Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 274. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve ètvrtek dne 9. èervence 1925.
1. Øeè sen. Reyzla.
Meine Herren! Ein Sprichwort sagt; >Gut Ding will Weile haben.< Wenn man das Gesetz nach diesem Maßstabe schätzen will, so müssen wir sagen, daß es hätte besser sein können. Ich will gewiß das Gesetz nicht herabsetzen und möchte auch nicht in den Verdacht kommen, in den mich der Herr Vorsitzeinige gebracht hat, als er mich als Kontraredner bezeichnete, denn wir werden für das Gesetz stimmen. (Veselost.) Aber ich halte es für notwendig, nachdem soviel Gutes nicht nur von den Berichterstattern, sondern auch von dem geschätzten Herrn Minister für soziale Fürsorge Dr. Winter gesagt worden ist, jene Bedenken vorzubringen, die eine kritische Betrachtung des Gesetzes erweckt.
Das Gesetz ist im Jahre 1921 im sozialpolitischen Ausschuß unter der Ministerschaff Prof. Dr. Grubers einigerbracht worden. Wenn wir nun das Gesetz heute betrachten, müssen wir zugeben, daß es ein ganz anderes Gesicht bekommen hat. Ich werde über die einzelnen Teile des Gesetzes ausführlich sprechen, möchte aber vorher einige Worte im allgemeinen über die Krankenversicherung sagen. Ich erzähle keine Neuigkeit, wenn ich darauf verweise, daß die Krankenversicherung der Arbeiterschaft deren ureigenstes Werk gewesen ist. Das Krankenversicherungsgesetz aus dem Jahre 1888 hat man zwar aus den damaligen bestehenden Zuständen heraus gesetzlich festgelegt; aber aufgebaut hat sich die Arbeiterschaft die Krankenversicherung selber, ohne irgendwelchen Gründungsfond von Seiten der Regierung, Es war das keine leichte Aufgabe, sondern eine sehr schwierige Aufgabe. Die Arbeiterschaft hat bewiesen, daß sie imstande ist, ein so großes Werk auf gesunder Grundlage aufzubauen und weiter zu pflegen. Meine Herren! Zum Dank dafür, daß die Arbeiterschaft die wirkliche Gründerin der Krankenversicherung ist, haben wir heute allgemein die Tendenz zu verzeichnen, daß der Arbeiterschaft ihre Autonomie in diesen Krankenversicherungsinstituten geraubt wird. Wie wissen, aus welchen Gründen dies geschieht, und ich möchte folgendes dazu sagen; Heute haben wir es im Motiveinbericht bestätigt bekommen, daß dem so ist. Unsererseits wurde sehr oft geigen die Behauptung opponiert, daß es ganz bestimmte günstige Voraussetzungen waren, die die Krankenversicherung der Arbeiter auf eine so achtunggebietende Höhe gebracht haben, Heute besagt der Bericht des Ausschusses selbst folgendes: >Také nemocenské poji¹tìní tìchto zamìstnancù bude museti doznati jistých zmìn, aby odpovídalo novì vybudovanému poji¹tìní dìlnickému.< Das betrifft die Privatangestellten, also hauptsächlich die große Krankenversicherung, wie wir sie in der Sozialversicherung haben, ganz aufgebaut auf den Grundlagen jenes Werkes, das die Arbeiterschaft geschaffen hat; daher müssen die Grundlagen wohl sehr gesund sein. Nun erleben wir heute dieses Gesetz, das nach vier Jahren endlich das Licht der Welt erblicken soll. Der Motiveinbericht läst sich sehr ausführlich darüber aus. Es werden alle Phasen seines Werdeganges geschildert, es wird davon erzählt, wie es gekommen ist, daß jetzt nicht nur die Staatsangestellten, sondern auch die Gemeindebeamten, die Bezirksbeamten, die Lehrer usw. eingereiht sind. Damals, bei Einbringung des Gesetzes war die Situation anders. Die Regierung stellte sich da auf einein strikt ablehnenden Standpunkt gegen die Einreihung dieser Besamtenkategorien, der Entwurf war nur auf die Staatsbeamten beschränkt. Wenn im Motivemirbericht ausgeführt wird, daß der hauptsächlichste Grund der Verzögerung der Umstand war, ,daß statistische Unterlagen fehlten, sie wissen wir viel besser, daß es M Einungsverschiedenheiateen der Koalitionsparteien waren und weniger diese Unterlagern. Es hat allgemein die Ansicht bestanden, daß der Staatsangestellte keine Krankenversicherung braucht, Es war ganz entsprechend der Logik der früher herrschenden Klassen, den Staatsbeamten, den Ausgestellten in den Gemeinheini, Bezirken, den Lehrer usw. als etwas Besseres hinzustellen als den Arbeiter, ihn höher einzuschätzen als den Arbeiter, ihm einzureden, daß er kein Firdletai, er sei, daß er diese Instutienen, die nur für Arbeiter seien, nicht braucht, Heute denkt man auch in diesen Kreisen notgedrungen anders, weil die Verelendung dieser Schichten, der Slaatsibeamten und der übrigen Beamten, schon gar zu deutlich zutage tritt, denn man weiß heute, daß ohne Krankenversicherung eine jede Staatsbesamtenfamilie bei eventuell sich häufenden Erkrankungen der Familienglieder der Verelendung, der Verschuldung, ja dem Untergange preisgegeben wird, weil sie die Kosten für eine angemessene Kur und Heilung nicht aufbringt. Wir begrüßen ja diese Sinnesänderung unter den Koaftmonspiarteien, wünschen aber, daß sie auch in mancher anderen Beziehung anhalten würde. In diesen Entwurf sind, wie schon bemerkt, auch Gemeinde-, Bezirks- und Gaubeaimteni und Lehrer eingereiht. Ich m;ache darauf aufmnerksam, daß es im Jahre 1921 unsere Vertreter im sozialpolitischen Ausschuß gewesenlind, die diese Anträge gesteillf hauen, daß allso damit zum Teil eine unserer Forderungen erfüllt wurde.
Bei Einbringung des Gesetzes waren noch die Dienstboten nicht krankenversicherungspflichtig; der Entwurf enthielt nun eine Bestimmung, wonach die Dienstboten der versicherten Beamten als Familienangehörige anzusehen sind und die Vorteile des Gesetzes genießen sollen, Letztere waren damals allerdings anders gedacht als heute. Damals war auch noch eine geldliche Unterstützung vorgesehen, die heute nicht vorhanden ist. Wir haben schon damals durch unsere Vertreter beantragt, daß aus ganz bestimmten Gründen und wir haben Gründe dafür ― die Dienstboten nicht in diese Krankenversichgranig eingereiht werden, sondern daί sie unter das allgemeine Krankenversicherungsgesetz fallen. Wir waren damals der Meinung, die wir auch heute noch vertreten, daί es fόr diese Dienstboten nicht vorteilhaft gewesen, wäre, wenn sie in die Krankenversicherung der Staatsbeamten eingereiht worden wären. Auch diesem Wunsche wurde nunmehr, notgedrungen Föbge geigeben. Denn heute müssen auch die Dienstboten bei einer Krankenkassa versichert sein.
Das Gesetz betitelt sich >Der Heilfond der Staatsbeamten<. Sowie es zu begrüßen ist, daß die Regierung hier durch Schaffens eines Fonds von 5 Millionen, ferner durch leihweise Vorstreckung von 1 Million für die Einrichtung tatkräftig zur Gründung beigetragen hat, müssen wir leider bemerken, daß die Regierung weniger freigebig ist, wenn es sich um ähnliche soziale Einrichtungen handelt damit soll nicht gesagt sein, diaß wir uns vielleicht gesgen diese Stiftung wenden, im Gegenteil, wir wünschen, daß die Regierung auch bei anderen Dingen eine vielleicht noch freiere Hand hätte.
Nun möchte, ich auf einige Mängel in diesem Gesetze aufmerksam machen. In erster Linie möchte ich auf die Ausführungen des Herrn Ministers für soziale Fürsorge Dr. Winter replizieren. Er führt aus, daß die Verwaltung dieses Fondas eine so demokratische ist, daß sie fast die volle Autonomie darstellt, indem auch noch die Beamten, die vom Ministerium ernannt werden, selbst Mitglieder der Versicherung sind, auß also die Krankenversicherung vollkommen in Händen der Versicherten ist. Das mag ja theoretisch ganz richtig sein und zutreffen, aber ich glaube, die richtige Autonomie und die richtige Demokratie ist das nicht. Diese Bezeichnung als volle Autonomie könnte nur dann mit Recht gebraucht werden, wenn alle Funktionäre aus freier Wahl hervorgingen. Dem ist aber nicht so, obwohl sich die Arbeiterschaft dieses Recht in ihren Institutionen lange bewahrt hat und nun zum Teil dieses Rechtes beraubt wird. Die Gründe dafür sind uns bekannt und wir sind auch sicher, daß die Arbeiterschaft sich dieses Recht wieder einmal zurückerobern wird. Diese Institution gehört der Arbeiterschaft und infolge dessen müß sie auch so viel Autonomie besitzen, um ihre Beamten für alle Verwaltungszweige ihrer Anstalt aus freier Wahl zu bestimmen. Bei den Beamten ist dies weiniger zu erwarten, denn wir wissen daß die Schichte, die hier versichert wird, am wenigsten zum klassenbewußten Proletariat zu zählte ist. Diese Schichte der Versicherten wird nicht von sich sagen könnem, daß sie sich diese Versicherung selbst geschaffenhart, daß sie sich ihre eigene Autonomie in dieser Versicherung aufgerichtet hat, diese Schichte des Proletariates wird diese Krankenversicherung immer als Geschenk der Regierung betrachten müssen. Bezüglich des Motiveinberichtes möchte ich noch bemerken, daß hier Gegensätze zwischen unserer Ansichten und der Mehrheit des sozialpolitischen Ausschusses bestehen. Während wir die Eliminierung der Bestimmwenig, bezüglich der Dienstboten als Verbesserung ansehen, wird im Motiveinbericht diese Eliminierung als Verschlechterung des Gesetzes bezeichnet. Die Ansichten sind hier verschiede wir glauben aber, daß unsere Anschauung die richtige ist, daß es letzten Endes für dieses Gesetz auch besser ist, daß diese Bestimmung aus dem Gesetz entfernt wurde.
Einer dier Gründe, die für die langwierige Behandlung dieses Gesetzes im sozialpolitischen Ausschusse, respektive im Subkomitee angegeben werden, ist auch der, daß zwischen diesem Gesetz und, der Sozialversicherung irgend ein Zusammenhang bestehen sollte. Wie man heute sieht, besteht da gar keine Verbinidunlg, so daß das Gesetz ebenso gut schon im jähre 1921, wenn bei den Mehrheitsparteien die nötige Einsicht sewesen wäre, hätte beschlossen werden können. Wir sehen einein Mangel dieses Gesetzes auch in dem Umstande, daß bestimmt wird, düß von Seite der Versicherten in gewissen Fällen eine Sondervergütung für ärztliche Behandlung gewährt werden soll. Wir ihalten dies für einen Mangel und hoffen, daß in absehbarer Zeit auch diese Bestimmung aus dem Gesetze entfernt wird. Hier ist nicht der Einwand maßgehend, daß eine Plünderung des Heilifondes vor sich gehen könnte, wenn keine ninschrälnkeinde Bestimmung vorhanden wäre. Ich glaube nach all dem, wie die Verwaltung dieses Fundes sein wird, schließen zu können, daß es unmöglich sein wird, daß sich das Simulantenwesen ausbreitet und dieser Institution einen ernstlichen Schaden zufügt. Der Zentralvorstand dieser Krankenversicherung respektive des Heilfundes wird aus 28 Personen bestehen, von denen 24 gewählt und 4 ernannt werden. Die Versicherten haben, wie schon erwähnt, scheinbar die Mehrheit, wer aber weiß, was für unumschränktes Recht ein von der Regierung ernannter Präsident half, wird auch zugeben müssen, daß hier die Autonomie der Versicherten sehr fraglich sein wird, daß der Präsident manches unternehmen wird, ― sicher auch mit Unterstόtzung der Regierung ― was nicht immer mit den Interessen der Versicherten in άbereinstimmung zu bringen sein wird, wenigstens soweit es die Autonomie betrifft. Genau so ist es mit den Bezirksstellen. Leiter der Bezirksstelle wird der Bezirkshauptmann sein. Wir wissen heute schon, daß unsere Bezirkshauptleute sich in fast nichts vön den alten, österreichischen unterscheiden, in den meisten Fällen auch dieselben Personen sind, und sich ihre alten Manieren langsam wieder angewöhnen. Wir bekommen die Arroganz dieser Herren heute schon wieder ist spüren, und halten es für einien Mißgriff, daß sie zu Leitern der Bezirksstellen eingesetzt werden. Ein weiterer Übelstand, dessen öffentliche Kritik wir nicht unterlassen können, ist, daß das Gesetz bestimmt, daß Angehörige. die über 17 Jahre alt sind Kinder und Anverwandte, die den Haushalt aus irgendeinem Grunde, saugen wir wegen eines Schalbesuches, verlassen und mehr als ein halbes Jahr vom Hause abwesend sind, den Anspruch auf diese Begünstigung verlieren. Das ist eine große Härte und für manchen dieser Beamten, die gezwungen sind, ihre Kinder in nicht am Dienstorte befindliche Schulen zu schicken, werden daraus unter Umständen große Ausgehen und eine weitere Belastung des Haushalte erwachsen. Wir wünschen, daß der Herr Minister für soziale Fürsorge diese Bestimmung vielleicht einer nochmaligen Prüfung unterziehen würde. Wir glauben, daß diese Härte unnötig ist, daß sie aus dem Gesetze ausgemerzt werden sollte; sie würde die kinderreichsten Familien am meisten treffen. Ein Vater, der dafür sorgt, daß aus seinen Kindern etwas wird, sie in solche Schulen schickt, wird durch diese Bestimmung schwer getroffen, ist geradezu bestraft.
Das wären bei oberflächlicher Durchsicht die Mängel, die wir vorzubringen hätten. Ich erwähnte schon, daß wir nicht die Absieht haben, gegen das Gesetz, sondern für dasselbe zu stimmen. Wir haben keine Abänderungsanträge eingebracht, weil wir im Voraus wissen, daß das nichts nützen würde und das Gesetz trotzdem so angenommen werden wird, wie es vorliegt. Wir bemerken nur, daß, wenn wir für das Gesetz stimmen, der Umstand maßgebend ist, daß es trotz alter Mängel immerhin ein Schritt weiter zum sozialen Aufbau der Gesellschaft ist. (Potlesk na levici.)
2. Øeè sen. Niessnera.
Meinte Damen und Herren! In dem Augeblicke, da sich dieses hohe Haus anschickt, neue Handelsbeziehungen anzuknüpfen, ist es wohl notwendig, auf eine Angelegenheit zu sprechen zu kommen, welche in, den letzten Tagten die Gemüter von Hunderttausendyen Menachem in idnesem Staate auf das lebhafteste erregt hat. Es ist befremdlich und überraschend, daß bisher von allen Seiten, von Seite der Regierung und von Seite der Regierungsparteien, einer Erörterung dieser Angelegenheit, die nicht nur m Inlande, sondern auch im Auslande geeignet ist, Aufsehen zu erregen, ausgewichen wurde. Meine Herren! Der Affront, den der bisherige päpstliche Nuntius gegen den Präsidenten der Republik und gegen die Regierung dieses Staates unternommen hat, geht alle Staatsbürger an. Ich glaube, daß der freisinnige Teil der èechischen. Nationale Ursache hat, sich über dieses Vorgehen auf das heftitsste zu erregen. Es äst nicht meine Sache, diese Angelegenheit nach dieser Richtung hin zu erörtern, ich hespreche sie hier, weil es eine Angelegonheilt ist, die in das Leben der gesamtein Bevölkerung einzugreifen imstande ist. Diese Sache wirft die Frage auf: Besteht die Souveränität des Staates eher ist der Staat einer anderen Macht, als die sich der Vatikan hier aufspielt, unterkam? Sie wirft noch eine andere Frage auf: Wem unterstehen wir hier? Sind wir selbständige Staatsbürger, d. h. haben wir unser politisches und kulturelles Schicksal selbst zu bestimmen oder hat eine auswärtige Macht, wie es der Vatikan ist, das Recht, sich in, unsere nnneren Angelegenheiten einzumengen? Ich betrachte den Abgänge des Herrn Nuntius an und für sich als eine höchst belanglose Sache; ich betrachte sie deshalb als belanglos, weil es nicht geeignet ist, die Bevölkerung irgendwie zu tangieren, wenn der Herr Nuntius sein Ränzel geschnürt hat und über die Grenzen in seine Heimat zurückgegangen ist. Was nicht nebensächlich ist, das ist die Absicht, die damit verbunden war, und diese Absicht ist zweifellos das Bestreben, sich in die inneren Angelegenheiten des Staates einzumengen; und das sollte dadurch geschehen, daß durch diesen Schritt die Aufmerksarnkeit des ganzen Auslandes auf die hiesigen Verhältnisse gerichtet werden sollte. Es ist zweifellos die Absicht, den Staat vor dem gesamten Auslainde bloßzustellen, es sollte gezeigt werden: Hier in dem Staate ist es nicht auszuhalten, hier wird die Kirche unterduckt, die Religion verfolgt, es ist nicht anders möglich, als daß man das Ausland anruft, es auf diese Zustände aufmerksam macht. Diese Annahme wird zugegeben in Äußerungen, welche im >Prager Tagblatt< vom, einer angeblich prominenten Persönlichkeit der Prager Hierarchie gemacht wurden und welche Persönlichkeit mit Befriedigung auf den großen Eindruck hinweist, den dieser ungeweihnliche Schritt in der internationalen Politik hervorzurufen imstande ist. Es ist nicht meine Aufgaihe, das Ansehen des Staates im Auslande zu schützein, und zu verteidigen, aber es st doch immerhehr politisch sehr interessant zu fragen, wieso denn ausgerechnet eine Regierunrgsparfiei wie es die klerikale Partei hier ist, dazu kommt, einen Schritt zu duldein und zu unternehmen, der ausgesprochen auf die Bloßstellung dies gesamten Staates vor dem Austande abzielt und mit welcher Berechtigung sie noch Regierungspartei ist. Wir sehen die klerikale Partei an irden Fleischtöpfen der Regierung sitzen, wir sehen sie an alten Vorteilen teilnehmen, wir sehen sie hier mitregieren, wir sehen aber gleichzeitig, daß dieselbe Partei ein Doppelspiel spielt. Wenn Sie die klieriikalen Blätter lesen, gibt es kaum eine zweite Preises hier im Staate, die so radikal gegen die Verhältnisse hier auftrumpfen würde, wie es dort geschieht. Sie machen gleichzeitig Regierungspolitik und Oppositionspolitik, sie halten zwei Eisen im Feuer. Hier sitzein, sie in der Koalition, draußen, aber, in der Presse und in den Versammlungen, betreiben sie reine Oppositionspolitik, und es ist notwendig, dieses Spiel aufzudecken und aufzuzeigen, welche Partei da innerhalb der Koalition steht und auch, was sie in diesem Falle getan hat. Indem sie es geduldet hat, daß der Nuntius diesen Schritt unternommen hat, um geigen den Präsidenten zu protestieren, ist ein Zeichen, dafür, daß diese Partei mit zweierlei Karten spielt. In den letzten zwei Tagen will die klerikale Presse den Glauben erwecken, daß sich diese Demonstration des Nuntius incht gerichtet habe gegen die literarische und kulturelle Bedeutung der Person Husens und daß auch sonst nicht eine Einmengung in die innierpoilitischen Angelegenheiten des Staates beabsichtigt war. Man will glauben machen daß es sich nur um die husitische Fahne handelt, die angeblich auf der Burg gehisst war, worin man eine Beleidieuna der Anhänger des Katholizismus sehen will. Dieses Argument der Fahne ist den Herrschaften erst nachträglich eingefallen. Schon am Samstag hat der Erzbischof von Prag in einer Versammlung die Abreise des Herrn Nuntius aus Prag für den Fall angekündigt, als es doch geschehen sollte, daß der Präsident und der Mnnistenprräsident als Protektoren der Hustfeier fungieren sollten. Da war von einer Hustfahne auf der Burg noch keine Rede. Es ist offenbar damit beabsichtigt, einem gewissen Rückzug anzutreten, aber wie dieser Schritt gedacht war, war er zweifellos nichts als ein Protest gegen die Teilnahme des Präsidenten an der Hustfeier, ein Versuch den Präsidenten in der Achtung des Auslandes herabzusetzen. Es ist interessant, daß sich in dein Betrachtungen beispielsweise des deutschen Hauptorkanes der christlich-sozialen Partei eine Stelle findet, in der es heißt; Der Präsident dieses Staates hat noch nie auch nur Kenntnis genommen von einer der vielen Katholikentagungen, an denen Zehntausende von Staatsbürgern teilnahmen. Wenn der Herr Präsident also an den Katholikentagen teilnehmen würde, so hätten die Klerikalen diarein nichts auszusetzen. Nun, was sind diese klerikalen Tagungen? Sind sie religiöse Veranstaltungen? Hinter diesen Worten, verbarg sich nichts anderes, als politische Demonstrationen, mit einem Durchgemengte von halb religiösen Gebräuchen und politischen Schlagworten versucht man hier politische Agitation zu freiten. Daß es sich tatsächlich nur an politische Kundgebungen handelt, geht aus den Reden hervor, die ungezählte Male gehalten wurden.
Wenn also der Präsident daran teilnehmen würde, hätten die Klerikalen nichts auszusetzen, auch wenn sich andere Staatsbürger darüber aufhalten würden, verletzt und gekränkt sein sollten. Aber sie sind aus dem Häuschen, sie sind aufgebracht, die Herren Klerikalen, wenn sich der Präsident und der Ministerpräsident erlauben, als Privatpersonen, wie ausdrücklich versichert wurde, an der Hustfeier teilzuniehmein. Die Teilnahme wessen immer, welche Stellung er immer bekleidet, und um welchen Staatsbürger es sich immer handelt, an solchen Veranstaltungen ist das Recht jedes Staatsbürgers. Dieses Reckt kann und darf von niemandem angetastet werden. Hier geht es nicht bloß um die Person des Präsidenten und um die des Ministerpräsidenten, hier geht es um ein staatsbürgerliches Recht, das uns alle betrifft, das wir uns absolut nicht rauben lassen dürften, und wir alle sehen das Vorkommnis als eine Einmischung in innerpolitische Angelegenheiten an, die wir auf das Energischeste und entschiedenste zurückweisen müssen.
Man mag zu Hus stehen wie immer. Sicher ist die Erinnerung an Hus einem großen Teil des èechischen Volles heilig. Aber den Herren Klerikalen ist gerade Hus ein. Wort, das auf sie wirkt, wie das rote Tuch auf den Stier. Wär erinnern uns noch, welche Angriffe die klerikale Presse gegen das Hustdenkmal gerichtet, welche Ankündigungen sie gemacht hat, daß die, Zeit kommen werde, wo das Hustdenkmal auf dem Altstäd ter Ring beseitigt werden muss. (Sen. Reyzl: Sie haben gesagt, es ist ein schlechtes Denkmal, von schlechten Künstlern u. dergl!) Ja, Sie haben auf einmal dagegen künstlerische Bedenken entdeckt. Aber das ist wirklich nicht der Grund. Es ist auch nicht richtig, wenn von Hus als von, einem Häretiker, einem Ketzer gesprochen wird und wenn noch heute nach der Abreise des Nuntius solche kirchliche Persönlichkeiten sich finden, die eine Häresie, eine Ketzerei darin erblicken, wenn eine solche Hustfeier veranstaltet wird. Es ist nicht richtig, daß es sich um einen wirklichen Ketzer, das heißt, um eine Person, um einen, Kämpfer etwa gegen die Religion handelt. Hat vielleicht Hus die Religion vernichten wollen, wollte er den Glauben aus den Herzen der Menschen, reißen? Nicht im Geringstem. Er halt in einer Zeit gelebt, wo sich die Kirche im Zustand der tiefsten und ärgsten Verkommenheit befand. Er hat in, einer Zeit geleibt, wo der Heiligenhandel, der Albllaßhaandel geblüht hat, und sein Bestreben war nichts anderes, als die Kirche zu reformieren, diesen ungeheuerlichen Unfug, diesen Schmutz, der in allen Winkeln der Kirche gelagert hat, mimt eisernem Besen auszukehren. Aber selbst heute noch betrachte man das, was er unternommen hat, als ein Verbrechen, als eine Auflehnung gegen die Autorität der heiligen Kirche. Es war also sein Verbrechen, daß er die Kirche reformieren wollte. Das wird ihm auch heute nicht verzieh en und ich meine, die Klerikalen hätten alle Ursache, an diese Zeitepoche nicht zu erinnern und kein Aufsehen hervorrufen, das ihnen nur Schaden bringen kann.
Das Vorgehen des Herrn Nuntius findet meines Wissens in der Geschichte kaum ein Beispiel, wohin käme man, wenn ein Staat es dulden würde, daß die Gesandten, die die anderen Mächte zu ihnen senden, sich derart in die dinnerein Angelegenheiten einmischen würden? Was ist geschehen? Es hat eine Demonstration, eine Feier stattgefunden, die nicht nach dem Geschmack des Herrn Nuntius und des Papstes ist, aber, meine Herren, das kommt doch in allen Stallten vor! Ich erinnere daran, das in Deutschland 40 Jahre hindurch die Schlacht von Sedan gefeiert wurde. Es ist dies keine Feier nach meinem Geschmack und dem meiner Partei, aber ich erwähne nur: 40 Jahre iang st sie jedes Jahr am 1. September gefeiert worden, eta Erinnerungstag, der gewiß geeignet war, die französische Nation, die französische Regierung zu kränken, sogar zu beleidigen, jiedenifalls die Wunde lebendig zu erhaltein, die die Franzosen gehabt haben. Aber es ist niemals einem französischen Gesandten eingefallen, gegen de Sedanfeier zu protestieren oder gar vielleicht von Berlin abzureisen. Die Klerikalen erklären, es sei nicht das richtige Benehmen, nicht der richtige Takt an den Tag gelegt worden. Aber hat sich denn der Herr Nuntius immer derart zurückhaltend, besonnen und taktvoll gezeigt, wie es einem Diplomaten in seiner Stellung zukommt? Ist nicht gerade der Herr Nuntius die Ursache zahlreicher Beschwerden gewesen durch senn aktives Eingreifen dadurch, daß er sich nicht so henommen hat, wie ein Gesandter des Vatikan, sondern wie ein klerikaler Agitator, der zu allen klerikalen Veranstaltungen gegangen ist und dort in dem Sinne der Reiden, die dort gehalten wurden gesprochen hat? (Sen. dr Kovalik: Nie pravda!) Ich bin bereit, dem Herrn Kollegen Beweise dafür zu liefern, daß dies wiederholt geschehen ist. Er hat zuletzt diesen Takt bei der Verhandlung des Feiertagsgesetzes vermissen lassen, wo er sich in einer Weise in die Verhandlungen, in die Souveränität der gesetzgebenden Körperschaften und der Regierung eingemengt hat, die direkt zu einer Zurückweisung herausgefordert hat. (Sen. dr Kovalik: Preèo ta klerikálna strana prijala v¹etky ty zákony, o ktorých hovorite?) Soviel ich weiß, hat die klerikale Partei das Feiertagsgesetz nicht angenommen, sie hat nicht dafür gestimmt. Die klerikale Partei ist aus dem Saale hinausgegangen (Výkøiky na levici.)
Wie immer wir die Sache betrachten: der Schritt des Herrn Nuntius ist eine Kampfansage. Der Herr Nuntius und die klemikasle Partei haben mit der Abreise, die ein ausgesprochener Protest gegen innere Vorgänge im Staate war, den Fehdehandschuh dem gesamten freisinnigen Teil der Bevölkerung hingeworfen. Sie geht offenbar darauf aus, einen Kulturkampf hier im Staate zu entfesseln. Es war zweifellos beabsichtigt, damit Aufsehen zu erregen, und es sollte damit gezeigt werden, wie schlecht es der Kirche und den Gläubigen hier im Staate geht.
Nun, meine Herren, wir wissen aber sehr gut, daß sich hinter diesem Schritt nichts anderes verbirgt als das nackte, gierige Machtstreben des Klerikailisimus. Nicht die Religion ist bedroht, nicht soll den wirklich Gläubigen auch nur ein Haar gekrümant werden. Was einmal getan werden soll und getau werden muß, ist, endlich einmal die Vorrechte, welche die katholische Kirche, welche der Klerikalismus hier besitzt, zu beseitigen und gleiche Rechte für alle Religionsgemeinschaften, aber auch für elle, die nicht einer Religionsgemeinschaft angehören, zu schaffen. (Souhlas na levici.) Es ist nicht richtig, daß die Religion bedroht wird. Es ist notwendig, daß die freisinnigen Parteien zeigen, daß die Zeiten vorüber sind, wo sich der Klerikalvamps anmaßen dufte, in die Verwaltung, in die Regierungen der Staaten hineinzureden, und daß es besonders in diesem Staate, der sich ein Staat Husens, ein Staat Komenskys nennt, nicht geschehen darf, daß sich hier der glerikalismus eine Art Vormundschaft und Aufsichtsrecht anmaßt und von diesem. Aufsichtsrechte tsogar soweit Gebrauch macht, daß er vorschreibt, an welchen Veranstaltungen und Feiern einzelne Staatsbürger, wer immer sie sind, teilnehmen dürfen.
Die Klerikalen reden immer von Patriotismus, von Autorität, welche die Staatsbürger anerkennen müssen, von Patriotismus in dem Sinne, daß sie von sich behaupten, eine durch und durch patriotische Partei zu sein. Aber wir haben diesen Patriotismus und diese Autoritätsgläubigkeit schon wiederholt kennen gelernt.
Ich habe hier den von den gesamten èechoslovakischen Erzbischöfen und Bischöfen im Jahre 1922 erlassenen Hirtenbrief, in welchem über die Pflichten des Untertanengehorsams gesprochen wird, aber auch über die Grenzen des Untertanengehorsams. Und nach diesem Hirtenbrief sind die Grenzen des Gehorsams der Staatsbürger dort, wo die Macht, der Wille und das Interesse der Kirche anfähgen. Es wird dort ausdrücklich unter Berufung auf die Kirchengesetze gesagt, die der Lösung harren, daß die Grenzen des Gehorsams des Christen gegenüber der Weltlichkeit bestimmt sind von dem Auftrage des Herrn: >Gebt dem Kaiser, was des, Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.< Und weiter heißt es: >Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.< Wie das zu verstehen, ist, geht aus folgendem Satz hervor: >Das Gehot Gottes, promuligiert vom Lehramte der Kirche Christi, bildet demnach die absolute Grenze des Gehorsams, welche Christen der weltlichen Obrigkeit schuldig sind. Wenn aber die weltliche Obrigkeit etwas gegen das Gebot Gottes anordnet, soll der Christ nicht fürchten, dem Gebot Gottes treu zu bleiben und für diese Treue jedes leibliche Ungemach, selbst den Tad, zu erliemden.< Das heißt, eventuell sogar Revolution, wenn man die Vorrechte der katholischen Kirche und des Klerikalismus antastet. Da werden die Gläubigen zum Ungehorsam, zum Gegenteil von Patriotismus, zur Untreue aufgerufen, wenn man es wagen, will, etwas gegen den Klerikalismus zu unternehmen.
Und es heißt weiteres >Wo immer und wie immer die weltliche Obrigkeit der katholischen Kirche wehren oder Hindernisse in den Weg legen wird, wird die Kirche Gott mehr gehorchen müssen als den Menschen.<
Aus all den Äußerungen geht zur Genüge hervor, daß von einem wirklichen Patriotismus, von einer wirklichen Autoritätsachtung keine Rede sein kann, und wir sehen, daß in diesem Falle die Klerikalen, die selbst eine Regierungspartei sind, keinen Augenblick gezögert haben, den Nuntius abberufen zu lassen, weil ihnen eine Demonstration, eine Feier unangenehm gewesen ist.
Auf den Schritt des Herrn Nuntius muß gesagt werden: Wenn Rom ohne einen Gesandten bei uns auskommt, so wird wohl auch der èechoslovakische Staat ohne einen Gesandten beinn Vatikan auskommein. (Výkøiky na levici.) Es wird keinerlei Schädigung der wirtschaftlichen, kulturellen und sonstigen Güter des Staates bedeuten, wenn man den Schritt des Nuntius vollendet, wenn man zu dem Schritt, den der Nuntius als ersten gemacht hat, den zweiten Schritt setzt, ich glaube, es gibt auf das Vorgehen des Herrn Nuntius keine andere Antwort als die: unverzüglich die Gesandtschaft beim Vatikan aufzusehen. (Souhlas na levici.) Es gibt keinen vatikanischen Staat mehr, der hat im Jahre 1870 aufgehört zu existieren. Es ist überflüssig, eine solche Repräsentanz aufrecht zu erhalten, es ist schade um das Geld. Die Sache hat nur zur Folge, daß hieher ein Gesandter kommt, der sich das Recht anmaßt, die Rolle einer Aufsiehtspersoin, und eines Vormundes im Staate spielen zu wollen.
Als weiterer Schritt wäre es notwendig, daß englisch die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche erfolgen. Wäre diese Trennung bereits vollzogen, wäre auch dieser Vorfall nicht möglich gewesen. Ich meine, selbst wenn diese Trennung durchgeführt werden wird, wird das gewiß nicht ein Unrecht sein, das der Kirche widerfährt. Was damit getan werdein wird, ist nur ein ungebührliches und ungerechtfertigtes Vorrecht zu beseitigen. Die Kirche wird auch dann noch nicht Ursache haben, sich im geringsten über Verfolgung oder Zurücksetzung zu beklagen. Wir glauben gar sehr, daß den Klerikalen jetzt, wo sie die Wirkung des Schrittes des Nuntius sehen, die Sache sehr unangenehm ist. Wir merken dies daran, wie die klerikale Presse den Rückzug anzutreten beginnt, wie sie versucht, goldene Brücken für sieh zu schlagen. Ich habe beispielsweise gestern schon mit Erstaunen in den >Lid. Listy<, dem Organ des Herrn Gesundheitsministers ©rámek, des so eifrig für die Gesundheit der klerikalen Partei sagt, gelesen, daß im Grunde genommen doch nichts geschehen ist. Wozu denn die Aufregung, schließlich und endlich hat der Präsident und der Ministerpräsident ja gar nichts anderes getan, was vor ihnen nicht schon auch klerikale Minister getan haben, indem sie an gewissen klerikalen politischen Veranstaltungen teilnah men.
Die Reue, die sich in diesem Rückzugsversuche ausdrückt, sollte zu spät kommein. Dafür sollten die freisinnigen Parteien des gesamten Staates, darunter meine ich auch die freusinnigen Parteien innerhalb der Koalition, Sorge tragen. Menne Herren, es wäre Zeit, daß Ernst gemacht wird, Ernst in dem Sinne, daß jene Schritte vollzogen werden, ― die das Verhδltnis des Staates zur Kirche regeln, die endlich darόber Aufschluss geben, ob die Kirche ein Staat im Staate ist, dem wir untertan sind, oder ob tatsächlich der Staat die Souveränität besitzt, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und seine Gesetze so zu beschließen, wie er will. Dazu genügen nicht bloß Zeitungsproteste (Souhlas na levici.), dazu genügen nicht Volksversammlungen, nicht Zeitungsartikel (Výkøiky na levici.), dazu genügt es auch nicht, diese Sache bloß als Wahlparole für eventuelle kommende Wahlen zurecht zu schmieden, es muß einmal Ernst gemacht werden, es muß gezeigt werden, ob der Sturm, den wir jetzt sehen, bloß wieder nur ein Sturm im Wasserglase ist, der vielleicht morgen schon abgeflaut sein wied, und wir vielleicht sehen werden, daß morgen schon Friede über den Gewässern herrscht und daß eigentlich im Grunde genommen nichts geschieht. Es ist überraschend, daß die èechische national-sozialistische Partei im Abgeordnetenhause eine dringliche Interpellation eingebracht hat, aber nicht an die Regierung, oh nein - so vorsichtig sind sie - sondern an die >Desítka<, in der die èechische national-sozialistische Partei selbst vertreten ist. (Výkøiky na levici.) Dadurch wird der Eindruck des Unernstes hervorgerufen. Sie erwecken dadurch nicht den Glauben, daß sie wirklich den Kampf aufzunehmen beabsichtigen. Die Kleriikalen treten provozierend und herausfordennd auf. In ihren Blättern erklären die freisinnigen Parteien: >Jetzt haben wir es genug. Jetzt darf kein Schritt weiter gegangen werden, jetzt heißt es biegen oder brechen, jetzt wollen wir die Sache durchkämpfen.< Aber wir sehen vorläufig keinen Ernst. Wir haben bier eine dringliche Interpellation eingebracht und wir wissen jetzt schon, daß ihre Dringlichkeit abgelehnt werden wird, danut man Zeit gewinnt, damit wieder Gras über diese Angelegenheit wächst; und das Ende wird sein, daß wieder alle die Herren, sowie sie heute in der Koalition beisamrnen sitzen, auch weiterhin beisammensitzen bleiben, und daß nichts geschehen wird. Meine Herren! Wie soll die Bevölkerung an den Ernst Ihres Kampfes glauben? Wie wollen aber auch Sie noch jemals mit gutem Gewissen das Andenken Husens feiern, wenn sie auch in diesem Falle wieder nachgeben wollten? Wenn sie kapitulieren sollten, se bedeutet das die Sanktionierung der Herrschaft, des Klerikalismus, und, dann allerdings kann der Klerikafsmus im Staate tun, was er will. (Souhlas na levici.) Meine Herren, zeigen Sie, däß es Ihnen wirklich ernst ist, daß Sie diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen wenden, den angekündigten Kampf der Klerikalen aufzunehmen und ihn durchzukämpfen bis zum siegreichen Ende. (Souhlas a potlesk.)