Øeè sen. Jessera (viz str. 408 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wenn ein Gesetz schon durch seinen Titel zur Kritik herausfordert, so ist es das Gesetz mit den zungenbrecherischen Namen »Inkompatibilitätsgesetz«. Wort und Begriff entstammen dem ungarischen Parlamentslatein, also einem Milieu, in welchem sich mittelalterliche Oligarchie mit östlicher Korruption vermengt hat, was nur möglich war im ungarischen Staate, weil eine Clique des magyarischen Volkes sich als Herr und Besitzer des Staates aufspielte. Im Namen des magyarischen Staatsvolkes wollte sich diese Clique in den ausschließlichen Besitz der politischen, finanziellen und wirtschaftlichen Macht setzen. Wie groß die Ahnlichkeit mit den heimischen Verhältnissen ist, dafür wollen wir einmal eine èechische Stimme als Kronzeugen anführen. Šalda sagt in einem èechischen Blatt: »In der Theorie sind wir eine parlamentarische Demokratie, in der Praxis aber nähern wir uns bedenklich einer Oligarchie. Unser erstes Auftreten hat sich nicht ohne wirtschaftliche Katastrophen und unreine finanzielle Machenschaften beholfen. Ich glaube daß man einmal diese ersten fünf Jahre der Republik als sogenannte Gründer- oder schmutzige Jahre kennzeichnen wird. Man wird höllische Tragikomödien darüber schreiben, wie die Ideen der Staatswirtschaftler, Kulturphilosophen und der volkswirtschaftlichen Denker in die Praxis umgesetzt worden sind.« Ganz ähnliche Verhältnisse herrschen ja bekanntlich auch in einer Reihe von anderen Staaten, ich erinnere daran, daß unmittelbar nach dem Kriege des Jahres 1870 in Deutschland eine Gründerperiode eingetreten ist, ich erinnere an die grandiosen Korruptionsaffären in Amerika, ich erinnere an die Panamaaffäre in Frankreich. Das Ausnützen de Mandates für geschäftliche Zwecke ist daher an sich keine spezifische èechoslovakische Einrichtung. Was aber die heimische politische Korruption von der ausländischen unterscheidet, ist die nationale Maske, die ihr umgebunden wird. Der amerikanische Korruptonist treibt sein Handwerk ohne jene Beschönigung, er schützt keine allgemeinen Interessen vor. Der heimische Korruptionist aber will der Bevölkerung vortäuschen, daß ihm vor allem nur das Interesse des Staates und das der èechischen Nation maßgebend sei. Nun, sehen Sie, meine Herren, diese Stärkung der èechischen Stellung, die hier angestrebt wird nicht darin, daß die èechischen Unternehmer beispielsweise neue Kraftquellen erschließen, sondern darin, daß sie möglichst den deutschen Besitz schwächen, sich ihn soviel als möglich aneignen, Sie sehen sie in der Überführung deutschen Besitzes, in der möglichst billigen Enteignung solcher durch deutschen Fleiß geschaffener Einrichtungen, mit einem Worte, die Bevölkerung wird nicht darauf hingeleitet, ihre Zukunft durch eigene Arbeit zu gründen,.sondern durch Ausnützung einer politischen Konjunktur. So hat sich denn im èechischen Volke vielfach die Meinung herausgebildet, die Machtmittel des Staates stünden ihm als Angehörigen der Staatsnation zu, zum Beispiel um eine unangenehme Konkurrenz auszuschalten.

Wer hat aber nun diese auf Protektionismus aufgebaute Wirtschaftspolitik, die zwangsweise natürlich zur Korruption führen muß, hervorgerufen? Die Regierung selbst. Wenn zum Beispiel der Chef der mährischen Landesverwaltung seinerzeit gesagt hat, daß die illoyalen Staatsbürger nur Anspruch haben auf das nackte Recht, die loyalen aber auch auf das Entgegenkommen, so wird dadurch der Charakter der politischen und wirtschaftlichen Verwaltung vollständig verkehrt. Meiner Ansicht nach hat die Verwaltung nur zwei Aufgaben: Alles, was wider das Gesetz ist, abzuweisen, und alles zu fördern, was die Erfüllung der staatsbürgerlichem Pflichten erleichtert und was die allgemeine, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Bevölkerung, der Staatsbürger also, begünstigt. Was hat sich aber aus dieser merkwürdigen Auffassung des Landeschefs ergeben? In Brünn hat sich bekanntlich eine neue deutsche Partei gegründet und es ist in ganz Mähren ein offenes Geheimnis, daß man sehr viel erreichen kann, was man sonst nicht erreichen könnte, wenn man sich dieser neuen Partei, die noch nicht einmal hier im Parlament vertreten ist, bedient. Das sind die loyalen Staatsbürger, die nach Auffassung des Landeschefs Anspruch nicht nur auf das nackte Recht, sondern auch auf eine besondere Berücksichtigung haben. Nun, diese Unterstützung und Förderung besteht natürlich nicht nur in Liebenswürdigkeiten, sondern sie kostet auch etwas. Ich bin weit entfernt davon ze behaupten, daß die Herren für ihre Person etwas nehmen, aber zur Parteiunterstützung, zur Unterstützung des Blattes oder in irgendeiner anderen Form. Ich frage Sie: Ist das nicht ausgesprochene politische Korruption, die Ausnützung der politischen Situation für, sagen wir in diesem Falle, für Parteizwecke? Wenn ein Handelsminister hier, ich glaube, es war hier im Hause, öffentlich als seine Aufgabe, als Aufgabe der Regierung bezeichnet hat - es war der seinerzeitige Handelsminister Dr. Stránský - die Bevorzugung der èechischen Industrie, so öffnet er doch der parlamentarischen Korruption sperrangelweit das Tor. Er bricht vor allem andern den redlichen Beamten das Rückgrat. Wenn ein Parlamentarier z. B. für eine minderleistungsfähige èechische Firma bei irgeneiner Behörde interveniert und dabei auf diese Intentionen des Handelsministers hinweist, so bleibt auch dem pflichttreuesten Beamten kaum etwas anders übrig, als Ja und Amen zu sagen und dem Betreffenden die entsprechende Unterstützung angedeihen zu lassen. Aber die verderbliche Rückwirkung solcher ministerieller Äusserungen reicht noch weiter. Sie begründet die Schaffung fauler Unternehmungen, die Unreallittät der Geschäftsgebahrung, die waghalsigste Spekulation, denn diese wirtschaftlich unlauteren Elemente rechnen mit Recht auf die amtliche Unterstützung und im allerschlimmsten Falle auf eine amtliche schonende Behandlung im Falle eines wirtschaftlichen Zusammenbruches, wie wir es bei einer ganzen Reihe von Banken gesehen haben, bei denen der Staatsanwalt beide Augen zugedrückt und noch die Hand auf die Augen gelegt hat. Solange die Regierung und. die Mehrheit an dem Grundsatz der Nacionalisierung die Wirtschaft festhält und solange hervorragende Persönlichkeiten wie Dr. Kramáø für diesen Grundsatz öffentlich eintreten und die Regierung die praktische Handhabe dazu bietet, solange wird die Korruption eine unvermeidlieche Begleiterscheinung sein, solange wird auch die Verbindung von Mandat und Geschäft bestehen und das Unvereinbarkeitsgesetz wertlos machen.

Das Gesetz ist unnötig. Wenn offene Korruption in Form von Betrug, Täuschung oder Bestechung vorliegt, da hat das Strafgesetz Paragraphe genug, um den Staatsanwalt zu beschäftigen. Die ofiziell gebilligte Nationalisierungstendenz aber gestattet es geschäftstüchtigen Parlamentariern, ihren Interventionen eine Form zu geben die ihre Tätigkeit noch als vereinbar mit ihrem Mandat erscheinen läßt, mindestens aber nicht als unehrenhaft. Wenn es den Mehrheitsparteien und der Regierung ernstlich um die Reinheit der parlamentarischen Tätigkeit zu tun ist, dann müssen sie ängstlich dafür sorgen, auch den Schein zu vermeiden, als sei die Zugehörigkeit zu einer Partei ein Vorteil oder ein Nachteil für den Beschuldigten. Die Rückwirkung des Gesetzes kann auf die Offentlichkeit, fals es in dieser Form angenommen werden sollte, heute schon ziemlich genau vorausgesagt werden. Eine Anklage wird nur in den Fällen erhoben werden, in denen die Unvereinbarkeit offen und klar zu Tage liegt, mit anderen Worten: Wer es versteht, seine Geschäftspolitik zu verschleiern und das gute Gesicht zu wahren, der kann ruhig schlafen. Ganz besonders aber muß er bemüht sein, seinen Geschäften eine Form zu geben, die sie nicht als unehrenhaft oder als Bereicherung erscheinen lassen. Das ist den Herren, die aus der Politik ein Geschäft machen, nicht schwer, denn diese Herren, die solche Geschäfte machen, sind mit allen Salben geschmiert und haben die Unterstützung der unredlichen Beamten für sich, die über eine große Kenntnis des Aktenmaterials verfügen und bis zu einem gewissen Grade die ganze Entwicklung in der Hand haben.

Man kann nicht annehmen, daß die Schöpfer dieses Gesetzes die Unzulänglichkeit dieses Gesetzes nicht erkannt hätten. Man darf daraus allerdings nicht schließen, daß sie die Korruption als solche begünstigen wollten. Aber die Herren waren damals in einem argen Dilemma. Auf der einen Seite wollten sie tatsächlich der aufgelegten sich häufenden Korruption entgegentreten, auf der anderen Seite mußten sie Rücksicht auf die letzten Ziele der èechischen Politik nehmen, nämlich Rücksicht auf die Förderung des Einflusses der èechischen Bevölkerung auf die gesamte Wirtschaft des Staates. Und so haben sie, um diesem Dilemma zu entgehen, zwei Siebe geschaffen, das eine, das grobe, ist das Präsidium, das andere, das feine, ist der Immunitätsausschluß. Damit wollen sie alle jene Fälle, bei denen man eventuell noch sagen kann, sie dienen lediglich der Nationalisirungstendenz, aus der Gruppe der korruptionistischen Affären herausheben. Die Wirtschaft ist kein Politikum, aber in diesem Staate ist sie ein Nationalpolitikum, und solange Sie an diesem Grundsatz festhalten. solange wird jedes Gesetz, das hier geschaffen wird, vollständig wertlos sein. Solange Sie einen Unterschied zwischen Staatsvolk und Minderheitsvölkern machen, solange Sie aus der Zugehörigkeit zum Staatsvolk einen Vorzug machen und aus der Zugehörigkeit zu einer Minderheit einen Nachteil, solange Sie mit einem Wort das System nicht ändern und aus dem Nationalstaat das machen, was er wirklich einen Staat.der Nationalitäten, solange die Minderheiten nicht heranziehen zur Kontrolle der Mehrheit, solange werden Sie unkontrolliert verwalten und solange wird die Korruption aufrecht bleiben. (Potlesk na levici.)

Øeè sen. prof. dr Hilgenreinera (viz str. 410 tìsnopisecké zprávy):

Senatoren und Senatorinnen! »Nebát se a nekrást, sich nicht fürchten und nicht stehlen!« Das war die Devise, die vom Präsidenten dieses Staates hinausgegeben worden ist. »Krást a se nebát, stehlen und sich dabei ja nicht fürchten!« das war das Echo, das aus manchen Kreisen ihm entgegenschallt.

Spiritusaffaire, Benzinaffaire, Pferdeaffaire, Zuckeraffaire, Zichorieaffaire, eine Unmenge von Skandalen, die gerade von den Blättern der Kaalition am allerbreitesten geschlagen worden sind. Wir Deutsche standen eigentlich als überraschte Zuschauer daneben, wir wurden in die Familiengeheimnisse der Koalition nur durch die èechischen Blätter eingeweiht. Aber was geschah immer: Erst ein Mohrenskandal auf der ganzen Linie, dann wurde es stiller und stiller, und schließlich verliefen alle diese Skandalaffairen ruhig im Sande. Ministerpräsident Švehla trat am Anfang der Session vor das Abgeordnetenhaus und was sagte er zur Erklärung disser Vorgänge? »Es stiehlt die ganze Welt, warum soll bei uns nicht auch gestehlen werden?« Darauf etwa gingen seine Ausführungen, wenn man sie in kurze Worte fassen will; hinaus. Zu gleicher Zeit aber küngigte er für dieselbe Session die Einbringung einer Preßnovelle an, wir haben sie in den letzten Tagen erlebt. Sie geht hauptsächlich darauf hinaus, den Redakteur zu zwingen, bei Preßangriffen gegen dis persönliche Ehre den Autor zu nennen, das Blatt kommt sonst in Gefahr, eingestellt zu werden. Auf diese Weise wird scheinbar die Privatehre geschützt und das ist zweifelsohne notwendig, aber es ist ganz klar, daß unter solchen Umständen diskrete Mitteilungen an die Presse höchst selten werden. Mitteilungen, die oft allein dazu führen können, den Schuldigen aufzudecken.

Das ist ja auch das System, das die Polizei anwendet. Die Polizei sendet oft Berichte an die Presse, die nicht auf erwiesenen Tatsachen, sondern lediglich auf Indizien fussen. Die Polizei sagt darin manchmal viel mehr, als nachher bei der Schlußverhandlung herauskommt. Aber man riskiert in den Polizeiberichten die Ehre der einzelnen Angeklagten durch halbbewiesene Dinge, um das Publikum zu intersssieren, damit das Publikum Weiteres mitteile und so dis volle Aufdeckung des Verbrechens herbeiführe.

Die Pressedrosselung war der erste Streich, den die Regierung führte, um den Skandalaffairen zu begegnen, sie versuchte, die Ankläger mundtot zu machen. Das »Právo Lidu« und das:»Rudé Právo« und alle anderen ßlätter werden es sich künftig mehr überlegen müssen, wenn sie da und dort eine Anklage gegen eine Koalitionspartei oder eine andere Partei erheben. Warum? Weil sie fürchten müssen, mit dem Staatsanwalt in Konflikt zu geraten. (Sen. Smrtka: On musí dokázat!) Der Beweis liegt nicht immer so klar, daß man alle Beweismomente anführen könnte, aber die Öffentlichkeit, die für einen Fall interessiert wird, hat es manchmal in der Hand, dis Presse-Anklage aufzuklären. Und darum muss es dem Journalisten auch erlaubt sein, auch wenn nicht der volle Beweis vorliegt, dringende Indizien zu saßen, genau wie die Polizei Indizien angibt, um die vollständige Aufdeckung eines Verbrechens herbeizuführen.

Der zweite Streich, den die Regierung gegen die Skandale führt, scheint aufrichtiger und wirksamer zu sein, es ist das heutige Gesetz der Inkompatibilität, das Gesetz von der Unvereinbarkeit des politischen Mandates mit verschiedenen gewerblichen Unternehmungen. Das Gesetz müssen wir alle in seiner Tendenz aus vollem Herzen begrüßen, denn einem jeden von uns maß es persönliche Herzenssache sein, daß der Beruf des Abgeordneten und Senators als solcher mit reinen Händen, mit ehrlicher Gesinnung vor der Öffentlichkeit stehe. Gescheidt kann unter uns nicht jeder sein, (Sen. Smrtka: To je dobøe, že to uznáváte!) und Rednergabe kann auch nicht jeder haben, dafür kann er nichts; daß einer sozialselbständig, auch das ist nicht jedem aus uns gegeben. Aber ehrlich kann jeder sein, und reine Hände kann jeder haben und muß auch jeder unter uns haben. Und dieses Gesetz, das darauf hinarbeitet, kann uns nur herzlich willkommen sein, seine Tendenz wird, glaube ich, vom ganzen Hause ohne Ausnahme begrüßt.

Aber eine andere Frage: entspricht das Gesetz, das heute vorliegt, entspricht das auch dieser Absicht, wird es erfolgreich sein? Es ist schon von mehreren Seiten hier betont worden, daß das Gesetz ausschaut wie ein Luftstreich oder wie wir Deutche sagen: Wasch mir den Pelz und mach mir ihn nicht naß! Was auf der einen Seite verurteilt wird, wird zumeist auf der anderen Seite wieder zugelassen. Man muß sich im Ernst fragen, in wieviel Fällen wohl das Gesetz je einmal praktisch werden wird? Nicht deswegen, weil der Tatbestand des Gesetzes nicht manchmal gegeben wäre, sondern weil es bei der Aufdeckung solcher Verbrechen soviele Fragen zu lösen gibt, daß es schwerlich einmal zu einer derartigen Strafverhandlung kommen wird. Tatsächlich hat auch drüben im Hause und hier der Referent und der Minister selbst darauf hingewiesen, das Gesetz werde weniger praktische Bedeutung, als vorbeugende, präventive Bedeutung haben und für den einzelnen gleichsam nur eine Warnung sein, sich im Erwerbstrieb, in seinem Geschäftsegoismus nicht zu weit vorzuwagen, auch dann, wenn das eigene Gewissen nicht ausreicht, sich reine Hände zu bewahren. Das Gesetz schließt Abgeordnete und Senatoren aus von der Leitung oder Verwaltung von Erwerbsbetrieben, welche fortlaufende Regierungslieferungen haben, es schließt Abgeordnete und Senatoren aus von der Rechtsvertretung bei solchen Verträgen mit dem Staat, schließt sie aus von der Vermittlung solcher Geschäfte mit dem Staat und beschränkt die Bezahlung derartiger Geschäfte auf die berufsmäßige Taxe, was insbesondere auf die Advokaten eingestellt ist; es will den Abgeördneten und Senator als solchen überhaupt zurückhalten von der eigennützigen Beschäftigung mit privaten Geschäften, eine Sache, die ohnedies schon durch die Verfassung von vornherein ausgeschlossen worden ist, ohne daß sie aber in der Praxis voll gehandhabt würde. Wird etwa-diese Bestimmung bezüglich der Vermittlungen bei der Regierung so gehandhabt, wie es die Verfassung intendiert? Keineswegs, vielleicht auch deswegen, weil diese Bestimmung kaum durchgeführt werden kann. Denn wenn ein Abgeordneter oder Senator einem Akt, der nicht laufen will, der Monate lang nicht vorwärts kommen kann, dadurch Beine zu machen trachtet, daß er bei der betreffenden Behörde vorspricht, widerspricht es eigentlich, weil es ein Privatgeschäft ist, dem Wortlauf der Verfassung, die Praxis aber richtet sich, soviel ich weiß, nicht nach dem Verfassungsparagraph und die Botengänge sind ungezählt. Am deutlichsten im Gesetz ist der 8, der Präsidentenparagraph, sozusagen der Prášekparagraph, durch den dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses bzw. des Senates verboten wird, als Vorstandsoder Verwaltungsratsmitglied von Erwerbsgesellschaften zu fungieren.

Wir müssen uns nun einmal fragen: wer konstatiert denn, ob einer der jetzigen oder künftigen Abgeordneten oder Senatoren sich in irgeneiner Weise gegen das Gesetz vergeht? Es wäre das Natürlichste, daß man tins alle eine Erklärung unterschreiben ließe, daß unsere geschäftliche Stellung ganz und gar dem Gesetz entspreche. Das ist aber nicht der Fall und wird auch für die künftig angelobenden Abgeordneten und Senatoren nicht der Fall sein. Und so schwebt nach dieser Seite hin das Gesetz vollkommen in der Luft. Fragen wir weiterhin: wer komstatiert die Unvereinbarkeit? Da hören wir: Der Inkompatibilitätsausschuß der betreffenden Kammer, und endgiltig der Wahlgerichtshof. Nun, meine Herren, das kommt mir wahrhaftliglich so vor, als ob man den Bock zum Gärtner machen wollte. Denn die Geschäfte, die bei uns ausgeschlossen werden sollen, die unsauberen Geschäfte, die Profitgeschäfte mit der Regierung, die werden doch nicht von Mitsliedern der Minorität, der Opposition gemacht, snodern von den Mitgliedern der Majorität, alsa gegenwärtig von dein Koalitionsmitgliedern. Diese Koalitionsmitglieder werden im Inkompatibilitäts-ausschusse die Mehrheit haben, von der es einzig abhängt, Inkompatibilitätsfälle vor den Wahlgerichtshof zu bringen. Es müßte mit sonderbaren Dingen zugehen, wenn man es nicht verstünde einer unsauberen Sache ein Koalitionsmäntelchen umzuhängen, damit die Sache nicht vor den Inkompatibilitätsausschuß oder das Wahlgericht gebracht wird, genau wie man es jetzt versteht, den breiten Koalitionsmantel zu breiten über eine ganze Menge von Skandalaffairen, damit die verschiedenen Sváteks ja vor dem Gericht geschützt werden. Nach dieser Seite hin wird das Gesetz jedenfalls nicht so wirksam sein, wie es ein ehrlicher Parlamentarier von einem solchen Gesetz wünschen würde.

Das ist ja eben das Übel, weswegen in diesem Staate so viele Korruption-sangelegenheiten gedeckt werden. Sind vielleicht in der Koalition nicht ganze Parteien, welche auch nach unserer Überzeugung reine Hände haben? Oder gibt es vielleicht bei der Koalition so viele Männer, die sich wegen Schmutzgeschichten verkriechen müssen vor der Öffentlichkeit und daher einstehen müssen für alle Korruptionsangelegenheiten? Nein, aber die Sache liegt so: Sie sind, wenn sie die Fiktion eines Nationalstaates aufrecht erhalten wollen, auf einander angewiesen für Leben und Sterben. Keiner darf austreten aus dem Klub, kein Klub kann austreten aus der Koalition, sonst ist die Majorität dahin und in demselben Augenblick auch jenes Fantom begraben, von dem auch leider die èechischsozialistischen Parteien zum großen Teile politisch leben, der reinèechische Staat. Und so müssen Sie um jeden Preis beisammenbleiben in der Koalition und müssen alle möglichen Auswege wählen, um unbequeme Ankläger zum Schweigen zu bringen. Ist vielleicht der Vrbenský-Paragraph im heutigen Gesetz vom Wahlgerichtshof von einem anderen Gedanken eingegeben, als jenem, die Einzelnen noch fester an den Klub zu ketten, denn dadurch, daß man jetzt sagt, daß er auch dann seines Mandates verlustig erklärt werden kann, wenn er nicht aus niedrigen, sondern nur aus »unehrenhaften Motiven« gehandelt hat, gibt man ihn ja völlig dem Zwange des Klubs preis. Gerade der Wahlgerichtshof hat im Falle Vrbensk7 erklärt, daß er eine »unehrenhafte« Handlung darin sieht, daß ein Abgeordneter sich nicht gebunden fühlt an die Vorschriften, an die Prinzipien des Klubs und daß schon wenn einer sich gegen den Klub vergangen hat, darin »unehrenhafte Motive« zu sehen sind. Der neue Paragraph macht jedem Mitglied der Koalition so zu sagen ganz unmöglich, wenn sein Klub irgendeine Skandalaffaire niederschlagen will, als öffentlicher Ankläger aufzutreten, und verurteilt jene Mitglieder der Koalitionsklubs, die völlig einwandfrei sind, durch Vertuschen mit den Schuldigen mitschuldig zu werden.

Wir haben, als seinerzeit im Falle Prášek vorn Hradschin aus die moralische Neujahrsgeste gemacht wurde, geglaubt, diese Geste gehe hervor aus einem hervorragenden Reinlichkeitsgefühl. Wir haben aber vorgestern erfahren, daß diese Geste nur geschehen ist aus persönlicher Gekränktheit, weil man es dort nicht vertragen hat, dass ein Mann einmal eine grüne Rede gehalten hat, nachdem wiederholt sein Kollege vom Abgeordnetenhaus rote Reden gehalten hatte. Also nicht einmal in diesem Falle war das moralische Reinlichkeitsgefühl ausschlaggebend, sondern andere, persönliche Momente. Diese Sache ist hier ausgesprochen worden vor aller Öffentlichkeit, es ist von keiner Seite widersprochen worden. Daher haben wir vollen Grund anzunehmen, daß es auf Wahrheit beruht, daß man droben unseren Präsidenten nicht nur zum Schulbuben machen und seine Hefte nachkorrigieren, sondern daß man auch bei einem öffentlichen Auftritt sich an dem unbequemen Präsidenten des Senates persönlich rächen wollte.

Alle diese Vorgänge führen uns zur Überzeugung, daß es sich auch bei diesem Gesetz rein um eine Augenauswischerei handelt, wodurch man sich vor der èechischen Öffentlichkeit irgendwie rechtfertigen will. Durch dieses Gesetz wird für weiterhin nichts geändert und es wird solange nichts geändert werden, so lange die Koalitionsparteien untereinander bleiben und bleiben müssen. Das ist eben das Unmoralische, das Zusammenbleibenmüssen! Eine Koalition muß sein beim proportionalen Wahlsystem, das ist selbstverständlich; denn bei den verschiedenen Richtungen, die im Volke zum Ausdruck kommen, ist es nicht möglich durch eine einzige Partei eine Majorität zu schaffen. Man muß also politische Bündnisse eingehen. Aber schädlich und verdeblich ist es für den Staat, wenn es nur eine Mehrheit in einem Staate geben kann, weil der Staat von Haus aus eingestellt ist auf eine einzige politische Idee. Wo Koalitionen wechseln können, können Schädlinge ausgewechselt werden, da wirkt die Koalition durchaus nicht schädlich, sondern wird zu vernünftigen Kompromissen führen. Aber wehe, wenn die Parteien nicht von einander loskönnen! Warum nicht loskönnen? Weil eine die andere fürchten muß, weil sie sich gegenseitig decken müssen. Eine solche unmoralische Koalition verdirbt nicht bloß die Parteien, sondern auch den ganzen Staat. Und in diesem Fall sind wir hier in diesem Staate. Warum sind Sie aufeinander angewiesen? Weil Sie sich vor den Deutschen fürchten, weil Sie glauben, daß der ganze Staat zerfällt, wenn die Deutschen ihren gebührenden Anteil an der Regierung dieses Staates finden, den gebührenden Anteil, den sie mit ihren Steuern und Militärdienst erkauft haben. Wiederum sage ich es: für drei Millionen dienen wir Deutschen und für drei Millionen zahlen wir, so haben wir auch für drei Millionen mitzubefehlen. Jetzt aber ist es so: Zahlen dürfen wir, aber mitreden nicht, Soldaten müssen wir stellen und schweigen wie Soldaten; über uns herrscht die geheime Fünferfehme. Das ist ummoralisch. Was soll dieses Gesetz? Sie richten damit nichts aus, so sympatisch seine Tendenz ist. Aber Sie haben ja alles aufgeteilt, parteimäßig aufgeteilt, Sie machen die Republik zu einem Geschäftshaus der Koalition. Gehen Sie auf die Bahnhöfe: die Buchhandlungen sind aufgeteilt nach Parteien. Gehen Sie ins Bodenamt: parteimäßig der Koalition zugeteilt, wobei einige Parteien der Koalition bischer schlecht gefahren sind und jetzt schreien. Gehen Sie in die Ministerien: da gibt es ein Königreich Støíbrný, ein Königreich Živnostenská Banka, ein Königreich Šrámek gibt es vielleicht nicht. die lidovci sind da zu kurz gekommen. Betrachten Sie die Beamtenkategorien: alles das ist parteimäßig verteilt, und nur einer darf nicht hinein, ein Deutscher. Setzen Sie heute in die,maßgebenden Referate der Ministerien auch Deutsche hinein und kein èechischer Koalitionsabgeordneter wird es wagen, unsaubere Geschäfte zu versuchen. Wenn wir, Èechen und Deutsche, schon viele Streitigkeiten und Zwistigkeiten miteinander haben, und darunter leiden, so wollen wir doch auch den gegenseitigen Vorteil von einander haben, daß wir uns durch gegenseitige Kontrolle zur öffentlichen Reinlichkeit und Sittlichkeit erziehen, und das wäre für den ganzen Staat und seine Völker zum Vorteil. Ohne diese Kontrolle wird dieses Gesetz nichts ändern und auch die schönsten Abänderungsanträge und jene der Sozialdemokraten, die heute gestellt werden, schießen meiner Auffassung nach in manchen Punkten weit übers Ziel und werden darin nichts bessern. Auch die ganze Präšek-Affäre, die jetzt wieder auf Tapet gebracht wurde, läßt alles beim Alten. Wenn doch diese Vorgänge einmal dazu führen möchten, daß ehrliche Leute unter Ihnen sich fragen, ob alles so sein muß! Es wäre schon ein Fortschritt, wenn es zu einer neuer Parteigruppierung käme. Einer Scheidung nach Kapitalismus und Sozialismus wurde heute das Wort geredet, so einfach ist die Sache nicht.

Aber jede Änderung der Mehrheitsverhältnisse würde in demselben Augenblicke sofort auch eine Menge Skandalgeschichten bereinigen, bzw. verhindern. Dann würde es auch notwendig werden, daß der Fall, der in diesem Hause die Atmosphäre verpestet, der Prášekfall, auch einmal bereinigt wird. Auch von unserer Seite muß gesagt werden: Der Spiritus-Fall ist mit Alen Darlegungen des früheren Präsidenten Prášek vom Mittwoch nicht bereinigt. Selbstverständlich halte ich den, der Geld genommen hat, für noch schuldiger als den, der Geld gegeben hat. Und dijenigen, die in der Presse die Ankläger waren, die Koalitions - Sozialisten auf èechischer Seite hätten die Aufgabe, die Sache bis zum Schluße zu führen; sie sind schuld daran, daß der Präšekfall nicht zur Ruhe kommen kann. Immer noch stinkt es hier im Senate und draußen nach Spiritus, und es wird solange stinken, bis diese Angelegenheit vom Untersuchungsausschuß oder vom Gericht bereinigt worden ist.

Wenn ich zum Schluß die Stellungnahme meiner Partei charakterisieren soll, so geht unsere Auffassung dahin: Die Tendenz des Gesetzes an sich ist edel und gut und wir müssen sie alle begrüßen. Aber das Gesetz selbst ist Spiegelfechterei: es sieht kein ernster Wille zur öffentlichen Reinlichkeit aus diesem Gesetz heraus, und daher haben wir kein Interesse daran, ob das Gesetz zustande kommt oder nicht. Es bleibt beim alten, es bleibt auch trotz des neuen Gesetzes bei den alten Skandalen. (Potlesk na levici.)

Øeè sen. Bodnara (viz str. 413 tìsnopisecké zprávy):

Øeè sen. Spiese (viz str. 416 tìsnopisecké zprávy):

Hoher Senat! Wir haben als deutsche Volksvertreter jederzeit den Grundsatz vertreten, daß das Mandat in die Volksvertretung das höchste Ehrenamt ist, das von der Bevölkerung, von den Mitbürgern verliehen werden kann, und dass ein jeder, der ein soiche Mandat annimmt und aussübt, bestrebt sein muß, dasselbe rein und ungeschmälert zu erhalten. Es darf bei keinem Abgeordneten oder Senator soweit kommen, daß er dieses Ehrenamt beschmutzt, daraus persönliche Vorteile zieht, sich bereichert oder es gar zu korruptionistischen Zwecken ausnützt und es ist für uns ganz selbstverständlich, daß wir die Ausübung des Mandats als unvereinbar mit anderen besoldeten öffentlichen Ehrenstellen betrachten; und wenn diese Vorlage bestimmt sein soll, der Korruption und der Zusammenraffung von Ämtern und Verwaltungsratstellen abzuhelfen, so können wir dem nur beistimmen. Allein diese Gesetzesvorlage ist für uns alle auch eine beschämende Tatsache, denn sie zeigt uns eigentlich so recht den Tiefstand unserer gesetzgebenden Körperschaften, bei denen es schon so weit gekommen ist; daß sie nach unten hin, also im Volke selbst, jedes Ansehen verloren haben.

Im früheren österreichischen Reichsrat hat der Alldeutsche Schönerer den Kampf gegen die Korruption aufgenommen, zu ungezähltenmalen hat er die Schaffung eines solchen Gesetzes verlangt, er fand kein Gehör, obwohl die Verhältnisse dort ganz anders waren als hier in diesem Staate;

solche Korruptionsaffairen haben sich dort nie abgespielt, weil sowohl Staatsbeamte als auch Abgeordnete eine ganz andere Auffassung von der Ausübung ihrer Pflichten hatten. Hier in diesem Hause sind wir ja schon so weit, daß die Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften selbst zum größten Teile vor niemandem mehr Achtung haben. Wenn nun aber die Regierung glaubt, daß durch diese Gesetzvorlage eine andere Moral, eine gewisse Sauberkeit und Reinheit in das gesamte öffentliche Leben und in die Staatsverwaltung einziehen wird, so bezweifle ich dies. Wir alle, die Regierung mit inbegriffen, werden eine Enttäuschung erleben, denn das wird und kann erst dann geschehen, wenn das jetzige Regierungssystem fällt. Denn solange in diesem Staate Militär und Polizei herrschen, solange diese Verfassung, die alles andere ist, nur nicht demokratisch; besteht, solange Sie uns als Opposition mit Ihrer Geschäftsordnung knebeln, solange Sie Ihre reaktionären Schutzgesetze, die sich auf Zensur und Kerker stützen, aufrecht erhalten, insolange werden auch Pünktlichkeit, Reinheit und Unbescholtenheit in die Verwaltung dieses Staates nicht einziehen. Schon bei der Festlegung der Staatsgrundgesetze haben Sie die wahre Demokratie verleugnet und verraten, Für uns bedeutet die Demokratie Herrschaft des Volkes und in der Verfassungsurkunde heißt es ausdrücklich: »Das Volk ist die einzige Quelle aller Staatsgewalt in der Èechoslovakischen Republik«. Was aber wurde von dieser Staatsgewalt nicht alles gemacht! Die Demokratie haben Sie mit Füßen getreten und es muss als die grosste politische Unmoral bezeichnet werden, wenn man Verträge, die mit Unterschrift und Siegel bekräftigt sind, bricht, wenn, man Völkern die garantierte Autonomie vorenthält und wenn man Millionenvölker nicht zur Mitarbeit an den Verfassungsgesetzen heranzieht. Ich muss es gewissermaßen als Holm bezeichnen, wenn Minister Dr. Beneš jüngst erklärte: »Die Demokratie setzt eine offene Erörterung der Gesetze, eine offentliche Er ledigung der Streitfragen, einen ständigen und direkten Kontakt der Führer mit dem Volke und die Respektierung aufrichtiger und objektiver Kritik und Diskussion voraus.« Dies unterschreibe ich vollkommen; denn bei einem System, das repräsentiert, kann sich die Herrschaft des Volkes nicht anders ausleben als in der Form, daß die Volksvertreter in steter Beziehung, in einem ständigen Kontakt mit der Bevölkerung bleiben und daß diesem die Möglichkeit geboten ist, alle Fragen frei und offen zur Diskussion zu bringen, über alle Gesetzesvorlagen eingehend zu sprechen und zu jedem einzelnen Punkte seine Meinung zu sagen. Das liegt eben in unserem parlamentarischen System begründet, in der sogenannten repräsentativen Demokratie. Bei der wirklichen Demokratie ist es anders, dort macht das Volk die Gesetze selbst. Wir haben die Demokratie schon bedeutend abgebaut in unserem jetzigen System und so ist das, was zum Beispiel Herr Minister Dr. Beneš verlangt, die öffentliche Behandlung aller Streitfragen, die Diskussion innerhalb der Bevölkerung, der Kontakt zwischen den Volksvertretern und ihren Wählern, das Mindeste, was man zur Durchsetzung der Volksherrschaft überhaupt verlangen kann. Wenn dann weiters hervorgehoben wird, daß die Demokratie bei uns erst in Bildung begriffen ist, dass es notwendig ist, dieselbe zu stützen und zu erhalten, ja sogar für sie zu kämpfen, so frage ich: Ja, wer existiert denn eigentlich bei uns, die Demokratie oder Oligarchie, welch letzteres Wort ich durch ein anderes ersetze: Die Pìtka? Wenn Sie, meine Herren von der Majorität dieses Hauses, den Grundsatz vertreten, daß die Zukunft dieses Staates nur durch die wahre Demokratie gesichert werden kann und daß die Verletzung dieses Prinzipes den Staat gefährdet, nun, meine Verehrten, wie verhält sich da die Koalition zu diesen Prinzipien der wahren Demokratie, wie verhält sie sich zur Kritik und hält sie tatsächlich den Kontakt zwischen Wählern und Gevählten aufrecht? Die Koalition macht das alles sehr einfach, sie macht die Kritik technisch unmöglich und ihre Oligarchie verhindert es, daß man überhaupt in eine Gesetzmaterie eindringen kann, weil die Gesetze bei uns in einem rasenden Tempo durchgepeitscht werden. Dies ist für ans unerträglich, ja Sie machen es überhaupt zur physischen Unmöglichkeit, die ganze Tragweite jeder einzelnen Bestimmung vollständig zu ermessen. Die Koalitionsmehrheit muß doch endlich einmal einsehen, dass dies auf die Dauer unmöglich ist, daß es sich gewissermaßen um einen.Aufschrei der ganzen Bevölkerung handelt, wenn sie sieht, wie die Demokratie hier Tag für Tag mit Füßen getreten wird. Der Grundsatz der Verfassungsurkunde, daß das Volk die einzige Quelle aller Staatsgewalt ist, hat bei Ihnen schon längst keine Geltung mehr, das System, das Sie eingeführt haben und mit dem Sie Gesetze machen, wollen Sie aufrecht erhalten und wenn Sie dagegen etwa einwenden und sagen:»Ja, die Bevölkerung draußen ist damit einverstanden, sie wehrt sich nicht einmal dagegen, wir werden schon unser Volk dementsprechend erziehen und ihm den Begriff der wahren Demokratie zu eigen machen,« so werden Sie einmal eine furchtbare Enttäuschung erleben, denn mit Zwangsmassnahmen, mit dem Hineinpressen in die Zwangjacke erzieht man kein Volk. Der Presse hängen Sie einen Maulkorb um, der Bürger wird eingesperrt, er soll solange zwangsweise erzogen werden, bis er jede Energie verliert und in Lethargie verfällt. Wenn Sie, meine Herren, dem Volke jetzt den Stimmzettel in die Hand geben, wird es sich gegen Ihr Regierungssystem entscheiden; dies haben ja die Wahlen in Karpathorußland bewiesen. Durch Ihre Regierurgsmethoden bewirken Sie nur eines: Sie streuen Misstrauen in die Bevölkerung und nicht nur uns, die Opposition, sondern auch Ihr eigenes Volk erziehen Sie zum Mißtrauen gegen Ihre Regierungsmaximen. Das Volk müßte ja mit Blindheit geschlagen sein, wenn es nicht Tag für Tag sehen würde, wohin dieser Staat segelt und wie eine Korruptionsaffäre die andere jagt. Der berühmte österreichische Staatsmann Menger hat einmal gesagt: »Das Mißtrauen ist die beste Waffe, die schärfste Waffe der breiten Volksschichten gegen eine übermütige Oligarchie.« Und dies trifft auch bei uns vollkommen zu. Sie haben sich zu einer allnationalen Regierungskoalition vereinigt, dabei die heterogensten Elemente zusammengeführt nid dadurch etwas geschaffen, das für die Dauer unhaltbar sein wird und schließlich dem Marasmus verfällt. Die Wahlen werden das ja beweisen.

(Pøedseda Donát ujímá se pøedsednictví.)

Was nun den Gesetzentwurf selbst anbelangt, erwartet die.Bevölkerung draussen vor allem die Beantwortung der einen Frage: Ist die Vorlage zur Rettung vor der Korruption im staatlichen Leben geeignet oder nicht? Und da kann man nur erwidern: Nur dann, wenn das erst der Anfang ist und man mit den Maßnahmen noch lange nicht zu Ende ist; denn es handelt sich bei der ganzen Sache nicht allein um die Mitglieder der Nationalversammlung, - denn das wäre sehr sonderbar, wenn man dieses Gesetz nur auf sie anwenden wollte, es wäre das direkt eine Beleidigung der Mitglieder dieses hohen Hauses - sondern das Gesetz muß allgemeine Anwendung finden; denn nicht an dem Wortlaute selbst liegt es, sondern an der Durchführung des Gesetzes selbst. Eine Reinigung der Atmosphäre muß überall stattfinden.

Wenn man dieses Gesetz einer Kritik unterzieht, so findet man doch sofort heraus, daß es das Produkt eines Kompromisses ist und zwar zwischen denjenigen, welche die Korruption ehrlich und entschieden bekämphen wollen, und denjenigen, denen es mit dieser Bekämpfung nicht gar so besonders ernst ist, das heist also auf gut deutsch: »Wasch mir den Pelz und mach mir ihn nicht naß.« Dies geht ja schon aus einigen Bestimmungen des Gesetzes selbst hervor, denn der § 1 der Vorlage erklärt als inkompatibel mit der Mitgliedschaft der Nationalversammlung jede Beteiligung an einem Unternehmen, welches mit dem Staat oder einer staatlichen Unternehmung in Beziehung steht. Dagegen habe ich gar nichts einzuwenden, Nur heißt es aber in Absatz 2 weiter: »Inkompatibilät besteht jedoch nicht, wenn u. s. w.«, und nun zählen Sie in diesem Absatze alles auf, es wird so viel von dem Grundsatz des § 1 ausgeschlossen, so viel gestrichen, daß zum Schlusse nichts übrigbleibt. Das eben ist der Zweck Ihrer Vereinbarung. In § 3 des Gesetzes drückt sich dasselbe aus, er ist so vorsichtig und so beschränkt, daß der eigentliche Grundsatz nicht mehr zu erkennen ist; und wenn die §§ 6 und 7 sagen: Intervenieren bei Behörden ist verboten, außer daß es umsonst geschieht, hingegen intervenieren berufsmäßig, erwerbsmäßig für Geld ist gestattet, so muß dies als eine tarifierte Korruption bezeichnet werden. Als die skandalösen Korruptionsgeschichten aufgedeckt wurden, hat der Ministerpräsident erklärt, daß solche Sachen auch in anderen Staaten vorkommen. Wahrscheinlich hat er damit Deutschland und Rußland gemeint. Ich kenne die Verhältnisse in Bußland nicht; was aber Deutschland anbelangt, so gebe ich zu, daß es dort wirklich sowohl im Staat als auch in der Gesellschaft schlechter geworden ist, aber was öffentliche Moral, Gemeinsinn und Demokratie anlangt, so sind die Verhältnisse dort wirklich etwas anders, denn das heutige Deutschland steht diesem Staat, der Èechoslovakei, gegenüber noch immer als Musterstaat da. Wir dürfen uns nur in die Leiden und Lasten des deutschen Volkes hineindenken, denn der lange Krieg, die Revolution und die Ausraubung Deutschlands haben das deutsche Volk schwer geschädigt.

Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Soukup).

Hier ist das ganz anders, da gingen die besitzenden Klassen des èechischen Volkes aus dem Weltkriege fast ungeschächt hervor, das èechische Volk wurde souveräner Herr über sein Schicksal. Wir Deutsche hätten aus diesem Staate ein Eiland des Glückes gemacht, Was aber hat diese Regierungskoalition aus dem Lande gemacht? Eine Handvoll Nutznießer brandschatzt den natürlichen Reichtum dieses Landes; was andere durch Fleiß Land Beharrlichkeit zusammenraffen, das wird in diesem Staate verschlungen von dem Militarismus, der Bürokratie und der Korruption, und Handel und Gewerbe drohen unter der unerschwinglichen Steuerlast zusammenzubrechen. Es muß wirklich schon sehr schlimm aussehen, wenn sogar schon ein nationaldemokratisches Blatt, und zwar die »Národní Politika«, schreibt:

»Die Klage über die Steuerschikanen und über die rücksichtslose Steuerpolitik der Regierung ist im ganzen èechischen Mittelstand allgemein. Fortwährend finden Versammlungen und Kundgebungen statt, Resolutionen werden gefaßt, die Abgeordneten mit Memoranden überschwemmt, die alle dahin zielen, die unerträgliche Steuerlast und rücksichtslose Steuereintreibung zu mildern. Insbesondere die unbarmherzige Härte, mit der die Steuern eingetrieben werden, hat allgemein große Erregung hervorgerufen. Die Steuerträger werden ohne jede Prüfung ihres steuerpflichtigen Vermögens in viel höhere Klassen eingereiht, als es ihrem Einkommen entspricht. Die Verschiedenartigkeit der Steuern, namentlich die Kriegszuschläge bei der Einkommentund Erwerbssteuer, die Gemeindezuschläge wachsen ins Unerträgliche. Der Steuerträger kennt sich in dem Wust von Steuerverordnungen überhaupt nicht aus, macht er aber einen einzigen Fehler, wird er grausam bestraft. Rekurriert ein Steuerträger, bleibt der Rekurs liegen, findet keine Berücksichtigung. Die Steuerämter schreiben die Steuern nicht rechtzeitig vor, die Schätzungskommissionen walten oft gar nicht ihres Amtes. Aus all diesen Gründen ergibt sich die zwingende Notwendikeit eines sofortigen Eingreifens und Wandels.« So die »Národní Politika«.

Was diese Zeitung da schreibt, das unterschreibe ich Wort für Wort, nur füge ich noch bei, daß wir als Deutsche noch viel mehr darunter zu leiden haben, daß man uns noch mehr ausplündert und chikaniert, als das arbeitende èechische Volk. Nun, meine Herren von der Mehrheit, mit Ihrer Regierungskunst und mit Ihrem System geht es dem Ende entgegen, aber anstatt zur Einsicht zu kommen und das ganze Regierungssystem von Grund auf umzugestalten, kommen Sie mit einem Schutzgesetz nach dem andern, welches all die Korruption und Unmoral verschleiern soll, obwohl auch dieses Gesetz seinen Zweck wahrscheinlich nicht erfüllen wird, denn all die Uebel und Mißstände müssen von Grund aus ausgerottet werden. Man wird nach wie vor allerlei Mittel und Wege finden, um das Gesetz. zu umgehen, die Korruption wird nicht aussterben und es gibt nur ein Mittel, aus diesem Sumpf herauszukommen; den Größenwahn, von dem die jetzigen Machthaber beseelt sind, abzustreifen, die anderen Nationen dieses Staates zur Mitarbeit heranzuziehen und eine gründliche Systemsänderung herbeizuführen, damit die innere und äußere Politik des Staates seiner Lage und seiner Zusammensetzung entspreche. (Souhlas).

Øeè sen. dr Ledebura - Wichelna (viz str. 418 tìsnopisecké zprávy):

Hoher Senat! Meine Damen und Herren! Der heutige Tag ist kein Ehrentag in der Geschichte dieses jungen Parlamentes. Das in Behandlung stehende Gesetz bildet offen gesagt ein Armutszeugnis für Staat und Gesellschaft, denn der größte Teil der im Gesetz getroffenen Bestimmungen wäre in einem Staat und in einer Gesellschaft nicht möglich, wo die Begriffe von Ehrlichkeit und Lauterkeit in Fleisch und Blut eines jeden ütbergegangen sind. Wir müssen mit Bedauern feststellen, daß die Notwendigskeit eingetreten ist, ein derartiges Gesetz zu schaffen und in dieser Tatsache, in der Notwendigkeit lieget das bedauerliche und beschämende für unser Parlament. Freilich stehen die Bestimmungen dieses Gesetzes mit dem auf dem Gebiete der Korruption in der letzen Zeit hier Erlebten in keinem Verhältnis. Die Bestimmungen des Gesetzes sind in dieser Beziehung viel zu schwach. Sie trachten Erscheinungen zu erfassen und zu verhindern, während die Wurzel des Uebels ganz wo anders und viel tiefer liegt. Diese Wurzel, das ist der Geist des Systems das die bedauerlichen Erscheinungen zeitigt, kann aber weder durch dieses noch ein anderes ähnliches Gesetz aus der Welt geschafft werden, sondern nur durch den vollständigen Wechsel dieses Systems. Die meritorischen Bestimmungen des Gesetzes, von dem Verfahren will ich überhaupt gar nicht sprechen, sind offen gesagt, herzlich schwach. Die in den §§ 1 und 2 des Gesetzes enthaltenen Bestimmungen, die gerado so gut in Knigges »Umgang mit Menschen« unter dem Kapitel »Benehmen im öffentlichen Leben« stehen könnten, sind selbstverständlich. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß jeder, der im Verhältnis eines Lieferanten, eines Pächters, Abnehmers oder Abpächters zum Staate steht, der Regierung gegenüber seine Unabhängigkeit in dem Maße verliert, daß er kein freier Vertreter seines Volkes sein kann. Das Gleiche gilt von den im § 2 erwähnten Fachberaten, Sache der Wähler ist es, auf die Unabhängigkeit ihrer Abgeordneten zu schauen und Gewissenssache der Abgeordneten ist es, zu wissen, ob sie die nötige Unabhängigkeit haben, um Vertreter ihres Volkes sein zu können. Von den folgenden Paragraphen des Gesetzes enthält nur der § 8 eine klare Bestimmung, die Bestimmung, daß die Präsidenten der beiden Häuser nicht Teilhaber einer Erwerbsgesellschaft sein können. Ob dieser Paragraph alles ausdrückt, was eigentlich beabsichtigt ist und ober in dieser Fassung möglich ist, will ich dahin gestellt sein lassen, weil er sich nur auf Erwerbsgesellschaften bezieht. Es gibt aber - theoretisch kann man dies annehmen - geiß Privatunternehmen, die viel größer sind als mänche kleinere Gesellschaft. Wenn der Präsident des Häuses nicht Mitglied des Verwaltungsrates einer Gesellschaft sein kann, stelle ich die Frage; kann er selbst eine Privatwirtschaft leiten, die vielleicht größer ist als Aktienunternehmungen, insbesondere deshalb, weil der persönliche Geschäftsturgemäß ein viel größerer ist, als in einem Aktienunternehmen, dessen Teilhaber man ist.

Die Paragraphen 3 - 7 können meiner Ansicht nach gar nicht anders als eine Beleidigung des Standes der Parlamentarier aufgefaßt werden, denn was da mit unverblümter Deutlichkeit als mit dem Abgeordnetenmandat als unvereinbar bezeichnet wird, kommt unter anständigen Menschen nicht vor und fällt eigentlich unter den strafrechtlichen Begriff des Mißbrauchs der Amtsgewalt. Das Wort »Inkompatibel« ist hier nicht am Platze. Es handelt sich in diesem Paragraphen nicht um inkompatible, sondern um unanständige und verbotene Dinge.

Das Gesetz trachtet, den Begriff der Inkompatibilität in einer den hierzulande eingerissennen Verhältnissen angepaßten Weise zu definieren, vermag aber den eigentlichen Grund des Uebels nicht zu erfassen.

Meine Herren! Es gibt hier leider andere, wirkliche und das wirtschaftliche wie politische Leben drosselnde Inkompatibilitäten, wie z. B. die Tatsache, daß die Verwaltungsräte einer bestimmten Bank gewissermaßen eine Art Fideikom-misssarisches Sukzessionsrecht auf das Finanzportefeuille besitzen. Wichtiger wäre es, zu bestimmen daß z. B. die Leiter oder Verwaltungsräte größerer Gesellschaften, die die Stelle eines Ministers oder höheren Staatsbeamten einnehmen, nie wieder eine Stelle bei dem Unternehmen antreten dürfen, aus dem sie hervorgegangen sind und umgekehrt, däß ein Staatsbeamter, der in die Leitende Stelle eines Aktienunternehmens übergeht, nie wieder in den Staatsdienst aufgenommen werden darf. So würde dieses, zum System gewordene Prinzip intimer Beziehungen zwischen leitenden Staatsämtern und bestimmten Kreditinstituten, wenn auch nicht aus der Welt geschafft, so doch in gewissem Sinne gehemmt werden.

Für das Amt eines Abgeordneten, und nur dieses kommt nach dem gegenwärtigen Gesetz in Betracht, gibt es meiner Ansicht nach nur eine Inkompätibilität, das ist die gleiche, die im allgemeinen für jeden zivilisierten Menschen gilt; der den Anspruch erhebt, ein vollwertiges Glied der menschlichen Gesellschaft zu sein als solcher betrachtet zu werden. Die Inkompatibilität für den Abgeordneten besteht in dem Mangel an Erkenntnis dessen, was der einzelne der Allgemeinheit an Pflichten schuldet. Meiner Ansicht nach ist die Inkompatibilität nicht ein formeller, sondern ein eminent sittlicher Begriff. Meine Damen und Herren, alle bedauerlichen Erscheinungen, die wir in der letzten Zeit erlebt haben, die wir täglich erleben, und wie ich fürchte; noch erleben werden, sind auf die eben erwähnte bedauerliche Verwirrung des Begriffes der Pflichten gegen die Allgemeinheit zurückzuführen. Das ist wohl eine allgemeine Nachkriegserscheinung, aber vom Balkan abgesehen, muß ich leider sagen, daß diese Erscheinungen nirgends in solchen Klarheit zum Ausdruck gekommen sind, wie gerade hier in unserem Staate. Es soll nicht als ein besonderes Verdienst der deutschen Minderheit hingestellt es soll nur als Tatsache festgestellt werden, daß bisher kein Angehöriger des deutschen Volkes auch nur in eine der vielen Skandalaffairen, in denen sich persönlicher Egoismus auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern trachtete, verwickelt war.

Man wirft uns immer Mangel an staatsbürgerlicher Loyalität vor. Daß dies mit Unrecht geschieht, will ich heute gar nicht mehr erwähnen. Ich möchte nur die Gegenfrage stellen, was man von der Loyalität der heutigen Repräsentanten des Staatsvolkes halten soll, die in einem Staat, der über vier Millionen Angehörige anderer Nationen umfaßt, den Patriotismus so auffassen, als ob sie ihn gepachtet hätten und die, wenn sie von Patriotismus sprechen, im Innern eine egoistische oder parteimässige Ausbeutung des Staats zu Gunsten ihrer eigenen Interessen meinen oder die ungerechte Zurücksetzung der Angehörigen der Minderheiten und deren Schädigung zum Ausdruck bringen wollen. Diese Gesinnung, die Unaufrichtigkeit, die Heimtücke und die Habsucht, das sind die Eigenschaften, die mit dem Mandate eines Volksvertreters unvereinbar sind.

Daß diese bedauerlichen Eigenschaften, von denen ich hier gesprochen habe, das öffentliche Leben vergiften, ist eigentlich kein Wunder. Sie sind die natürliche Folge der schon anläßlich der Pariser Verhandlungen ex offo geübten Täuschungen, sie sind die Folge der Art und Weise, wie die Gesetzgebung in der provisorischen Nationalversammlung gehandhabt worden ist. Sie sind die Folge des nationalen Parteifanatismus, auf den schon mein Vorredner Kollege Professor Hilgenreiner hingewiesen hat. Sie sind die Folge jener Willkür, die alle Begriffe von Recht und Unrecht und von Mein und Dein schließlich verwischten. Ob wir jemals über diese wie Pilze im. Dunkel wuchernde Erscheinungen hinweg kommen werden, das hängt davon ab, ob jene Männer, die sich auch während der Revolutionszeit die früheren Begriffe von Ehre und Anstand bewahrt haben, in maßgebender Weise wieder hier im Staate Einfluss gewinnen werden.

Meine Herren, ich kenne das èechische Volk, mit dem ich ein Lebenlang - und das Leben eines Senators ist leider, nicht kurz zu nennen, sondern blickt schon auf eine gewisse Reihe von Jahren zurück - in engster Verbindung siehe.

Ich kenne es zu gut, um nicht zu wissen, daß auch im èechischen Volke zahlreiche Männer sind, die sich innerlich gleichgeblieben sind. Es gibt tausend und tausende unter ihnen, die mit dem heutigen System nicht zufrieden sind, die in dem Staate nicht lediglich eine Melkkuh und ihren deutschen Mitbürger nicht lediglich als ein Beutegut ansehen. (Sehr gut!) Es gibt Männer, die aufrichtig und ehrlich Friede und Ordnung wünschen und zwar für Alle; nicht nur für das Staatsvolk. Wenn diese Männer, die der Ring der heutigen Koalition vom öffentlichen Einfluß abschließt, einer Koalition, die ja in dem Willen der Bevölkerung gar keinen Halt mehr hat, wenn diese heute von jedem Einfloß ausgeschlossenen Männer in das Parlament einziehen würden, dann würde die zu Ungunsten der nationalen Minderheiten betriebene Beugung von öffentlichem und privaten Recht nicht mehr möglich sein. Dann wäre es nicht mehr möglich, das Privateigentum als vogelfrei zu erklären, fruchtbringenden Ackerboden zu zerstückeln und zu zerschneiden. Dann väre es nicht möglich, daß offene Beutezüge gegen unsere deutsche Industrie unternommen werden. Dann wäre es auch nicht möglich, daß das mühsam ersparte Vermögen wertlos gemacht werde, wie es mit der Kriegsanleihe geschehen ist, dann wäre es nicht möglich, daß den Altpensionisten. die ohnhin so bescheidenen Bezüge immer wieder durch alle möglichen Vorspiegelungen vorenthalten werden. Dann wäre es auch nicht möglich, daß wichtige Gesetzesvorlagen, wie die Kriegsanleihenovelle, die Novelle zur Vermögensabgabe, die Sozialversicherung u. s. w. immer wieder auf die lange Bank geschohen werden, während sich das Parlament damit abgibt, die Moralität der eigenen Mitglieder durch Strafsanktionen auf ein höheres Niveau zu heben. Wenn andere, dem heutigen Regierungssystem fernstehende Männer hier einziehen würden, wäre auch vielleicht mit der Zeit einmal eine Verständigung der beiden Nationen möglich. Aber wie die Dinge heutte stehen, müssen wir wohl oder übel das Gesetz als schüchternen Versuch, im öffentlichen Leben wieder etwas Reinheit zu schaffen, begrüßen. Das System aber, das dieses Gesetz zur Folge gehabt hat, das System, aus dem es entsprungen ist, lehnen wir heute nach wie vor ab.