Es ist weiter zweifellos eine berechtigte Forderung des deutschen Volkes, wenn es verlangt, daß in den Ministerien und Zentralstellen auch Beamte deutscher Nationalität der Bevölkerungsziffer entsprechend verwendet werden. Es sind genügend bestqualifizierte deutsche Beamte vorhanden und wenn dieselben nicht herangezogen werden, gibt es für das deutsche Volk nur die eine Erklärung, daß man die Deutschen nicht in den leitenden Betrieb hineinsehen lassen will.

Ferner möchte ich mich am dieser Stelle einer Gruppe von Staatsbediensteten annehmen, die seit dem Umsturz stiefmütterlich behandelt worden sind. Es sind die Staatsbeamten mit Hochschulbildung. Man fordert von ihnen die höchsten Leistungen ohne jede Entschädigung für die durch das Studium gebrachten Opfer und Geldauslagen. Es hat schon gestern Herr Kollege Dr. Heller bezüglich der richterlichen Beamten eingehend gesprochen, dasselbe gilt ja für alle Beamten mit Hochschulbildung, gehören sie welchem Ministerium immer an. Ich habe mir erlaubt, den Antrag einzubringen, dieselben nach den Anträgen der Verbände dieser Kategorien durch eine besondere Zulage und vor allem durch Eröffnung einer höheren Rangsklasse, nämlich der fünften Rangsklasse, zu entschädigen.

Schließlich möchte ich auf eine Abnormalität des Beamtendezembergesetzes verweisen durch welche ein Beamter, dem die Frau stirbt, wenn keine Kinder da sind, in die Kategorie der Ledigen zurückversetzt wird. Das ist eine ganz unnatürliche Sache. Denn einen solchen vom Schicksal schon betroffenen Mann plötzlich auch noch zu einer vollständigen Änderung seiner ganzen bisherigen Lebensweise zu zwingen, ihm die Mittel wegzunehmen, seinen Haushalt weiterzuführen und ihn zu zwingen, eine Lebensweise wie ein junger lediger Mensch zu führen, ist ganz unnatürlich und direkt unmenschlich. Ich habe daher beantragt, man möge diese Bestimmung des Dezembergesetzes ändern. Es gibt doch noch einen Witwerstand, man hat die Handhabe, ihn in diese Kategorie der Witwer zu versetzen und entsprechend zu entlohnen. Es wäre nur ein Akt der Gerechtigkeit, wenn das hohe Haus diese von mir gestellten formalen Anträge annähme. Es wäre nur ein Akt der Gerechtigkeit seitens der Regierung, wenn sie ihre mir im Budgetausschusse zugesagte Vorlage bezüglich der Gleichstellung der Alt- und Neupensionisten noch in der Zeit vor Weihnachten einbringen würde. (Potlesk na levici.)

4. Øeè. sen. Hartla.

Hoher Senat! Es ist gewiß ganz natürlich, daß wir Deutsche an die Prüfung des Staatsvoranschlages mit der Frage herantreten: Welche Perspektiven eröffnet er uns in nationaler Hinsicht sowohl auf dem Gebiete der inneren, wie der äußeren Politik dieses Staates, die sich ja bis zu einem gewissen Grade in den Ziffernreihen des Budgets widerspiegelt? Sie wissen, daß Sie neben der herrschenden èechischen Nation, die nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung bildet, nicht weniger als vier andere Nationen in diesem Staate haben, die das herrschende System als eine schwer zu tragende Fremdherrschaft empfinden. Das gilt ebenso von den Slovaken, die ja gerade in der Budgetdebatte des Abgeordnetenhauses ihre Autonomiebestrebungen und dabei ihre tiefe Abneigung gegen die èechische Zentralregietung so leidenschaftlich betonten, wie es von der deutschen Bevölkerung gilt, die - ganz abgesehen van ihrer kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung - ein Viertel der Gesamtbevölkerung ausmacht. Man sollte meinen, Sie selbst müßten es für die wichtigste innenpolitische Aufgäbe betrachten, die sogenannten Minoritäten dieses Staates, die mindestens die Hälfte seiner Bewohner bilden, durch" eine weise, maßvolle Gesetzgebung und Verwaltung mit der gegen ihren Willen erfolgten Einverleibung in diesen Staat zu versöhnen. Dazu würde vor allem die unanfechtbare Sicherstelluing ihrer nationalen Existenz durch gesetzliche Festlegung alles dessen, was den Inhalt einer ehrlichen nationallen Autonomie ausmacht, gehören. Statt dessen alber vernehmen wir aus dem èechischen Lager, insbesondere einiger Parteien, auf deren Kundgebungen leider die Regierung nur allzu ängstlich hinhorcht, fast nichts als Worte des Hasses und, was noch tiefer erbittert, der Mißachtung, Damit gehen Hand in Hand Bekundungen eines innerlich und äußerlich gleich unberechtigten und vielleicht gerade deshalb so leidenschaftlich sich äußernden Sieger-Übermutes, daß selbst aus jenen deutschen Reihen, die gewiß nicht im Verdachte grundsätzlicher Unvensöhnlichkeit stehen, mitunter Worte fallen, die Sie, wenn Sie sachlich und ehrlich urteilen wollen, auf Ihr eigenes Schuldkonto zu schreiben haben. Die Macht der Tatsachen ist eben stärker als jede noch so fein erklügelte diplomatisch-politische Doktrin, und der schönste Arbeitswille bleibt zur Unfruchtbarkeit verdammt, solange ihm durch die Machthalber des Staates die Arbeitsgelegenheit verweigert wird. Und diese Masse unseres Volkes ist nicht bereit, ihre nationale Ehre preiszugeben, vermag sich nicht mit einer Regierungspolitik abzufinden, die ihr nur Entrechtung und Demütigungen aller Art, sowie fortdauernde Schädigungen ihres wirtschaftlichen und kulturellen Besitzstandes bereitat. Auch für unser Verhältnis zu diesem Staate gilt das Wort, das Schiller dem Marquis Posa in den Mund legt:

>O schade, daß in seinem Blut gewälzt, das Opfer wenig dazu taugt, dem Geist des Opferers ein Loblied anzustimmen!<

Damit möchte ich die von Ihnen so oft an ums gerichtete Aufforderung, uns loyal auf den Boden dieses Staates zu stellen, beantwortet haben. Wir haben vergeblich versucht, in dem vorliegenden Staatsvoranschlage ein Anzeichen dafür zu finden, daß Sie sich von dem Gedanken, in diesem Staate nach der Formel >Herrischer und Beherrschte< zu regieren, abzuwenden begännen. Nichts deutelt auf eine solche Umkehr, auf die beginnende Einsicht, daß sich gesunde, verläßlich< Grundlagen für den Staat nur aus der Zufriedenheit aller seiner Völker gewinnen lassen. Im Gegenteil: Auch dieser Staatsvoranschlag zeigt die Fortdauer der uns feindlichen, auf unsere nationale, wirtschaftliche und kulturelle Niederwerfung abzielendem. Tendenz der Regierungspolitik. Sie wissen, ganz gut, daß wir eine gewisse wirtschaftliche und kulturelle Überlegenheit besaßen, und diese Tatsache war es ja, die Sie veranlaßte, die Einbeziehung der sudetendeutschen Gebiete als eine Existenznotwendigkeit dieses Staates darzustellen und bei den Künstlern der Pariser Friedensdiktate durchzusetzen. Wir verstehen es vollkommen, daß Sie sich dann bemühten, den Vorsprang, den wir auf dem Gebiete der Kultur und des Wirtsschaftslebens, insbesondere der industriellen Entwicklung nicht etwa, wie so oft fälschlich behauptet wird, durch staatliche Begünstigung, sondern ausschließlich aus eigener Kraft und Arbeit errungen hatten, wettzumachen. Und wir hätten gar nichts einzuwenden gehabt, wenn Sie dies durch bloße Hebung ihres Kultur- und Wirtschaftslebens, ohne Antastang unseres wohlerworbenen Besitzstandes auf diesen Gebieten angestrebt hätten. Statt dessen haben Sie den >Ausgleich< vor allem durch die Zerstörung und Verstümmelung dieses unseres Besitzstandes zu erreichen getrachtet und das Budget zeigt, daß Sie dieses Weg beibehalten. Ich erinnere nur daran, daß Sie durch die Verstümmelung unseres Volksschulwesens, durch die Umwandlung höher organisierter Schulen in nieder organisierte, unsere allgemeine Volksbildung und damit die Erwerbstüchtigkeit unseres völkischen Nachwuchses um Jahrzehnte zurückgeworfen haben, und die staatliche Fürsorge um unsere wirtschaftliche Entwicklung kann wohl nicht besser gekennzeichnet werden, als durch den triumphierenden Aufruf in einem der führenden èechischen Blätter: >Die deutsche Textilindustrie ist bereits auf dem Hund und die Glasindustrie wird ihr bald folgen!<

Nun sollte man meinen, daß Sie doch endlich zur Besinnung und zur Einsicht kommen müßten, daß solch herostratisches Beginnen auch einen reichlichen Teil jener Quellen verschüttet, aus denen ja der Staat selbst seine. innere Kraft schöpfen muß. Leider läßt, wie schon erwähnt, der vorliegende Staatsvoranschlag eine solche Einsicht nicht erkennen.

Lassen Sie mich nun wenigstens einige Streiflichter auf das Budget und die darin zutage tretende Benachteiligung unseres Volkes werfen.

Ich will zunächst das Schulwesen in Betracht ziehen. Auls dem Gesamtaufwande für das Volksschulwesen von 207 Millionen, hat unser Volk einen Anteil von 27 Millionen, d. i. 13%, während sein Bevölkerungsanteil selbst nach der Volkszählung von 1921 23.4% beträgt. In Böhmen, Mähren und Schlesien werden 753 èechische und nur 12 deutische Minderheitsschulen erhalten und während seit 1918 90 èechische und slowakische Mittelschulen neu errichtet wurden, sind in dieser Zeit 25 deutsche Mittelschulen aufgelassen worden, im letzten Jahre allein 5, während andere 5 allmählich abgebaut werden. Schon in diesen Ziffern spricht sich die Absicht, unsere allgemeine Volksbildung zurückzuschrauben, deutlich aus.

Ähnliche Zurücksetzung und Benachteiligung unseres Volkes zeigt sich bei den Hochschulen, insbesondere in dem Investitionsbudget, in welchem die Fürsorge für die moderne Ausgestaltung der Anstalten am deutlichsten zum Ausdrucke kommt. Da sind nun im Staatsvoranschlage für èechische Hochschulen 57,9, für die deutschen. nur 4.7 Millionen, d. s. 8% des Gesamtaufwandes, eingesetzt, während der deutsche Anteil an der akademischen Hörerschaft über 27% beträgt. Dabei ist noch als erschwerender Umstand hervorzuheben, daß deutsche Hochschulen, wie e. B, die deutsche Technik in Prag, gerade auf dem Gebiete der baulichen und wissenschaftlichen. Einrichtungen schon unter Österreich besonders arg vernachlässigt wurden. An der letztgenannten technischen Hochschule, die teilweise in weit auseinanderliegenden Zinshäusern untergebracht ist, kommt es vor, daß die Studenten an einem Tage in fünf verschiedene Häuser rennen müssen, um ihre Vorlesungen zu hören. Für vier neu systemisierte Lehrkanzeln sind bis heute überhaupt noch keine Räume vorhanden! (Hluk.) Ich bitte, Herr Präsident, doch ein bischen Ruhe zu verschaffen, man kann doch nicht sprechen. Im der chemischen Technologie für anorganische und organische Stoffe reichen die vorhandenen Arbeitsplätze nur für ein Viertel, bzw. für die Hälfte der Studierenden aus.

Místopøedseda Kadlèák (zvoní): Prosím o klid.

Sen. Hartl (pokraèuje): Einer der Gründe für diese geradezu skandalösen Zustände Hegt darin, daß das für die deutsche technische Hochschule errichtete neue chemische Institut nach dem Umsturze zu mehr als der Hälfte für èechische Zwecke beschlagnahmt und seither noch immer nicht freigegeben wurde.

Im Investitionsbudget finden wir zwar einen Betrag von 2,1 Million für einen Aufbau am Hause der deutschen. Technik, ausgesetzt, aber dieser Aufbau hat jene Lehrkanzeln aufzunehmen, die ihre derzeitigen Räume an den Schulbücherverlag abtreten müßten. So wird also ein Betrag, der mittelbar für den Schulbücherverlag aufgewendet wird, der deutschen technischen Hochschule aufgerechnet. Für die innere und wissenschaftliche. Einrichtung der letzteren sind heuer nur 200.000 Kè nicht einmal ein Viertel des im Vorjahr bewilligten Betrages eingesetzt. Für die angestrebte Ausgestaltung der Montanabteilung, für die Schaffung einer Handels-, Forst- und Tierarznei-Abteilung ist nichts vorgesehen. Auf die Klagen über unsere Zurücksetzung im Investitionsbudget der Hochschulen hat der Herr Schulminister im Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses am 14. November erklärt, daß >diese Angelegenheit nicht in den Händen der Èechen, sondern in der Hand der deutschen Hochschulprofessoren und Abgeordneten liege. Die Herren seien noch immer nicht entschlossen, ob sie in Prag bleiben oder nach Reichenberg übersiedeln wollen, und so sei es gekommen, daß auch nicht eine einzige Fakultät bestimmte Bauanträge eingebracht habe.< Wir haben seither erfahren, daß die letztere Behauptung vollständig unrichtig ist, daß die deutsche Universität über ministerielle Aufforderung vom 24. April 1923 in kürzester Frist, am 26. Mai, mitteilte, es wäre schon jetzt ein Kollegium- und Verwaltungsgebäude nach dem Plane Zasche s zu errichten, und es sei für die Formulierung weiterer Anforderungen eine Baukommission eingesetzt worden. Diese Kommission hat am 27. Juni das Bouprogramm der deutschen Universität samt 34 Beilagen dem Ministerium vorgelegt, und hierauf ist eine vom 8. August datierte, vom Minister eigenhändig unterschriebene Antwort eingelaufen. Dieser Sachverhalt ist mit der Erklärung des Herrn Ministers, keine einzige deutsche Fakultät habe Anträge eingebracht, schlechterdings nicht in Einklang zu bringen. Es macht den Eindruck, daß die Herren Minister, die ja nicht alles im Gedächtnis behalten können, von ihren Referenten nicht immer wahrheitsgemäß informiert werden. Abgeordneter Kallina hat erst kürzlich im Abgeordnetenhause festgestellt, daß der Herr Eisenbanhminister erklärt halbe, eine vom Abgeordneten Kallina vorgebrachte Beschwerde über Versetzung dreier deutscher Eisenbahnbeamten >entbehre jeder sachlichen Grundlage<, während die Versetzung tatsächlich bereits erfolgt war. Solche Widersprüche ministerieller Erklärungen mit der wirklichen Sachlage, die vielleicht durch falsche Informationen erklärt werden können, wären wohl in Zukunft besser zu vermeiden.

Besonders betonen möchte ich noch, daß in der Eingabe der deutschen Universität an das Ministerium vom 26. Mai mit allem Nachdrucke betont wurde, >es sei die Einsetzung der Baukommission aber nicht im Sinne einer Zurücksetzung des seinerzeitigen, aufgrund reiflicher Erwägungen gefaßten Beschlusses über die Verlegung der Universität zu deuten<.

Hätte der Herr Minister vor der Beantwortung der Eingabe diese aufmerksam durchgelesen, so hätte ihn wohl diese Erklärung davon abgehalten, im Budgetausschuß so höhnisch über die Verlegungsforderung zu sprechen.

Wir werden diese Forderung nicht fallen lassen, auch wenn wir sie augenblicklich nicht durchzusetzen vermögen. Kein Kaufmann erläßt einem zahlungsfähigen Schuldner seine Schuld nur deshalb, weil dieser nicht zahlungswillig ist. Und so bestehen wir auch nach wie vor darauf, daß unsere deutschen Hochschulen in das deutsche Sprachgebiet verlegt werden, wo sie sich ruhig entwickeln können, ungestört von Anfeindungen, die sich, wie die Schandtaten im November 1920 gezeigt habe, bis zu den schwersten Angriffen auf Leib und Leben unserer deutschen Studenten, zu steigern vermögen.

So wie die Auflassung und Errichtung von Volks- und Bürgerschulen oder einzelner Klassen mit schlauem Vorbedacht in das anmessen des dem Parlamente nicht verantwortlichen Präsidenten des Landesschulrates gestellt ist, so gilt gleiches auch von der Bodenreform, die durch kein Ministerium, sondern durch den der parlamentariscran Kontrolle entrückten Präsidenten des Bodenamtes betrieben wird, ein Übelstand den auch der Herr Präsident der Republik in seiner Neujahrsansprache 1922 mit folgenden Sätzen rügte: >Das Bodenamt ist allzu sehr isoliert, hat nicht genügend Zusammenhang mit den Ministerien und der Gesamtverwaltung und ist ohne Kontrolle. Ich halte es für selbstverständlich, daß das Bodenamt entpolitisiert werden muß.< Irgend eine praktische Wirkung hat diese von höchster Stelle geübte Kritik ebenso wenig gehabt, wie die von verschiedenen èechischen Blättern erhobenen Klagen über die Protektionswirtschaft im Bodenamte. Statt der Einführung einer ausreichenden Kontrole soll, wie wir dem Blatte >Role< entnehmen konnten das Bodenamt sogar einen vertraulichen Ministerialerlaß erwirkt haben, der den politischen Bezirksbehörden aufträgt eine Kritik des derzeitigen Systems der Durchführung der Bodenreform in der Presse oder in öffentlichen Versammlungen nicht zu dulden. Also statt der Kontrolle Unterdrückung jeder Kritik! Das wäre so ungeheuerlich, daß wir eine Aufklärung hierüber fordern müssen.

Für uns Deutsche ist eine solche Machterhöhung des Bodenamtes umso gefährlicher, als in der überständigen Verwaltungskommision kein einziger Deutscher sitzt der die Geschäfte, in denen über Riesensummen verfügt wird kontrollieren könnte. Nach einer, vom Abgeordneten Dr. Medinger gegebenen Zusammenstellung unterliegen der Bodenreform 3,925.500 ha Bodenfläche im Vorkriegswerte von 7.5 Milliarden Goldkronen, wozu noch. die auf diesem Boden bestehenden industriellen Unternehmungen im Mindestwerte von einer halben Milliarde Goldkronen kommen, zusammen also über 50 Milliarden Papierkronen. Daß bei solchen Riesensummen die gewissenhafteste Gebahrung nötig ist, wenn nicht Hunderte von Millionen eine zweckwidrige Verwendung finden sollen, bedarf keiner Begründung. Über jene Gebahrung aber haben wir seit langem und besonders in der letzten Zeit gerade von èechischer Seite höchst abfällige Urteile vernommen. So hat der Abgeordnete ©amalik am 28. v. M. erklärt: >Wir verurteilen das bisherige Bodenverteilungssystem, das eine politische Lizitation mit dem beschlagnahmten Boden bedeutet, der großen Grundbesitzern in die Hände gespielt wird. Die Angestellten des Großgrundbesitzes werden rücksichtslos auf das Pflaster geworfen, und das Bodenamt treibt Wuchergeschäfte mit dem beschlagnahmten Boden, den es oft zum Dreifachen des Übernahmspreises verkauft.< So ist der Hof Ostrov des Fürsten Salm mit 1600 Kè per Hektar übernommen, aber mit 5000 Kè weiter verkauft worden, Ähnliches gilt von den Herrschaften Podìbrad und Opoèno, die an Grundbesitzer weiter verkauft wurden. Für die Herrschaft Chlumec wurden per Hektar 2500 Kè gegeben, beim Weiterverkauf über 5000 Kè gelöst. Auf einer Schwarzenbergschen Herrschalt stand dem Übernahmspreis von 900 Kè ein Verkaufspreis von 4000 Kè gegenüber, und die >Národní Listy< haben vor einigen Wochen berichtet, daß die Herrschaft Lang-Lhota um 21,5 Millionen an ein Privatkonsortium verkauft wurde, während Fachmänner den wirklichen Wert auf 47,5 Millionen schätzten. Das sind einzelne, bekannt gewordene Fälle, Jetzt scheint aber System hineinzukommen. >Obèanské Nov.< veröffentlichten von Kurzem ein Rundschreiben des Verbandes der èechischen Großgrundbesitzer an seiine Mitglieder, betreffend den Ankauf von beschlagnahmtem Boden mit Hilfe von Bankkrediten. Der >Èech< hat seinen Eindruck von diesem Zirkulare in dem beizeichnenden Satz zusammengefaßt, >daß die èechische Agrarbank eigentlich eine Expositur des staatlichen Bodenamtes sei, die alles für die Bodenreform vorbereite, was dann vom Bodenamte genehmigt werde.< In diesem Zusammenhange erinnern wir uns auch der Erklärung im bodenamtlichen Berichte, daß für die i. J. 1924 vorzunehmenden Beschlagnahmen an landwirtschaftlichem Boden für. die Slovakei und Karpathorußland eine eigene Entschädigungsbank eingerichtet wird.

Die allgemeine Beunruhigung über eine derartige Durchführung der Bodenreform verschärft sich für ums Deutsche noch durch leider nur allzu begründete nationale Befürchtungen. Hat sich doch der Präsident des Bodensamtes in der Sitzung des Budgetausschusses des Abgeordnetenhauses am 15, v. M. ausdrücklich dagegen verwahrt, er oder sein Amt hätte je erklärt, die Bodenreform werde nicht national durchgeführt und habe keinen nationalen Charakter. Und er fügte hinzu, schon die Tatsache, daß 100.000 ha Bodens den kleinen Leuten gegeben wurden, sei eine große nationale Tat! Der Herr Präsident fühlt sich also förmlich verletzt durch die Annahme, daß er und sein Amt die Bodenreform in national gerechtem Sinne, lediglich nach sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchführen, und er hält es nicht mehr für nötig, zu verschleiern, daß die ganze Bodenreform darauf hinausgeht, eine gesetzlich organisierte, ich will mich höflich ausdrücken, Überführung deutschen Grundbesitzes in èechische Hände

Es wäre verlockend, numehr auch auf jenen Teil des Budgets einzugehen, der die Bevölkerung am schwersten und unfruchtbarsten belastet, nämlich auf das Militärbudget. Es tritt uns aber hier doch nur das alte leidige Bild eines, die Leistungsfähigkeit der Steuerträger weit übersteigenden Aufwandes entgegen, der hinsichtlich der Stärke und Ausrüstung der Armee nur aus den von uns nie gebilligten außenpolitischen Bindungen, betreffs des Personalaufwandes aus den sattsam bekannten Rücksichten auf mitunter recht fragliche Verdienste um die Aufrichtung des Staates zu erklären ist. Es dürfte kaum in einer anderen Armee ein solcher Reichtum an Gagistenstellen bestehen wie bei uns, wo ungefähr auf 120 Personen des Mannschaftsstandes - einschließlich der Unteroffiziere und Gefreiten - 10 Offiziere und 11 Rottmeister entfallen. Die Zurücksetzung unseres Volkes im Offizierskorps erhellt aus den kürzlich vom Herrn Minister für nationale Verteidigung angeführten Ziffern, nach denen das aktive Offizierskorps zu 78% aus >Èechoslovaken< und zu 22% aus Angehörigen alller anderen-Nationen besteht, so daß auf die Deutschen kaum mehr als 16 bis 18% entfallen dürften. Da nun aber der Bevölkerungsanteil des Deutschen rund 24% beträgt, so ist es unverständlich, wenn der Herr Minister im Anschluß an die von ihm selbst angegebenen Ziffern behauptet, die Deutschen seien im Offizierskorps ihrer Bavölkerungsziffer entsprechend vertreten.

Wenn die militärischen Ausgaben im neuen Budget etwas geringer eingesetzt sind, so darf nicht übersehen werden, daß, dies nicht auf eine Einschränkung des sachlichen Aufwandes, sondern auf Preisrückgänge zurückzuführen ist und daß der von der Entente bewilligte Rüstungskredit von einigen hundert Millionen auch in Rechnung zu stellen ist.

Wenn nun schon die Steuerkraft der Bevölkerung in so außerordentlich hohem Maße für den militärischen Aufwand herangezogen wird, so müßte wenigstens erwartet werden, daß die im Gesetze vorgesehenen Erleichterungen in der Ableistung der Wehrpflicht liberaler gewährt würden, als dies in Wirklichkeit geschieht. Es wäre auch wissenswert, wie groß die Anteile der verschiedenen Nationen an den bewilligten Erleichterungen sind.

So freigebig sich der Staat für die Anforderungen der Armee erweist, so knickerig tritt er hinsichtlich der Versorgung der Kriegsbeschädigten auf. Die derzeit geltenden Kriegsbeschädigten-Renten sind wahrhaftig dürftig genug, als daß an weitere Kürzungen geldacht werden könnte. Und doch wird von solchen Absichten gesprochen, die insbesondere auf einen Abbau der Teuerungszulagen und auf die Herabsetzung des sogenannten >Existenzmaximums< abzielen sollen. Da erklären wir denn schon jetzt, daß wir solchen Absichten schärfstens entgegentreten werden. Solange ein vollständig erwerbsunfähiger Invalide nur 2400 Kè Jahresrente bezieht, solange die Witwen- und Waisenrenten so bettelhaft niedrig bleiben, darf, nach unserer Ansicht, von irgendwelcher Kürzung der Versorgungsgenüsse der Kriegsbeschädigten keine Rede sein.

Aber auch in der praktischen Handhabung des Kriegsbeschädigtengesetzes sollte das menschliche Gefühl stärker zur Geltung kommen und nicht zugunsten einer kleinlichen Pfennigfuscherei geradezu verleugnet werden, wie dies nur zu oft geschieht. Lassen Sie mich hiefür ein bezeichnendes Beispiel anführen. Der Kriegsbeschädigte Gustav Prokop aus Karlswald hat sich während seiner Militärdienstzeit Fallsucht zugezogen, wie militärärztlich festgestellt ist. Bei der sozial ärztlichen Unterisuchung in Reichenbarg wurde er mit 100% erwerbsunfähig anerkannt. Sein Leiden tritt tatsächlich so stark auf, daß er nicht nur vollständig erwerbsunfähig, sondern geradezu hilflos ist.

Auf Einspruch des Finanzministeriums hat nun die Landesberufungskommission am 21. Oktober 1921 die Erwerbsunfähigkeit von 100 auf 20% herabgesetzt, weil angeblich die Epilepsie das Prokop schon aus der Kindheit stamme. Die vollkommene Unrichtigkeit dieser Annahme ist vom Bund der Kriegsverletzten durch eine Reihe einwandfreier Zeugnisse nachgewiesen worden, und das Ministerium für soziale Fürsorge hat aufgrund einer Eingabe des Bundes eine neuerliche Bahandlung des Falles angeordnet. Ein Jahr lang wurden Gendarmerieerhebungen gepflogen, welche die Richtigkeit aller Angaben des Prokop bestätigten. Trotzdem hat die Landesberufungskommission ihren Beschluß auf 20%ige Erwerbsunfähigkeit erneuert, und so ist der Mann, für dessen Arbeitsunfähigkeit und Hilflosigkeit das ganze Dorf Zeugnis ablegen kann, amtlich als 20%iger Invalide klassifiziert und auf die niedrigsten Invalidengebühren gesetzt worden. Ich erwarte von der humanen Gesinnung des Herrn Ministers für soziale Fürsorge, daß er das schwere Unrecht, das hier an einem Kriegsinvaliden verübt wurde, restlos beheben werde.

Auch auf einem anderen Gelbiete der sozialen Fürsorge haben wir Anlaß zu ernsten Beschwerden. Sie betreffen die stiefmütterliche Behandlung der deutschen Jugendfürsorge. Abgesehen davon, daß der deutschen Landeskommission nur 10%, der èechischen aber 40% ihres Gebahrungsaufwandes durch staatliche Subvention gedeckt wird, ist unserer Landeskommisision die für 1923 bewilligte Subvention bis heute noch nicht ausgezahlt worden, was natürlich eine bedeutende Erschwerung der finanziellen Gebarung bedingt. Es ist doch so unklug, den Wert einer gewährten Unterstützung durch solche Lässigkeit in der Flüssigmachung nerabzumindern. Besonders schwer aber empfinden wir es, daß die Schulsammlungen für die Jugendfürsorge, die früher eine Haupteinnahmsquelle der Landeskommission bildeten, ganz eingestellt wurden, während für das èechische Rote Kreuz in den Schulen nach wie vor gesammelt wird. Man sollte doch meinen, daß kein Zweck für Schulsammlungen passender wäre, als gerade die Jugendfürsorge. Auch von der Erwägung aus, daß sich hiebei die beste Gelegenheit bietet, die hohe, leider noch immer zu wenig erkannte Bedeutung der auf Ertüchtigung der heranwachsenden Generation gerichteten Bestrebungen der Jugendfürsorge den empfänglichen Herzen der Schulkinder einzuprägen und damit wertvolle Zukunftsarbeit vorzubereiten.

Ein besonderes, gleichfalls nicht sehr erfreuliches Kapitel bildet das Verhalten des Staates gegen seine Beamten und Lehrer. Seit Herausgabe des Dezembergesetzes 1922 lastet es wie ein Alp auf der Beamtenschaft. Sie fühlt ein Damoklesschwert über sich, da das famose Gesetz die Regierung ermächtigt, die vereinheitlichte Teuerungszulage und die Kinderzulagen nach eigenem Ermessen bis zur vollständigen Aufhebung abzubauen. Ein solcher Abbau wäre wohl bei wirklich abnehmender Teuerung zu rechtfertigen, wenn die verbleibenden Bezüge hinreichten, die Kosten einer, wenn schon nicht standesgemäßen, so doch entbehrungsfreien Lebenshaltung zu bestreiten. Daß dies aber nicht der Fall ist, daß die Grundgehalte bei Berücksichtigung der geänderten Kaufkraft des Geldes noch immer kaum die Haltte der Vorkriegsbezüge darstellen, wissen die Herren Minister ebenso gut wie die ihnen unterstellten Beamten. Und doch ist - gegen unseren schärfsten Widenstand - ein Gesettz beschlossen worden, das die Beamten- und Lehrerschaft in ständiger Furcht vor einer an die Existenzmöglichkeit greifenden Herabsetzung ihrer Bezüge erhallt. Glaubt man damit die Berufsfreudigkeit, die doch eine wesentliche Voraussetzung für tüchtige und gewissenhafte Arbeit, in diesem Falle Arbeit für den Staat bildet, heben zu können?

Noch schlimmer stehen die Dinge bei den Pensionisten, insbesondere bei jenen ältesten Stils. Hundertemal ist der Hilferuf dieser unbarmhenzig behandelten ausgedienten staatlichen Angestellten, ihre Forderung nach endlicher Gleichstellung aller Ruheständler erhoben worden, ohne daß sie gehört, geschweige denn erhört worden wäre. Hie und da vernehmen wir wohl aus dem Munde eines Ministers, daß etwas für die Altpensioinisten geschaffen müßte, aber sofort wird hinzugefügt, daß sich dieses >etwas< in sehr engen Grenzen halten werde. Nun sind doch von den meisten Parteien dieses hohen Hauses Anträge im Sinne der Forderungen der Ruheständler eingebracht worden. Vereinigen wir uns doch, um diese Anträge auch geigen den Widerstand der Regierung durchzubringen. loh richte diesen Appell besonders an die Koalitionsparteien, die ja verantwortlich sind für das, was geschieht und was unterlassen wird. In dieser Sache wunden Sie uns gewiß auf Ihrer Seite finden.

In der letzten Zeit hat allerdings die Regierung etwas für die Ruheständler getan. Sie hat nämlich ein Hofkammerdekret aus dem Jahre 1827, schreibe: Eintausend achthundert sieben und zwanzig ausgegraben und seine Bestimmungen, an die kein vernünftiger Mensch mehr dachte, zunächst durch die Brünner Finanzlandesdirektion neu publizieren lassen. Darnach bedürfen Ruheständler für jeden, auch den kürzesten Aufenthalt im Auslande einer Ausreisebewilligung seitens der zuständigen Pensionsbehörde, während ihnen bei eigenmächtigem Verlassen des Staatsgebietes der Ruhegenuß vollständig und dauernd entzogen wird. Also ein Rubeständler, der ohne Bewilligung auf einige Tage, etwa nach Dresden reist, soll dafür durch den vollständigen Verlust seiner ihm gesetzlich verbürgten und durch seine selbstbezahlten Pensionsbeiträge versicherungstechnisch gedeckten Pension bestraft werden! Und weiter: Wenn für den Aufenthalt im Auslande, sei es für einen längeren oder kürzeren, die Bewilligung eingeholt wurde, so werden doch für die Dauer des Aufenthaltes die Teuerungs- und sonstigen Zulagen. eingestellt! Hat man denn eine Ahnung davon, wie demütigend und infolgedessen erbitternd diese Kettenhund-Verordnung in den Kreisen der Ruheständler gewirkt hat und wirken mußte?