Wir werden gegen den Antrag Donát stimmen und werden auf das Leidenschaftlichste gegen das kämpfen, was Sie damit beabsichtigen und was es für die arbeitende Bevölkerung bedeutet. (Potlesk.)

2. Øeè sen. Stolberga:

Hoher Senat! Im Laufe der Debatte sowohl in diesem Hause, wie in den Ausschüssen sind wohl alle Argumente zum Ausdrucke gebracht worden, welche im Laufe der Jahre und man kann wohl sagen, im Laufe der Jahrhunderte für und gegen die Zölle geltend gemacht werden können. Freihändler und Schutzzöllner - haben insbesondere ihre Argumente hinsichtlich der Agrarzölle zum Ausdruck gebracht. Die Partei, die ich hier zu vertreten die Ehre habe, ist programatisch in dieser Frage nicht gebunden, sie hat infolgedessen freie Hand, sie steht der Frage unvoreingenommen gegenüber. Die Partei hat denn auch beschlossen. die Frage nicht als eine politische, sondern als eine rein wirtschaftliche zu betrachten und unter Prüfung aller Für und Wider ihre Stellungnahme einzurichten.

Der Antrag, der in Beratung steht, verlangt im zweiten Absatz, daß, die Regierung die Arbeiten zur gesetzlichen Regelung des definitiven autonomen Zolltarifs beschleunigen möge, u. zw. so, daß dieser Tarif vor Abschluß der Handelsverträge mit landwirtschaftlichen Staaten zur Geltung komme. Wir sind der Ansicht, daß diese gesetzliche Regelung längst hätte erfolgen sollen. Die Festsetzung des Zolltarifs ist Sache der gesetzgebenden Körperschaften, und nicht Sache der Regierung im Verordnungswege. Wenn mit dem Gesetze vom 20. Feber 1919 die junge Nationalversammlung unter Berücksichtigung der besonders damals noch schwankenden Verhältnisse sich dieses Rechtes begeben hat und die Regierung zur Regelung im Verordnungswege beauftragt hat, so ist doch immerhin damit lediglich ein Provisorium beabsichtigt gewesen und es ist die höchste Zeit, daß die gesetzgebenden Körperschaften wieder ihr Recht an sich ziehen. Ein definitiver Zolltarif erscheint uns auch notwendig als Grundlage für langfristige Handelsverträge, die nicht allein unse re Artikel schützen, sondern auch unseren Artikeln im Ausland Absatz zusichern sollen. Der Antrag verlangt weiter die Abschaffung des Artikels 2 der Verordnung über die gleitenden Zölle und Einsetzung fester Zölle. Wir müssen feststellen, daß die gleitenden Zölle sich nicht bewährt haben. Es hat auch wenig Sinn, den Zoll für die kommenden Monate nach den Preisen der vergangenen Monate festsetzen. Es hat sich auch gezeigt, daß bei den gleitenden Zöllen vielleicht mehr der spekulative Handel und auch der spekulative Export des Auslandes profitierte, als die eigene Landwirtschaft. Der Antrag verlangt schließlich die Festsetzung fester Zölle durch eine neue Regierungsverordnung mit dem Koeffizienten 6, und dies scheint uns der Kernpunkt der Frage.

So bestechend auch die Argumente sind, die hier für den absoluten Freihandel vorgebracht wurden, können wir uns nicht der Erkenntnis verschließen, daß heute in den Kontinentalstaaten die Vorbedingungen für den vollständigen Freihandel nicht gegeben sind. Wir können uns auch nicht der Erkenntnis verschließen, daß ändere Staaten, die in ähnlichen Verhältnissen wirtschaften wie wir, auf Zölle nicht verzichten konnten. Ich meine Staaten mit einer dichten Bevölkerung, mit einer intensiven, aber kostspieligen Bodenkultur, welche der Konkurrenz von billiger produzierenden extensiven Nachbarstaaten ausgesetzt sind. Wir müssen den Getreidebau in unserem Lande rentabler halten, weil weite Gebiete in unserem Staate auf den Getreidebau angewiesen sind und ebenso weite Schichten der Bevölkerung vom Getreidebau leben. Wir haben nicht die Verhältnisse, wie sie England, Holland oder Dänemark besitzen. welche unter dem Einfluß des Seeklimas in der Lage waren, ihren Getreidebau aufzugeben oder ihn wenigstens nur auf den fruchtbarsten Gebieten zu erhalten, im übrigen aber zu einer Viehzucht überzugehen, in der sie durch ihre Lage sowie durch das ungeheure Wachstum der Futtermittel eine Monopolstellung einnehmen. Ebenso sind auch die Schweizer Verhältnisse mit ihren besonderen Alpenwirtschaften mit unseren Verhältnissen nicht zu vergleichen. Dieses Land konnte auf den Getreidebau verzichten, unser Land kann darauf nicht verzichten und muß die Rentabilität des Getreidebaues aufrechterhalten.

Wir können uns auch nicht der Erkenntnis verschließen, daß sich unsere Landwirtschaft in einer Krise befindet. Ein Symptom dieser Krise ist das dauernde Sinken der Anbaufläche in den letzten Jahren, ein weiteres Symptom der Krise ist der steigende Import, der gerade in den letzten Jahren zur Geltung gekommen ist. Während 1923 aus diesem Staate mehr Getreide ausgeführt als eingeführt wurde, und zwar 2,660.000 Doppelzentner, während die Einfuhr 704.000 betrug - nur in Weizenmehl war ein Überschuß von 2 Millionen Doppelzentnern - wurden bereits 1925 über 4 Millionen Doppelzentner Getreide, 2,4 Millionen Weizenmehl und 332.000 Doppelzentner Roggenmehl eingeführt, wogegen die Ausfuhr nur 558.000 q Getreide und 138.000 q Weizenmehl betrug. Allerdings ist in Malz weiter eine Ausfuhr von 1,300.000 q nachzuweisen. Ein Symptom der Krise der Landwirtschaft ist auch die erhebliche Abnahme im Einkaufe von Düngemitteln und. von veredeltem Saatgut, weil dem Landwirt die Mittelfehlen, um aus dem Ertrag der eingeheimsten Ernte die Ausgaben für die neue Ernte zu bestreiten. Ein Symptom der Krise ist auch die sinkende Kauf- und Konsümkraft weiter Schichten der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Dieses Sinken der Konsumkraft hat auch die industriellen Verbände und auch die Handelskammern dazu veran laßt, sich für die Einführung der Getreidezölle auszusprechen. Auch die kleinen Gewerbetreibenden in den Landstädten klagen über die mangelnde Kaufkraft der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Auch das mag ja ein materieller Grund dafür sein, weshalb die Gewerbetreibenden auch als politische Partei sich für die Getreidezölle einsetzen, obgleich ich ja auch sonst es nicht für so erstaunlich ansehen kann, wenn eine Partei im Rahmen der Volksgemeinschaft sich auch ohne materielles Interesse für die Interessen eines anderen Standes in diesem Staate einsetzen wird.

Was die Höhe der einzuführenden Zölle betrifft, so fällt uns allerdings die Entscheidung schwer. Es scheint uns doch klar zu sein, daß eine Stellungnahme da nur möglich wäre, wenn uns tatsächlich das ganze Material zur Verfügung stünde, das zur Beurteilung dieser Frage notwendig ist. Es scheint mir auch die Frage der Agrarzölle nur im Zusammenhang mit dem ganzen Zollproblem, mit den Industriezöllen, endlich geregelt werden zu können. Eines scheint aber sicherzustehen, daß die Festsetzung des Schutzes für die Agrarprodukte nur in einer bestimmten Relation mit dem Schutz für die Industrieprodukte geregelt werden kann. Wenn es möglich ist, die Zölle für die Industrie herabzusetzen - und wir rechnen bestimmt damit, daß es möglich sein wird - werden auch wir einen Abbau der landwirtschaftlichen Zölle nur begrüßen. Die Festsetzung eines durchgehenden Koeffizienten von 6 scheint uns nicht die richtige Lösung der Frage zu sein. Wir haben doch in den wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber Österreich erhebliche Verschiebungen erlebt, und wenn einfach die Zölle, die damals festgesetzt worden sind, durch den Koeffizienten 6 erhöht werden sollten, so ist damit den Bedürfnissen unserer Landwirte noch nicht in jeder Weise entsprochen. Es scheint mir angemessen zu sein, daß wir auf die einzelnen Artikel besondere Rücksicht nehmen. Zweifellos ist, glaube ich, eine gewisse Spannung zwischen dem Getreide- und dem Mehlzoll notwendig, weil wir hier in der Lage sind, mit einer leistungsfähigen Mühlenindustrie das Getreide selbst zu verarbeiten und weil wir auf die Kleie als Abfallprodukt der Mahlindustrie nicht verzichten können. Ebenso glaube ich, daß wir mit gutem Recht auf einen höheren Koeffizienten für die Viehhaltung rechnen können, weil das eigene Land in ungemessener Weise die Viehproduktion heben könnte und wir auch zweifellos in der Lage sind, den Bedarf, den das Land hat, durch die eigene Produktion zu decken, was vielleicht in Getreide und besonders in Weizen nicht möglich wäre.

Es wird viel von der Auswirkung der Zölle auf die Lebenshaltung gesprochen. Tatsache ist, daß es unmöglich ist, im vorhinein festzusetzen, welche Wirkung der Zoll auf die Erhöhung der Lebensmittelpreise und der Lebenshaltung hat. In einem Lande, in welchem die Produktion den Bedarf vollständig deckt, werden die Zölle überhaupt keinen Einfluß haben, sondern die Preise des Getreides werden durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt werden und die Zölle werden nur in der Weise wirken, daß der Zoll höchstens den Höchstpreis bestimmt, den die Ware erlangen. kann. Kann ein Großteil des Bedarfes im Lande gedeckt werden und ist das Land nur auf eine kleine Einfuhr angewiesen, dann wird der Zoll nur eine geringe Wirkung auf die Preisbildung haben, und nur dann, wenn der größte Teil des Getreides eingeführt werden muß dann wird der Zoll sich vollständig auswirken. Aber in unserem Lande wird das nur dann eintreffen können, wenn wir nach einer volle Mißernte sind, und gerade in einem solchen Falle scheint es mir nicht unangemessen, wenn der Landwirt dann durch eine Erhöhung der Preise eine Kompensation erhält. Es ist außerdem unmöglich, im Vorhinein festzustellen, in welchem Maße das importierende Ausland an der Tragung des Zolles partizipiert, inwieweit der Importeur aus dem Ausland unseren Zoll zu tragen in der Lage oder gewillt ist. Auch das wird abhängig sein von der jeweiligen Ernte in jenen Gebieten, abhängig vom Geldbedarf des Auslands, von der Dringlichkeit des Absatzes und dgl. mehr. Ebenso wird auch der Handel und das verarbeitende Gewerbe einen Teil der Lasten des Zolles auf sich nehmen und wenn heute schon vielleicht der Versuch unternommen wird, zu berechnen, in welcher Weise die Lebenshaltungskosten durch den Zoll erhöht werden, kann ich nur feststellen, daß alle diese Berechnungen absolut falsch sein müssen, weil man tatsächlich nicht in der Lage ist, die Auswirkung der Zölle im Vorhinein zu berechnen.

Wir sehen in den Zöllen ein Mittel, die Produktion zu steigern, wir sehen in ihnen ein Mittel, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern, die Kaufkraft weiter Schichten der Bevölkerung zu heben und damit den ganzen inländischen Markt zu befruchten. Gewiß sehen wir in den Zöllen nicht das wichtigste oder gar das einzige Mittel zur Hebung der Produktion im Lande. Langfristige günstige Handelsverträge müssendem Zolltarif folgen, es muß die ganze Wirtschaftspolitik des Staates auf einer gesunden Grundlage aufgebaut werden, es muß eine Erleichterung des Steuerdrucks, und da möchte ich insbesondere die Umsatzsteuer hervorheben, eintreten. Auch eine vernünftige Frachtenpolitik muß mit dieser Förderung Hand in Hand gehen. Es muß auch eine Förderung der Produktion einsetzen, eine Förderung, welche durch den vor einigen Jahren gesammelten Kunstdüngerfonds bewerkstelligt werden sollte, ein Fonds, über den wir bis heute eine Abrechnung nicht erhalten haben. Wir glauben, daß es unter Berücksichtigung aller dieser Umstände möglich wäre. die Erhöhung der Preise trotz Einführung der Zölle auf ein Minimum zu reduzieren. Daher werden wir uns für die Einführung der festen Zölle einsetzen und für sie stimmen. Hinsichtlich der Höhe der festzusetzenden Koeffizienten aber sind wir heute noch nicht in der Lage, eine endgültige Erklärung abzugeben und behalten uns die Stellungnahme hiezu vor, bis wir endgültig über diese Frage abzustimmen berufen sein werden. (Souhlas stoupencù.)

3. Øeè sen. dr Brunara:

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn alles spricht, kann ich allein nicht schweigen. Namens der Deutschen Nationalpartei sehe ich mich veranlaßt, zu dem vorliegenden Resolutionsantrag zu sprechen, um Mißdeutungen über die Stellungnahme unserer Partei vorzubeugen. Der in Verhandlung stehende Antrag gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil wird die Aufhebung des Artikels 2 der Regierungsverordnung vom 4. Juni 1925, Zahl 111 S. d. G. u. V. beantragt, wodurch, die im Art. 1 dieser Verordnung festgesetzten sechs fächen Friedenszölle für Getreide automatisch in Wirksamkeit treten, im zweiten Teile wird die Regierung aufgefordert, unverweilt mit den Arbeiten zur Gesetzwerdung eines neuen autonomen Zolltarifes zu beginnen und zwar so, daß dieser Tarif vor den Handelsvertragsverhandlungen mit den landwirtschaftlichen Staaten in Wirksamkeit tritt. Die beiden Anträge müssen streng von einander geschieden werden, weshalb meine Partei den Antrag stellen wird, über diese beiden Punkte des Antrages Donát getrennt abzustimmen und werden wir dann, wenn diesem unserem Wunsche Rechnung getragen werden sollte, gegen den ersten Teil, jedoch für den zweiten Teil des Antrages unsere Stimmen abgeben. Sollte jedoch über den ganzen Antrag ohne Trennung in seine zwei Teile die Abstimmung vorgenommen werden, so sehen wir uns verpflichtet, gegen den Antrag zu stimmen.

Es wäre verlockend, auf den meritorischen Inhalt des gegenständlichen Antrages überhaupt nicht einzugehen, sondern die Haltung der Partei bei der Abstimmung ganz einfach mit den nationalpolitischen und taktischen Verhältnissen zu begründen, welche uns zu dieser Art der Abstimmung veranlassen. Dadurch könnte man sich um die vielumstrittene Frage der Agrarzölle und deren Berechtigung einfach herumdrücken, ohne zu ihr eine klare Stellung zu beziehen. Diesen bequemen Weg wollen wir aber nicht gehen, sondern die Gelegenheit benützen, um zur Frage der Agrarzölle, losgelöst von der derzeitigen politischen und parlamentarischen Lage und ohne Rücksicht auf die parlamentarische Krise, welche durch ihre Aufrollung ausgelöst wurde, Stellung nehmen. Unsere programmatische Einstellung zu den landwirtschaftlichen Fragen im allgemeinen und zu Agrarzöllen im besonderen wird durch den Umstand bedingt, daß die Deutsche Nationalpartei als nationale, das ist völkische Partei sich bei allen ihren Entschlüssen und Handlungen von der Erwägung leiten läßt, inwiefern sie dadurch dem Volke als ganzen nützen kann. Nicht die Rücksicht auf einen einzelnen Stand oder eine Klasse des Volkes, nicht die Rücksicht auf den Umstand, daß ein erheblicher Teil unserer Parteifreunde aus einem Gesetze einen Vorteil schöpft, darf für uns die Richtschnur unseres Entschlusses sein, sondern nur die Rücksichtnahme auf unser Volkstum als Ganzes. Von diesem Gesichtspunkte aus sind wir der Ansicht, daß Agrarzölle in einem Staate, der seinen Bedarf an agrarischen Produkten nicht vollständig decken kann, nur aus dem Titel des Schutzes der Landwirtschaft eingeführt werden dürfen, wenn überhaupt deren Festsetzung in Erwägung gezogen wird. Niemals dürfen Agrarzölle als Finanzzölle oder als Prohibitiv- bezw. als Strafzölle gedacht sein, weil infolge der grundlegenden Bedeutung vom Brot und Fleisch für die Ernährung und Gesundheit unseres Volkes dessen Verteuerung aus fiskalischen oder anderen nicht unbedingt zwingenden Gründen auf jeden Fall vermieden werden muß. Agrarzölle kommen daher nur als Schutzzölle in Betracht und sind von diesem Standpunkte aus zu beurteilen. Wenn wir uns daher die Frage vorlegen, ob Agrarzölle berechtigt sind, so müssen wir uns zunächst die Vorfrage beantworten, ob unsere Landwirtschaft, die durch die Einführung von Agrarzöllen geschützt werden soll, schutzwürdig und ob sie schutzbedürftig ist, um darnach zu untersuchen, ob dieser Schutz der Landwirtschaft durch die Einführung von Agrarzöllen auch tatsächlich erreicht wird, und ob die dadurch für die Landwirtschaft erstrebten Vorteile die Nachteile überwiegen, welche Agrarzölle hervorrufen.

Daß die Landwirtschaft schutzwürdig ist, wird wohl kein Mensch und keine Partei in Zweifel ziehen können und dürfen. Abgesehen davon, daß, nach den Erhebungen anläßlich. der letzten Volkszählung in Böhmen, Mähren und Schlesien 3,166.490 Menschen, das sind 31,5%, in der Slovakei 1,818.595, d. s. 60,6%; in Karpathorußland 409.030, d. s. 67,64%, im ganzen Staatsgebiete demnach 5,384.015 oder 39,5% der gesamten Bevölkerung in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft tätig, bezw hiev an abhängig sind, ist gerade der Bauernstand vom völkischen Standpunkte aus betrachtet, der wichtigste Teil des Volkstums, da er die unversiegliche Quelle für die Erneuerung der Volkskraft bedeutet. Die Kräfte, welche in den Städten immer rascher verbraucht werden, sodaß erfahrungsgemäß Familien, die in Großstädten leben, schon nach mehreren Generationen zum Aussterben verurteilt sind, bedürfen eines Ersatzes und erhalten diesen Ersatz aus den vom Lande in die Stadt vor sich gehenden Menschenzufluß. Ein Volk, kann sich nur erhalten, wenn es in Grund und Boden verankert ist. Nationale Minderheiten, bezw. nur auf die Stadt beschränkte nationale Sprachinseln haben, wie die Geschichte des Nationalitätenkampfes lehrt, keine Widerstandskraft, daher ist ein gesunder und lebensfähiger Bauernstand die Vorbedingung für das Fortbestehen eines Volkes. Kaum schwieriger als die Beantwortung der Frage über die Schutzwürdigkeit unseres deutschen Bauernstandes ist die bezüglich seiner Schutzbedürftigkeit zu beantworten. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die ökonomischen Verhältnisse der Landwirtschaft im allgemeinen, des deutschen Bauernstandes in diesem Staate aber im besonderen, sich fortwährend verschlechtern. Der ungeheuere Steuerdruck, der auf der Landwirtschaft lastet, und eine Reihe von wirtschaftlichen Maßnahmen der letzten Jahre sind die Ursache dieses Verfalles. Die Vermögensabgabe hat sich unzweifelhaft besonders scharf gegen die Grundbesitzer, welche keine Möglichkeit haben, ihr aus Grund und Boden bestehendes Vermögen irgendwie zu verheimlichen, ausgewirkt. Die schändliche Form, in welcher in diesem Staate die Kriegsanleihefrage gelöst wurde, hat unsere deutschen Landwirte nicht nur unmittelbar um einen erheblichen Teil ihres Betriebskapitals beraubt, sondern auch mittelbar dadurch schwer geschädigt, daß das landwirtschaftliche Kreditwesen infolge der Nichteinlösung der Kriegsanleihe einen nicht wieder gutzumachenden Schaden erlitten hat. Die Raiffeisenkassen, ebenso die ländlichen Sparkassen können, wenn sie überhaupt flüssige Gelder zur Verfügung haben, diese nur zu einem abnormal hohen Zinsfuß verleihen, ja sie sind in vielen Fällen, wie z. B. in Schlesien, in ihrer Gesamtheit gezwungen gewesen, durch Einführung eines Moratoriums den Einlegern ihre Guthaben zu sperren und dadurch die Möglichkeit zu nehmen, Investitionen mit eigenem erspartem Gelde durchzuführen. Hiezu kommt noch das Steigen der Preise aller jener Artikel, welche der Landwirt zur Führung seines Betriebes und für den eigenen Lebensbedarf notwendig braucht. Die unverhältnismäßig hohen Preise für landwirtschaftliche Maschinen und für Kunstdünger machen es insbesondere dem mittleren und kleinen Landwirte unmöglich, seinen Grund und Boden so zu bewirtschaften, daß er aus ihm den größten Ertrag ziehen kann. Dieses an und für sich traurige Bild wird noch unleidlicher und trostloser, wenn man sich vor Augen hält, daß die Siedlungen der Deutschen in diesem Staate zum überwiegenden Teile in den weniger fruchtbaren gebirgigen Grenzgebieten dieses Staates liegen. Wenn man die Nationalitätenkarte der Sudetenländer vergleicht, mit der vom statistischen Staatsamte in der Nummer 22/23 des Jahrganges 1924 herausgegebenen Karte der natürlichen landwirtschaftlichen Produktionsgebiete, so fällt einem sofort die Tatsache auf, daß diese beiden Karten insoferne eine große Ähnlichket aufweisen, als die reindeutschen Siedlungsgebiete zum größten Teil mit den in ihrem Ertrage auf der untersten Stufe stehenden Futterbaugebieten zusammenfallen, während die Hauptmasse des cechischen Volkes in den reichen Zuckerrübenbau- und Getreidebaugebieten sitzt. Das unendlich mühselige, an Arbeit und Entbehrungen überreiche Leben unserer deutschen Gebirgsbauern kann nur derjenige richtig beurteilen, der mit ihnen, unter ihnen lebt. Da gibt es keine achtstündige Arbeitszeit, sondern da ist der ganze Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang mit schwerster Arbeit ausgefüllt. Die ganze Familie, Eltern, Kinder und so weit sie sich überhaupt noch rühren können, auch die alten Ausgedinger müssen schuften und sich plagen, um dem widerspenstigen Boden einen nur allzukargen Ertrag abzugewinnen und nach einem Leben voll Arbeit sich in ein Ausgedinge zurückziehen zu können, das ihnen zum Leben zu wenig und zum Sterben zuviel gibt und außerdem für den Erwerber von vornherein eine unerträgliche Last bedeutet. Die Entschuldung unserer Landwirtschaft, die während des Krieges und in der ersten Zeit nach dem Kriege erfreuliche Fortschritte machte, hat längst wieder einer immer zunehmenden Verschuldung und Überschuldung Platz machen müssen, sodaß im Jahre 1920 die Belastung des ländlichen Besitzes im Verhältnis zum Jahre 1914 in Böhmen bereits um 217 Millionen, in Mähren um rund 68 Millionen und in Schlesien um 21 Millionen gestiegen war, wobei der Anteil der deutschen Gebiete, wie die Statistik der Raiffeisenkassen und Sparkassen lehrt, unverhältnismäßig groß ist. Während der Einlagenstand in den Raiffeisenkassen in der Zeit vom Jahre 1919-1922 auf cechischer Seite sich um rund 150% erhöht hat, beträgt diese Erhöhung auf deutscher Seite nur 50%, dagegen ist die Zunahme der von den Raiffeisenkassen in diesem Zeitraume gegebenen Darlehen auf Hypotheken und auf laufende Rechnung auf cechischer und auf deutscher Seite gleich groß, was mit Rücksicht auf die Größe des in Frage kommenden Gebietes eine verhältnismäßig doppelt so starke Belastugszunahme des deutschen ländlichen Besitzes bedeutet. Es darf uns nicht wundern, daß die Landflucht unter diesen Verhältnissen immer größere Dimensionen, annimmt. Der Anteil der landwirtschaftlichen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung ist in Böhmen in den Jahren 1901-1910 um 2,63%, dagegen im Zeitraume von 1911-1921 um 10,31%, in Mähren in der ersten Periode um 3,5%, in der zweiten um 6% gesunken. Und in Schlesien betrug noch im Jahre 1890 die Landwirtschaft treibende Bevölkerung rund 40 von Hundert der Gesamtbevölkerung, im Jahre 1921 aber nur mehr 20,5%. Diese Landflucht ist der erschreckendste Beweis dafür, wie schutzbedürftig unsere Landwirtschaft ist, dies umsomehr, als bekanntlich gerade die Landbevölkerung mit all ihren Fasern an dem Boden hängt und an der Scholle klebt, die ganze Generationen mit ihrem Schweiß gedüngt haben.

Aus all dem Gesagten ergibt sich und ich glaube nicht, daß irgend jemand, wenn er sich von demagogischen Schlagworten freimacht, es leugnen könnte, daß die Landwirtschaft bezw. die landwirtschafttreibende Bevölkerung, daß insbesondere unsere deutschen Bauern nicht nur schutzwürdig, sondern auch schutzbedürftig sind. Die Forderung, der Schrei der Landwirtschaft nach einem ausgiebigen Schutz durch Einführung von angemessenen Zöllen auf die agrarischen Produkte ist daher vollkommen begreiflich und erklärlich. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in diesem Staate bedingen derart hohe Produktionskosten, daß unsere Landwirte mit den Preisen jener Agrarstaaten, welche unter ganz anderen günstigeren Bedingungen produzieren, trotz der verhältnismäßigen Intensität nicht in Wettbewerb treten können und daher gezwungen sind, ihre Produkte, die sie ja verkaufen müssen unter dem Gestehungspreise abzustoßen, was zu einer immer größeren Verarmung und Verschuldung, aber auch zu immer geringeren Erträgnissen des landwirtschaftlichen Bodens führen muß. Es gibt nun zwei Wege, um diesem unerträglichen und für das gesamte Volkstum schädlichen Zustande zu steuern. Entweder muß durch geeignete Maßnahmen die Ertragfähigkeit des Bodens unter gleichzeitiger Herabdrückung der Regiekosten gesteigert und dadurch die Landwirtschaft in die Lage versetzt werden, ihre Erzeugnisse billig und trotzdem mit Gewinn abgeben zu können, oder es muß durch Einführung von Schutzzöllen der Marktpreis der aus dem Auslande kommenden landwirtschaftlichen Produkte auf eine solche Höhe getrieben werden, daß unsere inländischen Erzeugnisse unter den gegebenen Verhältnissen um einen solchen Preis abgesetzt werden können, der die Arbeit unserer Landwirte zu einer lohnenden macht. Gewiß würde auch die Landwirtschaft, insbesondere unsere deutsche Landwirtschaft gerne auf Schutzzölle verzichten, wenn ihr auf die erste angeführte Art geholfen würde und geholfen werden könnte. Wir sind der Überzeugung, daß in dieser Beziehung viel zu wenig von Seiten maßgebender Stellen geschieht. Wenn wir auf der einen Seite sehen, daß im Staatsvoranschlag für 1926 die Auslagen für die Heeresverwaltung beinahe 2 Milliarden Kc, das sind 1921% der Gesamtauslagen des Staates betragen, das Landwirtschaftsministerium aber nur mit 226,700.000 Kc, d. i. 2,25% des Budgets bedacht ist, wovon ein nicht unerheblicher Teil für unproduktive Zwecke verwendet wird, wenn wir hören, daß die Regierung daran denkt, der Heeresvewaltung für die kommenden Jahre mehrere Milliarden für Investitionszwecke zur Verfügung zu stellen, aber nichts davon hören will, daß für den viel notwendigeren und, wichtigeren Zweck der Hebung unserer notleidenden Landwirtschaft irgend ein namhafter Betrag zur Verfügung gestellt werden soll, wenn wir an die Verbrechen denken, welche die nicht nur vom nationalen Standpunkte, sondern auch vom volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte aus verdammenswerte und irrsinnige Tätigkeit des staatlichen Bodenamtes seit dessen Bestand begangen hat, wenn wir uns vor Augen halten, welche Wunden unserer Landwirtschaft durch die Vermögensabgabe und Kriegsanleihenichteinlösung und durch die Übersteuerung geschlagen worden sind, dann müssen wir zu der Überzeugung kommen, daß in der Vergangenheit viel gesündigt, wurde, in der Zukunft aber viel gutgemacht werden könnte. Durch Bereitstellung der nötigen Mittel und durch eine zielbewußte Wirtschaftspolitik ließen sich, daran ist nicht zu zweifeln, die Produktionskosten bedeu tend ermäßigen, aber auch der quantitative und qualitative Ertrag erhöhen. ln der Cechoslovakei entfallen an Durchschnittsertrag auf 1 ha mit Weizen angebauten Bodens im Jahre 1923 16,2 Meterzentner, ein Ertrag, der zwar höher ist, als in jenen Ländern, wo die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte deren Preise so bedeutend drückt, wie z. B. Polen, wo 13,3 Meterzentner, Rumänien zwo 10,3 q, Jugoslavien wo 11,5 q, Argentinien wo 10,1 q durchschnittlich auf den ha erbaut werden, der aber andererseits stark hinter dem Ertrag anderer Staaten zurücksteht, in denen sich die Landwirtschaft einer einsichtsvolleren Behandlung erfreut. So z. B. erbaut Deutschland auf 1 ha 16,6 q, Schweden 20,6 q, die Schweiz 22,9 q, Belgien 24,8 q und Dänemark 29 q Weizen. Daraus folgt, daß der Ertrag des Grund und Bodens gesteigert werden kann.

Allerdings muß man zugeben, daß das, was in den vergangenen Jahren versäumt wurde, nicht im Handumdrehen gutgemacht werden kann, auch dann nicht, wenn die Regierung pflichtbewußt diesen Aufgaben, die ich früher nur ganz kurz angedeutet habe, die gebührende Aufmerksamkeit schenken würde, und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel statt für die vollkommen unproduktive und in ihrem Zwecke ganz unverständliche Armee dazu verwenden würde, um die Landwirtschaft auf jene Höhe zu bringen, die sie haben könnte und die die Einführung von Schutzzöllen voraussichtlich überflüssig machen würde. Bis au diesem Zeitpunkte aber muß unsere Landwirtschaft durch andere Mittel gestützt werden und dieses andere Mittel besteht in der Festsetzung eines ausreichenden Zolles auf die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse.