Sie sind recht weit gekommen mit Ihrer Entösterreicherung, wenn Sie schon darangehen, unter hundertjährigem Aktenstaube Hofkammerdekrete hervorzuziehen, aus denen förmlich der Moderduft des dunkelsten österreichischen Vormärzes aufsteigt, um sie in unser modernes, angeblich vom Geiste der Demokratie erfülltes Leben zu übertragen. Man könnte den Erlaß als den bornierten Einfall eines vertrockneten, weltfremden Bürokraten verlachen, wenn nicht, wie bestimmt verlautet, Vorkehrungen getroffen worden wären, den Erlaß auch durchzuführen und seine Befolgung scharf zu kontrollieren! Obgleich doch z. B. die Einstellung der Teuerungszulagen für einen Auslands-Aufenthalt von einigen Tagen technisch undurchführbar ist, es wäre denn, daß man hiefür ein eigenes beamtunreiches Amt errichten wollte. Alles in allem genommen: Entspricht es nur den primitivsten Geboten der Klugheit, die darbenden Ruheständler in so unerhörter Weise zu reizen und zu verletzen?! Die Sache geht übrigens auch alle aktiven Beamten an, da ja auch sie einst Ruheständler werden wollen.

Endlich gestatten Sie mir noch eine Angelegenheit zu berühren, deren baldige gerechte Erledigung Hunderttausende schwer besorgter Staatsbürger seit Jahren sehnsüchtig erwarten; ich meine die Kriegsanleihen, Von den höchsten Stellen des Staates hören wir darüber gelegentliche Äußerungen, die manchmal recht unklar, zum Teil auch einander widersprechend lauten. Ganz besonders alber hat es befremdet, daß der Herr Finanzminister davon gesprochen haben soll, durch das neue Gesetz dürften die Kriegsanleihebesitzer gegenüber jenen, die vom Junigesetz 1920 Gebrauch gemacht haben, nicht begünstigt werden. Ich glaube, daß hier ein Übersetzungsfehler vorliegt und die Äußerung so aufzufassen ist, daß die von dem neuen Gesetze zu gewährenden Vorteile rückwirkend auch den bisherigen. Zeichnern der IV, Staatsanleihe zuteil werden müßten. Ein Grundsatz gegen den nichts einzuwenden ist und der sich, wenn das neue Ersatzpalpier für die umgetauschte Kriegsanleihe nach Nennwert und Zinsfuß entsprechend erhöht wird, durch Umstempelung der alten Ersatztitres unschwer bewerkstelligen lassen dürfte. Wegfallen müßte aber der Zwang zur Arrosierung, die ja vom den meisten Krieigsanleihebesitzern auch beim besten Willen nicht geleistet werden kann. Um jedoch auch dem Geldbedürfnis des Staates entgegenzukommen, könnte ja ein Anreiz zur Zuzahlung dadurch geschaffen werden, daß ein dem Betrage der gezeichneten Staatsanleihe äquivalenter Teil der Kriegsanleihe zu besseren Bedingungen gegen ein höher vertzinsliches Papier umgetauscht würde. Jedenfalls erwarten wir, daß die Regierung ihre Zusage, vor endgültiger Fertigstellung der Novelle mit den Parlamentariern in Verhandlung zu treten, erfüllen werde.

Eines der brennendsten und bei ungeschickter Behandlung gefährlichsten Probleme der Kriegsanleihe bildet die Lösung der Lombardfrage. Von ihr gilt es im höchsten Maße, daß damit die Existenzfrage fast aller Betroffenen zusammenhängt. Eine Lösung in der Richtung, daß die Lombardgläubiger die lombardierten Kriegsanleihetieres zu übernehmen und sich damit als befriedigt zu erklären haben, würde um so leichter zu erzielen sein, je günstigere Umtauschbedingungen für die übernommene Kriegsanleihe den Geldinstituten gewährt würden.

Ich hoffe, daß sich endlich in allen Parteien die Einsicht durchgerungen hat, daß wir hier vor keiner politischen Frage, sondern vor einer Frage des Rechtes stehen, von deren Lösung aber auch gewaltige soziale und wirtschaftliche Wirkungen ausgehen werden.

Ich mußte es mir mit Rücksicht auf die knapp bemessene Redezeit versagen, noch weitere Fragen des Budgets und der öffentlichen Verwaltung in den Kreis meiner Betrachtungen zu ziehen, und habe mich daher darauf beschränkt, nur einige Teile des Staatsvoranschlages im Allgemeinen zu besprechen und daran Erörterungen über verschiedene Erscheinungen auf dem Gebiete der staatlichen Verwaltung anzuknüpfen. Es war mir leider nicht möglich, dabei irgend ein Anzeichen dafür festzustellen, daß sich der Staat und seine Machthaber von ihrer bisherigen feindseligen Einstellung gegen das sudetendeutsche Volk abzukehren entschlossen hätten. Wir müssen daraus die Folgerungen ziehen, die sich mit unerbittlicher Logik ergeben und an denen wir aus eigenem Willen nichts zu ändern vermögen. So lang uns die Regierung nur nationale Demütigungen und Zurücksetzungen bereitet, solang sie ihre, auf unsere kulturelle und wirtschaftliche Zurückwerfung abzielende Politik nicht von Grund aus ändert, so lang sie sich nicht vollständig lossagt von der Vorstellung einer verschiedenen Wertigkeit der Völker dieses Staates - solang können wir kein Vertrauen zu diesem Staate und seiner Regierung haben. Wir sind daher nicht in der Lage, für den vorliegenden Staatsvoranschlag zu stimmen. (Souhlas na levici.)

5. Øeè sen. dra Spiegela.

Hohes Haus! Wir leben im Zeitalter des Telephons und des Autos und wir können heute bemessen, wie diese Einrichtungen wirken. Wir haben vor einer Stunde beschlossen, die Regierung aufzufordern, im Hause zu erscheinen und zögernd finden sich nach und nach einzelne Mitglieder der Regierung ein. Wir schließen daraus, daß es doch notwendig sein wird, die Telephoneinrichtungen und Autoeinrichtungen zu verbessern. Wir sind in der Budgetdebatte und nach altem Herkommen wird in der Budgetdebatte über alles gesprochen de omnibus rebus et quibusdam aliis, über alle und noch über gewisse andere Sachen. Das hängt damit zusammen, daß das Budget ein Spiegelbild ist der gesamten Staatstätigkeit, der gesamten Staatsverwaltung und der gesamten Staatspolitik. Darum ist derjenige, der in der Budgetdebatte das Wort ergreift, mag er reden worüber er will, immer bei der Sache und es kann ihm nicht passieren, wie es unlängst einem Mitglied passiert, ist, daß ihn der Präsident oder Dr. Trmal zur Sache ruft. Die Budgetdebatte ist begreiflicherweise zugleich ein Versuch, eine Jahresbilanz zu ziehen, nicht bloß in finanzieller Hinsicht, sondern auch in politischer und administrativer Hinsicht, In dieser Hinsicht hat ja auch mein Herr Vorredner die Sache erörtert und hat auch gesagt, daß im letzten Jahre nichts geschehen ist, was die Stellung der Deutschen in diesem Staat zum Staat geändert hätte. Ich kann nur in derselben Weise sprechen. Ich will die Jahresbilanz aufstellen, die Jahresbilanz in nationalpolitischer Hinsicht, Wir haben es zu tun mit einem verlorenen Jahr, Nicht das Geringste ist im letzten Jahr geschehen, um die großem natioaalpolitischen Fragen, die für diesen Staat lebenswichtig sind, einer wirklichen Lösung zuzuführen; nichts ist geschehen in der karpathorussíschen Frage, nichts ist geschehen in der slovakischen Frage, nichts in der deutschen Frage, Ich habe diese Reihenfolge deshalb gebraucht, weil ich kurz über die karpathorussische und slovakische Frage sprechen will und dann den Nachdruck natürlich auf die deutsche Frage legen will.

Nichts ist geschehen in der karpathorussischen Frage, Die Autonomie, die Völkerund staatsrechtlich festgelegt ist, auf die die Karpathorussen den festesten Anspruch haben, diese Autonomie wird ihnen nicht gegeben. Nichts ist geschehen, um die Karpathorussen in den Besitz ihres Landtags zu setzen, nichts ist auch geschehen, um die Wahlen für beide Häuser auszuschreiben. In einer der letzten Debatten hat Kollege K l o fáè, als er von Karpathorußland sprach, das er aus eigener Wahrnehmung kennt, gesagt, so geht es nicht weiter. Ich kann das nur unterschreiben, so geht es nicht weiter. Aber wenn man so alle Vorschriften bezüglich Karpathorußlands verletzen wird, wie es hier geschieht, dann geht es so nicht weiter. Ich habe im Verfassungsausschuß off. darüber geredet, daß die Entwürfe, die von der Regierung vorgelegt werden, einfach über die Autonomie. Karpathorußlands hinwegschreiten, daß in karpathorussische Angelegenheiten von uns als einer inkompetenten, unzuständigen Gesetzgebung hineingeredet wird. Von Tag zu Tag kann man sagen, wird durch die Gesetze der Nationalversammlung die karpathorussische Autonomie entwertet, was sich einmal bitter rächen wird, bis wir die Karpathorussen in unserer Mitte haben werden.

Nun einige Worte über die slovakische Frage. Die Verfassung stellt sich so, als ob es eine slovakische Frage überhaupt nicht gäbe. Die Verfassung leugnet die slovakische Frage ebenso, wie sie die deutsche Frage leugnet. Die Verfassung versucht es gegenüber den Slovaken mit einer captatio benevolentiae, in dem sie nämlich die èechoslovakische Nation und die èechoslavakische Sprache erfindet, Aber diese Lockspeise, die man den Slovaken hinwirft, indem man sie gewissermaßen teilhaftig werden läßt der Vorrechte der herrschenden Staatsnation, wird auf die Dauer nicht verfangen. Unlängst war in der Zeitung zu lesen, daß ein Slovake, als er nach seiner Staatsbürgerschaft gefragt wurde und man ihn fragte, Sie sind doch Èechoslovake, antwortete: Ich bin kein Èechoslovake, ich bin Slovake. Die Slovaken selbst lehnen diese Verschmelzung mit den Èechen ab, wenn es auch einige regierungstreue Slovaken gibt. (Sen. Kroiher: V Nìmecku øíkají, ¾e jsou Bavoøi!) Gewiß ist das dort ein Zeichen des Partikularismus, des bayrischen Partikularismus, das allerdings ein großes Problem für das Deutsche Reich bedeutet. Das ist aber nur ein Gegenstück zum Borussismus, (Sen. Kroiher: Bavoøi jsou také Nìmci, Slováci jsou Èechoslováci!) Aber im übrigen ist mit solchen Ausflüchten nicht geholfen. Die Schwierigkeiten bestehen im Reiche mit den Bayern und hier mit den Slovaken. (Sen. Fahrner: Die Deutschen haben aber eine gemeinschaftliche Schriftsprache!)

Místopøedseda Kadlèák (zvoní): Neraète vyru¹ovati reèníka.

Sen. dr Spiegel (pokraèuje): Die Slovaken haben ein verbrieftes Recht auf die Autonomie, sie haben den Pittsburger Vertrag, auf den sie sich immer berufen. Wir haben von autoritativer Seite einmal gehört, daß der Pittsburger Vertrag nicht mehr durchgeführt zu werden braucht, weil sich die Verhältnisse inzwischen geändert hätten. Aber der beste Gegenbeweis ist doch,, daß die Slovaken sich immer wieder auf diesen Pittsburger Vertrag berufen. Es genügt nicht, wenn die Èechen sagen, für uns haben sich die Verhältnisse geändert, für die Slovaken haben sich die Verhältnisse nicht geändert, und sie wollen nach wie vor mit vollem Recht die Autonomie haben. Es wird einmal nicht anders möglich sein, als daß man ihnen diese Autonomie gibt. Dazu wird es ja kommen müssen, aber je später es dazu kommt, desto größer werden die Opfer sein, die der Staat bringen muß.

Nun, hohes Haus, zu der Frage, die mir natürlich am meisten am Herzen liegt, zu der deutschen Frage, Wir sind nun dreieinhalb Jahre beisammen, mehr als die Hälfte der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses und nahezu die Hälfte der Wahlperiode des Senates und haben uns gegenseitig kennen gelernt. Sie werden, wenn Sie ehrlich urteilen, uns die Anerkennung nicht versagen, daß wir hier gewissenhafte Arbeit und - ich scheue das Wort nicht, ich glaube, Sie werden wohl bei ruhiger Überlegung uns auch zugeben müssen - daß wir loyale Arbeit leisten, Wir sind eine Opposition, wir sind eine überzeugungstreue Opposition, wir wollen uns nichts vergeben Von unseren Ansprüchen, wir wollen festhalten an unserem unveräußerlichen Selbstbestimmungsrecht, ob wir es hier betonen oder nicht betonen. Aber wir sind trotzdem eine Opposition, für die Sie sich bedanken können, die es Ihnen ermöglicht, ihre eigenen Angelegenheiten zu besorgen. Wir hätten mehr Anspruch darauf gehabt, als Sie uns zuerkennen, daß man unseren Forderungen auch mit einer gewissen Objektivität Und einer gewissen Sympathie gegenübertritt. Allerdings wie ist die Situation? Die Situation ist die, daß der Herr Kollege Mare¹ in einer Volksversammlung dazu aufforderte, man solle den deutschen Abgeordneten und Senatoren die Mandate entziehen, weil sie (Sen. Dr. Mare¹: To bylo jinak! - Sen. A. Friedrich: Das ist ein Fascist!) Nun, sei er ein Fascist, aber er ist zugleich ein Senator und er behauptete in einer Volksversammlung, man solle den deutschen Abgeordneten und Senatoren die Mandate entziehen, weil sie die Treue gegenüber der Èechoslovakischen Republik nicht gehalten haben. (Sen. Dr. Mare¹: To bylo jinak!) Ich bin nur darauf angewiesen. was ich in der Zeitung gelesen habe. Es wäre mir lieb, wenn ich Aufklärung darüber bekommen würde. Aber ich finde es doch eigentümlich im Munde eines èechischen Volksvertreters, daß er sich so (Sen. Havlena: Nur einer!) auf diese Treue und das Treugelöbnis versteift, wo er doch wissen muß, was im österreichischen Abgeordneten- und Herrenhause geschehen ist, wo die Èechen seinerzeit im österreichischen Staat immer wieder mit der Rechtsverwahrung eingetreten sind,an dieser Rechtsverwahrung bis in die letzten Tage festgehalten haben, wobei sie den Reichsrat nur als faktischen, nicht als Rechtsboden anerkannt haben und trotzdem die èechischen Abgeordneten als Minister in die Regierung berufen worden sind und diese èechischen Minister in Wien alles getan haben, um die Zentralbehörden, die ihnen anvertraut waren, systematisch zu èechisieren. Das alles wird dem Herrn Professor Mare¹ nicht unbekannt sein und wenn es ihm nicht bekannt sein sollte, so erlaube ich mir, ihn zu verweisen auf das dreibändige Werk von Tobolka über den Minister Kaizl. Wenn von unserer Treue die Rede ist, so möchte ich fragen: Was heißt Treue gegenüber dem Staat? Treue gegenüber dem Staat heißt nichts anderes als Befolgung seiner Gesetze. Das sage ich nicht nur heute, sondern habe es in meinen Vorlesungen seit Jahrzehnten auch in der österreichischen Zeit gelehrt. Mehr kann man von einem Staatsbürger nicht verlangen. Wenn er die Gesetze übertritt, wird er verfolgt, aber solang er sich im Rahmen der Gesetze hält, ist er ein treuer Staatsbürger, Sind wir an diesem Maßstab gemessen, nicht treue Staatsbürger, haben wir etwa die Gesetze der Èechoslovakischen Republik, die uns zum großen Teile aufoktroiert worden sind, nicht befolgt? Haben wir die Steuern nicht gezahlt, haben wir die Rekruten nicht gestellt? Oder haben wir der Mobilisierungsordre, die einmal erfolgt ist, nicht Folge geleistet oder sind wir es vielleicht gewesen, die in einem kritischen Augenblick die èechische Krone kontreminiert haben? (Sehr richtig!) Sind wir es vielleicht, die unsaubere Spiritusgeschäfte gemacht haben? (Veselost. - Sen. Dr. Heller: Die Reihe ließe sich noch sehr vergrößern!) Gewiß, ich nehme aber Rücksicht auf meine beschränkte Redezeit, sonst könnte ich in diesem Tone noch weiter fortfahren. Ich meine, Untreue brauchen Sie uns gewiß nicht vorzuwerfen, wenn Sie darauf achten, ob wir die Gesetze befolgen. Darüber hinaus können Sie uns nichts vorschreiben und nichts verlangen, denn zur Liebe kann man niemand zwingen.

Wenn ich nun noch einen Punkt in dieser Hinsicht erwähnen soll, können Sie sich, meine Herren, treuere Staatsdiener vorstellen als die deutschen Beamten, die deutschen Richter, die deutschen Eisenbahner, die, deutschen Postler usw.? Gibt es jemanren, der seine Pflicht besser befolgt? Es ist nun einmal das Staatsgefühl dem deutschen Volke derart in Fleisch und Blut übergegangen, daß sie dem Staate die Treue selbst dann bewahren, wenn es nicht mehr ihr Staat ist, dem sie dienen, wenn es ein antideutscher Staat ist und als solchen darf man ruhig die èechoslovakische Republik in ihrer gegenwärtigen Gestalt bezeichnen. Wir finden trotz allem, was auf deutscher Seite geschieht, um eine friedliche Athmosphäre herbeizuführen, nicht das geringste Entgegenkommen auf Ihrer Seite und ich wiederhole noch einmal, das Jahr, das wir hinter uns haben, ist verloren, verloren in jeder Hinsicht. Sie haben nichts getan, um unseren Forderungen zu entsprechen und ich erlaube mir Ihnen zum soundsovielten Male kurz unsere Forderungen hier vorzuführen.

In erster Linie dreht es sich um die Sprachenfrage. Das ist ganz klar, das ist das Wichtigste, die Sprache ist es, derentwegen wir uns Deutsche nennen. Selbst wenn es sich um eine wirtschaftliche oder kulturelle Angelegenheit oder was immer handelt, so hat das immer eine sprachliche Seite. Die Sprachenfrage steht im Mittelpunkt dessen, worauf wir achten müssen. In dieser Sprachenfrage müssen wir sagen, daß wir unausgesetzt von Ihnen bedrückt werden, von Ihnen gereizt werden. Wir haben Beschwerde zu erheben gegen die Sprachenrechtlichen Vorschriften, und insbesondere gegen das Sprachengesetz selbst, wir haben Beschwerde zu erheben gegen die Handhabung des Sprachengesetzes und die Auslegung desselben, wir haben Beschwerde zu erheben gegen die Verletzung des Sprachengesetzes.

Wir erheben Beschwerde gegen das Sprachengesetz selbst. Das Sprachengesetz gibt der Staatssprache, der sogenannten staatlichen, offiziellen Sprache ein Anwendungsgebiet, das weit über den praktischen Bedarf hinausgeht. Sie drängen alle Minderheitssprachen zurück, um für die Staatssprache, die Ihnen ein Fetisch ist, überall Raum zu lassen. Soweit Sie die Minderheitssprache überhaupt aufkommen lassen, so lassen Sie sie gelten in jenen Bezirken, wo es mindestens 20% Angehörige der betreffenden Sprache gibt, in den sogenannten Zensusbezirken, Sie haben zu diesem Zweck den Staat aufgelöst, atomisiert, in Gerichtsbezirke, in die kleinsten Bezirke überhaupt und nach dem, Gerichtsbezirk beurteilen Sie das Sprachenrecht des Einzelnen, Sie legen kein Gewicht darauf, ob man etwa mit einer Unterbehörde, Mittelbehörde oder Zentralbehörde verkehrt, immer kommt es darauf an, aus welchem Gerichtsbezirk man stammt. Das Ministerium versteht ganz gut deutsch, wenn es mit einem Karlsbader, Leitmeritzer oder Reichenberger verhandelt. Das Ministerium versteht aber nicht deutsch dort, wenn es mit einem Prager, Pilsner oder Budweiser verhandelt. Es wird künstlich im Lande Böhmen, für die anderen Länder gilt das Gleiche - für Schlesien sogar noch mehr - es wird nicht darauf Rücksicht genommen, daß wir in einem doppelsprachigen Lande leben. So wie Sie die Fiktion einer èechoslovakischen Sprache auf der einen Seite einführen, so führen Sie auf der anderen Seite die Fiktion ein, daß Böhmen und die Èechoslovakische Republik überhaupt einsprachig sind. Es ist nicht wahr. Warum soll ich mit dem Ministerium nicht in meiner Sprache reden dürfen, gleichgültig, ob ich ein Präger, Egeraner oder Reichenberger bin. Das ist eine ganz unverständliche Sache. Ich möchte die Psychiater darauf aufmerksam machen, daß hierzulande eine eigene Krankheit besteht, die Zensuspsychose, Es ist jedem Èechen in Fleich und Blut übergegangen, daß nur der Leitmeritzer, Egerer usw., der aus einem. Zensusbezirk stammt, deutsch reden darf. Es ist mir erzählt worden, ich kann es nicht verbürgen, ob es wahr ist, daß ein bestimmter èechischer Abgeordneter, wenn er von Prag nach Reichenberg reist, zunächst im ersten Teil der Fahrt kein deutsches Wort versteht, kein deutsches Wort spricht, deutschen Gesprächen gegenüber teilnahmslos bleibt. Sobald aber die Bahn in einen Zensusbezirk einmündet, wo 20% Deutsche im Bezirke sind, da versteht er auf einmal deutsch und beteiligt sich an einem deutschen Gespräch. (Sen. Hartl: Ich habe es schriftlich in der Hand, er hat die Auffassung des Kondukteurs bestätigt!) Nicht der Kondukteur, ich rede von einem Abgeordneten, einem Passagier. (Sen. Kroiher: A rozumí také pan Hartl v Èáslavi èesky? Ten Èech rozumí v Liberci nìmecky!) Snad ne, ale ten poslance, ten rozumí nìmecky. Aber er versteht deutsch, aber merkwürdigerweise versteht er deutsch nur im deutschen Sprachgebiet, im èechischen Sprachgebiet versteht er es nicht. Das ist vielleicht auch eine merkwürdige medizinische Eigentümlichkeit, Ich meine, das ist doch eine Narrheit, soweit sollte es nicht kommen dürfein. Denken wir an unsere Verhältnisse hier im Hause. Ich kann hier deutsch sprechen und ich weiß, daß mich auch die meisten Herren Verstehen werden. Herr Kollege Kroiher versteht mich auch glänzend. (Sen. Kroiher: Natürlich!) Das ist allerdings eine Verletzung der Geschäftsordnung, weil Sie >natürlich< nicht sagen dürfen. Das darf ich, aber nicht Sie sagen. (Sen. Kroiher: Já vám rozumím, ale pochopiti vás èasto nemohu!) Das kann ja sein, das ist vielleicht gegenseitig, aber Ich meine, ich kann mich ja ganz gut mit Ihnen deutsch verständigen. Der Vizepräsident aber darf mich nur insoweit verstehen, als er mich zur Sache und zur Ordnung rufen kann (Výkøiky.), wenn ihn Herr Trmal aufmerksam macht. Hier kann ich deutsch reden und Sie verstehen mich alle, und wenn Sie èechisch sprechen, so verstehen Sie auch viele von uns, aber wenn ich hier einen Bericht erstatten sollte, dann darf ich ihn deutsch nicht erstatten. (Sen. dr Krouský: Ponìvad¾ ho podávají za výbor a ne za sebe!) Ja, gewiß, aber wenn ich für den, výbor spreche, bin ich. ja auch ein èlen výboru, und dann höre ich doch nicht auf, ein Deutscher zu sein. Sie nehmen mir aber die Nationalität in dem Augenblicke, wo ich im Namen des Ausschusses spreche. Das ist aber nicht enizusehen. Wenn ich als Berichterstatter deutsch sprechen würde, würden Sie mich hinauswerfen, würden Sie mir das tun, was Sie seinerzeit dem Kollegen Dr. Hilgenreiner getan haben, der dazu so liebenswürdig war, von Dalimil zu sprechen. (Výkøiky.)

Ich spreche nun von der Auslegung des Sprachengesetzes. Es gibt einige Herren hier - ich glaube auch Pater Kroiher gehört zu ihnen, die bereits der früheren revolutionären Nationalversammlung angehört haben. Ich glaube, auch Senator dr Krouský. Ich frage nun einen der Herren, hat einer der Herren auch nur entfernt bei der Beratung des Sprachengesetzes daran gedacht, daß man einen Telephonruf an die Zentrale als Eingabe ansehen könne, die in der Staatssprache überreicht werden müsse? Diese Frage war ja eine Revolte, die dann später vom unteren Postpersonal und Telephonpersonal veranstaltet wurde, und die dann natürlich, wie es hier zulande geht, vom Ministerium akzeptiert wurde. Ich bringe noch einen krasseren Fall, Ich kann mich nur auf Schlagworte, auf Beispiele beschränken. In der revolutionären Nationalversammlung hier in diesem Hause wurde anläßlich des Sprachengesetzes ausdrücklich eine Gesetzesänderung in dem Sinne vorgenommen, daß sich das Sprachenrecht der Minoritäten in den Zensusbezirken nicht beschränken dürfe auf die Inländer, sondern daß es auch Ausländern zukomme. Das ist ja tatsächlich geschehen, darüber geben die stenographischen Protokolle der früheren Nationalversammlung vollgültigen Beweis, Nichtsdestoweniger wurde in der Praxis Ausländern das Sprachenrecht abgesprochen und die Sache ist zum Obersten Verwaltungsgericht gegangen und das Oberste Verwaltungsgericht hat dem Gesetze zum Siege verholfen, >Zum Siege verholfen< ist aber vielleicht nicht der richtige Ausdruck. Denn das Oberste Verwaltungsgericht hat gesprochen, aber die Behörden und Gerichte haben weiterhin Ausländern das Sprachenrecht abgesprochen und sogar noch ein zweites Mal ließ man es darauf ankommen, daß das Oberste Verwaltungsgericht seinen Spruch wiederholt hat. Es ist soweit gekommen - und ich mache den Herrn Justizminister, der eben hier anwesend ist, darauf aufmerksam, daß hier eine förmliche Revolte entstanden ist, und zwar der ordentlichen Gerichte, die dem Herrn Justizminister unterstehen, gegenüber dem Verwaltungsgerichte. Das sind Umstände, die was Anlaß zu Klagen geben.

Ich will auch da nicht weiter diesen Punkt ausführen. Nun komme ich zum dritten Punkt. Wir beklagen uns über die Verletzung der sprachenrechtlichen Vorschriften. Eine solche Verletzung der Sprachen-rechtlichen Vorschriften finden wir liier in Prag, wo Aufschriften in deutscher Sprache nicht geduldet werden, trotzdem Ihre Verfassung ausdrücklich sie festlegt, weil es Ihnen im Friedensvertrag Von St. Germain auferlegt wurde. Sie haben in die Verfassung den Satz aufgenommen, daß man im Privat- und Geschäftsverkehr jede beliebige Sprache verwenden kann. Ich glaube nicht, daß ein Hindernis bestünde, wenn ein Geschäftsmann eine chinesische Tafel anbringen wollte. Das würde die Behörde mit der größten Bereitwilligkeit zulassen. Aber eine deutsche Tafel ist ausgeschlossen. (Sen. dr. Heller: Auch eine französische darf angebracht werden!) Eine französische natürlich. Nun will ich den Herren etwas erzählen, was Sie nicht wissen, was Sie aber interessieren dürfte. Wir haben uns über dieses Vergehen der Prager Stadtgemeinde und der Prager Bevölkerung beschwert und die èechoslovakische Regierung war genötigt, eine Aufklärung darüber nach Genf zu schicken, und diese Aufklärung ist sehr interessant. Ich will nur diesen Ausdruck >interessant< gebrauchen, denn ich fürchte mich vor dem Herrn Vorsitzenden. Die èechoslovakische Regierung hat sich in Genf wegen der Beseitigung der deutschen Firmentafeln usw. in Prag zu rechtfertigen gehabt. Was hat sie gesagt? Daß die Prager Bevölkerung, daß die Prager deutschen Geschäftsleute freiwillig auf ihr Recht verzichtet haben, deutsche Aufschriften anzubringen. (Hört! Hört!) Das hat die Regierung dem Völkerbunde mitzuteilen gewagt.

Ich möchte noch einen anderen Punkt hervorheben, auch noch inbezug auf die Sprachenfrage. (Místopøedseda Klofáè pøejímá pøedsednictví. - Ruch. - Øeèník obrácen k pøedsedovi.) Oh, der Herr Kollege Klofáè. (Veselost.) Sie lassen unsere deutsche Sprache nicht aufkommen, sie drängen uns zurück. Sie haben vielleicht Gründe dafür, die ich nicht anerkenne, die ich nicht billige. Aber Sie sind nun einmal Feinde der deutschen Sprache und des deutschen Wesens, Sie sind nicht die einzigen in der Welt. (Sen. Kroiher: T o jest pravda, ¾e my nejsme jediný národ na svìtì, který nemáme nìmecký národ rádi, ale ¾e bychom nenávidìli nìmeckou øeè, to není pravda, my v ní rádi èteme!) Es freut mich, wenn mir Kollege Kroiher einmal zustimmt. Ich nehme es mit Vergnügen zur Kenntnis, Wie kommt es aber dann, daß Sie selbst in unsere Sprache hineinpfuschen und sie vergewaltigen, und Schriftzeichen aufdrängen wollen, die unsere Sprache nicht kennt? Lassen Sie unsere Sprache unigeschoren, wie wir Ihre Sprache ungeschoren lassen, Sie haben nicht einmal in Ihren eigenen Regierungsblättern eine gleichmäßige Schreibweise. Das Wort >èechoslovakisch< wird im >Prager Abendblatt< anders geschrieben als in der >Prager Presse<, Warum lassen Sie uns dies nicht schreiben, wie wir wollen? Es ist mir aus vertrauenswürdigem Munde erzählt worden, daß ein deutscher Verleger bei der Regierung um eine Subvention für eine Publikation angesucht hat. Und was hat man im Ministerium gesagt? Wir geben Ihnen mit Vergnügen das Geld, aber Sie müssen >Tschechisch< mit c schreiben. Das ist doch eine Vergewaltigung der deutschen Sprache, dazu haben Sie kein Recht. Wir haben nichts in Ihre Sprache hineinzureden, aber Sie doch auch nicht in unsere.

Die Sprachenfrage ist die wichtigste Frage, die wir aufwerfen müssen. Über die wirtschaftlichen und finanziellen Fragen will ich hinweggehen, schon au< dem Grunde, weil sie ja Gegenstand einer besonderen Debatte sind. Ich will also nicht von der Bedrückung der deutschen Wirtschaft sprechen, nicht von den Schwierigkeiten, die den deutschen Unternehmern gemacht werden, nicht von der Verteilung der Staatsgelder, die ja so ungleich auf Deutsche und Èechen erfolgt. Von alledem will ich nicht reden. Ich will aus dem ungeheueren Fragenkomplex nur einen Punkt herausgreifen: Die Kriegsanleihe, Und auch da will ich nicht auf das Finanzielle eingehen, sondern nur das Eine sagen: Ihre Kriegsanleihe-Politik war nicht nur ungerecht, sie war nach meiner besten Überzeugung unklug oder wie der Franzose sagt: c,est plus qu,un crime, c,est une faute. >Es ist schlimmer als ein Verbrechen, es ist ein Fehler.< Es war unklug, weil Sie dadurch verhindert haben, daß gewisse etwas laue deutsche Elemente sich Ihnen anschließen. Wir vom oppositionellen Standpunkt können das ja nur begrüßen, daß gewisse Leute nackensteif gemacht wurden, die es lange nicht waren oder nicht geworden wären, aber mit welchen Opfern wird das bezahlt! Sie haben sich bei der Frage der Kriegsanleihe darauf berufen, daß die Friedensverträge Ihnen eine Verpflichtung, die Kriegsanleihe einzulösen, nicht auferlegen. Für Sie ist immer maßgebend - und das ist ja das traurige, das wir hier wahrnehmen und es nützen alle unsere Reden in dieser Hinsicht nichts - für Sie ist immer das Diktat von außen maßgebend, maßgebend, ob Ihnen etwas von Außen befohlen wird. Viel wichtiger aber als das Diktat von Außen, ist doch die Forderung von innen heraus. Viel wichtiger ist es, daß Sie im Interesse Ihres Staates, Ihrer Staatsfinanzen, Ihres Staatskredites die Kriegsanleihe einer glücklichen Lösung entgegenführen. Sie selbst leiden ja darunter in Ihrem Staatskredit. Sie können ja keine innere Anleihe auf den Markt werfen, weil Sie bei Deutschen und Èechen den Kredit verloren haben. Der Betrag, den Sie für die Kriegsanleihe hätten aufwenden müssen, wäre lächerlich gering im Vergleich zu dem Schaden, den Sie durch die unglückliche Lösung oder besser Nichteinlösung der Kriegsanleihe Ihren Staatsfinanzen bereitet haben, indem Sie sich um jeden Kredit gebracht haben.

Auch auf die kulturellen Fragen will ich jetzt nicht näher eingehen, weil diese ja auch Gegenstand besonderer Debatte sind. Auch hier möchte ich nur etwas hervorheben, wozu ich mich als Mitglied eines anderen Senates verpflichtet fühle, des akademischen Senates der Prager Deutschen Universität, Ich habe einige Bemerkungen über unsere Universität zu machen.