Und nun im Krieg! Nennen Sie mir doch eine einzige Kundgebung der deutschen Sozialdemokraten, wie es jene war, die der Èeský svaz an den Feldmarschall Boroevic geschickt hat und die unterschrieben war von Herrn Stanìk, später Minister für öffentliche Arbeiten in der èechoslovakischen Republik, heute Obmann des Klubs der agrarischen Partei im Abgeordnetenhaus, von Herrn Dr. ©meral, über den ich mich wohl weiter nicht viel auslassen muß, und von Herrn Ma¹talka. (Sen. Niessner: Lauter Revolutionäre!) Ja, lauter Revolutionäre, einschließlich des Herrn ©meral. Darauf hat der Herr Boroevic auch eine Antwort erteilt, in der er gesagt hat: "Für die mir verdolmetschten Glückwünsche meinen herzlichsten Dank. Es freut mich, daß ich mitteilen kann, daß die èechischen Regimenter gleich allen übrigen sich wie Löwen geschlagen haben." Nun, das war ein bißchen übertreibung. (Veselost.) Das war aber nicht alles. Ich werde schon darauf noch zu sprechen kommen. (Rùzné výkøiky.) Ich sage nicht, daß die èechischen Soldaten, die èechischen Arbeiter und Bauern kaisertreu waren, nur die èechischen bürgerlichen Parteien waren kaisertreu. Daß der Boroeviè damit unrecht hatte, weiß ich sehr genau. Aber weiter. Am 31. Jänner 1917 erhielt der Minister des Äußern Graf Czernin vom Präsidium des èeský svaz ein. Schreiben folgendes Wortlautes: "Euere Exzellenz! Mit Rücksicht auf die Antwort der Ententestaaten an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Wilson, in welcher die mit unserer Monarchie kriegsführenden Staaten unter anderem auch die Befreiung der Èechen von der Fremdherrschaft als eines der Ziele anführten, zu welchen Sie mit Waffengewalt gelangen wollen, lehnt das Präsidium des Èeský svaz diese Insinuation, welche auf vollkommen unrichtigen Voraussetzungen beruht, ab, und erklärt, daß das èechische Volk wie stets in der Vergangenheit, so auch in der Gegenwart und in der kommenden Zeit nur unter dem Szepter Habsburgs seine Zukunft und die Bedingungen seiner Entwicklung erblickt. Unterschrieben: Stanìk, Dr ©meral, Ma¹talka. (Sen. Havlena: Tenkráte je¹tì bylo dobøe, ¾e to ve Vídni vìøili!) Ach, die Sache war nur so, die Herrschaften haben nur zwei Eisen im Feuer gehabt. Wäre der Krieg anders ausgefallen, dann hätten sie sich darauf berufen, daß sie Patrioten waren. Da der Krieg so ausgefallen ist, sind sie heute die Republikaner. Das eine war so echt, wie das andere echt ist. Ihre Anhänglichkeit an Österreich. (Sen. Havlena: My jsme byli republikány v¾dycky!) Ich spreche doch von den èechischen bürgerlichen Parteien, ich habe das sechsmal hervorgehoben (Sen. Havlena: Vy koukáte na nás!) weil Sie hier den Zwischenruf gemacht haben, sage ich das - Ihr damaliger Patriotismus war genau so echt wie es Ihr heutiger Patriotismus ist. (Souhlas na levici.) In Wahrheit waren die Dinge so, daß Gegner Österreichs jene waren, die im In- und im Auslande für die Selbständigkeit der Èechoslovakei gekämpft haben. Das waren in erster Linie neben einer Reihe von Angehörigen der Intelligenz die unbegüterten Klassen der Bevölkerung, die als Legionäre ihre Haut zu Markte getragen haben. Die zu Hause gebliebener Politiker, die bürgerlichen èechischen Politiker, waren bis auf wenige Ausnahmen bis zu der Zeit sehr gute österreichische Patrioten, als der Zerfall Österreichs offensichtlich und die Gegnerschaft gegen Österreich mit keinerlei Gefahr mehr verbunden war. Noch am 14. Oktober 1918 war Träger der revolutionären Bewegung nur die èechische Arbeiterschaft. Allerdings versuchen die Herren jetzt, zu einer Zeit, wo sie gar nichts mehr riskieren, ihr Versäumnis nachzuholen und überbieten sich in einem neuen èechoslovakischen Patriotismus, der gerade so echt oder unecht ist, wie der seinerzeitige Österreichische Patriotismus war.

Der Herr Dr Stránský hat uns auch den Vorwurf gemacht, daß wir oft mit den Kommunisten gehen und sie in Schutz nehmen. Wo sie im Rechte sind, wie vielfach, allerdings nicht immer, wie oft in Immunitätsangelegenheiten werden wir dies auch weiter tun, weil die Praxis des Immunitätsauschusses eine solche ist, die nicht nur - obzwar das allein schon genügen würde - die Immunität der kommunistischen Senatoren angreift, sondern, wenn sie auf die Dauer geübt wird, die Immunität überhaupt wertlos macht. Eine Oppositionspartei kann sich ihre Partner nicht aussuchen. Die Herren Kommunisten sind Opposition, wir sind Opposition. Infolgedessen werden wir bei Abstimmungen sehr häufig mit ihnen zusammengehen. Eine Koalition der Mehrheit kann sich ihre Partner aussuchen, aber ich versichere Ihnen, einen Partner wie Herrn Dr. Stránský und seine Partei würden wir uns nicht aussuchen. Davon, wie wir mit den Kommunisten in Wahrheit stehen, die in Wirklichkeit auf èechischer Seite die Helfershelfer der Partei des Herrn Dr. Stránský und auf deutscher Seite jener Herren sind (ukazuje na lavici obèanských stran nìmeckých), die heute nicht hier sind, davon, wie wir mit den Kommunisten stehen, hat Herr Dr. Stránský keine Ahnung, und er sollte von Dingen, von denen er keine Ahnung hat, nicht sprechen. Wir Sozialdemokraten aller Nationen müssen diesen schweren Kampf gegen die Kommunisten auskämpfen, wir alle, und davon weiß Herr Dr. Stránský gar nichts, der der Nutznießer des Kampfes der Arbeiterschaft ist. (Souhlas.) Das alles mußte ich hier zur Steuer der Wahrheit sagen, und wir werden jeden Versuch, die Wahrheit zu vergewaltigen und uns zu verdächtigen, auch in Zukunft abwehren.

Das sind die politischen Gründe, die uns bewegen, gegen dieses Gesetz zu stimmen. Und nun die sachlichen Gründe. Mit diesem Gesetze werden neue staatlicheAbgaben für Verwaltungshandlungen des Staates eingeführt. Während bisher die Verwaltung als ein Gebiet betrachtet wurde, das dazu dienen soll, die Bedürfnisse der Bevölkerung in ihrem Verhältnis zum Staate und zu den Selbstverwaltungskörpern zu regeln, soll sie nunmehr eine Einnahmsquelle für den Staat werden. Sie wird aber durch die Dehnbarkeit der Bestimmungen auch dazu dienen, die Bevölkerung davon abzuschrecken, die Verwaltung überhaupt in Anspruch zu nehmen und ihre Rechte zu verfolgen. Schon bisher hat die Bevölkerung die Tätigkeit der Verwaltungsorgane in Form von Steuern bezahlt, in Zukunft wird sie sie zweimal bezahlen, einmal indirekt durch die Steuern, einmal direkt durch die Abgaben. Die Vorlage bedeutet eine weitere Erschwerung und Verteuerung auch dadurch, daß ein komplizierter Tarif erstellt werden muß, in dem auszukennen nach den Erfahrungen, die wir mit den bestehenden Tarifen gemacht haben, für den Laien ganz unmöglich sein wird. Kein Laie wird sich in diesem Tarif, der unbedingt sehr kompliziert sein, sehr manigfaltige und unzählige Posten und unzählige Unklarheiten enthalten wird, auskennen. Er wird wieder rechtsfreundliche oder winkeladvokatorische Hilfe in Anspruch nehmen müssen und wird lieber oder sehr oft auf die Geltendmachung seiner Rechte verzichten, ehe er ein Recht, dessen Erlangung noch in Frage steht und mit großen Auslagen; sowohl an Abgaben für den Staat als für rechtsfreundliche Vertretung, verbunden ist, betreiben wird.

Dazu kommt, daß die Fassung des Gesetzes sehr weitmaschig ist. Wer wird entscheiden, ob eine Verwaltungssache wesentlich in privatem Interesse gelegen ist oder nicht? Ist etwa die angesuchte Errichtung einer Wasserleitung seitens einer Gemeinde ein öffentliches Interesse oder. nicht? In Wirklichkeit ist es das Interesse der Bewohner des betreffenden Ortes oder mehrerer Orte. Ich bitte, wir wissen nicht - (vládní zástupce vrtí hlavou) der Herr Regierungsvertreter sagt "nein, es ist ein öffentliches Interesse." Ich weiß aber nicht, ob unsere Finanzbehörden das immer als öffentliches Interesse ansehen werden. Es ist eben der Ausdruck "wesentlich in privatem Interesse" ein so weitmaschiger und dehnbarer, daß er zu allen möglichen Auslegungen Gelegenheit gibt. Wie wird konstatiert werden, welche Verwaltungsausgaben mit der betreffenden Verwaltungstätigkeit verbunden sind, wie im § 2 vorgesehen ist, und was heißt es, wenn am Schluß des § 2 gesagt wird die Abgabe sei unter Berücksichti gung der von der Partei bezahlten Stempelgebühren zu bemessen? Das verstehe ich, offengestanden überhaupt nicht; sind die Stempelgebühren abzurechnen oder ist die Höhe des Betrages in ein gewisses Verhältnis zur Höhe der aufgewandten Stempel zu bringen, oder heißt es sonst etwas anderes?

Geradezu vexatorischen Charakter trägt Absatz 2 § 2. Dort heißt es, daß für eine einzelne Verwaltungshandlung nicht mehr als 5.000 Kronen, für die Erreichung der Staatsbürgerschaft nicht mehr als 50.000 Kronen, für die Erzielung anderer Berechtigungen nicht mehr als 20.000 Kè gefordert werden dürfen. Wir kehren uns nicht gegen die Höhe dieser Sätze. Aber diese Sätze, besonders für die Erreichung der Staatsbürgerschaft, sind für uns unannehmbar, solange die Erteilung oder die Verweigerung der Staatsbürgerschaft im freien Ermessen der Behörden gelegen ist. Bisher war die Sache so, daß die Behörde einfach ohne Angabe von Gründen die Erteilung der Staatsbürgerschaft verweigern konnte. In Zukunft wird sie von den betreffenden Personen so hohe Beträge verlangen, daß sie sie nicht bezahlen können, und sie wird sich auf diese Art der Erledigung entheben können. In dem Momente, wo die Voraussetzungen für die Erteilung der Staatsbürgerschaft gesetzlich geregelt sein werden, wo es nicht mehr im freien Ermessen der Behörde liegen wird, ob sie einem Ansuchenden die Staatsbürgerschaft verleihen kann oder nicht, wird sich auch über solche Taxen reden lassen. Solange das aber nicht der Fall ist, werden sie nur dazu dienen, um unliebsamen Personen die Erreichung der Staatsbürgerschaft auf kaltem Wege unmöglich zu machen.

Noch schwerwiegender sind die öffentlich rechtlichen Bedenken, von denen ja auch der Herr Berichterstatter und auch der Herr Kollege Dr Brabec so ausführlich gesprochen hat. Es heißt im § 111 der Verfassung: "Steuern und öffentliche Abgaben dürfen nur auf Grund eines Gesetzes auferlegt werden." In dieser Vorlage wird nun zwar bestimmt, daß von Verwaltungshandlungen Abgaben einzuheben sind, die Höhe der Abgabe wird aber nach Absatz 3 des § l der Vorlage durch Regierungsverordnung bestimmt werden. Und hier ist zweifellos ein Widerspruch gegen die Verfassung vorhanden. Die Verteidiger, unter ihnen auch, allerdings in sehr reservierter Weise, Herr Kollege Dr Brabec, meinen, wenn bei der Verfassung des Gesetzes gemeint worden wäre, daß die Höhe der Abgaben durch Verordnung nicht bestimmt werden darf, müßte es im § 111 der Verfassung nicht heißen: "aufgrund eines Gesetzes", sondern "durch das Gesetz". Das sagen die Verteidiger der Giftigkeit dieser Vorlage. Meine Herren, nehmen Sie sich nur einmal den Bericht der seinerzeitigen Revolutionsversammlung über die Verfassung her. Da finden Sie nun Folgendes zu § 84 und 55. Ursprünglich lautete edr § 55, auf den sich ja heute auch Herr Kollege Dr Brabec berufen hat: "Verordnungen kann man nur aufgrund und in den Grenzen des Gesetzes herausgeben." Jetzt lautet der § 55: "Verordnungen dürfen nur zur Durchführung eines bestimmten Gesetzes herausgegeben werden." Während also im ursprünglichen Verfassungsentwurf die Rede davon war, daß man Verordnungen nur aufgrund und in den Grenzen des Gesetzes herausgeben kann, heißt es jetzt, sie dürfen nur aufgrund und in den Grenzen eines Gesetzes herausgegeben werden. Und der Bericht sagt dazu: "Dem Verfassungsausschuß schien es, daß der Regierung mit dieser Fassung eine sehr große Verordnungsmacht gegeben wurde, und darum hat er die jetzige Formulierung vorgezogen, welche keinen Zweifel darüber läßt, daß die Verordnungsgewalt der Regierung eingeschränkt ist auf die Durchführung der Gesetze und nur in ihren Grenzen. Es ist daher das Verordnungsrecht neben dem Gesetze, praeter legem, ausgeschlossen. Diese Formulierung wurde seinerzeit ausdrücklich aufgenommen, um herbeizuführen daß Verordnungen nur im Rahmen und in den Grenzen der Gesetze erlassen werden dürfen, nur zur Durchführung der Gesetze, keineswegs aber gewissermaßen zum Ersatz der Gesetze, anstelle der Gesetze, und dieses "na základì zákona - auf Grund des Gesetzes", kann nicht anders ausgelegt werden, als daß die Steuern und Abgaben nur auferlegt werden dürfen durch das Gesetz selbst. Meine Herren, was ist denn das wichtigste Recht eines jeden Parlamentes? Seit den Zeiten des Liberalismus, seit dem die Rechte der Parlamente überhaupt sozusagen konstituiert wurden, war das Recht der Steuerbewilligung das höchste Recht eines jeden Parlamentes und da hat es sich nicht darum gehandelt, ein allgemeines Steuerbewilligungsrecht der Parlamente zu konstruieren, sondern gerade die Bestimmung der Höhe der Steuern war doch das wesentliche an diesem Rechte. Gerade daß nicht die Bürokratie, sondern das vom Volke gewählte Parlament bestimmen soll, welche Steuern die Bevölkerung zu zahlen hat, war das wesentlichste oder eines der wesentlichsten Grundrechte des Parlamentes. Was nützt uns denn unser Recht, die Steuern zu bestimmen, wenn wir es der Regierung überlassen, die Höhe der Steuern oder Abgaben festzusetzen? Damit abdiziert die Nationalversammlung zugunsten der Bürokratie; und daß die Bürokratie diesen Standpunkt verteidigt, finde ich vollständig in Ordnung. Jede Körperschaft sucht ihre Macht zu erweitern und die Macht der anderen Körperschaften, die neben ihr bestehen, einzuengen. Und so sucht die Exekutive, die Verwaltung der Bürokratie des Staates, die legislative Macht des Parlamentes einzuschränken. Ich wundere mich also über den Standpunkt der Bürokratie, der Herren Sektionschefs, u. s. w., nicht im geringsten, aber ich wundere mich darüber, daß Sie, meine Herren, trotzdem Sie diese verfassungsrechtlichen Bedenken, manche vollkommen, manche bis zu einem gewissen Grade, teilen, so leichten Herzens über diese Verfassungsbedenken hinweggehen und das Gesetz bewilligen, trotzdem Sie von seiner Verfassungswidrigkeit selbst überzeugt sind. Sie sagen, es müsse geschehen, weil sonst die Beamten ihre Zulagen nicht bekommen können. Das ist erstens ein Opportunismus schlimmster Art und ist, verzeihen Sie mir, Demagogie. Auch wegen der Forderungen der Beamten darf sich ein Parlament zu keiner bewußten Verfassungsverletzung hinreißen lassen. Wenn Sie ein Loch in die Verfassung bohren, von der Bürokratie hineinschlagen lassen, so untergraben Sie damit die Grundlagen der Verfassung überhaupt, und ohne Verfassung sind Sie ein Spielball und das Werkzeug der Bürokratie. Und, meine Herren, es ist ja nicht wahr, daß das Gesetz hätte so aussehen müssen. Wenn das Finanzministerium sagt, es sei nicht in der Lage, die Tarife von heute auf morgen - in Wirklichkeit dauerte die Sache über 3 Monate - festzustellen, aber es genüge ihm vorläufig die allgemeine Ermächtigung zur Einhebung dieser Abgaben, bis es mit den vorbereitenden Arbeiten fertig ist, werde es den Tarif vorlegen, dann, meine Herren, hätte ein Gesetz genügt, das gesagt hätte: "Von Verwaltungshandlungen werden Abgaben eingehoben." Das hätte Ihnen genügt, um jetzt schon die Zulagen an die Staatsbeamten auszahlen zu können. "Die Höhe dieser Abgaben wird durch ein eigenes Gesetz bestimmt." Und dann hätten Sie, bis die vorbereitenden Arbeiten fertig waren, diesen Tarif wieder, als zweites Gesetz, als Ergänzungsgesetz, beschließen können. Das wäre ein korrekter, verfassungsmäßiger Vorgang gewesen. Aber den wollen Sie ja nicht. Die Bürokratie will dem Parlamente sein wichtigstes Recht, das Recht der Bestimmung der Höhe der Abgaben und Steuern, aus der Hand nehmen, und sie weiß sehr gut, was sie damit tut. Sie macht das Parlament noch machtloser und schwächer als es bisher war und stärkt und kräftigt die Macht der Bürokratie. Und daran ändert die Bestimmung des § 9 nichts. Im § 9 heißt es, daß die Regierung verpflichtet ist, den Tarif binnen 14 Tagen nach seiner Erlassung der Nationalversammlung vorzulegen, und wenn eines der beiden Häuser diese Verordnung nicht genehmigt, verliert sie ihre Giltigkeit. Erstens ist das ein Novum, daß Verordnungen durch den Beschluß eines Hauses außer Kraft gesetzt werden können. Wo kennen wir in der Verfassung eine Bestimmung, daß Verordnungen durch den Beschluß eines Hauses außer Kraft gesetzt werden können? Dazu gehört ein giltiger Beschluß beider Häuser. Das ist eine zweite Verfassungswidrigkeit. Aber wie sieht es dann in der Praxis aus? Die Nationalversammlung hat nicht das Recht, die Sätze in diesem Tarif zu ändern, sondern sie kann sie nur entweder als Ganzes annehmen oder als Ganzes ablehnen. Und nun werden Sie doch jedesmal vor der Notwendigkeit stehen, vor der wir heute stehen: Wenn Sie den Tarif als ganzes ablehnen, so wird die Regierung vom nächsten Quartal an den Beamten ihre Zulagen nicht mehr auszahlen; und es wäre viel schlimmer und gefährlicher, einen Tarif abzuschaffen und damit den Beamten ihre Zulagen, die sie einmal haben, wieder zu nehmen, als wenn Sie es heute ablehnen würden, ein solches verfassungswidriges Gesetz zu schaffen. Darum ist der § 9 nicht, wie Kollege Dr Brabec gesagt hat, eine gewisse Sicherung der Rechte des Parlamentes, sondern eine vollständig wertlose Dekoration und Augenauswischerei, damit die Bevölkerung glauben soll, es sei das Recht des Parlamentes gewahrt. In Wirklichkeit ist nicht eine Spur davon vorhanden.

Aus diesen Gründen sachlicher Art, aus diesen Gründen, die aus unseren Verfassungsrechtlichen Bedenken hervorgehen, aus den Gründen politischer Natur, die ich hier angeführt habe, sind wir nicht in der Lage, für dieses Gesetz zu stimmen und müssen es ablehnen. (Potlesk na levici.)