Damit komme ich auf eine Tendenz zu sprechen, die sich seit dem Vorjahre bemerkbar macht, nämlich einem grossen Teil dieser Invaliden die Rente zu entziehen. Der Referent ist der Meinung, daß uns die Hände gebunden sind und daß wir, selbst wenn wir wollten, beim besten Willen den Invaliden nicht mehr geben können, als im Voranschlage dafür präliminiert ist. Nun, wir wissen, daß das nur Märchen sind; wenn der gute Wille vorhanden wäre, dann würde sich sicherlich auch die Möglichkeit finden, durch einen Mehraufwand die Renten zu verbessern. Wir müssen heute konstatieren, daß diese Möglichkeit deshalb nicht zu durchführen ist, weil bei den Mehrheitsparteien der gute Wille hiezu fehlt. Es war interessant zu erfahren, wie es eigentlich mit der perzentuellen Erwerbsunfähigkeit der Invaliden bestellt ist. Wenn schon durch die Presse die Nachricht geht, daß geplant ist, diejenigen Invaliden, die bis zu 40% arbeitsunfähig sind, vom Rentenbezuge ganz auszuscheiden, so ist es sehr interessant und man kann sehr neugierig darauf sein, wie die betreffenden Ziffern ausschauen. Da müssen wir konstatieren, daß es z. B. im Jahre 1925 in Böhmen 15.774 zu 20 % Invalide gab, 30 % 23.000 und 40 % 8.000. Sie sehen, daß von den 60.000 Invaliden mehr als die Hälfte zu jenen zu zählen ist, die bis zur 40 % erwerbsunfähig sind. Sie sehen also, daß der Gedanke dieser Herren darauf hinausgeht, diesen Teil der Invaliden abzubauen. Man will nicht weniger als die Hälfte der Invaliden ihrer Rente berauben.
Ich möchte bemerken, daß dieses Gesetz, das uns zur Beschlußfassung vorliegt, von uns deshalb abgelehnt wird, weil die Èechoslovakei der einzige Staat ist, der eine Einkommengrenze für die Kriegsinvaliden statuiert. Kein Staat, der eine Rentenversorgung eingeführt hat, kennt diese Einkommensgrenze. Wenn noch dieses Gesetz über die Einkommensgrenze gerecht durchgeführt würde, würde manche Härte unterbleiben. Aber jeder von uns, der mit der Bevölkerung in innigerem Verkehr steht, weiß, wie das Gesetz gehandhabt wird, z. B. bei den Invaliden, die eine Tabaktrafik besitzen oder die einen kleinen Erwerb haben, daß hier die größten Ungerechtfertigkeiten vorkommen und daß es oft langwieriger Interventionen bedarf, bevor man diese Ungerechtfertigkeiten gutmacht, wenn sie überhaupt noch gutzumachen sind. Ich kenne Fälle, wo äußerst lax geamtshandelt wurde. Namensverwechslungen kommen oft vor; einem Invaliden, der gar nicht bestimmtes Einkommen aus einer Trafik hatte, wird die Rente entzogen, weil in einem benachbarten Orte ein anderer Invalide, der denselben Namen führt, eine bessergehende Trafik hat. Das alles können wir damit entschuldigen, daß die Beamten in diesen Kriegsinvalidenämtern, hauptsächlich im Landesamte sehr überlastet sind. Wer weiß, wie die Geschäftsführung vor zwei, drei Jahren gewesen ist, findet es begreiflich, daß die Dinge nicht anders erledigt werden könnten. Unsere Regierung hatte für alles mögliche Geld, aber für eine gute Einteilung und Besetzung der Ämter mit Beamten zur Erledigung dieser Arbeiten war kein Geld vorhanden.
Ich möchte anraten: Nehmen Sie die Zeitschriften der Kriegsinvaliden zur Hand und studieren Sie sie und Sie werden finden, ob die Ausführungen einiger heutigen Redner stimmen. Tatsache ist, daß in den Zeitschriften der Kriegsinvaliden der Beweis geführt wird, daß die Sterblichkeit unter den Kriegsinvaliden viel größer ist als bei der übrigen Bevölkerung. Das ist Tatsache, der Herr Sektionschef schüttelt den Kopf, aber wenn er das Reichenberger Organ liest, wird er darauf kommen, daß dort der Beweis geführt wird, daß die Sterblichkeit unter den Kriegsinvaliden größer ist.
Nun kommt zu all dem Elend, das die Kriegsinvaliden durchzumachen haben Folgendes. Jede Regung, jeder Schrei nach Verbesserung ihrer Lage wird wenigstens bei den deutschen Kriegsinvaliden als eine Aktion gegen die Republik aufgefaßt. Sie werden als Schädiger des Staates hingestellt, als solche, die mit ihrem ewigen Geschrei nach Verbesserung der Rente nichts anderes vorhaben, als den Staatssäckel zu schädigen. Vergleichen wir nun, wie die Renten sind. Ich will nichts von dem wiederholen, was die Vorredner gebracht haben, ich will aber nur einen Fall anführen. Ein Kriegsblinder in Österreich bekommt, umgerechnet auf èechische Kronen, monatlich 1.500 Kè, bei uns in der Èechoslovakei ist der Höchstbetrag den solcher Invalide erreichen kann, 500 Kè. Sie sehen hier den großen Unterschied in der Behandlung der Kriegsbeschädigten selbst in den Nachfolgestaaten der alten Monarchie, und Sie sehen damit auch, daß wir keine Ursachen haben, vor der übrigen Welt mit unseren Kriegsbeschädigtengesetz zu prunken. Grausam ist auch die Bestimmung, daß Kriegsbeschädigte mit Einkommen über 2.000 Kè von der Prothesenfürsorge ausgeschlossen sind. Wenn halbwegs eine Mitleidsregung bei der Mehrheit vorhanden wäre, müßte die Bestimmung fallen. Wer weiß, wie schwer heute zu leben ist für so einen Menschen, wird auch wissen, daß ein Mann, der 2.000 Kè Einkommen hat, nicht die Prothese kaufen kann, die noch heute ein riesiges Geld kostet. Die neue Grenze der Invalidität, wie sie geplant ist und wie wir sie wahrscheinlich auch in kürzerer oder in längerer Zeit in einer Gesetzesvorlage vorgelegt bekommen werden, soll eine Ersparnis von 250 Millionen dem Staate bringen. Wir sehen, daß sich hier die Regierung, ob es nun die alte Koalitionsregierung oder die ihr folgende Beamtenregierung ist, die nach der eigenen Erklärung selbst nur die Durchführerin des Programmes der alten Regierung ist, redlich bemüht, die Ausgaben des Staates herabzusetzen, aber gewöhnlich nur solche, die die soziale Fürsorge betreffen. Dagegen erheben auch wir heute unseren Protest.
Eine andere Bestimmung in unseren Kriegsbeschädigtengesetzen besagt, daß die Eltern, die mehrere Söhne verloren haben, monatlich eine Rente von 50 Kè erhalten. Samt Teuerungszulage können sie nicht mehr als 50 Kè erhalten. Man muß sich fragen, ab sich der Staat nicht schämt, solchen Eltern einen solchen Bettel zu geben. Aber es ist kein Geld hier und es ist nach den Ausführungen. der Referenten ganz unmöglich, daß hier eine Remedur geschaffen werden könnte. Was wir nocht kritisieren müssen, ist die Tatsache der furchtbar schleppenden Erledigung aller Ansuchen. Manchmal dauert es ein Jahr, manchmal noch länger, bevor ein Ansuchenerledigt wird. Freilich wird sich das wahrscheinlich wiederum in dem kleinen Beamtenstand erklären, der zur Verfügung steht, (Výkøiky na levici.) aber Remedur ist dringlich, weil diese Kriegsbeschädigten nicht so lange warten können, bis das Gesuch erledigt wird.
Ein Statistiker hat berechnet, daß mit diesem Plan bis 40 % aller Kriegsbeschädigten abgebaut würden, ja sogar mehr, als ich selbst behauptet habe, bis zu 65 % aller Kriegsbeschädigten. Im ganzen würden also hier weit über hunderttausend Personen in Frage kommen
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf eine Äußerung des Kollegen Kleèák hinweisen. Sen. Kollege Kleèák hat es unangenehm empfunden, daß der Herr Vorredner Novák seiner Partei einen Stich versetzt hat, píchnutí. Er kann keine Gelegenheit vorübergehen lassen, ohne daß er seine Ausführungen mit etwas Deütschenhetze würzt. Wir sind die letzten und haben keine Ursache, irgendwie die deutschen Kriegshetzer in Schutz zu nehmen. Aber wenn man hier spricht von deutscher Zivilisation, von Leichenhaufen, von der deutschen Kultur, so können wir mit demselben Recht sagen, daß jede der Nationen, die heute behaupten, kultiviert zu sein, ob Engländer, Franzosen oder irgendeine andere Nation, daß Jede von diesen ganz dasselbe getrieben hat, was die deutschen Kulturmenschen im Kriege getrieben haben, wenigstens Teile dieser Nationen, nämlich die herrschenden dieser Nationen. Man hat also keine Ursache, irgend eines dieser Völker, die den Krieg verursacht haben, besonders hervorzuheben, denn in der Grausamkeit der Kriegführung und in der Vervollkommnung des Mordens hat sich jede Nation zur Genüge hervorgetan.
Die oberwähnten Bestimmungen. über die Erwerbsunfähigkeit und die Handhabung dieser Bestimmungen durch die Ärzte möchten wir dringend einer Milderung und Abänderung zuführen. Es steht einem Staate schlecht an, der sich immer gebärdet, als wenn er in sozialer Beziehung manches geschaffen hätte, was andere Staaten nicht geschaffen haben, es steht einem Staate schlecht an, der sich soviel auf seine soziale Fürsorge einbildet, gerade bei den am meisten Bedürftigen zugeknöpfte Taschen zu haben, gerade bei diesen schwachen Menschen Ersparnisse machen zu wollen, während er auf der anderen Seite Geld für Dinge aufwendet, die wieder nichts anderes bedeuten, als ein Hinsteuern zu denselben Ereignissen, aus denen jene Menschen Kriegsbeschädigte wurden.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Eines erwähnen: Vor einigen Wochen hat sich die deutsche und èechische sozialistische Jugend angeschickt zu protestieren gegen den Militarismus, die Jugend, die den Krieg als Kind miterlebt hat, diese Jugend, die zum größten Teile unterernährt ist, die also ein besonderes Interesse daran hat, wenn sie einmal erwachsen ist, nicht wieder als Kanonenfutter verwendet zu werden. Diese Jugend hat in zahlreichen Versammlungen gegen den Krieg protestiert, und wir haben dabei erleben müssen, daß die Behörden desselben Staates, dessen Gründer heute noch stolz darauf sind, daß sie früher einmal Antimilitaristen waren - und Herr Sen. Kleèák hat auch diese Tatsache erwähnt - daß gerade die Parteien, die den Staat beherrschen, die Gründer dieses Staates, diese alten Antimilitaristen es gewesen sind, welche durch ihre Regierung einen großen Teil dieser Kundgebungen gegen den Militarismus verbieten ließen, die in vielen Orten - ich habe selbst an einem solchen gesprochen - eine Menge Gendarmen gegen diese jungen Leute aufmarschieren ließen, gegen diese Kinder, um zu vehindern, daß unsere Jugend im Sinne des Antimilitarismus erzogen werde, um zu verhindern, daß unsere Jugend aufgeklärt werde über die Schäden, die die kapitalistische Gesellschaftsordnung durch ihr Machtmittel, durch den Militarismus, an den arbeitenden Klassen anrichtet.
Wir protestieren in erster Linie dagegen, daß Parteien dieses Hauses den Kriegsbeschädigten gegenüber so tun, als wenn sie ihnen ein Geschenk gäben, wir protestieren dagegen, daß die Kriegsbeschädigten durch die Verlängerung des Gesetzes wieder mit einem Bettel abgespeist werden, wir protestieren gegen die ungerechte, inhumane Bestimmung der Einkommensgrenze, wir wünschen, daß alle Parteien, die sich heute hier im Sinne einer Unterstützung der Kriegsbeschädigten geäußert haben, diese Worte auch in die Tat umsetzen mögen und wirklich ein Gesetz schaffen möchten, a das den Kriegsbeschädigten zum Heile und nicht zum Schaden gereicht. (Potlesk na levici.)
4. Øeè sen. Beutla:
Meine Damen und Herren! Den in Rede stehenden Gesetzentwurf kann man mit Recht nur als einen Rückschritt bezeichnen, man kann ihn als nichts anderes stigmatisieren. Er ist von einem Zünftlergeist sondergleichen durchsetzt. Es wird in diesem Gesetzentwurf so eine Art Gewerberetterei versucht, in einer Zeit, wo dieses Gewerbe, wie jeder Mensch weiß, gegenüber der fortschreitenden Industrialisierung auf die Dauer nicht konkurrenzfähig bleiben kann. Das ganze Gesetz gleicht fast einer Polizeiordnung. Es gibt nichts, was nicht einer behördlichen Bewilligung unterworfen oder von einer solchen abhängig wäre. Die bürokratische Willkür zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Gesetz und durch alle Paragraphen desselben. Der Hausierer kann nichts machen, was ihm nicht bewilligt wurde.
Vor allem anderen wurde die Altersgrenze von 30 auf 35 Jahre erhöht. Aber nicht nur das, vor allen Dingen muß der Gesuchswerber, der ein Hausierbuch haben will, durch seine Familien-, Vermögens- und Erwerbsverhältnisse auf den Hausierhandel angewiesen sein. Wie und wodurch das nachzuweisen ist, das bleibt natürlich dem Weisheitssinn der Herren Bürokraten überlassen. Aber bei den heutigen unsicheren Verhältnissen ist das wirklich ein unhaltbarer Zustand. Bezeichnend für das Entgegenkommen diesen armen Leuten gegenüber - und es handelt sich doch nur um arme Leute - ist das Verlangen nach einem Nachweise über die Bezahlung der Erwerbsteuer mit allen Zuschlägen sowie auch der Umsatzsteuer. Dieser Nachweis ist laut § 2, Abs. d vorzulegen. Also, wenn so ein armer Teufel vorher vielleicht schon irgendwie zugrundegegangen ist und heute nichts mehr besitzt, sieh aber bemüht, vielleicht aus Verzweiflung einen anderen Beruf, z. B. im Hausierhandel zu finden, dann kann er es nicht, wenn er nicht seine Steuerrückstände berichtigt hat. Er muß eventuell wieder neue Schulden machen, um den Staat zu befriedigen, weil dieser für ihn weniger übrig hat, als jeder andere und ihm nichts kreditiert. Was aber dabei das Allerschönste ist, er muß nach den Bestimmungen des Gesetzes in den letzten Jahren noch geimpft worden sein, Kann er das nicht nachweisen, so nützt ihm auch die Bezahlung der Steuern nichts. Hier haben wir einen umschriebenen förmlichen Impfzwang im Gesetze stecken. Aber am allerschönsten ist der Absatz 3 des § 2. Dort heißet es: Die Form sowie den Inhalt des zum Betriebe des Hausierhandels berechtigenden Buches wird eine Regierungsverordnung festsetzen. Also wenn das Gesetz beschlossen sein wird, wird erst durch eine Regierungsverordnung die Form des Buches festgesetzt werden. Die Macher dieses Gesetzes - das muß man schon sagen haben es sich etwas leicht gemacht. Daß da die armen Leute lange werden warten müssen, bis die Form des Buches hergestellt, beraten und durchgeführt sein wird, ist man ja schließlich vom Bürokratismus gewöhnt. Es ist ja bei der vorherigen Vorlage schon davon die Rede gewesen, wie langsam der Amtsschimmel arbeitet. Aber nicht genug daran. Es wird sozusagen ein förmlicher Steckbrief für den Inhaber des Bucher vorgeschrieben. Denn es heißt im § 24, daß alle Straferkenntnisse im Hausierbuch zu vermerken und den in Betracht kommenden Behörden und Ämtern anzuzeigen sind. Das ist wirklich ein bürokratischer Pendrek. Erst nach 3 Jahren, wenn die Strafen bezahlt oder verbüßt sind, sind sie im Buche wieder zu löschen, bleiben aber natürlich doch im Buche stehen. Voraussetzung ist aber, daß sich der Inhaber in dieser Zeit nicht eine neuerliche Übertretung oder sonst etwas hat zuschulden kommen lassen, was natürlich bei diesem Gesetze, das eher einer Polizeiordnung gleicht, als einem Gesetze, sehr leicht möglich ist. Ist er aber glücklich durch alle diese Fußangeln im Gesetze hindurch und bekommt er die Bewilligung, so hat er sie nur auf ein Jahr. Er muß jedes Jahr immer wieder von neuem um die Verlängerung des Hausierbuches ansuchen. Wir meinen, daß das schon ein bischen hart ist. Aber was damit wieder für Stempel verbunden sein werden, auch das steht heute noch nicht fest, darüber wird natürlich erst der Fiskus wieder im Verordnungswege entscheiden.
Die im Gesetze eingeführte Litanei von Strafen, Verbrechen, Vergehen und Übertretungen läßt es fast unmöglich erscheinen date jemand ein Hausierbuch bekommen kann und wenn er es bekommt, so wird es, wie gesagt, infolge dieses Gesetzes für ihn nicht nur ein Steckbrief sein, sondern es wird auch sehr schwer werden, daß so ein armer Teufel nicht irgendwo mit dem Gesetze in Kollision gerät, besonders wenn man sich das Benehmen der Polizei- und Amtsorgane vorstellt. Es ist ja darüber schon genug von dieser Stelle aus gesprochen worden. Viele arme Leute - und nur um solche handelt es sich doch in diesem Falle - gibt es wirklich nicht, die in der heutigen Zeit nicht mit den Widerwärtigkeiten der Amtierung durch die Polizei- und die Amtsorgane zu tun bekommen und auf Gesetzesübertretungen gestoßen sind.
(Místopøedseda Donát pøevzal pøedsednictví.)
Man kann kurz und gut das ganze Gesetz durchblättern, einen Paragraphen nach dem andern, man wird finden, daß es nichts ist, als ein Inbegriff von Schikanen, die den Behörden alles ermöglichen. Die Behörde kann mit dem Hausierer machen, was sie will. Sie kann die Zeit bestimmen, an welchen Tagen und wie lange das Hausieren gestattet ist, wann er wiederkommen darf und verschiedenes andere mehr. Der Hausierer darf bei der Dämmerung - auch ein sehr dehnbarer Begriff - kein Haus mehr betreten und wenn die Geschäfte gesperrt sind, darf er überhaupt nicht mehr hausieren. Kurz, es wird ihm so schwer als möglich gemacht, die für seinen Erwerb in Betracht kommenden Kreise aufzusuchen. Nach diesem Gesetze wird jeder Mensch als zweifelhafter Charakter angesehen wenn er sich um ein Hausierbuch bewirbt, und doch sind unter diesen Leuten viel weniger zweifelhafte Charaktere als oft unter den im Handelsstand und anderen Schichten Beschäftigten. Nach § 13 - und das ist besonders in die Wagschale fallend - sind Ratengeschäfte verboten, namentlich in Bezug auf Kleider, Wäsche und Leinenwaren. Die Hausiererkundschaft aber setzt sich gewöhnlich aus Arbeitern und anderen ärmeren Leuten zusammen, die nicht in der Lage sind, größere Geldsummen für Ware oder Bedarfsartikel auszugeben, und so sind sie das ist schon eine Gewohnheit geworden - auf Ratenbezug angewiesen. Der Hausierer kommt in gewissen Zeiten wieder und holt sich die Rate ab. Wir finden dies in allen Gebirgsgegenden und überall dort, wo der Hausierhandel mit Berechtigung dominiert. Das ist nun nach dem Gesetze nicht mehr gestattet. Dadurch scheint aber nicht nur der Käufer, sondern auch der Verkäufer geschädigt.
Man kann für ein solches Gesetz, welches fast nur aus Beschränkungen, Nachweisungen, Verpflichtungen, Strafen und Schikanen besteht, sehr schwer stimmen, außer man wollte Tausende kleine Existenzen gefährden. Das tun wir deutsche Sozialdemokraten nicht. Wir finden das Gesetz furchtbar hart. Vor allem anderen sind darin nicht die Notstandsgebiete berücksichtigt, wie z. B. das ganze deutsche Erzgebirge, wo hunderte und Hunderte von Hausierern ihr Dasein fristen Lind nicht nur für sich, sondern auch für einen Teil der Industrie dort von ausschlaggebender Wichtigkeit sind. Ganz ähnlich sind die Verhältnisse in Westschlesien. Im Erzgebirge werden hauptsächlich Spitzen erzeugt und verhausiert, in Schlesien Leinen und andere Waren und es sind, wie gesagt, ganze Familien, die jetzt dem Ruin überantwortet werden, wenn das Gesetz durchgeführt wird, weil die Waren, die die Männer am Webstuhl verarbeiten, von den Frauen und den Angehörigen der Familie im Hausierhandel vertragen werden und so eigentlich Hausarbeit und Hausierarbeit zusammen die Existenz der Familie sichern. Auch da spielt wieder das Ratengeschäft eine wichtige Rolle. Wenn aber diese Raten verboten werden, dann sind Hunderte Familien von ständigen, aber auch nichtständigen Hausierern ruiniert: Ein ziemlicher Teil der Industrie, namentlich im Erzgebirge wird arg betroffen werden, wenn das Gesetz Wirklichkeit wird. Es ist dies eine Maßnahme, die furchtbar hat gegen die Leute ist, die bisher den Hausierhandel ausübten. Wenn man das Gesetz liest, müßte man fast annehmen, daß es den Machern desselben sozusagen darum zu tun war, auf nichts Rücksicht zu nehmen, als nur auf die schon erwähnte Gewerberetterei, beseelt von dem Zünftlergeist, und man kommt schließlich auf den Gedanken, nachdem sich gerade dieses Hausiergewerbe meistens auf die deutschen Gegenden erstreckt, daß es sich da wiederum darum handelt, deutsche Nationsangehörige förmlich schädigen und vernichten zu wollen. Zu den verschiedenen Abbauarten, von denen wir auch bei der vorhergehenden Vorlage gehört haben, gesellt sich nun auch diese Maißhahme, die als nichts anderes zu betrachten ist, als ein Abbau beim Hausierhandel, wodurch viele Hunderte, vielleicht Tausende Personen geschädigt werden. Das Gesetz sieht wenigstens darnach aus, man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, wenn man esliest. Aus diesen Gründen muß man schon sagen, daß dieses Gesetz, nachdem es der Bürokratie für die Willkür Tür und Tor öffnet, nicht akzeptabel ist, wenigstens für uns nicht, die wir die Interessen der Proletarier vertreten. Abänderungsbedürftig sind vor allem die §§ 2, 3, 4, 32 Abs. 2, während die §§ 6, 12 Abs. 1 und 24 gänzlich zu streichen wären.
Wir haben hier keine Anträge gestellt. Es ist das bereits im Abgeordnetenhause seitens unserer Parteigenossen geschehen und wir sagen uns: Wenn man dort diese wirklich so notwendigen Abänderungsanträge nicht gewürdigt und ganz kaltblütig abgemurkst und abgewürgt hat, werden wir es uns ersparen, hier dieselben wieder zu stellen. Aus diesen Gründen sind wir auch hier im Senat nicht in der Lage, für das Gesetz zu stimmen und müssen diese Vorlage ablehnen. (Potlesk na levici.)
5. Øeè sen. Tschapka:
Hoher Senat! Wenn ich Gelegenheit nehme, als Handwerker zu dem Gesetz über den Hausierhandel Stellung zu nehmen, möchte ich im Vorhinein betonen, daß es von einem meiner sehr geehrten Vorredner, dem Herrn Sen. Beutel aus Aussig so hingestellt wurde, als ob das Gesetz besonders zugunsten des Gewerbestandes geschaffen worden wäre, als ob das Gesetz dem Gewerbestande besondere Vorteile bieten würde. In seinen Ausführungen ist auch das Wort gefallen, daß man mit dem Gesetze eine Art Gewerbereiterei betreibe. Ich behaupte, wir wissen von dieser großen Gewerberetterei in diesem Gesetze nichts zu erzählen, wir kommen im Gegenteil beim Studium dieses Gesetzes zu der Erkenntnis, daß das Gesetz weder dem Interesse des Gewerbes, noch dem Interesse des Handels entspricht. Wir sind uns wohl der Bedeutung bewußt, die der Hausierhandel in der Èechoslovakei hat. Wir sind uns aber auch bewußt, daß dieser Hausierhandel mitunter in einer Weise ausgenützt wird, die aller Überzeugung spottet. Ich erwähne hier, daß es vielleicht praktisch und gut gewesen wäre, wenn bei der Beratung und bei der Fassung des Gesetzes über Hausierhandel die Gewerbe- und die Handelsorganisationen befragt, worden wären, wenn man sie zur Mitarbeit herangezogen hätte, und ich bin überzeugt, so mancher Mangel dieses Gesetzes wäre hinweggefallen, wenn man sich mit den großen Verbänden des Gewerbes und des Handels bei den Beratungen zusammengesetzt hätte.
Wir sind nicht Gegner des Hausierhandels, wie ich bereits erwähnt habe. Aber wir müssen uns gegen den unreellen Hausierhandel aussprechen, der insbesondere von den herumziehenden Bosniaken betrieben wird. Auf der einen Seite trachtet man, eine chinesische Mauer um diese Republik zu ziehen, auf der andern Seite gibt man diesen Leuten Bewilligungen in die Hand, die selbst der steuerzahlende Staatsangehörige nicht hat.
Ich betone, dang diese Bosniaken z. B. eine Sonntagsruhe nicht kennen. Sie finden sie an Sonntagen auf den Bahnhöfen, in den Eisenbahnzügen, wo sie Wäre anbieten, weil sie ganz einfach nicht ebenfalls wie der steuerzahlende Handels- und Gewerbetreibende die Sonntagsruhe einzuhalten brauchen. Sie sehen, wie der Bosniak dem einen die Ware - ich nenne eine willkürliche Ziffer - für 50 Kè anbietet, wenn dieser aber eventuell 5 bis 6 Kè daraufsetzt, bekommt er auch die Kurlitsche. Wenn dies ein Handwerker macht, wenn ein Handwerker nur 10 bis 15 h aufschlägt, wird er vor das Wuchergericht gestellt, während diese Bosniaken die Berechtigung haben, Preise zu verlangen, die enorm sind, und auch oft Leute finden, die diese Preise bezahlen. Und wenn man die Qualität dieser Waren anschaut, kommt man zur überzeugung, daß es nur Ramschwaren, Basarwaren sind, die da zum Verschleiß gelangen, wodurch das reelle Gewerbe geschädigt wird. (Sen. Löw: Die Waren sind aber von diesen Gewerbetreibenden gekauft!) Wenn von Kauf gesprochen wird, selbstverständlich werden die Waren gekauft, mitunter auch von der Landbevölkerung. Wenn der Mann nicht zuhause ist und der Bosniak ins Haus kommt, kauft die Bauersfrau, die sich des Bosniaken nicht anders erwehren kann, etwas, nur damit er das Haus verläßt und Ruhe gibt.
Wenn wir Ausnahmsbestimmungen verlangen, schwebt uns in erster Linie die Spitzenindustrie des Erzgebirges vor, wo die Bevölkerung zu Hunderten und Tausenden auf den Hausierhandel angewiesen ist. Ausnahmsbestimmungen zugunsten dieser Leute leuchten ein, desgleichen Ausnahmsbestimmungen für Schlesien, für den Leinenhandel. Auch damit sind wir einverstanden. Im Ganzen und Großen aber müssen wir erklären, daß der Hausierhandel für den Gewerbetreibenden nichts ist als das, was vorhin gesagt wurde. Ausnahmsbestimmungen verlangen wir auch zugunsten der Kriegsverletzten, die vom Staats vernachlässigt werden; ihnen Erleichterungen zuzubilligen, ist eine Sache, die uns allen am Herzen liegt und die wir wärmstens unterstützen.
Wir haben uns erlaubt, zu dem Gesetz verschiedene Abänderungsanträge zu stellen, obwohl wir wissen, daß sie bei der Praxis, die hier geübt wird, ohne Rücksicht darauf, ob diese Anträge, gut oder nicht gut sind, rücksichtslos abgelehnt werden. Ebenso wie die deutsche Sozialdemokratie, beantragen wir eine Erniedrigung der Lebensgrenze. Wenn der Regierungsantrag in § 2 Abs. b 35 Jahre vorschreibt, so beantragen wir den Wortlaut: >daß dreißigste Lebensjahr erreicht hat und eigenberechtigt ist.<
Im § 2 sollen ferner die Worte entfallen >und in den letzten fünf Jahren mit Erfolg geimpft wurde oder in derselben Zeit die Blattern überstanden hat.< Es klingt fast verlockend zu behaupten, daß jeder, bevor er den Hausierschein erhält, vorher auch die Blattern gehabt haben muß. Beide Bestimmungen müssen aus dem Gesetze verschwinden.
Im Absatz f) §, 2 sind die Worte zu streichen: >die im Hinblick auf den Betrieb des Hausierhandels verläßlich sind<. Ich behaupte, man wird bei dieser Frage zumeist wieder die Deutschen als nicht verläßlich betrachten, während man alle anderern Nationen, selbst die Bosniaken, als verläßlich betrachten wird.
Weiters beantragen wir, im § 3 Abs. 3 den Satz einzufügen: >Die Bestimmungen des Abs. 2 haben auf die Hausierer nach § 17 keine Anwendung.<
Wir wünschen auch, daß der Hausierhandel mit fertigen Kleidern und Schuhen nicht gestattet werde, weil dadurch die kleinsten Gewerbezweige, die Schuhmacher und Schneider, dem Ruin zugeführt werden.
Wir wünschen, daß es im § 4 Abs. 1 heiße, daß, das Buch statt auf ein Jahr auf 3 Jahre ausgestellt wird. Schon Kollege Beutel hat darauf hingewiesen, daß es eine Schikane ist, alle Jahre wieder dieses Buch zu verlangen, alle Jahre wieder die hohen Stempel zu entrichten. Deshalb ist wünschenswert, das Buch wenigstens auf drei Jahre auszustellen.
Wir beantragen weiters, dem § 3 Abs. 2 folgende Form zu geben: >Ebenso können die Bewilligung zum Hausierhandel nicht jene Personen erlangen, die entweder selbst oder deren Gatten oder Verwandte in direkter Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad ein Hausierbuch besitzen.<
Wir beantragen weiters in § 27 Abs. 4.: >Für die Inhaber eines Hausierbuches nach § 17, welches von der kompetenten Behörde mit Zustimmung der Finanzbezirksbehörde ausgestellt und in welchem die Giltigkeit für die Grenzbezirke ausdrücklich angemerkt ist, entfällt die Bedingung der Vidierung bei der Finanzbezirksbehörde.<
Wir werden für das Gesetz stimmen, wir bitten jedoch den hohen Senat, diesen kurz begründeten Abänderungsanträgen unseres Klubs zu entsprechen und unsere Anträge anzunehmen. (Potlesk stoupencù.)