Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 231. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v úterý dne 4. listopadu 1924.
l. Øeè sen. dr Hellera:
Hohes Haus! Was unsere prinzipielle Stellung zur auswärtigen Politik dieses Staates und zu den, jüngsten Ereignissen in der Außenpolitik anlangt, so möchte ich von dieser Stelle aus darauf verweisen, was unser Freund Dr. Czech im Abgeordnetenhause gesagt hat und dem wir uns vollinhaltlich anschließen. Es erübrigt sich wohl, daß wir hier von dieser Stelle aus noch einmal unsere prinzipielle Stellung darlegen, weil sie durch die Ausführungen des Herrn Dr. Czech schon vollständig präzisiert ist. Unsere Aufgabe heute scheint mir vielmehr darin gelegen zu sein, auf einiges zurückzukommen, was der Herr Minister des Äußern in seinem Expose im Abgeordnetenhause und hier anführte, und zu diesem Expose etwas zu sagen.
Wir erkennen durchaus an, daß das Genfer Protokoll - und dieses hat ja den hauptsächlichsten Inhalt der Ausführungen des Herrn Ministers gebildet - einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustand bedeutet. Wir erkennen an, daß dieses Protokoll wenigstens zum Teile jenen Forderungen entgegenkommt, die wir und die die Demokratie Europas an den Völkerbund stellen, und insbesondere müssen wir hervorheben, daß das Genfer Protokoll einen ganz Wesentlichen Fortschritt gegenüber dem im Vorjahre in Verhandlung gestandenen Garantiepakt bedeutet, dessen Charakterisierung duch Macdonald wohl am besten erfolgte, als er sagte, daß dieser Garantiepakt als das System des Jahres 1914 bezeichnet werden müsse. Damit ist wohl der Inhalt des Garantiepaktes vollständig gekennzeichnet; dieser Charakterisierung durch Macdonald ist kaum viel hinzuzufügen. Er wollte doch offenbar damit sagen, daß der Garantiepakt eine Verewigung jenes Systems bedeute, das im Jahre 1914 zum Krieg geführt hat, daß daher der Garantiepakt kein taugliches Mittel ist, um den Frieden der Welt herbeizuführen.
Daß der Minister des Äußern an diesem Garantiepakt wesentlich beteiligt war, kann natürlich unser Urteil darüber nicht im geringsten ändern, und wenn er nun dieses Urteil dadurch verbessert, daß er an dem Genfer Protokoll, das eine vollständige Änderung, eine wesentliche Verbesserung des Garantiepaktes bedeutet, in hervorragender Weise mitgearbeitet hat, können wir uns dessen immer freuen, weil es einen Schritt nach vorwärts bedeutet. Der Herr Minister des Äußern hat - wir erkennen das ruhig und gerne an - in Genf sich gewiß bemüht, im Interesse des Friedens zu arbeiten; gar kein Zweifel, wie wir dem Herrn Minister immer zuerkennen, daß seine Bemühungen nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse der Haltung des Friedens gehen. Aber was sollen wir dazu sagen, wenn der Minister des Äußern in Genf für den Frieden arbeitet und wenn gleichzeitig der Herr Landesverteidigungsminister in Paris Reden hält, die dem Frieden durchaus nicht dienen können, Reden, die in Deutschland verletzen müssen, Reden, welche die entgegengesetzte Wirkung der Bemühungen von Genf haben müssen, und wenn diese Genfer Bemühungen des Herrn Außenministers paralysiert werden durch jene Reden des Herrn Landesverteidigungsministers, der offenbar glaubt, es seiner Stellung schuldig zu sein, immer mit dem Säbel zu rasseln, der seine Mission darin erblickt, immer die Bereitschaft der von ihm geleiteten Armee für einen eventuellen Krieg besonders hervorzukehren.
Der Herr Außenminister hat in seinem Exposé auch viel von den Handelsverträgen erzählt, ich glaube auch vom Vertrag mit Dänemark. Zu diesem Handelsvertrag möchte ich mir einen Vorschlag gestatten; Wie wäre es, wenn diesem Handelsvertrag die Klausel beigefügt würde, daß wir unseren Landesverteidigungsminister mit dem Landesverteidigungsminister Dänemarks austauschen? (Veselost na levici.) Ich fürchte allerdings, daß nach einiger Zeit oder schon sehr bald Dänemark diesen Vertrag wegen laesio enormis, wegen Verletzung über die Hälfte des Wertes, anfechtet würde. (Opìtovná veselost na levici.) Es ist gewiß nicht am Platze, wenn man gestiefelt und gespornt, wie es der Herr Minister so oft beliebt, derartige Reden hält, ohne dabei zu bedenken, welcher Schade dadurch der Sache zugefügt wird, die der andere Kollege im gleichen Kabinett doch anstrebt und zum Teil auch mit Erfolg verficht.
Was wir im Exposé des Herrn Außenministers vor allem beanständen müssen, sind nachstehende Punkte. Zuvörderst stützt sich das Exposé, wie ja überhaupt die ganze Politik unseres Herrn Außenministers, auf die Friedensverträge. Fragen wir uns doch einmal, was von diesen Friedensverträgen eigentlich heute noch übrig geblieben ist, und wir werden bald darauf kommen, daß es herzlich wenig ist. In den wirtschaftlichen Inhalt der Friedensverträge ist doch durch den Dawesplan, durch das; Londoner Abkommen, ein so ungeheueres Loch hineingerissen worden, daß wirklich nicht mehr viel davon übrig bleibt, und es ist immerhin bezeichnend für die Qualität der Friedensverträge - solche hatten gewiß niemals ewige Dauer - es ist bezeichnend für den Wert der Friedensverträge, die im Jahre 1920 um Paris herum geschlossen wurden, daß sie schon nach kurzen fünf Jahren ihre Gültigkeit zum großen Teil verloren haben. Ich möchte dabei nicht dem Irrtum aufkommen lassen, als ob ich den Dawesplan und das Abkommen von London schon als die endgültige Regelung des Problems ansehe. Durchaus nicht. Meiner Ansicht nach kann dieser Plan doch keine andere Bedeutung haben, als die, eine Atempause in Europa eintreten zu lassen. Aber so wie er aufgestellt wurde, ist der Plan undurchführbar; daß er keineswegs in Wahrheit die Wiederaufrichtung Europas bedeutet oder bedeuten kann, darüber wird sich wohl kaum jemand einer Täuschung hingeben können. Und schließlich und endlich wird es dazu kommen müssen, was heute von den demokratischen Parteien aller Länder schon gesagt wird, daß nämlich Deutschland selbstverständlicherweise zwar zahlen muß, aber nur soviel zahlen wird, als es zahlen kann, und insoweit die Forderungen darüber hinausgehen, werden sie nicht erfüllt werden können, nicht nur im Interesse Deutschlands, sondern auch im Interesse der ganzen Kulturwelt, weil durch ihre Erfüllung nicht nur Deutschland zugrunde gerichtet würde, sondern auch die übrige Welt in Mitleidenschaft gezogen werden müßte.
In wirtschaftlicher Beziehung ist also, meine Herren, nicht mehr viel von den Friedensverträgen übrig. Bleibt der politische Teil derselben. Es ist richtig, daß diese Verträge, soweit sie die territorialen. Grenzen der Staaten festsetzen, im ganzen und Großen heute noch aufrecht sind. Es ist klar; daß eine gewaltsame Änderung dieser Grenzen, die den Krieg bedeuten würde, heute von niemanden gewünscht werden kann, es ist aber auch ganz klar, daß eine Änderung dieser Grenzen nach den Wünschen der friedliebenden Menschen und der demokratischen Parteien der Welt im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen kann und soll, daß es niemand gibt, der nicht wünschte, daß die Friedensverträge, soweit sie in diesem Teil Unrecht geschaffen haben, im Einvernehmen der Völker unter einander korrigiert werden. Aber daß sie Unrecht geschaffen haben, daß sie anstelle des alten Unrechtes neues Unrecht gesetzt haben, das, meine Herren, kann nicht bestritten werden und wird heute nur mehr von den wenigen territorialen Nutznießern der Friedensverträge bestritten.
Auch noch einen zweiten Teil der Friedensverträge gibt es der nicht in Kraft getreten ist, das sind jene Bestimmungen, die sich mit den Minderheitsrechten befassen. Nicht einmal jene kargen Bestimmungen der Friedensverträge über die Minderheitenrechte sind heute in den Staaten durchgeführt, in keinem, mit sehr wenigen Ausnahmen, insbesondere nicht durchgeführt in diesem Staate. Ich werde mich mit diesem Thema noch näher befassen müssen, weil ich die friedensstörende Wirkung der Auslegung der Minderheitenrechte nachweisen, will, weil ich nachzuweisen versuchen werde, daß diese Auslegung geeignet ist, den sonst friedlichen Intentionen unseres Herrn Ministers des Äußern entgegenzuwirken. Wenn wir uns also diese Friedensverträge anschauen, die in ihrem wirtschaftlichen Teil längst überholt sind, in ihrem politischen Teil nur noch zum geringen Teil in Wirksamkeit sind, so glaube ich, daß die ewige Berufung auf diese Friedensverträge deplaciert ist, wenn ich auch wohl mit Recht annehmen darf, daß unser Herr Außenminister in seiner unbegrenzten Anpassungsfähigkeit im gegebenen Moment auch den Übergang von der Betonung der Friedensverträge zu deren - ich will keinen harten Ausdruck gebrauchen - Interpretation finden wird. Ich zweifle nicht daran, wenn es die weltpolitische Konstellation erfordern wird, daß auch dieser Weg gefunden werden wird.
Meine Herren, einen der wichtigsten Teile des Genfer Protokolles bildet Artikel 13, der von den Regionalverträgen spricht. Ich hätte gewünscht, hierüber in Gegenwart des Herrn Außenministers sprechen zu können, weil ich an ihn einige Fragen zu stellen hätte. Der Herr Minister ist leider nicht anwesend und ich werde in der Annahme, daß er vielleicht noch kommt, die Besprechung dieses Teiles des Genfer Protokolles vorläufig zurückstellen und mich gegen Ende meiner Ausführungen mit diesem Teile befassen.
Wenn in dem Genfer Protokoll die Bestimmungen über das Schiedsgericht einen so breiten Raum einnehmen, so haben wir das sicher in erster Linie wiederum dem Auftreten des bisherigen englischen Premierministers Mac Donald zu danken, der in seiner Ansprache, die er bei Eröffnung des Völkerbundes in Genf gehalten hat, insbesondere auf die schiedsgerichtliche Regelung das größte Gewicht gelegt hat. Der Herr Minister hat in seiner Rede die Staaten in vier Gruppen geteilt. Uns hier im Senat ist er die vierte Gruppe schuldig geblieben, sie ist ihm wahrscheinlich nur in der Kehle stecken geblieben. Im Abgeordnetenhaus drüben - und daraus, schließe ich, daß das keine Absicht war - hat er die vierte Gruppe genannt und es ist offenbar nur ein Irrtum gewesen, daß er hier im Senat die vierte Gruppe nicht erwähnt hat. Er hat gemeint, daß die erste Gruppe jene Staaten bilden, die durch die Friedensverträge verpflichtet waren, abzurüsten, daß die zweite Gruppe jene Staaten bilden, welche am Kriege nicht beteiligt waren, die dritte Gruppe, die angelsächsischen Staaten, vor allem also England und Amerika, welche bereits abgerüstet haben, und diese vierte Gruppe, die er uns durch ein Versehen schuldig geblieben ist, Frankreich und die Nachfolgestaaten sowie Rußland, die, wie er sagt, durch besondere Verhältnisse - ich lese das vor, weil es der Herr Minister hier nicht erwähnt hat - >durch die besonderen Verhältnisse auf dem europäischen Kontinent gezwungen waren, entweder eine starke Armee zu halten oder, wenn sie sie bisher nicht besaßen, sie erst zu schaffen.< Das ist die vierte Gruppe, zu der Frankreich und auch die èechoslovakei gehören, also jene Gruppe, welche nach der Ansicht des Herrn Ministers zu Rüstungen nach dem Kriege gezwungen ist und gezwungen war. Der Herr Minister spricht in seinem Exposé von den Konferenzen der Jahre 1921 und 1922 und gesteht uns heute im Jahre 1924 zu, daß es auf diesen Konferenzen zu sehr ernsten und zwischen dem französischen und den englischen Standpunkt entscheidenden Kämpfen kam, während er ja doch in seinen früheren Exposés nicht gelten lassen wollte, daß es zwischen Frankreich und England sehr heftige Differenzen gibt. In den früheren Exposés hat er es immer so darzustellen versucht, alsob das nur kleine Mißhelligkeiten wären, die aber nichts zu bedeuten haben, während der Herr Minister docht jetzt wenigstens, im Jahre 1924, rückblickend auf die Jahre 1921 und 1922, von heftigen Kämpfen zwischen dem französischen und englischen Standpunkt sprach. (Ministr dr Bene¹: Tehdy to bylo v¹echno v novinách!) In den Zeitungen mag es gewesen sein, für uns ist doch autorativ nur das, was uns der Herr Minister hier sagt. Wie der Herr Minister aus eigener Erfahrung wissen durfte, ist nicht alles wahr, was in den Zeitungen steht, es gibt auch Dinge, die nicht stimmen, aber in den Zeitungen stehen, und bezüglich der auswärtigen Politik sind wir in erster Linie auf das angewiesen, was uns der Herr Minister hier mitteilt. Wir meinen nun, daß heute der Standpunkt des, Herrn Ministers, uns offen von diesen Kämpfen, die damals stattgefunden haben, zu erzählen, daraus erklärt werden kann, daß wohl auch der Standpunkt der èecho-slovakischen Außenpolitik in den Jahre 1922 bis 1924 einige Änderungen erfahren halt und daß jener Standpunkt, der darin bestand, die Ansichten jener vierten Gruppe, also der führenden Macht der vierten Gruppe, Frankreichs, vollständig zu teilen, für heute nicht mehr gilt; und wenn wir die früheren. Exposes des Herrn Ministers gehört haben, haben wir immer gefunden, daß er in besonders warmen und herzlichen Worten von der Politik Frankreichs sprach, während er diesmal in ganz gleich warmer und herzlicher Weise von der Politik Frankreichs und Englands gesprochen und diese Politik gewissermaßen in eine Linie gebracht hat, was ja durch die Änderung der inner politischen Verhältnisse in beiden Staaten wirklich der Fall ist. Es ist immerhin anerkennenswert, daß es der Herr Minister verstanden hat, in seiner Politik sich dem Standpunkte Herriots gegenüber gerade so entgegenkommend zu erweisen wie früher dem Standpunkte Poincarés gegenüber, obzwar man doch wahrhaftig nicht sagen kann, daß diese beiden Standpunkte einander gleichen.
Nun möchte ich auch den Artikel 13 des Genfer Protokolles, der mir sehr am Herzen liegt, zurückkommen. Dieser Artikel 13 des Genfer Protokolles besagt folgendes - ich möchte ihn den Herren, die ihn gewiß gelesen haben, aber doch kaum den Wortlaut noch im Gedächnis haben dürften, in Erinnerung bringen, indem ich ihn zur Verlesung bringe: >Mit Rücksicht auf die Sanktionen mittels Militär, Marine oder Flugzeugen, deren eventuelle Anwendung im Artikel 16 des Paktes< - des Völkerbundpaktes natürlich - >und Artikel 11 dieses Protokolles bestimmt ist, ist der Rat berechtigt, Verpflichtungen der Staaten entgegenzunehmen, welche im vorhinein die militärischen, Marine- Und Luftstreitkräfte bestimmen, mit welchen diese Staaten sofort einschreiten können, um die Durchführung der Verpflichtungen zu sichern, welche nach dieser Seite sich aus dem Pakt und aus diesem Protokoll ergeben. Sobald der Rat den Signatarstaaten die im letzten Absatz des obangeführten Artikels 10 bestimmte Weisung gegeben hat, können diese Staaten außerdem gemäß früher abgeschlossener Verträge ihre militärischen, Marine- und Luftstreitkräfte einem, bestimmten Staate, welcher Opfer eines Angriffes ist, zu Hilfe senden. Die Verträge, von welchen der vorhergehende Absatz handelt, werden vom Sekretariat des Völkerbundes registriert und veröffentlicht und bleiben jedem Mitgliede des Völkerbundes zugänglich, das sich ihnen anschließen will. Ich Verstehe nun diesen Artikel so, daß er implicite die Anerkennung der Regionalverträge beinhaltet und daß es sagt, daß Staaten, weiche solche Regionalverträge abgeschlossen haben, von vornherein erklären können, daß sie, wenn es der Völkerbundsrat verlangt, ihre militärischen Machtmittel den Forderungen des Völkerbundrates zur Verfügung stellen. Nun möchte ich hier den Herrn Minister sehr um eine Aufklärung bitten: Es ist doch ein gewaltiger Unterschied, wenn dieser Artikel 13 dahin aufgefaßt werden soll, daß diese Staaten - und dazu zählt ja auch unser Staat und deshalb haben wir ein besonderes Interesse an der genauen Aufklärung über den Artikel 13 - daß diese Staaten, welche Regionalverträge haben und welche von vornherein ihre Verpflichtung erklären, ihre Militärmacht dem Völkerbundsrat über sein Verlangen zur Verfügung zu stellen, es ist, sage ich, ein großer Unterschied, ob diese Zurverfügungstellung zu geschehen hat in jedem Falle, wenn es der Völkerbundrat verlangt, oder ob diese Staaten, welche die Regionalverträge abgeschlossen haben, berechtigt sind, von vornherein zu erklären, daß sie nur für bestimmte Fälle ihre Militärmacht dem Völkerbundrat zur Verfügung stellen. Das ist natürlich ein ganz gewaltiger Unterschied, und die großen Bedenken, die wir diesem Artikel gegenüber haben müssen, sind begreiflich, weil er diese Staaten, welche Regionalverträge abgeschlossen haben, von vornherein bindet, ihnen von vornherein auferlegt, in gewissen Fällen ihre Militärmacht zur Verfügung zu stellen, also Krieg zu führen. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob das allgemein oder nur für bestimmte spezielle Fälle gedacht ist. Und im letzteren Falle möchte ich denn doch den Herrn Minister bitten, seinerzeit - heute ist noch nicht die Zeit dazu da, - aber seinerzeit, wenn das Genfer Protokoll nach der Abrüstungskonferenz und nach all diesen Ratifizierungen einmal in Kraft treten wird und wenn auch die Èechoslovakei aufgrund dieser Bestimmung des Artikels 13 den Völkerbundrat ihre Militärmacht zur Verfügung stellt - uns dann zu informieren, in welchem Sinne diese Zurverfügungstellung geschieht, ob allgemein oder nur für bestimmte Fälle und für welche Fälle. Das ist - Sie werden das ja alle sofort begriffen haben - ein ganz großer Unterschied, Ich nehme z. B. an, daß dieser Artikel dahin zu verstehen ist, daß sich der Staat, der Regionalverträge abgeschlossen hat, also sagen wir der Einfachheit und Kürze wegen die Èechoslovakei, dem Rat gegenüber nur für bestimmte Fälle verpflichtet; dann ist gewiß die Gefahr der Verwicklung im Kriege keine so eminente wie bei der Zurverfügungstellung für alle Fälle. Ich kann mir nur vorstellen, daß, wenn es richtig wäre, daß die Zurverfügungstellung nur für bestimmte Fälle zu erfolgen hat, nicht für alle Fälle, etwa der Fall herausgegriffen werden könnte, der vor wenigen Jahren ja bei uns sehr aktuell war, und - es hieße sich doch die Augen verschließen, wollte man das nicht für möglich halten - auch in Zukunft aktuell werden kann, nämlich die Restaurierung der Habsburger in Österreich oder in Ungarn. Ich kann mir vorstellen, daß die Èechoslovakei aufgrund dieses Artikels des Genfer Protokolles dem Völkerbundrat mitteilt, daß sie für den Fall des Versuches einer Restaurierung der Habsburger in Österreich oder in Ungarn ihre Militärmacht dem Völkerbundrat zur Verfügung stellt. Das wäre ein spezieller Fall, das ist keine allgemeine Zurverfügungstellung. Ich weiß nicht und kann es heute natürlich auch nicht wissen, ob der Herr Minister des Äußeren das beabsichtigt oder nicht. Immerhin kann ich wohl aus dem, was gewesen ist, daraus schließen, daß ihm ein solcher Gedankengang nicht ganz fremd ist, um es gelinde auszudrücken, und ich möchte sagen, daß ich auch in dieser sehr eingeschränkten Form, der Auslegung des Artikels 13 und in dieser eingeschränkten Anwendung der Bestimmungen des Artikels 13 doch eine ganz bestimmte Gefahr für unseren Staat erblicke. Ich will durchaus keine Mißverständnisse hervorrufen. Der Versuch eine Restaurierung der Habsburger in Österreich oder Ungarn wird bei uns vielleicht noch heftigeren Widerstand finden als bei Ihnen, zumindest denselben Widerstand, und wir haben es ja schon bewiesen und werden es bei jeder Gelegenheit wieder beweisen - wir hoffen, daß es nicht dazu kommen wird, - daß wir bereit sind, einem Versuch, dieses Verfluchte Geschlecht noch einmal in Mitteleuropa zur Herrschaft gelangen zu lassen, mit allen Mitteln entgegen zu treten. Wir glauben aber - und das hat der Karl-Putsch bewiesen, - daß es keiner militärischen Machtmittel bedarf, daß es vielmehr möglich sein wird, durch bloße ökonomische Machtmittel, durch bloße Versuche auf dem Wege der wirtschaftlichen Kampfmittel einem jeden solchen Versuch entgegenzutreten. Wir glauben nicht, daß es unter den gegenwärtigen Verhältnissen in Mitteleuropa notwendig ist, hier die militärischen Machmittel zur Verfügung zu stellen, und wir haben ja gesehen, daß anläßlich des Karl-Putsches die bloße Androhung schon genügt hat, um Ungarn zu Veranlassen, den Herrn, der dort hineingeflogen ist, so rasch als möglich wieder herausfliegen zu lassen. Ich meine also, daß eine solche zur Verfügungstellung nicht notwendig wäre. Wir müssen ganz offen über diese Dinge reden. Ich kann mir auch einen Gedankengang vorstellen, der dahin geht, daß die Èechoslovakei ihre militärischen Machtmittel auch bei einem Versuche der Restaurierung der Hohenzollern in Deutschland zur Verfügung stellt. Auch das wäre theoretisch möglich, wenn ich auch nicht glaube, daß ein so verhältnismäßig kleiner Staat - es soll das keine Beleidigung sein, der Herr Minister des Äußern hat die Èechoslovakei ja selbst einen kleinen Staat genannt- sich in ein solches Abenteuer einlassen würde. Wir stehen einem Restaurierungsversuch der Hohenzollern in Deutschland genau so gegenüber, wie einem Restaurierungsversuch der Habsburger in Österreich.
Ich glaube, daß das eine so wenig wünschenswert ist wie das andere und daß im Interesse der demokratischen Entwicklung die endgültige Beseitigung dieser Herrschergeschlechter zu wünschen wäre. Ich stehe auch nicht so vollständig auf dem Standpunkt, daß man sich nie und unter keinen Umständen in die inneren Verhältnisse eines Staates hineinmischen darf. Es stehen auch die Herren, die diesen Standpunkt in dieser Frage vertreten, nicht in allen Fällen auf dem gleichen Standpunkt, aber ich würde es für ein sehr bedenkliches Abenteuer ansehen, wenn etwa die Èechoslovakei den Schiedsrichter spielen wollte. Sie könnte durch die Auslegung dieser Bestimmung des Artikels 13 sehr leicht zu jener Rolle kommen, die etwa das Österreich Metternichs zu Beginn des 19. Jahrhunderts gespielt hat, welches damals wirklich die Polizei für ganz Europa abgegeben hat. Es wäre sehr bedauerlich, wenn sich etwa die Èechoslovakei gleichfalls zu dieser Rolle hergeben würde. Ich möchte den Herrn Minister des Äußern sehr bitten, ums diesen Artikel 13 des Genfer Protokolles zu erklären, und uns zu sagen, wie er sich ihn vorstellt, und ich möchte ihn ebensosehr bitten, uns die Versicherung zu geben, daß er uns seinerzeit, wenn der Artikel zur Anwendung kommen sollte, mitteile, wie und für welche Fälle er ihn anzuwenden gedenkt. Der Herr Minister sieht daraus, - ich glaube nicht, daß das Genfer Protokoll in gar zu kurzer Zeit schon in Giltigkeit sein wird - für wie lange Zeit ich seine Ministerschaft berechne oder besser gesagt, mit ihr rechne.
Nun, meine Herren, zu einer Frage, über die im Parlament schon so viel gesprochen wurde: das ist zur Frage der Ratifizierung des Genfer Protokolles. Der Herr Minister steht auf dem Standpunkt, daß die Verfassung eine Ratifizierung durch das Parlament, nicht Verlangt, Es steht das ein wenig im Widerspruch zu seinen eigenen Ausführungen, dort, wo er davon sprach, daß die Ratifizierung noch einen Passionsweg der parlamentarischen Kämpfe durchschreiten muß. So, glaube ich, heißt es dort. . . (Ministr zahranièí dr Bene¹: To se vztahuje na státy, které mají podle toho konstrukci!) Ich bitte, in anderen Staaten, ich verstehe schon, aber nachdem es doch sicher demokratische Staaten sind, gibt der Herr Minister damit allerdings zu, daß es doch demokratischere Staaten als die Èechoslovakei gibt, denn da die Demokratie dieser Staaten die parlamentarische Ratifizierung verlangt, müßte die Demokratie dieses Staates nicht undemokratischer sein, als jene. Wir glauben überdies, daß der § 64 der Verfassung in dieser Beziehung sehr klar spricht, denn er spricht von der Auferlegung dauernder militärischer oder anderer Lasten für den Staat oder einzelne Bürger, und nachdem Artikel 13 doch schon ganz klar, mag er nun in weiterem oder engerem Sinne ausgelegt werden, geeignet ist, unserem Staat und seinen Bürgern militärische Lasten aufzuerlegen, so erfordert auch dieser Vertrag schon aus diesem einzigen Grunde die Ratifizierung durch das Parlament. (Souhlas na levici.) Wir erblicken darin, daß dies nicht geschehen ist, eine Verfassungsverletzung. Wir können uns die Gründe hiefür gar nicht denken, glauben aber wohl, es solle ein Präjudiz geschaffen werden für die Zukunft; man will dem Parlament nicht gleich zu große Rechte einräumen. Die Auslegung der Verfassung durch die Regierung widerspricht der Verfassung klar und deutlich, und klar und deutlich spricht die Verfassung für die Vorlegung des Vertrages zur Ratifizierung durch das Parlament. Ich möchte hiebei dem entgegentreten, daß etwa der Versuch gemacht wird, die Zurkenntnisnahme der Erklärung des Herrn Ministers einer Ratifizierung gleichzustellen. Darunter ist natürlich etwas ganz anderes zu verstehen. Es müßte das Genfer Protokoll jetzt oder später, aber jedenfalls bevor es in Kraft tritt, dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden und es genügt die Unterschrift des Herrn Präsidenten allein nicht zu dessen Inkraftsetzung. Wir müssen auf dem Standpunkt beharren, daß vor der parlamentarischen Ratifizierung dieses Genfer Protokoll für uns keine Rechtskraft erlangen kann.
Der Herr Minister hat sich in seinem letzten Expose auch mit dem Verhältnis der Èechoslovakei zu den anderen Staaten befaßt. Der Herr Minister liebt es immer in seinen Exposés, die anderen Staaten ein Art Revue passieren zu lassen. Er liebt es da so gewissermaßen wie am Semesterschluß eine Art Zeugnisverteilung vorzunehmen und die einzelnen Staaten nach ihrem besseren oder schlechteren Verhalten - seiner Ansicht nach natürlich - zu klassifizieren. Wir freuen uns, daß diesmal wenigstens Deutschland die Klasse >Sehr gut< bekommen hat und wir sehen, daß sich von Jahr zu Jahr die Klassifizierung steigert, Deutschland also offenbar ein besseres sittliches. Betragen zur Schau trägt, als früher. Ich weiß nicht, welchen Eindruck das in Deutschland machen wird, das ist auch nicht meine Sache, ich möchte nur meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß sich die Beziehungen zwischen der Èechoslovakei und Deutschland zu sehr guten gestaltet haben. Wenn aber der Herr Minister in seinem Exposé, auf die inneren Verhältnisse Deutschlands eingehend, feststellt, daß sich diese inneren Verhältnisse seit seinem letzten Expose doch wesentlich gebessert haben und daß zu hoffen ist, daß sie sich in Zukunft noch weiter bessern, Vermissen wir die Parität bezüglich Ungarns. Wenn schon klassifiziert wird, dann möge überall klassifiziert werden und man möge nicht nur bei dem einen Staat, wo es einem vielleicht etwas leichter fällt, die Klassifizierung Vornehmen und bei dem anderen Staat, wo es etwa etwas schwieriger wäre, eine Besserung festzustellen, um die Klassifizierung herumgehen. Wenn wir bedenken, daß die Èechoslovakei mit dazu geholfen hat, das derzeitige System in Ungarn zu stabilisieren durch Gewährung von Krediten an diese Regierung, so wird es uns schon einigermaßen verständlich, warum der Herr Minister es unterlassen hat, sich auch mit den inneren Verhältnissen in Ungarn zu befassen. Wir, meine Herren, stehen auf dem Standpunkte, daß einem System a la Horthy, daß dieser Regierung in Ungarn ein demokratischer Staat nicht einein Heller zu geben hat, daß alle jene Versprechungen, welche seinerzeit an die Gewährung des Kredits an Ungarn geknüpft wurden, nicht eingehalten wurden und daß wir schon daraus ersehen, wie wenig vertragsfähig dieses Horthy System in Ungarn ist.