Das eine ist jedenfalls klar; wäre dieses Gesetz bereits vor einem halben Jahre beschlossen worden, so hätten die in der èechischen Presse ersc
hienenen Enthüllungen gewiß nicht zur Aufdeckung der seither bekannt gewordenen Mißwirtschaft in der staatlichen Verwaltung, wohl aber zur abschreckenden Bestrafung der von den besten Absichten erfüllten Gewährsmänner der betreffenden Zeitungen geführt.Das eine ist jedenfalls klar: wäre dieses männer in den Zentralstellen selbst Beobachtungen zu machen Gelegenheit hatte und daher für die verübten >Indiskretionen< auf kurzem Wege durch empfindliche, vielleicht an die Existenz greifende Strafen hätte getroffen werden können, sei nur nebenbei bemerkt.
Das mag wohl auch die Ursache sein, daß, seitdem das vorliegende Gesetz mit seinem bösartigen Rückwirkungsparagraphen in parlamentarischer Verhandlung steht, weitere Enthüllungen so plötzlich unterblieben.
Wie dem auch sei - nach unserer festen Überzeugung ist das vorliegende Gesetz geeignet, der Reaktion und der Korruption Vorschub zu leisten, und wir werden aus dieser Erkenntnis geschlossen gegen dieses Gesetz stimmen. (Potlesk na levici.)
7. Øeè sen.
Niessnera:Meine sehr geehrten Herren! Nichts ist bezeichnender für die Verhältnisse im Staate, als der Arbeitsstoff, der das Parlament, sowohl das Abgeordnetenhaus wie auch Senat, in dieser Sommersession beschäftigt. Das ganze Programm dieser Sommersession besteht in nichts anderem, als in der Auslieferung von Senatoren und Abgeordneten und in der fabriksmäßigen Herstellung reaktionärer Gesetze. Daz zeigt, wohin wir gekommen sind, das lehrt, welchen Zweck und Inhalt die Koalition heute noch besitzt. Die Koalition ist ein Werkzeug der Reaktion geworden und sie sucht, solange noch diese Koalition besteht, soviel als möglich an reaktionären Schutzgesetzen unter Dach und Fach zu bringen. Es ist für die Verhältnisse in der Koalition bezeichnend, daß auch Innerhalb der Koalition sich schon Parteien und Menschen finden, welche gegen dieses verderbliche System sich aufzulehnen beginnen. Das ist die Ursache, wie verschieden diese Vorlage vom Abgeordnetenhaus und hier vom Senat behandelt wurde. Im Abgeordnetenhaus war der Erledigung dieser Vorlage direkt eine Frist gestellt, sie mußte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig sein, alle Einwände, alle Beschwerden, alle Proteste wurden ignoriert, der Herr Ministerpräsident bat unter dein Beifall des Hauses erklärt, daß diese Vorlage bis zu einem bestimmten Tage im Abgeordnetenhause fertig sein müsse, und das ist auch geschehen. Seither ist eine Reihe von Wochen vergangen, ist ziemlich viel Zeit verstrichen. Die Ursache liegt darin, daß auch innerhalb der Koalition eben Bedenken entstanden sind, ein Streit über den Inhalt der Vorlage ausbrach, und daß sich so etwas wie ein Gewissen regte, daß von manchen doch die Gefahr erkannt wurde, welche in diesem Gesetze liegt, welches eines der vielen ähnlichen Gesetze ist, die wir zu erledigen haben. Der Senat hätte Gelegenheit gehabt, zu zeigen, daß er die oft in einer Fiebertemperatur des Abgeordnetenhauses zustandegekommenen Gesetze nüchtern, ruhig, gewissenhaft prüft. Er hat diese Gelegenheit auch jetzt vorübergehen lassen. Die Opposition innerhalb der Koalition, die dem Gesetze gewisse Giftzähne noch ausbrechen, gewisse Milderungen bewirken wollte, hat sich schließlich wie noch immer bei solchen Gelegenheiten gefügt. (Sen. Dr. Heller: Sie ist auf Urlaub gegangen!) Sie ist zum Teil auf Urlaub gegangen, hat sich zum Teil krank gemeldet, ist zum Teil aus den Ausschüssen ausgetreten. Kurz, es ist auch jetzt wieder unterlassen worden, den Senat zu jenem Werkzeug zu machen, das er eigentlich sein müßte, ein Organ, das die Gesetze noch einmal einer ruhigen Prüfung unterzieht. Das Gesetz wird, nachdem die Opposition innerhalb der Koalitionsparteien eingeknickt ist, wieder geschluckt werden, wie es verfertigt wunde, ohne jede Änderung, ohne auch nur einen Beistrich daran zu ändern. Der Senat wird auch jetzt wieder die unwürdige Rolle spielen, die man dem Senate seit jeher, seit Bestand des Parlamentes hier eingeräumt und zugewiesen hat, er wird wieder nur eine Abstimmungsmaschine sein, die nicht im Geringsten das Recht für sich in Anspruch nehmen darf, eine selbständige und unabhängige Meinung zum Ausdruck zu bringen. Es werden, um der Sache doch nach außenhin - uns wird man dadurch nicht täuschen - ein etwas gefälligeres Gepräge zu geben, dann, nachdem das Gesetz abgestimmt sein wird, ein paar Resolutionen abgestimmt werden, lendenlahme, nichtssagende Resolutionen, die keinem wehetun und keinem guttun werden, gerade nur, damit die Sache einen Namen bekomme, damit man ein Kompliment vor der Preßfreiheit und dem Journalistenstande, vor der Presse überhaupt mache. Es wird alles vergeblich sein. (Výkøik: Die Diebe dürfen in ihrem Handwerk nicht gestört werden!) Darauf werde ich noch zu sprechen kommen. Alles wird vergeblich sein, auch alles, was wir hier vorbringen können. Wenn wir technische Mängel nachweisen würden in Hülle und Fülle, wenn wir nachweisen würden, daß das Gesetz in der Durchführung unmöglich sei, es würde doch bedenkenlos und skrupellos angenommen werden. Wir sind uns der Rolle, die wir angesichts dieser kompakten, vorläufig noch kompakten Mehrheit hier spielen, dieser Rolle sind wir uns vollkommen bewußt. Wir wissen, daß wir nichts ändern durch unsere Reden, wir erfüllen aber doch unsere Pflicht, indem wir hier von dieser Stelle, ich sage es offen, zur Bevölkerung hinaussprechen, indem wir sie aufmerksam machen, was hier geschieht, was hier getrieben wird, indem wir darauf hinweisen, daß die Koalition im Begriffe steht, den letzten Rest von Preßfreiheit in diesem Staate zu zertrampeln und zu vernichten und sie darauf aufmerksam machen, daß in diesem Staate, auch ohne daß der Faszismus hier etabliert ist, er marschiert. Das Gesetz, das hier vorliegt, ist, ich kann es nicht anders charakterisieren, ein Wechselbalg ärgster Art. Es ist ein schädliches Gesetz, es ist ein tückisches Gesetz, ein grausames Gesetz und ein ungerechtes Gesetz, es ist ein unmoralisches und ein unsittliches Gesetz.
Meine Damen und Herren! Wer den Betrieb solcher Zeitungen kennt, der weiß, mit sehe hier von der Skandalpresse vollständig ab, ich habe hier nur die politischen, die ernsten Zeitungen im Auge - wer den Betrieb solcher Zeitungen kennt, der weiß, mit welcher Hast, mit welcher Nervosität und mit welcher Zeitbegrenzung eine Zeitung hergestellt wird, wie, wenn sich die Ereignisse überstürzen, die Redaktion unter Hochspannung aller Nerven arbeiten muß, wer da weiß, welche technischen Hilfsmittel einer Zeitung zu Gebote stehen, die immer noch unzulänglich sind, der wird zugeben müssen, daß einer Zeitung, auch wenn sie noch so gewissenhaft und ehrlich geleitet ist, von dem besten Willen erfüllt, niemand Unrecht zu tun, nicht die Unwahrheit zu schreiben, auch dann noch, selbst Wenn sie die vollkommenste und ausgestalteste Redaktion wäre, immer noch Mängel und Fehler unterlaufen können, daß sie beim besten Willen zu verhindern nicht imstande ist, daß gelegentlich jemandem auch Unrecht geschieht. Es ist einfach nicht möglich, jede Einsendung, die eine Zeitung erhält, zu überprüfen; jede Korrespondenz, jede Notiz, die irgendwo einlangt kann doch unmöglich sofort durch einen Redakteur an Ort und Stelle überprüft werden, Die Zeitung muß sich auf ihre Gewährsmänner, auf ihre Informatoren verlassen, auf den guten Glauben, darauf, daß, die Zeugen und Informatoren sie richtig berichten. Nun ist weiter zu bedenken, daß die Presse doch ein öffentliches Richteramt ausübt. Stellen Sie sich ein Land vor, in dem es keine Zeitung gäbe oder in dem die Preßfreiheit vollständig unterdrückt wäre. (Sen. Dr. Heller: Wir brauchen es uns nicht vorstellen, so ein Land haben wir ja!) Richtig, wir werden es wenigstens haben, wir leben heute eigentlich schon darinnen, denn das Gesetz wirkt ja zurück bis zum 12. April. Aber es wird sich natürlich um so schärfer austoben, wenn die ersten Bestrafungen erfolgen. Man muß bedenken, was das für die Willkür bedeutet, für die Reaktion, insbesondere in jenen Ländern, die geneigt sind, die Korruption in ihrem Innern zu dulden, wo die Verhältnisse so beschaffen sind, und diese Nachkriegsverhältnisse bestehen doch in allen Ländern. Bei uns gibt es das scheinbar wohl nicht. Alles, was die Zeitungen darüber berichten, ist ein Märchen! Aber jedenfalls können wir uns beiläufig denken, wie die Dinge ausschauen würden, wenn die Möglichkeit der Presse, an diesen Vorfällen und Erscheinungen Kritik zu üben, sie zu verhüten, von vornherein unmöglich gemacht wäre. In Erfüllung dieser ihrer Aufgabe, in Erfüllung der Pressepflicht. Übelstände zu rügen und Personen zu geißeln, ist es ganz undenkbar, daß eine Zeitung nicht gelegentlich mit den Gesetzen in Konflikt käme. Und es ist auch gar nicht immer so leicht, etwas klipp und klar nachzuweisen, was übrigens von der Auffassung der Richter abhängt, ob immer und in jedem Fall dabei ein öffentliches Interesse in Betracht kommt. Es müssen also Konflikte entstehen. Meine verehrten Damen und Herren! Wir stehen durchaus nicht auf dem Standpunkt, daß Beleidigungen straflos zu bleiben haben. Wir wollen durchaus nicht die berufsmäßigen Verleumder in Schutz nehmen, aber was wir sagen, ist, daß man berücksichtigen muß, daß die meisten der Beleidigungen in der Presse anders gewertet werden müssen, als irgendwelche Ehrenbeleidigungen privater Natur, sagen wir zwischen Höcklerinnen, zwischen Marktweibern, die sich aus Langweile, aus Neid, Eifersucht oder ähnlichen Motiven beschimpfen und verleumden. Bei Preßdelikten, bei Ehrenbeleidigungen, begangen durch die Presse, muß man - abgesehen von der Skandalpresse - darauf Rücksicht nehmen, daß in den meisten Fällen ideale Motive, grundsätzliche Ursachen da sind, welche gelegentlich die Verstrickung in die Maschen des Gesetzes zur Folge haben. Und wogegen wir Einspruch bei diesem Gesetz erheben, weshalb wir es als ein ungerechtes und als ein schädliches Gesetz erklären müssen, ist der Umstand, daß dieses Gesetz solche Delikte, die gewiß nicht aus unehrenhaften Motiven entstanden sind, schwerer bestraft, als gemeine Delikte. Es wird bei diesem Gesetz vor allem - nur um die kann es sich handeln - die politische Presse, die Presse der politischen Parteien geschädigt werden, jene Presse, die die Aufgabe, zumindest nebenbei die Aufgabe hat, durch ihre Kritik das öffentliche Leben zu reinigen.
Und wie will nun dieses Gesetz vorgehen? Wie bestraft das Gesetz die nach seiner Auffassung Schuldigen? Es führt vor allem eine ungeheuerliche Strafverschärfung durch. Ich will dies an dem Beispiel der Versäumnis der pflichtgemäßen Obsorge aufzeigen, das ist jener Versäumnis, die der verantwortliche Redakteur begeht, wenn er einen Artikel vor der Drucklegung nicht gelesen hat, ihn auch nicht geschrieben hat, und wenn dieser Artikel ohne sein Vorwissen und ohne seine Kenntnis in die Drukkerei befördert wurde. Bisher stand auf dieses Delikt, das ein Fahrlässigkeitsdelikt ist, eine ganz geringe Geldstrafe - im Durchschnitt waren es ungefähr 50 bis 100 Kronen Geldstrafe - die Von den Richtern wegen dieses Fahrlässigkeitsdeliktes verhängt wurde. Nun gibt es im Strafgesetz noch ein anderes Fahrlässigkeitsdelikt, das im § 335 umgrenzt ist. Wenn jemand eine Handlung oder Unterlassung begeht, heißt es dort ungefähr, durch welche die körperliche Sicherheit der Menschen gefährdet werden kann, d, h. wenn jemand eine Unterlassung, also eine Fahrlässigkeit begeht, durch welche auch eine schwere körperliche Verletzung eines Menschen herbeigeführt wird, so steht nach diesem Paragraph darauf eine Arreststrafe von 8 Tagen bis zu 6 Monaten, Man kann also durch Fahrlässigkeit einem Menschen eine schwere körperliche Beschädigung beibringen und man bekommt im äußersten Falle nicht mehr wie 6 Monate. Wenn aber der Tod des Menschen infolge dieser Fahrlässigkeit eintritt, kann nach dem Gesetze die Strafe bis zu einem Jahr ausgedehnt werden. Und nun vergleichen Sie damit das andere Fahrlässigkeitsdelikt, die Versäumnis der pflichtgemäßen Obsorge, also eine Fahrlässigkeit, durch die es möglich wurde, daß eine Ehrenbeleidigung begangen wurde, Auf der einen Seite schwere körperliche Verletzung, eventuell Tod, auf der anderen Seite eine Ehrenbeleidigung begangen durch Fahrlässigkeit. In dem einen Falle eine Strafe von 8 Tagen bis zu 6 Monaten, bei Tod bis zu einem Jahre, bei der Versäumnis der pflichtmäßigen Obsorge aber Arrest von einem Monat bis zu sechs Monaten, wenn das Verbrechen der Ehrenbeleidigung begangen wurde. Man wird also genau so strenge bestraft bei Fahrlässigkeit, wenn es sich um eine Ehrenbeleidigung handelt, wie wenn man einem Menschen aus Fahrlässigkeit eine schwere körperliche Beschädigung beibringt. (Sen. Smrtka: A co je hor¹í, pane doktore?) Ich glaube, daß eine schwere körperliche Beschädigung weil schwerer ist, wenn sie durch Fahrlässigkeit begangen wurde, als ein Ehrenbeleidigungsdelikt, das eben, wie gesagt, durch Fahrlässigkeit, durch Übersehen in der Redaktion begangen werden konnte. (Sen. dr Procházka: Pane kolego, tomu nerozumíte, to musí býti pro zloèin pomluvy, musí tu býti vìdomost a zlá vùle!) Aber ich spreche von der Versäumnis der pflichtmäßigen Obsorge, ich spreche nicht von der Ehrenbeleidigung. (Sen. dr Procházka: A jak to bylo, kdy¾ jeden redaktor byl ¾alován jedním panem uèitelem, redaktor byl osvobozen a uèitel padl mrtev?) Ich werde schon darauf zu sprechen kommen. Sie fragen mich, was ärger ist? Eine schwere körperliche Beschädigung eventuell ein Totschlag, der damit verbunden ist, läßt sich nicht wieder gut machen, aber eine Ehrenbeleidigung läßt sich immer noch reparieren, das ist nicht ein so schwerwiegendes Delikt. Das scheinen die Verteidiger des Gesetzes in der Hast und in dem Eifer, nun ja mit recht schweren Strafen die Presse zu bedrohen, ganz übersehen zu haben.
Es wäre ja interessant, das Gesetz nach seiner gesetzestechnischen Seite zu behandeln, Ich will nur an einem Beispiel zeigen, wie da vorgegangen wurde. Es war im letzten Pressegesetz schon früher ein Fehler vorhanden. Wenn ein Blatt ein Vergehen oder Verbrechen begangen hat und der Redakteur erklärte, daß er den Artikel vor der Drucklegung nicht gelesen hat, so hat er damit die Versäumnis der pflichtmäßigen Obsorge begangen, d. h. er hat nur eine Übertretung in diesem Falle begangen, das Verbrechen ist dadurch, daß nur eine Fahrlässigkeit, eine Versäumnis der pflichtmäßigen Obsorge vorgelegen ist, zu einer bloßen Übertretung geworden. Es ist aber, nicht im alten Preßgesetz gesagt, was geschieht, wenn jemand zum Beispiel nur die Übertretung der Ehrenbeleidigung begeht und wenn er erklärt, er habe den Artikel nicht gelesen. Eine Übertretung kann, wenn der verantwortliche Redakteur erklärt, er habe den Artikel nicht gelesen, doch nicht wieder Übertretung bleiben! Im Gesetz ist aber nicht ausgesprochen, was aus dem Delikt wird. Das hat schon wiederholt zu unglaublichen Konsequenzen geführt und auch jetzt wird wieder die Regelung dieser Frage vom Gesetz vollständig übersehen. Es wird darin nicht ausgesprochen, was bei Fahrlässigkeit aus dem Delikte wird, wenn es sich um eine Übertretung handelt. Wie gesagt, im Eifer, die Redakteure zu bedrohen und zu bestrafen hat man nur diese Dinge im Auge gehabt.
Aber es genügt diesen Gesetzesmachern nicht, daß der Redakteur, durch dessen Unachtsamkeit eine Ehrenbeleidigung begangen wurde, so hart bestraft wird, wie einer, der, einem anderen einen schweren Schaden an seinem Körper oder an seiner Gesundheit zugefügt hat, sondern das Gesetz sieht noch weitere Bestrafungen vor. Im § 17 wird auch noch eine Entschädigung für den Beleidigten in Aussicht gestellt, d. h. das Gericht kann über Antrag des Privatklägers den Beschuldigten zugunsten desjenigen, dessen Ehre nahegetreten wurde, zu einer Entschädigung bis zu 10.000 Kronen für die durch die Tat verursachte Kränkung Verurteilen, Das kann sowohl bei einer nachgewiesenen absichtlichen Ehrenbeleidigung, bei einem Nichtgelingen des Wahrheits- und Wahrscheinlichkeitsbeweises, als auch bei Versäumnis der pflichtmäßigen Obsorge geschehen, sodaß jemand, der bisher zu hundert Kronen Geldstrafe verurteilt wurde, späterhin entweder zu einer Arreststrafe von einigen Wochen, die umgewandelt, sicher viele Hunderte, eventuell Tausende Kronen betragen wird, und außerdem noch zu einer Entschädigung, zu Schmerzensgeld Verurteilt werden kann. Und dieses Schmerzensgeld für verursachte Kränkung wird, so heißt es im Gesetze, ums o höher zu bemessen sein, je offenbare es ist, daß der Geklagte einen aussichtslosen Wahrheitsbeweis angetreten hat. Er muß durchaus nicht den Wahrheitsbeweis angeboten haben und wissen, daß dieser Wahrheitsbeweis mißlingen wird. Denn dafür wird er noch durch eine eigene Bestimmung im Gesetze bestraft. Aber schon der Umstand, daß er mit geringem Beweismaterial ausgestattet den Wahrheitsbeweis angetreten hat, genügt. Wenn er nicht genügend Beweismaterial hat, nicht genügend verläßliche Zeugen hat und wenn die Zeugen den Redakteur vielleicht im letzten Augenblick im Stiche gelassen haben, auch das wird ihm zur Last gelegt und das Gesetz bestimmt in diesem Falle, daß die ihm auferlegte und diktierte Entschädigungssumme umso höher zu bemessen ist. Und daß die Zeugen versagen können, das weiß ja jeder aus Erfahrung, und man will sogar in einem Gesetz, das man demnächst beschließen wird, in dem sogenannten Beamtenbestechungsgesetz, das in ein System bringen, daß die Zeugen, soweit sie aus den Kreisen der Staatsangestellten und öffentlichen Angestellten stammen, durch die ihnen auferlegte Schweigepflicht in allen Fällen im entscheidenden Moment als Zeugen versagen.
Meine Herren, das Gesetz geht aber noch weiter. Im § 25 wird davon gesprochen, daß wenn der verantwortliche Redakteur sich im Laufe eines Jahres in zehn Fällen des Deliktes der Ehrenbeleidigung oder Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge schuldig gemacht hat, es dann zur Entziehung des Postdebits kommen kann, Hier verweise ich nun auf Folgendes: Ein Privater kann hundert Ehrenbeleidigungen innerhalb eines Jahres begehen, der Staat wird nicht erklären, daß er sich für diesen betreffenden Menschen im Besonderen interessieren braucht, er wird ihn auch nicht irgendwie als besonders gefährlich brandmarken oder gegen ihn in besonderer Weise wegen dieses Privatdelikts vorgehen, er wird ihm nicht das Recht einziehen, auf der Eisenbahn zu fahren, er wird ihm keine höhere Steuern auferlegen, er wind ihm überhaupt nichts entziehen oder gewähren. Hier macht man aber aus dem Privatdelikt der Ehrenbeleidigung ein öffentliches Delikt, für daß sich der Staat interessieren muß. Und wenn in zehn Fällen die Verurteilung eines verantwortlichen Redakteurs erfolgt ist, so kann dieser Zeitung das Postdebit, das heißt es können ihr alle Begünstigungen, die sie genießt, z, B. beim Transport auf der Bahn, bei der Post usw., entzogen werden. Das ist eine ganz uner- hörte Bestimmung, eben so unerhört, wie die im § 26 ausgesprochene, daß ein verantwortlicher Redakteur die Eignung verliert, wenn er zu einer Strafe nach §§ 7 oder 11 auch nur einmal verurteilt wurde oder wenn er nach §§ l und 6 wegen Ehrenbeleidigung oder Vernachlässigung der pflicht- gemäßen Obsorge in zehn Fällen, begangen in fünf aufeinander folgenden Jahren, verurteilt wurde, eine Frist innerhalb deren doch gewiß sehr leicht ein Redakteur zehn Fälle von Ehrenbeleidigungen oder Versäumnis der pflichtgemäßen Obsorge be- gehen kann. Man merkt schon an all dem, was ich bisher aufgezählt habe, die Tendenz des Gesetzes. Die Presse soll bedroht werden, sie soll unsicher gemacht werden, sie soll sich hüten, sie soll sich das Amt, das sie bisher ausgeübt hat, das Amt, Vorgänge, Vorfälle und gewisse Erscheinungen zu tadeln und zu kritisieren, gründlich abgewöhnen, und um diese Tendenz dieses Gesetzes noch wirksamer zu unterstreichen, wind bei Ehrenbeleidigungen die Kompetenz der Schwurgerichte abgeschafft und statt dessen werden sogenannte Schöffengerichte eingeführt, wobei aber die Schöffen von vornherein ganz bedeutungslos sein werden, denn sie werden unter den gelehrten Richtern, unter den Berufsrichtern innerhalb des zu bildenden Senats die Minderheit bilden und nicht imstande sein, die Entscheidungen dieser Berufsrichter in irgend einer. Weise zu beeinflußen.
Wir sind durchaus nicht der Anschauung, daß die Geschworenengerichte, wie sie jetzt waren, ein Ideal vorstellten. Auch wir haben die Anschauung vertreten, daß die Geschworenengerichte reformbedürftig sind. Das ist sicher, daß die Frage der Schwurgerichte ein Problem ist, für das allerdings bis jetzt noch keine entsprechende Lösung vorhanden ist. Aber darüber zu diskutieren und eine ernsthafte Lösung zu finden, dazu wären auch wir sicher sehr gerne bereit gewesen. Wir Sozialdemokraten haben gewiß am allerwenigsten Ursache, mit der Praxis der Geschworenengerichte zufrieden zu sein, wenn es sich um angeklagte Arbeiter, wenn es sich um Angeklagte gehandelt hat, die Sozialdemokraten waren, also Klassengegner der bürgerlichen Geschworenen, Wir haben sehr wenig Ursache, für die Urteilssprechung, für die Auffassungen der Geschworenen, für die Art, wie die Geschworenen oft gegen solche Angeklagte vorgegangen sind, begeistert und mit ihnen zufrieden zu sein. Wir sind uns bewußt, daß die bürgerlichen Geschworenengerichte schließlich doch nur eine bürgerliche Institution waren und in der Mehrheit Bürgerliche auf den Bänken der Geschworenen sitzen und oft genug haben wir auch gesehen, daß die Geschworenen Klassenjustiz geübt haben gegen einen angeklagten Arbeiter, gegen angeklagte Sozialisten. Aber dabei vergessen wir nicht, daß in fast allein Rechtsstaaten Preßdelikte den Geschworenengerichten unterstellt sind, und wir vergessen nicht daran, daß die Schöffen, die man bei uns einführen will, in anderen Ländern sich durchaus nicht so bewährt haben, wie man es hier glauben machen will. Wir haben noch immer nichts Besseres, noch immer nichts Demokratischeres, das wir an die Stelle der Geschworenengerichte zu setzen imstande wären. Die Lobredner dieses Gesetzes behaupten, daß die Geschworenen sehr oft Stimmungseinflüssen unterliegen, daß sie nach ihrer Parteigesinnung urteilen, daß sie sich eventuell von einer schwungvollen eindringlichen Rede eines Angeklagten beeinflußen lassen, und die Verteidiger des Gesetzes stellen dem entgegen die starre Unnahbarkeit der Berufsrichter, die über allen Leidenschaften thronen, die unbeeinflußbar sind von allen Parteikämpfen, Man müßte denn doch die Praxis der Berufsrichter nicht kennen, man müßte nicht wissen, daß auch sie ähnlich wie die Geschworenen menschlichen Schwächen unterliegen, daß sie ebenso von einer gewissen sozialen und politischen Einstellung sind, daß sie sich auch als Angehörige einer bestimmten Klasse fühlen, daß sie doch nicht im luftleeren Räume thronen, daß sie wie die bürgerlichen Geschworenen mit Klassenvorurteilen behaftet sind, wozu noch kommt, daß als Hindernis einer gerechten Rechtssprechung die juristische formale Einseitigkeit der Berufsrichter im Wege steht. Sehr oft kommt es vor, daß Verurteilungen nicht nach dem Rechtsempfinden der gesamten Öffentlichkeit erfolgen, nicht nach Recht und Menschlichkeit - davon will ich gar nicht reden - sondern daß Verurteilungen erfolgen, weil der Buchstabe des Gesetzes die Richter dazu treibt. Man sage uns also nicht, daß die Berufsrichter besser, gerechter, objektiver urteilen werden. Man hat das auch gar nicht in der Absicht, man denkt nicht daran, daß die Berufsrichter gerechter vorgehen werden; worauf es hier ankommt, das ist, daß die Berufsrichter den angeklagten Redakteur sicherlich verurteilen werden. (Sehr richtig!) Das ist der Sinn und Zweck der Absicht, an die Abschaffung der Geschworenengerichte zu schreiten.
Meine Herren! Das Gesetz ist auch im höchsten Grade unsittlich, denn es hat eine Reihe von Bestimmungen, die darauf ausgehen, den verantwortlichen Redakteur offensichtlich zur Denunziation zu verleiten. Es gibt in der ganzen Welt nicht ein ähnliches Gesetz, nicht eine Beistimmung in den Gesetzen sämtlicher Staaten der Welt, die so unmoralisch, so unsittlich wäre, wie es die Bestimmung dieses Gesetzes ist, die darauf ausgeht, den Redakteur zur Verletzung des Redaktionsgeheimnisses zu verleiten, ihm Straflosigkeit, eventuell eine Milderung der Strafe in Aussicht stellt, wenn er den Urheber des betreffenden strafbaren Artikels nennt. Es ist ganz selbstverständlich und ich erwarte gar nicht, daß die Zeitungen der Koalition anders handeln werden. Es werden sich keine Zeitungen und Redaktionen finden, welche den Urheber wirklich nennen werden. Das könnte doch nur dort der Fall sein, wo ein Urheber, ein Informator vorhanden ist, der die Zeitung bewußt, wider sein besseres Wissen hineingelegt hat, der die Zeitung falsch informiert hat, in der Absicht, in dem Bewußtsein - nicht nur aus Fahrlässigkeit - der Zeitung Schaden zuzufügen, sie in eine unangenehme Lage zu bringen. In einem ändern Falle ist die Nennung eines Urhebers, ganz ausgeschlossen. Jede Zeitung würde sich in der Öffentlichkeit ganz unmöglich machen, würde in dem öffentlichen Volksempfinden als unmoralisch, verächtlich, unsittlich erscheinen, wenn sie ihre Informatoren preisgeben würden. Wir haben ja schon in den Zeitungen der Koalition gelesen, daß sie nicht daran denken, künftighin ihre Informatoren zu nennen. Ich glaube auch, daß das Gesetz nach dieser Richtung hin nicht wirksam werden wird. Der verantwortliche Redakteur wird nach wie vor bestraft wenden. Es wird niemals ein Urheber genannt werden. Praktisch wind eis also keinerlei Wirkung auslösen. Aber schon daß diese Absicht besteht, schon das ist das Schädliche und Verderbliche in diesem Gesetze und ich meine, bei der Aussichtslosigkeit den Zweck zu erreichen, hätte man soviel Anständigkeit aufbringen müssen, eine solche Bestimmung überhaupt nicht erst in das Gesetz hineinzubringen. Statt dessen hat man das ganze Gesetz mit diesem Gedanken erfüllt.
Aber, meine Herren, das Gesetz ist auch im höchsten Grade schädlich. Es ist schädlich deshalb, weil es die Presse knebelt, sie bedroht, ihre Bewegungsfreiheit einschränkt, weil es die Menschen, die für die Zeitung schreiben, die die Zeitungen herstellen, in ihrer Tätigkeit unsicher macht, weil es weiters die Existenz der Zeitungen bedroht und weil es jene Mission, die die Presse im Interesse der Bevölkerung und der breiten Öffentlichkeit auszuüben hat, hindert. Es ist heute schon wiederholt von dem Damoklesschwert gesprochen worden, das über den Kopien der Zeitungen schweben wird. Jede Zeitung, die sich nicht brav aufführt im Sinne der herrschenden Klassen dieses Staates, jede Zeitung, die ihre Aufgabe ernst nimmt, soll ständig durch schwere materielle Schädigungen, eventuell durch Einstellung und Vernichtung ihrer ganzen Existenz bedroht werden. Das ist unsittlich. Meine Herren, wenn man ein Gesetz schafft, das dahinzielt, daß die Presse sich hüten muß, eine Sache aufzurollen, obwohl sie das Empfinden, das Bewußtsein hat, daß sie hier eine gute Sache vertritt, wenn man solche Grundsätze aufstellt und daraus ein Gesetz schafft, wenn man anstatt die öffentliche Funktion der Presse zu unterstützen, diese Funktion unterbindet und tötet, so ist das unmoralisch und schädlich. Und da sage ich: dieses Gesetz wird zum Schaden aller ausschlagen, zum Schaden der ganzen Bevölkerung und der Zustände hier im Staate, Ich frage: welche Zeitung, welcher Partei hat es noch nicht unternommen, einen öffentlichen Übelstand aufzurollen, welche Zeitung hat noch nicht das Delikt der Ehrenbeleidigung im politischen Kampfe verübt? Es wird in Hinkunft viel schwerer sein, dieser öffentlichen Aufgabe gerecht zu werden, und da erlaube ich mir die Frage: Meine Herren von der Koalition, Sie wollen die Sittenrichter sein? Sie wollen reformierend auftreten? Schauen Sie sich doch die eigene Presse an! Steht die wirklich auf einem so hohen sittlichen Niveau? Sie haben doch auf Ihre Zeitungen Einfluß. Diese Zeitungen sind Ihr Privateigentum, Was diese Zeitungen schreiben, schreiben sie in Ihrem Auftrag, und wie viele von Ihnen, meine Herren, haben in den Zeitungen geschrieben, selbst in jenem Sinne, für welchen Sie zu strafen wären, wenn- Sie faßbar wären. Nun, gegen Sie wird das Gesetz nicht Anwendung finden, aber wie so oft hätte das der Fall sein müssen! Ja, geht auf Seite der Koalitionsparteien und ihrer Presse alles so friedlich und gesittet zu? Haben wir es nicht erleibt, daß eine Partei, die innerhalb der Koalition steht und die die patriotischeste, die nationalste Partei ist, die nationaldemokratische Partei, daß gerade diese Patrioten vom Scheitel bis zur Sohle unaufhörlich heimtückisch und gehässig einen Kampf gegen die höchste Stelle im Staate führen, heimtückisch und verlogen und vergiftet, um den Präsidenten der Republik zu schädigen und zu treffen?