Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 204. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské v Praze
v
úterý dne 13. kvìtna 1924.l. Øeè. sen.
Linka:Hoher Senat! Die Militärverwaltung soll durch die beiden Gesetzentwürfe das Recht erlangen, bei der Mobilisierung und bei der Einberufung der Reserve im Frieden alle Transportmittel beschlagnahmen zu dürfen. Alle Pferde und sonstigen Zugtiere, alte Fuhrwerke, Automobile und sonstigen Verkehrsmittel soll die Regierung nicht nur im Kriegsfalle, sondern auch im Frieden anfordern, einziehen und bei einer Sammelstelle zusammentragen dürfen. Die Volkswirtschaft der Èechoslovakei ist ohnehin durch den Militarismus sehr belastet, der Staat steckt in Schulden. Ich meine, eine richtige Koalition, eine richtige Regierung im Sinne des >Volkes müßte sich sagen: wir haben vom Militarismus genug, wir werden den Militarismus nicht noch mehr ausbauen. Betrachten wir die Mobilisierung praktisch, was für Unheil sie für die Menschen bedeutet! Abgesehen davon, daß man die Menschen in die Kasernen treibt, daß die Züge die Menschen auf die Schlachtfelder bringen, wo sie sich gegenseitig unbringen sollen, sollen auch noch alle Transportmittel zur Abgabe gelangen. Auch wenn es nicht zur Mobilisierung kommt, sondern zu einer bloßen Einberufung im Frieden, werden sich alle Kriegsgewinner, die im letzten Kriege, aber auch bei der letzten Mobilisierung so viel Geld verdient haben, freuen, wenn sie ihre Pferde, ihre Fuhrwerke, kurzum alle Transportmittel gut werden anbringen können. Aber die kleinen Landwirte und die vom Transport lebenden Leute werden auch ihr letztes Pferd hergeben müssen, sie werden riesige Nachteile haben.
Die Anforderung soll solange dauern, als die Mobilisierung andauert, die Anforderung bei der probeweisen Mobilisierung solange, als die Reservejahrgänge nicht entlassen sind. Man kann gar nicht ermessen, und ich glaube, die Herren Berichterstatter haben es auch gar nicht angeführt, wieviel hunderte Millionen eine solche probeweise Mobilisierung kosten wird. Wie will das Gesetz die Entschädigungen feststellen? Das ist eine sehr wichtige Sache. Die Entschädigungen werden so bemessen, wie es eine Kommission entscheidet, und die. Besitzer von Transportmitteln und Pferden müssen einfach hinnehmen, wie es entschieden wird. Das Pferdematerial in der Èechoslovakei wird, wenn es zu einer Mobilisierung oder einer Einberufung im Frieden kommt, gewiß darunter leiden. Wir wissen, wie bei jeder Mobilisierung vorgegangen wird, bei der letzten und auch bei der Mobilisierung im Jahre 1914. Wenn der Krieg ausbricht, werden die Menschen besinnungslos. Es wird alles zusammengejagt, Rinder, Pferde, Menschen, Transportmittel werden angehäuft. Es gibt keinen Plan, vieles geht zugrunde, und wenn die Probemobilisierung vorüber sein wird, können sich die Besitzer dieser Fuhrwerke und Transportmittel ihre Sachen wieder abholen. Dauert die Probemobilisierung über zwei Monate, verfallen alle diese Transportmittel dem Staate, der Staat wird ihr Eigentümer. Er bekommt bei der Mobilisierung ungeheuer viel Material an Pferden und Transportmitteln, wenn aber die Mobilisierung vorüber ist, wird er all die Sachen nicht brauchen, er wird sie verschleudern müssen. Das Gut des Volkes, des Staates wird also auf diese Art entwertet. Ich meine, die Èechoslovakei lebt erst einige Jahre in der Friedenszeit, die Èechoslovakei sollte nicht Rüstungen machen, sie sollte vielmehr abrüsten, um die Schulden, die sie hat zu bezahlen.
Wenn wir das Gesetz richtig ansehen, so finden wir, daß es ungeheuer viel Märigel aufweist. Der § 13 enthält Bestimmungen darüber, welche Pferdegattungen nicht einberufen werden sollen. Das ist nun sehr sonderbar: alle Pferde können einberufen werden, nur nicht die Rennpferde, die sind verschont, ebenso sind die Pferde der Seelsorger verschont, aber nichts ist darüber gesagt, daß eine Befreiung eintreten soll, wenn ein Landwirt oder ein Spediteur ein einziges Pferd hat. Wir haben deshalb beantragt, den § 13 in diesem Sinn zu mildern, und würde Sie bitten, diesen Antrag und auch unsere anderen Anträge anzunehmen.
Den Gemeinden und den Städten wird durch die Probemobilisierung und durch die Mobilisierung in Friedenszeiten eine riesige Last auferlegt. Die Gemeinden haben die Transportmittel anzufordern, haben die Klassifikation der Pferde vorzunehmen, die Automobile zu klassifizieren und anderes mehr. Die Besitzer müssen die Pferde, Transportmittel und das Material bis zur Sammelstelle bringen, und für alle diese Ausgaben gibt es keine Entschädigung. Und werden die angeforderten Sachen wieder zurückgegeben, dann gibt es für den Transport von der Sammelstelle bis zum Hof zum Haus oder in die Stadt wieder keine Entschädigung. Kleine Landwirte wird das ungeheuer schädigen, wenn es zu einer Probemobilisierung kommt. Nach § 25 sollen alle Evidenzpferde einberufen werden und wir beantragen deshalb, daß der ganze § 25 gestrichen wird. Nach § 36 soll jedes zweite Jahr die Klassifikation der Motorfahrzeuge durchgeführt werden, eine riesige Arbeit! Nach § 40 verlangt man sogar von dem Besitzer Folgendes: Wenn der Besitzer eines Motorfahrzeuges zur Zeit der Abgabe die erforderliche Menge an Ausrüstungs- und Ersatzbestandteilen und Betriebsstoffen nicht besitzt, ist er verpflichtet, sich dieselben zu beschaffen, um sie der Militärverwaltung am Übergabsort abzuführen. Wenn also ein kleiner Landwirt einen Wagen hat, der ein Rad oder die Deichsel gebrochen hat, muß er sie nach diesen Bestimmungen erst herrichten. Ist, die Reparatur fertig, dann kann der ganze Wagen abgeführt werden. Hat ein Autobesitzer einen schlechten Reifen an seinem Auto, muß er ihn erst herstellen lassen, bevor er den Wagen der Militärverwaltung übergibt.
Man sieht also, wie tief einschneidend die Militärverwaltung dieses Gesetz gemacht hat. Wir sind der Meinung, daß dieses Gesetz überflüssig ist. Die Èechoslovakei ist nicht ein solcher Großstaat und Militärstaat, um die
se Auslagen zu vertragen. Wir sind der Meinung, bevor man zu solchen Rüstungen schreitet, bevor man diesen ausgesprochenen Militarismus im Dienste des französischen Imperialismus weiter ausbaut, sollten sich die Lenker dieses Staates, die Koalitionparteien bemühen, daß in diesem Staat eine Friedenspolitik gegenüber den anderen Ländern und Staaten betrieben werde. Nachdem am Sonntag in den Parlamentswahlen in Frankreich auch das französische Volk in seiner grossen Mehrheit entschieden hat, daß es von der Raubpolitik, von dieser Gewaltpolitik, vom französischen Imperialismus nichts mehr wissen will, nachdem Frankreich einen Ruck nach links gemacht hat, nachdem man zu erkennen gegeben hat, daß man die Verständigung haben will, wäre es Pflicht des èechoslovakischen Staates, der ein verbündeter Staat Frankreichs ist, mit dem französischen Volk gemeinsam dahin zu arbeiten, dahin zu wirken, daß die militärischen Rüstungen abgebaut werden, daß die militärischen Rüstungen Mitteleuropas aufhören, und daß eine Verständigung von Volk zu Volk angebahnt werde. Wenn wir dieses Rüstungsgesetz annehmen, dann muß gesagt werden, die Èechoslovakei sei kein friedliebender Staat, dann ist die Èechoslovakei ein Militärstaat, der nur Ausgaben macht, um eine fremde Macht, einen fremden Imperialismus zu stützen. Wir haben eine ganze Anzahl Abänderungsanträge eingebracht, um dieses Gesetz zu mildern, und würden Sie bitten, unsere Anträge anzunehmen. Es wäre dies im Interesse des Staates, im Interesse der Volkswirtschaft und im Interesse der kleinen Leute gelegen. Und da man hört, daß der Senat in der letzten Zeit ein etwas steiferes Rückgrat bekommen haben soll, da die Zeitungen schreiben, daß man eventuell das Preßgesetz abändern oder vielleicht gar nicht annehmen wird, kann man schon den Wunsch aussprechen, daß der hohe Senat auch bei dieser Vorlage des Militarismus Nein sage und die bescheidenen Anträge, die wir gestellt haben, annehme.Das zweite Gesetz, wodurch die Militärgagisten von den Gemeinden Wohnungen bekommen sollen, ist ein recht schlimmes Gesetz für jene Städte, für jene Industrieorte, wo Wohnungen nicht vorhanden sind. Die Gemeinden werden ganz einfach verpflichtet, Listen mit Wohnungen für Offiziere mit ihren Familien vorzulegen. Die Macher dieses Gesetzes müssen sich doch sagen: es gibt überhaupt keine Stadt in der Èechoslovakei, wo freie Wohnungen vorhanden sind. Kann die Stadtgemeinde Prag, Brunn, Reichenberg, Pilsen, Jägerndorf u. s. w, jemandem eine Wohnung zur Verfügung stellen? Es herrscht doch überall das größte Wohnungselend, das die Menschen zu Grunde richtet, nirgends stehen Wohnungen leer. Es gibt Industrieorte, wo in einer kleinen, ungesunden, feuchten Wohnung zwei bis drei Parteien stecken, wir wissen, daß bei allen Bezirksgerichten Kündigungsklagen eingebracht sind. Parteien müssen delogiert werden, und die Gemeinden haben oft nicht einmal die Lokale, die Möbel dieser delogierten Parteien unterzubringen. Und jetzt kommt noch dazu die Militärverwaltung und sagt, die Gemeinden seien verpflichtet, Wohnungen zu schaffen. Woher sollen sie denn Wohnungen nehmen? Und wenn in einer Garnisonsstadt eine Wohnung nicht aufzutreiben ist, geht das Anforderungsrecht auf eine Nachbargemeinde über, wenn sie nicht weiter als zwei Kilometer entfernt ist. Wir sehen einen ungeheuren Eingriff in die Privatverhältnisse der Mietsparteien und der Vermieter. Wir haben kein Wohnungsbeschlagnahmegesetz mehr, da es aufgehoben wurde, aber jetzt kommt der Staat mit einem solchen einseitig wirkenden Gesetz. Die Militärverwaltung könnte sich doch anders helfen, sie soll nur das Geld, das ihr das Parlament für das Jahr 1924 für Militärbauten bewilligt hat, nicht zu Kasernenbauten verwenden, sondern zu Wohnungsbauten, für Offiziere und Staatsangestellte, dann wird man die Gemeinden nicht in dieser Weise zu bedrücken brauchen. Wir stehen auf dem Standpunkt, die Èechoslovakei sollte in der Wohnungsfürsorge mehr tun, als sie getan hat, sie hätte schon längst ein Gesetz schaffen können, um die reichen Banken, die so viele Geld aus der Bevölkerung herausgeraubt haben, um die großen Aktiengesellschaften und Privatunternehmer zu zwingen, selbst für die eigenen Angestellten und Arbeiter Wohnungen zu bauen. Nichts von all dem hat man gemacht. Das Privatkapital, das große Kapital, das Bankkapital, sie werden wieder nur zur Ausraubung und Ausplünderung des Volkes und des Staates verwendet. Hier hätte die Regierung eingreifen sollen. Deshalb beantragen wir, über diesen Entwurf zur Tagesordnung überzugehen. Sollten Sie diesen Antrag ablehnen, dann haben wir einen zweiten Antrag gestellt, worin wir fordern, daß nur dort Wohnungen für Militärgagisten beschlagnahmt werden sollen, wo solche leerstehen.
Vom Standpunkt der Bevölkerung und der Volkswirtschaft werden wir gegen beide Vorlagen stimmen und wir müssen verlangen, daß die gesetzgebende Körperschaft und die Regierung selbst die Initiative ergreifen, um Maßnahmen zur Linderung des großen Wohnungselends zu treffen. Wir wünschen den Gagisten und ihren Familien Wohnungen, doch ist vor allem der Staat verpflichtet, diese Wohnungen zu schaffen.
Wir lehnen das Gesetz ab, wir werden dagegen stimmen und wünschen für die Zukunft, daß die Militärverwaltung das arme Volk in Ruhe läßt. Wir wünschen keine Rüstungen, sondern Abrüstung. Fort mit dem Militarismus! (Souhlas a potlesk na levici.)
2. Øeè sen.
Hübnera:Hohes Haus! Die in Frage stehende umfangreiche Vorlage legt in 27 Paragraphen der Bevölkerung nichts als Pflichten, nichts als neue schwere Opfer für den Militarismus auf. Die verantwortlichen Stellen unseres Staates, die sich bei allen passenden und, unpassenden Gelegenheiten nicht genug an Friedensbeteuerungen leisten können, die immer hervorheben, daß unser Staat und dessen Regierung nur für die friedliche Entwicklung arbeiten, daß die seinerzeitigen Friedensdiktate die geeignetesten Grundlagen zu einem dauernden Frieden sind, strafen sich selbst durch ihre Taten lügen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein würdiges Glied in der Kette der offenen und geheimen französisch-èechischen Verträge, die der Bevölkerung unseres St
aates nur immer neue Verpflichtungen und neue schwere Opfer auferlegen. Gerade die heutige Mehrheit, die dem alten Österreich Militarismus vorwirft, geht bedeutend weiter als dieses. Jeder objektive Beurteiler der Vorlage wird konstatieren müssen, daß Österreich in seinen Militärvorlagen nicht unsozialer war als die heutige sogenannte demokratische Republik, im Gegenteil, dort fanden wirtschaftliche Verhältnisse der Bevölkerung eher und mehr Berücksichtigung als Hier. Daß auch vom demokratischen Standpunkte aus die Gesetzesarbeit der Koalition nur noch ihresgleichen in den absolutistischen Staaten längst vergangener Zeiten findet, ist bereits hinlänglich bekannt und so ist es auch keine Überraschung mehr, wenn sich auch diese Vorlage würdig an die Gesetzesreihe der letzten Zeit anschließt.Zum Beweise dessen seien nur einige Bestimmungen dieser Vorlage, die namentlich die Vertreter des deutschen Landvolkes angehen, angeführt. Da ist vor allem die Bestimmung über die Zusammensetzung der Kommissionen im § 7: Entschädigungsrecht haben nur die Vertreter der politischen Behörde, der Militär- und Finanzverwaltung; die autonomen Vertreter der Gemeinden und Fachinteressentenkreise sind nicht berechtigt, in die Amtshandlung der Kommission einzugreifen. Sie sind somit lediglich formale Statisten, die machtlos, angeblich die Rechte der Interessenten wahren sollen. Selbstherrlicher und undemokratischer kann man Sich wohl kaum gesetzliche Bestimmungen denken, die Entscheidung nur den Vertretern der staatlichen Ämter zu überlassen; ganz abgesehen davon, daß das Vertrauen der Bevölkerung in derartige Kommissionen infolge der jüngsten Vorkommnisse - es sei hier nur auf die Schwindeleien bei der Benzinübernahme, die dank dem herrschenden System monatelang betrieben werden konnte, hingewiesen - vollkommen erschüttert ist. Und nun verlangt dieselbe Regierung die gesetzliche Systemisierung derartiger Kommissionen ohne Kontrolle seitens der Bevölkerung, wo doch selbst hohe Beamte, wie, der Redakteur des Amtsblattes der Regierung, die Korruption im großen betreiben konnten. Es erscheint daher selbstverständlich, daß wirklich parlamentarische Parteien derartige Vorlagen nur ablehnen können.
Ein anderes Bedenken: Indirekt mit die Folge des besprochenen Mißstandes ist die Art der Vergütung durch den Staat. Hier sind eigentlich die wichtigsten Bestimmungen der Durchführungsverordnung vorbehalten, also eine Blankovollmacht für die Zukunft mit voller Ausschaltung des Einflusses der parlamentarischen Körperschaften. Auch derartigen Bestimmungen können bei einem Gesetze, das wie dieses in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Völker so tief einschneidet, von den gewählten Volksvertretern, die sich ihrer Verantwortung bewußt sind, nur abgelehnt werden, und dies umsomehr, als z. B. § 7, Punkt 4 die Bestimmung enthält, daß für die Abnützung der Transportmittel, die durch die, übliche Benützung des Gegenstandes entstanden ist, keine Entschädigung gewährt wird. Weitere äußerst unökonomische und unwirtschaftliche Bedingungen enthalten z. B. die Anordnungen über die Pferdeabgabe. Ein Staat, der jetzt in der Nachkriegszeit ernstlich an einen raschen Wiederaufbau der Landwirtschaft und Tierzucht denken würde; müßte alle zur Zucht verwendeten Stuten überhaupt befreien, nicht aber in so engherziger. Weise verfahren, wie der § 13 angibt. Das Klassifikationsverfahren des § 18, welcher bestimmt, daß es gegen die Klassifikationsentscheidung kein Rechtsmittel gibt, ist unter den gegebenen Verhältnissen ein neuerlicher Willkürakt, wenn man bedenkt, daß, derartige Klassifikationen vielfach unerfahrenen Leuten, die schon über die Altersbestimmung der Pferde stolpern, durchgeführt werden. Und derartige Vorkommnisse, sind in meinem Wahlbezirke nicht selten gewesen.
So ließen, sich der Bedenken noch eine ganze Reihe anführen. Es sei aber nur noch ein Funkt wegen seiner äußerst unsozialen Bestimmung verzeichnet. § 22, Punkt 2, sowie § 31, Punkt 3, bestimmen, daß die Kosten des Transportes und der Verpflegung, die durch die Stelligmachung des Transportmittels im Übernahmsorte entstehen, der Besitzer aus eigenem zu tragen hat. So stelt jeder Paragraph Anforderungen an die Bevölkerung eines Staates, der dank der Willkürherrschaft jede sachliche Kontrolle unmöglich zu machen weiß und die Korruption gedeihen läßt und schützt, um dann die dem Volke ausgepreßten Opfer im großen zu verschleudern. Anstatt daß sich nun das Gewissen der parlamentarischen Körperschaften gegen derartige Verhältnisse aufbäumen müßte, geben sich diese mit einem Standpunkte der Regierung, der von keinem geringeren als vom Präsidenten der Republik selbst abgelehnt wird, zufrieden.
Wir, die Vertreter des deutschen Landvolkes, werden einem derartigen Entwurfe, der der Landwirtschaft so schwere Opfer auferlegt und so tief in unser wirtschaftliches Leben einschneidet, nie unsere Zustimmung geben. Wir fordern hingegen den Abbau des militärischen Systems in unserem Staate und bis dahin konsequente staffelweise Erleichterungen, nicht aber eine Gesetzesvorlage, wie die uns vorliegende, mit einer Blankvollmacht für alle Zukunft, wonach die Regierung selbst in Friedenszeiten Übungen anordnen kann, für welche die Landwirtschaft, zu großen Opfern verpflichtet ist. Gewiß ließen sich bei wirklich demokratisch-parlamentarischer Arbeit Abänderungen und Erleichterungen der Vorlage durchführen, Aber dank der Mentalität der Koalition werden ja selbst die sachlichsten, Abänderungsanträge, nie einer Beachtung gewürdigt, geschweige denn berücksichtigt, sondern die Vorlagen werden in der Art, wie sie das herrschende System, wie sie das Ministerium braucht und haben will, angenommen. Abgeordnetenhaus und Senat, sind zu leeren formalen Versammlungen herabgesunken. Einem derartigen Vorgehen im allgemeinen und dieser Vorlage im besonderen können und werden wir als gewählte Volksvertreter nie unsere Zustimmung geben. Ja im Gegenteil, Pflicht eines jeden, objektiven Mitgliedes des Hauses muß es sein, gegen derartige Entwürfe, wie es der vorliegende ist, zu stimmen. Wir werden für diese Vorlage nicht stimmen, sondern sie im Sinne unserer Landwirtschaft ablehnen. (Souhlas).
3. Øeè sen.
Niessnera:Meine sehr geehrten Herren! Dem Herrn Berichterstatter liegen die Dinge wunderbar einfach. Er hat in sehr gehobener Stimmung (Sen. Dr Hilgenreiner: Er hat gelacht, das ist unwürdig, das hätte Dr Stránský nie gemacht! - Rùzné výkøiky.) die Auslieferung des Kollegen Matu¹èák beantragt und ist dabei von dem unbedingten Glauben ausgegangen, daß alles das, was der Regierungsvertreter über die angebliche Rede des Kollegen Matu¹èák zu Papier und zur Anzeige gebracht hat, vollinhaltlich wahr ist. Ich beneide den Herrn Berichterstatter nicht um diesen blinden.
Glauben. Ich habe zu den Regierungsvertretern dahinten im Osten nicht jenes Vertrauen wie der Herr Berichterstatter, und ich meine, bevor ich mich, selbst als Regierungsabgeordneter oder als Regierungssenator, dazu entschließen würde, die Immunität eines Abgeordneten oder Senators aufzuheben, würde ich mir vor allem gründlich die Überzeugung von der Richtigkeit dieser Anzeige und von ihrer Ungetrübtheit durch ein parteiisches Urteil verschaffen. (Sehr gut!). Ich habe die volle Empfindung, daß eine solche Erhebung über die Richtigkeit dieser dem Kollegen Matu¹èák zur Last gelegten Äußerungen nicht gepflogen wurde, wie in vielen anderen Fällen, wo es sich um Delikte handelt, die weniger die politische Tätigkeit des beklagten Senators betreffen, um Dinge, die reihe Privatdelikte sind. Ich weiß mich zu erinnern, daß wir eine ganze Reihe von Fällen hier gehabt haben, wo mit der größten Sorgfalt, und Liebe geprüft wurde, ob denn diese Äußerung überhaupt gefallen ist und ob sie auf Wahrheit beruht und dergleichen. In diesem Falle aber geht man frisch und flott darauf los, eines der wichtigsten Grundrechte der gewählten Volksvertreter aufzuheben und einen Senator dem Gerichte auszuliefern.
Die Anzeige, die dem Auslieferungsbegehren zugrundeliegt, gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil betrifft zweifellos eine private Ehrenbeleidigung. Ich erkläre auch bezüglich dieses Teiles, daß ich nicht so ohne weiteres daran glaube, daß der Kollege Matu¹èák, der ja manchmal sehr merkwürdige Äußerungen macht, und von dem wir ja einiges gewöhnt sind, diese Äußjerungen gemacht hat, wenigstens glaube ich es nicht so ohne weiteres und blind auf die Anzeige des Regierungsvertreters hin. Dennoch sage ich: das ist Privatdelikt, es ist Sache des Gerichtes, zu erheben lind zu prüfen, und schließlich müssen wir ja doch in, die Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des Gerichtes - wie sind wenigstens dazu gezwungen das Vertrauen setzen, daß es die entsprechenden Erhebungen pflegen wird, ob die betreffende Äußerung auf Wahrheit beruht oder nicht. In diesem Falle ist es wohl fraglos und stimmen wir mit dem Herrn Berichterstatter überein, daß, wenn eine solche. Äußerung gefallen sein sollte, diesem betreffenden Mitglied des Senates Gelegenheit gegeben, werden muß, vor Gericht die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen.
Aber nun der zweite Fall! Hier handelt es sich, um ein reines Delikt, und selbst wenn alles wahr und zutreffend wäre, was, der Herr Regierungsvertreter und der Herr. Staatsanwalt, der die Anklage erhoben hat, in diese Äußerungen hineingelegt haben, würde ich doch zu bedenken geben, ob es gerechtfertigt ist, die Immunität eines Senators aufzuheben. Aber ich sage vor allem etwas ganz anderes: Wir haben vor uns. nur die Äußerung des Regierungsvertreters. Was hat Kollege Matu¹èák gesagt? Er sagte: >Die Anhänger der kommunistischen Partei wurden jetzt von Polizisten, und Gendarmen überfallen werben. Diese Polizisten und Gendarmen werden die Komunisten aus den Betten herauswerfen und bei ihnen nach Gewehren, Granaten, Maschinengewehren, Kanonen u. s. w.; suchen und wenn die Kommunisten befragt werden, von wo sie diese Gegenstände haben, soll jeder sagen, daß die Rote Armee genug solcher Gegenstände habe und sie, bis es nötig sein werde, auch gebrauchen werde. Welche Rote Armee und gegen wem werden sie diese Gegenstände, dies Waffen gebrauchen? Ist denn darin gesagt, daß gegen den èechoslovakischen Staat? Aus dieser Äußerung geht es nicht hervor. (Hlas: Proti Nìmecku ne!) Wer von den Herren fühlt sich denn durch eine solche Äußerung bedroht? (Sen. Kroiher: No, my se nebojíme, ¾e Matu¹èák to rozseká! )
Nun gestatten Sie Folgendes: In der Anzeige des Regierungsvertreters wird als besonderes erschwerend geltend gemacht, daß Senator Matu¹èák diese aufreizenden Äußerungen vorgetragen hat, obwohl die Versammlung betrunken war (Veselost. Rùzné výkøiky.). Nun, meine verehrten Anwesenden, ich habe schon viel in meinem Leben gesehen, aber eine vollständig betrunkene Versammlung - dieser Anblick ist mir noch vorbehalten geblieben. Es kann wohl vorgekommen sein, daß es einzelne Betrunkene gegeben hat, aber eine vollständig betrunkene Versammlung; das scheint min denn doch eine tendenziöse Färbung durch den Regierungsvertreter zu sein. (So ist es!) Daß er einfach ganz kurzweg die Versammlung als aus Trunkenbolden bestehend, hinstellt, daraus erkennt man den ganzen Charakter dieser Anzeige, Meine Herren! Das müßte einen doch stutzig machen bei dieser Anzeige, selbst wenn man nicht auf dem Standpunkt der unbe dingten Immunität steht, da müßte man sich doch sagen: ein Regierungsvertreter, der, solche Anzeigen erstattet, dessen Äusserungen müssen wir doch ein bischen genauer überprüfen und uns Gewißheit darüber verschaffen (Souhlas na levici.) Also, die Versammlung soll betrunken gewesen sein! Ich glaube nicht, daran, daß Kollege Matu¹èák so verworrenes Zeug zusammengesprochen hat; aufreizend ist das gewiß nicht, und wenn hier davon gesprochen wird, daß diese verworrenen Sätze auf die Versammlung derart aufreizend gewirkt hätten, daß es beinahe zu einem Blutvergießen gekommen wäre, wenn die Auflösung der Versammlung nicht erfolgt wäre, so muß ich sagen: wenn Kollege Matu¹èák das wirklich gesagt hat was ich nicht glaube, so war wohl, weniger die Versammlung in dieser gewissen Stimmung, als der Kollege Matu¹èák, dem die gehobene und festliche Stimmung diese Worte in den Mund gelegt hat. Aber ich glaube es gar nicht; ich sehe nur eine solche Unklarheit und eine solche Verwirrung darin, daß ich in den Äußerungen keineswegs das Vergehen der Aufreizung erblicken kann.
Aber bitte, meine Herren, das Entscheidende ist wohl der Umstand, daß es sich um den Schutz der Immunität handelt. Geben sie die nicht leichtfertig preis. Es kann jede einzelne Partei heute oder morgen in die Lage kommen, von diesem Schutz der Immunität Gebrauch zu machen. (Sen. Alb Friedrich: Siehe Frankreich!) Es ist hier mit Recht >Frankreich< gerufen worden. Mehrheitsverhaltnisse bestehen nicht ewig und auch die Herrlichkeit einer Koalition ist vergänglich, und was heute Mehrheit ist und Regierungspartei, das kann morgen eine Minderheit sein, kann morgen zu mindest eine oppositionelle Partei sein. Heute haben wir doch in dem Staate schon so viel an reaktionären Gesetzen, daß man mit ihrer Hilfe jeden Rest von Freiheit erdrosseln kann und nun gehen Sie auch noch daran, die Immunität, zu drosseln. Meine Herren, eines müssen Sie sich vor allem vor Augen halten: im reaktionären Österreich das Sie immer als Schreckgespenst hinstellen, ist nicht ein Fall zu verzeichnen gewesen, daß jemand wegen eines Wortdeliktes den Gerichten ausgeliefert worden wäre. (Sehr richtig!) Sie stehen im Begriffe, das zu tun. Der Herr Berichterstatler empfiehlt es Ihnen wenigstens. Ich warne Sie davor. Bedenken Sie vor allem, daß, Sie dabei ein Unrecht tun, indem Sie hier eine vollständig ungleiche Immunitätspraxis eingeführt haben. (Sehr richtig!) Heute wurden uns wieder zwei Fälle vorgelegt. Wenn man diese Fälle miteinander vergleicht, werden Sie die ungleiche Behandlung finden. Immer, wenn es sich um ein Mitglied der Opposition handelt, wird mit den größten Strenge, wenn es sich um ein Mitglied der Regierungsparteien handelt, mit der weitestgehenden Milde vorgegangen. (Výkøiky.) Es ist hier vorgekommen, hier in diesem Saale, daß ein Auslieferungsbegehren wegen Kettenhandels vorgelegen ist. Ich behaupte nicht, daß die Anzeige gerechtfertigt war, ich behaupte nicht, daß der betreffende Kollege schuldig war, aber wir sind nicht das Gericht. In einem solchen Falle, wo es sich um Sachen handelt, die nicht mit der politischen Tätigkeit des Senators zusammenhängen, darf die Immunität nicht dazu gebraucht werden, um das zu decken. Das gehört vor das Gericht; die Mehrheit hat aber in diesem Falle dem Antrage auf Nichtauslieferung stattgegeben: hier aber gehen Sie wegen eines politischen Deliktes vor. Das ist ein Unrecht. Damit erwecken Sie in der Bevölkerung den Eindruck, daß mit zweierlei Maß gemessen wird, und Sie schädigen vor allem die Immunität, eines der wichtigsten Grundrechte der Feiheit und der wahren Demokratie. (Souhlas a potlesk na levici.)
4. Øeè sen.
Hladika:Hoher Senat! Ich habe mich zu einer tatsächlichen Berichtigung deshalb zu Worte gemeldet, weil der Herr Berichterstatter in seinem, Schlußwort angeführt hat, daß sämtliche deutschen Mitglieder des Immunitätsausschusses für den Antrag auf Auslieferung des Kollegen Matu¹èák gestimmt haben. Das entspricht nicht den Tatsachen. Ich berichtige tatsächlich, daß ich als Mitglied des Immunitätsausschusses für die Auslieferung des Kollegen Matu¹èák nicht gestimmt habe.