Aus allen diesen Gründen und nachdem diese Verordnung unter Bruch bindender Zusagem einer Regierung, ohne, ja direkt gegen uns in Szene gesetzt wurde, kann sie für uns Deutsche nicht existieren, sie ist für uns nicht verbindlich. Sie ist nicht nur moralisch verwerflich, sie ist auch verfassungs-, gesetz- und vertragswidrig und daher staats und völkerrechtlich ungültig. Aus dieser fatalen Situation herauszukommen, gibt es für diesen Staat, bzw. für die Regierung, keinen anderen Ausweg, als: Widerruf dieser uns zuteilgewordenen Vergewaltigung. Wir werden sie niemals anerkennen, weil wir dies der Ehre unseres Volkes schüldig sind. Die Antwort unseres Volkes lautet und kann nicht anders läuten: Unannehmbar, und den festen und eisernen Entschluß gefaßt, wie es Hunderttausende und Hunderttausende Deutsche am 29. Feber getan alle Mittel in Bewegung zu setzen, bis dieses Monstrum von einer Verordnung verschwunden ist, da sie zugestandenermaßen nichts anderes bezweckt, als die Ausrottung der 31/2 Millionen sudetendeutschen Volkes in diesem Staate. Schauen Sie einmal von dem Standpunkt Ihres Staates, aber ja nicht durch die Brille eines Nationalstaates, die Entwicklung in Europa und inshesondere die Entwicklung in politischer, wirtschaftlicher nationaler und finanzieller Hinsicht, inshesöndere in Ihrem eigenen Staate an. Ich sage Ihnen und ich hin fest davon überzeugt, und aueh Sie werden früher oder später und geben Sie Acht, daß es nicht zu spät wird, zu dieser Überzeugung kommen, daß die Zeit zwar langsam arbeitet, aber sie arbeitet für uns Deutsche. Sie arbeitet gut für uns Deutsche, wenn Sie auch den Kopf schütteln, sie arbeitet sichtbär gut für uns. Ich weise nur auf Genf hin, was sich dort gerade jetzt abspielt. Deutschland ist heute ein vollwertiger Staat und die Dinge werden sich noch mit der Zeit besser zu Gunsten der Deutschen entwickeln. Ob es aber dem èechoslovakischen Staat möglich sein wird, den selbstverständlichen Weltlauf dieser Dinge aufzuhalten, das will ich dahingestellt sein lassen. (Výkøik: To bude na¹e starost!) Dem Zwischenrufer wiederhole ich, daß ich auf dem Boden des Staates stehe und kein Irredentist bin. Was aber gegen uns hier alles an Gewalt angetan wird, wenn im alten Österreich nur ein Zehntel davon gegen Sie gemacht worden wäre, was Sie damals getan hätten darüber können wir uns keine Vorstellung machen.
Ich sage, eine solche Politik, wie sie Herr ©vehla jetzt macht, widerspricht der Vernunft, widerspricht dem Menschenverstand und widerspricht dem Gebote der Selbsterhaltung dieses Staates. Für uns Deutsche wird nun die Frage aufgerollt, was sollen wir gegen diese Verordnung zunächst veranlassen. Sie können sich versichert halten, daß wir alle innerstaatlichen Rechtsmittel in Anwendung, bringen werden. Es wird uns aber auch nichts anderes erübrigen, als mit diesen berechtigten Beschwerden an den Völkerbund heranzutreten und auch an den Haager Ständigen Gerichtshof. Ihnen wäre es ja freilich Recht, was ich aus Ihrem Kopfschütteln entnehme, wenn Sie keine Kontrolle in Ihrem Staate hätten, trotzdem Sie den Vertrag von St. Germain unterschrieben haben, das glaube ich Ihnen gerne. Diese Verordnungen wi dersprechen dem Verfassungsgesetz, dem Sprachengesetz, vor allem dem Minderheitsschutzgesetz von St. Germain und der Gerechtigkeit und dem gesunden Menschenverstand. Wenn der Völkerbundrat sein Ansehen als eine Gerechtigkeitsinstauz nicht aufs Spiel setzen will, dann muß er für die Abänderung der Sprachenverordnung im Sinne der Gleichberechtigung aller Bürger dieses Staates eintreten. Die Entscheidung des Völkerbundrates in dieser Frage wird für uns Deutsche entscheidend und maßgebend sein, ob der Völkerbund das ist, als was er sich ausgibt, nämlich Friedensstifter zwischen den Nationen und ein Instrument des Weltfriedens oder das Gegenteil, d. i. Irreführung der Nationen, wie es schon bei den 14 Punkten Wilsous der Fall war, die klar und deutlich allen Völkern und Nationen die Selbstbestimmung zugesprochen haben. Wie diese Selbstbestimmung besonders hier in diesem Staate gehandhabt wird, das zeigt uns besonders wieder einmal die Durchführungsverordnung zum Sprachengesetz.
Nachdem ich bereits die Redezeit überschritten habe, bin ich genötigt zu schließen. Selbstredend werden wir Deutsche die Antwort des Ministers des Innern in der Karlsbader Frage nicht zur Kenntnis nehmen. (Potlesk na levici.)
4. Øeè sen. Böhra:
Hohes Haus! Vorerst muß ich bekennen, daß ich zunächst unter dem Eindruck einiger Reden aus den Reihen der anderen Seite dieses hohen Hauses stehe. Weniger herührte mich der Umstand, daß jetzt soviel von den Steinen in Karlsbad gesprochen wurde, die wahrscheinlich gar nicht geworfen worden sind. Karlsbad ist zwar bekannt, daß dorthin viele Leute reisen, die mit Gallensteinen behaftet sind, weiter kennen wir den, Sprudelstein von Karlsbad, aber in den bisherigen Reden wurde gar nicht bewiesen, daß irgendwelche Steine aus den Reihen der zehntausend Leute, die gegen das Unrecht der Sprachenverordnungen und anderes protestierten, gegen die Polizei geflogen sind. Es ist auch noch nicht die vom Herrn Senator Löw vorgebrachte Behauptung widerlegt, daß ein Kommandant der Polizei in der elften Morgenstunde schon 11 Krügel hinter der Binde gehalat habe etc. Auch das berührt mich weniger. Mich berührt mehr aus den Reden jener Umstand, daß zwei Herren Redner, die mehr den konservativ gestimmten Parteien der Koalition zugetan sind, sich zu wenig mit dem Unrecht und der fehlenden Rechtsbasis der Sprachenverordnung befaßt und sich entweder deutlich oder im Unterton erkennbar zustimmend geäußert haben. Noch mehr berührte mich der Umstaud. daß Herr Kollege Dyk von der nationaldemokratischen Partei, bei dessen Rede ich gerade nicht anwesend war, in gar so unterschätzenden und kränkenden Worten sich über die Sudetendeutschen ausgelassen hat, und, wie mir gesagt wurde, über sie als von einem dürren, verdorrenden, absterbenden, nie hervorragend aufgetretenen Zweige des großen deutschen 80 MillionenVolkes gesprochen hat. Solche Unterschätzungen pflegen mit einer Überschätzung der eigenen Reihen gewöhnlich verbunden zu sein. Die Gründer dieses Staates und jene Generation sollten, so meine ich, doch bedenken, daß sie geistig viel von diesem angeblich dürren, absterbenden, angeblich verdorrenden Zweige in ihrer Jugend genossen haben und daß im sudetendeutschen Volke, in diesem autochthonen Volke von Böhmen, Mähren und Schlesien schön in der ersten deutschen Blüteperiode bedeutende Männer der deutschen Literatur im Mittelalter erstanden, und daß es in der neueren Zeit auf allen Gebieten der Iridustrie, Kunst, Wissenschaft, Dichtung und sonstiger Literatur aber geradezu viele bedeutende Namen aufweist, Namen, deren Träger sich hier im Lande betätigen oder in Wien, Karlsruhe, Berlin ihre Tätigkeit ausübten und als Erfinder, Künsler oder bedeutendeWissenschaftler einen hohen Ruf genießen. Mich erinnerte diese schmerzende Kritik etwa an den Efeu, der sich an einen Baum hinaufrankt, oder an eine morgenländische Fabel, ich glaube von einem persischen Fürsten, der undankbar vön seinem Adoptivsohn behandelt wurde und ihm statt jeder Antwort nur das Märchen erzählte, es habe der Baum, den die Axt zu fällen suchte, zu ihr gesagt: "Du hättest keine Gewalt über mich, wenn Du nicht ein Stück von mir hättest - nämlich den Stiel". (Souhlas.) Doch es steht ja die Karlsbader Angelegenheit jetzt in Verhandlung, alier wie gesagt, mit Steinen usw. will ich mich nicht befassen, denn auch die Karlsbader Vorgänge hängen zusammen mit einem anderen Namen, nämlich mit St. Germain, mit den Verträgen von Saint Germain. Ich kann über Karlsbad umso leichter hinweggehen, als ich die vielen sachlich vorgebrachten Einzelheiten des Karlsbader Kollegen nicht wiederholen möchte. Ich billige weiter dem Herrn Innenminister, der das Wort zur Sache ergriffen hat, gerne zu, daß er objektiv zu sein und der Wahrheit Ausdruck zu geben sich bemühte, aber ich möchte doch daran erinnern, daß der Karlsbarler Polizeichef wahrlich keine unfehlbare Person ist und wohl viel in eigener Sache und pro domo derr Prager hohen Behörde berichtet hat. Audiatur et altera pars. Das muß auch hier gelten. Den in Debatte stehenden Karlsbader Vorgängen liegt zünächst der Protest gegen die Sprachenverordnungen zugrunde.
An die Spitze meiner Erörterungen stelle ich St. Germain und Fragen der Verfassung. Im Art. 7 des Staatsvertrages zwischen den alliierten und assoziierten Mächten und der Èechoslovakei vom 10. September 1919 heißt es wörtlich, daß er alle èechoslovakischen Staatsbürger die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte ohne Rücksicht auf Rasse, Sprache oder Religion genießen läßt. Und im Art. 8 dieses Vertrages von St. Germain en Laye heißt es weiter: Die zu den ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten gehörenden èechoslovakischen Staatsbürger werden rechtlich und tatsächlich dieselbe Behandlung und die gleichen Bürgschaften genießen wie die übrigen èechoslovakischen Staatsbürger. Darin ist schon ausgesprochen, daß der èechoslovakische Staat kein Nationalstaat, sondern ein Nationalitätenstaat ist. Diesen Staat bewohnen nach der letzten Volkszählung vom Jahre 1921 13,613.172 Menschen, davon 13.374.364 Inländer und darunter, ohne Angehöriger fremder Staaten, 3,123.568 einheimische Deutsche. Diesen Staat nennt die Siegerhonferenz nun einmal mit dein neuen, damals ungewöhnlichen, Namen Èechoslovakei. Ich bemerke sine ira et studio: aus Berichten, die die Zeitungen während jener denkwürdigen Tagungen brachten, war zu entnehmen, daß die daran wenig interessierten Japaner dalmals dieses einen ganz neuen Nämen tragende Gebiet etwa an den Baikal-See verlegt haben, vielleicht wegen der sibirischen èechischen Legionen; Amerikaner und Franzosen sollen sich geäußert haben, daß es sich um eine Karpathengegend handeln dürfte. Damals spielte die Geographie und Ethnographie eine untergeordnete Rolle. Ferner erlaube ich mir eine kleine Bemerkung. Die Gleichstellung von "böhmisch" mit "èechisch" als ethnographischer und geographischer Bezeichnung führte überhaupt zu unglaublichen Irrungen sogar in unserer nächsten Nachbarschaft. Vor nicht lauger Zeit frug ein aus Chemnitz in Sachsen nach Teplitz zur Kur fahrender Professor zwischen Herrnskretschen und Bodenbach, ob er mit der deutschen Sprache von Bodenbach Aussig nach Teplitz sein Auslangen finden werde! Dieser Bezeiehnung "böhmisch" statt "èechisch" hat übrigens seinerzeit der böhmisehe Lendtag mit deutschliberaler Zustimmung beigepflichtet. Ob jenem Heurn Professor, den ich hier meinte, ein "ungenügend" oder der Pendrek gebührt, von dem Herr Kollege Kroiher sagte, daß man diesen Ausdruck lieber nicht mehr in den Mund nehmen sollte, wobei ich wünschte, daß ihn der Herr Minister gestern überhaupt nicht angewendet hätte, das überlasse ich eben dem Urheber des gestrigen Ministerausspruches, der wohl in aufregendem Ton und ohne Überlegung jenen nach Homer seinem "Gehege der Zähne" einmal entgangenen Ausdruck gebraucht hat. Jedenfalls darf äber aus dem Namen der Republik keine Folgerung zum Schaden der einzelnen in ihr wohnenden Nationen abgeleitet werden, zumal es nach dem lauten, von mir früher auch im Abgeordnetenhause gehörten Verkündigungen üherhaupt heine èechoslovakische Sprache gibt, sondern nur eine èechische und eine slovakische, und das wird sich auch erst recht nicht ändern, wenn aus der jetzigen ©estka eine Sedmièka werden sollte. Unsere durch alle Volkskreise gehende Erregung über die Sprachengesetz-Durchführungsverordnung war die Ursache, daß es beim Zusalmmentritt des Abgeordnetenhauses und zum Teil auch hier zu den heftigsten Auftritten kam, weil eine sofortige Erklärung und Aussprache ausblieb, und so hette sogar das dortige Exposee des Herrn Außenminsters Dr. Bene¹ die sonst bei seinen Reden ungewohnten Vörgäuge erfahren.
Ich benütze die heutige Debatte, um mehrere unserer Erregung zugrundeliegende Beschwerden vorzubringen. Zunächst will ich etwas über die Sprachenverordnung selbst sagen.
Im § 8 des Sprachengesetzes vom 29. Feber 1920, das im Sinne des Friedensvertrages in die Verfassungsurkunde aufgenommen ist, aber auch schon Verstöße und Unklarheiten enthält, ist eine Durchführungsverordnung verheißen, welche erst jüngst am 3. Feber 1926, also nach 6 Jahren erschienen ist. Im Absatz 2 dieses § 8 des Sprachengesetzes war die Weisung für die Durchführungsverordnung enthalten, dafür zu sorgen, was zur Erleichterung des amtlichen Verkehres mit den Parteien, die der Sprache, in der bei den betreffenden Behörden, Gerichten oder Organen im Sinne jenes Gesetzes amtiert wird, unkundig sind, sowie zum Schutze der Parteien gegen Rechtsnachteile vorzukehren ist, die Ihnen aus der Unkenntnis der Sprache ettwa erwüchsen. Statt Erleichterungen finden wir in der Verordnung aber Erschwerungen, obschon jenes Gesetz im Motivenbericht die Sorge für Raschheit der Amtierung und für die Wohlfahrt der Staatsbürger und überhaupt für die praktischen Bedürfnisse in Aussicht stellte. Das Gegenteil ist eingetreten. Verleügnet wurde die übliche Form für Verordnungen und Gesetzesauslegungen, welche den Satz geprägt hat, "bona sunt amplienda, mala restringenda". Im Deutschen pflegt die Vorsilbe "ver" überhaupt oft den Sinn der Verneinung zu bringen. Leider finden wir auch in manchen Regierungsverordnungen die Verneinung der Ordnung. Auf die in Rede stehende Regierungsverordnung trifft dies in etlichen Punkten derart zu, daß wohl die oberste Rechtsschutzstelle, ähnlich wie jüngst bezüglich der Anordnungen über die Aufschriften etc. einiger konzessionierter Gewerbe, in die Lage kommen wird, zu honstatieren, däß die Durchführungsverordnung zum Sprachengesetz über das Gesetz hinausgeht und gegen dasselbe verstößt oder, wie Juristen schon sagten, rechts-, gesetz-, vertrags- und verfassungswidrig ist.
Auf viele Einzelheiten will ich nicht eingehen, zumal schon mehrere Herren Vorredner auf solche verwiesen haben. Nur weniges will ich ganz kurz streifen. Schon im Jahre 1920 war das Justizministerium der Verordnung mit einer Weisung an die Behörden vorausgeeilt, und die Post und Fisenbahnbehörden hatten diesbezüglich auch ein zu Verstößen und Entgleisungen führendes Eiltempo. Atmet ferner etwa die Durchführungsverordnung eine Erleichterung des § 3 des Sprachengesetzes, wonach Gemeinden und Behörden zwar verhalten sind, überall èechische. Eingaben anzunehmen und zu erledigen, auch wenn unter 3000 Einwohnern eines deutschen Ortes sich kein oder nur ein einziger dorthin erst versetzter èechischer Stäatsbürger befände, während jetzt die Verordnung statt einer dem weitesten Bedarf genügender Übersetzung auch die èechische Verhandlung und èechische Erledigung des Aktes heischt?, Kann man da èechischerseits ein Analogon in der österreichischen Geschichte für rein èechische Städte und Dörfer finden? Wo bleibt da die Rücksicht auf die Möglichkeiten, auf Sparsamkeit und auf das Recht der Gemeinden zur Festsetzung ihrer Geschäftssprache? Die Härten des Sprachengesetzes werden so ins Unerträgliche gesteigert, auch wenn man nur eine milde Handhabung in Aussicht stellt, die aber nur Gnade, nicht aber Rechtsbeständigkeit bieten würde. Dann die famose Bestimmung über den deutschen Sprachverkehr der Behörden, wenn diese nicht mehr als einen Gerichtshezirk umfassen. Was haben z. B. die Bewohner des deutschen politischen Bezirkes Schluckenau oder Eger verbrochen, welche Bezirke zufällig zwei Bezirksgerichtssprengel umfassen; daß sie nicht wie Rumburg, Warnsdorf oder Asch verfahren dürfen? Und da kommt gar noch der kautschukartige Schlußparagraph 99 der Verordnung, welcher jeder Behörde volle Willkür zur sprachlichen Entrechtung sogar für den privaten und geschüftlichen Verkehr einräumt. Wo bleibt da der § 28 der Verfassung und der § 7 des Minderheitenschutzvertrages? We vernichtet der § 73 der Verordnung die Autonomie der Gemeinden mit eigenem Statut, der sogar sprachliche Bedingungen für die Wahl des Bürgermeisters und seines Stellvertreters vorschreibt! Es scheinen selbst zwei èechische Minister denn doch diese Verordnung für ein Unrecht empfunden zu haben; indem sie ihre Unterschrift nicht gaben, leider aber doch nicht den Mut hatten, die weiteren ernsten Folgerungen aus ihrem Vorgehen zu ziehen. Kurz gesagt, die Verordnung verstößt u. a. gegen den § 128 der Verfassung, der von Gleichberechtigung aller, also auch der Deutschen, spricht.
Immer noch empfimden wir ferner die Behandlung der Kriegsanleihe als ein schweres Unrecht und das jüngste Gesetz können wir unmöglich als "koneèný", als endgültig betrachten, wie sein Titel bekundet. Es wurden, gestern hier im Hause Modelle von Handgranaten durch den Herrn Kriegsminister gezeigt anläßlich der Beantwortung der Interpellation über das traurige Ereignis in der Prager Tischlergasse. Ich habe wiederholt schon im anderen Hause der Nationalversammlung auf die vielen Rechtsgründe, die politischen und wirtschaftlichen Gründe, für eine gerechte Behandlung der Kriegsanleiliefrage hingewiesen, auch darauf, daß es schon eine Art Pflicht der Dankbarkeit gewesen wäre, für die Lösung, für die volle Einlösung der Kriegsanleihe zu sorgen. Denn alle èechischen und deutschen Offiziere und auch die französischen, mit denen man reden konnte, haben erklärt: Wäre die Karpathenfront gefallen, dann wäre die nächste Stellungsfront das Riesengebirge und das Isergebirge gewesen. Wenn das die Stellung gewesen wäre, wäre das innere Böhmens ein trauriger Schauplatz gewesen, dann hätte Prag viel mehr als diese zwei Bomben in der Tischlergasse bekommen und Prag und vielen anderen gesegneten Orten Innerböhmens wäre es vielleicht ergangen wie Görz, Pøemysl und anderen Orten. Ohne die Kriegsanleihe und deren Für sorge Ermöglichungen für Angehörige Eingerückter und für Industrie etc. wäre aber das zähe Durchhalten der Karpathenfront undenkbar gewesen.
Weiter verweise ich auf die Art der Bodenreform, die vielfach einer Beraubung, aber keiner Reform ähnelt. Auch dieses Unrecht, ist so groß, daß es wiederholt auch vor der Liga und dem Völkerbund, in den letzten Tagen neuerdings in Genf durch unseren Kollegen Dr. Medinger zur Sprache gebracht wurde. Wenn dort entgegnend Herr Kollege Dr. Brabec bemerkte, wie Deutschen hätten ja Abgeordnete genug, um uns daheim zu beschweren, so frage ich, was denn die circa 70 deutschen Abgeordneten und die circa 35 deutschen Senatoren in Sachen der Bodenreform dreinzureden hatten, abgesehen davon, daß eine Reihe solcher Gesetze ohne uns im alten Revolutionsparlament gemacht wurde. Ähnlich war es auch mit der Sprachenverordnung - das Gesetz datiert aus einer fernen Zeit. Was man unter dem Namen Bodenreform jetzt z. B. dem Stifte Tepl zu bieten wagt, ist doch das, was etwa die Gleichung 12 = 100 oder 200 besagt. Kein Lehrer, kein ABC-Schütze darf so eine Gleichung aufstellen. Mir fällt da ein kleiner Vergleich ein, er paßt zwar nicht recht zu dem Ernste des Gegenstaudes. Ein Scherz erzählt, daß in einer kleinen Stadt zwischen Fleischhauern ein Streit ausgebrochen war. Ein Fleischer plakatierte, daß er köstliche Kaninchenwurst zu verkaufen habe. Das soll angeblich eine besonders vorzügliche Wurstsorte sein, ich selbst weiß das freilich nicht zu würdigen. Die anderen Fleichhauer beschwerten sich darüber. Das Gericht tritt ein. Man er klärte, das könne unmöglich reine Kaninchenwurst sein. Der Richter fragte der Fleischhauer, wie es sich damit verhalte, ob und wie er mische. Ja, sagte der Fleisch hauer, etwas müsse man beimischen, allein halte sich Kaninchenwurst nicht. Wie mischen Sie, fragte der Richter: Der Fleisch hauer erwiderte: Gleich und gleich. Der Richter fragte um nähere Erklärung des Mischungs - Verhältnisses: "Gleich und gleich". Der Fleischhaner antwortete: "Ich schlachte jeweils ein Kaninchen und ein Pferd". So beiläufig ist es mit der Bodenreform, mit der Gleichberechtigung im Sprachenwesen, ich brauche den Vergleich mit Roß und Kaninchenwurst nicht näher zu detailieren.
Über die Schuldrosselungen will ich gar nicht viel Worte machen. Vorhin schon hat sich ein Vorredner mit dieser Angelegenheit befaßt. Ich erinnere Sie auch noch daran, Sie, die das Spargesetz und die Beamtenrestringierungen gemacht haben, daß es jetzt bereits gegen 900 èechische Staatsminoritätsschulen gibt, die aus der allgemeinen Steuerkasse, also auch aus den Taschen der Deutschen und Ungarn gezahlt werden. Wenn Sie für 5 bis 6 èechische Kinder die Schuleinrichtung, Lehrer, Pension, alles beistellen, während wir zu ringen haben, um Schulen für 60 Kinder neu zu bekommen oder für 40 Kinder aufrecht zu erhalten, so ist das nicht gleiches Maß. Kaninchen und Roß! Und was Sie uns zuteilen, das ist oft so Minderwertiges; daß mehr wie 13 auf ein Dutzend entfallen. Ich erinnere auch an die Geschichte der Aufschriften der konzessionierten Gewerbe, wo endlich das Oberste Gericht ein Einsehen hatte. Auf die Doppelsprachigen Straßennamen wirken so wie Geßlerhut; während in Prag, wo 35.000 Deutsche wohnen und Tausende von Deutschen hereinkommen müssen, keine einzige deutsche Aufschrift zu finden ist, müssen dagegen in Leitmeritz, Aussig, Teplitz und überall an den Gasthäusern, Apotheken doppelsprachige Aufschriften sein, ebenso wie die Straßenbezeichnungen doppelsprachig sein müssen.
Ich erinnere an den Beamtenabbau. Ob dabei etwas erspart wurde, bezweifeln auch Ihre eigenen Blätter. - Aber dem Deutschtum wurde Abbruch getan. Es sollen angeblich, nach einer Stätistik, 343.000 Staatsangestellte in der Èechoslovakischen Republik sein. Ich frage Sie, ist unter diesen Tausenden von Beamten der Prozentsatz für die Deutschen erreicht, der ihnen nach der Volkszählung zukömmen sollte? Sind prozentmäßig auch so viel Magyaren, als die Volkszählung erweist, soviel Slovaken, soviel Ruthenen, als sie erweist, unter den Angestellten vertreten? Neben der Zahlenstärke der Deutschen käme wohl auch noch die relativ größere Steuerleistung in Betracht. Und wie sieht es nun in den dentschen Städten bei den Ämtern aus. Schauen Sie sich in manchen deutschen Städten mitten im deutschen Gebiet die Ämter an. Das Bezirksgericht, das Kreisgericht, den Bahnhof, die Post die politische Bezirksverwaltung, das Zollamt, das Steueramt, die Gendarmerie, so werden Sie Ämter in solchen Städten finden, wo es kaum noch einen Deutscheu gibt, nicht einmal an untergeordneter Stelle. Wenn Ihnen das passieren würde, meine Herren von der Koalition, ich glaube, da würden Sie aufschreien, aber weit mehr noch als es am 28. Feber in den deutschen Gegenden in so viel Städten wegen der Sprachenverordnungen geschah. Die Geduld mag groß sein, aber man soll den Bogen nicht überspannen. Was aus solchen Besetzurigen deutscher Ämter nur mit èechischen Beamten sicht ergibt, dafür kann ich Ihnen ein Beispiel, das mir gerade einfällt, anführen: vor den Wahlen mußten die Wahllisten überreicht werden. Ein Stadtrat in einer Gemeinde, es handelt sich um einen Parteigenossen, sollte dieWählerliste, was gesetzlich vorgeschrieben ist, überreichen. Der Beamte sagte: "Wir kennen Sie nicht, haben Sie nie gesehen". Ein paar Unterbeamte erklärten: "Das ist ja der Stadtrat so und so: "Aber da es sich um die Erklärung von Unterbeamten handelte, so galt diese Identitätsfeststellung nicht, da nur Beamte zur Bescheinigung der Identität bestimmt sind. Ist ein solches Verhalten gegen uns loyal, wenn das Wort Loyalität so oft in den Mund genommen wird? Denn Loyalität auch gegen uns ist eine der primitivsten Rechtsforderungen, die naturrechtlich begründet sind. Nicht Gnade, nicht Brosamen, unser gutes Recht mögen Sie uns zuteilen, dann häben Sie einen Gradmesser für praktische Loyalität. Im Abgeordnetenhaus hat, ich glaube es war ein Minister, erklärt, daß Deutsche und Juden in diesem Staate die pünktlichsten, treuesten und ehrlichsten Steuerzahler seien. In den letzten Tagen sind Reklamen über die Kuranstalt im deutschen Joachimstal, dieser einzigartigen Kuranstalt, erschienen. In dem ganzen Prospekt kommt der deutsche Name Joachimstal gar nicht vor. Da verfährt Frankreich mit der viel kleineren Bevölkerung in Elsaß Lothringen viel freundlicher und entgegenkommender. (Místopøedseda dr Soukup pøevzal pøedsednictví.)
Ich will mich möglichst der Kürze befleißigen. Ich meine, daß der Geist von Locarno sich doch schließlich überall Bahn brechen wird. Selbst ein Briand hat das Wort geprägt, daß das Recht herrschen und sich die Gewalt dem Rechte unterordnen müsse und das Recht zu gelten hahe. Wir Deutsche wollen uns nicht überschätzen und Sie nicht unterschätzen, aber Gleichberechtigung sollten Sie gelten lassen, Anerkennung auch unserer Kultur, unseres Ringens und Strebens. Ein Hoher, der sich auch in einem geschichtlichen Streite geirrt hätte, es war der Herr Präsident Dr Masaryk selbst, hat erklärt, er nehme seine Meinung zurück, daß wir Deutsche Immigranten und Kolönisten seien. Die Palacký-Formel und die von einigen anderen aufgestellte Behauptung, daß wir nur von Immigranten und Kolonisten abstammen, die in èechische Gegenden eingewandert seien, wird von der Geschichtsforschung nicht bestätigt. Nicht widerlegt ist das vor cirka 30 Jahren erschienene große Geschichtswerk des Pfarrers Franz Foke aus Königswald über "Böhmen das angestammte Vaterland der Deutschen", und neuerdings hat auch Bretholz mit noch viel mehr Argumenten auf diesen Umetand hingewiesen. Wir sind autochthon, wir waren hier, es war der deutsche Volksstamm hier geblieben, als bedeutende slavische Volksstämme hier einwanderten. Neben diesen, mit diesen hat das sudetendeutsche Volk hier gewohnt, und dazu kam später noch eine große Reihe hereingerufener Leute zu Städtegründungen, Handwerker, Gewerbetreibende usw. Daß es eine solche Zahl gibt, ist ganz und gar unbestritten (Sen. Dyk: Èetl jste, pane kolego, odpovìï Pakaøovu?) Das ist Geschichtsforschung, Hern Kollege Dyk, was ich anführte, und darüber werden ernste Männer weiter nachdenken. Selbst Palacký hat die deutsehen Forscher aufgefordert, sie mögen ihm und dem ganzen Problem nachhelfen, er, Palacký, selbst, glaube nicht, daß diese große Masse Deutscher in zusammenhängenden Gebieten ganz und gar von Immigranten und Kolonisten herstammen könne.