Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 11. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 11.bøezna 1926.

1. Øeè. sen. dr Hellera:

Hoher Senat! Erlauben Sie, daß ich wiederum auf den Gegenstand unserer Beratungen zurückkomme. Wir haben heute hier die Vorfälle, die sich in der Zeit zwischen dem 2. und 5. März d. J. in Karlsbad und Fischern zugetragen haben, zu besprechen. Den Sachverhalt hat gestern mein Freund Löw hier bereits dargestellt. Diesem Sachverhalt hat nun der Herr Minister des Innern, dessen Abwesenheit ich heute lebhaft bedauere, einen anderen, offenbar jenen Sachverhalt gegenübergestellt, den ihm die Polizei in Karlsbad gegeben hat. Hier steht Behauptung gegen Behauptung. Wir weisen mit aller Entschiedenheit zurück, daß von irgendeiner Seite, von Seite der Demonstranten, auch nur die geringste sogenannte Gesetzwidrigkeit vorgekonunen ist, solange die Polizei nicht eingegriffen hat, eingegriffen hat öhne jeden, auch nur den geringsten Anlaß, eingegriffen hat, trotzdem vorher der Leiter des Polizeikommissariates in Karlsbad Herr Dr. Wotava den Zug freigegeben hatte. Es ist vollständig unwahr und erfunden, daß gegen die Polizei Steinwürfe erfolgt sind, es ist unwahr und erfunden und geht nur aus der nationälistischem Mentalität des Herrn Ministers hervor, daß irgend jemand der Polizei "èechisches Gesindel" oder "èechische Hunde" zugerufen hätte. Das konstruiert man sich nachher, um den nationalen Furor gegen die Menschein in Karlsbad anzufachen. Ebenso un wahr ist, daß ein Polizist und ein Revierinspektor entwaffnet und tätlich angegriffen wurden. Unwahr ist, daß der Vertrauensmann Plolek seine Armbinde - er war Ordner - heruntergerissen und sich an den Ausschreitungen beteiligt hat. Dagegen wird die Behauptung, daß der Arbeiter Siegel im Arrest mißhandelt wurde, vollständig aufrechterhalten. Der Herr Minister hat gosagt, wie sei es möglich gewesen, ihn zu mißhandeln, wenn er mit 6 anderen Persönen im selben Arrestlokal saß? Das ist auch wieder so ein junges Mädchen, der Herr Minister, das nicht weiß, was ein Leutnant ist. Wieder so einer, der sich so naiv stellt, um kein anderes Wort zu gebrauchen, als ob die Polizei im Polizeilokal nicht Gelegenheit hätte zu mißhandeln, wenn sie mißhandeln will. Er wurde eingeliefert und hat die Polizisten gefragt: Warum sperrt man mich ein? Daraufhin sind die Polizisten mit dem Knüttel über ihn hergefallen und haben ihn am Kopfe derart mißhandelt, - das war am 2. März, - daß noch am 5. März mein Parteigenosse Löw, als er den Mann im Geriehtslokale aufsuchte, die Beule am Kopf konstatieren konnte. Aber das ist so, wie beim Herrn Minister Støíbrný: Niemand ist schuld daran, auch die Beulen am Kopf sind ein Zufall, eine vis major, so wie das Explosionsunglück in Prag eine vis major, ein Zufall ist, für den kein Mensch etwas kann. So hat der arme Siegel seine Beulen am Kopfe der vis major zuzuschreiben, irgendeinem ünglücklichen Zufall, wenn er sich sie nicht nach der Mentalität des Kollegen Mackù selbst zugefügt hat, damit er nachher die Polizei verantwortlich machen könne. Geradezu klassisch ist die Behauptung des Herrn Ministers, daß das feierliche Begräbnis dieses - verstorbenen Feuerwehrmannes in Karlsbad verboten werden mußte, weil dort diese Ausnahmsverfügungen erlassen waren. Der Herr Minister behauptet das hier und weiß nicht einmal, daß die Ausnahmsverfügungen für Fischern erlassen waren und der Feuerwehrmann in Karlsbad begraben wurde, wo es Ausnahmsverfügungen überhaupt nicht gab. Derartige ganz krasse und ganz unglaubliche - ich will mich sehr milde ausdrücken - Ungenauigkeiten bringt der Herr Minister hier vor.

Aber, meine Herren, wir haben bei dieser Versammlungsaktion die sonderbarsten Sachen erlebt. In Jägerndorf hat der dortige Rät der politischen Bezirksverwaltung vier Versammlungen verboten, mit der Begründung, daß sie am selben Tage stattfinden sollten, an dem der Herr Präsident seirien Geburtstag feierte. (Hört! Hört!) Also, an dem Tage, an dem der Präsident der Republik Geburtstag hat, dürfen keine Versammlungen stattfinden. (Sen. Nielßner: Am Tage des Geburtstages des Vorkämpfers der Freiheit wird die Freiheit unterdrückt!) Sehr richtig! Er hat dann nach langer Mühe und Not dieses Verbot doch wieder zurückgenommen über Auftrag der pölitischen Landesverwaltung. Aber Sie sehen den Geist, in dem diese modernen èechischen Bezirkshauptleute ihr Amt ausüben und daß er sich nicht im geringsten ünterscheidet von dem Geiste der alten österreichischen Bezirkshauptleute.

Meine Herren! Ich werde Ihnen sagen, warum man diese Ausnahmsverfügungen in Fischern verhängen mußte. In Karlsbad hat sich die Pölizei schwere Überschreitungen zuschulden kommen lassen. Nun hat die Regierung eine Rechtfertigung gebraucht und da war ihr dieser ominöse Steinwurf eines Menschen auf einen Polizisten die erwünschte Gelegenheit, ein erwünschter Voward. Kein Mensch in ganz Fischern und Karlsbad wußte etwas von dem Steinwurf. Diese Versammlung hat am 2. März abends stattgefunden. Am 3. März in der Nacht und am 4. März herrschte in Karlsbad und Fischern eine geradezu bewundernswerte Ruhe. Nach all dem, was vorgegangen ist, muß man die Kaltblütigkeit der Bevölkerung vou Karlsbad bewunden, die nach all diesen Vorfällen, nach all die sen Herausforderungen der Polizei die Ruhe bewahrt hat. Es war vollständig ruhig und wie ein Blitz aus heiterem Himmel erließ Herr Dr. Wotava am 5. März in der Früh diese Ausnahmsverfügungen für die Gemeinde Fischern. Jeder Mensch in Fischern griff sich an den Kopf. Was ist au diesen zwei Tagen vorgegangen? Nicht das Geringste, und jetzt kam die Polizei und erzählte die Geschichte, daß dort 15 oder 20 Menschen bei Nacht beisammen gestanden sind. "Polizei" gerufen haben und als der Polizist den Leuten entgegenging, sei ein. Steinwurf gehommen, der ihn nicht traf; er lief weiter und fiel und soll sich verletzt haben, so schwer verletzt, hieß es in den ersten Verlautbarungen der Polizei, daß er seinen Dienst nicht machen konnte. Nun sind wir von Natur aus etwas mißtrauisch gegen Angaben der Polizei und unsere Parteigenossen in Karlsbad haben sich sofort überzeugt und festgestellt, daß der Polizist Rù¾ièka nicht eine Minute im Dienst versäumt hat, daß also die Verletzung, die er sich beim Falle zugezogen hat, keine schwere gewesen sein kann. Wegen dieses Vorfalles verhängt der Leiter des Polizeikommissariates in Karlsbad eine Art Ausnahmszustand über die Stadt Fischern. Man greift sich an den Kopf, das sind Methoden, das sind Dinge, die im alten Öster reich schon lange nicht mehr möglich waren. Aber wenn wir uns diese Verfügung des Kommissariates in Karlsbad anschauen, - der Herr Minister hat sie gestern nur so oberflächlich zitiert, in unserer Interpellation, die Ihnen gedruckt vorliegt, ist sie wörtlich angeführt, - da erinnern wir uns an die Vorfälle im alten Österreich. Im Jähre 1908 gab es wie so häufig damals hier in Prag große Krawalle. Es waren wieder einmal die Studenten, die mit ihren Kappen und Bändern die Gefühle der èechischen Bevölkerung herausforderten und zu Ausschreitungen gegen die Studenten Anlaß gaben. Die Studenten würden attakiert, Verletzungen kamen vor, und damals hat über Auftrag der Regierung der damalige Statthalter von Böhmen, ich glaube, es war Herr Coudenhove, einen Erlaß herausgegeben, in dem er auch, gestützt auf das Prügelpatent, für die Stadt Prag die Pölizeistunde eiuführte, so wie es hier heißt, daß nach 9 Uhr abends sich niemand auf der Straße aufhalten darf, die Haustore zu dieser Stunde zu schließen sind, und auch den § 281 hat er zitiert. Nur so dumm war er nicht, daß er, wie es in dieser Verordnung heißt, für Kinder und Jugendliche bis zu 15 Jahren den Aufenthalt während des Tages auf der Straße ohne zwingende Gründe für unstatthaft erklärt hätte. So etwas hat sich der Statthalter von Böhmen damals nicht geleistet, was sich Herr Dr. Wotava in Karlsbad geleistet hat: Die Polizeisperrstunde für das Schank und Gastgewerbe wird für 9 Uhr abends festgesetzt, genau so wie damals im Jahre 1908 im Erlasse den damaligen Polizeidirektion in Prag. Genau so war damals in diesem Erlaß mit der Verhängung des Standrechtes gedroht: Ich glaube nicht, daß dieser Erlaß in Karlsbad auf dem Mist des Herrn Dr. Wotava gewachsen ist, sondern ich glaube, daß dieser Erlaß hier in Prag im Ministerium des Innern entstanden ist, ich glaube es nicht nur, sondern ich weiß es. Und wahrscheinlich hat sich ein Beamter dort erinnert, daß ein ähnliches. Stückchen schon einmal im alten Österreich aufgeführt worden war und hat sich diesen österreichischen Erlaß herausgesucht, ihn abgeschrieben und in Karlsbad verlautbaren lassen. Dies zeigt, daß dieser alte österreichische Geist der Unterdrückung, daß dieser alte österreichische Polizeigeist vollatändig lebendibr ist in den Ämtern der èechoslovakischen Republik, wobei in Karlsbad nicht ein Bruchteil - selbst nach der Darstellung des Herrn Ministers - von dem geschehen ist, was seinerzeit in Prag begangen wurde. Der Herr Minister hat gestern wörtlich gesagt: Die Bevölkerung wird nachdrücklich aüfgefordert, die Gesetze und die Anordnungen der Behörden zu beachten und unter allen Umständen Besonnenheit. Ruhe und Ordnung zu bewahren, da widrigenfalls die schärfsten Maßnahmen eventuell auch die Verhängung des Standrechtes in Anwendung gehracht werden müßte. Ein sehr schneidiger Ton, jedenfalls einer demokratischen Republik, die die èechoslovakische Republik angeblich ist, würdig. Aber, der Herr Minister hat gemeint, er habe das Standrecht noch nicht verhängt, es könne nur unter Beobachtung aller in den Gesetzen enthaltenen Vorschriften verhängt werden. Wo nimmt aber Herr Dr. Wotava, beziehungsweise der Herr Minister des Innern das Recht her, mit der Verhängung des Standrechtes zu drohen?

Damit kommen wir auf die rechtliche Seite der Angelegenheit. Der Herr Minister hat gestern einen ganzen Haufen von Gesetzen und Verordnungen hier zitiert, er hat zitiert das Gesetz, mit welchem die Regierung ermächtigt wurde, Polizeikommissariate zu errichten, er hat die Kundmachung der Regierung vom Jahre 1923 zitiert, mit welcher das Polizeikommissariat in Karlsbad errichtet wurde. In allen diesen Gesetzen findet sich nichts davon, daß der Polizeikommissär von Karlsbad berechtigt wäre, derartige Maßnahmen zu treffen. Er hat sich aber schließlich auf das Prügelpatent von 1854 berüfen und bezüglich der Einschränkung der Sperrstunde in den Gasthäusern auf die Gewerbeordnung. Meine Herren, es ist dies ungemein bezeichnend für den Verfall der Demakratie in diesem Staate. Im vorigen Parlament haben Sie Resolutionen gegen das Prügelpatent beschlossen. In diesem Parlament verteidigt der Minister unter Ihrem Beifall das Prügelpatent und dessen Berechtigung. Das zeigt schon den Einfluß des Ausganges der Wahlen auf die Zusammensetzung des Häuses, däs zeigt schon, wie die reaktionären Elemente in diesem Hause und im anderen Hause drüben überhand genommen haben durch den Ausfall der Wahlen.

Der Herr Minister hat einen Haufen von Gesetzen und Verordnungen zitiert. Aber er hat etwas verschlafen, nämlich daß wir in der Zeit zwischen dem Prügelpatent und dem gestrigen Tage so etwas wie eine Revolution erlebt haben, besonders Sie etwas wie eine Revolution erlebt haben, daß Sie sieh so etwas wie eine Verfassung gegeben haben und aufgrund der Verfassung das Gesetz vom 14. April 1920, Nr. 300, erlassen haben. Das zitiert er nicht, über das pricht er kein Wort. Was sagt nun die Verfassung im § 107? "Die persönliche Freiheit wird gewährleistet, die Einzelheiten bestimmt ein Gesetz als Bestandteil der Verfassungsurkunde". Dieses Gesetz ist inzwischen auch erlassen worden. "Eine Beschränkung oder einel Entziehung der perönlichen Freiheit ist nur aufgrund eines Gesetzes möglich, ebenso kann die öffentliche Gewalt nur aufgrund eines Gesetzes von den Bürgern persönliche Leistungen fordern." Und es wurde in Ausführung der Verfassung das Gesetz vom 14. Apri11920, Nr. 300, erlassen, in welchem es im § 1 heißt: "Während eines Krieges oder wenn im Innern des Staates Ereignisse eintreten, die in erhöhtem Maße die Integrität des Staates, seine republikanische Form, die Verfassung oder, auch in erhöhtem Maße, die öffentliche Ruhe und Ordnung bedrohen, können aufgrund dieses Gesetzes außerordentliche Verfügungen, durch die zeitweise die durch die Verfassungsurkunde im §§ 107, 112, 113, 116,und dürch das Gesetz über den Schutz der Freiheit der Person, des Hauses sowie des Briefgeheimnisses gewährleiteten Freiheiten einge schränkt oder aufgehohen werden, und im Zusammenhang damit auch andere Verfügungen getroffen werden." In diesem Gesetz ist der § 107 der Verfassung ausdrücklich zitiert; durch dieses Gesetz ist ausdrücklich normiert, in welchem Fallc durch Verfügung der Regierung die durch die Verfassung gewährleistete persönliche Freiheit des Staatsbürgers eingeschränkt oder aufgehoben werden kann. Die Voraussetzung ist, daß in erhöhtem Maße die öffentliehe Ruhe oder. Ordnung bedroht wird.

Meine Herren, selbst wenn alles wahr ist, was der Herr Minister hier erzählt hat, durch diese Vorkommnisse soll in erhöhtem Maße die öffentliche Ruhe und Ordnung in Karlsbad bedroht gewesen sein? Meine Herren, das ist direkt lächerlich. Dieses Gesetz vom 14. April sagt ganz deutlich, wer solche Verfügunen treffen kann. Nach § 3 ist zu diesen außerordentlichen Verfügungen ein vorn Präsidenten der Rcpublik genehmigter. Beschluß der Regierung notwendig, und nach § 4 muß die Verordnung vom Präsidenten der Republik und von wenigstens von zwei Dritteln der Mitglieder der Regierung, den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter miteingerechnet, unterschrieben sein. Dazu kornmt natürlich nach § 15 des Gesetzes rioch, daß eine solche Verordnung der Nationalversammlung binnen 14 Tagen vorzulegen ist und von der Nationalversammlung auch verwörfen werden kann. Wir aber sagen, das ist keine solche Verordnung im Sinne des Gesetzes. Ich frage: Ist das keine Einschränkuug der Freiheit der Person des Staatsbürgers, wenn ihm untersagt wird, sich nach 9 Uhr abends auf der Sträße aüfzuhalten, oder ist das keine Einschränkung der persönlichen Freiheit, wenn man der Jugend und den Kindern bis zu 15 Jahren den Aufenthalt auf der Straße bei Tag untersagt? Ist das keine Einschränkung der persönlichen Freiheit? In Thren Augen seheint eine Einschränkung der Freiheit der Person erst dann vorzuliegen, wenn man jemanden einsperrt, sonst ist er frei. Diese Verfügung ist ungesetzlich, weil sie nicht von der Regierung mit Genehmigung des Präsidenten der Republik in der durch das Gesetz vom 14. April bestimmten Form erlassen wurde. Durch die Verfassung und durch das Gesetz vom 14. April wurden jene Bestimmungen des Prügelpatentes, welche früher den Bezirkshauptleuten - ünd in Karlsbad versieht in dieser Richtung Dr. Wotava auch die Funktion eines Leiters der politischen Bezirksverwaltung - diese Rechte einräumten, aufgehöben. Seit diesem Gesetz besteht das Prügelpatent in diesen Bestimmungen, die sich auf die Einschränkungen der Freiheit der Person beziehen, nicht mehr. Darum bedeutet dieser Erlaß des Polizeikommissariates eine krasse Verletzung der Gesetze, eine unerhörte Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit der Staatsbürger. Darum ist dieser Erlaß aufreizend und in seinen Auswirkungen so gefährlich. Was heute in Karlsbad passiert ist, kann morgen in jedem anderen Orte der Republik passieren. Teder Bezirkshauptmann kann solche Verfügungen treffen. Im ganzen Gebiete der Republik kann das geschehen. In Karlsbad ist eine Gesetzesverletzung begangen worden und man hat sie wieder aufgehoben. Aber was am 5. März in Karlsbad geschehen ist, kann morgen in Reichenberg passieren, es kann auch anderswo geschehen. Aber dagegen müssen wir uns verwahren, das gibt es nicht, daß man über Unrecht so leichtfertig hinweggeht, wie es von Dr. Wotava im Einvernehrnen mit dem Ministerium des Innern geschehen ist.

(Místopøedseda dr Soukup pøevzal pøedsednicví.)

Meine Herren, Sie werden wahrscheinlich sagen, wegen dieser Vorfälle hat es im deutschen Gebiet keine so große Aufregung gegeben. "Ihr habt Euch autgeregt, Ihr Sozialdemokraten, aber die deutschbürgerliche Presse hat von der Aufregung nichts merken lassen. "Es ist wahr, ein Teil der deutsch-bürgerlichen Presse hat im Gegenteil nur die unwahren verlogenen Artikel der Regierungspresse des Wolf in Saaz abzudrucken gewußt, sonst nichts. Sonst haben wir davon, daß die deutsch­bürgerliche Presse das Vorgehen der Regierung in Karlsbad und Fischern vertirteilt hätte, nichts gemerkt, weil es sie eben nicht angeht. Eine Einschränkung der Freiheit der Person oder Gewaltakte der Regierung gegen andere, das rührt die Herren nicht. Aber, meine Herren, ziehen Sie daraus keine falschen Schlüsse! Bei uns in Deutschböhmen, im deutschen Teile der Republik überhaupt besteht wegen der Vorfälle in Karlsbad eine ungeheure Aufregung. Unsere Arbeiter erkennen, um was es geht, daß es um die Freiheit jedes einzelnen Staatsbürgers geht, sie wissen, daß diese Freiheit bedroht ist durch die Maßnahmen der Regierung. Wenn ein Teil der Bevölkerung oder der Presse, der berühmten Schriftleiterpresse, sich unserer Sache nicht annimmt, weil sie, was sie selbst nicht brennt, nicht zu löschen versucht, so ziehen Sie keinen falschen Schluß daraus, glauben Sie nicht, daß darum für uns die Angelegenheit erledigt ist. Ich habe also konstatiert, daß dieser Erlaß des Herrn Dr. Wotava sachlich unberechtigt war, daß nicht der geringste Grund für ihn vorlag, daß er im Gesetze keine Grundlage hatte. Nun steht Behauptung gegen Behauptung. Die Behauptung der Polizei, die uns durch den Mund des Herrn Ministers mitgeteilt wurde, und unsere Behauptungen. Wir haben einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorgelegt. Wenn Sie glauben, daß Sie im Rechte sind, werden Sie den Antrag annehmen. Nur dann, wenn Sie ein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie sich fürchten, daß durch diesen Ausschuß die Wahrheit an den Tag kommen könnte, die Wahrheit, die im Widerspruch steht mit den Behauptungen des Polizeikommissärs, dann werden Sie den Antrag ablehnen und aus Ihrem Verhalten unseren Antrag gegenüher werden wir erkennen, ob Sie den Mut baben und ob Sie sich in dieser Sache im Rechte fühlen oder nicht. Lehnen Sie ihn ab, dann ist es klar, daß die Angaben der Polizei einer Überprüfung durch den Untersuchungsausschuß nicht standhalten, daß Sie wissen, daß die Angaben der Polizei unwahr sind. Nehmen Sie ihn an, dann wird sich an Ort und Stelle die Wahrheit ergeben. Uns kann die Antwort des Herrn Ministers, die den Tatsachen und dem Gesetze widerspricht, in keiner Weise befriedigen und wir werden sie nicht zur Kenntnis nehmen.

Wir müssen bei dieser Gelegenheit auch die Frage aufwerfen und erwägen, warum es zu diesen Versammlungen, zu diesen hunderten von Versammlungen im deutschen Gebiete kanr. Wir müssen die Frage aufwerfen, warum die Bevölkerung gerade jetzt in Versammlungen sich veranlaßt sieht, ihrer Besorgnis Ausdruck zu geben. Ich brauchte eigentlich gar nichts anderes als den heutigen Leitartikel des "Právo lidu" vorzulesen. Dieser Leitartikel allein sagt es Ihnen schon und teilt die Gründe für die Erregung und die Besorgnisse der arbeitenden Bevölkerung in diesem Staate mit. Aus diesem Artikel sehen Sie, was vonseite der reaktionären èechischen Parteien, insbesondere der èechischen Agrarpartei und der èechischen klerikalen. Partei gegen die Arbeiterschaft in diesem Staate geplant wird. - Wir lesen darin, daß man eine Steuerreform machen will im Sinne der Klasseninteressen der wohlhabenden Kreise der Bevölkerung, wodurch die arbeitenden Klassen der Bevölkerung neuerlich schwer belastet werden sollen. Wir wissen, dlaß man eine Einschränkung der Arbeits losenunterstützung plant, sowie eine Einschränkung der Invalidenunterstützung, wir wissen, daß man eine Verschlechterung der Krankenversicherung im Auge hat, daß die Agrarier, um die notwendigen Beträge für die Beamtenvorlage zu bekommen, eine Erhöhung der Zuckersteuer und der Spiritussteuer anregen, Zölle für Kaffee und Tee einführen, die Personentarife um 22 Prozent erhöhen wollen. Und während das alles seitens der èechischen bürgerlichen Parteien geplant wird, blockiert die èechische agrarische Partei die Beratung der Handelsverträge, die unseren Handel mit dem Ausland fördern sollen. Eine saubere Regierungspartei, die die Vorlagen der eigenen Regierung blockiert, ihre Beratung nicht zuläßt, und das in einem Momente, wo die Statistik ergibt, daß wir bezüglich der Ausfuhr ungefähr auf die Hälfte der Vorkriegsausfuhr angelangt sind und nur ungefähr 57 % dessen, was wir vor dem Kriege ausgeführt haben, derzeit exportieren, wir also auf ein unerhört niedriges Niveau gekommen sind und nur die Förderung des Exports uns vor einer schweren Wirtschaftskrise bewahren kann. Und in diesem Augenblicke. wollen Sie die Lebenshaltung der Arbeiter in dieser unerhörten Weise verteuern und gerade jetzt, in dem Augenblicke, wo neuerlich eine schwere Wirtschaftskrise über die Arbeiter hereinbricht, indem Massenentlassungen von Arbeitern stattfinden, wo wieder Lohnkürzungen erfolgen, halten Sie es für geeignet, die Lebenshaltung der Arbeiter zu erschweren, sie zu verteuern und, um den nicht stillbaren Hunger der Großagrarier zu sättigen, neue Zölle einzuführen. Und da wundern Sie sieh, daß die Arbeiterschaft erregt ist? Bitte, noch einige Fälle. Vor wenigen Tagen mußten wir eine Entscheidung des Obersteu Geriehtshofes erleben, die die Kollektivverträge wertlos macht, indem sie ausspricht, im Gegensatz zu früheren Entscheidungen, daß zwischen jedem Arbeiter und Unternehmer, auch wenn zwischen den beiderseitigen. Organisationen Iiollektivverträge abgeschlossen sind, auch für den Arbeiter ungünstigere Bedingungen vereinbart werden können. Damit sind die Kollektivverträge zum großen Teile wertlos geworden. Wir verlangen, daß Sie eine gesetzliche Grundlage erhalten. Sie haben die Beratung des Baugesetzes um mehr als ein Jahr verhindert und damit verhindert, daß alle Zweige der Industrie, die mit der Baubewegung im Zusammenhang stehen, Arbeit finden und daß die Wohnungsnot gelindert wird, wenn ihr schon nicht ein Ende gemacht werder, kann; Sie haben das längst versprochene Gesetz über die Altersversorgung der mehr als Sechzigjährigen nicht zugelassen, wo schon am 1. Juli die Sozialversicherung ir Kraft treten soll. Wenn Sie das alles beachten, diese Politik der Erpressung, die die èechischen bürgerliehen Parteien in diesem Staate seit Jahr und Tag betreiben, jene Politik der Erpressung, die Sie gegen die Sozialversieherung betrieben haben, die Pölitik der Erpresäüng, die Sie heute gegen alle sozialpolitischen Gesetze betreiben, die Blockierung der Handelsvertiäge, die Nichtzulassung des Gesetzes über die Baubewegüng und der Versicherung der mehr als Sechzigjährigen - dann, meine Herreri, wündern Sie sich nicht, wenn die Arbeiterschaft erregt ist, daß es zu Versammlungen und Demonstrationen kommt, daß die Arbeiterschaft, der hier in diesem Staate Stück um Stück die Errungenschaften der Revolution abgebaut werden, die Stück um Stück ihre Errungenschaften verliert, dann wundern Sie sich nicht; daß die Arbeiterschaft ohne Unterschied der Nation eine ungeheuere Erregung ergriffen hat. Ich glaube, auch die èechische Arbeiterschaft sieht, was ihr bevorsteht, und der gestrige Besohluß der èechischen soziaidemökratischen Partei war ein Aviso ftir Sie, wohin es geht, wenn die Dinge so weiterschreiten werden.

Zu alledem haben Sie es für opportun erachtet, uns in der letzten Zeit, vor etu as mehr als einem Monat die Sprachenverordnung an den Kopf zu werfen. Der Herr Justizminister Dr. Vi¹kovský hat seine Jungfernrede als Justizminister im Abgeordnetenhause dazu benützt, um uns einige Liebenswürdigkeiten zu sagen. Er meinte, mit Demonstrationen könne man über die Sprachenverordnungen nicht hinwegkommen, sondern nur durch Diskussion. Ich weiß nicht, lebt der Mann im Monde oder ist es eine gewollte oder beabsichtigte Verhöhnung? In der allerletzten Zeit noch hat diese Regierungsmajorität ein Beispiel für die Art ihrer Diskussion, für die Art, wie sie diskutiert, gegeben, im Subkomitee des sozialpolitischen Ausschusses des Abgeordnetenhauses, wo die Beamtengesetzvorlage beraten wurde und wo erklärt wurde, diese Vorlage müsse heute fertig werden, wo man alle Anträge der Opposition einfach beiseite gelegt hat, wo Vertretei der Mehrheit nicht das Wort ergriffen haben. Bei Ihnen kommt Diskussion offenbar vom Nichtreden her. So diskutieren Sie! Ünd wenn wir über Diskussion bei der Sprachenverordnung sprechen, da müß ich an das gebrochene Versprechen des Herrn Ministerpräsidenten erinnern. Jawohl, es sollte eine Diskussion über die Sprachenverordnung stattfinden. Im Jahre 1920 hat der derzeitige Ministerpräsident als Minister des Innern des Kabinettes Tusar das ausdrückliche Versprechen gegeben, daß die Sprachenverordnung vor ihrer Erledigung dem Verfassungsausschuß des Abgeordnetenhauses vorgelegt werden soll. Dort sollte die Diskussion über die Sprachenverordnung stattfinden. Es ist nicht das erste gebrochene Versprechen des Herrn ©vehla. Anläßlich der Verstaatlichung der Eisenbahnen hat er es schon einmal getan ünd diesmal hat er es wiederholt, indem er dies Verordnung dem Verfassungsausschuß nicht vorgelegt, sondern eines Tages in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen veröffentlicht hat. Und da verlangt der Herr Justizminister eine Diskussion! O ja, die Herren sind für Diskussion, im Nachhinein, wenn schon alles beendet ist, danas kann man auch darüber reden. Aber reden, wenn ein Gesetz schon erlassen ist, kommt mir so vor, wie wenn Sie mit jemanden diskutieren wollen, den Sie zum Tode verürteilen, und wenn er gehängt ist, fangen Sie an mit ihm zu diskutieren. Und wenn der Herr Justizminister bei dieser Gelegenheit - das scheint in diesem. Ministerium nach dem, was wir gestern vonseiten des Ministers für nationale Verteidigung hier miterlebt haben, Gewohnheit zu sein, nämlich die Beleidigung der Opposition - in wegwerfender Weise von den Hunderttausenden, die in den letzten Wochen gegen die Sprachenverordnungen demonstrierten, als von Querulanten sprach, so werden Sie dadurch die Aufregung in unserem Gebiete nicht dämnfen, sondern erhöhen, wenn der Herr Justizminister der allerdings sonderbare Begriffe über Recht und Gesetz aus seiner früheren Betätigung im Bodenamt mit herübergenommen hat, sich erlaubt, ein Drittel und nahezu die Hälfte der Bevölkerung in dieser unerhörten Weise zu beleidigen. Wenn also eine Diskussion nicht möglich war, so war sie nicht möglich; weil der Herr Ministerpräsident bei der Erlassung der Sprachenverordnungen - und das konstatieren wir hier sein gegebenes Wort nicht eingehalten, hat. Und warum wir diese Sprachenverordnungen und ihren Inhalt bekämpfen müssen, das wissen Sie alle sehr gut. Sie stellen sich nur so, als wären diese Sprachenverordnungen womöglich noch eine Begünstigung, ein großes Glück für die deutsche Bevölkerung.