Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 202. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze v pátek dne 25. dubna 1924.

1. Øeè sen. Hartla:

Hoher Senat! Meine Stellung zu dem vorliegenden Gesetze ist durch die Anschauung gegeben, daß es nur ein Flickwerk an den gleichartigen Gesetzen der Jahre 1922 und 1923 darstellt und daher auch mit den fundamentalen Konstruktionsfehlern dieser Gesetze belastet ist. Diese Fehler sind darin begründet, daß man schon bei der ersten Behandlung des Mieterschutzproblems nicht nach einem gerechten und billigen Ausgleiche der beiderseitigen Interessen, der Mieter und der Hausbesitzer, gesucht hat, sondern ganz einseitig gegen jede Mehrbelastung der Mieter Stellung nahm, ohne darnach zu fragen, ob nicht der Hausbesitzer sich in ebenso großer, vielleicht sogar noch schlimmerer Notlage befindet wie seine Mieter. In vollständiger Verkennung oder absichtlicher Verschleierung tatsächlicher Wirklichkeiten wurden lalle Hausbesitzer als behäbige Kapitalisten, alle Mieter als hungernde Proletarier dargestellt. Aus einer so schiefen, über die wahren. Verhältnisse bedenklos hinwegsehreitenden Anschauung ergab sich der große Fehler, daß die Frage, ob und in welchem Grade der Mieter eines Schutzes wirklich bedürftig sei, überhaupt nicht erst gestellt oder nach einem ganz falschen Kriterium beantwortet wurde. Letzteres geschah dadurch, daß man die Schutzbedürftigkeit des Mieters ganz mechanisch nach der Zahl der von ihm bewohnten Zimmer abschätzte und danach die Höhe des Mieterschutzes staffelte. Ein Kleinrentner, der etwa eine Dreizimmerwohnung innehat, die er einfach nicht gegen eine kleinere vertauschen kann, weil er eine solche überhaupt nicht oder wenigstens nicht billiger bekommen kann, wurde, grundsätzlich weniger geschützt, als der Mieter einer Einzimmerwohnung, wenn dieser unter Umständen sein Einkommen verzehnfacht oder verzwanzigfacht hatte, während der Kleinrentner, wenn er z. B. mit Kriegsanleihe oder österr. Vorkriegsrenten gesegnet war, mit der bittersten Not zu kämpfen hatte. In dieser Gegenüberstellung tritt schon zutage, daß für eine gerechte Abstufung des Mieterschutzes die Veränderung im Einkommen des Mieters nicht außer Acht gelassen werden durfte. Ich halbe dies schon einmal an dieser Stelle ausgeführt und darauf hingewiesen, daß es kleine Hausherren gibt, die aus ihren Mietswohnungen ein fast gar nicht gesteigertes Einkommen beziehen, während sich das Einkommen ihrer Mietparteien mitunter mehr als verzehnfacht hat. Eine gerechte Behandlung des Mieterschutzproblems hätte demgemäß von der leicht festzustellenden Veränderung des steuerpflichtigen Einkommens des Mieters ausgehen und nach einem bestimmten Schlüssel aus der Vervielfachung des Einkommens die Höhe der zulässigen Steigerung ableiten müssen. Statt dessen wurde letztere nur nach der Größe der Wohnung, also, wie schon bemerkt, nach einem durchaus ungeeigneten Maßstabe festgelegt. Die Lebensinteressen des Hausbesitzers aber - ich denke hier vor allem an die kleinen, wahrlich nicht auf Rosen gebetteten Hauseigentümer - blieben überhaupt ganz unbeachtet.

Aus einer von so verfehlten Grundlagen ausgehenden Behandlung des ganzen Problems mußten sich natürlich höchst unerfreuliche Folgeerscheinungen entwickeln. Diese traten zunächst in dem baulichen Verfalle unzähliger Häuser zutage, deren Besitzer nicht mehr imstande waren, aus dem nur unbeträchtlich gesteigerten Ertrage der Mieter die nötigsten Reparaturen und Instandhaltungen zu bestreiten, da sich deren Kosten auf das Fünfzehn- bis Zwanzigfache erhöht hatten. Daraus ergab sich eine weitere Verschärfung des Wohnungselends, die sich fortschreitend noch zu steigern drohte. Das führte nun dazu, das Gesetz dahin zu ändern, daß die Kosten für die notwendigen Reparaturen im Verhältnisse der Mietzinse auch auf die Parteien verteilt werden können, einer Bestimmung, die an, sich recht anfechtbar ist und die sich zumeist viel drückender gestaltet, als wenn von vornherein durch eine gerechte, nicht einseitig-mechanische Behandlung. des Mieterschutzes der Hausherr in die Lage versetzt worden wäre, die Instandhaltung seines Hauses rechtzeitig vorzunehmen. Dazu kommt noch, daß diese Bestimmung in rein fiskalischem Geiste mißbraucht wird, indem die vom Hauseigentümer und den Parteien gemeinsam getragenen Reparaturskasten, die ja ohnehin schon von der Umsatzsteuer belastet sind, dort, wo keine besondere Vereinbarung erfolgte, in ganz widernatürlicher Weise als ein Teil des Mietzinses betrachtet, der Hauszinssteuer unterworfen und dadurch zum großen Teile dem Hausbesitzer weggesteuert wird.

Aus all diesen Gründen betrachte ich auch die in Verhandlung stehende Vorlage als nicht geeignet, das Problem des Mieterschutzes in gerechter Weise zu lösen, und bin daher nicht in der Lage, für dieselbe zu stimmen.

Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir noch eine Sache zu besprechen, die eine wesentliche. Beeinträchtigung gesetzlicher, zur Milderung der Wohnungsnot gedachter Maßnahmen betrifft. Ich meine die Art. wie insbesondere in der letzten Zeit das Bauförderungsgesetz praktiziert wurde, das durch die Novelle vom 7. März 1924 ja eigentlich erledigt worden ist. Dieses Gesetz wollte durch Gewährung perzentuell nach dem Bauaufwande bemessener Staatssubventionen für Wohnungsbauten die Bautätigkeit anregen und erleichtern und dadurch der Wohnungsnot in größerem Maße steuern. Gegenwärtig laufen noch Subventionsgesuche aus dem letzten Halbjahre 1923 für bereits begonnene Bauten, Es ist selbstverständlich, daß die Bauherren, zu denen auch viele Gemeinden und gemeinnützige Baugenossenschaften zählen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen bemessenen Bausubventionen einkalkuliert haben. Diese Subventionen sind nun in den letzten Monaten in empfindlichster Weise reduziert worden, u. zw. dadurch, daß der wenn auch noch so gewissenhaft erhobene Bauaufwand nicht anerkannt, sondern mitunter auf nahezu die Hälfte herabgemindert wurde, was natürlich auch eine proportionale Herabsetzung der Subvention zur Folge hatte. Es macht geradezu den Eindruck, als ob sich die Staatsverwaltung dadurch ihrer gesetzlichen Subventionspflicht zum großen Teile entziehen wolle. Die Folge davon ist, daß es vielen Bauherren unmöglich ist, die begonnenen und schon bis über die Erdgleiche geförderten Bauten weiterzuführen und daß sie sich entschließen müssen, diese Bauten zu verkaufen, was natürlich nur unter großen Verlusten gelingt, die bei privaten Bauherren, ebenso aber auch bei gemeinnützigen Baugenossenschaften den finanziellen Ruin zur Folge haben können. Und selbst wenn der Bau weiter geführt werden kann, so wirkt die Herabsetzung der Subvention in der Richtung, daß die Mietpreise in den neu hergestellten Häusern bis zur doppelten Höhe gesteigert werden müssen. Man sieht also, daß durch diesen Vorgang bei Bemessung der Bausubventionen der ganze Zweck der staatlichen Bauförderung in Frage gestellt werden, kann. Ganz besonders leiden darunter die gebirgigen Landesgebiete des Staates. Das rauhe Klima, der längere und strengere Winter, die größeren Schneelasten, welche dort die Dächer durch viele Monate zu tragen haben - das alles zwingt in diesen gegen den zu einer Weit solideren Bauausführung als im Flachlande, Die Dächer müssen stärker konstruiert und besser eingedeckt, die Mauern stärker gehalten, und Doppelfenster eingesetzt, die Heizanlagen sorgfältiger und reichhaltiger eingerichtet werden als in den Orten milderen Klimas. Dazu kommt, daß sich die in den Randgebieten des Staates herrschenden höheren Kohlen- und Lebensmittelpreise in erhöhten Preisen für Kalk und Ziegeln, sowie in beträchtlich höheren Löhnen auswirken. Trotzdem wird auch für diese Gebiete der Bauaufwand in gleichem Maße beschnitten, wie in den Gegenden mit weit günstigeren Baubedingungen. Es ist dies um so weniger zu begreifen, als die Regierung doch in der Lage ist, durch die Bauabteilungen der politischen Bezirksverwaltungen, also durch ihre eigene Organe, den Voranschlag für die Subventionsbauten überprüfen zu lassen. Heute aber sehen wir infolge der ungerechtfertigtein Subvenitionskürzungen mitunter recht umfangreiche Gruppen begonnener Subventionsbauten, die nicht fortgeführt werden können und in ihrer Verlassenheit einen trostlosen Anblick gewähren. Wir hören, daß die Regierung beabsichtigt, im Herbste ein neues Baubelebungsgesetz vorzulegen und ich will nur hoffen, daß sie die mit dem alten Gesetze gemachten Erfahrungein berücksichtigen werde und daß die bei seiner Durchführung aufgetretenen Mißstände sich nicht wieder bemerkbar machen werden. (Souhlas na levici.)

2. Øeè sen. Knesche:

Hoher Senat! Indem ich zum Mieterschutzgesetz spreche, muß ich vor allem vorausschicken, daß ich das Mieterschutzgesetz für, ein Unrecht erachte. Das Mieterschutzgesetz ist ein Unrecht, weil es eine einseitige Begünstigung der Mieter darstellt. Nun, man entschuldigt das Mieterschutzgesetz damit, daß es eben aus den Zeiten des Krieges stammt und ebenso wie damals zur Kriegszeit die Zwangswirtschaft angemessen war, so auch das Mieterschutzgesetz. Das kann ja zum Teil richtig sein. Aber wir leben nicht mehr in der Kriegszeit und ebenso wie die Zwangswirtschaft fallen mußte, weil sie nicht zeitgemäß ist, muß auch das Mieterschutzgesetz fallen, weil es ein Unrecht und kein Recht ist. (Sen. Albert Friedrich: Noch lange nicht! Výkøiky nìmeckých sociálních demokratù.) Das Mieterschutzgesetz wird fallen, wenn auch nicht heuer und auch nicht nächstes Jahr, so wird die Zeit doch kommen, wo es fallen wird, weil es fallen muß. (Výkøiky nìmeckých sociálních demokratù.) Wie es aber für ein jedes Unrecht charakteristisch ist, daß es immer neues Übel und neues Unrecht hervorbringt, so auch für das Mieterschutzgesetz. Die Folgen des Mieterschutzgesetzes sind furchtbar und äußern sich darin, daß die Wohnungsnot enorm groß geworden ist. Zusammengepfercht auf einen kleinen Raum, Erwachsene und Kinder zusammen, so müssen die Leute wohnen, weil es absolut an Wohnungen fehlt. (Výkøiky nìmeckých sociálních demokratù.) Schmutz, Kinderkrankheiten usw. sind die Folgen davon. Dieses Wohnungselend ist so groß, daß auch das Delogierungsgesetz, das ja im nächsten Punkt unseres heutigen Programms zur Verhandlung kommt, nicht wird durchgeführt werden können, und schon haben verschiedene Stadtgemeinden erklärt, daß es nicht möglich sein wird, die Räumlichkeiten für das Hab und Gut jener Armen zu besorgen, die delogiert werden. Schuld daran ist eben das Mieterschutzgesetz, das solche Zustände gezeitigt hat (Nepokoj. Výkøiky nìmeckých sociálních demokratù.) Wenn es so weiter geht, wenn die Wohnungsnot so weiter fortschreitet, wird man wie im prähistorischen Zeitalter wohnen, wo die Leute in Höhlen und auf Bäumen gelebt haben, denn die Not wird immer größer. (Výkøiky.)

Aber auch die Regierung und der Staat sind mit schuld daran, daß es so weit gekommen ist. (Sehr richtig!) Anstatt, daß der Staat für seine Beamten, für seinen Verwaltungsapparat Gebäude baut, werden noch Zinshäuser aufgekauft, so daß gerade dadurch die Wohnungsnot noch größer wird. Ich verweise in dieser Hinsicht auf Bernsdorf und Schatzlar im Trautenauer Bezirk, Ich spreche im Namen der kleinen Hausbesitzer, derjenigen Hausbesitzer, die sich durch ihren Fleiß ein Häuschen erwarben haben, denen gerade durch das Mieterschutzgesetz am allerärgsfen geschadet worden ist. Ebenso, wie es eine Zeit gab, wo man gegen die absolute Tyrannenmacht und für eine konstitutionelle Verfassung kämpfte, so ist es jezt an der Zeit, daß unser Mittelstand sich wehren muß gegen eine erkünstelte Majorität und deren Tyrannei, Diese Tyrannei ist ebenso schlecht wie es seinerzeit die... (Hluk. Rùzné výkøiky nìmeckých sociálních demokratù a nìmeckých obèanských stran. Místopøedseda dr Soukup zvoní.)... Tyrannei der absoluten Herrscher. (Výkøiky, hluk. Místopøedseda dr Soukup zvoní.) Es wind die Zeit kommen, wo diese Fesseln fallen werden, diese Zeit wird kommen und sie ist vielleicht nicht mehr weit. (Výkøiky.) Ich erkläre daher, daß dieses Ge setz in erster Reihe unsozial und ein Unrecht ist, weil dadurch gerade der Mittelstand unterdrückt wird, die kleinen Hausbesitzer, der Gewerbestand. (Sen. A. Friedrich: Der ist ja ohnehin schon weg!) Nein! Er ist noch da und wird ihnen noch einmal furchtbar werden. Die Sonne der Gerechtigkeit wird einmal aufgehen, das wird geschehen müssen und wir werden sehen, wer Recht hat, Sie mit Ihrer Majorität oder wir mit unserem rechtlichen Standpunkt. (Sen. Link: Armen Teufeln die Wohnungen nehmen, nicht wahr?) Das fällt niemandem ein. Es kann ja überhaupt niemandem eine Wohnung genommen werden, weil ihn das Gesetz schützt.

Ich werde Ihnen noch nachweisen, wie weit es gekommen ist, daß nicht der Mieter, sondern der Hausbesitzer derjenige ist, der zum Knecht seines Hauses wurde. Ja, das Verhältnis halt sich bedeutend verschoben. Die Hausherren sollten eigentlich nicht Hausherren, sondern Hausknechte im wahren Sinne des Wortes heißen. (Sen. A. Friedrich: Das ist übertrieben!) Nein, das ist nicht übertrieben. (Sen. Link: Er läßt sichs auch bezahlen!) Wie gläznend sich die Hausherren die Wohnungen bezahlen lassen, das Werde ich ihnen gleich beweisen. Für eine Wohnung von drei Zimmern werden 45 Kronen bezahlt, ein Betrag, den die betreffende Familie pro Woche für das Kino ausgibt. Ist das ein gerechtes Verhältnis? (Sen. A. Friedrich: Dieser Fall ist wohl vereinzelt!) Nein, dieser Fall ist nicht vereinzelt, sondern in den Kleinstädten allgemein. Ich werde Ihnen noch einige Beispiele erwähnen, denen zufolge der Mietzins sogar noch viel niedriger ist. Die Menschen haben ja 3 Bedürfnisse: Wohnung, Kleidung, Nahrung, und diese Lebensbedürfnisse müssen in einem gerechten Preisverhältnis zu einander stehen. Aber für die Wohnung beträgt die Ausgabe nicht ein Sechstel der Lebensbedürfnisse, wie dies angemessen wäre, sondern unter ein Zehntel und noch weniger. Das ist doch nicht gerechtfertigt! Für die Wohnung gibt man eben eine Bagatelle aus, viel weniger als für leichte, nichtssagende Vergnügungen. Der Mieter weiß eben, daß ihm nichts: geschieht und hat sich in diese Verhältnisse schon eingelebt, er glaubt, daß es selbstverständlich ist, daß die Wohnung nur eine Bagatelle kostet, nicht der Rede wert im Vergleich zu den anderen Lebensbedürfnissen. Ich bin der Ansicht, daß der Mietzins individuell bemessen sein soll. Es ist ganz ungerechtfertigt, daß zum Beispiel reiche Leute, Leute mit großem Gehalt, für ihre Wohnung dasselbe zahlen, was ein Armer zu zahlen hat, relativ, also viel weniger. Der Wohnungszins soll bemessen sein unter Zugrundelegung des Einkommens des betreffenden Mieters, So aber ist es ein sehr! großes Unrecht, daß der Reiche, Vermögende, als Bagatelle für seine Wohnung zahlen soll, was für den Armen eine schwere Belastung bedeutet.

Ich werde Ihnen noch einige Beispiele anführen. In einem Dorfe in Schlesien bewohnt eine Partei ein ganzes Häuschen mit einem Holzplatz, Gemüsegarten und Düngerplatz und zahlt - 10 Kè! Der Eigentümer möchte gern in sein Häuschen einziehen, kann aber nicht, da es ihm unmöglich ist, für die Partei eine äquivalente Wohnung zu beschaffen. Eine andere Mietpartei hat es noch besser gemacht: sie zahlte in den letzten Jahren überhaupt gar nicht, bis die Sache endlich zu Gericht kam und der Richter das salomonische Urteil fällte, die Partei könne ja monatlich zwei Kronen zahlen, so daß im Laufe der Jahre der Rückstand gedeckt Werden könne; wenn der Hausbesitzer, was wir ihm nur wünschen, das Alter Methusalems erreicht, dann kann er es vielleicht erleben, daß der Rückstand abgezahlt wird. (Sen. A. Friedrich: Das ist ein sonderbarer Fall!) Ja wohl, Sie haben recht, sonderbar sind alle diese Fälle. Ebenso sehen wir, daß Familien von vier Köpfen Wohnungen von 6 Zimmern besitzen. Warum sollen sie es auch nicht tun, die Wohnung kostet ja nichts. Das Wohnungsamt geht auch wieder eigentümlich vor und hat unterschieden zwischen Zimmern und Kabinetten. Nun gilt so viel als Kabinett, was Zimmer ist, auch Zimmer auf die Gasse hinaus. (Sen. Löw: Wohnungsämter gibt es ja nicht mehr! Sie scheinen ein falsches Gesetz zu haben!) Nein, ich habe das richtige Alleinstehende Damen bewohnen 4 bis 6 Zimmer. (Sen. Hladik: Das werden wohl keine Textilarbeiterinnen sein!) Nein, das sind keine Textilarbeiterinnen. Es ist das ein ungerechtes Gesetz und ich konstatiere, daß es eben ungerecht ist. Dadurch wird die Wohnungsnot nur immer größer. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen hier eben viel zu wünschen übrig. Das Mieterschutzgesetz geht von falschen Voraussetzungen aus, daß man alle Ereignisse unseres wirtschaftlichen Lebens durch Verordnungen und Gesetze beeinflußen kann. So wird durch dieses Mieterschutzgesetz die Baulust gelähmt. (Sen. A. Friedrich: Das ist eine falsche Anschauung!) Wer wird denn bauen, wenn er auch Geld hat, ein Zinshaus zu errichten? (Výkøiky.) Es gibt nur eines: das Mieterschutzgesetz zwar nicht auf einmal, aber doch aufheben, indem man es abbaut. (Sen. Löw: Es wird doch abgebaut!) Nein, es wird nicht abgebaut. Wir müssen das Gesetz abbauen, so wie es in Ungarn geschehen ist und noch geschieht. Dann erst wird sich die Baulust heben, dann erst wird wirklich gebaut werden, und die Baulust wird mehr angeregt und gefördert werden, als durch künstliche Bestrebungen, durch Subventionen, mit denen man hierzulande der Bautätigkeit auf die Beine helfen will. (Místopøedseda Klofáè ujímá se pøedsednictví.) Nichts ist ja dem so hinderlich, als die vielen Verordnungen und Gesetze, Wenige und weise Gesetze sind der Stolz eines Staates, aber viele und unweise Gesetze lahmen nur die Verwaltung, und eines dieser vielen unweisen und ungerechten Gesetze ist eben das bestehende Mieterschutzgesetz, Es wäre viel besser, hier den wirtschaftlichen Gesetzen, die über uns walten, wie ein Naturgesetz, freien Lauf zu lassen, sie nicht künstlich zu beeinflußen. Dann wird sich die Wohnungsfrage ebenso regeln lassen, wie die Preise sich regeln nach dem Gesetze von Angebot und Nachfrage. So wird auch der Mietzins das richtige Maß, die richtige Höhe erreichen, wenn das Angebot und die Nachfrage von Wohnungen frei sein wird. (Sen. A. Friedrich: Das ist der Standpunkt des laissez faire, laissez aller!) Jawohl, dieser Standpunkt ist eben auch hier der richtige, und er ist in wirtschaftlicher Hinsicht immer besser, als wenn man gerade hier... (Sen. A. Friedrich: Für den Geldsack sorgt!) Nicht für den Geldsack, sondern für alle. Das Wäre der richtigere Standpunkt, als daß man Gesetze schafft, durch welche die Freiheit in ein Prokrustesbett gezwängt wird. (Sen. Hladik: Ihr Kollege Dr. Hilgenreiner ist etwas anderer Ansicht als Sie!) Ich spreche hier im Namen meiner Partei, des Bundes der Landwirte, Sie scheinen nicht zu wissen, daß ich nicht zur christlichsozialen Partei gehöre. Ebenso wie sich der Preis nach Angebot und Nachfrage naturgemäß regelt, wäre es auch beim Mietzins der Fall, wenn man nicht künstlich dagegen Vorkehrungen träfe. Es gibt nur ein Mittel gegen dieses Unrecht, und das ist der Abbau des Mieterschutzgesetzes. Schauen Sie nach Ungarn. (Vykøiky nìmeckých sociálních demokratù: Die Verhältnisse in Ungarn könnten Euch passen! - Eine Schande, daß ein Deutscher das sagt! Ungarn gehört nach Sibirien!) Der Abbau des Mieterschutzgesetzes in Ungarn ist auch für uns mustergültig und bestimmt folgendes: Mit 1. Mai 1926 gibt es dort keinen Mieterschutz mehr in Orten, die weniger als 4000 Einwohner haben. Er besteht daher nur noch in 49 Städten und 283 Gemeinden, Zweitens können Wohnungen ohne Angabe von Gründen mit l. Mai 1925, Geschäftsräume mit 1. November 1926 gekündigt werden. (Výkøiky.) Ab l. November 1923 erfolgte eine sechsfache Erhöhung der Mietzinse für Miethäuser und eine achtfache Erhöhung für Geschäftsräume. Der Mietzins kann ab l. Feber 1924 vierteljährig um 20% gesteigert werden, mit l. November 1926 hört der Mieterschutz überhaupt auf. (Sen. Dr. Heller: Was ist's mit den Arbeiterlöhnen, mit den Löhnen der agrarischen Arbeiter? Werden die auch erhöht?) Die Folge dieses Abbaues des Mieterschutzes in Ungarn zeigt sich darin, daß die allgemeine Baulust zugenommen hat und daß auch die Häuserpreise gestiegen sind. Bei uns aber, unter den jetzigen Verhältnissen kann kein vernünftiger Mensch bauen, er müßte ja ein Narr sein. (Sen. Dr. Heller: Ja, wissen Sie denn nicht, daß für neue Häuser kein Mieterschutz mehr besteht?) Das ist ja gerade das große Unrecht, daß eine solche Kluft geschaffen wird zwischen den Zinsen der alten und der neuen! Häuser, Was haben die Hausherren von den jetzt gebauten neuen Häusern, die vielfach gar nicht bezogen werden können? Solche gekünstelte Gesetze konnten bisher nicht helfen und werden auch weiter nicht helfen. (Sen. Stark: Ich möchte die Gesetze sehen, die Ihre Partei machen würde!) Die wären ganz bestimmt gerechter. Wenigstens würden sie keine derartige Knebelung jeder bürgerlichen Freiheit, bedeuten, wie Sie sie wollen. (Sen. Stark: Sie wollen die Ausbeutung!) Wir beuten niemanden aus, die Ausbeuterei muß man auf der anderen Seite suchen. (Sen. Dr. Heller: Freiheit des Wuchers, das ist Ihre Freiheit!) Nie gewesen. (Sen. Dr. Heller: Gerade jetzt verteidigen Sie doch den Mietwucher!) Es wurde schon gesagt, daß das Wuchergesetz anders gefaßt werden müßte, weil ja viele Fälle vorgekommen sind, wo gerade dieses Wuchergesetz besonders gegen die Landwirte falsch angewendet wurde. (Sen. Dr. Heller: Gerade jetzt ist der Mietwucher erst unter das Wuchergesetz gestellt worden, gerade vor einer halben Stunde wurde das Gesetz angenommen. Sie scheinen das nicht zu wissen! - Sen. Dr. Oberleithner: Der ganze Streit ist müssig, weil wir Deutschen ja überhaupt nichts hereinzureden haben! - Sen. Dr. Heller: Auch ein Standpunkt! - Sen. Stark: Es ist besser, daß Ihr nichts, hereinzureden habet, da wäre es noch schlimmer!) Die Zeit wird kommen, wo wir mehr zu reden haben werden.