil die Verfassung und die ganze Gesetzgebung die Möglichkeit bieten, die Nationalitätenfrage richtig zu lösen. Wenn dies gelingt, so wird es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht des Staates sein, sich in allen nationalen Beziehungen an die Spitze der praktischen staatspolitischen Lösung der Minderheitenprobleme überhaupt zu stellen.

Monate sind ins Land gegangen, die "kurze Frist", die unser Herr Unterrichtsminister zur Vorlage der angekündigten Autonomiegesetze verlangte, hat sich immerhin entsprechend ausgewachsen, es wurde immer stiller und stiller um das gegebene Versprechen und heute am Tage des selbst gesteckten Endtermines herrscht schweres Schweigen.

Wenn der Herr Unterrichtsminister gestern im Parlament gegenüber Journalisten die Erklärung abgegeben hat, daß "im Rahmen der Landesschulräte in den böhmischen Ländern in geeigneter Form und im Einvernehmen mit den deutschen Regierungsparteien für die Deutschen auch die Schulautonomie eingeführt werden soll, daß aber diese Regelung, die schon zum 1. Juli 1927 durchgeführt werden sollte, infolge der schwebenden Durchberatung der Verwaltungsreform aber einen gewissen Aufschub erfahren habe," so ist dies durchaus keine bindende Regierungserklärung und die "geeignete Form" - und der "gewisse Aufschub" lassen alle möglichen Schlüsse wieder zu.

Wer die Zeichen zu deuten versteht, muß mit Recht befürchten, daß hier wieder einmal ein gegebenes Ministerwort gebrochen werden soll.

Seinerzeit hat auch unser deutscher Arbeitsminister Dr. Spina einen Antrag auf Einführung der Schulautonomie gestellt und es wäre vielleicht seine Pflicht und die Pflicht der deutschen Regierungsparteien, die Einlösung des gegebenen Wechsels, der heute fällig ist, zu verlangen.

Wechselverpflichtungen sind auf die Stunde einzulösen, sonst wird jedes Vertrauen erschüttert, ein verlegenes Schweigen bedeutet Mitschuld an der Nichterfüllung berechtigter Forderungen des sudetendeutschen Volkes.

Ich möchte nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß heute auch die Einlösung eines anderen Ministerversprechens fällig ist. Vergeblich warten heute unsere armen Altpensionisten auf die 20% Zulage zu ihren jämmerlichen Bezügen.

Statt Autonomie erhalten wir aber eine schändliche Verwaltungsreform und eine verschärfte Neuauflage des vorsätzlichen Prügelpatentes. Mit Recht könnte man, wie es der deutsche Außenminister Dr. Stresemann vor kurzem im deutschen Reichstage gegenüber Frankreich getan hat, die Schicksalsfrage unseren deutschen Regierungsparteien stellen: "Wohin führt Euer Weg?"

Noch wäre es Zeit, auch den vorliegenden, unser deutsches Bildungswesen wiederum so schwer schädigenden Gesetzesantrag abzulehnen und entsprechend umzuändern, ich zweifle aber an dem ernsten Willen, dies zu tun.

Das deutsche Volk in diesem Staate mag sein Urteil bei den kommenden Gemeindewahlen sprechen.

Meine Partei lehnt die in Verhandlung stehende Vorlage aus nationalen und kulturellen Gründen ab.