Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 179. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze v úterý dne 4. prosince 1923.

1. Øeè se. Perthenové:

Hoher Senat! Der in Verhandlung stehende Regierungsentwurf, der die Organisation der Fachschulen für Frauen regelt, ist an und für sich begrüßenswert. Er hilft vielen Mängeln ab, die bis jetzt bestanden haben. Es sind wohl in den letzten Jahren in einigen Städten Haushaltungsschulen errichtet worden, aber ihre Zahl ist immer noch sehr gering, und die Zahl derjenigen, die diesen Unterricht genießen können, ist daher sehr eingeschränkt. Wohl bestehen Schulen, die sind aber meist nur für die sogenannte bessere Klasse, das sind die Pensionate und höheren Töchterschulen, die den minderbemittelten Ständen so gut wie ganz verschlossen sind. Diese waren und sind einzig und allein den Mädchen der höheren Gesellschaft zugänglich, die Unterricht im Haushaltungswesen bekamen, während die Töchter des kleinen Gewerbestandes und der Arbeiterklassen dieses Unterrichts ganz entbehren mußten. Die Mädchen der arbeitenden Stände können durch ihre Arbeit höchstens soviel verdienen, um das Notwendigste für den Lebensunterhalt aufzubringen, zu einer höheren Ausbildung reichen die Mittel nicht. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Soukup.)

Das Gesetz ist nicht nur in volkswirtsehaftlicher, sondern auch in gesundheitlicher Beziehung zu begrüßen. Viele Frauen, insbesondere die der arbeitenden Klassen, sind in allen diesen Fragen völlig unorientiert. Die Mädchen der Arbeiterklassen und des Kleingewerbes müssen oft, kaum daß sie der Schule entwachsen, dem Verdienen nachgehen. Ihre Eltern rechnen schon mit dem Schulaustritt, damit die Mädchen sich ihr Brot selbst verdienen können. Sie können infolgedessen eine höhere Schule nicht besuchen. Ist es ein Wunder, wenn dann diese Mädchen in Fragen des Haushaltes oft nur sehr mangelhaft ausgebildet sind; und wenn dann die Hausfrauenpflichten an sie herantreten, so stehen sie völlig unorientiert da. Dazu kommt, daß diese Hausfrauen der arbeitenden Klassen nur mit wenig Geld zu rechnen haben und es gehört schon, insbesondere wenn Kinder zu ernähren sind eine große Kunst des Sparens dazu, mit den wenigen Kronen, die verdient werden das Auskommen zu finden. Es wäre selbstverständlich für diese Haushalte eine große Entlastung, wenn die Mädchen etwas Wäsche nähen und Kleider anfertigen gelernt hätten. Vom Kochen gilt das Gleiche. In den ärmeren Haushalten ist selbstverständlich die Alltagskost, weil die Mittel klein sind, mit denen die Familie ihr Auskommen finden muß. Aber es ist selbstverständlich, daß auch bei den arbeitenden Schichten das Bedürfnis nach Abwechslung vorhanden ist.

Eines der wichtigsten Kapitel ist in der Familie der Beruf der Mutter. Ich meine, daß bei der Errichtung dieser Schulen vor allem ein Augenmerk darauf gelegt werden müßte, die Mutter, die ja doch die Erzieherin ihrer Knder ist, in diesen Fragen zu schulen. Eine falsche Erziehung bringt oft viele Mängel mit sich. Leider ist im Gesetzentwurf auf diese Fragen nicht eingegangen worden. Es wäre notwendig, Vorträge über die Pflege der Säuglinge abzuhalten, über Kinderkrankheiten und dergleichen mehr. Von großem Vorteil wird das Gesetz für die minderbemittelten Klassen sein, insbesondere für diejenigen Mädchen, die in die Fremde gehen, um sich als Köchinnen, Hausgehilfinnen, Erzieherinnen und Kinderfräulein zu verdingen. Gewiß werden viele von ihnen einen besser bezahlten Posten bekommen, wenn sie Wäsche und Kleider nähen können.

Was ich in dem Entwurf vermisse, ist, daß er nichts über die Abhaltung von Abendkursen verfügt. Es müßte hier doch auf jene Mädchen Rücksicht genommem werden, die als Kontoristinnen in den Kanzleien, als Verkäuferinnen oder als Fabriksarbeiterinnen tätig sind und denen es nicht möglich ist, die Tagesschulen zu besuchen. Wir haben in dieser Beziehung einen Resolutionsantrag eingebracht und nehmen an, daß Sie diesem Antrag stattgeben werden. Ich möchte hier auf die Praxis hinweisen. Wir haben in Bodenbach eine Haushaltungsschule, wo nebst dem Tagesunterricht auch der Abendunterricht eingeführt ist. Die sogenannten Abendkurse, für die nur ein ganz kleines Schulgeld zu zahlen ist, sind meist für solche Mädchen berechnet, die tagsüber ihrem Verdienste nachgehen müssen oder für Frauen die sich am Abend in irgend einer Weise weiter ausbilden wollen. Diese Kurse finden alle Abende statt und dauern drei Stunden; es wird fünf Monate Kochunterricht erteilt und fünf Monate Wäsche und Kleidernzähen, sowie Gesundheitslehre unterrichtet. Wie segensreich diese Abendkurse sind, das zeigen die alljährlichen Ausstellungen, die nach der Lehrzeit veranstaltet werden, wo man sehen kann, wie vorteilhaft dieser Unterricht für die Besucherinnen war.

Wir haben zu dem Gesetze eine Reihe von Abänderungsanträgen eingebracht, die ich jetzt kurz besprechen will.

Der § 5 Abs. 2 a soll lauten: >daß die Lehranstalt notwendig ist, worüber das Ministerium für Industrie, Handel und Gewerbe und die Gemeinden zu hören sind, insofern das Abgangszeugnis den Befähigungsnachweis bei den allgemein von Frauen betriebenen Gewerben zu ersetzen hat.< Wir haben hier die Worte >und die Gemeinden< eingeschaltet, weil die Gemeinden wohl am besten entscheiden können, wo die Notwendigkeit zur Errichtung einer solchen Schule besteht. Das Ministerium kann da niemals so orientiert sein, wie die Gemeinden selbst.

Ferner haben wir zu § 6 des Gesetzentwurfes folgenden Abänderungsantrag eingebracht: >Bei den gemäß § 3 b und c be stehenden Lehranstalten ist ein Kuratorium zu errichten, welches deren Verwaltungsorgan bildet. Im Kuratorium haben außer dem Erhalter vertreten zu sein: Die Gewerkschaften, die zuständige Handels und Gewerbekammer, der Lehrkörper der Schule und de interessierten Vereine.< Wir haben hier die Gewerkschaften mit hineinreklamiert, weil wir wollen, daß diese auch ein Wort mit dreinzureden haben. In den Gewerkschaften, ob sie nun dieser oder jener Partei angehören, sind Mädchen aus allen Branchen vertreten. Sie können daher am besten beurteilen, was diesen Schulen nottut. Ich möchte hier den Wunsch aussprechen, daß auch aus der Gruppe der Frauen, die am meisten an den Schulen interessiert sind, Vertreterinnen beigezogen werden.

Das Gleiche ist im § 7 der Fall; es wäre auch hier das Wort >Gemeindevertreter< einzuschalten.

Wir haben noch einen Resolutionsantrag eingebracht, der lautet: >Die Regierung wird aufgefordert, bei der Festsetzung des Stundenplanes darauf Rücksicht zu nehmen, daß an den Tagunterricht auch Abendkurse angeschlossen werden können. < Zu § 17 haben wir einen Antrag dahingehend eingebracht, daß im Absatz 1 der Punkt 3 zu lauten hat: >Die pädagogische Befähigung für die Leitung einer solchen Lehranstalt ist nachzuweisen.<

Sehr verehrte Damen und Herren! Die Notwendigkeit dieser Anträge habe ich wohl schon betont und ich möchte bitten, daß Sie diesen Resolutionsanträgen Ihre Zustimmung geben. Ich kann Sie versichern, daß dann für die armen minderbemittelten Mädchen wirklich etwas Gutes gesohaffen wird. Im Übrigen werden wir für das Gesetz stimmen, weil es, wie schon gesagt, einem Mangel abhilft, indem wirklich auch die Mädchen aus dem Mittelund dem Arbeiterstand Gelegenheit erhalten etwas lernen zu können. (Souhlas a potlesk na levici.)

2. Øeè sen. dr Hilgenreinera:

Senatoren und Senatorinnen! Nur ein paar Worte zu diesem Gesetz. Vor nicht ganz zwei Jahren wurde hier ein Gesetz beschlossen zur Regelung der >Fachschulen für Frauenberufe<. Dieses Gesetz über die Regelung der Fachschulen für Frauenberufe wird durch das vorliegende Gesetz abgeändert, und zwar werden der erste, zweite und dritte Paragraph vollkommen aufgehoben. Dadurch bekommt das alte Gesetz einen neuen Kopf. Der neue Kopf ist weniger schön als der alte, und ist viel kleiner als der alte. Denn das frühere Gesetz spricht im § 3 von >Familienschulen, Gewerbe- und Haushaltungsschulen, höheren Schulen für weibliche wirtschaftliche Berufe sowie für den Sozialdienst<. Das heutige Gesetz dagegen spricht bloß von >Unterrichtsanstalten für Nähen und Herstellen von Wäsche, weiblicher und Kinderkleidung, für Kochen und für die Erwerbung der nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Führung des Haushaltes<. Die Aufgabe, die das heutige Gesetz solchen Schulen stellt, ist also viel enger gefaßt. Es hat eine Reihe von Schulen, welche das frühere Gesetz im Auge hatte, einfach ausgelassen, Eine weitere Änderung erfährt das frühere Gesetz dadurch, daß darnach innerhalb von 2 Jahren die Verstaatlichung sämtlicher bestehender Haushaltungsschulen durchgeführt werden sollte, so daß es nach zwei Jahren keine Privatschulen mehr geben sollte. Aufgrund dieses Gesetzes wurden tatsächlich bisher 23 deutsche und 65 èechische Haushaltungsschulen verstattlicht. Jetzt geht aber, wie uns vorhin der Herr Referent versichert hat, dem Staat der finanzielle Atem aus, er kann nicht mehr weiter. Daher verlangt er eine Verlängerung der Frist von 2 Jahren auf 12 Jahre; erst bis Ende 1934 sollen alle privaten Haushaltungsschulen verstaatlicht werden.

Damit öffnet das neue Gesetz der Gründung, von privaten Haushaltungsschulen wiederum den freien Weg. Es wird künftighin wieder 3 Gruppen von Haushaltungsschulen geben können: Öffentliche rein staatliche, öffentliche gemischte, bei denen die Kuratorien die Sachkosten zahlen, während der Staat die Personalkosten zahlt, und endlich rein private, für welche Korporationen - nur öffentlichrechtliche Korporationen, wie Vereine, sind hier zulässig - sämtliche Kosten aufbringen. Die Organisation dieser Gruppen ist im Gesetz nicht enthalten; sie ist vollkommen dem Ministerium für Schulwesen überlassen. Sie werden überhaupt kaum ein Gesetz finden, das so kurz ist wie dieses und sich so oft auf das >Ministerium für Schul-wesen< bezieht; mindestens anderthalbdutzendmal wird das Ministerium für Schulwesen angerufen, das durch Verordnung erst den Rahmen dieses Gesetzes ausfüllen soll.

Es ist von anderer Seite zu zwei Paragraphen der Antrag gestellt worden, daß bei Errichtung solcher Schulen auch die Gemeinden gehört werden sollen, fernerhin daß nicht bloß die Handelskammern als Vertreter der Unternehmen, sondern auch die Gewerkschaften als Vertretung der Angestellten und Arbeiter gehört werden sollen. Diesem Antrag stimmen wir selbstverständlich zu; jede Möglichkeit, die autonomen Korporationen zur Geltung zu bringen, muß von uns Deutschen benützt warden, um gegenüber dem Staatszentralismus die Autonomie zu verstärken. Staatszentralismus heißt heute noch >Èechisch<; vielleicht kommt einmal die Zeit, wo er nationalgemischt sein wird; die Autonomie aber trägt heute mehr den einzelnen Völkern Rechnung, daher müssen wir Deutsche alles tun, um die Rechte der Autonomie möglichst zu stärken. Auch daß die breiten Schichten der in den Gewerkschaften Organisierten zur Geltung kommen bei der Ausbildung der weiblichen Jugend, ist eine Selbstverständlichkeit, wenn wir uns auch nicht dem verschließen, daß dieser Punkt in der Praxis gewisse Schwierigkeiten hat, weil die Organisation nach Gewerkschaften noch sehr unvollständig durchgeführt ist und auch zu gewissen Streitigkeiten Anlaß gibt.

Im Übrigen können wir es nur begrüßen, wenn man auf die praktische Ausbildung der weiblichen Jugend großes Gewicht legt. Man denkt, weiß Gott was zu tun, wenn man der weiblichen Jugend eine hohe intellektuale Ausbildung gibt, wenn man den Mädchen den Kopf mit Mathematik, organischer und anorganischer Chemie, Geogrophie und Geschichte u. dgl. füllt. In der Praxis aber erfährt man, daß all diese mannigfache Lyzeumausbildung am Ende vom Lied nicht viel dauernden Erfolg hat, weil die weibliche Intelligenz, meiner Auffassung nach, sich für manche Dinge, wie z. B. Mathematik und Chemie, nur in sehr reduziertem Maße eignet. (Sen. Dr. Heller: Madame Curie ist ein Beweis!) Eine Ausnahme! (Sen. Polach: Auch geniale Männer sind eine Ausnahme!) Unter 10 weiblichen Schülerinnen werden Sie kaum eine finden, die für Mathematik Lust und auch die Eignung hat, und so ist es bei manchen anderen Fächern auch. (Zwischenrufe.) Die Vorstellungsgabe für analytische Geometrie z. B. ist bei Mädchen nur in sehr geringem Maße vorhanden. So ist dann der Lehrplan viel zu viel mit Dingen überlastet, die in den Frauenunterricht nicht hineingehören, auf Kosten anderer Dinge, die vertreten sein müßten, zumal der praktischen Ausbildung. (Sen. Hecker: Wenn Sie nur den Rosenkranz beten können, das genügt!) Nein; die Frau soll tüchtig gebildet sein, aber zu dem ihr eigentümlichen Beruf, den sie einmal im Leben zu vertreten hat. Wenn durch die Mehrung der Haushaltungsschulen dafür Sorge getragen wird, daß die Frauen, hoch und niedrig, für ihre eigentümlichen Berufe ausgebildet werden, müssen wir es vom ganzen Herzen begrüßen. In diesem Sinne unterstützen wir dieses Gesetz und zu gleicher Zeit auch die Abänderungsanträge, die von anderer Seite gestellt worden sind. (Souhlas a potlesk na levici.)