Was die einzelnen Paragraphe des Mieterschutzgesetzes anbelangt, so will ich mich zunächst mit jenen befassen, die von der Kündigung handeln. Es heißt da, daß Nichtzahlung des Mietzinses die Kündigung herbeiführen kann. Nachdem aber es nicht angeht, daß ein Mieter ohne weiteres auf die Straße gesetzt werden kann, so ist diese Bestimmung und alle diese Paragraphen über die Kündigung ganz wertlos, weil sie ja nicht durchgeführt werden können, (Výkøiky.) Man hat eben keine anderen Wohnungen, keine Ersatzwohnungen Die Bestimmung, daß der Betreffende gekündigt werden kann, wenn eine äquivalente Wohnung beschafft werden kann, ist deshalb wertlos, weil es eben keine äquivalenten Wohnungen gibt. Sonst brauchen wir ja kein Gesetz, Infolgedessen ist es ganz unmöglich und unnütz, derartige Bestimmungen in das Gesetz aufzunehmen, die nie durchgeführt werden können. Das ganze Mieterschutzgesetz hat sich ja bisher noch sehr wenig geändert. Denn die Möglichkeit, den Mietzins bei einer größeren als einer Fünfzimmerwohnung zu erhöhen, kommt bei den Verhältnissen der Kleinstädte überhaupt nicht in Betracht. Die Bestimmungen der Absätze neun, zwölf und sechzehn des § l über die Ersatzwohnungen sind eben nur auf dem Papiere, denn eine Ersatzwohnung kann überhaupt nicht geschaffen werden.

Ich habe im Namen meiner Partei zwei Anträge eingebracht. (Sen. Hladik: Warum zwei Anträge? Es genügt doch einer: Authebung des Mieterschutzgesetzes!) Das wird nicht beantragt. Sondern, ich habe immer nur von einem Abbau und nicht von der Aufhebung des Mieterschutzes gesprochen.

Der Antrag lautet: Die Regierung wird aufgefordert. Vorsorge zu treffen, daß das Gesetz zum Schütze der Mieter für die Landgemeinden und Landstädte bis zu 3000 Einwohnern sobald als möglich aufgehoben wird. Ferner ein Zusatzantrag zum § l Abs. 2...(Sen. Hladik: Die Menschen müssen Wohnungen haben!) Sie werden auch Wohnungen haben, bis Sie nicht mehr am Ruder sein werden, bis Ihre Partei nicht mehr so viel hineinzureden haben wird, (Sen. Stark: Da können Sie so alt werden, wie Methusalems Esel!) So alt will ich nicht werden, aber ich hoffe es doch noch zu erleben, in zwei Jahren, bis Neuwahlen kommen, und dann werden wir andere Zeiten haben.

Im § l Absatz 2 ist der Punkt 3 zu streichen und an dessen Stelle zu setzen: Wenn der Arbeiter eine Wohnung inne hat, welche im Übergabsvertrag ausdrücklich als Bestandteil des bäuerlichen Ausgedinges bezeichnet ist und wenn sie vom. Ausgedinger selbst oder von einem im Übergabsvertrag genau genannten Familienmitglied benötigt wird.

Ich weiß wohl, daß die Erläuterungen zum Mieterschutzgesetz keinen Zweck haben. Das Mieterschutzgesetz wird angenommen, unsere Anträge fallen unter den Tisch, das sind wir bereits gewohnt. Aber ebenso wie der fallende Tropfen den Stein aushöhlt im Laufe der Zeit, so wird es auch der Beharrlichkeit des Mittelstandes gelingen, einmal diesen Bann zu brechen, den Bann, den eine falsche Majorität als Tyrannei um den Mittelstand gelegt hat. (Rùzné výkøiky. - Sen. Stark: Es wäre traurig, wenn Ihre Anträge angenommen würden!)

3. Øeè sen. Löwa:

Hoher Senat! Ich hatte bereits öfter Gelegenheit, zu diesem Gesetz das Wort zu ergreifen, und jedesmal hat es mich mit einem gewissen Bangen hier heraufgezogen, weil ich wußte, daß alle Anstrengungen, die man macht, eine Verbesserung des nun einmal vorliegenden Gesetzes nicht mehr herbeiführen werden. Aber ich muß schon sagen: Das, was ich jetzt aus dem Munde meiner zwei geehrten Herren Vorredner gehört habe, das übersteigt alles bisher Dagewesene, Wenn das Sprichwort noch eine Bedeutung hätte, daß uns unser Herrgott vor unseren Freunden schützen solle, weil wir uns vor unseren Feinden selbst zu schützen wissen, so wäre das gewiß ein berechtigter Anlaß, dieses Sprichwort gleich zu Beginn der Debatte über dieses Gesetz anzuwenden. Denn das, was sich hier abgespielt hat, ist schon das Höchste, was wir gehört haben. Nach der Meinung dieser beiden Herren müßte es ja den Hausbesitzern heute so schlecht gehen, daß wir schnell daran gehen müßten, ein Gesetz zu schaffen, durch welches wir bedeutende Zuschüsse aus dem Staatssäckel den Herren Hausbesitzern zuweisen müßten, oder daß wir die Arbeiter dazu verhalten müßten, daß sie den gesamten Verdienst, den sie haben, dem Hausgeier, dem Hausbesitzer zur Verfügung stellen, so wie Sie sich das in einem Flugblatt von Dr. Forster schreiben ließen, der erklärte, es wäre nicht notwendig, daß wir heute so elende Verhältnisse hätten; die Arbeiter brauchten nur mehr zu arbeiten und weniger zu essen, dann werden sie die Möglichkeit haben, viel mehr Mietzins zu zahlen, als sie bisher getan haben. Was Dr. Förster in diesem Flugblatt geschrieben hat, das in der ganzen Èechoslovakischen Republik verteilt worden ist, dasselbe hat heute, nur in etwas anderen Worten, Herr Senator Knesch wiedergegeben. Sein ganzes Um und Auf gipfelt darin, daß es dem kleinen Hausbesitz schlecht geht, wobei er übersieht, daß der kleine Hausbesitzer überhaupt keine Mieter hat, daß er ja gar nicht die Möglichkeit hat (Výkøiky sen. Knesche.), jemanden in sein Haus aufzunehmen, weil er kaum selbst darin Platz hat. (Sen. Knesch: Jeder Hausbesitzer hat nicht eine so schöne Villa, wie Sie!) Weil ich selbst Hausbesitzer bin, eben deswegen fühle ich mich in erster Linie berechtigt zu sagen, daß es keinen größeren Wucherer und keinen größeren Ausbeuter gegenüber der Menschheit und besonders gegenüber der armen Menschheit gibt, als den Hausgeier, den Hausbesitzer, der davon lebt, sein Kapital im Hausbesitz angelegt zu haben, um daraus Profit ziehen zu können, (Sen. Knesch: Beiden heutigen Mietzinsen kann niemand davon leben!) Ich werde Ihnen zeigen, daß das auch bei den gegenwärtigen Mietzinsen möglich ist, daß es nicht wahr ist, was Sie sagen. Ich werde Ihnen nachweisen, daß bei uns der Mietzins um 500 und mehr Prozente gesteigert worden ist, und man sich da immer wieder auf den §12 dieses Gesetzes stützt und jede kleine Reparatur, auch wenn sie noch so gering ist, dem Mieter aufpelzt und gar nicht darauf Rücksicht nimmt, daß das Gesetz eigentlich sagt, daß nur die Mehrauslagen der Reparaturen aufgerechnet werden dürfen. Ich kann Ihnen derartige Fälle nennen, und wenn Sie wollen, dann rufen Sie den Herrn Zuleger als Zeugen, dessen Schwiegersohn in Eger wohnt. Dort hat der Hausbesitzer das Eternitschieferdach, Weil es angeblich durchlässig war, herunterreißen und ein neues Dachpappendach aufziehen lassen, nur zu dem Zwecke, um die Kosten dieses Dachpappendaches den Mietern aufzurechnen und den Eternitschiefer extra teuer zu verkaufen. Das hat er getan, fragen Sie Ihren Herrn Kollegen darüber. Oder es haben sich Hausbesitzer ihren Garten einrichten, haben ihn umzäumen, ein Lusthaus herstellen lassen, den Mietern den Garten abgesperrt, aber alle Kosten wurden den Mietern aufgerechnet. So sehen die Sachen aus. (Sen. Knesch: Das ist nicht wahr!) Bitte, fragen Sie Ihren Kollegen, der Mann ist ja in Eger bekannt, wo das geschehen ist.

Und nun gar von den ländlichen Verhältnissen wollen Sie reden. Ja ich könnte Hunderte von Gemeinden, nicht einzelne Gehöfte, sondern Hunderte von Gemeinden aufzählen, und dort Werden Sie finden, Wenn irgendeine Wohnung leer wird, wie das zugeht. Es ist ja nicht schwer, eine Wohnung leer zu bekommen, selbst bei dem gegenwärtigen Gesetz nicht; es gibt eben im § l, der jetzt um 2 Punkte vermehrt worden ist, so viel Fußangeln, daß sich jeder Mieter darin verfangen kann. Wenn wir noch dazu Richter haben, die sich nicht ein bischen vom volkstümlichen Standpunkt leiten lassen, die nicht das Herz in sich haben, um auch gegenüber dem Besitzet den Mann oder den Richter zu zeigen, so ist der Mieter schon verloren. Ich habe schon im sozialpolitischen Ausschuß gesagt, daß wir es sehr begrüßt haben, als vom Herrn Sektionschef Dr. Kubi¹ta eine Abhandlung zum Mieterschutzgesetz erschienen ist. Dadurch hatten doch die Richter einige Anhaltspunkte; wie sie vorgehen könnten. Aber es hat nicht lange genützt, sie sind bald anders geworden. Ich könnte nachweisen, daß es viele Gemeinden gibt, wo Wohnungen leer geworden sind. Da wird aber keine Weitervermietung vorgenommen, und es gibt keine Möglichkeit, den Betreffenden hiezu zu zwingen. Wir haben zwar das Gesetz über die besonderen Wohnungsmaßnahmen, wo es heißt: Jede leerstehende Wohnung muß angemeldet werden, Fragen Sie aber draußen auf dem Lande, ob da die Wohnungen, die freigeworden sind, angemeldet werden, fragen Sie, ob das eingeführt ist; man will dort davon nichts wissen. Und da meinen Sie, daß da noch ein Schutz vorliegen müsse. Ich glaube, das ist gar nicht notwendig, Sie schützen sich selbst genug. Aber es ist notwendig, daß man dem Einhalt tut, daß man sagt, eine Wohnung, die frei wird, die muß wieder vermietet werden, nicht das man altes Gerumpel in die Wohnung hineinstellt, nur damit etwas darin ist, oder daß man ein oder zwei Kornsäcke hineinlegt und damit den Beweis erbringen will, daß man die Wohnung für sich selbst braucht, weil nach dem Gesetz über die besonderen Wohnungsmaßnahmen die Wohnung wieder vermietet werden muß, >wenn der Betreffende nicht nachweist, daß er sie für sich selbst braucht<. Dieses >Für sich selbst brauchen< kann jeder nachweisen, und das ist die Fußangel.

Nun ist hier auch gesagt worden, auch vom Sen. Knesch, daß oft zehn Personen in einem Raum wohnen. Das ist richtig. Ich könnte Ihnen ebenfalls wieder in den Industriebezirken nicht einen Ort, sondern viele, viele Orte anführen, wo zehn und mehr Personen in einem Zimmer wohnen müssen. (Sen. Knesch: Aber da sind Sie ja daran schuld, das Mieterschutzgesetz ist schuld daran!) Ich werde gleich sagen, wer schuld daran ist. (Výkøiky nìmeckých sociálních demokratù. - Sen. Hecker: Sie, die Bauern, haben den armen Leuten das letzte Hemd vom Leib gezogen!) Die Hausbesitzer haben natürlich dann alle Ursache, eine solche Partei mit 10 Personen, die alle in einem Zimmer wohnen, wegzubringen, Da sucht der Hausherr dann nach irgend einer Ursache, er sucht, weichein Grund er aus § l Zahl 1 bis 18 geltendmachen könnte, um tatsächlich zu kündigen. Und wenn die Kündigung erfolgt ist, dann erst kommt das Schwere: Dann kommt die zwangsweise, die exekutive Räumung. Und wenn die durchgeführt ist, dann müssen wir uns fragen: Was soll geschehen? Dann entsteht für die Gemeinde eine schwere Aufgabe: sie soll eine Wohnung schaffen für eine Familie, die selbst nicht imstande war, eine Wohnung zu finden, weil die Familie zu groß an Zahl ist, weil für eine solche Familie eine Wohnung überhaupt nicht zu finden ist. Das kann natürlich auch die Gemeinde nicht. Ich könnte Ihnen wieder eine große Menge von Orfein namentlich anführen, wo 10 und mehr Parteien zwangsweise delogiert wurden, die heute noch ohne Wohnung sind. Wenn Sie wollen, kommen Sie in meine Gemeinde; wir sind nur eine kleine Gemeinde, aber ich habe dort 5 Familien, darunter eine mit 7 Köpfen, die im Vorjahr delogiert wurden, ohne bis heute eine Wohnung finden zu können. Die Kinder haben wir teilweise im Waisenhaus unterbringen müssen, teilweise bei Verwandten. Das sind Zustände! (Sen. Knesch: In Ihrer schönen Villa ist doch Platz!) Herr Kollege, ich werde Ihnen eines sagen: Wenn Sie mir nachweisen, daß von allen Hausbesitzern einer so human vorgegangen ist wie ich, dann schenke ich Ihnen meine Villa. (Sen. Knesch: Das war schön ge sprachen, gut gebrüllt, Löwe, bravo!) Wenn Sie mir nachweisen, daß einer in der Steigerung und Kündigung seiner Parteien so vorgegangen ist, wie ich, dann schenke ich Ihnen meine Villa Seit dem Jahre 1906, seitdem das Haus mir gehört, wohnen meine Parteien dort und fragen Sie, wie die Steigerung vor sich gegangen ist, fragen Sie nur! (Hluk. Výkøiky sen. Knesche. - Sen. Hecker: Lassen Sie doch den Bauer dort reden, er isf ein bornierter Bauer!) Jawohl, gehen wir weiter, meine Herren!

Nun möchte ich Ihnen Folgendes sagen. Es hätte wohl Möglichkeiten gegeben, Ersatzwohnungen zu schaffen, und die Regierung hat durch die Schaffung des Baugesetzes dafür Sorge getragen, sie hat die Garantie für die Baukredite übernommen, aber nun sind wir wieder dagestanden. Da möchte ich den Herrn Kollegen Knesch wieder fragen: Wer war schuld daran, daß die Gemeinden, die Genossenschaften und die Einzelunternehmer nicht bauen konnten? Sind Sie es nicht gewesen, Sie und Ihre Leute, die draußen hinter den Sparkassen gestanden sind und den Gemeinden und Genossenschaften die Kredite Verweigert haben? (Sen. Knesch: Weil die Sparkassen, kein Geld haben!) Ja, sie haben das Geld nur, wenn Gelegenheit ist, damit zu wuchern, wenn sie dafür 10-15 % Zinsen herausziehen können. Auf' Wechsel sind Gelder da. da gibt es keine Not, Ich könnte Ihnen Spar- und Raiffeisenkassen nennen, von denen das Geld zu haben gewesen wäre, wenn sie nur 10 bis 15 % Zinsen bekommen hätten. Dann hätte man Geld haben können so viel man will. (Sen. Knesch: Namen nennen, so zu reden ist keine Kunst!) Aber weil sie der Regierung das Geld zu 6% geben sollen, ist kein Geld da, da ist von Euch Wucherern, die man anklagen müßte, nichts zu haben. (Sen. Knesch: Das ist eine Verleumdung, eine Gemeinheit! Wenn Sie Mut haben, nennen Sie Namen!) Und deshalb haben wir auch von der Wohltat dieses Baugesetzes bisher so wenig Erfolge verspürt. Wir konnten beim besten Willen dieses Gesetz nicht voll in Anspruch nehmen, denn überall, wo wir hinkommen, hören wir dieselbe Antwort. Wir haben ja in den Sparkassen nichts zu suchen, dort sitzen wir nicht darin, dort sind die Arbeiter nicht vertreten, dort sitzen nur die Spießbürger darin und zum geringen Teil die bäuerliche Bevölkerung, die nicht weiter sieht, als ihre Nase reicht Die Leute, die nicht auf 5 Jahre voraussehen, die sitzen darin und die Wollen nichts, als Verdienen, viel verdienen; sie wollen ihr Geld schnell flüssig machen, schnell wieder umsetzen, weil es dann sehr viel trägt. Deshalb wird zu den Bauten nichts hergegeben. Das ist die Schuld, warum wir heute so weit sind. Ich wollte schon im Jahre 1920 anfangen, bei uns Häuser zu bauen, aber es war mir erst im Vorjahre möglich, mit dem Baue selbst zu beginnen, weil ich nirgends Kredit für die Gemeinde bekommen konnte. Man hat den Kredit verweigert, und dann sind die Hausbesitzer in einer Versammlung, ich glaube am 11. September, gekommen und haben als Argument gegen uns ausgespielt, daß wir Häuser bauen wollen, um die Mietzinse herabzudrücken, um ihnen die Möglichkeit des Lebens als Hausbesitzer zu nehmen, Herr Kollege, wie stellen Sie sich da dazu, wenn in einer solchen Art und Weise vorgegangen wird?

Das ist eben der Unterschied, wenn in einem Staat immerfort von Demokratie gesprochen wird, aber in Wirklichkeit nichts geschieht, wenn man immer die Gesetze nur für eine Klasse macht. Und das gegenwärtige Gesetz ist wieder nur dazu angetan. Ich muß das Gegenteil dessen behaupten, was vor mir die Kollegen Hartl und Knesch gesagt haben, daß es zum Nachteil des Besitzes sei; ich sage, es ist zum Vorteil des Besitzes gemacht worden, denn alle Bestimmungen, insbesondere der § 12, sind nur dazu angetan, die niedrigsten Instinkte eines Kapitalisten Wachzurufen. Diese Bestimmungen zeigen den Weg, wie sie recht viel für sich gewinnen, recht viel aus den Mietern herausziehen können. So ist das Gesetz angelegt, es ist ein Wuchergestetz und man müßte es verurteilen. Wenn wir hur halbwegs vom demokratischen Standpunkt Vorgehen wollten hier in diesem hohen Senat, dann müßten wir dieses Gesetz ablehnen, denn ein solches Gesetz sollten, wir eigentlich nicht einmal m Behandlung nehmen, wenn wir wirklich demokratisch vorgingen. (Hluk. - Sen. Knesch: Der sozialdemokratische Standpunkt ist ja kein demokratischer!) Wenn Sie wollen kann ich Ihnen mit so vielen Beweisen dienen, daß es Ihnen schwer werden wird, das Gegenteil zu beweisen.

Ich glaube aber, wir können vom Streiten allein nicht leben und ich möchte nur noch Folegndes sagen: Wir sind ja nicht allein auf der Welt, die Wohnungsnot ist nicht nur in der Èechoslovakei vorhanden, sie ist in allen Staaten vorhanden, nur mit dem Unterschied, daß die anderen Staaten darangehen, die Wohnungsnot tatsächlich zu lindern. Wir sehen z. B. wie es in Wien gemacht worden ist, wie man dort die kapitalskräftigen Personen herangezogen hat, sie zu Abgaben verpflichtet hat und dadurch in der Lage war, eine große Anzahl Von Bauten zu errichten und auf diese Weise der Wohnungsnot an den Leib zu rücken, (Místopøedseda dr Soukup pøejímá pøedsednictví.) Auch wir hätten diese Möglichkeit, wir müßten nur zugreifen. Auch bei. uns ist genügend Geld da, denn während des Krieges und in der Nachkriegszeit sind die Kapitalisten nur so aus der Erde gewachsen, es ist überall Wucher getrieben worden, bei den Bauern, bei den Industriellen, bei der Regierung, in allen Kreisen haben wir es gesehen, und es hat keine andere Klasse gegeben, die ausgewuchert worden ist, wie die Arbeiter. Da hätten wir die Möglichkeit, etwas zu nehmen und Häuser zu bauen, um jene Zustände zu beseitigen, Von denen der Sen. Knesch ein so jämmerliches Lamento angestimmt hat. Wir müssen aber nicht bei Österreich stehen bleiben. Wir haben gesehen, wie die neue Arbeiterregierung in England darangegangen ist, ein großzügiges Bauprogramm auszuarbeiten, 2 1/2 Millionen Gebäude sollen gebaut werden. Im Jahre 1925 sollen 90.000 Gebäude aufgeführt werden, bis zum Jahre 1930 sollen 150.000 Gebäude und in den folgenden Jahren 225.000 neue Gebäude errichtet werden. Da sieht man, daß man in England der Wohnungsnot energisch den Leib rücken will. Bei uns aber kommt man mit einem elenden Gesetz, das selbstverständlich statt einer Verbesserung Verschlechterungen bringt. Seit dem Jahre 1918 wird der Mieterschutz in Etappen verschlechtert, so daß man wirklich ausrufen muß: Es ist weit gekommen in diesem demokratischen Staat! (Místopøedseda dr Soukup zvoní.) Meine Zeit scheint schon ziemlich vorgeschritten zu sein, obzwar ich Ihnen zur Begründung meiner Anträge zu dem Gesetze noch viel zu sagen hätte. Ich will daher nur noch bemerken, daß ich im Namen meiner Partei elf Anträge eingebracht habe. Ich wäre aber vollständig zufrieden, wenn Sie wenigstens einen dieser Anträge annehmen würden, und zwar wenn Sie der Streichung des § 12 dieses Gesetzes zustimmen würden. Da könnte ich überall draußen sagen, der Senat hat eine großzügige Tat vollführt, weil gerade dieser Paragraph dazu angetan ist, den Leuten das Geld aus der Tasche zu stehlen.

Es ist mir nicht möglich, die einzelnen Anträge zu begründen und will daher nur zu dem ebenfalls in Beratung stehenden Gesetz über die zwangsweise Räumung von Wohnungen Vota 26, April, 1923 ebenfalls zwei Anträge namens meiner Partei unterbreiten. Es ist dies erstens ein Antrag zum § l, der einen Zusatz verlangt, in welchem es heißen soll, daß die Räumung nicht vollzogen werden darf, wenn dem Verpflichteten in derselben Gemeinde keine Ersatzwohnung beigestellt wird. Auch Kollege Knesch hat hier schon darauf verwiesen, daß es oft vorkommt, daß man Personen, die man zwangsweise delogiert, nicht unterbringen kann. Das wäre mit einem Schlag beseitigt, wenn wir sagen würden, daß eine zwangsweise gerichtliche Räumung nicht stattfinden darf, solange nicht die Möglichkeit besteht, eine angemessene Ersatzwohnung beizustellen. Dann würde ich noch empfehlen, daß man im § 3 den Absatz 2 ganz und im Absatz 3 den ersten Teil sowie den Absatz b) zur Streichung bringen würde, aus dem einfachen Grunde, weil wir darin eine ungeheure Benachteiligung der Mieter erblicken. Ich will den Abs. 2 kurz zitieren: >Wenn dem Mieter aus den im § l, Abs, 2 Z. 2 bis 8 des Gesetzes vom 26. April 1923, S. d. G. u. V. Nr. 85, über dem Schutz der Mieter angeführten Gründen gekündigt wurde oder wenn aus den im § 3 desselben Gesetzes angeführten Gründen die Kündigung erteilt oder der Mietvertrag aufgehoben wurde: unter diesen Umständen ist er von den Bestimmungen des § l ausgeschaltet.< Im Abs. 3 und im Abs. b heißt es dann: >Wenn durch die Schuld des Dienstgebers dem Dienstnehmer ein bedeutender Schaden erwächst.< Sie werden mir zugeben, daß der Schaden immer den Dienstnehmer treffen wird. Sie können sagen, was Sie wollen, wenn heute ein Dienstbote irgendetwas zerbricht, kommt die Gnädige, und mag es ein aller Scherben gewesen sein, und macht dem Dienstboten verantwortlich. Ich würde also empfehlen, diesen Punkt ebenfalls zu streichen.