Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 268. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v úterý dne 9. èervna 1925.
1. Øeè sen. Jarolima.
Hoher Senat! Mit großer Begeisterung und mit viel Poesie hat mein Herr Vorredner für die Annahme des vorliegenden Gesetzes gesprochen. Jedenfalls kann man es wohl aussprechen, daß mein Vorredner die Vorlage viel leidenschaftlicher und viel geistreicher verteidigt hat, als die Berichterstatter der Ausschüsse und auch als der Herr Minister selbst. Sowohl die Berichterstatter, als auch der Herr Minister sind jedenfalls auf dem Boden der Tatsachen geblieben und haben dargetan, wie sich die Dinge entwickelt haben, daß wir vor der Frage stehen, daß die Selbständigenversicherung eingeführt werden soll, und haben auseinandergesetzt, welche Ansprüche die Versicherten stellen werden und welche Rechte sie demgegenüber erfüllen müssen. Alles nur Selbstverständlichkeiten. Nun glaube ich, daß ich nicht in der Lage bin, der begeisterten Rede des Herrn Vorredners zu folgen, sondern daß ich mich wiederum auf den Boden der Wirklichkeit zurückbegeben muß. Wenn die Dinge sachlich beurteilt werden, stehen sie ein bischen anders, als wie sie mein Herr Vorredner dargetan hat. Er hat gemeint, daß überall, wo Vertreter aus der Èechoslovakei hinkommen, sie immer begrüßt werden als jene, deren Sozialpolitik am weitesten entwickelt ist. Leute, die sonst nichts lesen, als was ihnen vielleicht zugetragen worden ist, können daran glauben, sicher aber ist, daß es noch eine Reihe von Staaten gibt, wo die sozialpolitischen Einrichtungen viel weiter entwickelt sind und wo jedenfalls auch die demokratischen Einrichtungen im Interesse der Bevölkerung viel weitergehender sind, als bei uns. Nach den diplomatischen Ansprachen, die da und dort gehalten werden, kann man durchaus nicht die demokratischen Einrichtungen eines Staates beurteilen. Wollte man darnach urteilen, wer großartig aufzutragen imstande ist, wollte man dies im Auslande als maßgebend annehmen, würde man freilich glauben müssen, daß alles bei uns herrlich bestellt ist. Das wollte ich nur vorausschicken.
Was nun die Vorlage selbst anlangt, so besteht die Tatsache, daß mit demselben Eilzugstempo, wie die Vorlage im Abgeordnetenhaus erledigt worden ist, sie auch im sozialpolitischen Ausschuß und im Budgetausschuß des hohen Senates erledigt worden ist. Das ganze Gesetz ist im guten wie im bösen in allen Einzelheiten zwischen den einzelnen Koalitionsparteien ausgekuhhandelt worden und erscheint daher als ein Rührmichnichtan, an dem nichts mehr geändert werden kann. Bei Berücksichtigung dieser Tatsache ist es nicht überraschend, wenn die Berichterstatter der zuständigen Ausschüsse des hohen Senates empfehlen, daß das vorliegende Gesetz so anzunehmen ist, wie es vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden ist. Es hieße also, die Zuversicht weit zu übertreiben, wenn man sich der Hoffnung hingeben würde, daß die Mehrheit diesesHauses unseren Anregungen und unseren Abänderungsanträgen in irgendeiner Form nachkommen würde. Das Gesetz wird so beschlossen werden, wie es dem hohen Senate vorliegt. Ungeachtet dessen stellt dennoch der Klub der deutschen sozialdemokratischen Senatoren seine Anträge in der Erwartung, daß sie einmal früher oder später berücksichtigt werden müssen. Vielleicht kommt die Mehrheit dieses Hauses doch einmal zu der Erkenntnis, daß die Anträge der deutschen Sozialdemokraten gut sind und im Interesse der Versicherten realisiert werden müssen.
Zunächst wollen wir zugeben, daß durch die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes ein großes sozialpolitisches Werk vorläufig verabschiedet worden ist. Ich sage deshalb vorläufig, weil beide Gesetze, das Gesetz über die Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter und auch jenes über die Selbständigenversicherung, nicht voll befriedigen können. Deshalb werden wir alle uns zweckmäßig erscheinenden Schritte unternehmen und unterstützen, welche eine weitere Verbesserung und Ausgestaltung der Sozialversicherung verbürgen. Meine Herren, in diesem Augenblicke ist es notwendig, die Tatsache nicht zu verschweigen, daß die bürgerlichen Parteien die Selbständigenversicherung nur zu einem Aushängeschild benützt haben, um die wirkliche... (Výkøiky sen. dr Hilgenreinera.), daß sie die Selbständigenversicherung als ein Aushängeschild benützt haben, um die wirkliche Versicherung der Arbeiter zu verhindern. Vor ungefähr 30 Jahren haben die Arbeiter durch ihren beharrlichen, zähen und unaufhörlichen Kampf es dahin gebracht, daß eine altösterreichische Regierung gezwungen worden ist, einen Entwurf über die Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter der Öffentlichkeit zu unterbreiten. Als die betreffende Vorlage im Wiener Reichsrate zur Beratung stand, sannen die verschiedenen bürgerlichen Parteien nach, um Mittel zu finden, es zustande zu bringen, daß die Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter verhindert werde. Allen bürgerlichen Parteien voran waren es die Christlichsozialen. (Výkøiky.) Da die bürgerlichen Parteien nicht offen gegen die Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter aufzutreten wagten, ersannen sie das Junktim mit der Selbständigenversicherung. Wohl gemerkt, um nicht mißverstanden zu werden: Wir als Arbeiter haben von Haus aus verlangt, daß jene Selbständigen, die zwischen Arbeitern und kleinen Selbständigen hin und herpendeln, auch der Versicherung unterworfen werden. Wir waren aber diejenigen, die es ernstlich wollten, während die anderen in umgekehrter Richtung es als Aushängeschild benützt haben. Die Forderung, die die Bürgerlichen aufgestellt haben, hat dazu geführt, daß die Vorlage im österreichischen Reichsrat verschwunden ist. Diese Parteien sind daran schuld, daß seit mehr als 30 Jahren Tausende von invaliden Arbeitern und Tausende von ihren Angehörigen in das schwerste Elend und in furchtbarste Verzweiflung gebracht worden sind. Als nun im Oktober vorigen Jahres die Nationalversammlung dieses Staates das Gesetz über die Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter beschloß, haben wiederum die bürgerlichen Parteien die Wirksamkeit des Gesetzes von der Verwirklichung der Selbständigenversicherung abhängig gemacht. Man kann also annehmen, daß die Urheber dieses Junktims sicherlich nicht daran gedacht haben, daß die Möglichkeit bestehen könnte, daß binnen neun Monaten sie gezwungen sein würden, zur Selbständigenversicherung Stellung zu nehmen. Denn das haben sie sich sicherlich nicht eingebildet, daß sie durch die inneren Koalitionsschwierigkeiten einfach vor die Frage gestellt werden, sich auch mit der Selbständigenversicherung auseinanderzusetzen.
Es ist nur ganz sonderbar, daß solange die Selbständigenversicherung nur als Zugmittel angewendet werden konnte, um die Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter zu verhindern, sowohl die Unternehmer, als auch die verschiedensten bürgerlichen Parteien von der Selbständigenversicherung ungemein begeistert waren. Da nun das Gesetz über die Selbständigenversicherung vorliegt, ist die Begeisterung in das Gegenteil verkehrt worden. Darauf ist es eigentlich zurückzuführen, was dem Herrn Minister sehr mißfallen hat, daß diese Vorlage im Verhältnis zu den früheren Aufmachungen gar keine Begeisterung auslöst. Sicherlich ist das Gesetz unzulänglich in mannigfacher Beziehung. Zunächst sind die Renten, die in Betracht kommen, nicht allzu hoch, sie reichen durchaus nicht aus, daß jemand davon leben kann, wenn seine Arbeitskraft erschöpft ist. Aber alle diese Dinge sind es nicht, die die Passivität der verschiedenen bürgerlichen Parteien gegen die Selbständigenversicherung hervorgerufen haben, sondern es ist die Tatsache, daß sie ernstlich die Selbständigenversieherung nie angestrebt haben. Die deutschbürgerlichen Parteien waren die ersten, die im alten Österreich das Junktim zwischen Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter und der Selbständigen aufgebracht haben. Nun hat vergangene Woche im Abgeordnetenhaus ein Vertreter der deutschbürgerlichen Parteien wiederum zur Selbständigenversicherung Stellung genommen und die Ausführungen, die er vorbrachte, sind sehr bezeichnend. (Sen. Dr Hilgenreiner: Die Freiheitspartei, natürlich!) Nun, die Parteien, die die Anträge gestellt haben, daß eine Selbständigenversicherung für die Landwirte, eine für die Handwerker gemacht werde, die haben sich in der gleichen Richtung bewegt. Wenn man Anträge gestellt hat, daß ein Subkomitee eingesetzt werden soll, so deshalb, damit die Selbständigenversicherung auf die lange Bank geschoben werde; diese Herrschaften haben auch gewollt, daß das Junktim vom Oktober vorigen Jahres aufrecht erhalten bleibe. Dieser deutschbürgerliche Vertreter hat Folgendes gesagt: "Unserer Meinung nach hat eine derartige Versicherung zuerst an die natürliche Erkenntnis der Menschen, eine freiwillige selbstverwaltete Versicherung aufzubauen, anzuknüpfen, um dadurch den gesunden Spartrieb der erwerbenden Kreise zu unterstützen." Deutlicher konnte sich wohl dieser deutschbürgerliche Abgeordnete gegen die Zwangsversicherung der Selbständigen nicht aussprechen. Durch diese Äußerung ist nun ein für allemal klargestellt, daß ein erheblicher Teil der Deutschbürgerlichen, wenn nicht alle, die Selbständigenversicherung nur als Zugmittel zum Zwecke der Verhinderung der Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter betrachteten. Ähnlichen Äußerungen begegnet man auch in der èechischbürgerlichen Presse und und auch sonst im èechischbürgerlichen Lager.
Diese Unaufrichtigkeit in der Frage der Selbständigenversicherung kommt ja letzten Endes auch in dem vorliegenden Gesetz zum Ausdruck, indem dessen Wirksamkeit in eine ferne, unbestimmte Zeit verlegt wird. Wir begrüßen von vornherein, daß tatsächlich das Junktim, das zwischen der Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter einerseits und der Selbständigenversicherung andererseits aufgestellt wurde, gefallen ist, wir finden es aber bezeichnend, daß dieses nur solange gezogen hat, als die unmittelbare Gesetzwerdung der Selbstständigenversicherung nicht bevorstand. Nun, nachdem es soweit gekommen ist, sind die Urheber dieses Junktims gar nicht mehr von der Verkoppelung der Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter und der Selbständigen erbaut und sie haben einfach von diesem Junktim Abstand genommen. Es weiß also augenblicklich kein Mensch,, wann die Selbständigenversicherung in Wirksamkeit treten wird. Denn es ist der Regierung überlassen, irgendeinen Zeitpunkt zu bestimmen, wann das Gesetz in Wirksamkeit treten soll. Gegen diese Verschleppung der Wirksamkeit der Selbständigenversicherung erheben wir natürlicherweise entschiedenen Protest. Wir beantragen aber auch zugleich, daß die Selbständigenversicherung am 1. Juli 1926 in Wirksamkeit treten soll. Bis dahin hat die Regierung Zeit genug, es ist reichlich ein Jahr, alle Vorarbeiten zu treffen, damit die Selbständigenversicherung in Wirksamkeit treten kann. Ferner verlangen wir, daß der § 148 der Vorlage, dem zufolge die Versicherung der Arbeiter am 1. Juli 1926 im Wirksamkeit treten soll, so zu lauten hat, daß die Sozialversicherung der Arbeiter am 1. Jänner 1926 in Wirksamkeit tritt. Das ist die erste, wesentlichste und wichtigste Forderung, die wir aufzustellen haben.
Nun will ich noch auf einige schwere Mängel des Gesetzes hinweisen. Wie immer, wird auch im diesem Gesetz die Verwaltung der Selbständigenversicherungsanstalt vom Standpunkt des Nationalstaates aus betrachtet. Es mag sein, daß es die Herrscher dieses Staates unangenehm berührt, wenn man die aufgestellte Fiktion vom Nationalstaat bestreitet. Daran ist nun einmal nichts zu ändern. Der èechoslovakische Staat ist und bleibt ein Nationalitätenstaat und kann infolgedessen kein Nationalstaat sein. Das natürliche Rechtsempfinden sollte daher die Regierung und die Mehrheitsparteien bestimmen, soviel Verständnis aufzubringen, daß den deutschen, ungarischen und auch den andersnationalen Staatsbürgern dieses Staates das Recht eingeräumt werde, die verschiedenen sozialen Institutionen - die politischen will ich gar nicht hereinziehen - selbständig zu verwalten und zu überwachen. Diese Erkenntnis ist leider bei den Herrschern dieses Staates nicht vorhanden. Deshalb findet man auch in dem ganzen Gesetze über die Selbständigenversicherung keine Spur davon, daß den Versicherten die nationale Selbstverwaltung gewährleistet werden soll. Solche Forderungen glaubt man immer mit dem Hinweis auf die formale Demokratie einfach abtun zu können. Wir beantragen dalier, daß die Anstalt in Prag und ihre Zweigstellen in deutsche und èechische Sektionen geteilt werden. Hiebei haben die Versicherten selbst zu entscheiden, ob sie in die deutsche oder èechische Sektion eintreten wollen. Die gleiche Einrichtung soll in der Slovakei und in Karpathorußland für die dortigen Nationen gelten, sofern deren Minorität mindestens 15 % beträgt. Unser Antrag ist durchaus nicht neu. Als seinerzeit die Pensionsanstalt für Privatangestellte eingeführt wurde, hat man dieselbe ebenfalls nach nationalen Sektionen durchgeführt. Daß dadurch die Verwaltung erschwert oder verteuert worden wäre, kann man durchaus nicht behaupten, erreicht wurde aber, daß durch diese Einrichtung eine Reihe von Reibungen und Meinungsverschiedenheiten einfach beseitigt worden ist. Was seinerzeit für die Pensionsanstalt gemacht worden ist, wobei auch tatsächlich von den Parteien, die diesen Staat beherrschen, mitgearbeitet worden ist, das, glauben wir, wird auch in diesem Staate durchgeführt werden können.
Unsere Anträge bewegen sich auch in einer anderen Richtung. In einer Reihe von Paragraphen wird angeführt, daß bei der Verwaltung der Selbständigenversicherung in bestimmten Sachen eine Reihe von Ministern mitzureden hat. Zunächst der Minister für soziale Fürsorge, dann der Finanzminister, der Handelsminister und der Ackerbauminister, sie alle haben die Möglichkeit, da dreinzureden. Unseres Erachtens ist es ein bischen zu viel, daß vier Minister in die Institution der Selbständigenversicherung - diese Bestimmung gilt auch für die Sozialversicherung der Arbeiter - dreinzureden haben. Solche Bestimmungen finden sich sonst in keinem anderen Gesetz. Es mag sein, daß ein, daß zwei Minister in einer Sache zu reden haben. Aber bei den Arbeiterschutzgesetzen gibt es immer ein ganzes Heer von Ministern, von deren Einvernehmen und Zustimmung es abhängt, ob überhaupt etwas geschehen kann. Das ist zu viel. Wir glauben, es reicht völlig aus, wenn der Minister für soziale Fürsorge die Selbständigenversicherungsanstalt, ebenso auch die Anstalt für Sozialversicherung der Arbeiter überwacht und die Möglichkeit hat, die Kontrolle vollauf auszuüben, daß nichts geschehe, was über den Rahmen der Gesetze hinausgeht. Wenn man sonst noch einem Minister das Recht einräumen will mitzureden, kann man bestenfalls den Finanzminister mitreden lassen dort, wo Regeln hinsichtlich der Auszahlung der Staatszuschüsse aufgestellt werden.
Was die Zusammensetzung der Verwaltung der Anstalten anbelangt, kommen die Selbständigen etwas besser weg, als die Arbeiter in der Sozialversicherung. Bei der Anstalt der selbständig Versicherten besteht der Vorstand aus 40 Mitgliedern, darunter sind 16 Fachmänner, die nach Anhörung der Versicherten vom Minister für soziale Fürsorge ernannt werden. Daraus ergibt sich nun, daß die Selbständigen ihre Anstalt - abgesehen von der Einflußnahme der Minister - selbst verwalten werden. Leider ist davon bei der Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter keine Rede. In dieser Anstalt sitzen 12 Arbeiter, 12 Unternehmer und 16 Fachmänner, die vom Minister für soziale Fürsorge ohne Anhörung der Interessenten ernannt werden. Aber auch angenommen, daß der günstige Fall eintritt, daß der Minister die Hälfte der Fachmänner aus den Kreisen der Arbeiter ernennt, auch dann werden die Arbeiter nie in der Lage sein, einen überwiegenden Anteil an der Verwaltung der Anstalt zu haben. Deshalb halten wir es für notwendig, daß die Zusammensetzung der Anstalt bei der Sozialversicherung der Arbeiter jener der Selbständigenversicherung angepaßt wird.
Man wird vielleicht einwenden, daß auch die Unternehmer Beiträge zahlen, daß sie deshalb auch eine Vertretung haben müssen; darüber läßt sich reden, daß auch die Unternehmer mit in der Vertretung sind, daß aber die Unternehmer ausgerechnet dieselbe Vertretung haben müssen, wenn schon der Staat durch seine Fachmänner eine Vertretung hat, ist eine andere Frage. Letzten Endes werden die Versicherungsbeiträge von jenen gezahlt, die die Werte schaffen und erzeugen, und von diesem Gesichtspunkte aus muß man die Sache fürs erste betrachten, zweitens von dem Gesichtspunkte aus, wem diese Anstalt gehört. Sie gehört den Versicherten und infolgedessen sollen sie einen weit größeren Einfluß als bisher auf die Anstalt haben. Man wird sagen: Nun, die Fachmänner sind auch dazu da, damit sie recht und gut urteilen und es ist wahrscheinlich, daß diese Fachmänner auch in so und so viel Fragen mit den Arbeitern gehen werden. Wer aber diese Fachmänner an der Arbeit gesehen hat, ist gegenteiliger Ansicht. In Österreich hat diese Institution einstmals bei der Bergarbeiterversicherung bestanden, sie bestand auch bei einer Reihe von anderen Institutionen. Wer die Möglichkeit hatte, mit diesen Fachmännern an einem Tische zu sitzen, wenn konkret entschieden werden mußte, der hat immer erlebt, daß diese Fachmänner, die als Puffer angesprochen worden sind - so hat man sie in Österreich genannt - bei der Abstimmung immer gegen die Arbeiter gepufft haben. Die Fachmänner waren dazu da, um den Einfluß und die Macht der Unternehmer in den Institutionen zu verstärken. Wir haben keine besonderen Erwartungen, daß sich die Dinge in dieser Beziehung bei uns besser gestalten werden, und wir wünschen daher, daß die Vertretung der Arbeiter von Haus aus so statuiert werde, daß die Arbeiter den wesentlichsten Einfluß auf die Anstalt erhalten. Ebenso verlangen wir, daß die kleinen Verbesserungen, die in der Selbständigenversicherung inbezug auf die Invaliden- und Altersrenten enthalten sind, auch auf die Arbeiterversicherung ausgedehnt werden.
Da heißt es beispielsweise bei der Selbständigenversicherung, daß die Versicherten, wenn sie invalid werden oder wenn deren Einkommen unter die Hälfte sinkt, in der Lage sind, die Invalidenrente, bzw. die Altersrente zu bekommen. Bei den Arbeitern aber hat man ausgesprochen, daß der Lohn bis auf ein Drittel herabgehen muß. Dabei ist zu beachten, daß das Einkommen der Selbständigen nur sehr selten wird ganz erfaßt werden können, während man jenes der Arbeiter immer bis auf den letzten Heller nachrechnen kann. Was die Altersgrenze anlangt, erhält der Selbständige nach dem 65. Lebensjahre die Rente unbedingt; wenn alle sonstigen Bedingungen erfüllt sind, ist diese Rente an keine Bedingung mehr gebunden, kann ohneweiters ausgezahlt werden, während der Arbeiter die Altersrente nur dann erhalten kann, wenn sein Lohneinkommen mindestens auf ein Drittel gesunken ist. Das ist eine ungemein große Härte, die nicht ohneweiters verstanden werden kann. Es hat das insbesondere noch ganz unheimlich berührt, nachdem der Berichterstatter davon gesprochen hat, daß es bei der Landwirtschaft auf Grund dieser Bestimmungen möglich ist, wenn man die Zahlungen etwas verdichtet, in den Bezug der Altersrente schon nach Vollendung des 60. Lebensjahres einzutreten. Er hat das damit begründet, daß die Landwirte zumeist nach dem 60. Lebensjahre in das Ausgedinge treten und dies ein ganz normaler Vorgang wäre. Was für die Landwirte gilt, sollte meines Erachtens auch für die Landarbeiter gelten. Der Landarbeiter hat Zeit seines Lebens, vielfach von Kindesbeinen an, immer bei der Landwirtschaft gearbeitet, man kann es ruhig aussprechen, unter Umständen auch 50 Jahre lang. Wenn er dann vollständig zusammengedroschen ist, so hätte man, wenn schon in der Praxis es kaum möglich sein wird, bei dieser Rente die Arbeit aufzugeben, - die Rente wird eben nicht ausreichen - aber in der Theorie hätte man das Kompliment machen können, daß auch der landwirtschaftliche Arbeiter, wie der Landwirt berechtigt sein soll, mit dem 60. Lebensjahre in den Genuß der Arbeiterrente zu treten. Wir wünschen also auch in dieser Beziehung eine Korrektur zugunsten der Arbeiter.
Schließlich möchte ich noch auf den § 87, Abs. 3 verweisen. In diesem Absatz heißt es, daß nach Anhörung des Handelsministers und des Ackerbauministers sowie der Landwirtschaftsräte für bestimmte Gruppen von Versicherten die Versicherungsprämie von 22 Kronen auf 12 Kronen monatlich herabgesetzt werden kann. Diese Herabsetzung der Beträge bedingt naturgemäß auch eine Herabsetzung der Ansprüche, und das ist eine Herabsetzung des Wertes der Versicherung selbst. Wir sind daher dagegen, daß dies geschieht und werden auch einen diesbezüglichen Antrag stellen.
Und nun zum Schlüsse. Nach den Erfahrungen, die wir bisher gemacht haben, wissen wir, daß die Mehrheit dieses Hauses nur selten Anträge annimmt, die seitens der Opposition gestellt werden. Nichtsdestoweniger empfehle ich dem hohen Senate die vom Klub der deutschen Sozialdemokraten eingebrachten Anträge zur Annahme. Im übrigen wird der Klub der deutschen Sozialdemokraten nur für jene Paragraphe der Vorlage stimmen, zu denen er keine selbständigen Anträge eingebracht hat. (Souhlas a potlesk na levici.)
2. Øeè sen. dr. Hilgenreinera.
Senatoren, Senatorinnen! Das vorliegende Gesetz ist eine notwendige Ergänzung des Sozialversicherungsgesetzes vom 9. Oktober 1924. Ich sage eine notwendige Ergänzung, denn die Not in alten und siechen Tagen ist ganz gewiß in Kreisen der Landwirtschaft, des Gewerbeund Kaufmannstandes unter Umständen ebenso schwer, wie in den Kreisen der unselbständig Erwerbenden, und daher haben sie ein Recht zu verlangen, daß mit und parallel zur Sozialversicherung der Unselbständigen auch für ihr Alter und für ihre Invalidität gesorgt wird. Dabei bleibt immer noch eine Lücke offen, nämlich die Fürsorge für diese Stände, für die Tage der Krankheit, für die noch keine Versicherung besteht. Noch ein zweiter Rechtsgrund geht daraus hervor, daß der selbständig Erwerbende durch seine Steuern auch zur Versicherung der Unselbständigen insofern beiträgt, als der Staat die Alters- und Invaliditätsrente aus seinen, aus öffentlichen, aus Steuermitteln aufbessert: daher kann der Selbständige verlangen, wie er aus seinen Mitteln zur Unselbständigenversicherung zahlt, daß auch aus öffentlichen Mitteln zu seiner. Versicherung beigetragen wird. Daher war es ganz folgerichtig, daß Parteien, die nicht bloß Klassenparteien, sondern Volksparteien sind und sein wollen, im alten Österreich mit der Versicherung der Unselbständigen auch die Versicherung der Selbständigen verlangt haben. (Sen. Jarolim: Und in Österreich ist sie bis heute noch nicht gemacht!) Wäre nicht der Krieg gekommen, so wäre sie schon längst gemacht. (Sen. Stark: Im Jahre 1904 haben Sie sie in Österreich abgelehnt!) Wir haben sie nicht abgelehnt, unser Dr Schöpfer war einer der eifrigsten Mitarbeiter an der Arbeiterversicherung. Da waren Sie politisch noch gar nicht auf der Welt, Herr Kollege, als Dr Schöpfer sich bereits darum gekümmert hat. Also bitte nicht mit Lügen und Verleumdungen zu kommen. (Sen. Jarolim: Gegen diese Ausdrücke "Lügen und Verleumdungen" müssen wir uns aufs allerentschiedenste verwahren. - Výkøiky nìmeckých sociálních demokratù.)
Místopøedseda dr Franta (zvoní): Prosím, slovo má pan sen. dr Hilgenreiner.
Sen. dr. Hilgenreiner (pokraèuje): Es ist eine Lüge gewesen! (Výkøiky nìmeckých sociálních demokratù.)
Místopøedseda dr. Franta: Prosím o klid!
Sen. dr. Hilgenreiner (pokraèuje): Daher, meine Herren, ist es selbstverständlich, daß alle in die Alters- und Invaliditätsversicherung einbezogen werden. Dadurch werden nun zu den bisher zweieinhalb Millionen Alters- und Invaliditätsversicherten noch mehr als eine Million selbständig Erwerbender hinzukommen, ja, man kann sagen, daß die Personen, die indirekt daran beteiligt sind, wohl an die sieben Millionen gehen. Diese große Zahl, dann eine Beitragsleistung von jährlich 300 Millionen, eine Leistung des Staates nach 20 Jahren von jährlich 165 Millionen, die Aufspeicherung eines Kapitals von in 20 Jahren 5 Milliarden und von in 30 Jahren 6 Milliarden, eine Beteilung von 460.000 Personen mit Bezügen von 418.000 Kronen schon in 20 Jahren, diese Ziffern allein besagen schon, welche bedeutsame Rolle sowohl in finanzieller wie in sozialer Beziehung diese Vorlage spielt. Ich halte es daher für ausgeschlossen, daß eine Partei, die es mit ihrem Beruf als Volksvertreterin ernst nimmt, sich an dieser Vorlage still vorbeidrückt. Das sage ich nach allen Seiten hin. Wir haben es daher für notwendig gehalten, obwohl die christlichsoziale Partei im Abgeordnetenhaus schon eine Erklärung abgegeben hat, hier in etwas ausführlicherer Weise zu dieser Vorlage Stellung zu nehmen, wobei natürlich unsere ofizielle Erklärung im Abgeordnetenhause aufrecht bleibt und ich hier sozusagen bloß persönlich zu sprechen habe. Selbstverständlich wird der Tenor meiner Rede sich vollständig auf der Grundlage der dortigen Erklärung bewegen.
Wenn man die Verhandlungsweise dieses Gesetzes betrachtet, so findet man, daß wirklich Blitzarbeit geleistet worden ist. Am 22. Mai dieses Jahres wurde die Vorlage von der Regierung im Abgeordnetenhause eingebracht, im Subkomitee wurde sie in drei Tagen, vom 26. bis 28. Mai, erledigt, im Ausschuß in einer Sitzung, im Plenum des Abgeordnetenhauses in drei Tagen, wobei das Abgeordnetenhaus doch noch seinem Gewissen dadurch Luft gemacht hat, daß es noch fünf Resolutionen beschlossen hat, die nicht unwichtige Sachen beinhalten. Unser Senat weiß noch viel rascher zu arbeiten. Es steht, ich glaube heute, in einem Prager èechischen, Blatt: "Das Abgeordnetenhaus nießt und der Senat sagt "Helf Gott". (Veselost.)
Das ist seine ganze Tätigkeit. Nun, meine Verehrten, bei dem vorliegenden Gesetz kann man wirklich sagen, daß der Senat in dieser Weise gearbeitet hat. Es hat sich zwar der sozialpolitische Ausschuß des Senates pro forma damit befaßt, unter persönlicher Anteilnahme des Herrn Ministers für soziale Fürsorge, dessen Anteilnahme an den Beratungen hier im Senat überhaupt den anderen Herrn Ministern zur Nachahmung zu empfehlen wäre. Allein es hat ein Mitglied der Mehrheitsparteien dort erklärt, die Mehrheit habe ihre Intelligenz bei der Beratung im Abgeordnetenhaus schon aufgebraucht und habe wesentlich Neues nicht hinzuzufügen. Infolgedessen wurde mein Auftrag auf Einsetzung eines Subkomitees, welches im Verein mit Experten sich mit dieser Vorlage zu befassen hatte und welches die vielen Beschwerden, die jetzt von allen Seiten kommen, zu berücksichtigen hätte, glatt abgelehnt. In einem Tage war der Ausschuß, der Budgetausschuß in wenigen Stunden mit den Beratungen zuende und auch wir werden heute im Plenum die Vorlage in einer Sitzung fertigbringen.
Hochverehrte! Diese Eile mag der Koalition gelegen kommen. Es zeigt ja die Abwesenheit jener Parteien, die in erster Linie ein Interesse an der Vorlage haben, wie groß deren Interesse in Wirklichkeit ist, aber es ist gewiß kein Vorteil für eine so weitreichende Vorlage und gewiß kein Gewinn für den Senat, wenn so eilig gearbeitet wird. Nun hat das Gesetz ein ganz merkwürdiges Schicksal, von dem heute schon der Herr Minister selbst gesprochen hat. Es wurde anfangs von den Interessenten verlangt und begrüßt und der Herr Kollege, der eben gesprochen hat, hat uns dargelegt, mit welch stürmischer Liebe die Regelung der Selbständigenversicherung verlangt wurde, wie man schon 30 Jahre hindurch in seinen Kreisen alles getan hat, um diese Versicherung zu erreichen, wie man sogar die Privatversicherung und den Landesversicherungsfond in den Wind geschlagen habe, weil man immer wieder gehofft habe, das neue Gesetz werde kommen. Jetzt aber, wo das Gesetz fertig ist, ist auf einmal eine große Ernüchterung eingetreten. Jetzt auf einmal macht man es so, wie es ein Vater tut, der sich seines unehelichen Kindes schämt und es daher solange als möglich im Findelhaus lassen will. Jetzt wollen die Herren schier nichts davon wissen und haben noch im letzten Momente das Junktim mit der Arbeiterversicherung aufgelöst. Der Herr Minister hat dafür heute eine Erklärung gegeben, indem er sagte, wo kein Opfer sei, da sei auch nachher keine Begeisterung und keine Freude, wenn man etwas erreicht hat. So einfach steht aber die Sache doch nicht. Ich möchte es anders sagen: Wo kein Geld ist und kein Vertrauen, da ist allgemeine Enttäuschung, wenn eine staatliche Versicherung durchgeführt werden soll. Wenn in den Kreisen, die betroffen sind, keine Freude herrscht, so vor allem deshalb, weil die Versicherung in einem Augenblicke kommt, wo unsere Finanzbehörden daran sind, aus der Bevölkerung und gerade aus den selbständig erwerbenden Kreisen den letzten Heller herauszupressen. Die Steuerbehörden fressen die Ersparnisse auf, und wir wollen hier mit einem Sparzwang kommen. Erst muß man die Menschen leben lassen und dann kann man von ihnen verlangen, daß sie für spätere Tage Vorsorgen. Und wenn ein Mensch nicht genug für heute hat, fällt es ihm natürlich schwer, selbst 264 Kè im Jahre aufzubringen, oder auch nur 144 Kè, auf die man eventuell heruntergehen will. Man höre endlich einmal auf mit der Großmannsucht in diesem Staate nach außen und nach innen! Man höre auf, der politische Trabant des großen Frankreich zu sein und für das Militär mehr auszugeben, als für Unterricht, soziale Fürsorge und Landwirtschaft zusammen. Es mögen der Herr Minister des Äußern und der Herr Finanzminister anfangen, auch ihrerseits Sozialpolitik zu treiben. Denn sonst wird der Minister für soziale Fürsorge immer bloß Pflaster auf immer neue Wunden schmieren können, welche von dieser Seite aufgerissen werden; eine gute Sozialversicherung wird unter solchen Verhältnissen nicht gemacht. Es fehlt das Geld und es fehlt das Vertrauen. Seitdem man - nicht bloß hier bei uns, sondern überall ringsum - die Staatspapiere hat entwerten lassen, seitdem man eingegangene Verpflichtungen nicht eingelöst hat, ist bei der Bevölkerung das Vertrauen zur Anlage öffentlicher Gelder einfach geschwunden, sowohl bei den Èechen wie bei den übrigen Völkern dieses Staates. Wer gesehen hat, wie Versicherungen von anno dazumal an Wert verloren haben, z. B. draußen im deutsehen Reich, der denkt sich natürlich: Was wird denn in 20 und 30 Jahren sein, wenn ich die Versicherung genießen soll? Wird denn dann der Kasten, in dem ich wohne, noch stehen? (Sen. Albert Friedrich: Sie brechen den Stab über die heutige Gesellschaft!) Nein, nicht über die heutige Gesellschaft, sondern über das Gebilde, das aus dem Friedenschluß von Versailles resultierte. Nicht nur da, wo kein Opfer gebracht worden ist, ist keine Begeisterung und keine Freude, sondern ganz besonders, wo kein Geld im Volk ist und wo kein Vertrauen zum Staat und zur öffentlichen Verwaltung vorhanden ist. Da wirkt die Sozialversicherung, wenn sie fertig ist, nicht als Freude, sondern im Gegenteil als Verlegenheit. Und in dieser Lage befinden sich gegenwärtig die Mehrheitsparteien in diesem Hause.