Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 262. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 22. dubna 1925.

1. Øeè sen. dr. Ledebura-Wichelna.

Meine Damen und Herren! Wenn sich die der deutschen Arbeitsgemeinschaft angehörenden Parteien an der heutigen Verhandlung aktiv beteiligen, und wenn ich mir im Namen dieser Parteien das Wort erbeten habe, so bedeutet dies keineswegs, daß die deutsche Arbeitsgemeinschaft von ihrer in der letzten Zeit eingeschlagenen Taktik der teilweisen Abstinenz absieht. Es bedeutet auch nicht, daß irgend jemand aus unseren Reihen sich einbildet, auch nur ein Wortan dem heute in Verhandlung stehenden Gesetz durch unsere Anwesenheit und Äußerungen ändern zu können. Wir wollen durch unsere Anwesenheit und unsere Stellungnahme lediglich zum Ausdruck bringen, daß wir in der Tatsache der Gründung einer selbständigen Zettelbank ein Ereignis von außerordentlicher wirtschaftlicher Bedeutung erblicken, ein. Ereignis, das auch unsexe ureigene Wirtschaft in ihren tiefsten Tiefen berührt und das uns infolgedessen die Pflicht auferlegt, vor dem Forum der Öffentlichkeit Kritik zu üben, wenn es uns sch on unter den her r schenden Ver hältnissen versagt ist, auf die For mulierung des Gesetzes irgend einen Einfluß zu nehmen, denn die wirtschaftlichen Faktoren, das wirtscha ftliche Wissen und die wirtschaftliche Erfahrung unserer deutschen Kreise waren auch bei der Vorbereitung dieses Gesetzes ebenso wie in früheren Fällen offenbar geflissentlich ausgeschaltet. (Pøedseda Donát ujímá se pøedsednictví.)

In der Geschichte des jungen Staates bilden seine Finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen wohl das traurigste Kapitel. Wenn wir einen Blick zürückwerfen, so sehen wir, wie die plötzliche Währungstrennung, die deflatorischen Versuche bei Fortdauer der Inflation, die zum Teil bis zum heutigen Tage noch nicht geklärte Frage der Wiener Guthaben, die Verzögerung des Umtausches der altenRenten, die Vernichtung der Kriegsanleihen und die rücksichtslosen Steuergesetze zahllose Existenzen des Mittelstandes ruiniert, das wirtschaftliche Unternehmertum schwer geschädigt und schließlich direkt oder indirekt auch weite Kreiseder Arbeiterschaft in Mitleidenschaft gezogen haben. Aber das ist nicht alles. Wo immer die bald unter nationalem, bald unter sozialistischem Terror stehende Regierung ins Wirtschaftsleben eingriff, hemmte sie die freie Entwicklung oder führte eine Vernichtung produktiver Werte herbei. Ich führe als Beispiel unter vielen Dingen nur an die seinerzeitige Bildung der Baumwollgenossenschaft, die Bankenaufsichtsgesetze und vor allem die ein rechtliches und wirtschaftliches Unding darstellenden Gesetze und Verordnungen, die wir fälschlich unter dem Namen Bodenreform zusammenfassen. An jede einzelne dieser Maßnahmen schließen sich noch jene gewissen dunklen Vorgänge an, die wir alle fühlen, die vielen bekannt sind und die niemand beweisen kann.

Alle diese Erfahrungen haben uns skeptisch gemacht und haben bewirkt, daß wir jedem neuen im unerforschlichen Rate der "Fünf" ausgearbeiteten Gesetze mit begreiflichem Mißtrauen begegnen. Und so ist es auch mit dem Zettelbankgesetz. Trotzdem wollen wir nicht ungerecht sein, und wir wollen das, was an den Absichten des Gesetzes gut zu sein scheint, auch nicht verurteilen. In dieser Beziehung müssen wir den guten Vorsatz, neuerliche Deflationsexperimente in Hinkunft zu vermeiden, und die Absicht, eine dauernde Stabilisierung des Kronenkurses herbeizuführen, begrüßen. Eine andere Frage ist es, ob der gedachte Zweck durch die Bestimmungen des. Gesetzes im vollen Maße erreicht werden kann oder nicht, und in dieser Beziehung hegen wir berechtigte Zweifel.

Vor allem ist es die im Art. 7 des Gesetzes vorgesehene Notendeckung, die unserer Ansicht nach unzureichend ist. Ich glaube, aus den Worten des Herrn Referenten auch herausgefühlt zu haben, daß er in gewissem Sinne auch dieser Ansicht ist. Die 20%ige Deckung reicht nicht, wie er selbst hervorgehoben hat, an die bei anderen europäischen Notenbanken übliche Drittel- oder Zweifünfteldeckung heran, sie schrumpft überdies - und hat er nicht erwδhnt - durch den Umstand, daί der Rest der staatlichen Banknotenschuld, welcher heute etwas όber 5 Milliarden beträgt, von dieser, Deckung ausgenommen ist, tatsächlich auf eine nur 10%ige Deckung zusammen. Das ist eine Binsendeckung, die jeder stärkere Luftzug zusammenwerfen kann, wenn nicht durch eine ausgiebige Stärkung des Devisenvorrates oder der Abschluß einer ausschließlich währungspolitischen Zwecken gewidmeten Auslandsanleihe eine wesentliche Vermehrung des Deckungsprozentes erreicht wird. Wenn das nicht der Fall ist, fürchte ich, bleibt es bei der Stabilisierung des Kronenkurses nur auf dem Papier.

Die Regierung bezeichnet die Stabilisierung des Kronenkuxses als ein Ziel der von ihr getroffenen Verfügungen. Sie ist uns die nähere Bezeichnung der Mittelund Narmen, durch welche dieses Ziel erreicht werden soll, im allgemeinen schuldig geblieben, und wir fürchten, daß bezüglich der Wirksamkeit der Mittel und Normen vielleicht auch im Finanzministerium keine volle Klarheit besteht. Die Höhe des Zahlungsmittelumlaufes ist zwar administrativ dadurch beschränkt, daß die Ausgabe von Banknoten über die gesetzliche Mindestdeckung hinaus versteuert werden muß; aber der früher erwähnte Umstand, daß diese Mindestdeckung eben eine ungenügende ist, setzt den Wert der Einschränkung des Notenumlaufes herab,und es gibt bei den heutigen Verhältnissen auf die Dauer keine-genügende Sicherheit.

Auch die Festsetzung der Stabilisierungspflicht auf Grund des Dollarkurses an Stelle einer gesetzlichen Goldparität wie dies z. B. bei der Österreich-Ungarischen Bank der Fall war, erweckt Bedenken. Wenn auch heute Amerika von Gold überfließt und der Dollarkurs ein Standardkurs ist, haben wir gar keine Gewähr, daß das auf Jahre hinaus der gleiche Fall sein soll.

Durch das Gesetz über die Errichtung einer Zettelbank wird die Èechenkrone zum endgültigen Zahlungsmittel erklärt, es wird demnach allen Gerüchten über Devalvation und Zusammenlegung der Währung, die während der letzten Monate häufig das Fublikum beunruhigten, der Boden entzogen; und das ist gut. Diese Tatsache, diese Feststellung ist wohl danach angetan, eine Beruhigung der kleinen Sparer im großen und ganzen herbeizuführen. Aber diese kategorische. Festsetzung, die der Herr Referent hervorgehoben hat, genügt in dieser Form wohl allein nicht, um die Finanzwirtschaft des Staates und dieVolkswirtschaft im allgemeinen auf die Dauer auf eine feste Grundlage zu ctellen. Dazu ist vor allem anderer Geist in der wirtschaftlichen und finanziellen Verwaltung unseres Staates nötig.

Ein weiterer und vielleicht der ausschlaggebende Zweck des Zettelbankgesetzes beruht in der Loslösung des Noteninstitutes und der Notenpolitik von der administrativen Finanzverwaltung des Staates. Wir wollen nicht untersuchen, inwiefern diese Absicht, die das neue Gesetz offen zur Schau trägt; eigenen Regungen entsprungen ist und wieviel davon auf freundliche Winke von außen zurückzuführen ist. Wir müssen nur leider feststellen, daß die üble Angewohnheit auch hier stärker war als die vielleicht gute bsicht. Denn was uns das Zettelbankgesetz vor Augen führt, ist nichts anderes, als eine neuerliche Bürokratisierung des Noteninstitutes. Die Ernennung des Gouverneurs, seines Stellvertreters und eines Drittels der Mitglieder des Bankrates, ist der Regierung vorbehalten oder erfolgt durch den Präsidenten der Republik über Vorschlag der Regierung. Auch bei der Besetzung der leitenden Stellen in den Sektionen der Bankverwaltung erhält die Regierung einen entscheidenden Einfluß. Von einer Unabhängigkeit des Bankinstitutes kann demnach unter diesen Umständen keine Rede sein. Die Aktien der èechäslovakischen Nationalbank sollen auf Namen lauten. Jede Veräußerung ist nur mit Zustimmung des Bankrates möglich. Die Art und Weise der Zuteilung, beziehungsweise die Ermittlung des Zuteilungsprozentes bei etwaiger Überzeichnung der Aktien ist im Gesetze nicht bestimmt. Ich weiß nicht, wie das geregelt werden soll. Immerhin ist möglich, daß auch in dieser Richtung das freie Ermessen der Regierung entscheidend sein wird, und dies ist bedenklich und umso bedenklicher, nachdem wir wissen, daß die Regierung selbst nicht frei ist und daß das freie Ermessen der Regier ung nach unseren bisherigen Erfahrungen dem freien Ermessen der die Regierung beherrschenden politischen Parteien gleichbedeutend ist. (Souhlas.)

Diesem ungehemmten Einfluß der politischen Parteien ist auch das Gesetz über die Errichtung der Nationalbank auf den Leib geschnitten, und das ist es, was wir vor allem an ihm auszusetzen haben. An der Hand sechsjähriger Erfahrungen wissen wir, daß hier im Staate jede öffentliche Angelegenheit, ob sie nun rechtlicher, sozialer, finanzieller oder wirtschaftlicher Natur ist, ausschließlich von parteipolitischen Gesichtspunkten aus betrachteet wird und daß sich der Praxis das Parteiinteresse nur zu häufig bis zum Familieninteresse oder zum persönlichen Interesse steigert.

Dies wissen aber heute nicht nur wir, sondern es ist auch jenen Ausländern bekannt, die selbst in nähere wirtschaftliche oder geschäftliche Verbindung mit der Republik getreten sind und wirtschaftliche Erfahrungen am eigenen Leibe hier am Platze gesammelt haben. Dies wissen sie, trotz der kostspieligen Propaganda, die hier durch Jahr und Tag getrieben wird. Jede Propaganda hat nur dann eine dauernde Wirkung, wenn sie wahr ist, oder wenn sich niemand von deren Falschheit überzeugen kann. Andernfalls muß se nach anfänglichen Erfolgen schließlich den gegenteiligen Effekt erzielen und schließlich zusammenbrechen; und so weit ist es heute gekommen.

Unrecht und Parteilichkeit erzeugen Mißtrauen im Innenleben jedes Staates, Unwahrheit der Berichterstattung muß das Mißtrauen des Auslandes zur Folge haben. In einer von Mißtrauen gesättigten Atmosphäre ist aber weder ein staatsfinanzieller noch ein wirtschaftlicher Fortschritt auf die Dauer möglich. Ein jeder wirtschaftlich Tätige, vom größten Unternehmer-herunter bis zum einfachen Anbeiter, fühlt heute täglich die rücksichtslosen Eingriffe nationaler Parteipolitik in seine engste wirtschaftliche I.nteressensphäre. Das gilt nicht nur für üns Deutsche. Den beschämenden Zustand, daß nur der in wirtschaftlicher. Beziehung etwas erreichen kann, dem die entsprechenden beziehungen zu führenden nationalen Parteien offen stehen, werden auch zahlreiche Èechen, manche von Ihnen, meine Herren, empfinden.

In einem konstitutionellen Staate kann die Gesetzgebung oder ein Gesetz selbstverständlich nur ein Ergebnis parteipolitischer Machtverhältnisse sein, das ist natürlich. Aber die administrative Durchführung der Gesetze, die soll von Parteipolitik unberührt bleiben. Heute ist dies leider nicht der Fall. Und darin, das muß ich offen sagen, liegt eine der größten Schwächen, die der Demokratie anhaften. Der parteipolitische Einfluß in der administrativen Durchführung der Gesetze wird umso bedenklicher, wenn er auf nationalem oder Klassenfanatismus beruht und wenn er den lediglich die Gesamtheit der privatwirtschaftlichen Interessen darstellenden Staat als selbständigen Wirtschaftskörper der Privatwirtschaft feindlich gegenüberstellt und die freie Entwicklung der Letzteren bekämpft. Diese falsche Auffassung hat vor allem die unleidlichen wirtschaftlichen Verhältnisse herbeigeführt, unter denen wir heute leiden. Ich brauche nur einige Beispiele anzuführen. Der Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln, die Geschäftsführung der Kreditinstitute, die Einfuhr verschiedener Rohstoffe und ein großer Teil der landund forstwirschaftlichen Betriebe ist immer noch unter dauer nde Staatskontrolle gestellt, die eine empfindliche Hemmung bedeutet. Die Durchführung der Bodenreform ist ebenso wie die rücksichtlose Steuergesetzgebung zu einem sinnlosen Kampf gegen alles wohlbegründete und solid verwaltete Eigentum, das heißt, gegen jede Kapitalsansammlung und daher indirekt gegen Sparsinn und Wohlstand ausgeartet.

Wie ist es möglich, den Bedürfnissen des Staates die überschüsse der heimischen Sparkraft im Wege von Inlandsanleihen zugänglich zu machen, wenn jeder Vermögenszuwachs. förmlich unter steuerrechtliche Strafsanktion gestellt ist? Wie kann man von dem Einzelnen verlangen, daß er Staatsanleihen zeichnet, wenn er sieht, wie die Staatsgelder für einen unzeitgemäßen Militarismus, für unnötige Propaganda, für die Subventionierung passiver Parteiunternehmungen, für die Unterstützung geschäftlichen Leichtsinnes und wirtschaftlicher Ünvernunft vergeudet werden? Wie kann der ausländische Kreditgeber dem kr editwerbenden Staate vertrauen; der offenkundig seinen Verpflichtungen gegenüber den eigenen Bürgern nicht nachkommt? Als Beispiel führe ich die früher erwähnten alten Renten an, von denen ein Großteil bis heute noch nicht honoriert ist. Als Beispiel dient die ewige Schmach der Kriegsanleihe und die Durchführung der Bodenreform. Meine Damen und Herren, es wird vielleicht vielen nicht bekannt sein, daß das Bodenamt heute den früheren Grundbesitzern 100 Millionen Kronen für schon abgeschätzten, und etwa 150 Millionen Kronen für übernommenen, aber noch nicht abgeschätzten Boden schuldet. Ich frage mich: Wie wird diese Summe flüssig gemacht werden, wie soll die Bezahlung.durchgeführt werden? Welche Schädigungen hiebei zutage kommen, darauf will ich später zur ückkommen. Ich frage weiters: Wie kann ausländisches Kapital zu einem Lande Vertrauen fassen, das für fremdes Eigentum keine Sicherheit bietet? Und wie kann man verlangen, daß das ausländische Kapital sich an hiesigen Unternehmungen beteiligt, wenn es sieht, wie das Volksvermögen sinnlos verwüstet wird, während die ehrlichen Staatsbeamten, ich lege auf das Wort ehrlich einen besonderen Wert, darben? Ich führe ein Beispiel an, w ie hier mit volkswirtschaftlichen Werten gewüstet wird. Vor kurzem hat ein Statistiker in einwamdfreier Weise berechnet, daß für den Fall, als die Bodenreform im Sinne des Gesetzes auf dem ganzen beschlagnahmten Besitz durchgeführt wird und die Bezahlung im Sinne des Gesetzes zur Hälfte zü den Einheitspreisen, welche im Gesetze vorgesehen sind, und zur Hälfte durch Eintragung in das Schuldbuch erfolgt, die Gesamtheit der Grundbesitzer in der Èechoslovakischen Republik einen Vermögensverlust von ca 20 Milliarden erleidet. Nun, meine Damen und Herren, ist es mit den westlichen Rechtsbegriffen vereinbar, daß ein Produktionsstand ganz ohne Grund um eine solche Summe seines ehrlichen Vermögens gebracht wird? Aber ganz abgesehen davon, was geschieht mit diesen Milliarden? Wo sind sie hingekommen, wer hat sie gew onnen, wer aus ihnen Vorteil gezogen? Der Staat hat große Wälder übernommen, die er bis heute nicht bezahlt hat, er hat die.vorhandenen Holzreserven realisiert; wenn wir aber den Staatsvoranschlag durchgehen, merken wir nirgends, daß große Summen hereingekommen sind. Wir fragen, wer hat diese Milliarden gewonnen? Vielleicht das Bodenamt? Das Bodenamt verkauft die von ihm übernommenen Parzellen mit einem Aufschlag von 100 % und mehr, von jeder Bewilligung des freien Verkaufes hebt es 10 % Umlagen ein. Seien wir aufrichtig. Wenn man im privatwirtschaftlichen Leben hören würde, daß jemand bei der Vermittlung eines Verkaufes solche Geschäfte macht, w ürde er mit Recht wegen Wuchers geklagt werden. Trotz dieser ungeheueren Summen, die eingenommen werden, ist, wie wir, und zwar aus der Aufstellung des Staatsvoranschlages wissen, das staatliche Bodenamt nicht aktiv, diese Einnahmen genügen vielmehr nur mit knapper Not, die Regie des ungeheuren Apparates an Personal zu decken. Nun frage ich: Vielleicht hat hie und da ein einzelner wirtschaftlich Tüchtiger, der ein gutes Objekt verhältnismäßig billig erwerben konnte, ein gutes Geschäft gemacht, vielleicht konnten ein paar tausend neue wirtschaftliche Existenzen geschaffen werden, denen eine bessere wirtschaftliche Zukunft bevorsteht? Wenn dies der Fall ist, so ist in dieser Richtung ein Erfolg des Gesetzes vorhanden. Aber wie immer dem sein mag, der finanzielle Erfolg auf der einen Seite steht in gar keinem Verhältnis zu dem, was die Allgemeinheit und der Staat als Vertreter der Allgemeinheit an dieser Reform und an der Art der Durchführung wirtschaftlich, sozial und moralisch verloren hat.

Das gehört zwar nicht zum Zettelbankgesetz, aber ich habe all dies angeführt, um darauf hinzuweisen, daß im Notenbankgesetz zwar viele oder manche, gute Gedanken verborgen sind, daß aber durch diese Gedanken allein weder die Währung aufgebaut noch stabilisiert werden kann. Zur Stabilieierung des Kronenkurses und zur Gesundung der Währung ist vor allem eines notwendig: Finanzielles Vertrauen. Und finanzielles Vertrauen ist ohne Rechtssicherheit, ohne produktive Arbeit, ohne Sparsamkeit im Staatshaushalt und ohne wirtschaftliche Freiheit undenkbar. Ich schließe mich hier den Ausführungen des sehr geehrten Herrn Referenten an, wenn ich sage: Das Gleichgewicht im Staatshaushalt, das natürliche Gleichgewicht in den heimischen Wirtschaftsverhältnissen sind die unumgänglichen Voraussetzungen eines jeden, auf die Stabilisierung des Geldwer tes hinzielenden Währungsgesetzes. In dieser einfachen Wahrheit gipfelt unsere wirtschaftliche übezeugung.

Meine Herrerr, wir haben als Opposition die Genugtuung erlebt, daß wir uns in unseren wirtschaftspolitischen Auffassungen und Prophezeiungen bisher nicht getäuscht haben: Wir, haben die übertriebene Deflationspolitik bekämpft, wir haben die drakonische Devisenpolitik gegeißelt, wir haben die versteckte Inflation durch die Kassenscheine, die den heimischen Banken aufgezwungen wurden und die Drosselung der Betriebskredite und als Folge davon wirtschaftliche Krisen zur Folge hatte, verurteilt, und wir sehen unter den heutigen staatsfinanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen auch in der neuen Zettelbank noch kein Definitivum und keine endgültige Regelung der Währung.

Wenn wvir trotzdem einzelne Wünsche bezüglich der zu gewärtigenden Durchführungsverordnung vorbringen, geschieht es lediglich, um im Interesse unseres Volkstums und unserer Wirtschaft die drohende Gefahr einer einseitigen Handhabung des Gesetzes nach. Tunlichkeit zu,mildern. Wir fordern eine absolut gleichmäßige Berücksichtigung der deutschen wie der èechischen Zeichnungen bei der Zuteilung der Aktien. Wir fordern ebenso wie es die èechischen Aktionäre seinerzeit bei der Österreichisch-ungarischen Bank getan haben, für den Bankrat ein propor.tionales Wahlrecht, das auch uns eine Vertretung im Bankrate sichert. Wir fordern, daß bei der Auswahl. der von der Regierung zu ernennenden Mitglieder des Bankrates nicht nur auf das ziffernmäßige Verhältnis der Deutschen iri der Republik zur Gesamtbevölkerung, sondern auch auf die Bedeutung unserer deutschen wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend Rücksicht genommen werde.

Meine Herren! Wir erwarten, daß die Währungspolitik der zu schaffenden Nationalbank in Bezug auf, die Regelung des Umlaufes der Zahlungsmittel eine den jeweiligen Bedürfnissen. der Wirtschaft angepaßte größere Beweglichkeit zeige. Es darf, wenn der dringende Bedarf tinserer Industrie und der Landwirtschaft es erfordert, selbst eine vorübergehende Vermehrung der Umlaufsmittel nicht gescheut werden. Andererseits muß aber das größte Gewicht auf die Stärkung der bankmäßigen Deckung gelegt werden; denn wenn die entsprechende bankmäßige Dekkung da ist, wenn eine Valutaanleihe aufgenommen werden kann, dann bieten auch Schwankungen auf und ab im Umlaufe der Zahlungsmittel keine Gefahr, dann ist es gleichgültig, ob etwas mehr oder weniger Banknoten im Umlaufe sind, aber diese Valutaanleihe kann nur aufgenommen werden und wird nur dann gefunden werden, wenn das entsprechende finanzielle Vertrauen in die inneren Verhältnisse des Staates gegeben ist. Um den Umlauf der Noten im allgemeinen niedrig halten zu können, ist es auch nötig, die Geldsurrogate, wie Scheck und Wechsel, im täglichen Verkehr wieder zu fördern. Es wäre ein großer Fehler, wenn auch das neue Bankinstitut, ebenso wie es das Bankamt in letzter Zeit wiederholt getan hat, erstklassige Warenwechsel zurückweist und erstklassigen Wechseln die Eskomptierung verweigert.

Wir fordern, daß die Ausgaben des Staates in erster Linie, was das Militäretat und was die Subvention politischer und nationaler Hetzinstitute und was die unnötige Propaganda betrifft, entsprechend eingeschränkt werden. Mit Rücksicht auf den heutigen Kronenwert wäre im Vergleiche zum Voranschlag der Jahre 1921 und 1922 heute eine Gesamtausgabe von höchstens 14 Milliarden gerechtfertigt: Die Staatsausgaben müssen sich auf produktive, d. h. auf solche Ausgaben beschränken, die die Ordnung, die Wirtschaft und das Vertrauen fördern. Staatsfinanzieller Sparsinn, wie wir ihn hier erlebt haben, der sich in Übervorteilung und Entrechtung der eigenen Bürger äußert, wie es bei der Kriegsanleihe der Fall war, ist nicht am Platze und zeitigt den entgegengesetzten Erfolg.

Wir wünschen schließlich, daß zwischen der Leitung der Zettelbank und den führenden Stellen unseres Wirtschaftslebens eine stete Fühlung aufrecht erhalten w erde, um Währungs- und Wirtschaftspolitik einander anzupassen. Iri diesem Sinne würden wir die Schaffung eines an den Vorstand des neuen Bankinstitutes angelehnten, erweiterten wirtschaftlichen Beirates für zweckmäßig erachten.

Meine Damen und Herren! Wir stellen keine Anträge, weder in meritorischer Beziehung, noch in Form von Resolutionen, weil wir wissen, daß beides nutzlos ist. Was wir zum Ausdruck bringen, sind Vorstellungen, von denen wir hoffen, daß sie die Regierung beherzigen werde, weil sie sachlich und politisch begründet sind. Ich persönlich wende mich an die, erprobte Sachkenntnis und an die wiederholt erwiesene Unparteilichkeit des Herrri Referenten, indem ich ihn ersuche, unsere Wünsche zu unterstützen. Das Gesetz äls solches lehnen die in der Deutschen Arbeitsgemeinschaft vereinigten Parteien selbstverständlich ab. (Potlesk a souhlas na levici.)

2. Øeè sen. Reyzla:

Hoher Senat! Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist nicht, wie man vielleicht annehmen würde, ein Gesetz, welches nach den Grundprinzipien der Demokratie dem Parlamente zur Verhandlung vorgelegt wird, sondern es ist ein Produkt der Finanzpìtka, und bezeichnend ist, daß der ursprüngliche Entwurf dieses Gesetzes selbst den größten Widerstand in der èechischen Öffentlichkeit gefunden hat, also auch in den Koalitionsparteien. Gegen die ursprüngliche Fassung waren nicht nur die V ertreter der Arbeiterschaft, sondern auch die Volkswirtschaft und die Industrie. Die j etzige Fassung des Gesetzes über die Zettelbank, die sogenannte Èechoslovakische Nationalbank, wird von den Koalitionsparteien angenommen. Nun, meine Herren, müssen wir als Vertreter der Arbeiterschaft auch zu diesem Gesetz das sagen, was dazu zu sagen ist, und die Ausführungen unserer Vertreter im Parlamente hier ergänzen. Das Gesetz ist unserer Meinung nach nichts anderes als die Auslieferung der Staatsfinanzen an das Großkapital und in erster Linie an das èechische Großkapital. Wenn man von dem Grundgedanken des Herrn Berichterstatters ausgeht; glauben wir, daß der Wunsch der Stabilisierung der Krone bei irgendeiner Erschütterung des Wirschaftslebens ebenso eine Illusion bleiben wird, wie der Gedanke der Einführüng des Goldfranken als Währung eine Illusion bleiben wird Heute gesteht der Herr Berichterstatter selbst zu, daß der damalige Wunsch, den Goldfranken als Währung einzuführen, eine schöne Illusion ist und daß die Stabilisierung der Goldwährung im Staate von ganz anderen Faktoren abhängt. Was ist uns hier in diesem Hause über die Finanzpolitik der èechoslovakischen Regierung schon älles erzählt worden, was ist über die Deflationspolitik schon gesprochen worden! Die Arbeiter, die die Folgen der Deflationspolitik, die sich in schweren wirtschaftlichen Krisen, in großer Arbeitslosigkeit geäußert haben, am meisten gespürt haben, welche Folgen nicht andere waren als die in Staaten mit ausgeprägter Inflationspolitik, wünschen ja auch diese Folgen zu beseitigen. Aber sie sind nicht durch die Finanzpolitik der èechoslovakischen Regierung beseitigt worden, ja im Gegenteil, es ist derselbe Effekt gewesen, wie in den Inflationsstaaten: die Schädigung der Bevölkerung und der Volkswirtschaft rnit der Deflationspolitik. Eine Kapitalsgruppe ist dabei etwas zu kurz gekommen: den größten Gewinn, die größten Profite hat das Bankkapital gemacht, die Industrie kam allerdings etwa zu kurz dabei. Man könnte fast geneigt sein, zu sagen, daß die Zettelbankvorlage sozusagen ein Äquivalent an die andere Kapitalsgruppe ist, die bei der Deflationspolitik zu kurz gekommen ist.

Wir Vertreter der Arbeiterschaft sind schon aus dem Grunde Gegner dieses Gesetzes, weil es zum Teil auch ein Ermächtigungsgesetz und weil es eine Vereinbarung zwischen den Koalitionsparteien ist und. bei Beratung dieses Gesetzentwurfes die Meinung der Oppositionsparteien nicht im geringsten eingeholt worden ist. Der Grundgedanke des Bankgesetzes, der Grundgedanke der Goldwährung, ist mit diesem Gesetz unserer Ansicht nach zerstört, denn es wird nicht möglich sein, ihn durchzuführen. Dem stehen schon einzelne Bestimmungen des Gesetzes selbst entgegen. Es ist auch dieses Gesetz ein wertvolles Eingeständnis für uns. Einmal, daß mit diesem Gesetz klar ausgesprochen ist, daß die Deflationspolitik ein Irrtum war, daß sie also nicht zur Festigung der Währung beitragen konnte, sonderri daß der Zustand der Währungsfestigung nur ganz besonderen,anderen günstigenUmständenzuzuschreiben war, daß unsere Währung sich stabilisierte. Wir als Vertreter der Arbeiter haben weder an der Deflation, noch an der Inflation ein Interesse. Wir wissen, daß in beiden Fällen immer wieder die Arbeiterschaft der leidtragende Teil ist. Entweder Krise und Arbeitslosigkeit. oder eine ungeheuere Teuerung, und wenn man heute schon davon spricht, daß während der letzten zwei Jahre die Krone ziemlich ihren stabilen Kurs beibehalten hat, was nicht abzuleugnen ist, so kann man andererseits nicht bestreiten, daß dieser ruhige gleichmäßige Kurs in unserer Volkswirtschaft nicht zu beobachten ist. Die letzten zwei Jahre brachten eine ununterbrochene Steigerung der Lebensmittel und Bedarfsartikel. Schauen Sie sich heute z. B. die Mehlrpeise und die Preise anderer Artikel an! Da ist von irgendeiner Stabilisierung gar keine Spur. Die fortwährende Steigerung aller Artikel wird unbedingt wieder zu einer Krise führen und man wird ja sehen, ob dann die Stabilisierung auf Grund dieses Gesetzes imstande sein wird, den Kurs zu halten. Ler Herr Berichterstatter hat in seinen Ausführungen heute klar und deutlich gesprochen und in seiner Rede viel weniger,den Oppositionsgeist zum Ausdruck gebracht, wie es gewöhnlich bei anderen Finanzvorlagen der Fall ist. Es ist ganz richtig, dsß eine gewisse Stabilisierung der Krone hauptsächlich auf einem Gleichgewicht des Budgets beruht. Der Herr Berichterstatter gibt das nicht nur selbst zu, er hat es noch prägnanter im Ausschuß gesagt, daß, wie zvir ja alle wissen, unser Budget alles andere als in Gleichgewicht befindlich ist. Es müßte daher, wenn wirklich auf eine Stabilsierung der Krone hingearbeitet wird, ünbedingt ein Regierungskurs eingeschlagen werden, der ehrlich bestrebt ist, in wirtschaftlicher Hinsicht das Gleichgewicht im Budgetherzustellen. Das kann man aber von der Politik unserer Regierung nicht sagen. Eine Stabilisierung mit solchen Sparmaßnahmen, wie sie die Regierung im Budget durchführt, wird nie zum Ziele führen. Wenn man auf der anderen Seite durch solche Sparmaßnahmen die Volkswirtschaft ruiniert, die soziale Fürsorge ganz außeracht läßt, die Volkserziehung vernachlässigt, wenn man glaubt zu sparen und nicht auf einer Seite spart, wie auch mein Herr Vorredner betont hat, wo wirklich gespart werden könnte, und wo ganz klar zu sehen ist, daß all die Ausgaben für den enonnen Militarismus, den wir unterhalten, überflüssig und unnütz sind, dann ist diese immerwährende Betonung desWillens zur Herbeiführung stabilerVerhältnisse eine Unaufrichtigkeit. Das Budget müßte anders stabilisiert, anders ins Gleichgewicht gebracht werden als es die Versuche tun, die damit gemacht worden sind. Mi.t diesen Versuchen zur Herstellung eines Gleichgewichtes im Budget wird das Gegenteil erreicht, und noch weniger wird damit eine Stabilisierung der Krone, eine Stabilisierung der Volkswirtschaft erreicht.

Die Deflation hat, wie ich bereits erwähnt habe, dem Kapital ungeheuere Gewinne gebracht, möglicher Weise auch einen Schaden dem Industriekapital, weil die Deflation doch das ganze Industriewerkel des Staates zusn Stillstand gebracht hat. Mit dieser Vorlage wird, wie ich schon ausführte, das wichtigste Institut der Regulierung der Geldwirtschaft, von der jedes Gedeihen der Volkswirtschaft abhängt, privaten Interessen ausgeliefert. Nichts anderes bedeutet die Bestimmung, daß zwei Drittel der Aktien in private Hände komtnen, und wir sind überzeugt, daß die Opposition der deutsch-bürgerlichen Parteien gegen das Gesetz diesen tieferen Grund hat, daß sie befürchten, an dem Fischzug, den die Kapitalisten jetzt wieder machen, nicht beteiligt sein zu können. Mein Vorredner hat auf das Vertrauen der Bevölkerung zum Staate hingewiesen. Die Behauptung, daß dieses Vertrauen nicht vorhanden ist, ist richtig, und äußert sich in erster Linie in dein Kurs aller Anleihepapiere, die wir haben. Wenn die Anleihepapiere gegenüber ihrem ursprünglichen Wert heute nur 40, 60 oder 70 % des Nominalwertes haben, so ist das das beste Barometer für das Vertrauen der Bevölkerung zum Staatskredit. Dieses Vertrauen ist eben nicht vorhanden. Die Bestimmung in dem Gesetz über die Verwaltung der Bank, wo es heißt, daß ein zehntes Mitglied ein Ausländer sein kann, ist nichts anderes - und das gibt der Herr Berichterstatter zu - als eine Kontrolle des auslδndischen Kapitales όber die Finanzen der Θechoslovakischen Republik. Wir sind ein Siegerstaat und als solcher können wir uns natürlich nicht so offen einen Zimmermann hersetzen, wie ihn sich die deutschösterreichische Republik gefallen lassen mußte. Bei uns wird die Kontrolle der Finanzen durch das ausländische Kapital auf dem Wege dieses Gesetzes herbeigeführt, und weil eben dieses Gesetz wieder nichts anderes ist, als ein im Interesse des Kapitales gemachtes und viel weniger im Interesse der Volkswirtschaft, sind wir Gegner desselben.

Sehen wir uns eines an, nur das unünterbrochene Steigen unserer Mietzinse! dedes Mieterschutzgesetz bringt eine bedeutende Steigerung des Mietzinses und offen ist die Meinung vorhanden, daß die Mietzinse noch gesteigert werden müssen. Auf der einen Seite erstreben Sie eine scheinbare Stabilität, auf der anderen Seite ist Ihnen die Stabilität ganz Wurscht. So macht man die Stabilität. nicht. Alle die Dinge, die wir vor unseren Augen sich entwickeln sehen, wie z. B. die Teuerung, das Steigen der Mietzinse, sind nichts anderes als ein Bestandteil des Begriffes der UnstaUlität, und wenn da keine Stabilität vorhanden ist, so wird sie auch durch dieses papierene Gesetz nicht zu erreichen sein. Bei jeder schwereren wirtschaftlichen Erschütterung wird auch hier zutage treten, daß das Gesetz nicht imstande ist, das zu halten, was sich vielleicht manche Finanzpolitiker davon versprechen. Wir würden es zuerst begrüßen, wenn es möglich wäre, a.uf gesunder Basis die Krone zu stabilisieren, wir sind aber der Meinung, daß dieses Gesetz eine solche gesunde Basis nicht ist und genau so, wie es der Herr Berichterstatter heute zugegeben hat, daß es eine Illusion war, an die Einführung der Frankwährung zu glauben, sind wir überzeugt, daß in einer Zeit auch ehrliche aufrichtige Finanzpolitiker zur Überzeugung kommen werden, daß auch dieses Gesetz, womit eine Stabilisierung der Krone erreicht werden sollte, ebenfalle eine Illusion sein wird.

Ich möchte nun noch zum Schlusse einige Ausführungen des Herrn Senators Ledebur nicht unwidersprochen lassen. Senator Ledebur hat es beliebt, sich heute hier einen sehr schönen Witz.zu leisten. Er hat behauptet, daß wir in der Èechoslovakischen Republik unter sozialistischem Terror stehen, daß die Regierung fozialistischen Terror ausübe. Meine Herren, wenn Senator Ledebur, wie ich annehme, darunter vielleicht das Zwitterding einer sozialen Gesetzgebung versteht, wie wir in unserem Betriebsausschußgesetz, in unser er Sozialversicherung, in den Urlaubsgesetzen haben, dann glaube ich, können wir ruhig behaupten, daß über diesen Witz des Herrn Senators sogar die Hühner auf seinen Gütern lachen werden. Denn das ist keine Sozialgesetzgebung in unserem sozialistischen Sinne. Man kann daher auch von keinem sozialistischen Terror sprechen. In einem Atem sprach aber Herr Senator Ledebur auch davon, daß das Geseta eine Schädigung von Ar beiterinteressen bedeutet. Sie sehen also, wie sich dieser sogenannte christliche Sozialismus die Welt vorstellt. Wie ich schon vorhin erwähnte, ist dies gar nichts anderes, als die Opposition der deutschen Kapitalisten gegen dieses Gesetz.nur aus dem Grunde, weil sie an diesem Fischzug der èechischen Großkapitalisten sich nicht beteiligen können.

Ich möchte noch zum Schlusse eine andere Sache vorzubringen. Wir sind leider morgen verhindert, an der Sitzung teilzunehmen, in. der das sogenannte interkonfessionelle Gesetz verhandelt wird. Wir haben an diesem Gesetze viel zu rügen und es entspricht absolut nicht unseren Anschauungen. Wir gestehen aber zu, daß durch das Gesetz ganz bestimmte Verbesserungen gegenüber den heutigen Zuständen eingeführt werden. Wenn wir morgen hier wären, würden wir für das Gesetz stimmen. Dies will ich nur zur Information vorbringen.

Zum vorliegenden Gesetz, über das jetzt abgestimmt werden wird, erklären wir, daß wir gegen dasselbe stimmen werden. (Potlesk na levici.)