Man kann, wie schon mein Vorredner meinte, über die Frage der Schwurgerichte auch anderer Meinung sein, schon aus dem Grunde, weil die Zusammensetzung der Schwurgerichte heute dem nationalen Schlüssel der Bevölkerung der einzelnen Kreisgerichtssprengel überhaupt nicht entspricht. Wir sehen, daß die Deutschen überall in der Minderheit sind, und daher sind auch die Urteile, die dort gefällt werden, dem angemessen. Wir glauben aber doch, daß wir wieder einmal zu normalen Verhältnissen kommen, wie sie früher waren, wo man sagen konnte: Wir haben noch Richter! Ich glaube, Ihre Aufgabe wäre es, dafür zu sorgen, daß wir tatsächlich dahin kommen.
Die Ausschaltung der Schwurgerichte für Preßdelikte beinhaltet aber noch eine weitere Gefahr: Es ist das größte Attentat auf die Freiheit der Presse, Und noch etwas anderes sehen wir darin: Was unsere Vorfahren sich in einer Monarchie - es ist geradezu eine Ironie, man müßte lachen, wenn es nicht so ernst, so traurig wäre - in einer Monarchie an Freiheiten und Rechten erkämpft haben, raubt man in einer Republik! Das Zeitrad wind um sechzig bis siebzig Jahre zurückgedreht. Man kann nicht genug staunen, daß gerade eine Partei, wie die èechische Sozialdemokratie, die sich immer als Pächter des freiheitlichen und demokratischen Gedankens aufspielt, zu einem solchen reaktionären Gesetz ihre Zustimmung geben kann. Wir sehen noch etwas anderes in dem Gesetz. Wir sehen darin, daß sich die Schulden, die Mitschuldigen und Angeklagten selbst, noch einen Schutz durch dieses Gesetz schaffen.
Meine Herren! Durch dieses Gesetz wird man die Korruption nicht verhüten und strafen, wohl aber wind man die Enthüllungen verhindern. Das Gesetz ist ja geradezu ein Versicherungsgesetz für die Korruptionisten. Betrachten wir doch ein wenig, was sich in der letzten Zeit abgespielt hat. Ich erkläre nochmals, daß ich niemanden, weder einzelne noch Parteien als solche beschuldige. Wir wissen nur, daß ein Minister und der Senatspräsident zur Demission gezwungen wurden. Der Senatspräsident wurde am l. Jänner vom Präsidenten der Republik nicht empfangen und mußte resignieren. Bitte, ich beschuldige ihn nicht, ich bin sogar der Meinung, daß er das Opfer anderer geworden ist, Die Sache ist bis heute nicht aufgeklärt, Es wird draußen Verschiedenes gemunkelt. Ihre Sache war es, die Sache aufzuklären. Es sollen Gelder, Staatsgelder, Spiritusgelder verteilt worden sein. Wir, die gesamte Öffentlichkeit möchte gerne wissen, wer die Gelder genommen hat. Das muß aufgeklärt werden. Wir wissen nicht, ob es sich um strafbare Dinge handelt und ob das sozusagen eine Todsünde oder nur eine erläßliche Sünde ist. Das kann hier auch nicht untersucht werden. Tatsache ist, daß der Präsident der Republik den Senatspräsidenten nicht für würdig befunden hat empfangen zu werden. Die Parteien haben aber diesen Standpunkt nicht eingenommen, denn Pra¹ek ist noch immer Ihr Mitglied. Da fragt man sich - und ich bin da auch der Dolmetsch der èechischen Bevölkerung - was bedeutet dies, will man denn da noch mehr vertuschen und verdecken? Heraus mit der Sprache! Das ist eine dunkle, sehr geheimnisvolle Angelegenheit, in die Licht gebracht wenden muß. Das sind Sie Ihrem eigenen Interesse, Ihrer Ehre schuldig. Sie müssen trachten, Ihrem seinerzeitigen Präsidenten die Ehre zu retten. Das wäre Ihre Pflicht. Sie aber gehen jetzt daran, ein Gesetz zu schaffen, um die Freiheit der Kritik, die Preßfreiheit zu beschneiden und zu unterbinden. Ich bin der Meinung, daß dieses Beginnen von allen Belastungsproben des sittlichen Empfindens wohl eine der gewagtesten, eine der stärksten ist. Aber Sie können sicher sein: Auch mit diesem Gesetz werden Sie die Anzeiger von Korruptionen nicht zum Schweigen bringen. Im Gegenteil (Sen. Holý: Nikdo to nechce!) Das Gesetz will es verhindern. Es darf gar nicht angezeigt werden, schreibt der § 5 vor und wenn Sie es mir nicht glauben, so fragen Sie doch den ehemaligen Abg. Stránský von der national-demokratischen Partei, wie er über dieses Gesetz denkt. Uns halten Sie ja immer bei allem, was wir kritisieren und bekämpfen, für illoyal. Solange es Korruption gibt, solange wird es auch Anzeigen geben und diese werden automatisch verschwinden, wenn die Korruption verschwindet. Wir sind auch früher ohne ein solches Gesetz ausgekommen, weil es eben keine solche Korruption gab. Denjenigen, die sich von Staatsgeldern bereichern wollen und sich uns gegenüber als Patentpatrioten und Staatserhalter aufspielen, erklären wir, daß wir als Vertreter von Steuerzahlern diese Dinge doch nicht auf die Dauer zulassen können.
Wenn Sie mir nicht glauben, so lesen Sie doch, was Ihre eigenen Zeitungen, nicht das "Rudé Právo", sondern der Koalition nahestehende Zeitungen schreiben. Sie sind ja in der letzten Zeit, wo in der Pìtka wieder Ruhe eingetreten ist, bedeutend ruhiger und maßvoller geworden, Aber da heißt es unter anderem: "Können denn die Tagesblätter dafür, daß sich die Politiker korrumpieren und die Beamten bestechen lassen? Können sie dafür? daß die Staatsgelder zum Fenster hinausgeworfen werden, daß unsere sauer erworbenen Steuergelder zur Bereicherung einzelner Personen in diesem Staate verwendet werden?"
Nun, meine Herren, ich bitte (Sen. Holý: Kdy¾ nìco takového víte, udìlejte trestní oznámení!) Das haben. Sie doch in Ihren Zeitungen stehen, klagen Sie die Zeitungen der Koalitionsparteien. (Sen. Wallo [ukazuje na gobelin se znakem republiky]: Zde je >Pravda vítìzí<! Proè jste to zakryli?)
Místotpøedseda dr Franta: Nemáte slovo, pane kolego. (Opìtné výkøiky sen. Wallö.)
Místopøedseda dr Franta: Pane kolego nemáte slovo. Prosím pana øeèníka, aby pokraèoval.
Sen. Luksch (pokraèuje): Ich habe ausdrücklich gesagt, daß ein Minister demissionieren mußte und daß auch der zweite Fall nicht bereinigt ist. Es wäre Pflicht der Koalitionsparteien, diese Fragen, endlich aus der Welt zu schaffen. Es liegt dies mehr in Ihrem Interesse, als im Interesse der Deutschen, Die Angelegenheit ist nicht liquidiert und Sie alle sind verpflichtet, diese Frage aus der Welt zu schaffen.
Meine Herren! Ich will darauf hinweisen, was gestern - ich habe zufällig die Zeitung da - der ehemalige Abgeordnete Dr. Stránský - er ist Hochschulprofessor in Brünn - in einer Versammlung in Prag gesagt hat. Er sagte: >Dieses Gesetz verfolgt keinen anderen Zweck, als die Vertuschung der Korruption.< Das sind nicht meine Worte. Er schildert weiter den! Fall eines Spediteurs - ich entnehme dies der Zeitung - gegen den der Staatsanwalt die Strafanzeige erstattet und die, Anklage ausgebreitet hat; durch Intervention eines Koalitionsabgeordneten sei aber die Sache ganz niedergeschlagen worden. Und Dr. Stránský ist nicht ein Deutscher, der dies sagt. Für uns haben Sie ja immer den Vorwurf, was wir sagen, sei der Ausdruck der Illoyalität, Sie halten uns immer für Hochverräter, wogegen ich mich verwahren muß. Ich bezeichne es als Lüge, wenn Sie das sagen. Warum halben die Abgeordneten und Senatoren, sagt der ehemalige Abgeordneter Dr. Stránský, nicht mit der Bekämpfung der Korruption bei sich selbst begonnen? Gerade bei Ihnen muß der Ausspruch gelten, daß Sie nicht durch die Politik verdienein dürfen. Früher war der Abgeordnete eine angesehene Person, sagt Stránský, heute fragt man sich, wenn man mit einem Volksvertreter zusammen kommt, ob er ehrlich ist oder nicht.
Nun, meine Herren, an Sie zu appellieren, für dieses Gesetz nicht zu stimmen, wäre eine Sisyphusarbeit, der ich mich aber nicht unterziehen will. Das ist ein Diktat und ein Kommando und eis wird sehr viele unter Ihnen geben, die anders denken, denn Sie haben noch vor 14 Tagen, ja vor ein paar Tagen, eine ganz andere Stellung eingenommen; es werden wohl einzelne, so wie im Abgeordnetenhause, rechtzeitig vor der Abstimmung den Saal verlassen. Wir sehen schon jetzt, daß viele schon nicht da sind, dabei denke ich besonders an die scharfen Worte, die in Ostrau gefallen sind. Aber es werden immer noch gerade so viele da sein, daß für das Gesetz eine, wenn auch kleine Majorität vorhanden sein wird. Der Senat muß einfach das schlucken, Was uns vom anderen Hause vorgelegt wird. Wir sind anstatt zu einem Korrektionsinstitut zu einer lächerlichen Körperschaft herabgesunken. Sie nennen das Beratung und es darf absolut nichts geändert und verbessert werden. Ja, wenn es dann überhaupt in der Koalition nicht geht, dann ist noch einer, und meiner Ansicht nach der letzte da, der retten soll und kann, ©vehla. Geht es nicht im guten, kommt man mit der Peitsche, bist du nicht willig, dann brauch ich Gewalt. Wir haben gehört und gesehen, daß die Gewalt und die Drohungen stets bisher ihre Wirkung erzielt haben. Einmal spricht man von Demission, Die Mitglieder der Koalition wissen, was das heißt: Demission. Man droht weiter, und sogar mit der Auflösung des Senates, èechische Zeitungen der Koalition haben diese Nachricht gebracht. Und jetzt kommt die ärgste Drohung, die letzthin gefallen ist: Wenn Ihr nicht beisammen bleiben und gehorchen wollet, werden wir die Deutschen zur Regierung heranziehen. Das hat gewirkt, denn das ist das Gefährlichste. (Sen. Kroiher: Tomu sám nevìøíte, pane kolego!) Ob ich es glaube oder nicht, Ihre Zeitungen haben diese Nachricht gebracht. Für die Nachrichten dieser Ihrer Zeitungen können wir nicht und sind auch nicht für diese verantwortlich. Nun, wie es überhaupt aussah in der Koalition, wissen wir ja. Sehr windig. Sie müssen sich fort weiterwursteln. Wie Sie bisher immer gesiegt haben, werden Sie heute wieder siegen, Sie werden sich aber bestimmt bald zu tot siegen in der Koalition. Was dann kommt, Sie denken noch heute nicht daran - nach uns die Sündflut. Sie richten sich auch darnach ein, wie wenn die Koalition ein ewiges Gebilde wäre, trotzdem in der Koalition! die größten Gegensätze herrschen. Ewig wird die Koalition nicht zusammenhalten und darum müssen Sie nachdenken, was nachher kommt. Wir sind mit Rücksicht auf unsere Steuerleistung, auf unsere Zahl, auf unsere Kultur, Wirtschaft und Moral ein Staatsvolk. Das werden Sie doch nicht ableugnen wollen. Und wir haben daher das wohlbegründete Recht der verantwortlichen Mitarbeit am Staate, Wer jedoch von uns die Pflichten eines Staatsvolkes verlangt, uns aber die Rechte verweigert und uns zu Staatsbürgern zweiter Klasse herabdrücken will - reden wir ruhig über die Sache - wie soll dann unser Verhältnis zum Staate sein? Es kann kein anderes Verhältnis sein, als das eines gehorsamem Untertanen, dem das Schicksal seines Herrn, nachdem er in ihm seinen Bedrücker sieht, ganz gleichgültig bleibt. Und das kann Ihnen doch nicht gleichgültig sein. Das kommt aber nur auf Sie an. Ändern Sie Ihr System! Wir stehen auf dem Boden des Staates, Sie müssen aber Ihr System ändern. Wenn Sie unser Volk weiter bedrücken, dann können Sie die Leute nicht zum staatsbildenden Gedanken, zu loyalen Staatsbürgern heranziehen. Wir wissen, leider, um wieder zu dem uns beschäftigenden Beratungsgegenstand zurückzukehren, daß das Gesetz heute ohne die geringste Änderung angenommen wird. Nun besteht ja schon die Hoffnung, daß der Präsident der Republik mit Rücksicht auf seine grundsätzlichen Anschauungen, denen er oftmals Ausdruck gegeben hat, die Unterschrift unter dieses Gesetz nicht geben wird. Wenn Sie die Korruption wirklich bekämpfen wollen, dann werde ich Ihnen einen Rat geben, wieder nicht von mir. Ein Mitglied dieses Hauses, Kollege Trèka, hat einen offenen Brief an den Präsidenten der Republik gerichtet, der in den Zeitungen veröffentlicht wurde, in dem er den Rat zur Einsetzung eines parlamentarischen Reinigungsausschusses gibt. Er war dabei gewiß nur von den besten Gedanken und Absichten beseelt. Er sagt: Der Ausschuß mußte mit weitgehenden Rechten und Vollmachten zur Einvernahme aller politisch tätigen Personen sowie Staatsbeamten und Angestellten ausgestattet werden, um eine Überprüfung der Vermögeinsverhältnisse und der Lebensführung dieser Personen i. J. 1914 im Vergleich zu dem heutigen Vermögensverhältnissein zu ermöglichen. Sollten auffallende Unterschiede nicht ordentlich zu begründen sein, dann wäre die betreffende Persönlichkeit dem Wuchergerichte zu übergeben, (Výkøiky.) Sie geht es doch nicht an, es braucht sich doch nicht jemand aufzuregen, der reime Hände hat. Ich beschuldige niemand, aber die Korruption ist, wie Kollege Trèka sagt, nicht hinwegzuleugnen. Das wird auch vom Ministerpräsidenten selbst in seiner Rede im Abgeordnetenhaus zugegeben, daß nach dem Kriege solche Erscheinungen zutage getreten sind, Personen werden ja von mir und Kollegen Trèka nicht beschuldigt. Sen. Trèka schließt sein Schreiben an den Präsidenten mit folgenden Worten: >In meiner Überzeugung von einem erfolgreichen Ergebnis meiner Maßnahme werde ich dadurch bestärkt, daß auch Sie, Herr Präsident, als Arbeiter im Dienste der Öffentlichkeit dem Volke zugerufen haben: Nicht fürchten und nicht stehlen! Und daß es Ihnen daher nicht gleichgültig sein kann und wird, wenn gewisse Personen Ihre Losung umändern: Nicht fürchten und stehlen!<
Nun, meine Herren, ich meine, daß eigentlich alle diejenigen, die heute reine Hände halben, einen solchen Antrag unterschreiben müssen, daß dies geradezu ihre Pflicht ist. Auf diese Art werden, wir endlich einmal die Korruption in diesem Staate los werden. Das wollen Sie doch selbst auch.
Auf die einzelnen Paragraphen näher einzugehen, halte ich gerade zu für eine Zeitverschwendung, aus dem Grunde, weil einfach dieses Gesetz so geschluckt werden muß, wie es uns vorgelegt worden ist, Kein Wort, keine Silbe, kein Beistrich darf abgeändert werden. Mit Rücksicht auf all das, was ich hier ausgeführt habe, werde ich und meine Partei selbstverständlich geigen dieses Gesetz stimmen. (Potlesk na levici.)
6. Øeè sen.
Hartla:Hoher Senat! Das im Verhandlung stehende Gesetz ist ein neuerlicher Beleg dafür, daß sich das staatliche Leben dieser Republik immer mehr im Zeichen der Reaktion und Korruption entwickelt. Daß es ein reaktionäres Gesetz ist, brauche ich nach den Ausführungen meiner deutschen Vorredner kaum mehr zu begründen. Es genügt wohl, darauf hinzuweisen, daß es auch in der vorliegenden verbesserten Ausgabe eine wesentliche Einschränkung der Preßfreiheit bedeutet, indem es einerseits das Redaktionsgeheimnis praktisch zu beseitigen trachtet, andererseits die Preßdelikte den Geschworenengerichten entzieht und dafür eine Karrikatur der Volksgerichte, sogenannte Schöffengerichte, schafft, in denen sich die Laienrichter einer Mehrheit von Berufsrichtern gegenüber sehen. Daß sich aber bei den Berufsrichtern nicht immer und unbedingt eine klare Erkenntnis des Rechtes oder Unrechtes finden muß, haben uns ja verschiedene, auch von èechischer Seite aufs schärfste gebrandmarkte Urteile, besonders in Strafsachen mit nationaler Färbung, zur Gänze gezeigt. Ich erinnere nur an den Freisprach der überführten Räuber des deutschen, Landestheaters und an die Begründung dieses Freispruches, in der der gelehrte Richter die These entwickelte, daß der persönliche Wille eines in eine Volksmenge geratenen Menschen - wie wissenschaftlich nachgewiesen sei - in dem Willen der Menge untergehe und somit die Verantwortlichkeit des Einzelnen für seine Handlungen zu bestehen aufgehört habe. Diese Begründung des Freispruches überwiesener Landfriedensbrecher hat selbst auf èechischer Seite durch ihre von jeder Rechtsachtung befreite Skruppellosigkeit erschreckt. Sie zeigt ums aber, daß dadurch, weil im Schöffengerichte neben zwei Volksrichtern auch drei Berufsrichter sitzen, noch keine verläßliche Gewähr für eine vollkommen objektive Rechtschöpfung gegeben ist. Dazu kommt noch, daß es in solchen Fällen, welche ja den Anstoß zur Schaffung des vorliegenden Gesetzes gegeben haben, nämlich bei Aufdeckung grober Mißbräuche und unredlicher Gebarung in der staatlichen Verwaltung, fraglich erscheint, ob der Richter von seiner Unabhängigkeit wirklich so fest überzeugt ist, daß er sich durch die Befürchtung, sich oben mißliebig zu machen, in seiner Rechtsprechung nicht beirren läßt.
Was das Redaktionsgeheimnis betrifft, so sei nur auf die moralischen Bestimmungen der §§ 5 und 6 hingewiesen, welche den Bruch des Redaktionsgeheimnisses, also eine in allen Kreisen der anständigen Journalistik als verächtlich betrachtete Handlungsweise, durch Straffreiheit oder Strafmilderung geradezu prämiieren. Ich glaube, daß die bloße Tatsache, daß dieses Gesetz die zwei wesentlichsten Stützen der Preßfreiheit, das Redaktionsgeheimnis und die Zuständigkeit der Geschworenen für Preßdelikte zerstört, vollkommen genügt, um dieses Gesetz als ein durchaus reaktionäres zu kennzeichnen. Freilich bildet das Gesetz in dieser Hinsicht keine Einzelerscheinung, Wenn man als Merkmale der Reaktion1 die Einschränkung der persönlichen Freiheit, die Rechtsunsicherheit in Bezug auf persönlichen oder völkischen Besitz, auch betreffs kultureller Güter, die Unfreiheit im Sprachengebrauche im privaten und geschäftlichen Verkehr - ich erinnere nur an die Gasthausschildererlässe - und ähnliche schöne Dinge betrachtet, so kann man wohl sagen, daß es nur wenige Gesetze dieses Staates gibt, die nicht in dem einen oder anderen Sinne als reaktionär beizeichnet werden müssen. Seilt Erlassung des Gesetzes zum Schulze der Republik ist dieser reaktionäre Zug in der Gesetzgebung und Verwaltung immer unverhüllter und entschiedener zur Geltung gekomme, wofür ja auch das vor kaum zwei Stunden hier beschlossene Imunitätsgesetz ein bezeichnendes Beispiel bildet. Der Umstand, daß hinsichtlich dieses Gesetzes die im Verfassungsausschusse von deutscher Seite gestellten Anträge auf einjährige Befristung der Verjährungshemmung und auf Ausschaltung politischer Delikte kurz abgelehnt wurden, zeigt ja ganz deutlich, welche. Absicht diesem Gesetz zugrunde liegt. Es handelt sich eben darum, in solchen Fällen, in denen sich der Immiunitätsausschuß und das Parlament durch Auslieferung eines verfolgten Volksvertreters als gar zu reaktionär erweisen würde durch einfache Untätigkeit des Ausschusses die Verjährung bis - wie es im § l so schön heißt - bis zu dem Tage zu unterbrechen - an welchem die Zustimung der Kammer zur Strafverfolgung ihres Mitgliedes >nicht weiter notwendig ist<. Man will sich nicht durch offene Verleugnung der Immunität politisch kompromitieren, aber man stellt es so an, daß man dem angeklagten Kollegen den positiven Schutz der Immunität solange vorenthält, bis er letztere durch Ablauf der Mandatsdauer verliert und sich dann wegen eines nach dem normalen Gesetze längst verjährten Deliktes vor Gericht verantworten muß. Und dieser reaktionäre Zug tobt sich nicht nur in der Gesetzgebung, sondern fast noch schlimmer auch in der staatlichen Verwaltung aus.
Lassen Sie mich zum Beweise hiefür nur mit wenigen Worten darauf hinweisen, daß in den letzten Monaten durch unerhörte Verordnungen über Auslandsreisen der Ruheständler einem ganzen Stande, der allerdings mit dem Makel behaftet ist, seinem Staate durch ein Menschenalter hindurch treu und redlich gedient zu haben, die Freizügigkeit in einer Weise zu beschränken versucht wird, die man einem Schusterbuben gegenüber sich kaum wagen würde. Aus vergilbten Hofkammerdekreten aus den Jahren 1808 und 1827, deren Bestimmungen seit einem halben Jahrhundert nicht mehr gehandhabt wurden, hat diese angeblich demokratische Republik Paragraphe republiziert, die besagen, daß Ruheständler das Staatsgebiet ohne behördliche Bewilligung auch nicht auf wenige Tage verlassen dürfen, daß sie auch bei bewilligtem Aufenthalte im Auslande für die Dauer dieses Aufenthaltes ihre gesetzlichen Zulagen verlieren und endlich, daß sie bei unbewilligter Grenzüberschreitung durch den vollständigen Entzug ihrer Ruhegenüsse bestraft werden. Um die Größe des in diesen Erlässen liegenden Unrechtes zu erkennen, muß, man sich vor Augen halten, daß die Ruhegenüsse einen integrierenden Teil der dem Beamten bei seinem Dienstantritte gewährleisteten Entlohnung seiner Arbeitsleistung bildet und daß sie außerdem durch, die 3%igen Gehaltsabzüge für den Pensionsfond von dem Beamten selbst finanziell fundiert, also sein unbestreitbares Eigentum sind und dem gemäß auch unantastbar sein müßten. Wenn man nun noch die Art und Weise kennt, wie diese ganz unhaltbaren Erlässe praktiziert werden, so gewinnt man den Eindruck, als ob ein sadistisch veranlagter Bürokrat mit verdorrtem Herzen und eingetrocknetem Hirn sich daran vergnügte, die armen müden Ruheständler, die vergrämten Witwen und Waisen materiell zu schädigen, moralisch zu demütigen und zu entwürdigen und auch seelisch zu quälen. Man denke doch an die Seelenpein eines Pensionisten oder einer Witwe, die durch jene brutalen Verordnungen gehindert werden, an das Krankenlager oder vielleicht gar an das Sterbebett ihres Kindes zu eilen! Und was soll man dazu sagen, daß solchen Pensionisten, die aus wichtigen Gründen und mit behördlicher Bewilligung eine Reise ins Ausland unternehmen, sofort die gesamte Pension gesperrt und erst nach ihrer Rückkehr nachträglich ausgezahlt wird. Wahrscheinlich geht der Urheber dieser idiotischen Anordnung von der bekannten Erfahrungstatsache aus, daß man für eine Reise oder gar für einen Kuraufenthalt kein Geld benötigt!
Von den unzähligen Fällen, in denen die Gesuche um Bewilligung einer Auslandsreise erst nach mehreren Monaten, wenn die für die Reise angesetzte Zeit längst verflossen ist, erledigt werden, will ich nicht erst sprechen, obwohl wir auch liier einer geradezu sträflichem Schlamperei und Mißachtung wohlbegründeter Ansprüche gegenüberstehen.
Ich habe einleitend gesagt, daß das vorliegende Gesetz nicht nur im Zeichen der Reaktion, sondern auch in jenem der Korruption steht. Der Beweis hiefür ergibt sich schon aus dem Anlaß, der zur Einbringung der Vorlage führte und der in der allerdings unheimlich gehäuften Aufdeckung von Betrügereien und Bestechungen in den verschiedensten Zweigen der staatlichen Verwaltung gelegen war. Der Herr Ministerpräsident hat im Abgeordnetenhause diesen Zusammenhang ziemlich offenherzig einbekannt, indem er im Gegensatz zu den beschönigenden Worten über die Korruption selbst in schärfster Weise gegen die journalistische Aufdeckung der korruptionistischen Vorgänge auftrat. Er sagte unter anderem: "Korruptionsaffären, wie sie in der letzten Zeit sich bei ums ereigneten, treten in allen Ländern der alten und neuen Welt zutage. Die ständigen Skandalaffären aber bedeuten eine Terrorisierung der Öffentlichkeit, gegen welche sich die Regierung entschlossen wenden wird. Wir werden uns nicht scheuen, die Professionals des Terrors zu beseitigen. Wir sind entschlossen, für ihre Beseitigung einzutreten und werden die Mittel finden, diese Pharisäer aus dem Tempel der Gerechtigkeit zu entfernen." Die Mittel, von denen der Herr Ministerpräsident hier spricht, haben sich eben zu dem vorliegenden Gesetzentwurf verdichtet, der kurz nach der Rede des Herrn ©vehla, mit einer höchst auffälligen Hast ausgearbeitet und eingebracht wurde. Wenn der Herr Ministerpräsident nur von Korruptionsaffären, die sich in der letzten Zeit bei uns ereigneten, spricht, so fordert dies doch zu einer Richtigstellung heraus. Man braucht kein besonders gutes Gedächtnis zu besitzen, um einige Dutzende von Korruptionsfällen schlimmster Sorte aufzählen zu können, welche in ununterbrochener Kette das öffentliche Leben in diesem Staate schon seit seiner Gründung durchziehen.
Ich erinnere nur an den Fall des Sektionschefs Jirák, der sogar den selbstverständlich mißlungenen Versuch wagte, den Herrn Außenminister durch Bestechung für die Förderung seiner schmutzigen Zuckergeschäfte mit Holland zu gewinnen; ich verweise auf die selbst von der halbamtlichen >Èeskoslovenská Republika< festgestellte Lotterwirtschaft in gewissen Zentralen, die sich schließlich in einem 5 Milliardendefizit auswirkte; ich erwähne die Affäre des gewesenen Ministers Mièura, der innerhalb eines Jahres dreimal in offener Parlamentssitzung beschuldigt wurde, daß er das unter seiner Zwangsverwaltung gestandene Schloß Topolèany des Erzherzogs Josef förmlich ausgeraubt habe. (Sen. Kri¾ko: U¾ bolo súdne zji¹teno, ¾e to nie pravda!) Es ist weder eine Klage gegen den Beschuldiger noch eine Aufklärung erfolgt. Wenn Herr Mièura viel später erklärte, er habe sich die Sachen nur entliehen, so hätte er dies eben schon früher, nicht erst nach der dritten Wiederholung der Anschuldigung feststellen müssen. Im übrigen ist die Sache so, daß ich nur aus dem stenographischen Protokoll des Abgeordnetenhauses zitiert habe und es bleibt dem Redner des Abgeordnetenhauses Abg. Tausik überlassen, die Anfechtung seiner Beschuldigung abzuwehren. Tatsache ist, daß Abgeordneter Tausik ausdrücklich erklärt hat, daß er zum drittenmale in der Jahresfrist die Beschuldigung erhoben habe, ohne daß gegen ihn die Klage eingebracht oder eine Aufklärung gegeben worden wäre, Herr Mièura aber saß noch weitere fünf Monate auf der Ministerbank.
Und ich erinnere noch an die in einer Interpellationsbeantwortung enthaltenen Mitteilungen des Herrn Außenministers über die famose èechoslovakische Gesandtschaft in Tokio, vor deren tragikomischer grote
sker Amtsführung selbst die Bilder der kühnst erfundenen Operettendiplomaten vollständig verblassen.Ich glaube, daß solche Korruptionsaffären großen Stils selbst mehr als bescheidenen Ansprüchen vollständig genügen. Ich möchte endlich noch darlauf verweisen, daß schon am 16. Jänner 1921 Herr Dr. Herben in den >Národní Listy< in patriotischer Beklemmung in den bekümmerten Klageruf ausbrach: >Mit einem Worte: die Republik besteht aus lauter Unrecht und Ungerechtigkeiten, aus lauter Protektion und Korruption!< Also die Fiktion, daß es sich bei uns bloß um einige Affären >der letzten Zeit< handelt, ist ebensowenig aufrecht zu erhalten, wie der Versuch, sie durch den Hinweis auf ähnliche Vorkommnisse in anderen Staaten in ein milderes Licht zu rücken. Von der Bagatellisierung der heimischen, leider allzuheimischen Korruption hebt sich in der Rede des Herrn Ministerpräsidenten umso eindrucksvoller die Heftigkeit ab, mit der er sich gegen die Aufdeckung der Korruption durch die Presse wandte, und die ihre sehr bezeichnende Ergänzung in der überstürzten Eile fand, mit der dieses Gesetz zur Bekämpfung des Kampfes gegen die Korruption eingebracht wurde. Ganz besonders fällt auch die Bestimmung über die rückwirkende Kraft des Gesetzes auf. Nach dem ersten Entwurf, der für die Absichten der Regierung eigentlich maßgebend ist, sollte das Gesetz auf alle Preßdelikte Anwendung finden, die seit dem 4. April begangen worden sind. Dieser Stichtag ist nun auf den 12. April hinausgeschoben worden. Wenn man diese Rückwirkungsbestimmung liest, so kann man sich wohl kaum der Vermutung erwehren, daß zur Zeit der Ausarbeitung dieses Gesetzes noch einige neue Korruptionsaffären in der Knospe standen, bereit, jeden Augenblick aufzubrechen und sich in voller Schönheit zu entfalten, und daß dieses Gesetz eben dazu dienen sollte, Mitteilungen an die Presse über diese Dinge rechtzeitig zu verhindern.