Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì o 51. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 25. listopadu 1926.

1. Øeè sen. Niessnera:

Meine Herren! Der Antrag, der von Herrn Dr. Kovalik und Genossen eingebracht wurde, widerspricht allen Traditionen und Gepflogenheiten, wie sie bisher in Immunitätssachen gehandhabt wurden. Der Fall, um den es sich handelt, liegt ganz klar. Herr Senator Kalèok ist wegen Vergehens der Verleumdung geklagt. Es handelt sich um ein Privatdelikt, wie es aus der ganzen Aktenlage und auch aus dem Bericht des Referenten hervorgeht, um eine Sache, die mit der politischen Tätigkeit des Herrn Senators Kalèok absolut nicht im Zusammenhang steht. Es handelt sich um schwere Beschuldigungen und un Verleumdungen und ich glaube, es hat sich bisher der verehrliche Senat in solchen Fällen niemals selbst als Gerichtshof etabliert, sondern die Rechtsprechung über solche mehr oder minder private Delikte, wie das ganz korrekt ist, dem Gerichte überlassen. Wir haben sicher die Immunität jedes Senators zu schützen. Wir haben hier aber niemandem das Recht auszustellen, ungestraft verleumden und beleidigen zu können, und in diesem Falle handelt es sich um eine solche Sache. Es ist ein ganz unerhörter Vorgang, daß jetzt die Mehrheitsparteien nur deshalb, weil sie die Mehrheit sind, von diesem Rechte einen Mißbrauch machen wollen, indem sie diese Sache, die eine reine Privatangelegenheit ist, an de Ausschuß zurückleiten wollen, um dort im Ausschuß - die Absicht liegt ganz klar zu Tage - die Sache entweder zu verschleppen oder zur Ablehnung zu bringen. Gegen diesen Vorgang müßen wir auf das entschiedenste Protest erheben. Wir erwarten, daß die Mehrheit des Senats in diesem Falle bei dem Brauch bleibt, der hierdurch Jahre beobachtet wurde, daß man in privaten Ehrenbeleidingungen - und hier handelt es sich sogar um eine Verleumdung, - keinem das Recht der Immunität zubilligt, sondern daß man ebensowohl dem Kläger die Möglichkeit gibt, sich auch gegenüber einem Senator sein Recht zu holen, und anderseits dem Senator die Möglichkeit gibt, für die erhobenen Behauptungen gegenüber einer Privatperson den entsprechenden Wahrheitsbeweis zu führen. Ein anderer Vorgang wäre ein unerhörter Mißbrauch der Macht, man müßte jeden Glauben daran verlieren, däß hier nach dem Maße des Rechts gemessen wird, sondern es wäre der Übergang zur offenen Ausübung der Gewalt durch die Majorität. (Potlesk.)

2. Øeè sen. Böhra:

Hohes Haus! Die Immunitätsangelegenheit, die uns jetzt beschäftigt, findet mich nicht deshalb hier als Redner, daß ich etwa in das Meritorische der Angelegenheit eintrete, ob schuldig oder unschuldig, sondern aus formellen Gründen. Es ist nämlich etwas ganz Sonderbares und das ist noch gar nicht vorgekommen, daß in einer und derselben Strafsache jemand zweimal ausgeliefert wird. Dieses Begehren ist eine reine Schikane seitens eines ganz bestimmten Gendarmen und ich sage, noch dazu des einzigen deutschen Gendarmen in Wigstadtl. Aber das ist hier Nebensache. Hauptsache ist, daß Herr Kollege Fr. Scholz als Gastwirt und Vorstand, der Gastwirtgenossenschaft selbst wegen des Auslieferungsbegehrens in dem ersten Falle keine Einwendung erhoben, und selbst bezüglich der Auslieferung mitgestimmt hat. Daß aber jetzt in derselben Angelegenheit, wo das Gericht noch nicht gesprochen hat, wiederum ein Auslieferungsbegehren vorliegt, ist etwas, was nicht leicht wieder vorkommen wird. Deshalb beantrage ich die Rückverweisung an den Immunitätsausschuß, woselbst Herr Kollege Scholz angehört werden möge, worum es sich dreht und wie sich die Sache verhalten hat. Dass Gerichtsverfahren läuft, er hat keine Einwendung erhoben und nach dem Ablauf des Gerichtsverfahrens wird sich ohnehin herausstellen, inwieweit der 15. November auch noch neben dem 14. November in Betracht kommt.

3. Øeè sen. Niessnera:

Meine Herren! Ich muß mich konsequenterweise auch in diesem Falle gegen den Antrag auf Rückverweisung aussprechen. Herr Senator Böhr hat gemeint, es handele sich um eine Schikane, daß hier in ganz demselben, Falle eine Verfolgung eintritt. So genau ist das doch nicht der Fall. Die erste Auslieferung ist erfolgt, weil Herr Senator Fr. Scholz, der überdies auch Vorsteher der Bezirksgenossenschaft der Gastwirte ist und den übrigen Gastwirten sicher in der Befolgung des Gesetzes mit gutem Beispiel vorangehen sollte, sich nicht daran gehalten hat, u. zw. hat er einen Tag vor dem Wahltag Bier ausgeschenkt. Das ist doch sicher eine Sache, die auch im allerentferntesten nicht mit der politischen Tätigkeit eines Volksvertreters zusammenhängt. Das ist doch sicher nichts anderes als die Beschuldigung eines Privatdelikts und der hohe Senat sollte es weit von sich weisen, überhaupt in das Meritum dieser Sache einzugehen, sondern er sollte sich sagen: Das Gericht verlangt die Auslieferung wegen eines reinen Privatdelikts, wir haben das überhaupt nicht zu prüfen, sondern dem stattzugeben. Wenn Herr Sen. Böhr meint, es sei eine reine Schikane und es erfolge die Auslieferung in derselben Sache, so sage ich: Auch das hat uns nicht zu beschäftigen. Auch das ist Sache einzig und allein des Gerichtes. Denn er hat genau so behandelt zu werden wie jede private Person. Ich habe von dieser Stelle oft und oft für das Immunitätsrecht gesprochen und ich habe wiederholt auch für die Herren von links und rechts gesprochen. Ich muß aber sagen, daß ich niemals dafür eingetreten bin, daß ein privates Vergehen durch die Immunität geschützt werde und ich glaube, wenn der Senat auf Reinheit hält, wenn er darauf hält, in der Bevölkerung Ansehen zu genießen, so muß er verhüten, daß der Eindruck erweckt werde, daß man, wenn man Senator oder Abgeordneter ist, ohneweiteres das Gesetz übertreten kann.

Das muß verhütet werden. Es ist eine unerhörte Praxis, die einreißt: Wegen politischer Delikte werden Senatoren ausgeliefert und wegen privater Delikte, die mit der politischen Tätigkeit überhaupt in keinem Zusammenhange stehen, wird die Rückverweisung beantragt, sucht man im Ausschuß die Mehrheit herbeizuführen und die Sache dann irgendwie zu erledigen. Das ist eine unerhörte Praxis und ich bedauere, daß gerade seit dein Eintritt der Deutschbürgerlichen in die Mehrheit eine solche Verschlechterung in der Handhabung der Immunitätspraxis einreißt. Ich erhebe gegen die Rückverweisung Einspruch, ich erkläre: Das, was hier von deutschbürgerlicher Seite beantragt wird, ist nichts als der Versuch einer Korruption, eines Mißbrauchs der Macht durch die Mehrheit. (Potlesk.)