Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì o 19. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v úterý dne 4. kvìtna 1926.
1. Øeè sen. Fr. Scholze:
Hoher Senat! Wohl selten hat eine Vorlage einen so bedeutenden sozialfürsorglichen Wert im öffentlichen und sozialen Leben in sich beinhaltet, als es die Kriegsbeschädigtenvorlage ist. Wenn die Regierung in dieser Frage auf dem engherzigen Standpunkt steht, eine Einkommensgrenze festzulegen, so ist das ein neuerlicher Beweis des unsozialen Empfindens denen gegenüber, welche als unglückliche Opfer aus dem Kriege hervorgegangen sind. Wenn nach § 2 des Versorgungsgesetzes für Kriegsbeschädigte die Einkommensgrenze für wirtschaftlich selbständig Tätige mit 5.000 Kè und für wirtschaftlich Unselbständige mit 10.000 Kè vorgesorgt ist, so ist dies sogar ein krasses Unrecht gegenüber dem Existenzminimum des Einkommens im Allgemeinen. Mit dem Antrage der Regierung, welcher dem sozialpolitischen Ausschusse zur Beratung vorgelegt wurde, soll nach demselben Ausmaß eine Verlängerung des geltenden Gesetzes bis Ende des Jahres 1926 beinhaltet sein. Gerade dieser Staat tut sich soviel darauf zugute, in der sozialen Fürsorge Bahnbrecher zu sein. Aber gerade bei dem bedauernswerten Stande der Kriegsbeschädigten versagt die wahre Fürsorgetätigkeit ganz. Die Herren der führenden Gewalt haben zwar bei allen innen- und außenpolitischen Anlässen immer große Worte von demokratischer Fürsorge, von Gerechtigkeit u. s. w. im Munde, aber von ihren Worten bis zur gerechten Tat ist eine weite Kluft. Am liebsten möchten sie für die Kriegsbeschädigten eine Fürsorge des baldigen. Verschwindens derselben arrangieren, um dieses Problem zu begraben. Der Standpunkt unserer Partei ist der, daß wir gegen jede ungerechte Festsetzung einer Einkommengrenze für Kriegsbeschädigte sind. Und wenn schon eine solche festgelegt und bestimmt sein muß; so soll sie wenigstens eine menschlich gerechte sein. Keine Regierung, keine Gesellschaft ist im Stande, den Kriegsopfern das zu ersetzen, was sie in ihrem Pflichtgefühl geleistet und gelitten haben. Kein Staat hat eine Höchstgrenze bestimmt und wenn es wo, wie z. B. in Deutschland der Fall ist, so bestehen entsprechende Staffelungen und eine bedeutend höhere Einkommensgrenze. Dabei will aber gerade dieser Staat der Bahnbrecher und ein leuchtendes Beispiel aller sozialen Fürsorge sein. Über 500.000 Kriegsbeschädigte Invaliden, Witwen und Waisen verzeichnen und beklagen wir innerhalb dieser Staatsgrenzen nach dem schrecklichen Weltereignis. Der gewesene Ministerpräsident hat zwar in seiner Erklärung vom 16. Feber so manches schöne Wort gesprochen, aber für die Fürsorge der Kriegsbeschädigten hat er nicht ein einziges Wort übrig gehabt, geschweige denn, daß er mit einer Tat bezeugen möchte, daß die Regierung gewillt ist, diese Bedauernswerten zu unterstützen. Das ganze Volk, nicht nur die verhaßten Deutschen, nein, auch die braven folgsamen und staatstreuen Untertanen waren über eine derartige Geringschätzung empört und der schlagende Beweis dieser gerechten Empörung ist, daß sich die deutschen und èechischen Invalidenverbände zu einem gemeinsamen Vorgehen in ihrer Notlage zusammengefunden haben, um eine Erhöhung der Einkommensgrenze mit Hilfe der parlamentarischen Körperschaften zu erreichen.
Der Regierungsentwurf hat als Begründung angeführt, daß sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verschlechtert, sondern sogar verbessert haben. Ich will darüber hinweggehen, eine derartige Behauptung der Unwahrheit zu zeihen, denn dann kommen die Herren immer gleich mit ihrem peinlich überwachten Index. Ich muß aber den Geist, der in solchen Aussprüchen liegt, als einen ganz unsozialen bezeichnen, dem Herz und Liebe für unglückliche Menschen und deren Schicksal abgeht. Die Opfer des Krieges in ausreichender Weise zu unterstützen ist nicht nur eine wirtschaftliche Pflicht, die zu lösen der Staat verpflichtet ist.
Von dem Gerede über Menschlichkeit und Humanität hat kein einziger Bürger einen Vorteil, zu allerletzt aber bringt man den Kriegsbeschädigten damit Hilfe und bessere Lebensmöglichkeiten. Nicht Gnade und Almosen wollen die Kriegsopfer, sondern ihr gutes sittliches Recht auf Entschädigung für alles, wofür sie geblutet und gelitten haben. Wenn in der gegenwärtigen Zeit schon in allen Staaten, ja sogar in Jugoslavien für die Kriegsbeschädigten bessere Hilfe geschaffen ist, wenn die Härten der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Frist zur Einbringung der Gesuche gemildert und erweitert worden sind, während dies in diesem Staate von unseren Herren und Beherrschern und ihren getreuen Helfern noch nicht erkannt wurde, so ist dies beschämend und rücksichtslos zu nennen. Wenn die Landesämter als soziale Arbeit sonst nichts weiter als ihre Pflicht betrachten, als daß sie nur bestrebt sein müssen, die Unterstützungen und damit die Zahl der Kriegsbeschädigten abzubauen, sowie die Bemessung der Invalidität systematisch herabzudrücken, so ist dies wieder ein Musterbild von dem Geiste, welcher in diesen Ämtern weht.
Ebenso wie mit den Kriegsverletzten. selbst verfahren wird, so ergeht es den Kriegswitwen und Waisen mit dem Bezuge der ihnen gebührenden Witwenund Waisenrenten. Dabei müssen diese armen Witwen jahrelang auf die Auszahlung ihrer ohnehin kleinen Pension warten. Ich habe hier einen krassen Fall in der Hand, wo es mir erst durch wiederholte persönliche Intervention möglich war, eine neuerliche sozialärztliche Untersuchung herbeizuführen. Vor zwei Jahren bezog die Kriegswitwe Berta Hajek in Groß - Stohl eine Pension von 75 Kronen monatlich. Seit der letzten ausgezahlten Rente waren schon zwei Jahre verflossen. Diese Rente wurde eingestellt auf Grund des Bescheides vom 27. Mai 1924, Z. 53.709, mit der Begründung, daß die Berta Hajek mit 25 % erwerbsunfähig anerkannt wurde. Trotz unzähliger Urgenzen gegen diesen unbegründeten Bescheid wurde die Genannte noch nicht zur neuerlichen Untersuchung vorgeladen. Zwei Jahre wurde sie mit Versprechungen seitens der betreffenden Behörden getröstet. Sie war laut ärztlichem Zeugnis kränklich und hat den Auftrag, sich nach Möglichkeit zu schonen. Sie verdient nach der Aussage des Primarius Dr. Boese in Römerstadt die Pension mit vollem Recht. Dazu müssen erst Abgeordnete herangezogen werden, um es möglich zu machen, daß die sozial-ärztliche Untersuchung endlich nach mehr als zwei Jahren dementsprechend vorgenommen wird. Einen weiteren krassen Beweis bietet uns die Zeitung der Kriegsverletzten in Nr. 2 vom 10. Feber laufenden Jahres. Dort wird aufgezeigt, daß in dem westschlesischen Orte Weiswasser ein Invalide um die sozialärztliche Untersuchung angesucht hat. Zwei Jahre mußte er warten, bis diesem seinem Wunsche Folge geleistet wurde. Als er endlich nach zwei Jahren oder genauer gesagt nach einem Jahr und 10,5 Monaten endlich zur Untersuchung aufgerufen wurde, dauerte es nach dieser Untersuchung wieder ziemlich lange, bis er eine Erledigung für den Bezug einer Rente erhielt. Er erhielt die Erledigung nicht mehr, sie traf ihn nämlich nicht mehr lebend an, denn zwei ein halb Monate nach der Untersuchung, am 28. Feber 1925, ist er gestorben. (Sen. Hartl: Ich habe ähnliche Fälle vorzubringen!) Er hat also die Unterstützung nicht mehr erlebt. Wenn derartige traurige Fälle vorkommen und dann von uns in entsprechender Weise energisch Abhilfe gefordert wird, dann bezeichnet man uns als Querulanten. Unser Urteil und Vorgehen ist nicht als Querulantentum anzusehen, nein, unser Rechtsempfinden für diese bedauernswerten Opfer gebietet uns, hier Abhilfe zu suchen. Legionäre werden angestellt und gut bezahlt, aber die Invaliden müssen hungern. Ihr Los ist das eines langsam dahinsiechenden Sterbenden. Den reichen besonders èechischen Unternehmern und Kapitalisten werden tausende an Steuern in Abschreibung gebracht, bei den armen Invaliden wird die Steuer nicht nur eingehoben, nein, gewaltsam eingetrieben. Für alles mögliche hat man Geld, für einen Großmilitarismus, der neue lutige und hilfsbedürftige Opfer erzeugt, für gewaltige, nicht mit unseren Verhältnissen im Einklang stehende Auslandspropaganda und sogenannte Repräsentation, für längere Militärdienstpflicht, für alles, nur nicht für die Kriegsopfer und deren Witwen und Waisen. Einem Kriegsinvaliden, der eine Trafik hat, welche ihm ein Jahreseinkommen von 2.700 Kronen sichert, wird seine Rente schon gänzlich entzogen. (Hört!) Ist das eine Lebensmöglichkeit? In allen Ländern, wie an erster Stelle in Deutschland. Österreich, Frankreich, Italien, ja sogar in Polen ist schon ein Anstellungsgesetz für Kriegsbeschädigte geschaffen, damit denselben der Arbeitsplatz geschützt ist. Im Lande der großen Humanität ist dieses Gesetz noch im tiefsten Schlaf. Die Fürsorge für die Kriegsinvaliden ist mangelhaft genug und die Durchführung in den Ämtern ist noch dazu rücksichtslos, somit charakteristisch für den Geist, der hier herrscht. Ich rufe deshalb im Namen der Menschlichkeit alle rechtlich denkenden und sozialfühlenden Herren, ja selbst die hohe Regierung auf, hier ein wahrhaft soziales Problem nicht zu verstümmeln, sondern mit vollem Verständnis zu lösen und die Einkommensgrenze nach den Vorschlägen unserer Partei, die im Einklang mit den Forderungen der Invalidenorganisation stehen, zu erhöhen. (Souhlas na levici.)
2. Øeè sen. Hartla:
Hoher Senat! So oft in diesem Hause die Frage der Kriegsbeschädigtenfürsorge berührt wird, erinnere ich mich an einen Vortrag, den der Oberstabsarzt Dr. Spitzy, Leiter der großen orthopädischen Heilanstalt in Wien während der Kriegszeit gehalten hat. Aus diesem Vortrage kommt mir besonders ein ernstes, bedeutendes Wort in den Sinn, nämlich die von ihm an die Invaliden gerichtete Mahnung, sie mögen sich nicht zu sehr auf das Mitleid mit ihnen verlassen, auf die versprochenen Portierposten und dergleichen, sondern sich nach Möglichkeit auf sich selbst stellen und trachten, auch bei Verkrüppelungen mit Hilfe orthopädischer Behelfe ihren Erwerb im Leben durch eigene Arbeit sicherzustellen. Damit hat er aussprechen wollen, daß all die große Fürsorge, die damals, zur Zeit der stärksten Gemütserregung, den Invaliden und Kriegsbeschädigten überhaupt versprochen wurde, sich später sehr abschwächen würde. Wie oft wurde damals den für uns kämpfenden Soldaten versprochen, Staat und Regierung würden all denen, die ihre gesunden Glieder vor dem Feinde einbüßen, ebenso wie den Hinterbliebenen nach im Kriege Gefallenen im reichstem Maße Hilfe und Unterstützung angedeihen lassen! Diese Versprechungen, die damals wahrscheinlich ganz aufrichtig gemeint waren, sind aber später immer mehr verblaßt und haben einer gewissen Gleichgültigkeit der Bevölkerung, der Regierung und auch des Parlamentes gegenüber den Kriegsverletzten und den Hinterbliebenen der Kriegsopfer Platz gemacht, einer Gleichgültigkeit, die sich auch in der Regierungsvorlage widerspiegelt, die uns heute hier beschäftigt. Nur aus solcher Gleichgültigkeit ist es zu erklären, daß das Parlament es duldete, daß eine bereits vor Monaten abgelaufene gesetzliche Bestimmung erst heute erneuert werden soll und daß die KriegsbeschädigtenFürsorge weitergeführt wurde, obwohl in einem wichtigen Punkte die gesetzliche Grundlage nicht mehr bestand. Allerdings hatten wir schon früher einmal einen noch krasseren Fall. Es war das damals, als am 15. Oktober 1920 die Verwaltung geradezu in die Gesetzgebung eingegriffen hatte, indem sie in einer Verordnung festlegte, daß die gesetzlich bis Ende des Jahres 1920 bewilligten 50%igen Teuerungszulagen für die Invaliden, auch für das nächste Jahr weiter auszuzahlen seien, jedoch mit der Einschränkung, daß ab 1. April 1921 diese Zulagen für alle jene Invaliden einzustellen seien, die weniger als 35% Erwerbsunfähigkeit eingebüßt haben. Das war ein ausgesprochener Einbruch der Verwaltung in die Gesetzgebung und ich habe damals den hohen Senat beschworen, in Wahrnehmung seiner gesetzgeberischen Vorrechte gegen diese verfassungswidrige Verordnung aufzutreten. Leider ohne Erfolg.Und es ist kein Ruhmesblatt in den Annalen unseres Parlamentes, daß diese gesetzwidrige Verordnung nicht an dem Widerspruche des Parlamentes gescheitert ist, sondern an dem Widerstand der organisierten Kriegsverletzten, die es durchgesetzt haben, daß sie zurückgezogen werden mußte.
Was nun die Höhe der Invalidenrenten, mit der wir uns heute zu befassen haben, betrifft, so habe ich, sooft ich über diese Frage sprach, stets den Gedanken vertreten, daß es eine Pflicht der Menschlichkeit sei, die Höhe der Invalidenrenten bis an die Grenze des finanziell Möglichen zu steigern. Ein Gedanke, der weder in unserer Invalidengesetzgebung, im allgemeinen, noch in der besonderen Bestimmung, die uns heute beschäftigt, berücksichtigt erscheint. Es herrscht hier im Gegenteil eine kleinliche Sparsamkeit, die in einem geradezu beschämenden Gegensatz zu der Freigebigkeit für represäntativen Pflanz und allerlei festlichen Klimbim steht. Das Beschämendste aber ist der, man kann schon sagen, geradezu unsittliche Gedanke eines Existenzmaximums, das heißt der Gedanke, es müsse Sorge dafür getragen werden, daß ein Kriegsbeschädigter nicht etwa mit Hilfe seiner Rente ein gewisses Einkommen überschreitet. Sittlich wäre gerade die entgegengesetzte Idee, daß dem Kriegsinvaliden unter allen Umständen ein gewisses Existenzminimum gesichert werden muß, derart, daß, wenn sein eigenes Einkommen samt der gesetzlichen Rente dieses Minimum nicht erreicht, ihm ein entsprechender Zuschuß zu gewähren wäre. Der an sich verwerfliche Gedanke des Existenzmaximums wird aber umso abstoßender, wenn dieses Maximum so niedrig bemessen wird, wie es in unserer Gesetzgebung der Fall ist. Im Jahre 1920, im Febergesetz, hatte man dieses sogenannte Existenzmaximum mit 4.000 Kè für selbständige Erwerbstätige und mit 8.000 Kè für Unselbständige festgesetzt. In dem Gesetze vom 25. Jänner 1922 wurde Erhöhung auf 6.000, beziehungsweise 12.000 Kè beschlossen und es war damit wenigstens eine kleine Besserung herbeigeführt worden, die aber im April 1924 wieder wettgemacht wurde, indem man die Beträge auf 5.000, beziehungsweise 10.000 Kè herabsetzte. Und heute sollen wir durch Zustimmung zur Regierungsvorlage diese niedrigen Ansätze neuerdings gesetzlich festlegen.
Ich möchte hier zunächst bemerken, daß ich mich von allein Anfang an gegen die verschiedene Bemessung des Existenzmaximums für Selbständige und für Unselbständige verschieden ausgesprochen habe und daß ich auch heute nicht den geringsten Grund dafür sehe, die Selbständigen und Unselbständigen in dieser Beziehung mit einem verschiedenen Maßstabe zu messen. Denn der Grund, den seinerzeit die Regierung angegeben hat, daß bei selbständig Erwerbstätigen anzunehmen sei, daß sie ohnedies nie ihr volles Einkommen einbekennen und daß infolgedessen das wirkliche Einkommen in der doppelten Höhe des einbekannten anzunehmen sei, ist doch wahrhaftig nicht ernst zu nehmen. Es ist doch ein ganz unerhörter Gedanke, daß man auf die bloße Vermutung, auf den Verdacht hin, daß, von den selbständig Erwerbstätigen hie und da einer sein Einkommen zu niedrig einbekennt, den ganzen Stand betreffs der Invalidenrenten in so empfindlicher Weise zurücksetzen will. Das ist kein anständiger plausibler Grund für diese Verkürzung. Infolgedessen werden wir selbstverständlich für den von anderer Seite eingebrachten Resolutionsantrag stimmen, daß diese Differenzierung des Existenzmaximums vollständig zu entfallen habe. Was nun die Höhe des Existenzmaximums anlangt, so habe ich schon vor zwei Jahren ausgeführt, daß auch die für die unselbständig Erwerbstätigen festgesetzte Grenze, wie wir sie fetzt haben, mit 10.000 Kè viel zu niedrig bemessen ist und daß es gewiß kein unbilliges Verlangen ist, diese Grenze auf 20.000 Kè zu erhöhen. Es zeugt von einer gewissen Verschüchtertheit der Invaliden infolge ihrer wirklich recht harten Behandlung durch die Gesetzgebung, wenn sie sich in ihren neuen Vorschlägen mit einer Bemessung von 16.000 Kè als gleichmäßiger Grenze für das sogenennte Existenzmaximum bescheiden. Ich habe infolgedessen meinen früheren Antrag nicht wieder erneuert, sondern werde mit meinen Parteigenossen für die bereits von anderer Seite nach den Wünschen der Kriegsverletzten eingebrachten Anträge stimmen.
Es liegt sehr nahe, unsere Invalidenversorgung mit jener unseres größten Nachbarstaates, mit Deutschland zu vergleichen. Dieser Vergleich fällt für uns geradezu beschämend aus. Ich möchte das an einem konkreten Beispiel nachweisen, indem ich dem Vergleiche die Bezüge eines mit 70 % erwerbsunfähigen Invaliden zugrunde lege. Das deutsche Gesetz gewährt einem derartigen Invaliden mit allen Zulagen eine Rente von 5.190 Kè, in der Èechoslovakei erhält er 1.890 Kè. Nach der Vorlage, über die wir heute zu sprechen haben, tritt für einen selbständig erwerbstätigen derartigen Invaliden bei einem Einkommen von 6.000 Kè, also bei einer Überschreitung des sogenanten Existenzmaximums um 1.000 Kè, eine Kürzung der Rente um diese 1.000 Kè ein. Er bekommt also dann nur noch 890 Kè an Rente, in Deutschland aber noch die volle Rente von 5.190 Kè. Erreicht das eigene Einkommen des Betreffenden 7.000 Kè, so bekommt er in der Èechoslovakei überhaupt keine Rente mehr, in Deutschland noch 4.781 Kè. Bei denjenigen, die unselbständig erwerbstätig sind, tritt diese Verschiedenheit erst bei 11.000 Kè ein. Da bekommt der unselbständig Erwerbstätige von seiner Rente nur noch 890 Kè, in Deutschland 3.144 Kè. Bei einem eigenen Einkommen von 12.000 Kè erlischt hierzulande seine Rente, während sie in Deutschland immer noch 3.144 Kè beträgt. Darüber hinaus bekommt in der Èechoslovakei ein Invalide überhaupt nichts mehr, während in Deutschland bei einem Einkommen von 16.000 Kè der invalide immer noch 1.506 Kè Rente erhält und bei 17.000 Kè Eigeneinkommen noch 1.097 Kè. Soviel macht nämlich in diesem Falle die sogenannte Schwerverwundetenzulage mit den zugehörigen Gebühren aus, und diese 1.097 Kè bleiben als Rentenbezug, mag das eigene Einkommen des Invaliden so hoch sein wie immer. Es ist also erstens einreal in Deutschland der Abbau der Renten infolge des Eigeneinkommens sehr mäßig gestaffelt und bis zu einem ziemlich hohen Eigeneinkommen (17.000 Kè) hier erstreckt. Und auch über dieses Einkommen hinaus bleibt unter allen Umständen noch eine Rente von 1.097 Kè übrig, also 58% der Invalidenrente, wie sie die Èechoslovakei von vornherein bietet. In dieser reichsdeutschen Rentenbemessung sieht man doch eine gewisse sittliche Auffasung, eine Erkenntnis der Verpflichtung den Kriegsopfern gegenüber und insbesondere gegenüber den Invaliden, denen man nach Möglichkeit in der Gestaltung ihres weiteren Lebens helfend zur Seite steht.
In der Vorlage, mit der wir uns heute befassen, ist von einer derartigen sittlichen Auffassung, von einer derartigen Pflichterkenntnis wirklich nicht viel zu spüren. Wir können fast sagen, daß diese Vorlage eigentlich mehr ein Dokument einer schäbigen Knickerei ist, in einer Frage, die mit warmem menschlichen Gefühlen behandelt werden sollte. Wir vermissen dieses Gefühl in der Vorlage, wir finden in dem ganzen eine unangebrachte Sparsamkeit, für welche keine Notwendigkeit bestünde, wenn man anderweifig Gelder ersparen wollte, die für unnütze, mitunter sogar fragwürdige Zwecke ausgegeben werden. Es gibt aber auch Dinge, bei denen man hätte Millionen ersparen können, z. B. wenn man in der Bodenreform bei der Zuteilung der Restgüter nicht mit einer so außerordentlichen Noblesse für die durch die Zuteilung Begünstigten vorgegangen wäre, Der Abg. Mikulíèek hat kürzlich in einem Artikel im >Slovák< darauf hingewiesen, daß von den 800 Restguterwerbern die Meisten Millionengewinne bei der Erwerbung ihres Gutes erzielt haben, und er hat besonders von einem Herren, einem Abgeordneten, der sich immer als ein leidenschaftlicher Anwalt der nationalistisch - protektionistischen Durchführung der Bodenreform gezeigt hat, behauptet; daß derselbe 2 Mill. Kè an dem ihm zugeteilten Restgut gewonnen hat. (Hört! Hört!) Wenn man bedenkt, daß es 800 Restgüter geben soll - die genaue Zahl wird ja amtlich verschwiegen - so entspricht dies einer ungeheueren Summe, die jedenfalls genügen würde, die Versorgung der Kriegsinvaliden entsprechend zu heben, insbesondere aber auch die Einschränkung der Renten bei einem Eigeneinkommen von 5.000 oder 10.000 Kè fallen zu lassen.
Wir können aus allen diesen Gründen selbstverständlich nichts anderes tun, als diese Vorlage abzulehnen, hingegen für die vorliegenden Verbesserungsanträge zu stimmen. (Potlesk na levici.)
3. Øeè sen. Reyzla:
Hoher Senat! Wir benützten diese Gelegenheit, um bei der Behandlung dieser Vorlage unseren kämpfenden Brüdern in England unsere Sympathien auszusprechen. Unser erstes Wort am heutigen Tage gilt dem Kampfe der englischen Arbeiter. Seit Jahren leidet England unter einer großen Arbeitslosigkeit. Diese Tatsache versuchen die Arbeitgeber zu einem Ansturm gegen die Löhne und die Arbeitszeit auszunützen. Die Arbeiter befinden sich in der Abwehr. Eine Million Bergarbeiter wurde am 1. Mai ausgesperrt. Bis zur Stunde gaben mehr als 3,5 Millionen Arbeiter ihrem Solidarität mit ihnen Ausdruck und legten die Arbeit nieder. Nun tobt dieser gewaltigste Lohnkampf aller Zeiten. Wir deutschen Arbeiter stehen mit unseren ganzen Sympathien auf der Seite unserer englischen Klassengenossen, wünschen ihnen baldigen vollen Erfolg und erklären, daß wir bereit sind, unserer Solidarität in jeder in ihrem Interesse gelegenen und von ihnen gewünschten Weise Ausdruck zu geben. (Potlesk stoupencù.)
Nun werde ich mir erlauben, im Namen unseres Klubs einige Bemerkungen zu dem in Verhandlung stehenden Gesetz zu machen. Zunächst möchte ich Folgendes vorausschicken. Die Kriegsinvaliden, die diese Verhandlungen heute mit großem Interesse verfolgen, werden sicherlich verwundert sein, daß alle Parteien, die heute auf der Rednertribüne aufmarschieren, nichts anderes als das Beste der Kriegsinvaliden wollen und daß alle Parteien unsere Kriegsbeschädigtengesetze kritisieren und bessere wünschen. Ich zweifle nicht, wenn auch noch jene Parteien von der rechten Seite zum Worte kämen, die sich, heute vielleicht nicht melden werden, daß sie womöglich auch mit denselben Worten wie die oppositionellen Gruppen dieses Hauses die Vorlage behandeln würden. Ich will diesen Gedanken, nicht ausspinnen, möchte aber bemerken: Die Kriegsinvaliden sollten weniger die Reden dieser Parteien nach dem stenographischen Protokoll beurteilen, sie sollten lieber die Handlungsweise dieser Parteien in den beiden gesetzgebenden Körperschaften kontrollieren. Weiter will ich in dieser Richtung nichts sagen und werde mich nun dem in Verhandlung stehenden Gesetze zuwenden.
Meine Herren! Wir müssen vorerst konstatieren, daß unsere Kriegsbeschädigtengesetze unzureichend und grausam sind. Aus diesen zwei Tatsachen ergeben sich alle Schwierigkeiten, welche bei der Durchführung dieser Gesetze auftreten und die diesen großen berechtigten Unwillen der Kriegsinvaliden erzeugen. Im September 1925 tagte in Genf eine internationale Konferenz der Kriegsbeschädigtenorganisationen. Auf dieser Konferenz waren vertreten Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, die Èechoslovakei, Polen und Jugoslavien. Auf dieser Konferenz würde konstatiert, daß neben Jugoslavien die Èechoslovakei die schlechteste Rentenversorgung für die Kriegsbeschädigten hat. Wenn das eine solche internationale Konferenz konstatiert, so wird es wohl niemand wagen zu behaupten, daß es nicht wahr ist. Denn diese Kriegsbeschädigtenorganisationen haben sicherlich das gesamte Material in der Hand.
Nun möchte ich kurz einige Dinge berühren, die uns gar sonderbar anmuten. Sicherlich macht sich ganz deutlich bei uns die Tendenz bemerkbar, diese schon ohnehin schlechten Gesetze zur Versorgung der Kriegsbeschädigten noch abzubauen, und schon im Jahre 1925 ging durch eine Zeitung der Koalitionsmehrheit eine Notiz, wo sozusagen auf den Strauch geschlagen wurde und womit die Aktion womöglich eingeleitet werden sollte, daß bestimmte Gruppen der Kriegsbeschädigten abgebaut werden, das heißt, daß sie nicht rentenbezugsberechtigt sein sollten. Auch bei Beratung dieser Vorlage im Ausschuße kam diese Tendenz neuerlich zum Ausdruck. Hier ist es in erster Linie die große Partei der èechischen Agrarier, welche durch ihren Vertreter ganz unverhohlen Meinungen zum Ausdruck bringen ließ, die diese Tendenz klar darlegen. Es wurde sogar in diesen Verhandlungen der beiden Ausschüße, des sozialpolitischen und des Budgetausschusses, die Ansicht kundgegeben, daß man den Unglücklichen, die durch irgend einen Grund ohne ihr Verschulden die Anmeldefrist versäumt haben, nicht entgegenkommen solle. Es ist bei uns so, daß es noch hunderte, ja tausende Leute gibt, die nach den bestehenden Gesetzen berechtigt wären, zum Teil die höchste Rente zu beziehen, aber nur weil sie aus irgend einem Grunde die Anmeldefrist versäumt haben, sind sie nicht in den geringsten Rentenbezug gekommen. Sonderbarerweise äußerte sich nun ein Vertreter der republikanischen Partei im Ausschuße, indem er sich gegen diese Resolution eine Zeitlang wehrte, daß wir keine Ursache haben, Idioten, die die Anmeldung versäumt haben, vielleicht mit Staatsgeldern zu unterstützen. (Vykøiky.) Derjenige der unsere Siedlungsverhältnisse kennt, z. B. diese weltverlorenen Nester im Riesengebirge und in anderen Gegenden, wird es vollkommen begreiflich finden, wenn so ein einfacher Mensch die Anmeldung versäumt hat. Aber durch diese Ausführungen des agrarischen Redners ging auch die Tendenz, daß man die Staatsmittel zur Unterstützung der Kriegsbeschädigten schonen solle, daß sozusagen die èechoslovakische Republik zum Teil gar keine Pflicht habe, diese Unterstützungen an die Kriegsbeschädigten auszuzahlen. Sie sehen, diese Partei scheint der Auffassung zu sein, daß die Èechoslovakei bei der Gründung des Staates das Recht hatte, das gesamte Aktivum zu übernehmen, aber um das Passivum wollen sie sich nicht scheren. Das würden sie am liebsten jemand anderem aufhalsen. Wir sind der Meinung, daß es in erster Linie auch die Èechoslovakei ist, welche die Kriegsbeschädigten genau so zu behandeln hat, wie wenn die Republik schon vor Ausbruch des Weltkrieges bestanden hätte. Denn die Kriegsbeschädigten sind genau so ein Bestandteil der Bevölkerung dieses Staates wie jeder andere Teil der Bevölkerung.
Ich habe schon erwähnt, daß die Konferenz in Genf rundweg konstatiert hat, daß die Rentengesetzgebung in der Èechoslovakei neben Jugoslavien am schlechtesten ist. Uns stehen nicht alle Ziffern zur Verfügung. Aber die Gesetze, die wir haben, werden auch sehr rigoros ausgelegt. Derjenige, der weiß, wie die dazu bestimmten Ärzte die Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit der Invaliden konstatieren, weiße auch, wieviel Unrecht den Invaliden hier zuteil wird. In einigen Ziffern finden wir das auch ausgedrückt. Ich habe hier eine interessante Tabelle aus dem Jahre 1925. Im Jahre 1924 wurde konstatiert - es sollen das amtliche Ziffern sein daß sich in Böhmen 139.300 Invalide angemeldet haben, Renten bezogen in diesem Jahre aber nur 59.000. Sie sehen also, wie schon mit allen möglichen Mitteln gesiebt wird; alle Bestimmungen der Erlässe werden so rigoros ausgelegt, und wir haben es schon bei den Erlässen bezüglich der Steuer in jüngster Zeit erlebt, wie die unteren Instanzen diese Erlässe, die an und für sich schon sehr inhuman sind, auslegen und zur Durchführung bringen. Witwen waren angemeldet in Böhmen 69.238, Renten haben bezogen nur 44.000, Vollwaise waren angemeldet 19.908, Renten haben bezogen nur 18.000, Halbwaise waren 115.000 angemeldet, Renten haben bezogen 66.000. Von den im Ausland befindlichen waren 45.000 angemeldet, Renten haben bezogen bloß 29.000. Das ist schon ein deutlicher Beweis dafür, daß diejenigen, die auf Grund unserer Gesetze heute eine Rente beziehen, sicherlich auch voll und ganz nach dem Gesetze berechtigt sind, diese Rente in Empfang zu nehmen. Aber bei den Verhandlungen über diese Vorlage im Ausschuß drang seitens einiger Mehrheitsparteien überall die Meinung durch, als wenn mit diesen Renten den Kriegsinvaliden ein Geschenk gegeben würde, alsob die Republik nicht dazu verpflichtet wäre und alsob der Staat die Pflicht habe, diese Lasten sobald wie möglich von sich abzuschütteln. Ganz sonderbarerweise, drang auch beim Referenten im Budgetausschuß die Meinung durch, es gehe nicht, man könne nichts machen, es seien im Budget nur 400 Millionen eingesetzt, wenn wir etwas ändern würden, dann lange die Summe nicht, es könnte eine Besserung der Voll-Invaliden auf Kosten der Wenigprozentigen erfolgen.