Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 193. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
V Praze ve ètvrtek dne 6. bøezna 1924.
1. Øeè. Sen. dr
Hilgenreinera:Senatoren, Senatorinnen! Mit Ende des Jahres 1923 sind in dem Gesetz über die Baubewegung vom 25. Jänner 1923 wichtige Bestimmungen gefallen, so daß wir diesbezüglich uns gegenwärtig schon seit Monaten in einem ex lex-Zustand befinden. Diese Bestimungen beziehen sich auf die Enteignung von Grundstücken, auf die Lohngerichte und auf eine Reihe von Unterstützungen, welche nur bis 31. Dezember 1923 verliehen werden durften. Die Regierung hat anfangs Dezember 1923 die neue Vorlage eingebracht und auch mit staunenswerter Geschwindigkeit durch das Abgeordnetenhaus hidurchgejagt. Seit der Zeit sind nahezu drei Monate verstrichen, die Senatskommissionen legen Ihnen heute die Vorlage des Abgeordnetenhauses vor. Sie glauben vielleicht, es sei in diesen drei Monaten recht viel geändert worden. Leider muß ich feststellen, daß der sozialpolitische Ausschuß die Vorlage innerhalb 2 Stunden erledigt hat, der Budgetausschuß ebenso rasch, und kein I-Pünktchen ist geändert. Woran liegt das, daß man sogar den ex lex-Zustand herbeiführen mußte, daß man wochenlang ohne ein Gesetz auskommen mußte, - am Spiritus liegts und an all den Skandalaffären, über denen die Koalition zu keiner Arbeit kommen kann.
Meäne Herren, ich bin nicht beauftragt, mich heute über diese Dinge zu verbreiten, wir haben diesbezüglich eine dringende Interpellation, gleichlautend der im Abgeordnetenhause, eingebracht und die Regierung darin aufgefordert, sich auch hier zu dieser Affäre zu äußern, aber grürdlicher als drüben im Abgeordnetenhaus, wo der Herr Ministerpräsident sein Hauptaugenmerk darauf gerichtet hat, die Ankläger anzuklagen, anstatt die An.lage zu winderlegen, das Schöne zu verherrlichen, das die Koalition geleistet, sich aber ausgeschwiegen hat über die Skandalaffären, deren Sie sich selber schämen. (Výkøik na pravici: Této øeèi nerozumím!) Sie verstehen das nicht? Ich denke, ich spreche deutlich.
Hier im Hause haben wir ob der Spiritusaffäre einen anderen Präsidenten bekomen, aber wir haben bereits erklärt, daß die Spiritusaffäre mit dem neuen Präsidenten nicht erledigt ist. (Sen. Ackermann: Co má to co dìlat s tím zákonem?) Sie haben Recht! Da wir zu einer anderen Zeit aber nicht zum Sprechen kommen, müssen wir uns bei dieser Gelegenheit äußern. Wir bekommen ja sonst dazu keine Gelegenheit.
In Marienbad hat sich ein Minister geäußert, die Koalition sei durch moralische Bande miteinander verbunden. Meine Herren, für die Moral danken wir, daß eine Partei sich vor der anderen fürchten muß, däß man ihre Skandalaffären aufdeckt. Das ist die Moral der Macht, deren Zeugen ringsum im Lande sind in den 56 Gräbern vom 6. März 1919. Und als unsere Leute in diesem Jahre in früher gewohnter Weise, nicht aufreizend, sondern ruhig, an diesem Tag zu den Gräbern ziehen wolten, da war der Friedhof ringsum mit Gendarmen aus Prag gesperrt. Und die Bewohner der Stadt konnten nicht einmal nachmittags, obwohl nichts zu fürchten war, rzu den Gräbern kommen. Man hat uns zum Beispiel in Kaaden, wo ich selber war, vorgemacht, es seien 200 fremde Legionäre in die Stadt gekommen, man fürchte Blutvergießen. Lüge, Vorwand der Behörden. Als sich dort im Laufe des Vormittags gezeigt hat, daß nicht diegeringsteStörung zu befürchtenist, - vier Herren von der Minorität, darunter ein Staatsbahnrat represäntierten arn Ringplatz die ganze cechische Bevölkerung in Kaaden - als man sah, daß nichts, geschieht, haben wir Abgeordnete und Senatoren, fünf Mann hoch, gefordert, ma möge am Nachmittag der Bevölkerung von Kaaden gestatten, die Gräbern zu besuchen. Nein, auch das nicht; es kam von Prag, angeblich vom Minisiter des Innern, die Weisung, däß der Friedhof nicht eröffnet werden dürfe, von demselben Ministerium, von dem wir am Samstag gehört hatten, es sei nichts gegen die Feier einzuwenden. Das ist die Moral der Macht, auf der dieser Staat gegründet worden ist, bei der es aber auf die Dauer nicht bleiben kann, die Moral der Macht, gegen die wir immer protestieren. Wenn wir dagegen. Protest erheben, dürfen Sie uns nicht als Gegner des Staates hinstellen, denn ein Freund des Staates ist, wer verlangt, daß der Staat auf Recht und Sitt1ichkeit, nicht bloß auf Macht aufgebaut werde.
Ich komme nun zvun Gegenstand der Tagesordnung, indem ich mich entschuldige, daß ich über eine Sache gesprochen habe, die nicht zur Sache gehört; aber Sie weisen alle Anträge auf eine politische Debatte ab, viel strenger als drüben im Abgeordnetenhause, wo man heute eine Debatte zugelassen hat. Das vorliegende Gesetz soll den Übergang schaffen vom Zustande der staatlichen Bauunterstützung zum Zustande der freien Bauunternehmung. Man sollte annehmen, wengstens nach dem vorliegenden Gesetze zu schliessen, da00000 dieser Übergang schon Ende 1924 gemacht werden könnte. Das ist sicher eine Täuschung und der Herr Referent für den Budgetausschuß hat hervogehoben, daß es ausgeschlossen, ist, daß Ende 1924 eine Bauunterstützung in keinerlei Weise mehr bewilligt werden kann. Wir werden ein neues Gesetz bekommen; man verspricht uns, daß die Schwierigkeiten, die sich beim Mietersschutz ergeben haben, dabei berücksichtigt werden sollen. Wir werden ja sehen. Vorläufig bedeutt das vorliegende Gesetz im allgemeinen einen Abstrich am früheren Gesetze, einmal daß man von den neuen Unterstützungen diejenigen ausschließt, welche bis Ende 1923 kein Gesuch eingebracht und mit dem Bau bis Ende April 1914 nicht angefangen haben, ferner, daß man die Beiträge herabsetzt, sowohl was die Garantie für die Darlehen anlangt, als auch die Unterstützung des Staates bezüglich des verlorenen Bauaufwandes. Man beruft sich für diese Herabsetzungen hauptsächlich darauf, das Bauwesen sei billiger geworden, so daß es eine Ungerechtigkeit wäre, die jetzigen Bauunternehmer im gleichen Maße zu begünstigen, wie man es früher unter erschwerten Bedingungen getan hat. Ein Index für die Bauauslagen ist nicht beigefügt. Die Referentin für den sozialpolitischen Ausschuß hat gesprochen von 6- bis 7fachen Baukosten im Vergleich zu dem Frieden, während sie früher bei Beginn des Baugesetzes das Zehnfache gewesen seien. Das sind Annahmen, denen sichere Ziffern nicht zugrunde liegen.
Wir Deutschen sind bei der ganzen Baubewegung im allgemeinen schlecht weggekommen, allendings, wie ich zugebe, zum Teil aus eigenem Verschulden, weil unsere Leute mit den Gesuchen zu langsam gekommen sind, ferner aus einem Verschulden, das unsere Sparkassen trifft, weil sie teils nicht in der Lage waren, teils auch nicht die Bereitwilligkeit hatten, die Baubewegung genügend zu unterstützen. Hier spielt wiederum die Kriegsanleihe die größte Rolle. Hätten unsere deutschen Sparkassen nicht immer das Schreckgespenst der Kriegsanleihe vor sich, wüßten sie, was mit ihr geschieht, wären sie leichter bereit gewesen, auch Baukredite zu geben. Wenn jetzt die Bauaktion abgeschlossen wird, wenigstens was die Gesuche betrifft, so trifft dies in ester Linie die deutsche Bevölkerung, als Falge der sonstigen schlechter Behandlungen, an die wir Deutsche im Laufe der fünf Jahre uns gewöhnen mußten.
Was nun die staatliche Bauförderung überhaupt anlangt, hat es ja die Regierung in der Hand, nicht bloß durch Unterstützungen und Garantien für die Kredite den Bau zu fördern. Eine wichtige Rolle spielt vor allem die Steuerbehandlung. Die sollte im weitestgehenden und leichtesten Maße gewährt, eventuell noch ausgedehnt werden, sicherlich aber nicht auf die Zeit beschränkt wer den, wie gegenwärtig. Wichtig ist ferner eine weitere Erschließung neuer Kreditqruellen, dadurch, daß man vonseiten der Regierung alle. Kassen in, irgend einer Weise verhält, das zur Baubewegung Notwendige beizutragen. Wir halben Landesbanken, wir haben Hypothekarinstitute, welche sich mit Baukrediten überhaupt nicht beschäftigen. Auch hier müßte die Möglichkeit geschaffen werden, auch Bauhylpothekenkredite zu gewähren. Weiterhin könnte man private Versicherungen bei der Nostrifizierung ruhig dazu verhalten, daß sie aus ihren Fonds auch für Bauunterstützungen in besonderer Weise beitragen. Die Solzialversicherung in der neuen Vorlage beschäftigt sich in §§ 180 bis 184 mit der Baukreditierung. Diese Paragraphe sind aber nicht hinreichend, sie müssen noch erweitert werden, damit die großen Reserven der Sozialversicherung auch hier, wie es schon in Deutschland der Fall ist, der Baubewegung möglichst nufzbar gemacht werden.
Die Wohnungsnot ist keine Not, die erst durch den Krieg gekommen ist, sie ist durch den Krieg nur verschärft worden. Jeder, der mit Sozialpolitik zu tun ha, weiß, daß auch vor dem Kriege in der Stadt und sogar auf dem Lande vielfach Not am Wohnungen bestand, bzw. daß unsere Bevölkerung durchaus nicht für Wohnungen soviel ausgegeben hat, als es ihren fortgeschrittenen Verhältnssen entsprochen hätte. Ich rede nicht von der Slovakei, ich rede von unseren Gegenden, wo rnan in dieser Beziehung noch sehr rückständiger ist und was die Wolhnungen anlangt, eine Anspruchslosigkeit betätigt, die der Bildung der Bevölkerung nicht mehr entspricht. Mit dem Jahre 1924 ist die Wohnungsfrage noch lange nicht abgetan, die Baubewegung wird auf lange Jahre hinaus eine wichtige Rolle spielen. Deshalb glaube ich auch nicht, daß das Unterstützungengewähren mit diesem Geusetze abgetan ist. Man muß trachten, das ganze Kreditwesen zu interessieren für die Bautätigkeit, die allerdings vom Standpunkte der Erträglichkeit und Bequemlichkeit durchaus nicht verlockend ist. Man muß, sei es zwangsweise, sei es durch Zusicherung von Vorteilen, die Menschen dahin bringen, daß sie das aufgespeicherte Kapital nicht bloß in Unternehmungen anwenden, die hohe Zinsen bringen sondern auch dort, wo sich zwar weniger Zins, aber verhältnismäßig eine sichere Kapitalsanlage ergibt, im Wonnungsbau. Darauf möchte ich bei dieser Gelegenheit aufmerksam machen.
Im übrigen hätte es keinen Zweck, welche Abänderungen zu beantragen. Es waren ja nicht einmal die Koalitionsparteien imstande, wie sie im Ausschusse ausdrück lich konstatiert haben, etwas zu ändern geschweige die Opposition. Es ist eben das traurige Los des Senates, Vorlagen., wie sie von drüben kommen, wie sie sind, und noch dazu verspätet, zu schlucken. Dieses traurige Los ist uns auch bei dieser Vorlage beschieden. Infolgedessen kann ich nur er klären, daß wir es begrüßen, soweit in Ge setze Bestinimungen für Bauunterstützungen enthalten sind, und wir werden unser Volk zur Benützung auffordern. Auf der ande ren Seite bleiben viele Wünsche offen, bis wir jene Förderung finden, wie wir sie bei einer so wichtigen Sache uns versprechen sollten.
2. Øeè sen. dr
Herzigové:Hohes Haus! Das Wohnungsoproblem steht im innigsten Zusammenhang mit der gesamten innerstaatlichen En twicklung und auch das vorliegende Baubewegungsgesetz zeigt deutlich die herrschervden Gegenstände, unter deren Druck dasselbe entstanden ist. Es verrät zwischen den Zeilen die verschiedenen Anschauungen; im Motivenbericht wird gesagt, daß dies Gesetz der Anfang der Liquidierung der staatlichen Unterstützung sein soll. Es erscheint dies nach der Auffassung, welche bezüglich der Baubewegung in der ganzen Welt herrscht; außerordentlich verfrüht. Denn die neuen Mieterschutzgesetze, z. B. in England und Italien, zeigen, daß sich die Gegensätze eher verschärfen als annähern ud ausgleichen.Nicht einmal die starke Persönlichkeit Mussolinis vermochte in Italien die alten Mieterschnuzverhältnisse zu belassen, sie haben velmehr unter dem Druck der öffentlichen Meinung eine starke Versechärfung erlitten. Es ist also anzunehmen, daß der beabsichtigte Abbau der staatlichen Unterstützungen nicht von Dauer sein wird. Denn hier handelt er sich um die Lösung eines Problems, welches sich immer mehr zu einer Machtfrage im Parlamente gestaltet. Es fehlte leider in der Baubewegung an der schöpferischen Kraft, welche eine neue befriedigende Selbsthilfe hätte organisieren können. Die bis jetzt vorteilhafteste Lösung des Problems der Beschaffung von Wohnungen zeigt noch das Siedlerwesen in Wien in enger Verbindung mit den Baugenossenschaften, die organisch eingegliedert, von der Gemeinde finantziert werden. Bei uns besteht die Bautförderung im alten üblichen Schema der staatlichen Subventionen,.deren Abbau man nach der neuen Gesetzesvorlage eifrig betreibt, der Enteignungs -, der Bodenzuweisung, der erleichterten Zahlungsbedingungen und der sehr problematischen Steuerfreiheit. Die erschwerte Geldbeshaffung hindert auch viele an der Inanspruchnahme der staatlichen Unterstützungen. Das Grßkapital, besonders die Banken und große Geschäftshäuser sind nicht einmal für die Beschaffung der Wohnungen, für das Heer ihrer Beamten aufgekcmmen. Der Kernfrage in der Wahnungspolitik, ob der Staat verpflichtet sei, für die Angemessenheit der Wohnungsverhältnisse seiner Bürger zu sorgen, wurde nicht einmal näher getreten beim Abbruch der Wohnungen, an deren Stelle oder in deren Nähe für ebenso viele Menschen hätten Wohnungen geschaffen werden rnüssen..Die vielen Staatsämter haben ebenfalls keinen Ersatz für die von ihnen okkupierten Wohnungen geleistet; es fehlt also auch an dem Bespiel der Opferfreudigkeit des Staates, was selbstverständlich nicht ohne Wirkung sein kann.
Was nützt alle sozial Hygiene, was nützen alle Gesetze zu sanitären Maßnahmen, wenn jeder Eingriff unmöglich ist., da er an dem Wohnungselend scheiteirt. Das Wohnunrgselend krassester Art, das herdenmäßige Zusammenferchen von Familien mit Fremden, Kindern mit Erwachsenen etc., zieht ein starkes Sinken der Moral nach sich. Die unerträglichen Formen der Wohnungsnot sind eher irn Wachsen als im Abrehmen begriffen. Glauben Sie, die Baubewegung durch ein Interesse an der Losanleihe zu fördern, wenn Sie den armen V orkriegsrentnern einen Teil der fälligen Zinsen in Baulosen, auszählen? Diese werden selbstverständlich mehr Interesse an den Baulosen haben, als an der Baubewegung. Die Losanleihe soll bis jetzt ca. 70 Millionen eingebracht haben. Sie verfügen aber über dies Ergebnis weit hinaus nach dem Gesetzentwurf über 600 Millionen, die im Jahre 1924 für Bauten für Staatsangestellte ausgegebem werden sollen.
Im vorliegenden. Gesetzentwurf ist der Enteignungspassus in der alten Schärfe aufgenommen. Der sozialpolitische Ausschuß des Abgeordnetenhauses spricht im Motivenbericht die Hoffnung aus, daß nicht nur die bestimmten Vorzugsgemeinden und diejenigen, welche das Ministerium hiezu ernennt, sondern auch jene Personen, die Vorzugsrechte der staatlichen Subventionierng genießen, enteigneten Boden zugewiesen erhalten. Wir sehen eine Reihe von Protektionskindern auf Kosten der anderen Staatsbürger emporschiessen. Schädigungen von Steerträgern schädigen aber auch auf die Dauer schließlich und erndlich den Staat selbst, was entschieden zu bedenken ist.
Verspätete Erleklngungen von Subventionsgesuchen haben beinahe alle Redner erwähnt. Nachdem jeder vom uns mehr oder weniger in die Lage gekommen ist, diese verspätete Erledigung older überhaupt keine Erledigung zu konstatieren, ist es sellbstverständlich, daß jeder auf diesen Punkt besonders zurückkommt. Durch diese verspätete Erledigung sind Personen und Baugenossenschaften in der Bautätigkeit unterbunden worden und es muß die Forderung aufgestellt werden, daß diesem Übelstande endlich abgeholfen wird, daß man nicht wielder in dem neuen Gesetz die alten Gesetzesparagraphen übernimmt und damit auch die alte Gebahrung rechtfertigt, sondern daß man durch eine Änderung eine neue Form der rascheren Erledigung findet. Besonders aber haben alle jene, welche rechtzeitig eingereicht haben und vielleicht nicht mit dem Bau beginnen konnten, bevor sie die staatliche Subventionierung erlangt hatten, am Ende nicht zu Schaden zu kommen, sondern sie haben die Subventionierung in dem Ausmaße zu erhalten, als ob sie den Bau begonnen hätten.
Trotz aller Wohnungsnot besteht eine starke Hinneigung zur Schafung von Kleinwohnungen. So sehr man dies in normalen Verhältnissen begrüßen könnte, so verfehlt ist diese Idee gerade jetzt. Kleinhäuser mit ein bis zwei Parteien verteuern die Haushaltung und bürden der Hausfrau eine gröBere Arbeitisleistung auf, als eine Wohnung in einem Miethause. Nicht Hunderten, sondern Hunderttausenden haben Sie Wohnungen zu schaffen. In Prag z. B. haben Sie das krasseste Wohnungselend, das man sich denken kann, und mit Kleinwohnungen könnte man nur Hunderten oder Tausenden, niemals aber Hunderttausenden Wohnung verschaffen, besonders da verfügbare Mittel nicht in dem notwendigen Ausmaße vorhanden sind. Und diese Hunderttausede haben. das Recht, vom Staate, besonders wenn er ein demokratischer Staat ist, ein Unterkommen, menschenwürdige Wohnugen; zu verlangen. Es hätte sich also empfohlen und empfiehlt sich auch jetzt noch, an den Bau von großen, hygienisch einwandfreien Mietkomplexen zu schreiten, denen man das Kasernärtige sehr gut durch moderne, architektonische Gliederung nehmen, kann. Es gab auch eine Zeit, wo man ärztlich für das Pavillonsystem schwärmte, hiefür galt das Eppendorfer Kranskenhaus bei Hamburg als Schulbeispiel. Heute ist man zu den mehrstöckigen Gebäudekomplexen für die Unterbringung der modernen Kliniken zurückgekehrr, da rnan sich der Vorteile der höheren Stockwerke in Bezug auf Sonnenlicht und Trockenheit der Räume nicht entschlagen will. Dazu kommen die Vorteile vom Dachgärten.
Als Schluß möchte ich nwr aufs dringlichste verlangen, daß das Fürsorgeministerium das Wohnungsinspektorat ausbaut und scharf handhabt. Das soll nicht nur zum Nutzen des Einzelnen geschehen, sondern.der Allgemeinheit dienen. Die Wohnungsfrage ist eine Schicksalsfrage auch der Zukunft. Es handelt sich um die Gesundheit und urn das Gedeihen der Bevölkerung, gleichgültig, welcher Nationalität. Ein wirkliches Notstand ist aber nicht durch Scheinmittel zu beseitigen! Das Problem der Woh nungsnot und des Wohnungselends kann durch diese Gesetzesvorlage nicht gelöst werden; durch solche Vorlagen wird dasselbe im Gegenteil noch verschärft und ich glaube, nach oder ganzen Wohnungsnot in Europa annehmen zu können, daß statt einer Liquidierung, statt eines Abbaus der Bauunterstützung ein Aufbau kommen muß, eine weit wirksamere Bekämpfung der Wohnungsnot und des Wohnnungselends beginnen muß. Ohne staatliche Unterstützung ist heute eine Baubewegung unmöglich und wir werden daher trotz seiner Mängel für das Gesetz stimmen. (Potlesk na levici.)
3. Reè sen
Löwa:Hohes Haus! Die Vorlage, die zur Beratung steht, ist von der anderen Kammer drüben bereits am 14. Dezember erledigt worden. Und wenn die Gesahäftsordnung richtig gehandhabt worden wäre, hätte der der Senat die Vorlage bis Ende Jänner verabschieden müssen. Es ist aber eine- große Verschleppung eingetreten, und so hatte diese Vorlage ein großes Geschick oder sagen wir; eine große Bedeutung für den Senat bekommen. Es ist ein Ex lex-Zustand eingetreten, den man dazu benützen wollte, das Gesetz in der Bevölkerung zu verpönen. Aber es waren andere, viel größere Ursachen schuldig an der Verschleppung. Sie wissen ja, daß aus der Spiritusgenossenschaft trübet Dämpfe aufge tiegen sind, die alle Verhandlungsmöglichkeiten gestört haben. Es mußten erst die Personen ausgewechselt werden, und da behaptet man, daß zwar die Namen gewechselt worden sind, daß aber das System noch immer dasselbe geblieben ist, an dem System soll nicht das Geringste geändert worden sein. Und wenn wir das, was sich später entwickelt hat, wenn wir noch dazu die Benzindämpfe analysieren, müsssen wir annehmen, daß wirklich der Fall war, daß wirklich nur Personen. ausgewechselt sind, daß aber der Gestank und die Ursachen dieselben geblieben sind. Der Gestank war so groß, daß nicht nur die weitere Verhandlung dieser Vorlage unmöglich wurde, sondern daß sogar auch der Herr Ministerpräsident in seiner Gesundheit angegriffen ward und den Weg in den Kurort Marienbad nehmen mußte. Und wer den Herrn Ministerpräsidenten in Marienbad beobachtet hatte, wie er auf den Krücken der Koalition dort einhergehumpelt ist, oder maßte wirklich den Eindruck bekommen haben, daß der.Ministerpräsident von einer äußerst sehwierigen Krankheit beimgesucht worden war, von der er nur in jenen Kurorten Heilung finden konnte, die auch auf die früheren von den Potentaten entsandten großen Männer und Diplormaten eine so ausgezeichnete Wirkung ausgeübt haben, daß die Kriege vom 1866 und 1870 daraus hervorgegangen sind. Und fürwahr, Marienbad hat auch auf den Herrn Ministerpräsidenten eine magische Gewalt ausgeübt, er konnte die Krücken wegwerfen und mit Leichtigkeit den Weg nach Prag finden und wer heute drüben in der arideren Kammer Gelegenheit hatte, den Herrn Ministerpräsidenten zu beobachten, - ich kann nicht sagen anzuhören, weil ich ihn leider nicht verstanden habe, - der muß wirklich anerkennen, daß der Herr Ministerpräsident dort seine volle Gesundheit gefunden hat, denn wie er dort einen Antrag verteidigt hat, der dazu dienen soll, die Spiritus- und Benzingestänke.aus der Welt zu schaffen, das war wirklich eine großartige Leistung. Ich glaube, er will nur den Gestank beseitigen. Und deshalb ist ja drüben sogar ein Präsent überreicht worden in Form eines gefüllten Spiritusfläschchens. Es hat also sehr lange gedauert, bevor wir dazu gekommen sind, unsere Meinung zu diesem Gesetz zu sagen und die Vorlage zu verabschieden. Vorher wäre es nicht möglich gewesen, denn man hätte den schwerkranken Herrn Ministerpräsidenten von Marienbad ohne Krücken nicht nach Hause nehmen können. So hat also die Verabschiedung des Gesetzes drei Monate auf sich warten lassen.
Noch einen anderen Eindruck haben wir heute vorm Herrn Ministerpräsidenten empfangen, daß er sich nämlich als der starke Mann entpuppt hat. Aber es hat einen eigentümlichen Eindruck gemacht, wie der Herr Ministerpräsident dort oben mit diktatorscher Kraft gesprochen hat; und ich weiß nicht, ich kann es nicht beurteilen, weil ich es nicht verstanden habe, ob die Sache eine gute war, aber ich kann es kaum annehmen, denn das, was ihm selbst von anderen cechischen Parteien gesagt worden ist, war nicht jene Zustimmung, die gegeben werden sollte, wenn der Ministerpräsident spricht. Aber wir haben noch etwas anderes dabei bemerkt. Ich glaube, es ist noch nie vorgekomrnen in der parlamentarischen Geschichte,daß der Ministerpräsident, oder Beamte der Regierung, wenn er eine Vorlage verteidigt, sich auf ein Ger biet begibt, das sonst der Opposition zu gehören gflegrt. Er hat sich so aufgespielt, als ober auf seine Parteien den nötigen Eindruck oder Druck hervorrufen könnte, daß er es gewesen ist, der dieses Gesetz, das drei Wochen im Eiskasten lag, hervorgeholt hat, sodaß wir jetzt vielleicht doch irgend etwas zur Baubewegung beitragen können.
Nun einige Worte zur Vorläge selbst. Da ist schon gleich die Bestimmung im § 3, wo es heißt, - das ist schon von meinem Vorredner besprochen worden, - daß die Regierung 600 Millionen aus der Losanleihe allein aufwenden will, um Wohnungen für Staattsbeamte und Staatsangestellte zu errichten, während aber, im Höchstfalle, von 70 Millionen geredet wird. Es ist hier behauptet worden 70 Millionen, ich glaube aber, es ist etwas mehr. Im Budget ist ein Betrag von 200 Milionen angeführt, also etwas mehr. Immerhin aber sehen wir, daß eine ganze Reihe von Beträgen ausständig ist, die nicht aufgebracht werden können. und es ist daher nicht gut zu verstehen, wie man die Summe des früheren Gesetzes auf 600 Millionen erhöht hat, wäihrend man auf der anderen Seite bestrebt ist, die Unterstützungen der Regierung um 20 und mehr Prozent zu reduzieren. Auf der einen Seite reduziert man die staatlichen Zuwendungen, die man gemeinnützigen Baugenossenschaften gewähren will, auf der anderen Seite sehen wir eine keineswegs begründete Erhöhung der Ausgabn.
Es ist bezeichnend, daß das, was ich ausführte, als ich zu diesem Gesetz von dieser Stelle aus zum ersten Male sprach, was ich damals dem Finanzminister sagte - dasselbe, was die Frau Doktor vor mir gesagt hat - sich bewahrheitet hat. Ich habe damals erklärt, solange Sie die Kriegsanleihe nicht einlösen, wird Ihnen niemand mehr vertrauen, weil man einem Schuldner, der seine Schulden nicht einlöst und sie ableugnet, nicht mehr traut. Was ich damals gesagt habe, ist voll und ganz eingetroffen. Und deshälb meinen wir, daß es richtig sei, wenn wir schon heute sagen, däß wir wahrscheinlich auf dieses Gesetz keinen großen Wert legen können, das uns umsamehr unverständlich ist, wenn die Regierung aus der Losanleihe 600 Millionen verwenden will.
Am schlimmsten ist es im§ 4. Dort wird besonders auf § 11 der Verordnung vom 19. Juli 1923 verwiesen, auf die besonderen Maßnahmen der Wohnungsförderung usw. Das Schlimmste ist, daß der Termin für den Baubeginn mit dem 30. April festgesetzt worden ist. Wenn also jemand von diesem Gesetaze noch Gebrauch machen will, muß er erstens einmal das Gesuch bis 30. Juni 1923 eingebracht haben und er muß dann bis zum 30. April 1924 auch tatsächlich mit den Bau begonnen haben. Wir haben schön damals gesagt, wie das gewirkt hat. Das Gesetz vom 25. Jänner 1923 ist erst am 23. Feber in cechischer Sprache erschienen, in deutscher Sprache erst am 28. April, und am 30. Juni sollte schon mit dem Bau begonnen sein. Die Durchführungsverondnung zu dem Gesetz ist erst im August erschienen, ist zwar vom Juni datiert; aber bis zum 30. Juni mußten die Gesuche schon eingebracht sein. Sie sehen, wie ernst die Sache genommen wird. Da möchte ich schon fragen, wozu rnan Gesetze schafft, wenn man schon im vorhinein weiß, diese Gesetze sind nicht anwendbar und nicht durchführbar, weil sie in der Zeit, wo sie in die Öffentlichkeit kommen, nicht zu. handhaben, schon längst veraltet sind.
Bei dem gegenwärtigen Gesetze ist es dasselibe. Heute zählen wir den 6. März, bis 30. April soll mit der Arieit begönnen werden! Bis das Gesetz in cechischer und deutscher Sprache erscheinen wird, können wir vollständig sicher sein, daß bis dahin die Hälfte des April vergangen sein wird. Da frage ich Sie, wie es denn möglich sein känn, daß man mit dem Bau bis zum 30. April beginnen muß, wo heute kein. Mensch noch weiß, wie es dann mit dem Gesetze bestellt sein wind, ob es angenommen, ob es Gesetzeskraft erlangen wird oder nicht. Es ist verständlich, daß sich heute kein Mensch bei dieser ganzen Lage getraut, etwas Rechtes zu unternehmen, alles vielmehr wartet, was geschehen wird. Selbst wenn wir heute das Gesetz in dieser Form annehmen, wissen wir noch nicht, was damit geschehen wird.
Noch etwas anderes. Gehen Sie einmal an die äußersten Grenzgebiete des Staates, auf das Erzgebirge auf das Mittelgebirge usw. Sie werden finden, daß heuer der Winter derart gewirkt hat, daß es noch sehr lange dauern wird, bevor die Schnee massen venschwunden und man dann mit dem Ausheben der Baugruben beginnen kann. Wann wird die Schneeschmelze einsetzen oder wann wird zumindest das Erdreich aufgetaut sein? Wie ist es möglich, den Endtermin des Baubeginnes mit dem 30. April anzusetzen, wo die Dürchführungsverordnung zu diesem Gesetze vom 19. Juli 1923 ausdrücklich sagt, der Bau sei dann als begonnen zu betrachten, wenn zumindest die Kelleranauern bis zum Fußboden des Parterres ausgebaut sind.
Frau Eckstein, schauen Sie sich die Durchführungsverordnung genau an. Ein Bau ist als begonnen zu bezeichnen, wenn die Kellerräume bis zum Parterrefußboden fertig sind. Früher kann der Bau nicht als begonnen bezeichnet werden. Wenn wir schon sehen, daß dazu eine Möglichkeit nicht besteht, warum machen wir dann so ein Gesetz? (Zpravodaj sen. dr Karas: To je staré naøízení!) Ich habe hier die Durchführungsverordnung vom 19. Juli 1923 zur Hand. Hier heißt es im 11. Abs. 2: Der Bau gilt mit dem Tage als begonnen, an dem das Fundament und der Keller bis zum Bodenniveau des Erdgeschosses ausgemauert wurde, oder, wenn das Bodenfundament noch ausgemauert wird, an dem Tage, an welchem die Gleiche des ersten Stockwerkes erreicht werde. Es geht also die Bestimmung noch weiter, als ich behauptet habe. Daran können Sie nichts ändern, und wenn Sie es noch so deuteln, es steht in der Durdhführungswerordnung und es steht auch im Gesetze, daß die Durchführungsverordnung die Sache näher regeln wird.
Ich habe im sozialpolitischen Ausschuß eine Änderung verlangt und auch drüben im Abgeordnetenhause wurde beantragt, daß gerade diese Bestimmung eine Abänderung erfahre. Dieser Antrag wurde drüben natürlich abgelehnt und ich habe mich deshalb im sozialpolitischen Ausschuß auf eine Resolution beschränkt, in der die Regierung aufgefondert wird, diese Bestimmungen abzuändern. Damals war es der Sen. Pánek, der in einer Denkschrift, die die Baumeistergenossenschaften herausgegeben haben, ein Junktim haben wollte zwischen dem Baugesetz und dem Mieterschutzgesetz. Er hat damals verlangt, daß im Mietersdhutzgesetz diese Bestimmungen mit enthalten sein stillen und der anwesende Vertrerter der Regierung, Herr Sektionschef Kubi¹ta, hat ausdrücklich erlklärt, daß die Regierung auch eine Änderung des Mieterschutzgesetzes vornehmen will. Damals hat die Referentin, Frau Eckstein, erklärt, daß man auch diese Resolution nicht annehmen müsse, obzwar der Herr Sektionschef Dr.Kubi¹ta damals erklärt hat, daß die Regierung in weitestgehendem Maße entgegenkommen wird. Nun mußten wir merkwürdigerweise aus dem Berichte des Budgetausschusses dieWahrnehmung machen, daß der Ausschuß anderer Ansicht geworden ist, denn die Regierung wird darin ausdrücklich aufgefordert,diese Bestimmungen nicht rigoros, sondern in der liberalsten Weise durchzuführen.
Wenn nun der Budgetausschuß zu der Überzeugung gekommen ist, dann bitte auch ich Sie, unsere Resolution, in der die Regierung aufgefordert wird, die im § 4 des Gesetzs festgesetztel Fristen angemessen zu verlängern, anzunehmehn.. Damit ist nicht gesagt, daß das Gesetz abgeändert werden soll, es wird damit nur die Regierung aufgefordert, diese Bestimmlungen nicht so rigoros durchzuführen, weil die Venhältnisse gezeigt haben, daß es wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht möglich sein wird, bis zum 30. April mit den Bauten zu heginnen. Nun, hoher Senat, aber liegen die Verhältnisse eigentlich so, daß wir im allgemeinen auf eine private Bautätigkeit nicht rechnen; können und die Regierung wird die Baubewegung selbst mit der weitestgehenden. Unterstützung nicht so beleben können, daß das Wohnungselend aus der Welt geschafft wird. Die Frage muß sa aufgefaßt werden, daß der Staat und die Gemeinde heute die Pflicht haben, zu bauen. Wie wird nun der Staat und die Gemeinde in die Lage versetzt, diese Bauten zu fördern und der Wohnungsnot endlich einmal vollständig den Garaus zu machen? Dabrauchen wir uns nur das System, wie es im Österreich und Deutschland angewendet wird, zur Richtlinie zu nehmen, indeun von den Steuereingängen auch Geld an die Gemeinden überwiesen wird, das eben zu diesen Zwecken verwendet wird, und nur so wird es möglich sein, zu einem verrnünftigen Bauwesen in diesem Staate zu kommen.
Das wäre alles, was wir zu diesem Gesetze zu sagen hätten, und obzwar wir wissen, daß es schlecht ist, sind wir gezwungen, dafür zu stimmen, weil wir nicht haben wollen, daß es nicht vollsltändig ausgeschaltet wird und daß auf dem Gebiete des Bauwesens überhaupt nichts mehr unternommen wird. Wenn schon meine Vorrednerin erklärte, daß man damit einen Abbau der Arbeifslosenunterstützungen bezweckt, stehe ich auf leamselb Standpunkte und ich erkläre - und ich habe dies auch schn in Wien erklärt - daß ich ein Feind der Almosen bin, die man dem Arbeiter gibt. Der Arbeiter mit seinen gesunden und kräftigen Armen hat das Recht, zu verlangen, daß ihm Arbeit gegeben wird, daß er sich sein Brot und alles, was er zum. Leben braucht, verdienen kann. Er verabscheut es, auf die Almosen der besitzenden Klasse angewiesen zu sein., auf die Almosen eines Staates, der sich auch bei uns als ein reiner Klassenstaat erwiesen hat, er will, was er zum Leben braucht, sich selbst erwerben und nicht mehr unter der Fuchtel und unter der Aufsicht der Gendarmen und Staatspolizisten stehen, sondern ein freier Mensch auch als Arbeiter sein. Wir werden also für das Gesetz stimmen. (Souhlas a potlesk na levici.)