Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 270. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve støedu dne 1. èervence 1925.
Øeè sen. Niessnera:
Meine Herren! Nicht in derselben guten Laune, in die Sie geraten, wenn es sich um eine Immunitätssache handelt und ich in Erfüllung meiner Pflicht diese Tribüne betrete, befinden wir uns. Für uns ist die Sache, um die es sich handelt, eine sehr ernste. Wenn wir uns die Tagesordnung der beiden gesetzgebenden Körperschaften betrachten, sowohl des Senates wie des Abgeordnetenhauses, so ist der größte Teil der Tagesordnung aus Immunitätsangelegenheiten gebildet. Die Haupttätigkeit des Parlamentes besteht in der Auslieferung von Abgeordneten und Senatoren an die Gerichte. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden ca. 12 oder 14 Immunitätsangelegenheiten erledigt, (Hört!) davon die Hälfte mit dem Beschluß der Auslieferung, und auch hier im Senate haben wir unter drei Punkten zwei, in denen sich der Senat mit diesen Dingen beschäftigt. Meine Herren! Die Frage, ob der Senat und ob das Parlament in der gegenwärtigen Krise arbeitsfähig ist oder nicht, die Beantwortung dieser Frage ist abhängig von den Launen des Kollegen Senator Matu¹èák. Wenn er und nicht einige seiner Kollegen Reden halten würden, so hätte der Senat überhaupt nichts zu tun. (Veselost na levici.) Viele der Herren sind 10, 12, 17, auch 24 Stunden gefahren, um zu der heutigen Sitzung zu kommen, und die Arbeit, die sie hier zu vollbringen haben, besteht darin, daß der Kollege Matu¹èák ausgeliefert wird, denn der erste Punkt, der hier verhandelt wurde, hätte ebensogut in der letzten Sitzung verhandelt werden können, er ist nur vertagt worden. Nur damit es heißt, der Senat tagt, werden wenigstens Auslieferungsfälle vorgenommen. Ich kann hier wieder nur sagen, die Praxis, die wir in Immunitätsangelegenheiten beobachten, die schreit zum Himmel. Sie ist ungleichmäßig, sie ist inkonsequent und sie ist ungerecht - sie ist ungerecht, wenn man die beiden Fälle, die heute zur Verhandlung stehen, miteinander vergleicht. In dem einen Falle ist die Nichtauslieferung beschlossen, in dem zweiten die Auslieferung beantragt worden.
Ich habe nun zufällig ein Urteil betreffend den Senator Matu¹èák in Händen, auf Grund dessen er vor einiger Zeit zu vier Monaten verurteilt wurde. In dieser Rede kommen Stellen vor, die weit mäßiger, gelinder, ruhiger sind als die Äußerungen, die in dem Bericht 2051 vorliegen. In dem einen Falle ist er ausgeliefert worden, obwohl die Äußerungen mäßiger waren, und in dem zweiten Falle ist seine Nichtauslieferung beantragt worden, obwohl die Äußerungen alle durchwegs schärfer sind. Ich will auf die Inkonsequenz und auf die Ungerechtigkeit in Ihrer Haltung hinweisen. Bitte, das ist nicht die einzige Inkonsequenz. Dadurch, daß Sie in dem einen Falle die Nichtauslieferung beantragen, suchen Sie - ich kann mich wenigstens dieses Eindruckes nicht erwehren - den Glauben zu erwecken, als wenn Sie von Gerechtigkeitsgefühl geleitet wären, als wenn Sie objektiv handeln würden, als wenn Sie Einsicht und Toleranz besäßen und den Eindruck erwecken wollten, daß Sie jeden Fall gewissenhaft prüfen. Das erinnert mich an einen anderen Fall. Ein Bekannter von mir, der in der ungarischen Räteregierung gesessen ist, ein Sozialdemokrat, der ist von der Horthy-Regierung, von den Horthy-Gerichten nach der Besetzung Budapests interniert und angeklagt worden wegen Tötung von 49 Menschen. Es war natürlich alles nicht wahr. Das Horthy-Gericht hat sich etabliert. Er ist wegen Tötung von 48 Menschen freigesprochen, aber wegen Tötung eines Menschen verurteilt worden. Ein Zeichen der Gerechtigkeit der ungarischen Gerichte! Auf die Tötung eines Menschen ist ja ebenso die Todesstrafe gesetzt, wie auf die Tötung der 49 Menschen. So wie die Gerechtigkeit der ungarischen Horthy-Gerichte, so ist auch Ihre Gerechtigkeit beschaffen. Sie beantragen in dem einen Falle die Nichtauslieferung, weil es Ihnen schließlich genügt, wenn Kollege Matu¹èák überhaupt eingesperrt wird, und Sie wissen sehr gut, daß dadurch, daß er ausgeliefert und verurteilt wird, das erste Urteil, das über ihn vor einiger Zeit gefällt wurde, in Kraft tritt, daß er zu der Strafe, die ihn wegen dieses Antrages zudiktiert werden sollte, auch noch die vier Monate Gefängnis dazu gezählt bekommt, zu denen er seinerzeit bedingt verurteilt wurde. Meine Herren, Sie sind also in dem einen Falle der Anschauung, daß die rednerische Entgleisung - und ich kann es nicht anders nennen - so schwer ist, daß sie nur mit der Auslieferung und mit der Bestrafung geahndet werden kann. Gestatten Sie mir eine Bemerkung. Ich glaube, daß zum Begehen eines jeden Vergehens oder Verbrechens vor allem ein taugliches Mittel notwendig ist. Auch das Gesetz macht diese Einschränkung. Wenn jemand ein Revolverattentat begehen will, sogar den Willen dazu hat, und sich dazu eines ungeladenen Revolvers bedient, so wird sich kein Gericht finden, das ihn schuldig sprechen würde. Und wenn jemand eine Bombe legt und diese Bombe statt mit Ekrasit oder Dynamit mit Sand oder Schokolade gefüllt ist, so wird wohl kaum jemand wegen eines solchen Bombenwurfes verurteilt werden können.
Meine Herren, was da dem Kollegen Matu¹èák zur Last gelegt wird, ist fürchterlich. Er soll das Militär zum Ungehorsam aufgereizt haben, er soll die Sicherheit der Grenzen und der Existenz des Staates durch diese Rede gefährdet haben. Ich halte das für eine maßlose übertreibung. Der Herr Kollege Matu¹èák möge es mir nicht übel nehmen; wir kennen ihn alle als einen sehr temperamentvollen Herrn; aber seien wir doch ehrlich! Ist ein Herr unter Ihnen, der glaubt, daß Kollege Matu¹èák imstande ist, das Militär wirklich zum Ungehorsam zu verleiten, daß er imstande wäre, im Falle von Unruhen, im Falle eines Weltkrieges, die Leute zu veranlassen, die Waffen niederzulegen? Niemand wird unter Ihnen sein, der das wirklich glaubt. Meine Herren! Gerade die Rolle, nicht die er hier spielt, sondern zu der Sie ihn verurteilen, die Rolle, die Sie ihm hier zuweisen, indem Sie ihn immer lächerlich zu machen suchen, gerade das müßte Sie davon abhalten, gegen ihn mit einer so drakonischen Strenge vorzugehen, und Sie müssen sich sagen: es liegen ein paar übertreibungen, ein paar Entgleisungen vor, nichts mehr. Wenn ich mir vorstelle, daß Kollege Matu¹èák - ich lasse mich hier von menschlichen Empfindungen leiten, er ist nicht mein Parteifreund, er steht in einer Partei, die meiner Partei gehässig und feindselig gegenübersteht - wenn ich mir vorstelle, daß er wegen solcher unbesonnener und unüberlegter, vielleicht ganz aus dem Zusammenhang gerissener Äußerungen auf Monate in den Arrest gehen soll und daß dazu noch die alte Strafe in Kraft treten soll, wenn ich mir vorstelle, daß ungarische Gendarmen, ehemalige ungarische Regierungsvertreter, bei ehemaligen ungarisch-slovakischen Gerichten Urteile zu fällen haben werden, so muß ich sagen, es ist ein bischen viel und es müßte sich auch die Mehrheit sagen, daß sie da zumindest Gnade für Recht, ergehen lassen müßte und daß sie, wenn sie in dem einen Falle eine solche Praxis einschlägt, wie das hier der Fall ist, auch im zweiten Falle Konsequenz bewahren müßte. In dem einen Falle wird ja grundsätzlich anerkannt, daß untaugliche Mittel vorliegen, um eine Gesetzesverletzung zu begehen, in dem einen Falle wird gesagt, diese Sätze, die hier inkriminiert wurden, könne man nicht aus dem ganzen Zusammenhang der Rede reißen. In dem ganzen Zusammenhang der Rede ist, wie es im Berichte heißt, ein Knäuel von Phrasen. Es wird gesagt, die Rede habe nicht auf die Zuhörer gewirkt, es sei alles ruhig geblieben. Meine Herren! Haben Sie geprüft, ob in dem zweiten Falle die Zuhörer viel rebellischer, aufgeregter waren, ob sie empört waren? Das haben Sie durchaus nicht geprüft. Sie haben das nur in dem einen Falle getan. Sie nehmen nur den zweiten Fall als blutigen Ernst, Sie prüfen hier durchaus nicht, ob irgendwelche Unruhen entstanden sind. Einerseits erklären Sie in dem Berichte Herrn Kollegen Matu¹èák als einen Menschen, auf dessen Reden man nicht zu achten habe, erklären ihn für unbesonnen, nahezu für unzurechnungsfähig, während Sie in dem zweiten Falle hier sagen, daß diese Sache ganz anders sei, daß er ausgeliefert werden müsse und daß das Gericht in Aktion zu treten habe.
Meine Herren, soweit der Sache Ernst zukommt, meine ich, dieser Ernst besteht nur darin, daß bei all den Reden oder wenigstens bei vielen Reden, die gerade von slovakischen und karpathorussischen Rednern gehalten werden, sicher ein Gefühl der Bitterkeit über die Zustände in diesen beiden Gebietsteilen des Staates mitschwingt. Es ist ein Gefühl der Bitterkeit gegenüber den unleugbar vorhandenen schlechten politischen und sonstigen Verhältnissen in der Slovakei und Karpathorußland, und es ist kein Zufall, daß gerade Angehörige von slovakischen und karpathorussischen Parteien es sind, die in den allermeisten Fällen den Gegenstand der Verhandlungen dieses Hauses bilden, bei denen die Auslieferung verlangt wird. Es ist kein Zufall und es wäre eine viel wichtigere Aufgabe des Hauses, wenn es statt Redner, die vielleicht gelegentlich über die Schnur hauen, auszuliefern, lieber die Verhältnisse in der Slovakei und in Karpathorußland einmal überprüfen würde. (Souhlas na levici.)
Es ist im Immunitätsausschuß vorgekommen, daß ein Mitglied des Immunitätsausschusses Beschwerden vorgebracht hat, wonach Gendarmen Gefangene foltern. (Hört! Hört!) Es hat im Immunitätsausschuß daraufhin eine große Empörung gegeben. Das betreffende Mitglied hat sich bereit erklärt, das Beweismaterial zu erbringen. Er hat auch in der nächsten Sitzung das Material gebracht und vorgeschlagen, es vorzulesen oder sonstwie Gebrauch davon zu machen. Es ist aber kein Gebrauch davon gemacht worden. Der Immunitätsausschuß hat sich für inkompetent erklärt und hat darüber nicht verhandelt.
Und ist es in Karpathorußland anders? War es nicht das "Èeské Slovo", das jüngst von dort schauerliche Dinge erzählt hat? War es nicht das "Èeské Slovo", das erzählt hat, daß ein Polizeikommissär in einer großen Stadt in eine Privatwohnung eingebrochen ist, nachdem er sie zuerst amtlich versiegelt hatte, was vor Gericht erwiesen wurde. War es nicht das "Èeské Slovo", also das Blatt einer Regierungspartei, das erzählt hat, daß ein Bezirksvorstand von Munkács das Standrecht in der Gemeinde Raho¹in verhängt und eine Dragonade auf Weiber und Kinder veranstaltet hat? Meine Herren! Dieses selbe Blatt hat erzählt, daß trotz Anzeige eines Koalitionsabgeordneten an die zuständige Behörde man einen Beamten über die Grenze entwischen ließ, der über 100.000 Kronen defraudiert hatte. Dieser Fall hat sich in Beregszász ereignet. Vom Marmaroser ¾upan wird erzählt, daß er einige hunderttausend Kronen veruntreut und aus seinem Versteck im Ausland wegen Herausgabe eines wichtigen Schriftstückes Unterhandlungen mit unseren Behörden gepflogen hat. Und es wurde dort auch erzählt, daß der Umgang mit den Menschen in den Amtskanzleien derart ist, daß sie Hinauswürfe, Ohrfeigen, Schläge sich gefallen lassen müssen. Wehe dem, der sich beschwert, der wird dann noch eingesperrt, wie es in einem bestimmten Falle einer Arbeiterin geschehen ist, die dann noch in Untersuchung gezogen wurde.
Meine Herren, das sind Dinge, die nicht wegzuleugnen sind. Bestrafen Sie nicht diejenigen, die sich gegen diese Zustände auflehnen, sondern schaffen Sie Ordnung. Verwalten Sie diese Gebiete nicht wie irgendeine asiatische oder afrikanische Kolonie, schaffen Sie bessere Zustände! Das sind traurige Dokumente, die hier vorliegen. Ich meine, das alles hat vielleicht nichts mit dem vorliegenden Falle zu tun. Aber ich sage, in diesem Falle ist ein Glied in dem System zu erblicken, mit Gewalt gegen die oppositionellen Parteien insbesondere der Slovakei vorzugehen. Wenn es so weitergeht, wird bald kein oppositioneller Abgeordneter und Senator mehr in Freiheit sein. Es ist Ihnen gelungen, in den letzten zwei Jahren, seitdem hier diese Auslieferungspraxis in Immunitätsfällen besteht, mehr an Senatoren und Abgeordneten auszuliefern und der politischen Verfolgung auszusetzen, als in Österreich während der letzten zwanzig Jahre (Hört! Hört!) überhaupt an politischen Verfolgungen sich zugetragen hat. Meine Herren, so sieht hier schon die Demokratie aus, so weit ist es gekommen, das ist die Herrschaft der Reaktion. Sie suchen die Opposition mit Gewalt zu erledigen. Das ist ein System, gegen das sich wenigstens gewisse Parteien auflehnen müßten, ein System, gegen das zumindest die freiheitlichen Parteien innerhalb der Koalition Stellung nehmen müßten.
Meine Herren! Um eine gleichartige Praxis zu erzielen und um dem Immunitätsausschusse Gelegenheit zu bieten, diesen Antrag zu revidieren, habe ich mir erlaubt, namens meiner Partei den Antrag auf Rückverweisung dieser Sache an den Immunitätsausschuß zu stellen und bitte Sie um die Annahme. (Potlesk na levici.)