Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì
o 21. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 18. kvìtna 1926.
Øeè sen. Kahlera (viz tìsnopisecká zpráva):
Hoher Senat! Das Verlangen nach Schutz der heimischen Landwirtschaft datiert nicht erst von gestern und heute, sondern es wurde von uns bereits zu wiederholtenmalen erhoben. Die frühere Koalition, die sich eigentlich nur von dem Gedanken der Fiktion des èechoslovakischen Nationalstaates leiten ließ, hat sich der Landwirtschaft nie erinnert, außer wenn es sich darum handelte, ihr neue Lasten aufzuerlegen. Heute, wo wir über den Antrag Donát zu verhandelten haben, will ich Ihnen einmal die Zoll- und Handelspolitik des Èechoslovakischen Staates bis heute etwas näher schildern.
Mit dem 1. Jänner 1922 wurde mit einem Regierungsverordnung der autonome Zolltarif eingeführt, der somit nur provisorische Geltung hatte. Zur Charakterisierung dieses Zolltarifs seien aus demselben nur wenige Positionen hervorgehoben, u. zw. jene, welche die wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse betreffen. Weizen besaß im Jahre 1914 für 100 kg einen, Zoll von 6.30 K und im Jahre 1922 war er zollfrei. Roggen hatte im Jahre 1914 einen Zoll von 5.80 K und im Jahre 1922 war er zollfrei. Gerste hatte im Jahre 1914 einen Zoll von 2.80 K, 1922 war, sie zollfrei. Hafer hatte 1914 einen Zoll von 4.80 K und 1922 war er zollfrei, Erbsen und Linsen 1914 einen Zoll von 2.40 K, im Jahre 1922 zollfrei, und Mehl und Mahlprodukte im Jahre 1914 einen Zoll von 15 Kronen und im Jahre 1922 zollfrei. Die Èechoslovakei hat also in diesem Zolltarif hinsichtlich des Getreides, der Hülsenfrüchte und des Mehles, soweit die Zölle in Frage kommen, restlos dem Freihandel gehuldigt. Ein klein wenig, aber nicht viel besser ist es hinsichtlich anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Zollsätze für Rindvieh, Schafe, Ziegen und. Schweine sind in diesem Zolltarif gegenüber den Vorkriegszölles rund auf das dreifache erhöht, der Pferdezoll dagegen hat eine Erhöhung auf das siebenfache erfahren. Naturbutter zahlte für 100 kg einen Zoll von 35 K gegen 24 K im Jahre 1914, also nicht einmal um die Hälfte mehr, als vor dem Kriege. Schweinefett, Schweineschmalz und. Schweinespeck, die vor dem Kriege 45 Kronen Zoll für 100 kg zahlten, sind in diesem Zolltarife gänzlich zollfrei geblieben. Es muß daher festgestellt werden, daß dieser Zolltarif auf die Zollschutzbedürftigkeit der heimischen Landwirtschaft keine Rücksicht genommen hat, indem er für die wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse entweder! überhaupt keine oder doch nur ganz unzulängliche Schutzzölle einführte.
Sehen wir uns nun aber einmal an, in welcher Weise in diesem Zolltarif das Finanzministerium für das Ärar selbst durch Finanzzölle vorgesorgt hat. Da sehen wir ganz andere Vervielfältigungen. Kochsalz, das ganz gewiß zu den allernotwendigsten Lebensbedürfnissen gehört und vom Bettler ebensowenig entbehrt werden kann wie vom Millionär, unterlag, abgesehen; von der Lizenzgebühr, im Jahre 1914 einem Zoll von 2 Kronen für 100 kg, seit 1922 sind dafür 14 Kronen Zoll zu zahlen, also das siebenfache. Roher Kaffee, früher 95 Kronen, jetzt 950 Kronen, gebrannter Kaffee früher 120 Kronen, jetzt 1200 Kronen und Tee früher 240, jetzt 2400 Kronen, zahlen heute den zehnfachen Friedenszoll. Der Zollsatz für Kakaomasse und Schokolade wurde dreizehnmal erhöht, desgleichen wurde der Zollsatz für Tabak ohne Lizenzgebühr von 125 auf 1625 Kronen erhöht.
Das Unglaublichste aber hat sich dieser Zolltarif, in welchem der landwirtschaftlichen Produktion fast jeder Schutz versaht; wurde, bezüglich der Industriezölle geleistet. Die wichtigsten Volksbedarfsartikel sind mit Zöllen belegt, welche mehr als zwanzigmal so hoch sind, als die vor dem Kriege zur Einhebung gelangten vertragsmäßigen Zollsätze. So zahlen gemeine Baumwollwaren 21 - 23mal, Strümpfe und Socken 24 - 30mal, wollene Webwaren 25mal, Hüte für Männer, Frauen und Kinder 16 - 32, Schuhwaren 21 - 34, Seife 15 - 30 und Kerzen gar rund 43mal soviel Zoll als vor dem Kriege. (Hluk. - Výkøiky sen. Polacha a Luksche.) Herr Kollege, regen Sie sich nicht gar so sehr auf! Was insbesondere die Bedarfsartikel für den landwirtschaftlichen Betrieb anbelangt, so erscheinen gegenüber den Vorkriegszöllen die Zollsätze für Wagenschmiere, Wagendecken, dann für Sattler und Riemerwaren, sowie für Sensen und Sicheln auf das 20fache, für Waren aus gewöhnlichem Holze auf das 25 bis 44fache, für lackiertes Leder sogar auf das 40 bis 90fache erhöht. Was die landwirtschaftlichen Maschinen anbelangt, so ist der Zoll für Dampfmaschinen rund 19-, der Zoll für landwirtschaftliche Maschinen aus Holz rund 20-, für Mähmaschinen 18-, für Milchzentrifugen sogar rund 36-, für andere landwirtschaftliche Maschinen aus Eisen rund 22-, und für Elektromotoren, wie sie für den landwirtschaftlichen Betrieb bei Einführung der Elektrizität benötigt werden, 36 - 43mal so hoch wie der Friedenszoll. Gegenüber der Industrie hat also der Staat eine Freigebigkeit an Zöllen bekundet, welche über den ärgsten Protektionismus noch viel hinausgeht, da diese Industriezölle die Einfuhr oft fast unmöglich machen, also wie Prohibitivzölle wirken.
Und wie sieht es nun seit dem 6. Juni 1925 mit der agrarischen Zoll- und Handelspolitik in der Èechoslovakei aus? An diesem Tage ist die Regierungsverordnung vom 5. Juni 1925, Sammlung der Gesetze und Verordnungen Nr. 111, in Kraft getreten. Der Inhalt des Artikels I kann dahin gekennzeichnet werden, daß für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse, welche im österreichischen Zolltarif vom Jahre 1906 einem autonomen Zölle unterworfen waren, aber in der Èechoslovakei bisher entweder gänzlich zollfrei oder doch nur mit einem niedrigeren Koeffizienten als sechs bedacht waren, nunmehr die autonomen Vorkriegszölle mit dem Koeffizienten 6 wieder hergestellt wurden. Deshalb wurden unter anderem auch Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Mehl und Mahlprodukte, gewisse Obstarten, Zwiebel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine u. s. w. den sechs fachten autonomen Vorkriegszöllen unterworfen. Wiewohl der Koeffizient 6 keineswegs der Geldverminderung entspricht und in einem argen Mißverhältnis zu dem bei den Finanz- und Industriezöllen angewendeten Koeffizienten steht, hätte sich die Landwirtschaft vorläufig bis zur Erlösung des definitiven Zolltarifs mit dieser Regelung zufrieden gegeben, wenn dem Artikel I nicht noch ein Artikel II gefolgt wäre. In diesem Artikel II werden zugleich für die landwirtschaftlichen Produkte die im Artikel I bestimmten Zölle wieder außer Kraft gesetzt und für dieselben gleitende Zölle eingeführt. Ist schon diese Regelung der Getreide und Mehlzölle zur Gewährung eines wirklichen Zollschutzes ganz unzureichend, so wird sie durch den Vorgang bei der Ermittlung der für die Geltung und, für die Höhe der Getreide und Mehlzölle maßgebenden Getreidepreise vollends unmöglich. Die Publizieren der Zölle erfolgt von Monat zu Monat auf Grund der Durchschnittspreise an den Getreidebörsen bot Prag, Brünn und Pressburg in der Zeit vom 10. des zweitvorhergehenden Monats bis zum 25. des unmittelbar vorhergehenden Monats. Da z. B. für die Zeit vom 10. November bis 25. Dezember 1925 die Durchschnittspreise für Weizen mit 177, für Roggen mit 127 u. s. w. ermittelt wurden, gelten im Jänner 1926 folgende Zollsätze: Für Weizen 12.60, für Roggen 11.60 Kè u. s. w.
Die Unzulänglichkeit dieser Regelung der Getreide- und Mehlzölle ergibt sich, ab gesehen von ihrer zu geringen Höhe, ohne weiteres aus der Erwägung, daß die Weltmarktpreise nicht nur von Monat zu Monat, sondern häufig von Wache zu Woche, ja von Tag zu Tag bedeutenden Schwankungen unterliegen. Es kann daher vorkommen und ist vorgekommen, daß die Zölle aufgehoben wurden, obzwar die Preise in dem betreffenden Monate niedriger waren, als in den beiden vorhergehenden oder auch umgekehrt. Es hat sich herausgestellt, daß die Gleitzölle zu einem Spekulationsobjekt herabgesunken sind. Die heimische Landwirtschaft kann sich mit einer solchen Regelung auf die Dauer nicht einverstanden erklären.
Noch nicht genug daran. Der Art. II der Regierungsverordnung vom 4. Juni 1925 bestimmt weiter, daß bezüglich aller übrigen im Art. I aufgezählten Tarifnummern der oben behandelte, seit 1. Jänner 1922 geltende Zolltarif bis auf weiteres in Kraft bleibt. Diesbezüglich hat also die zitierte Regierungsverordnung im, Art. II bis auf weiteres restlos wieder weggenommen, was sie der Landwirtschaft im Art. I gegeben hat.
Eines Produktes der Landwirtschaft scheint man überhaupt vergessen zu haben, da dasselbe nirgends angeführt erscheint, und doch befassen sich weite Gegenden, insbesondere aber die Gegenden unserer deutschen Randgebiete, mit dem Anbau desselben, ich meine den Flachs. Dort, wo früher durch den Flachsbau und die Flachsindustrie noch ein halbwegs erträgliches Leben für die Bewohner dieser Gebiete möglich wagt, herrscht heute, hervorgerufen durch die vollständige Vernachlässigung des Flachsbaues durch die Negierung, bittere Armut. Tau ende von Meterzentnern Flachs liegen noch unverkauft beim Erzeuger und kein Mensch, auch der Staat nicht, fragt darnach, wovon diese armen Bauern ihr Leben törichten und wovon dieselben ihre Auslagen decken und ihre Steuern leisten sollen. Dazu kommt noch in vielen Fällen, daß die Bonitätsklasseneinteilung der der Rübenbaugebiete gleichgestellt ist. Aber auch die Arbeiterschaft leidet unter dieser Krise der Flachsindustrie und des Flachsbaues und wir fordern daher, mit aller Entschiedenheit, daß auch der Flachsbau einen ausgiebigen Zollschutz bekommt. (Souhlas.)
Die wenig agrarfreundliche Richtung der hiesigen Zoll- und Handelspolitik zeigt sich aber auch noch in anderen Beziehungen. Die ungleiche Behandlung von Industrie und Landwirtschaft wurde durch das administrative Bewilligungsverfahren für die Ein- und Ausfuhr wesentlich verschärft. Die Fälle, wo es zur Eindämmung der Einfuhr für landwirtschaftliche Erzeugnisse ausgenützt wurde, sind äußerst selten. Im allgemeinen war es so, daß die Toren den Grenzen für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen möglichst weit offen waren, dagegen für die Ausfuhr immer geschlossen gehalten wurden. Dazu kommt noch, daß die Eisenbahntarifpolitik, die die Zoll- und Handelspolitik in wirksamer Weise ergänzen soll, gegenüber den Bedürfnissen der heimischen Landwirtschaft ebenfalls wenig Entgegenkommen bekundet hat.
Die Landwirtschaft ist aber nicht der einzige Leidtragende dieser kurzsichtigen Zoll- und Handelspolitik. Zu den Leidtragenden gehört auch der Staat selbst. Durch die Niedrighaltung der Preise der landwirtschaftlichen Produkte ist die Steuerkraft der landwirtschaftlichen Betriebe erschüttert worden und unsere Grundbüchern liefern den besten Beweis, daß unsere Landwirtschaft einer neuerlichen Verschuldung entgegengeht. Die hohen ungerechten, rücksichtslos zur Eintreibung gelangenden Steuern, die Bezahlung der Vermögensabgabe und der auf Scheinwerten aufgebauten Vermögenszuwachsabgabe, die Bezahlung der im Vertrauen auf die Sicherheit des Staates gezeichneten Kriegsanleihen und Lombardschulden haben die Kaufkraft der landwirtschaftlichen Bevölkerung dermaßen erschöpft, daß dieses Fehlen der Kaufkraft sich auch in Industrie- und Arbeiterkreisen bemerkbar macht.
"Hat der Bauer Geld, so hat's die ganze Welt", ist ein altes, aber heute noch wahres Sprichwort. Zu spät kommt die Erkenntnis auch in Industriekreise, daß auch die Landwirtschaft geschützt worden müsse. Nur der Staat selbst will nicht zu dieser Eingicht gelangen, so daß es erst der Einbringung eines Dringlichkeitsantrages bedurfte, um des Lebensfrage für die Landwirtschaft aufzurollen. Ich gebe zu, daß es der èechischen Bruderpartei nicht leicht geworden sein mag, diesen Antrag einzubringen. Doch mochte wohl endlich der Druck aus ihren Wählerkreisen so stark geworden sein, daß selbst die Gefahr der Koalitionssprengung den èechischen Agrariern als das kleinere übel erschienen ist.
Auch bei den Vertretern der Konsumenten will die Einsicht nicht platzgreifen, daß auch die Landwirtschaft als der wichtigste Faktor eines jeden Staates ein Recht auf Lebensmöglichkeiten besitzt. Es muß hier gewöhnlich der Vorwand herhalten, daß die durch den Krieg in ihrer Zahlkarte geschwächten Konsumenten eine Verteuerung der allgemeinen Lebenshaltung nicht ertragen können. Daß dieser Grund nicht stichhaltig ist, bedarf keiner langen Erläuterung. Ich möchte an die Gegner der Agrarzölle die Frage richten Braucht denn die konsumierende Bevölkerung nur Mehl, Fleisch, Fett, Butter, Eier u. s. w., trinkt sie nicht auch Kaffee und Tee, braucht sie nicht Gewürze und Salz, muß sie nicht Kleidung, Wäsche und Schuhe kaufen, benötigt sie nicht auch Seife, Hausund Küchengeräte, Papier u. s. w.? Wenn bei der Erlösung des provisorischen Zolltarifs die Fürsorge für die Konsumenten Patin gewesen i t, warum hat denn diese Patin nicht die Festsetzung der hohen Finanz- und der noch viel höheren Industriezölle, die doch auch eine schwere Belastung der Konsumenten beinhalten, verhindert? Warum müssen es denn einzig und allein die Agrarzölle sein, die der angeblichen Rücksichtnahme auf die Konsumenten zum Opfer gefallen sind? Lind was sagen unsere landwirtschaftlichen Arbeiter und insbesondere die im sozialdemokratischen Lager stehenden Kleinhändler zu diesem Zolltarife? Sind auch sie dartat einverstanden, daß die sozialistische Presse gegen die Einführung von landwirtschaftlichen Zöllen tobt, dagegen es ganz in Ordnung findet, daß die Zölle für Kaffee auf das Zehnfache, die Zölle für Kleider, Wäsche, Schuhe, Seife u. s. w. auf mehr als das zwanzig- bis dreißigfache, ja selbst vierzigfache des Friedenszolles erhöht wurden? (Sen. Polach: Jetzt sagen Sie uns, wo man sich damit einverstanden erklärt hat!) Herr Doktor, sind Sie dafür, daß die Industriezölle herabgesetzt werden? (Sen. Dr. Heller: Aber selbstverständlich!) Wir werden Sie auf die Probe stellen. (Sen. Dr. Heller: Ich frage Sie, waten und wo hat sich unsere Presse oder wir für Kaffeezölle eingesetzt?) Sie wehren sich nicht dagegen. (Sen. Dr. Heller: Da sprechen Sie die Unwahrheit! - Hluk.) Nein, im Gegenteil. (Sen. Dr. Heller: Sie sprechen die Unwahrheit!) Nein, das ist die rechte Wahrheit. (Hluk.)
Místopøedseda dr. Soukup (zvoní): Prosím, pánové, abyste nerušili pana øeèníka!
Sen. Kahler (pokraèuje): Sie haben sich gegen Industriezölle nie gewehrt. (Sen. Dr. Heller: Und wenn Sie es zehnmal behaupten, ist es zehnmal die Unwahrheit!) Der Herr Abg. Schweichhart führt in Nr. 116 des "Sozialdemokraten", worin er sich mit den Ausführungen des Kollegen Dr. Hanreich beschäftigt, aus: "Wir Sozialdemokraten können ruhig die Entwicklung abwarten, die Zeit arbeitet für uns." Jawohl, die Zeit arbeitet für Sie, denn es wird wahrscheinlich nicht mehr allzulange dauern, bis der letzte Kleinlandwirt ihre Reihen verlassen hat, da die Kleinlandwirte zur Überzeugung gelangen, daß gerade im sozialdemokratischen Lager der Niedergang auch der Kleinlandwirte beschleunigt wird. Der Ausfall der letzten Wahlen hat gezeigt, daß die Zeit für uns, nicht für Sie, arbeitet. (Sen. Dr. Heller: Man hat nicht viel davon gesehen!) Jedenfalls mehr, als bei Ihnen.
Meine Herren, wenn sich der Niedergang der Preise der landwirtschaftlichen Produkte nur annähernd ausgewirkt hätte, (Neklid na levici.) müßten heute ganz andere Preise auf dem Lebensmittelmarkt zu verzeichnen sein. (Hluk na levici.) Hier hätte die Regierung...
Místopøedseda dr. Soukup (zvoní): Prosím o klid!
Sen. Kahler (pokraèuje): ... und auch die Vertreter der konsumierenden Parteien Grund zum Eingreifen, damit nicht durch eine ins. Uferlose gehende Spekulation die Lebensbedürfnisse verteuert werden. (Sen. Dr. Heller: Dagegen haben sich die èechischen Agrarier immer gewehrt.) Fast die gesamte nicht landwirtschaftliche Öffentlichkeit wendet sich gegen die Agrarzölle, ohne nähen zu prüfen, ob es wirklich begründet ist, daß die Zölle eine Verteuerung der Lebensmittel herbeiführen. Ich will diesbezüglich mit konkreten Ziffern dienen, die dartun, daß die Preise der fertigen Lebensmittel sich recht wenig nach den Getreidepreisen richten, sobald es sich darum handelt, die Preise herabzusetzen. Die durchschnittlichen Notierungen der Prager Produktenbörse, bezw. der Altstädter Markthalle, zeigen folgendes Bild: Weizen kostete im Jänner 1925 per q 257 Kè, Semmeln, aus 1 kg Mehl 6.25 Kè; Roggen kostete zur selben Zeit 234.80 Kè, Brot aus 1 kg Mehl 2.65 Kè, Weizen kostete im Feber 274 Kè, Roggen im Feber 230.90 Kè, Semmeln aus 1 kg Mehl 6.25 Kè, Brot 2.65 Kè. Im März 1925 begann der Weizenpreis ständig zu fallen und erreichte im März 1926 einen Preis von 188 Kè per 100 kg: Die Semmeln aber stehen heute immer noch auf 6.25 Kè, trotzdem der Weizen um 27% billiger geworden ist ähnlich verhält es sich mit Roggen. Trotzdem der Roggen im März 225 Kè kostete, stieg der Brotpreis von 2.65 Kè auf 280, im Juli kostete Roggen 211 Kè, Brot jedoch 3 Kè, bis endlich im März 1926 Roggen 122 Kè notierte, also um 48% billiger als 1925 wurde. In der gleichen Zeit wurde Brot um ganze 3% billiger verkauft. (Sen. Dr. Heller: Wer steckt das ein?) Wir nicht! Aus diesen Ziffern ist deutlich zu ersehen, inwieweit der Preisfall des Getreides eine Verbilligung der Lebensmittel herbeigeführt hat. Wie kam es dann gerechtfertigt werden, daß bei einer Hebung der Getreidepreise Brot und Gebäck verteuert wird? Es muß betont werden, daß die Landwirtschaft selbst von der Inkraftsetzung der im Artikel I. der Verordnung vom 4. Juni 1925 vorgesehenen Zollsätze, die das Sechsfache der Vorkriegszölle betragen, nicht erwartet, daß die Preise vom Jänner 1925 erreicht würden.
Wir können den èechischen Agrariern den Vorwurf nicht ersparen, daß sie, die fast immer den Ackerbauminister gestellt haben, infolge übertriebenen Festhaltens an der Koalition, an dem Gedanken der Fiktion eines èechischen Nationalstaates, es wer säumt haben, für ausreichenden Schutz der Landwirtschaft zu sorgen, wie es die Handelsminister für die Industrie getan haben. Die èechische Agrarpartei hat meiner Ansicht nach die größten Opfer auf dem Altar der Republik niedergelegt, denn durch alle Gesetze und Verordnungen dieses Staates zieht sich ein roter Faden, denn durchschnittlich sind alle Gesetze und Verordnungen zugunsten der sozialistischen Parteien zugeschnitten und es bedurfte wohl einer Lammsgeduld der èechisch - agrarischen Wähler, daß diese solange mit dem Verhalten ihrer Führer einverstanden waren. Endlich, in letzter Stunde, da die Unzufriedenheit der èechisch - agrarischen Wähler immer mehr zutage trat, hat sich die èechische Bruderpartei aufgerafft und den Antrag Donát zum Schutze der Landwirtschaft eingebracht. Die Zollvorlage ist heute für die Landwirtschaft zu einer Lebensfrage geworden und wenn uns heute der Vorwurf gemacht wird, daß wir mit einer èechischen Bruderpartei gemeinsame Sache machen, so antworte ich Ihnen, daß von anderen deutschen Parteien des öfteren für regelrechte Regierungsanträge gestimmt wurde, welche hauptsächlich die bürgerlichen Kreise schwer belasteten, wie z. B. Sozialversicherung, Baugesetz u. s. w. In dem Moment aber, wo dasselbe einmal andere deutsche Parteien tun, schreien die ersterben Parteien, schreien ihre Zeitungen und hauptsächlich die judenliberale Presse setzt uns herunter.
Hoher Senat! Ich möchte die regierenden Kreise dieses Staates noch darauf aufmerksam machen, daß es uns nichts nützen würde, wenn ein noch so hoher Koeffizient festgesetzt würde, wenn dann beim Abschluß von Handelsverträgen mit anderen Staaten die landwirtschaftlichen Zölle als Tauschobjekt benützt und der Koeffizient wahrscheinlich wieder auf 3 oder 4 herabgesetzt würde. Wir verlangen annähernd eine Gleichstellung mit der Industrie und deshalb darf der Koeffizient keinesfalls unter das Sechsfache der Vorkriegszölle fallen.
Wir verlangen weiter, daß zur Bestimmung und Festsetzung der Kontingente für die Einfuhr von Getreide und speziell Vieh sich das Ministerium für Landwirtschaft unbedingt mit den landwirtschaftlichen Fachorganisationen ins Einvernehmen setzt; wir verlangen, daß ein Minimalzollschutz für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse, einschließlich des Flachses, festgelegt wird, unter welchen auch bei dem Abschluß von Handelsverträgen nicht gegangen werden darf.
Meine Herren! Meine Partei wird sich an der weiteren Debatte nicht beteiligen, weil wir aus dieser Debatte den Schluß ziehen, daß dieselbe ein neuerliches Verschleppungsmanöver bedeutet und weil es Schade um Zeit und Geld ist. Ich möchte nur den sozialistischen Parteien gegenüber noch erwähnen, daß der Bauer in ihren Augen, ob mit oder ohne Zölle, der Brotverteuerer bleiben wird, weil sie ja dieses Argument zur Aufpeitschen der Massen brauchen. Für den Antrag Donát, der ja eigentlich ein Kind unserer Partei ist, werden wir stimmen, weil derselbe für uns eine rein wirtschaftliche Notwendigkeit bedeutet. (Souhlas a potlesk.)