Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì
o 13. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 17. bøezna 1926.
1. Øeè sen. Reyzla (viz tìsnopisecká zpráva):
Meine Herren! Daß unser Steuersystem reformbedürftig ist, dafür ist der beste beweis, daß uns selbst diese Regierung eine Steuerreform verspricht. Dieses Versprechen ist nicht neu. Neu ist nur der Umstand, daß wir jedes Jahr auf die Einlösung dieses Versprechens warten müssen. Heute beschäftigt uns wieder die Verlängerung eines Gesetzes, welches die sogenannten Kriegszuschläge statuiert. Es ist bekannt, wie die Zustände auf dem Lande draußen sind. Die Steuereintreibungen werden bei uns fast zum öffentlichen Skandal. Vor kurzem ging eine Notiz durch die Presse, daß in einem Dorfe, das hauptsächlich von Kleinbauern und Arbeitern bewohnt ist, jedes zehnte Haus im Jahre 1925 auf rückständige Steuern exekutiert wurde. Von 500 Hummern sind 50 Häuser exekutiert worden. Eine andere Notiz in der Presse hat besagt, daß im Bezirk Olmütz im Jahre 1925 6000 Exekutionen vorgenommen wurden. Das sind lauter Exekutionen, die bei ganz armen Leuten ausgeführt wurden. Man hört sehr selten davon, daß ein Besitzender von dieser strengen Maßnahme getroffen wird.
Nicht minder skandalös sind die Verhältnisse, welche bezüglich der Steuereintreibung bei den Arbeitern eingerissen sind. Die sogenannte Einkommensteuer, die ursprünglich unter der Voraussetzung geschaffen worden ist, daß auf diese Steuer keine Zuschläge und Umlagen gelegt werden, diese Einkommensteuer hat seit einer langen Reihe von Jahren Kriegszuschläge, deren niedrigster Satz mit 20% beginnt. Wir wollen kurz den Werdegang dieses Gesetzes und die Verschlechterung dieses Gesetzes seit Kriegsende betrachten. Im Jahre 1913, als das steuerfreie Existenzminimum 1200 Kronen betrug, war fast kein Fabriksarbeiter steuerpflichtig gewesen. 600 Gulden waren reichlich für den Haushalt eines Arbeiters, viele verdienten nicht einmal diese Summe; trotzdem ist im Jahre 1914 das Gesetz novelliert worden und das Existenzminimum wurde auf 1600 Kronen erhöht. Infolge der Teuerung wäre nach dem Kriege ein steuerfreies Existenzminimum von mindestens 16.000 K gerecht gewesen. Aber trotz zehnfacher Verteuerung aller Bedarfsartikel ist das nicht geschehen. Die sogenannte Revolutionsnationalversammlung hat durch Gesetz vom 18. November 1918 das Existenzminimum lediglich auf 3000 Kronen erhöht, also nach der Teuerung umgerechnet etwa auf 200 Friedenskronen festgesetzt. Das war eine große Benachteiligung der Arbeiter, weil große Schichten von Arbeitern hierdurch steuerpflichtig wurden. 1920 wurde dieses Minimum auf 4800 Kè, 1921 auf 6000 Kè erhöht, wie es heute noch zurecht besteht. Im Jahre 1921 entsprachen diese 6000 Kè einer Summe von 400 Friedenskronen, so daß das steuerfreie Existenzminimum also gegenüber der Zeit vor dem Kriege auf ein Drittel herabgesetzt worden ist. Die Teuerung war damals so groß, daß nicht ein Existenzminimum von 6000 Kè angebracht wann, sondern eines von mindestens 15.000 Kè. Aber nun setzte der Lohnabbau ein. Der Staat ging mit schönem Beispiel voran. Die Unternehmer ließen es sich nicht zweimal sagen und haben, wo sie nur konnten, die Löhne herabgesetzt, hierbei begünstigt durch die Spaltung der Arbeiterschaft. Steuerpflichtig wurde also, wer im Jahre 1919 11 Kè täglich verdiente, im Jahre 1920 17 Kè, im Jahre 1921 19 Kè und im Jahre 1922 23 Kè täglich verdiente. Diese Ziffern allein sagen uns, daß das Gesetz ein Unrecht gegen die Arbeiter war. Auch heute nach dem Lohnabbau, der durchschnittlich um 50% vorgenommen wurde, ist das Existenzminimum noch immer viel zu ungerecht. Die geringen Einnahmen der Arbeiter machen es ganz unmöglich, für Steuern etwas zu erübrigen. Bei einem Einkommen, welches nicht zureicht, das nackte Leben zu fristen - wir wissen wie es unter unseren Arbeitern ausschaut - darf man doch den Arbeiter nicht zur Steuerleistung heranziehen. Gerade das aber wird gemacht. Dazu kommt noch, daß aus allerhand Ursachen und auch aus Schlamperei unterlassen wurde, für die Jahre nach dem Umsturz die Steuer vorzuschreiben, so daß vor zwei und vor einem Jahr plötzlich riesige Steuervorschreibungen den Arbeitern zukamen, worin Steuern von Tausenden Kronen vorgeschrieben wurden. Jetzt sollen die rückständigen Steuern aus der Zeit des entwerteten Geldes mit wertvollerem Gelde bezahlt werden. Auf den ersten Blick sieht jeder, daß das unmöglich ist. Wir haben es gleich vorausgesagt und die Entwicklung hat uns Recht gegeben. Es ist ganz ausgeschlossen, daß der Arbeiter die Rückstände bezahlen kann, während gerade jetzt zahllosen Unternehmungen unermeßliche Summen an Steuern abgeschrieben werden. Das hat man ohne weiteres gemacht, den Arbeitern gegenüber aber hat man sich zugeknöpft verhalten. Erst auf Drängen der Organisationen gab die Regierung die Weisung heraus, daß in Fällen, wo es erwiesen ist, daß der Arbeiter mangels Verdienst oder infolge Krankheit oder aus anderer Ursache nicht zahlen kann, die Rückstände abgeschrieben werden können. Arbeiter jedoch, denen Einkommen angemessen sei, sollen die Rückstände durch einen 5% Lohnabzug tilgen. So waren die Vereinbarungen, die vor einem Jahr getroffen wurden. Unsere Sekretariate hatten die Hände voll zu tun, um Tausende Rekurse einzubringen, welche notwendig waren, weil die Steuerbehörden sehr rigoros vorgingen. Selbst in klaren fällen ergingen ungerechte Vorschreibenden, Rekurs mußte ergriffen werden. Mitten in diese Aktion zur Bereinigen dieser Steuersache kam wie ein Blitz aus heiterem Himmel, eine Weisung, wonach alle Rekurse für ungültig erklärt und den Arbeitern aufgetragen wurde, durch einen 3% Lohnabzug die rückständige und die laufende Steuer zu tilgen. Diese 3% sollten während des ganzen Jahres 1926 abgezogen werden, wenn der Arbeiter 140 Kè wöchentlich verdient.
Wie wurde aber diese Weisung von den Steuerbehörden in der Praxis durchgeführt? Es fand eine Beratung verschiedener Steuerverwalter statt, wobei man sich über die Richtlinien bei Durchführung der Bestimmung einigte. Nun hat es aber jeder Steuerverwalter so gemacht, wie es ihm paßte. Die einen zogen einfach alle Arbeiter für den 3%igen Abzug heran, auch wenn hinzu keine Verpflichtung vorlag. Andere wieder nahmen den Durchschnittsverdienst der Arbeiter im Jänner 1926 und wenn er damals. 140 Kè überschritt, wurde der Steuerabzug angeordnet. Es kam zu ganz kuriosen Dingen. In einem Betrieb, wo Überstunden im Jänner gemacht wurden, wo sonst fast kein Arbeiter einen Lohn von 140 Kè in der Woche hatte, aber mit den Überstunden ihn immerhin erreichte, wurden fast alle Arbeiter steuerpflichtig gemacht; weil sie im Jänner bei überstünden 140 Kè wöchentlich verdienten, sollten ihnen das ganze Jahr 1926 diese 3% abgezogen werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie wirklich 140 Kè wöchentlich verdient hatten oder nicht. Selbst wenn sie nur 90 Kè verdient hätten, wären ihnen diese 3% abgezogen worden, kurz und gut ein Vorgehen, das jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte. Ich mache die Herren überhaupt darauf aufmerksam, daß diese Weisung genau so wie der neueste Erlaß ungesetzlich ist, und zwar deshalb, weil die Steuerbehörde nicht das Recht hat, diese Abzüge anzuordnen und den Unternehmern solche Weisungen zu geben. Ich weise nur darauf hin, was z. B. in dem Gesetz vom 12. August 1921 bei der Änderung des § 237 des Einkommensteuergesetzes normiert wird, wo es ausdrücklich heißt bezüglich der Abzüge der Unternehmer, daß in einem Jahre nicht mehr abgezogen werden darf, als die Vorschreibung auf eineinhalb Jahre beträgt. Schon dieser eine Punkt ist deshalb ungesetzlich; selbst wenn man darauf eingehen würde, daß die Steuerbehörde dazu berechtigt ist, Abzüge zu machen, so ist schon hier der Prozentsatz ungesetzlich, denn 3% vom Lohn machen bedeutend mehr aus, als das Gesetz es zuläßt. Ferner heißt es: Der Abzug ist nicht zulässig, wenn das Einkommen das Existenzminimum nicht übersteigt. Durch diese Weisungen wurde aber alles das beiseite gelassen und die Steuerbehörde hat angeordnet, daß den Arbeitern trotzdem Abzüge zu machen sind. Da hat natürlich dieses Vorgehen eine ganze Reihe von Interventionen von unserer Seite ausgelöst. Auch hier könnte man sehr schön dokumentieren, wie die Gleichheit vor dem Gesetze in unserer Republik aussieht. Die Arbeiter scheuen sich, zu den Ämtern zu gehen, weil sie wie die Hellten behandelt werden. Entweder läßt man sie nicht vor oder sie wer den dort angeschnauzt. Die Arbeiter wenden sich daher an unsere Sekretariate und diese haben sich bemüht, endlich etwas Klarheit in die Sache zu bringen. Durch unsere Interventionen haben wir dann erreicht, daß die Abzüge in einigen Betrieben sistiert wurden. Wir haben erreicht, daß sich wenigstens die Steuerbehörden überzeugen ließen, daß solche Arbeiter nicht steuerpflichtig sind und auch nicht zu Abzügen verhalten werden können. Es ist dann auch eine diesbezügliche Weisung herausgekommen. Aber all das hat seinen Gipfelpunkt in Folgendem erreicht: Man versucht nun diese ganze Schlamperei in den Steuerämtern während der letzten Jahre auf Grund eines Vorkommnisses, wonach in einem èechischen Ort eine Vereinbarung zustande gekommen sein soll, zu regeln. Es haben in einem èechischen Orte die Arbeiter mit den Unternehmern eine Vereinbarung getroffen, und zwar in dem inne, daß bei einem Lahm von mehr als 140 Kè perzentuelle Abzüge erfolgen, womit alle Steuerschulden gedeckt werden sollen. Unbekümmert aber darum, ob es in diesem Betriebe auch Arbeiter gibt, die unter 140 Kè verdienen, hat man daraus eine Schablone gemacht und wollte diese Vereinbarung auf das ganze Reich ausdehnen. Ich gebe gerne zu, daß m einigen Betrieben, wo alle Arbeiter steuerpflichtig sind, wie z. B. in den Skodawerken in einzelnen Abteilungen, daß dort die Arbeiter mit diesen Vereinbarungen einverstanden waren. Wenn sie dadurch die ganzen rückständigen Steuern und auch die laufenden Steuern bezahlen, werden sie möglicherweise nicht schlecht fahren. Aber es ist eine Gewissenlosigkeit, wenn man das auf Gebiete anwendet, wo die Arbeiter durchgehendes nur unter 140 Kronen verdienen und nur selten bei Überstundenarbeit mehr, und wenn man das auf Arbeiter anwendet, die nicht steuerpflichtig gewesen sind, die auch keine Steuer vorgeschrieben erhalten haben und die sich nun ebenfalls diesen Abzug gefallen lassen müssen. Wir sind dabei bei den Steuerämtern auf sehr großen Widerstand gestoßen, wenn wir verlangt haben, daß diesen Arbeitern die Beträge nicht abgezogen werden und daß sie ihnen zurückgegeben werden, wo ie abgezogen wurden. Ein Steuerverwalter erklärte: Die Arbeiter brauchen gar keine Sorge zu haben; wenn ihnen Beträge zu Unrecht abgezogen werden, werden sie die Beträge zurückbekommen. Es wird wohl in der ganzen Republik keinen Menschen geben, der es glaubt, daß man von den Steuerämtern auch nur einer. Heller zuruckbekommt.
Als man sah, daß die Vorgangsweise doch zu viel Unwillen hervorrief, hat das Finanzministerium einen neuen Erlaß herausgegeben, der vom 1. März an Gültigkeit hat. Dieser Erlaß will sich den Forderungen anpassen, die bezüglich der ersten Weisung von den Vertretern der Arbeiterschaft gestellt worden sind. Wenn dieser Erlaß aber auch vielleicht annehmbar erscheint, so sehen die Dinge in der Praxis doch ganz anders aus. In dem Erlaß heißt es, es sollen durch Vertreter der Unternehmer, des Steueramtes und der Arbeiter aus der Liste der Arbeiter eines Betriebes diejenigen herausgenommen werden, bei denen wahrscheinlich unter Berücksichtigung von Krankheit, Kindern usw. eine Besteuerung nicht erfolgen dürfte. Man macht das aber nicht. Weiter heißt es im Erlaß: Es wird Arbeitern, die unter 140 Kronen wer dienen, nichts abgezogen werden. Man macht das aber in vielen Fällen ebenfalls nicht, man richtet sich nicht nach dem Erlaß und zieht wieder so ab, wie beim ersten Erlaß. Im Erlaß heißt es ferner: Wer noch nicht steuerpflichtig war, dem darf nichts abgezogen werden. Man richtet sich aber wieder nicht darnach, man zieht ruhig auch denjenigen ab, die keine Steuern bezahlt haben. Weiter heißt es Diejenigen, die ihre Steuerschuld bezahlt haben, denen darf nichts abgezogen werden. Auch das macht man nicht. Dann soll auch denjenigen nichts abgezogen werden, die beim Militär gedient haben. Es wird ihnen aber ruhig abgezogen; ich habe einen drastischen Beweis bei meinem Sohn, der im Vor ahme vom Militär heimgekommen ist und ich jetzt den 3%igen Abzug gefallen lassen soll.
Alles, was hier durch diese Vorgangsweise an Entrüstung und Empörung aufgespeichert worden ist, hat sich zum Teil bei unseren Demonstrationen in Karlsbad entladen. Wer gestern die Rede des Sozialisten P ä n e k gehört hat, wie er sich abfällig und wegwerfend über diese Demonstrationen der Arbeiter ausgesprochen hat, wie er hier die deutschen Arbeiter höhnte, der muß wirklich fragen, was das für eine Sorte von Sozialisten ist, die sich erlauben, so von der Parlamentstribüne zu sprechen, und trotzdem als Sozialisten weiter gelten wollen. Unsere Forderungen, die wir zu stellen haben, sind ja bekannt. Vier verlangen, daß diese Erlässe als ungesetzlich überhaupt aufgehoben werden. Wir verlangen, und das mit gutem Recht, daß alle diese sogenannten Steuerrückstände den Arbeitern abgeschrieben werden. Wir verlangen ferner, daß die Steuerreform, die uns gleich nach dem Umsturz versprochen worden ist, endlich kommt, daß sie aber auch wie eine Steuerreform aussieht. Denn wir haben die größte Befürchtung, daß wir vielleicht durch diese Steuerreform größere Lasten bekommen werden, aber keine Verminderung jeher Steuern, die mit der Steuerreform eigentlich verschwinden sollten. Es ist bekannt, daß trotzdem die Regierung das Versprechen gegeben hat und auch ihr Vorgehen eigentlich darnach einrichten sollte, das Steuersystem während der letzten Jahre so kompliziert worden ist und daß durch die Einführung volkswirtschaftlich schädlicher Steuern wie der Umsatzsteuer der Weg immer mehr versperrt wurde, um eine vernünftige Steuerreform zu machen. Wir sind auch der Meinung, daß das jetzige steuerfreie Existenzminimum auf die Dauer unhaltbar ist. Man kann und darf die Arbeiter, die nicht soviel verdienen, um leben zu können, nicht noch dazu verhalten, von diesem Verdienst Steuern an den Staat abzuführen, wo sie den Verdienst viel notwendiger zur Ernährung ihrer Familie und ihrer Kinder brauchen. Nun führt der Herr Referent aus, daß das Gesetz eigentlich nichts Neues ist, daß es sozusagen ein Teil der Unifizierung ist. Man unifiziert hier, aber man unifiziert jene Gesetze, die nicht zum Vorteil für die Bevölkerung sind. (Zpravodaj sen. dr. Karas: Ano, tady se snižuje tam na Slovensku!)
Wenn man erklärt, man könne nichts ändern an den Gesetzen, solange die Steuerreform nicht kommt, warum, Herr Berichterstatter, ändert man andere Gesetze? Man will dieses Existenzminimum nicht ändern, die Kriegszuschläge nicht abschaffen, die ganz unhaltbaren Dinge, die hier festgelegt sind und die schon längst hätten verschwinden sollen. Man begnügt sich damit, im Ausschuß eine Resolution zu fassen, in der es heißt, daß die Regierung aufgefordert wird, die Steuerreform noch in diesem Jahre vorzulegen. Diese Resolution ist nicht zum erstenmal beschlossen worden. Wenn der Herr Referent den guten Glauben hat, es werde wohl das heurige Jahr das letzte sein, wo wir uns mit der Verlängerung dieses Gesetzes befassen müssen, so wird er sich wohl täuschen. Wir werden wahrscheinlich im nächsten Jahr genau in dieselbe Lage kommen und die Sache wieder so machen müssen, wie heuer, weil sich die Regierung nicht entschließen kann, einen Gesetzentwurf zu einer vernünftigen Steuerreform vorzulegen.
Sie wissen, welches der Grund war, daß die deutschen Arbeiter in den letzten Wochen auf die Gasse gegangen sind und in großen Versammlungen demonstriert haben. Es wird nicht nur geplant, alle diese ungerechten Steuern zu belassen und an dem Einkommensteuergesetz nichts zu ändern, sondern man plant sogar, eine Reihe von indirekten Steuern bedeutend zu erhöhen. Die größte Erbitterung hat es in den Arbeitermassen hervorgerufen, daß man plant, die Zuckersteuer zu erhöhen. Ein Statistiken hat ausgerechnet, daß wenn dieser Vorschlag Gesetz werden sollte, dann per Kopf der Bevölkerung an Zuckersteuer 50 Kronen jährlich mehr entfallen würden. Aber diese Berechnung stimmt nicht. Wenn man es per Kopf der Bevölkerung berechnet, so kann man ruhig annehmen, daß das für die Arbeiter ein Mehrfaches ausmachen wird, weil der Geschäftsmann, der Unternehmer usw. die auf ihren Kopf entfallende Verteuerung wieder überwälzen werden, indem sie ihre Produkte und Waren verteuern. Letzten Endes ist derjenige, welcher die ganze Suppe bezahlen muß, der Arbeiter, der es nicht mehr überwälzen kann. Wir leben in einer Periode, wo die Unternehmer meinen, daß der Lohnabbau noch immer nicht abgeschlossen ist. Man versucht heute immer noch unter allen möglichen Vorwänden die Löhne weiter herabzudrücken. Wir sind der Meinung, daß diese Dinge ein Ende finden müssen und halten dieses Gesetz für ein solches, welches vom Standpunkt einer gesunden Volkswirtschaft auf jeden Fall abgeschafft werden müßte. Abschaffen müßte man diese fast ungesetzlichen Steuerzuschläge, ferner das niedrige steuerfreie Existenzminimum, das auf eine Summe erhöht werden müßte, die wenigstens dem Existenzminimum entspricht, welches in der Vorkriegszeit bestanden hat. Man braucht doch nur die Verhältnisse unseres Nachbarreiches zum Vergleich heranzuziehen. In Deutschland zahlt, auf unsere Währungsverhältnisse umgerechnet, der ledige Arbeiter erst bei einem Einkommen von 10.000 Kronen die Steuer, der Verheiratete erst bei 12.000 Kronen. Bei uns aber bleiben wir noch immer bei einem steuerfreien Existenzminimum von nur 6000 Kè. Wir verlangen, daß endlich einmal Klarheit in den Einkommensteuerverhältnissen der Arbeiter geschaffen werde. Die bisherige Wirtschaft der Steuerämter kann nicht so weiter gehen. Wenn schon Richtlinien und Erlässe an die Steuerämter hinausgehen, so müssen sie doch so durchgeführt werden, daß sie erträglich sind, und die Arbeiter dürfen nicht schikaniert werden, wie dies heute der Fall ist, wo jeder Steuerverwalter macht, was er will. Man hat den Arbeitern die 3% vom Einkommen trotz der gegenteiligen Weisender Steuerämter im Jänner abgezogen und die Arbeiter kannten die Rückzahlung von den Unternehmern nicht erreichen. Die Steuerämter zuckten auf Beschwerden bloß die Achseln, ohne den Unternehmern die Weisung zu geben, das Geld zurückzuerstatten.
In den neuen Weisungen wird auch bestimmt, daß derjenige, der später dem Abkommen bezüglich der Abzüge beitritt, sich alle diese Vorteile zunutze machen kann. Zugleich wird aber gesagt, daß derjenige, der nicht beitritt, die ganze Strenge des Gesetzes zu fühlen bekommt, indem er eventuell sofort Pfändung zu gewärtigen hat. Diese Bestimmung wird wieder viel Anlaß geben zu einer weiteren Schuhriegelung der Arbeiter durch die Steuerämter Wir fordern also, daß die Regierung darauf dringt, daß die Weisungen, die ade herausgibt, auch eingehalten werden, und daß dafür gesorgt wird, daß diese Bestimmungen nicht von den Steuerämtern selbst übertreten werden. Ich habe das schon erwähnt, es ruft die größte Empörung unter den Arbeitern hervor, weil sie wissen, welche Steuernachlässe den Unternehmern gewährt worden sind. Gegen sie aber geht man rigoros vor und verlangt die restlose Zurückzahlung der Steuerrückstände, die in einer Zeit angewachsen sind, wo das Geld bedeutend entwertet war und damals nicht vorgeschrieben wurden, so daß sie mit dem entwerteten Gelde nicht bezahlt werden konnten. Jetzt aber verlangt man die Bezahlung mit dem höherwertigen Geld, jetzt wo die Wirtschaftslage der Arbeiter gerade die schlechteste ist.
Wir werden gegen dieses Gesetz stimmen. Unsere Forderungen lauten: Schaffung eines angemessenen steuerfreien Existenzminimums und vollständige Abschreibung dieser Steuerrückstände für die Arbeiter. (Potlesk na levici.)
2. Øeè sen. Kahlera (viz tìsnopisecká zpráva):
Hoher Senat! Der Not gehorchend bin ich bemüßigt, zu der heutigen Vorlage zu sprechen. Das Thema "Kriegszuschläge zur Grundsteuer" betrachten wir unsererseits als unbegründet und wehren uns überhaupt im Vorhinein schon gegen die merkwürdige Art der Bezeichnung. Es erscheint ganz eigentümlich, daß man in einer Zeit, die bereits 8 Jahre nach dem Kriegsende liegt, immer noch an dem W orte "Kriegszuschläge" festhält. Nach unserer Meinung sind, insoweit die Grundsteuer in Betracht kommt, Zuschläge auch nicht mehr gerechtfertigt. Sie wurden seinerzeit in einer Periode der Konjunktur für die Landwirtschaft beschlossen. (Sehr richtig!) Im Jahre 1921 - 1922 waren die Prise für die landwirtschaftlichen Produkte viel höher als heute. Ich möchte hervorheben, daß die Preise für Getreide zur Zeit der ersten Beschlußfassung über das Gesetz folgendermaßen waren: Für 100 kg Weizen wurden damals gezahlt 430 Kè, während heute der Preis in den Randgebieten des Staates ungefähr 170 Kè ausmacht; für Dorn zahlte man damals 390 Kronen, heute 108 Kè; für Gerste 335 Kè, heute 120 Kè; für Hafer 330 Kè, heute 115 Kè; die Rübe i t von 28 Kè auf 15 Kè gefallen. Wir sehen also, daß die Preise des Getreides ganz wesentlich zurückgegangen sind. Das gleiche trifft beim Flachs u d auch beim Vieh zu. Ja, ich verweise darauf, daß die Produkte unserer Landwirtschaft nicht mehr abzusetzen sind und wir direkt von einer Agrarkrise sprechen kühnem. Gehen Sie in die Flachsgebiete, gehen Sie nach Westböhmen, nach Mähren oder in den Böhmerwald und Sie werden Tausende von Meterzentner Flachs unverkäuflich finden. Ich verweise auf jene Gebiete, wo Tausende von Rindern unverkäuflich stehen und die Getreidepreise soweit gesunken sind, daß sie die Gestehungskosten nicht mehr decken, und trotzdem geht man daran, die früher eingebogenen Kriegszuschläge bei unserer Landwirtschaft weiter einzugeben. Der Herr Finanzminister Dr. Engliš hat im sozialpolitischen Ausschuß die Äußerung abgegeben: "Wir sind ärmer als vordem Kriege, wir verdienen durchschnittlich weniger, unsere Volkswirtschaft ist gesunken, wir haben eine Teuerung nicht bloß in Ziffern, sondern des Wohlstandes. Dies zeigt sich darin, daß unser Preisstand nach dem allgemeinen Lebensmaßstab der neunfache ist, das Einkommen der Bevölkerung blieb aber zurück und beträgt heute nur das Sieben- und Sechsfache."
Heute liegt vor uns neuerdings eine Steuervorlage. Was die Steuergesetzgebung anbelangt, saust wohl in keinem zivilisierten Staat das Chaos so groß, wie in unserer Republik. Es kommt sehr oft vor, daß die Steuerbehörden selbst nicht wissen, welche Steuerträger schuldig sind und wieviel sie zu zahlen haben. Es wird einfach darauflos vorgeschrieben und nach jahrelangem Rekurrieren wieder abgeschrieben, so daß durch das Durcheinander bei der großen Wirtschaftskrise ganz besonders die auf die Zuschläge angewiesenen Selbstverwaltungskörper in die größten finanziellen Schwierigkeiten geraten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf verweisen, daß nach dem geltenden Gemeindefinanzgesetz die auf die direkten Steuern entfallenden Gemeindezuschläge mit durch die Steuerämter eingebogen werden. Die schwankende und hinhaltende Art der Steuerbemessung wirkt naturgemäß auch auf die Einhebung dieser Umlagen. Durch diese Art vom Umlageneinhebung ist aber der geregelte Haushalt vieler Gemeinden ins Wanken geraten. Überdies werden die zum Gemeindehaushalt notwendigen Umlagen den Gemeinden nicht nur in nicht zureichender Höhe, sondern auch nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt. Katastrophal werden diese Umstände, wenn, wie dies in vielen Industriegebieten der Fall ist, den rotierenden und auch arideren besondere begünstigten Unternehmungen größere Steuernachlässe gewährt werden, durch welche die Gemeindezuschläge in ungewöhnlichem Ausmaß wieder zur Abschreibung, das ist zur Rückzahlung gelangen müssen. Diese zu leistenden Rückzahlungen gehen auch bei kleinen Steuergemeinden oft in die Tausende und müssen unbedingt zum finanziellen Ruin dieser Gemeinden führen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf die mißlichen Verhältnisse unseres deutschen Randgebietes, insbesondere aber des Adlergebirges hinweisen. Es ist eine an Regierungsstelle bekannte Tatsache, daß in den Nachkriegsjahren die landwirtschafttreibende Bevölkerung und der Gewerbestand schwer unter dem unmöglichen Steuerdruck leiden, welche Steuern meist in keinem Verhältnis zu dem wirklichen Einkommen stehen. Das beweist die hohe Zahl der eingebrachten Steuerrekurse und die Abmeldung von Gewerben. Das Adlergebiet, welches als Notstandsgebiet wiederholt anerkannt wurde, sichert der landwirtschaftlichen Bevölkerung infolge des muhen Klimas und der geringen Ertragsfähigkeit des Bodens nicht den nötigen Lebensunterhalt. Analog verhält es sich mit der gewerbetreibenden Bevölkerung, da sie es mit keinem kaufkräftigen Publikum zu tun hat. Es ist daher die höchste Zeit, daß hier einmal Wandel geschaffen würde. Es ist unzeitgemäß, wenn man den Bauern noch dieselben Abgaben vorschreibt, wie vor vier Jahren, als sämtliche Produkte den drei- und vierfachen Wert hatten. Was man den Bauern und den Gewerbetreibenden nicht durch die Vermögensabgabe genommen hat, das nimmt man ihnen vollends durch die Steuern mit den Zuschlägen. Anstatt daß man an Ersparungsmaßnahmen dächte, wie man die eine zehnten Steuern herabsetzen könnte und die Lebensmöglichkeit jedes Einzelnen erleichtert, denkt man vielmehr daran, neue Belastungen aufzuerlegen. Der Herr Finanzminister Dr. Engliš muß sich den Kopf darüber zerbrechen, woher er die fehlenden Millionen des angeblich aktiver. Budgets des Herrn Kollegen Beèka hernehmen soll. Er denkt nach Zeitungsmeldungen daran, die Personentarife der Eisenbahnen um 22%, ferner die Rauchsorten und verschiedenes andere zu erhöhen, um der breiten Masse der Bevölkerung das Leben so angenehm wie möglich zu machen. Schränken Sie die Ausgaben für das Ministerium für Nationalverteidigung ein, denn nach den Äußerungen des Herrn Ministers des Äußeren, daß wir mit allen Nachbarstaaten im besten Einvernehmen leben, ist es nicht notwendig, daß wir ein Heeresbudget haben, wie eine Großmacht. Schränken Sie ruhig die übertriebenen Auslandsvertretungen ein, schränken Sie die Ausgaben für die Ministerreisen ein, die im Vorjahre angeblich den Betrag von 60 Millionen erreicht haben, und Sie werden, ohne an neue Steuern denken zu müssen, Ihr Auslangen finden. Unsere Forderung nach Aufhebung dieser Zuschläge ist nur gerecht und wir sind nie und nimmer bereit, für eine derartige Vorlage zu stimmen. Heute in einer Zeit, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse derart sind, daß unsere Grundbücher wieder hohe Schuldziffern aufweisen, geht es nicht an, die alter. Steuern mit einem neuen Mantel zu bekleiden.
Meine Herren! Da wir nach der Meinung des streitbaren Herrn Kollegen Kroiher in diesem Staate nur als Staatsbürger zweiter Klasse angesehen werden, müssen wir gegen diese Vorlage entschieden und in jeder Beziehung Stellung nehmen. (Potlesk a souhlas na levici.)
3. Øeè sen. Böhra (viz tìsnopisecká zpráva):
Hohes Haus! Der Gegenstand, "Kriegszuschläge" ist etwas zu Altertümliches, als daß er wiederum auf der Tagesordnung stehen und ein ganzes Jahr wieder die Steuerträger behelligen sollte. Man sollte, nachdem der Krieg nun so viele Jahre vorbei ist, mit dem Zuschlagen aufhören und auch mit diesen Kriegszuschlägen, schon deshalb auch, weil ja ohnehin der Fiskus rückwirkend tief in die Friedenszeit hinein Steuern vorgeschrieben, eingebogen und nachgeholt hat. Worauf es mir jetzt ankommt, ist hauptsächlich der Hinweis auf ein leider fast gar nicht angewendetes Gesetz, das in diesem hohem Hause und im arider en Hause vor cca. 2 Jahren beschlossen wurde, das einstimmig angenommen wurde und auf das viele Steuerträger ihre letzte Hoffnung gesetzt hatten, nämlich das Steuererleichterungsgesetz vom 7. November 1924. Darin heißt es doch, daß Rückstände an direkten Steuern, die für die vergangenen Jahre bis einschließlich 192 geschuldet werden, nachgelassen werden können, wenn die Existenz des Steuerträgers gefährdet ist, wenn ganz besonders berücksichtigungswerte Umstände vorhanden sind usw. Durch die Gefährdung und Vernichtung wirtschaftlicher Existenzen, ob es sich nun um Gewerbetreibende oder Fabrikanten handelt, werden ja noch viele andere Kreise in Mitleidenschaft gezogen, viele Arbeiter, Lieferanten, die Gemeindekassen usw. Dieser Vorgang schädigt schließlich auch das Aaren selbst. Es geht ihm auf Jahre hinaus ein wichtiger Steuerträger ganz verloren, mancher Produzent sinkt herunter in das wirtschaftliche Tohuwabohu, in das steuerpolitische Nichts, und auch manche Sparkasse, manches Kreditinstitut kommt dabei arg zu kurz.
Eine raschere, gründlichere den Absichten des Gesetzgebers von damals entsprechende Handhabung jenes Novembergesetzes leuchtet aber doch auch vom Standpunkt der Steuerverwaltungstechnik selbst ein. Es liegen heute wohl über 200.000 unerledigte Steuerrekurse bei der Einkommensteuerberufungskommission vor. Es wurde von sehen des Finanzministeriums gesagt, daß wohl 500 bis 800 neue Beamte eingestellt werden müßten, um nur die Rekurse und die Vorschreibungen rückständiger Steuern erledigen zu können. Würde aber den Steuererleichterungs- und Abschreibungsgesuchen im Sinne des vorhin genannten Gesetzes rücksichtsvoller und rascher willfahrt, dann würden sich auch solche Schwierigkeiten mindern. Haben doch viele Steuerträger heute seit 1915 noch nicht einmal eine definitive Steuervorschreibung in der Hand. Dringend notwendig ist also, wie schon gesagt, die Anwendung des Gesetzes vom 7. November 1924, die darin vorgesehene Abschreibung oder es Ballte in manchen Fällen doch ein individueller Ausgleich mit dein einzelnen im gütlichen Wege versucht veröden, weil man sonst überhaupt nie dazu kommen wird, daß auch sonst eindringliche Steuern nach dem Prozentsatz der Möglichkeit hereingebracht werden können.
Wir müssen aber auch einen ganz anderen Umstand noch sehr in Betracht ziehen. Die Steuern sind 1920 auf Grund einer ganz arider en, einer niedrigeren, einer halb- entwerteten Valuta vorgeschrieben worden. Es sind also Zifferngrößen da, die aber deren heutigem Werte ganz und gar nicht angepaßt sind. Ich kann doch bei dem heutigen Stand der Valuta z. B. 1 Kè vom Jahre 1920 nicht gleichsetzen 1 Kè vom Jahre 1926. Aber die Ziffern sind gleich, in dem Wert jedoch den diese Ziffern darstellen, ist ein ganz gewaltiger Unterschied. Also reinen Tisch schaffen mit den Steuerabschreibungen, rascher, entschiedener und im Sinne des Gesetzgebers vorgehen! Dann wird es endlich auch dazu kommen, daß der Weg frei gemacht wird für die ersehnte, für die notwendige und gründliche Reform aller Steuerarten, nicht bloß der direkten, sondern auch der indirekten, die uns schon so oft verheißen worden ist, welche Verheißung aber bis heute nicht nur nicht in Erfüllung geht, sondern wiederum, wie der Gegenstand der Tagesordnung und die schon heute erwähnten Steuerpläne zeigen, in die Ferne gerückt ist. (Potlesk na levici.)
4. Øeè sen. Polacha (viz tìsnopisecká zpráva):
Hohes Haus! Durch den Beschluß der Botschafterkonferenz vom 28. Juli 1920 wurde ein Teil des Täschner Gebietes der Èechoslovakischen Republik einverleibt. Diese Teilung hat bewirkt, daß polnische Minoritäten in unserem Staatsgebiet wohnen und umgekehrt èechoslovakische in dem Gebiete der Polnischen Republik. Durch diese Teilung ist eine Reihe von Problemen juristischer und finanzieller Art entstanden, deren Regelung die Aufgabe des Vertrages ist, der allerdings erst am 11. Feber 1925 in der Sammlung unserer Gesetze erschienen ist, der erst am 23. April 1925 in Warschau unterschrieben wurde und mit dem sich am heutigen Tage beide Häuser der Nationalversammlung zu beschäftigen haben. Aber die Lösung der Probleme, wie sie in dem Vertrag zum Ausdruck kommt, ist nicht nur interessant von der juristischen Seite, nicht nur interessant von der volkswirtschaftlichen Seite, sie beansprucht auch unser ganzes Interesse nach der politischen Seite. Denn in diesem Vertrag kommt ein Prinzip in bezug auf die Behandlung eines Minderheitsvolkes zum Ausdruck und zur Geltung, welches sonst in der Behandlung der Minderheitsnationen dieses Staates vollständig vermißt wird. Denn die Behandlung der Rechtsansprüche, die sich aus diesem Vertrag für die Bürger eines anderen Staates ergeben, berührt das Problem, das seit dem Bestände des èechoslovakischen Staates eigentlich im Mittelpunkt unser er gesamten inneren Politik steht, dessen Ungelöstheit in der Republik diese nicht zur Ruhe kommen läßt und das in den letzten Tagen, in den letzten Wochen besonders wieder zu leidenschaftlichen, parlamentarischen und außerparlamentarischen Auseinandersetzungen Anlaß gegeben hat, das politische Problem der Minoritätenfragen.
In der Sitzung des Außenausschusses, in welcher man sich mit dieser Vereinbarung beschäftigt hat, hat unser Außenminister Dr. Beneš erklärt, daß die Ordnung der Rechtsfragen der Minderheiten eine ausschließlich innenpolitische Angelegenheit des èechoslovakischen Staates sei, daß der èechoslovakische Staat und seine Regierungen niemals eine Einmischung eines anderen Staates in die nationalen Angelegenheiten unseres Staates zulassen würden. Ich will nicht davon reden, daß im Grunde genommen dieses Prinzip in Widerspruch steht zum ganzen Völkerbundgedanken, als dessen besonders leidenschaftlichen Vertreter sich Dr. Beneš fühlt, als dessen Agent er sozusagen in der Außenpolitik seit Jahren tätig ist. Denn die ganze Existenzberechtigung des Völkerbundes beruht doch im Grunde genommen auf dem Recht der Einmischung in die Angelegenheiten eines anderen Staates, wenn es das gesamte europäische oder ein noch weiteres außenpolitisches Interesse erfordert, so daß eine derartige Erklärung im Grunde genommen den schärfsten Widerspruch zu dem darstellt, was sonst Dr. Beneš als Aufgabe, Inhalt und Ziel seiner Politik bezeichnet.
Sein im Außenausschuß vertretener Standpunkt steht aber nicht bloß zum Völkerbund und zur Völkerbundspolitik - allerdings sind die Nachrichten über den Völkerbund so daß wir nicht wissen, ob er noch lebt und wie lange er noch leben wird - dieser sein Grundsatz, den er im Außenau schoß ausgesprochen hat, steht auch im allerschärfsten Gegensatz zu dem Verhandlungsgegenstand, zu dem Vertrag mit der Polnischen Republik. Denn das Prinzip, nach welchem die polnischen Minderheiten im èechoslovakischen Staat und die èechoslovakischen Minderheiten im polnischen Staat zu behandeln sind, bringt zum Ausdruck, daß diese Angehörigen eines fremden Staates nicht durch die Gesetze des Staates allein in ihrer Rechtssphäre bestimmt und begrenzt werden, sondern auch durch die Bestimmungen dieses Vertrages, der über all das hinausgeht, was in der Behandlung der Minderheitsvölker bisher der Fall war. In diesem konkreten Fall ist also die Minderheitenfrage nach dem Willen der Regierung und ihrer Parteien, die ja für diese Vereinbarung stimmen werden, keine bloß interne Frage, diese Vereinbarung bedeutet vielmehr die Durchbrechen dieses Prinzips. Das ist in einer so unzweideutigen W eise, so klar und keinerlei Unterredung zulassend im Art. 11 des Vertrages zum Ausdruck gebracht, daß ich die Stelle wörtlich vorlese.
"Die Angehörigen der èechoslovakischen Republik polnischer Nationalität werden in der Èechoslovakei alle Rechte genießen, welche ihnen gemäß ihrer Zahl auf Grund der Vorschriften der èechoslovakischen Verfassung, der Gesetze und Verordnungen über die Minderheiten, sowie der Bestimmungen dieses Vertrages zukommen können. Ebenso werden die Angehörigen der polnischen Republik èechoslovakischer Nationalität in Polen alle Rechte genießen, welche ihnen gemäß ihrer Zahl auf Grund der Vorschriften der polnischen Verfassung, Gesetze und Verordnungen sowie der Bestimmungen dieses Vertrages zukommen können.
Dieses bezieht sich auf die Bevölkerung, die im ehemaligen Plebiszitgebiet von Schlesisch - Tetschen, Orava und Spiš, welches durch die Entscheidung der Botschafterkonferenz vom 28. Juli 1920 zwischen Polen und der Èechoslovakei geteilt wurde, ansässig ist, sowie auf die Bevölkerung, w eiche in den übrigen Gebieten der Republik Polen beziehungsweise der Èechoslovakischen Republik ansässig ist.
Sie sehen also, daß das Prinzip durchbrochen ist, daß ein Minderheitenvolk in diesem Staate durch den Zwang des Vertragsverhältnisses Rechte genießt, welche man allen anderen absprechen will. Interessant ist, was gleich im nächsten Artikel. Im Artikel 12, über die Beurteilung steht, welche für das Eintreten für die Minderheitenrechte von Seiten der Polen zu gelten hat. Im zweiten Absatz des Artikels 1 heißt es, daß die Verteidigung der Minderheitenrechte nicht als Illoyalität betrachtet werden wird. Wenn also die 70.000 Polen die es, wenn ich nicht irre, in der Èechoslovakei gibt, ihre Minderheitenrechte vertreten, wenn polnische Bürger, die in der Èechoslovakei wohnen, auf ihren Rechten bestehen, ist das keine Illoyalität. Ausdrücklich wird es ihnen in dieser Vereinbarung bestätigt. Da muß man sich wirklich an das Wort des römischen Dichters erinnern: "Difficile est, satiram non scribere". Es ist schwer, eine Satire nicht zu schreiben. Was den 70.000 Polen ausdrücklich attestiert wird als ein durchaus loyales Verhalten, das ist für die 31/2 Millionen Deutsche dieses Staates, für die Million Magyaren dieses Staates, das ist für die Hunderttausende Bruthennen dieses Staates mehr als Illoyalität, das ist geradezu Hochverrat, wenn sie dasselbe tun, was den anderen ausdrücklich im Vertrage gestattet ist, das ist Feindschaft gegen den Staat. Wir brauchen in unserer Erinnerung nicht weit zurückzugreifen. Denken Sie nur an die vor wenigen Tagen losgelassenen Expektorationen des Innenministers, der uns hier, obwohl er noch nicht einmal das passive Wahlrecht für den Senat hat, darüber belehrte, was eigentlich unsere Pflicht sei, und uns zum hundertstenmal mangelnde Loyalität vorgeworfen hat; denken Sie an die wutschnaubenden Angriffe der Koalitionspresse seit Jahr und Tag; denken Sie an die in der Vorwoche betätigte politischdichterische Phantasie unseres lieben Kollegen, des gottbegnadeten Sängers Viktor Dyk, denen er erst gestern noch einen poetischen Epilog hat nachfolgen lassen, den er in dichteres eher Bescheidenheit eine Richtigstellung genannt hat; denken Sie an die zornfunkelnde Abkapselung, welche gestern der sehr geehrte Herr Kollege von der nationalsozialistischen Partei, Herr Kollege Pánek, uns der deutschen Sozialdemokratie und der ganzen Internationale hat zukommen lassen, in die er trotz der Bemühungen seiner Partei vor ein paar Jahren nicht aufgenommen werden konnte; denken Sie an all die Entlüftungen, die er aus einem fein säuberlich geschriebenen Konzept zur Erhöhung der natürlichen Entrüstung wörtlich vorgelesen hat um zu sehen, wie man im Gegensatz zu der freundlichen Behandlung der polnischen Minorität die anderen Minoritäten zu behandeln sich erlaubt. Man sieht also, Loyalität und Loyalität, das ist zweierlei. Man sieht, daß man auch in der Èechoslovakei das große Kunststück versteht, kalt und warm zugleich zu blasen, dasselbe als loyal zu bezeichnen, was auf der anderen Seite als illoyal bezeichnet wird.
Aber gehen wir in der Betrachtung dieses Vertrages mit Polen weiter! Artikel 1. auch das ist interessant, verbietet ausdrücklich den Zwang der Entnationalisierung, er spricht ausdrücklich vom Rechte des Einzelnen, sich zu seiner Nation zu bekennen, sowie vom Rechte der Eltern, treu zu wachen über die Nationalität ihrer Kinder. Ausdrücklich wird jeder Zwang der Entnationalisierung durch das Schulwesen verboten.
Bekanntlich aber ist nicht weit vom Kapitol der tappige Felsen und nicht weit von Teschen das Hultschiner Ländchen. Dort ist die Sache wieder ganz anders. Der Landespräsident von Schlesien erklärt im Gegensatz zu dieser Forderung, die im Vertrage mit Polen enthalten ist, daß mit Ausnahme von zwei rein deutschen Gemeinderades Hultschiner Ländchens nirgends eine deutsche Schule errichtet werden darf, weil die Bevölkerung angeblich aus germanisierten Slawen besteht. Nicht aus dem lebendigen Recht der Gegenwart, nicht aus den Kulturbedürfnissen des Augenblickes fliegt das Pech auf kulturelle und nationale Autonomie; dasselbe Staatsvolk, das sich bei seinen Forderungen auf Selbstbestimmung und Naturrecht, wenn nötig aal ein sehr schwer nachweisbares historisches Pech beruft, ob etwa vor vielen hundert Jahren am Ende dort Deutsche oder Èechen belebt haben - davon soll abhängig gemacht werden, ob die dort heute lebenden Deutschen das allerbeste Recht auf geistige Nahrung und geistige Entwicklung in ihrer Muttersprache bekommen sollen oder nicht, und die Historiker, welche den Rechtsanspruch zu beweisen haben, das sind der Herr Landespräsident von Schlesien und seine Beamten... (Sen. dr. Heller: Und Herr Pánek hier!) Und natürlich der Herr Pánek hier, der das freiwillig ergänzt, was sich jene Herrschaften anmaßen wollen, die wahrscheinlich bei einer Prüfung über die historischen Tatsachen selbst in einer Zeit, wo vielleicht die Markomannen nicht mehr im Hultschiner Gebiete gelebt haben, durchfallen würden.
Im Art. 17 verspricht der Vertrag, daß polnische Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im èechoslovakischen Gebiet errichtet werden können, ja er verspricht für diese Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht staatliche Unterstützung. Vergleichen Sie damit, werte Anwesende, die Behandlung, welche öffentliche deutsche Schulen erfahren! Vergleichen Sie damit den Leidensweg, den Privatschulen zu bestehen haben, wenn dort, wo die Errichtung einer öffentlichen Schule verhindert wird, mit gewaltigen Opfern an deren Stelle eine Privatschule gesetzt wird. Vergleichen Sie damit die Leidenschaftlichkeit, mit der privater Unterricht deutscher Kinder verfolgt wird und man dabei nachzuweisen versucht, daß das kein Privatunterricht sei, sondern eine Privatschule, obwohl den Polen die Unterstützung solcher Privatschulen ausdrücklich attestiert wird. (Sen. Dr. Heller: Das haben offenbar die Italiener von uns gelernt!) Die haben leider manches von uns gelernt, obwohl vier wahrhaftig auf dieses Vorbild und auf diese pädagogische Mission nicht besonders stolz zu sein brauchen.
Der Artikel 18 des Vertrages garantiert den polnischen Schulen nationale Verwaltung Verwalten; durch Organe der eigenen Nation, und Schulaufsicht ebenfalls durch Organe der eigenen Nation. Vergleichen Sie damit wieder die Behandlung, welche in Bezug auf Schulaufsicht und Schulverwaltung die anderen, die historischen Länder der èechoslovakischen Republik erfahren. In Böhmen und Mähren geht man daran, den letzten Rest der Schulautonomie zu zerstören. In Schlesien ist man schon darüber hinweg, da ist man schon weiter. (Sen. dr. Witt: Tam mi sami nejsme v tom výboru!) In Schlesien ist der Landesschulrat bereits aufgehoben und das Schulaufsichtsgeschäft besorgt wieder die alleroberste pädagogische Auto rittet, das ist der Landespräsident und seine Beamten, dessen Agenda viel weiter geht, als sie gegenwärtig die entsprechenden Schulaufsichtsorgane in den anderen Ländern haben. (Místopøedseda Niessner pøevzal pøedsednictví.)
Im Artikel 19 wird mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Beschaffung von Lehrern für die munifizent behandelten Minderheitsschulen die Bestimmung getroffen, daß auch Lehramtskandidaten, welche aus Polen herüberkommen, in diesen polnischen Minderheitsschulen angestellt und beschäftigt werden können. Ich erinnere mich an das erschütternde Schicksal einer ganzen Reihe von Lehrpersonen aller Organisationsstufen unseres Schulwesens, Volks-, Bürger- und Mittelschulen, welche èechoslovakische Staatsbürger sind, die während der Kriegsgefangenschaft in Bußland waren und die Möglichkeit, ihre in Österreich abgelegten Prüfungen zu nostrifizieren, nicht mehr gehabt haben, und die nunmehr, trotzdem sie èechoslovakische Staatsbürger sind, als Lehrer keine Anstellung in diesem Staate bekommen können. Wenn Sie diese verschiedene Behandlung in Betracht ziehen, so müssen Sie sagen, daß diese Vereinbarung tatsächlich außerordentlich lehrreich ist, außerordentlich instruktiv und geeignet, aus dem Vergleich die Berechtigung unseres eigenen Strebens nach Wahrung unserer kulturellen Autonomierechte zu unterstützen und uns zu attestieren.
Aber auch noch andere Punkte in diesem Vertrage erfordern eine kritische Behandlung. Die Bestimmungen über das Optionsrecht, das für die Èechoslovakei den Bewohnern des Plebiszitgebietes gewährt wurde, zeigen, daß man darauf ausgegangen ist, möglichst viele um die Möglichkeit der Gewinnung des Staatsbürgerrechtes in der Èechoslovakei zu bringen. Zunächst hat man, als das Recht der Option geschaffen wurde, die Optionsgesuche a limine abgewiesen und den betreffenden Optanten Beratern statt vom Optionsrecht doch lieber vor der Staatsbürgerschaft Gebrauch zu machen. Aber dieses Übereinkommen, das den Ausgangspunkt dafür bilden sollte, ist erst sehr spät publiziert worden. Erst am 11. Feber 1925 ist es in der Gesetzessammlung erschienen und obwohl die Geltung eines solchen Gesetzes vom Tage der Publizieren beginnt, hat man nicht das volle Jahr in Bezug auf die Wahrung dieses Optionsrechtes eingehalten und hat eine Feilte von Gesuchen, welche noch vor dem 11. Feber dieses Jahres überreicht wurden, zurückgewiesen trotzdem eine angerufene Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes ausdrücklich sagt, daß die Frist bis 11. Feber 1926 läuft.
Noch eine Bestimmung erfordert eine kritische Behandlung unsererseits, das finanzielle Problem, Èechoslovakische Einlegen in Sparkassen und in Raiffeisenkassen, welche denn jetzigen polnischen Staatsgebiet angehören, bekommen ihre Einlagen ausgezahlt. Nach dem Bericht des Budgetausschusses heißt es, daß sie 60% bis 100% ihrer Einlagen beloben sollen. Aber von einer Valorisierung, in welcher Form und Valuta, davon ist dort nirgends die Rede; obwohl auch darüber in der Gesetzsammlung der polnischen Republik 5 Verordnungen erschienen sind, auf die man sich in dieser Vereinbarung beruft, ist doch nirgends eine Klarheit darüber, wieviel die betreffenden bekommen. Vielleicht kann uns der Herr Berichterstatter oder Regierungsvertreter darüber konkret informieren. Jedenfalls wünschen wir in dieser Richtung Aufklärung, Außerdem sind von dieser versprochenen Regelung nach der Bestimmung des Schlußprotokolls ausgenommen die Sparkassen von 3 Städten dieses Gebietes: Teschen, Jablunkau und Freistadt. Es heißt, daß dort die Regelung erst später erfolgen wird. Ich glaube, daß es kein unberechtigter Pessimismus ist, wenn man annimmt, daß das den Zweck hat, die Eitler dieser Kassen - sie rekrutieren sich aus den Stadtgemeinden und im Durchschnitt besser Situierten - besser zu behandeln, als die armen Sparer der kleinen Gemeinden, als die ärmeren Einlegen der andrer en Kassen.
Die Behandlung der Optanten, die um das Staatsbürgersrecht sich bemüht haben, der Zusammenhang, in welchem auch dieser Vertrag mit den Friedensverträgen von Versailles und St. Germanin steht, die Unklarheit und die Ungleichheit in der finanziellen Behandlung und eine Reihe anderer politischen Umstände und Erwägungen machen es uns unmöglich, für die Ratifikation dieser Vereinbarung zu stimmen obwohl wir zugestehen wollen, daß die bessere Behandlung der Polen, die Anerkennung des Einmischungsrechtes der polnischen Republik eine hoffnungsvolle Inkonsequenz in der Behandlung der Minderheitsfragen ist und daß wir aus dieser Verschleppung die Hoffnung schöpfen können, daß auch in Bezug auf die anderen Minderheitsvölker im Laufe der Zeit die Vernunft und Gerechtigkeit siegen wird. Sie werden wahrscheinlich, wie das jetzt bei der Behandlung eines jeden Gegenstandes der Fall war, auch diese unsere Ablehnung dieser Vereinbarung als Illoyalität gegen den Staat deuten, weil Sie sich in ihrer politischen Logik - sit venia verbo - weil Sie sich in ihrer politischen Dialektik daran gewöhnt haben, die Koalition und den Staat als ein und dasselbe zu bezeichnen, um in jedem Angriff auf die Koalition einen hochverräterischen Angriff auf die Fundamente des Staates zu sehen. Nun ist das sehr komisch, daß diese Vorwürfe auch in dieser Stunde und in diesen Tagen erhoben werden, in welchem bereits der Leichenkondukt für die im Verscheiden begriffene Koalition bestellt worden ist und in der das höhere Fundament Ihrer Staatspolitik, die Koalition, in die Brüche geht. Nicht bloß in die Brüche geht politisch, sondern auch noch in stärkerem Maße moralisch. Wie ein Symbol für den moralischen Geist dieser Koalition klingt das, was gestern der Führer der Nationaldemokraten im anderem Hause der Nationalversammlung gesprochen hat. Es ist das eine moralische Leichenrede, die Dr. Kramáø gehalten hat, indem er - Sie verzeihen - den moralischen Mut aufgebracht hat, zu erklären, daß das was der Innenminister der rot - grünen Koalition seinerzeit in Bezug auf die Sprachenverordnung versprochen hat - in der Obmännerkonferenz des ganzen Hauses versprochen hat, nicht etwa den Deutschen allein - daß das eine anders zusammengesetzte Koalition nicht zu hatten braucht. Es ist wirklich so, wie es den Usancen mancher Kaufleute entspricht mit denen wir nicht Geschäfte machen wollten, daß sie das Vermögen der Firmen auf einen anderen Namen umschreiben lassen, um die Pleite durchführen zu können. Wir sind aber anderer moralischer Anschauungen, wir sind der Meinung, daß die Vorurteile des Volkes zu beseitigen wären, als ob die Politik prinzipiell ein anrüchiges Geschäft wäre, als ob der Wortbruch etwas in deren Politik Erlaubtes sei, als ob die Gesetze der Sittlichkeit im politischen Leben des Staates andere, minderwertige sind gegenüber anderen Betätigungen. Wir glauben daß Dr. Kramáø mit dieser Anschauung nicht einmal die Anhänger der Koalitionsparteien, wenn man sie röntgenologisch aufnehmen könnte, hinter sich hätte. Nach unserer Meinung hätte es für den Minister keine Möglichkeit gegeben als, wenn er sein gegebenes Ehrenwort nicht zu halten vermochte, zu demissionieren, auf der Stelle zu gehen, weil das die einzige Möglichkeit einer ehrlichen Regierung ist. Es gibt kein kleines und kein großes Ehrenwort. Er hat zwar demissioniert, aber von dem moralischen Vorteil hat er nicht Gebrauch gemacht, das in einem Augenblick zu tun, wo man seine politische Moralität in Frage gestellt hatte und er statt vieler Worte und vieler Artikel in Zeitungen durch seine Demission die beste Antwort hätte geben können. Das hat er nicht getan.
So wie die Koalition und die Regierung gelebt haben, so sind sie gestorben: in Schmach und Schande! Das ist das Urteil, das wir am heutigen Tage, wo wahrscheinlich, noch ehe die Sonne verscheidet, die Regierung gegangen sein wird, über dieses System zu sagen haben. (Souhlas a potlesk za levici.)
5. Øeè sen. Stolberga (viz tìsnopisecká zpráva):
Hoher Senat! Durch den zur Ratifizierung vorliegenden Vertrag mit der Republik Polen soll den Bedürfnissen nach Regelung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der durch die Plebiszitzeit und nachher durch die Teilung von Ostschlesien schwer geschädigten Bevölkerung dieses Gebietes Rechnung getragen werden. Diese Regelung ist gewiß zu begrüßen. Der Vertrag enthält auch einige Grundsätze über das Minoritätenrecht. Der Herr Berichterstatter hat gesagt, daß diese Grundsätze nichts Neues enthalten. Vom Standpunkt des Naturrechtes, der Menschlichkeit und des internationalen Minoritätenrechtes ist tatsächlich eine neue Bestimmung in diesen Grundsätzen nicht enthalten. Für die bei uns herrschenden Verhältnisse aber enthält diese Vorlage Grundsätze, die immerhin eine bemerkenswerte Neuerung darstellen. Es wird ausgesprochen, daß Minderheiten wohlwollend zu behandeln sind. Es wird ausgesprochen, daß jeder Zwang gegen Eltern, Kinder in Schulen mit anderer Unterrichtssprache als ihrer Muttersprache zu schicken, gesetzwidrig ist. Es wird ausgesprochen, daß für die Feststellung der Nationalität, bzw. der Muttersprache die Erklärung der betreffenden Person, bzw. ihres richterlichen Vertreters maßgebend ist. Es wird schließlich ausgesprochen, daß die Verteidigung der Minderheitenrechte nicht als Illoyalität anzusehen ist.
Der Herr Minister des Äußern hat allerdings dieser letzteren Bestimmung im Außenausschusse des Abgeordnetenhauses eine etwas rabulistische Deutung zu geben versucht; er meinte, nicht die Verteidigung der Minoritätenrechte würde als Illoyalität angesehen werden, eventuell aber die Art und die Mittel dieser Verteidigung. Ich meine, wenn erst jemand genötigt ist, sich zu verteidigen, dann liegt die Illoyalität nicht bei ihm, sondern bei dem, gegen den er sich verteidigen muß. Ich hoffe aber zuversichtlich, daß die evolutionistische Entwicklung des internationalen Minoritätenrechtes durch derartige sophistische Auslegungen nicht gehemmt werden wird.
Es muß aber hervorgehoben werden und ich erlaube mir, die Aufmerksamkeit des hohen Senats darauf zu lenken, daß in mancher Beziehung dieser Vertrag den Bewohnern des hier verbliebenen Teiles Ostschlesiens eine schwere Enttäuschung bereitet. Sie haben gehofft und erwartet, daß gleichzeitig mit dem übereinkommen mit Polen auch eine teilweise Wiedergutmachung des ihnen zugefügten materiellen Schädens erfolgen werde. In dieser Erwartung sieht sich die Bevölkerung getäuscht. Während der provisorischen Herrschaft Polens in Ostschlesien wurde die Bevölkerung gezwungen, ihr Geld in polnische Mark umzuwechseln. Zwangsweise wurden auch alle Geldeinlagen in Banken und Sparkassen in Polenmark umgewandelt. War schon diese Umwandlung ein Verlust, so steigerte sich dieser Verlust zur vollständigen Vernichtung der Einlagen mit dem Verfall der polnischen Währung. Nach Füllung der Entscheidung der Botschafterkonferenz vom 28. Juli 1920 suchte die Regierung mit der Verordnung vom 3. August 1920, Nr. 466 und der ständige Ausschuß mit der Verfügung vom 8. Oktober 1920, Nr. 583 diese den èechoslovakischen Staatsbürgern Ostschlesiens zugefügten Schäden teilweise wieder gutzumachen, Indern ein Rücktausch und eine angemessene Aufwertung der der Bevölkerung aufgezwungenen Polenmark angeordnet wurde. Aber diese Bestimmungen erreichten nur im geringen Maße ihren Zweck. Denn die Bevölkerung konnte nur im geringen Maße Polenmark zum Rücktausch vorlegen. Über Anraten des èechoslovakischen Delegierten bei der interalliierten Plebiszitkommission Herrn Dr. Matouš hatte die Bevölkerung ihr Geld bei den Geldinstituten, Banken und Sparkassen eingelegt und belassen. Es soll dies durchaus kein Vorwurf gegen den Delegierten der èechoslovakischen Regierung sein denn nach der damaligen Lage war es tatsächlich der beste Rat, den er geben konnte. Diese für die dortige Bevölkerung in Betracht kommenden Geldinstitute liegen aber fast alle im polnisch gewordenen Teil Ostschlesiens, in Polnisch Teschen und Bielitz. Die polnische Regierung sperrte diese Einlagen èechoslovakischer Einlegen, die èechoslovakische Regierung verbot die Einfuhr polnischer Mark und so blieben die Einlagen der hierländischen Sparer dem Schicksal der polnischen Mark verfallen. Die Einlegen hatten keine Möglichkeit, von der Begünstigung der vordatierten Verordnung, beziehungsweise Verfügung Gebrauch zu machen. Das Finanzministerium hat damals durch eine Abordnung auf diese Umstände aufmerksam gemacht und um Abhilfe ersucht, die Zusicherung gegeben, daß die alten Einlagen bei Geldinstituten in gleicher Weise behandelt werden würden, wie die zum Umtausch angebotenen Barmittel. Tatsächlich geht auch aus den Bestimmungen der §§ 10 und 11 der Verfügung des Ständigen Ausschusses vom 8. Oktober hervor, daß der Umtausch dieser Einlagen in gleicher Weise vor sich gehen sollte, wie der Umtausch des Bargeldes. Das Finanzministerium wurde auch ermächtigt, auf solche Einlagen Vorschüsse bis zu 30 Kè auf 100 polnische Mark bald zu gewähren. Die endgültige Regelung aber war einer besonderen Regierungsverordnung vorbehalten. Das Finanzministerium hat aber von dieser erwähnten Ermächtigung fast keinen Gebrauch gemacht und einer Deputation von Interessenten wurde vom Finanzministerium bedeutet, daß erst die zwischenstaatliche Regelung abgewartet werden müsse. Der nunmehr zur Ratifizierung dem hohen Senat vorliegende Vertrag bringt aber eine Lösung dieser Frage nicht, vielmehr enthält dieser Vertrag für die Einlegen hiesiger Staatszugehörigkeit außerordentlich ungünstige Bestimmungen. Hierländische Einlegen in Geldinstituten des polnischen Anteiles würden ihre Einlagen in alten österreichischen Kronen zum Kurse von 1 Zloty für 1,800.000 zurückerhalten, während polnische Einlegen in hiesigen Geldinstituten für ihre alten Einlagen den vollen Betrag in Èechokronen erhalten. Es ist nunmehr notwendig und dringlich, daß die Regierung möglichst bald die im § 10 der Verfügung des Ständigen Ausschusses in Aussicht gestellte Verordnung betreffend endgültige Regelung dieser Einlagen herausgibt und daß sie sich hierbei von den gleichen Grundsätzen der Billigkeit und Gerechtigkeit leiten läßt, die beim Umtausch der Barmittel zur Anwendung kamen.
Die im Schlußprotokoll zum zweiten Teile des Vertrages vorgesehene Liquidierung der städtischen Sparkassen, von denen für uns nur die Polnisch - Teschener in Betracht kommt, wäre nach Möglichkeit zu beschleunigen, die Einlagen wären auf eine hierländische Kasse zu übertragen und diese Einlagen in Gemäßheit des § 7 der vordatierten Verfügung umzurechnen, das ist Einlagen bis 26. Feber 1919 im Verhältnis: eine alte Krone ist 1 Kè; spätere Einlagen im Verhältnis: 250 M p. ist gleich 100 Kè, wobei dieser Kasse der in § 7 vorgesehene staatliche Zuschuß zu gewähren sein wird. Hinsichtlich der in sonstigen Geldinstituten Polnisch - Schlesiens befindlichen Einlagen wäre den Einlagern das Recht zu sichern, sie nunmehr zu beheben, hierher einzuführen und gemäß § 1 der gleichen Verfügung bei den zuständigen Steuerämtern zum Umtausche vorzulegen.
Noch auf einen anderen Punkt des Vertrages möchte ich die Aufmerksamkeit des hohen Hauses lenken. Der Vertrag gewährt Amnestie für während der Plebiszitzeit begangene Verfehlungen. Es ist gewiß richtig, wenn unter dieses dunkle und traurige Kapitel der Geschichte Ostschlesiens ein Strich gemacht wird. Damit ist aber die Frage der Schadloshaltung für die während dieser Zeit Bestohlenen, Beraubten und Ausgeplünderten nicht erledigt. Gerade die damals so mißhandelte Bevölkerung Ostschlesiens, auch der deutsche Teil, haben sich im hohen Maße den Dank des èechoslovakischen Staates verdient. Es wurde auch damals nicht mit Versprechungen der Schadloshaltung gespart. Obgleich das Gesetz vom 18. März 1920 die Gewährung von Entschädigungen für diese Fälle vorsieht, harren die Schadenanmeldungen der Ostschlesier noch immer der Erledigung. Ich weiß nicht, ob formale oder materielle Bedenken der Erledigung entgegenstehen. Geplündert und mißhandelt wurden diejenigen, welche in der Plebiszitzeit sich für den Anschluß Ostschlesiens an die Èechoslovakische Republik eingesetzt haben. Über formale oder materielle Bedenken sollte die Regierung den Dank nicht vergessen, den sie den Ostschlesiern schuldet. Die Ostschlesier werden so leicht nicht vergessen, was sie damals zu leiden hatten, sie werden aber auch die Versprechungen nicht vergessen, die ihnen gemacht wurden. Möge auch die Regierung ihre Versprechungen nicht vergessen! (Potlesk a souhlas stoupencù.)