Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì o 211. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 11. èervna 1924.

Øeè sen. Niessnera (viz str. 477 tìsnopisecké zprávy):

Meine Herren! Ich muß im Namen meines Klubs vor allem mein Erstaunen darüber ausdrücken, daß der ganze Inhalt der Tagesordnung der heutigen Sitzung zwei Immunitätsfälle sind. Das zeigt die ganze Trostlosigkeit, in welche das Parlament hineingeraten ist, es zeigt, daß der Karren wieder einmal vollständig stockt und es soll der Öffentlichkeit dadurch, daß wenigstens doch Tagungen des Senates stattfinden, eine Art Tätigkeit vorwegtäuscht werden. Das ist sicher ein ganz unzureichendes Mittel. Aber eine Tagesordnung, die sich darin erschöpft, daß zwei Immunitätsfälle verhandelt werden, ist gewiß nicht ausreichend, um glauben zu machen, daß das Parlament aktionsfähig ist. Die Herren Abgeordneten und Senatoren müssen oft zwölf, vierzehn und zwanzig Stunden weit herreisen und die ganze Tätigkeit, zu der sie hier aufgefordert werden, besteht darin, daß sie die Zustimmung zur Auslieferung zweier Senatoren verweigern sollen.

Mein Herren! Ich muß auch zum Inhalt des uns erstatteten Berichtes sowohl im Falle des Herrn Senators Duchaj als im Falle des zweiten zur Verhandlung stehenden Falles einige Worte sprechen. Ich bitte mir zu gestatten, daß ich zu beiden Fällen unter einem spreche, damit ich mich nicht noch einmal zum Worte melden muß. Diese beiden Fälle zeigen, bis zu welchem Maße das Immunitätsrecht und die Praxis des Imunitätsausschusses verwildert ist. (Nepokoj. - Sen. Polach: Man versteht ja kein Wort!)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Sen. Niessner (pokraèuje): Wir haben leider bei jedem Immumtätsfall entweder über die ungleiche, ungerechte inkonsequente Art der Handhabung des Immunitätsrechtes Anlaß zu Beschwerden, und leider ist es auch bei diesen beiden Fällen der Fall. Im Berichte, den der Herr Berichterstatter Dr Krouský erstattet hat, ist Verschiedenes sehr auffällig. Vor allem sind es drei Momente, die in die Augen fallen.

In dem Berichte werden mit großer Vorsicht, mit besonderer Schonung die Äußerungen Übergangen, die Herr Senator Duchaj gegen die Privatklägerin gemacht hat, auf deren Verlangen hin die Auslieferung des Herrn Senators wegen des Verbrechens der Verleumdung verlangt wird. Es ist mir kaum ein Fall bekannt, zumindest kein politischer, wo nicht wortgetreu und haargenau alles, was die Regierungsvertreter in solchen Fällen als Äußerungen des betreffenden Redners zu Papier gebracht haben, hier in den Berichten angeführt worden wäre. In diesem Falle verschweigt man die Äußerungen, man verschweigt sie, wie ich glaube, zu einem ganz bestimmten Zwecke, nämlich Herrn Senator Duchaj zu entlasten, sein Delikt möglichst geringfügig erscheinen zu lassen. Da muß dem gegenüber hervorgehoben werden, daß Herr Senator Duchaj beschuldigt ist, ehrenrührige Äußerungen gemacht zu haben; ob er mit Recht beschuldigt wird, weiß ich nicht, weiß niemand hier im Saale, ich behaupte, auch der Herr Berichterstatter kann diese Gewißheit nicht haben, weil ihm nicht die Funktion des Richters zusteht, weil er nicht den Apparat des Gerichtes zur Verfügung hat und ihm die Möglichkeit der genauen Prüfung des Zeugen- und Beweismaterials fehlt. (So ist es!) Ich weiß also nicht, ob Herr Senator Duchaj diese Äußerungen getan hat, aber sie gehen dahin, daß er die Klägerin, eine Lehrerin, beschuldigt hat, in der Schule Orgien gefeiert und sich unzüchtig und unmoralisch aufgeführt zu haben, alles Beschuldigungen, die geeignet sind, die Privatehre einer Frau auf das tiefste zu beschmutzen und herabzusetzen. Das ist ein Fall, der an und für sich den Immunitätsausschuss und den Senat bestimmen müßte, unbedingt die Sache gründlich zu prüfen und der angegriffenen Person die Möglichkeit zur Rehabilitierung zu verschaffen. Das tut der Immunitätsausschuß nun nicht.

Die zweite auffällige Sache, um die es sich handelt, ist folgende: Die Klage ist am 16. August 1922 eingebracht worden. Es sind also nahezu zwei Jahre verflossen; heute kommt die Sache endlich vor das Plenum des Senates. Erinnern Sie sich doch daran, mit welcher Raschheit, Pünktlichkeit und Präzision andere Fälle hier zum Vortrage gelangen, wie rasch man sich insbesondere beeilt, solche Dinge der Erledigung zuzuführen, wenn es sich um einen oppositionellen Abgeordneten oder Senator handelt. In diesem Falle sind aber nahezu zwei Jahre seit Einbringung der Klage verflossen, und erst heute hat der Senat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Noch eine dritte auffällige Sache: Der Immunitätsausschuß stellt sich auf den Standpunkt, er habe die Sache geprüft und sei zur Überzeugung gekommen, der Herr Senator Duchaj hätte diese Äußerungen nicht getan. Ich bemerke von vornherein, daß eine solche Prüfung in Fällen, wo es sich um ein Privatdelikt handelt, nie und nimmer eine Angelegenheit des Immunitätsausschusses und auch nicht des Senates sein kann. Wir sind hier kein Gericht über Privatdelikte (So ist es!) und wir dürfen nicht die Gerichte ausschalten und illusorisch machen, wir dürfen bei Privatdelikten nicht zweierlei Recht konstruieren. Wir müssen die politische Redefreiheit der Senatoren wahren, aber wenn es sich um eine Verleumdung, um eine Ehrenbeleidigung, um einen Diebstahl oder sonst ein gemeines oder Privatdelikt handelt, muß ein Senator wie jeder andere Staatsbürger den Gesetzen unterstehen. (Souhlas.) Ich wundere mich, daß nicht die Mehrheit diesen selbstverständlichen Standpunkt einnimmt, daß wir, die Minderheit, Sie daran erinnern müssen, die Gesetze des Staates zu beobachten. Die Majorität kommt also zu dem Schlüsse: Weil Herr Senator Duchaj diese Äußerungen nicht gemacht haben soll, wird seine Nichtauslieferung beantragt. Aber bitte, meine Herren, da ist die dritte auffällige Sache, von der ich gesprochen habe. Es heißt, daß Herr Senator Duchaj und daß auch Herr Bischof Zoch als Zeuge einvernommen wurde, dem gegenüber die beleidigenden Äußerungen gefallen sein sollen und daß dieser als Zeuge erklärt hätte, daß er mit dem Herrn Senator Duchaj über die Privatklägerin überhaupt nicht gesprochen habe. Seinerzeit, das war im Jahre 1920, gelegentlich einer Eisenbahn-fahrt, die er mit dem Senator Duchaj gemeinsam gemacht hat - das hat der evangelische Bischof Zoch erklärt, hätte er mit dem Herrn Senator überhaupt nicht über die Privatklägerin gesprochen, der Herr Senator Duchaj könnte also infolgedessen diese Äußerungen nicht getan haben, ja, der Name der Privatklägerin Vlasta Klavikova sei überhaupt nicht gefallen. Und nun ist in dem Berichte Folgendes auffallend: Der Herr Kollege Duchaj erklärt, als Zeuge vom Immunitätsausschuß einvernommen, daß er die Klägerin überhaupt nicht kenne und daß er bis zum Gespräche mit dem Bischof Zoch sie nicht einmal dem Namen nach gekannt habe. Das heißt, er hat erst in einem Gespräche mit dem Bischof Zoch den Namen der Privatklägerin erfahren. Der Herr Bischof Zoch aber erklärt, es sei in dem Gespräche mit Herrn Senator Duchaj der Name der Klägerin überhaupt nicht gefallen. Da muß rein der Heilige Geist seine Hand im Spiele gehabt haben. Es ist überhaupt nicht gesprochen worden und dennoch hat Herr Senator Duchaj erst von dem Momente der Zusammenkunft mit dem Bischof Zoch, seit dem Gespräche mit diesem, Kenntnis vom Namen der Privatklägerin erhalten. Das sind sehr auffällige Dinge, die der Herr Berichterstatter scheinbar übersehen hat, die aber nur darauf hinweisen, daß eine üble Praxis in Immunitätsangelegenheiten besteht.

Ich weise darauf hin, daß Sie erst vor wenigen Tagen hier im Senat die Preßgesetznovelle beschlossen haben, wonach Ehrenbeleidigungen aus der Kompetenz der Schwurgerichte ausgeschieden und den sogenannten Schöffengerichten überwiesen werden. Das Hauptmotiv zur Einbringung und Beschließung des Gesetzes sind die angeblich schlechten Sitten der Presse und die Notwendigkeit strengerer Maßnahmen zur Besserung ihres Tones und zur Herbeiführung einer größeren Verantwortlichkeit. Heute, kaum 14 Tage nach Beschlußfassung über dieses Gesetz, schaffen Sie selbst die Möglichkeit, wenigstens für einzelne Senatoren, wo Ihnen daran liegt, daß eine solche Entscheidung herbeigeführt wird, daß solche gute Sitten wenigstens für Ihren Kreis nicht Platz zu greifen brauchen.

Nun gestatten Sie mir noch im Zusammenhang eine Gegenüberstellung mit dem nächstfolgenden Fall, mit dem Auslieferungsantrage betreffend den Herrn Senator Josef Barinka. lch bemerke, daß ich und meine Parteifreunde für die Nichtauslieferung des Senators Barinka sind. Denn hier handelt es sich um ein politisches Delikt und, wie ich meine, um ein sehr geringfügiges politisches Delikt. Aber es ist nicht das Wesentliche, daß er nicht ausgeliefert wird, sondern wesentlich ist die Begründung, die man dem Antrag auf Nichtauslieferung gibt. Diese Begründung läßt ungeheuer tief blicken. Der Herr Senator Barinka soll die schrecklichen Äußerungen gemacht haben, die Èechen seien ohne alles in die Slowakei gekommen, hätten alle Stellen und Arbeitsplätze in Beschlag genommen, während sie den Slowaken keine Beschäftigung gaben. Darum sei das slowakische Volk ohne Arbeitsmöglichkeit und die Slowaken sollten deshalb den Èechen, die in der Slowakei sind, den Weg weisen, damit sie nach Böhmen zurückkehren. »Die Èechen brachten den Hus in die Slowakei, nahmen dem Volke die Kirchen und den römisch-katholischen Glauben weg. Wozu seien also die Èechen in der Slowakei notwendig?«

Nun, meine Herren, ich glaube, das ist sicher keine Äußerung, durch welche das èechische Volk sich beleidigt zu fühlen braucht. Das sind Äußerungen, die im politischen Kampfe sehr oft ähnlich hinüber und herüber fallen und sie stehen sicherlich nicht dafür, das Gesetz zum Schutze der Republik zu strapazieren, denn die Republik steht unseres Erachtens auf viel zu festen Füssen, als daß sie durch solche Äußerungen irgendwie erschüttert werden könnte. - Am allerwenigsten wäre es nötig, deshalb die Immunität eines Senators aufzuheben. (Výbornì!) Aber aus dem Berichte der Immunitätsausschusses scheint hervorzugehen, daß, wenn Herr Senator Barinka sich anders verantwortet hätte, er ausgeliefert worden wäre. Ich gebe zu; die Worte, die Herr Sen. Barinka in der fraglichen Versammlung gesprochen hat, sind nicht gerade sehr freundlich. Aber dennoch meine ich, hätte der Immunitätsausschuß und der Senat vor allem eine Pflicht: Dem Staatsanwalt die Zumutung gründlich auszutreiben, künftig zu wagen, wegen solcher Geringfügigkeiten die Auslieferung eines Senators oder Abgeordneten zu verlangen. Statt dessen läßt der Ton und der Inhalt der Begründung des Antrages darauf schließen, daß der Herr Sen. Barinka sicher ausgeliefert worden wäre, wenn er nicht einen Canossagang angetreten hätte. Nicht weil es sich um einen Anschlag auf die Immunität handelt, nicht darum, weil der Immunitätsausschuß zu der Auffassung gelangt ist, daß das Delikt zu geringfügig, zu nichtssagend war, der Auslieferung zuzustimmen, nicht deshalb beantragt der Immunitätsausschuß die Nichtauslieferung, sondern weil der Senator Barinka eine Art Abbitte geleistet hat. Man muß das im Original nachlesen: »Senator Barinka wurde einvernommen und leugnet, daß er sich so ausgedrückt habe, wie es ihm die Strafanzeige als Schuld auslegt, und er versichert, daß seine Ansprüche in der Übersetzung unrichtig wiedergegeben seien. Zum Beweise, daß er mit dem èechischen Volke sympati-siere, führt er weiters an, daß er vor dem Umsturz sich für die Einigkeit und Brüderlichkeit der Èechen und Slowaken betätigt habe, daß er aus einer patriotischen, slowakischen Lehrerfamilie stamme, daß er die èechische Schule in Walachisch-Klobouk und Walachisch-Meseritsch besucht habe usw. und daß er schließlich sogar seine Tochter an einen Èechen verheiratet habe.« Und nun sagt der Imnuuitätsausschuß: »Z tìchto dùvodù, a že jednalo se vlastnì o volební agitaci, získati co nejvíce volièù pro stranu ludovou…« usw., d. h.: »aus diesen Gründen und weil es sich um Wahlagitation gehandelt hat, um die größtmögliche Zahl der Wähler für die Ludová strana zu gewinnen...« wird die Auslieferung verweigert aus allen diesen Gründen und unter anderem auch deshalb, weil er ein Patriot ist und weil er seine Tochter an einen Èechen verheiratet hat. Die Katastrophe, die Konsequenzen wären gar nicht auszudenken - stellen Sie sich vor, die Tochter des Herrn Sen. Barinka hätte sich zufällig, (Výkøiky.) wie es ja immerhin möglich wäre, in einen Deutschen oder Magyaren verliebt und hätte ihn geheiratet. Er wäre ein Rabenvater, wenn er deshalb seine Einwilligung verweigert hätte. Die Folge aber wäre gewesen, daß er in diesem Falle ausgeliefert und eingesperrt worden wäre. Er hätte in diesem Falle nicht ein so glänzendes Alibi nachweisen können wie in diesem Falle, wo er sich sogar mit einem èechischen Schwiegersohn auszuweisen imstande war. Und er wäre ausgeliefert worden. Es ist das eine ganz unmögliche Praxis, in beiden Fällen.

Wir werden selbstverständlich für die Nichtauslieferung des Herrn Sen. Barinka stimmen, aber nicht aus den Gründen, wie sie hier angeführt sind, nicht deshalb, weil er ein Patriot ist - wir sind für die gleiche Behandlung aller Senatoren - und nicht deshalb, weil er seine Tochter an einen Èechen verheiratet hat, sondern deshalb, weil wir für die Aufrechterhaltung und den Schutz der Immunität eintreten. (Potlesk a souhtas na levici.)