Es ist für jeden objektiv Denkenden vollständig klar, daß derartige Maßnahmen nur dazu führen, die Interessen der Großkapitalisten dieses Staates zu schützen, während die große Allgemeinheit dadurch zu Schaden kommt, weil auf derartige Maßnahmen das Ausland reagiert und gleiche Bestimmungen trifft, die wie ich erklärt habe, selbstverständlich wieder den Verlust von Absatzgebieten, den Mangel an.Arbeit usw. zur Folge haben. Wie so vieles andere in diesem Staate, so entbehrt auch die Zoll und Handelspolitik nicht der Doppelzüngigkeit. Gestern haben wir beispielsweise einen Bericht über die achte interparlamentarische Konferenz gehört, die vor einiger Zeit in Paris stattgefunden hat, bei der allerdings nur Vertreter der großen und der Kleinen Entente anwesend waren. Die Vertreter der èechoslovakischen Republik nehmen derartige Veranstaltungen zum Anlaß, den Anschein zu erwecken, als ob in der Èechoslovakei Zoll und Handelspolitik vollständig einwandfrei betrieben würden, ja, sie gehen sogar so weit, daß sie sich bei derartigen Veranstaltungen als Anhänger des Freihandelsystems bekennen. In Wirklichkeit ist es selbstverständlich, wie Figura zeigt, ganz anders. Aber auch in diesem Belange ist es so, wie mein Kollege Hecker beim vorhergehenden Punkte der Tagesordnung sagte, daß dem Auslande gegenüber die Zustände in diesem Staate in den rosigsten Farben dargestellt werden, während die Wirklichkeit bedeutend anders ist. Wenn so wie bisher weitergearbeitet wird, darf es niemand wundernehmen, wenn wir zu einer vollständigen Stockung des Handelsverkehres kommen. Nicht nur die von mir kurz angeführten Gründe tragen dazu bei, daß wir in Bezug auf die handelspolitischen Beziehungen mit den anderen Staaten ins Hintertreffen kommen, es gibt noch eine Reihe von anderen, wenn ich so sagen darf, kleinen Schikanen, beispielsweise bei der Einholung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen, Einrichtungen, die sehr nach Protektionswirtschaft riechen, die durchaus nicht danach angetan sind, au die mißliche Lage in diesem Staate lindernd wirken zu können. Was wir brauchen, ist eine gesunde Zoll-, Handels- und Wirtschaftspolitik, vertragliche Handelsbeziehungen, vor allem die Öffnung eines Weges nach Osten - darüber sind wir uns alle klar - mit einem Wort, daß der Versuch unternommen wird, unseren Produkten neue Absatzgebiete zuzuführen und zu eröffnen. Dann wird es-möglich sein, daß, der herrschenden Wirtschaftskrise an den Leib gerückt wird, daß die Arbeitslosigkeit herabgemindert wird und daß alle darait im Zusammenhang stehenden Fragen bereinigt werden. Solange dies nicht geschieht, können wir weder der jetzigen noch irgend einer zukünftigen Regierung unser Vertrauen entgegenbringen und lehnen solche Gesetze wie das vorliegende ab. (Souhlas na levici.)

6. Øeè sen. Hartla:

Hoher Senat! In den letzten Wochen wurde viel davon gemunkelt, und Herr Professor Hilgenreiner hat vorhin ganz offen und klar darüber gesprochen, wie rücksichtslos Frankreich sich in der Frage der gegenseitigen Handelsbeziehungen gegen uns stellt. In dieser Haltung Frankreichs, die auch bei den bevorstehenden Handelsvertragsverhandlungen eine mit unserer bedingungslosen Ergebenheit für den hohen Protektor scharf kontrastierende, beschämende Behandlung unseres Staates erwarten läßt, ist wohl der hauptsächlichste Grund dafür zu suchen, daß durch die in Beratung stehende Vorlage jene Verhandlungen nach Möglichkeit dem Lichte der Öffentlichkeit entzogen werden sollen. Aber wie dem auch sei, für uns besteht die verfassungsmäßige Pflicht, dem Versuche, das Parlament aus den Vertragsverhandlungen auszuschalten, entschiedenst entgegen zu treten. Wiederholt habe ich versucht, an das konstitutionelle Gewissen dieses Hauses zu rühren, wenn es wieder einmal im Begriffe stand, die in jedem vornehmen Parlamente eifersüchtig gehüteten verfassungsmäßigen Vorrechte der Gesetzgebung an die Regierungsgewalt auszuliefern, und durch Verordnungen regeln zu lassen, was verfassungsgemäß nur durch Gesetze festzulegen wäre, Leider haben meine Mahnungen auch nicht in einem einzigen Falle Erfolg gehabt, und so ist es gekommen, daß es gast kein Gebiet der Gesetzgebung gibt; auf dem sich die Nationalitätenversammlung nicht in dem angedeuteten Sinne der moralischen Selbstverstümmelung schuldig gemacht hätte. (Sen. Dr. Hilgenreiner: Schauen Sie das Gewissen! Kein Minister ist da!) Das sind wir ja gewöhnt! Wurden doch in den letzten Jahren nur wenige Gesetze beschlossen, in denen nicht der Regierung eine nach der Verfassung nicht gerechtfertigte >Ermächtigung< erteilt worden wäre; ja es gibt eine Reihe von Gesetzen, in denen solche Ermächtigungen halbdutzendweise angehäuft sind.

Gestatten Sie mir nun einige besonders bezeichnende Fälle anzuführen. Da sind vor allem die Beamtengesetze vom Dezember 1921 und 1922. In dein ersteren gingen die beiden Kammern so weit, expressis verbis die Regierung zu ermächtigen, bestehende Gesetze im Verordnungswege abzuändern, und in dem zweiten Gesetze begnügte sich das Parlament damit, den 20%igen Abzug an der neuen einheitlichen Teuerungszulage gesetzlich festzulegen, den Abbau der übrigen 80% aber, sowie den Abbau der Kinderzulagen dem Belieben der Regierung zu überantworten. Das ist, verzeihen Sie mir das harte Wort, doch nichts anderes als eine Selbstschändung des Parlamentes. Es ist kein Wunder, daß unter solchen Verhältnissen, bei so- wenig Stolz und Würde der gesetzgebenden Körperschaften, die Regierung sich hie und da selbst anmaßte, ausschließliche Rechte der Gesetzgebung an sich zu reißen. Dies geschah zum Beispiel im Oktober 1920, als die Regierung die gesetzlich bis zum Ende des Jahres festgelegten Teuerungszulagen der Kriegsverletzten aus angemaßter eigener Machtvollkommenheit für ein weiteres Jahr bewilligte, und zwar mit der willkürlichen Einschränkung, daß den Invaliden mit weniger als 35% Erwerbsunfähigkeit jene Zulage vom 1. April an eingestellt werden sollte. Und es ist doppelt beschämend für uns, daß dieser Eingriff der Regierung in die Gesetzgebung nicht durch uns zurückgeschlagen, sondern an dem organisierten Widerstad der dadurch betroffenen Kriegsverletzten zuschanden wurde. Dies geschah, trotzdem ich damals in Ausschußberatungen und im Plenum dieses Hauses in eindringlichster Weise die Forderung erhob, diesen verfassungwidrigen Übergriff der Regierung mit der gebotenen Entschiedenheit zurückzuweisen. Die angeführten Beispiele betreffen innerpolitische Angelegenheiten. Aber auch in hochbedeutenden außenpolitischen Fragen hat das Parlament seine verfassungsmäßigen Prärogative preisgegeben. So z. B., als es die Regierung >ermächtigte<, gewisse im Völkerbundvertrag vorgesehenen Maßnahmen nach eigenem Ermessen, ohne weitere Befragung der Nationalitätenversammlung, ins Werk zu setzen. Und daß dies gerade zu einer Zeit geschah, als der räuberische Einfall ins Ruhrgebiet und das brutale Wüten der französisch - belgischen Besatzungsheere die Möglichkeit solcher Maßnahmen näher rückte, erhöht nur die Bedeutung der Sache und damit auch das moralisch politische Gewicht der Selbstentäußerung des Parlamentes; das in jener Ermächtigung zum Ausdruck kam.

An dieser Stelle, da ich die Ruhrgreuel berührt habe, kann ich es mir nicht versagen, auf einige Äußerungen zurückzukommen, welche der Herr Koll. Ackermann vorhin in gehässigster Weise gegen das Deutsche Reich vorgebracht hat. Ich lege entschiedene Verwahrung dagegen ein, daß der rühmlich erkämpfte ehrliche Sieg der deutschen Heere im Jahre 1871 verglichen wird mit dem durch einen großen Weltbetrug erschlichenen, sogenannten Sieg der Entente über das Deutsche Reich. Ich lege entschiedenste Verwahrung dagegen ein, daß der Frankfurter Friede, der im, Wege loyaler Verhandlungen, an denen auch Frankreich vollberechtigt teilnahm, zustandekam, daß dieser ehrliche Frieden verglichen wird, mit jenem brutalen Friedensdiktat von Versailles, das man erschlichen hat, indem man das vertrauensselige Deutschland betrog und zur Entwaffnung verlockte, um dann gegen das wehrlose Volk all jene Brutalität und Bestialität loszulassen, deren schaudernder Zeuge heute die Welt ist. Wir verstehen es allerdings, daß Sie sich für jene Männer begeistern und ihnen zujubeln, die die verantwortlichen Unternehmer der Verbrechen an der Ruhr sind; denn Sie können nicht den Ruhreinfall, diesen räuberischen Überfall mitten im Frieden verdammen, weil Sie wissen, daß Sie vor einigen Jahren durch Ihren Einbruch in Deutschböhmen und im Sudetenland und durch die folgenden blutigen Ereignisse in diesen Gebieten, die damals selbst nach der Auffassung des Herrn Dr. Bene¹ im Oktober 1919 rechtlich noch zu Deutschösterreich gehörten, eigentlich ganz ähnlich gehandelt haben. Nun lassen Sie mich wieder zum Gegenstand zurückkommen. (Sen. dr. Horáèek: Nejvy¹¹í èas!) Bitte, Sie haben vorhin dem Herrn Ackermann mindestens ebensolange zugehört, als er in unerhörter Weise, geradezu schmählich gegen Deutschland und seine größten Männer sprach. Da werden Sie es sich schon gefallen lassen müssen, daß wir uns des geschmähten deutschen Volkes annehmen, des Volkes, dem wir brüderlich, mit ganzem Herzen angehören und das turmhoch über solchen Schmähungen steht.

Ich habe vorhin gesagt, daß hier nicht nur in innerpolitischen Angelegenheiten, sondern auch in wichtigen außenpolitischen Fragen immer wieder versucht wird, im Wege der Ermächtigung die Gesetzgebung an die Regierung auszuliefern. Heute stehen wir wieder vor einer solchen außenpolitischen Angelegenheit. Heute sollen Sie sich Ihrer Pflicht entschlagen, unseren handels - und wirtschaftspolitisch verendenden Staat aus eigenem Willen und eigener Kraft - wenn auch unter der selbstverständlichen Mitwirkung der Regierung - durch Regelung der Handelsbeziehungen zum Ausland günstigere Bedindungen für den Güterverkehr und damit auch eine Belebung der heimischen Gütererzeugung und eine Gesundung der trostlosen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkte zu schaffen. Anstatt mit ernstem Eier an. die Erfüllung dieser Pflicht zu gehen, rafft sich diese Volksvertretung zu nichts anderem au als zu einem Gesetze, nach welchem die Regierung ermächtigt wird, diese in die Lebensinteressen der gesamten Bevölkerung tief einschneidende Frage nach eigenem Ermessen provisorisch zu regeln.

Meine Damen und Herren! Dieser Staat hat seit seiner Gründung mit einem geradezu verdächtigen Eifer betont, daß er ein streng demokratischer sein werde. Er hat dieses Versprechen, daran kann niemand ernstlich zweifeln, nicht gehalten. Sie sind im Begriffe, durch die Annahme des vorliegenden Gesetzesentwurfes der angedeuteten niedrigeren Einschätzüng der Demokratie in diesem Staate neuen Vorschub zu leisten. Wir wollen keinen Teil an solchem Beginnen haben und verwerfen daher mit aller Entschiedenheit den vorliegenden Gesetzentwurf. (Souhlas na levici.)

7. Øeè sen. Starka:

Hohes Haus! Obwohl wir für das uns vorliegende Gesetz stimmen werden, ist es dennoch notwendig, nach den bisherigen Erfahrungen, die wir bei derartigen Entschädigungen machen konnten, unsere Bedenken zu äußern; Ein Beispiel hiefür bietet das Gesetz zur Entschädigung von Viehseuchen, zu welchem Zwecke 45 Millionen bereitgestellt waren. Aber nur ein Bruchteil dieses Betrages gelangte in die Hand der landwirtschaftlich Schwachen, während der größere Teil dieser Summe anderen Zwecken zugute kam. Wir müssen demnach auch bei diesem zu schaffenden Fond von 50 Millionen Kronen unseren Bedenken Ausdruck verleihen und verlangen, daß dieser Fond vor allem den wirtschaftlich schwachen und kleinen Landwirten zugute kommt. Das von uns gestellte Verlangen ist nichtunbillig, wenn man bedenkt, daß der kleine Landwirt, der nur wenige Strich Feld sein Eigen nennt, durch Elementärereignisse zum Bettler werden kann. Dieser kleine Landwirt ist es, dem in erster Linie staatliche Hilfe zugewendet werden muß. Die bisher vom Staate gewährten Steuerabschreibungen haben so gut wie keine Wirkung, da solche in der Regel nur von den direkten Steuern gewährt werden; somit den kleinen Landwirten nicht geholfen wird, Mit einem Worte gesagt, man beachtet das Dasein des kleinen Besitzers viel zu wenig, und gerade dieser ist infolge der schlechten Lage seiner Grundstücke, die ihm vom Großgrundbesitzer oder vom Großbauer gnädigst zu hohen Preisen überlassen wurden, Mißernten und Katastrophen viel mehr ausgesetzt. Hiezu kommt noch, daß man den kleinen Grundbesitzer mit verschiedenen Abgaben und Steuern prozentuell höher belastet als die großen und größten Grundbesitzer. Ebenso verhält es sich mit der Vermögensabgabe, die den kleinem Besitzer ungleich, mehr und höher belastet als den großen Besitzer. Wenn die Regierung endlich einmal mehr Einsicht gegenüber den Zehntausenden kleinen Grundbesitzern walten lassen möchte, wozu sie übrigens verpflichtet ist, würden wir ihr dringend ans Herz legen, endlich einmal die Bahnfracht für Futtermittel herabzusetzen, sowie den Ankauf von Futtermitteln im Auslande zu ermöglichen. Leider müssen wir mit Bedauern konstatieren, daß alle bisherigen Regierungen in diesem Staate nur ein williges Ohr und eine freigebige Hand für die besitzenden Klassen, für die Mächtigen hatten, während man für die Arbeiter, für die kleinen Angestellten und Handwerker, wie auch für die kleinen Grundbesitzer, kurz für die Bedrückten, sehr wenig übrig hatte. (Sen. Dr. Hilgenreiner: Es sitzen doch sieben Sozialisten in der Regierung!) Leider! Was wir von der Regierung mit Rücksicht auf unsere zum, Ausdruck gebrachten Bedenken verlangen müssen, ist Folgendes. Wir verlangen von der Regierung eine genaue Rechnungslegung darüber, welche Teilbeträge für Zwecke der Versicherung zurückbehalten und welche Teilbeträge zum Ersatz der Elementarschäden verwendet wurden und an wen. Im großen und ganzen sind wir mit der Verstaatlichung dieser Versicherung einverstanden, haben dies von der Regierung des öfteren verlangt, wie wir auch heute wiederum das Verlangen stellen, nicht nur die in Frage stehende Ver- sicherung, sondern alle übrigen Versicherungen zu verstaatlichen.

Wir werden also, wie ich eingangs erwähnt habe, trotz unseren. Bedenken für. diese. Gesetzesvorlage stimmen, erwarten jedoch, daß die Regierung dieses Gesetz in gerechter Weise jenem Teil der landwirtschaftlichen Bevölkerung zukommen lassen wird, der das Unglück hatte und Elementarschäden erleiden musste. (Souhlas na levici.)

8. Øeè sen. dra Wiechowskiho:

Hohes Haus! Nach dem Wehrgesetze vom Jahre 1920 ist das Landesverteidigungssystem der Èechoslovakischen Republik eine Miliz und bis zur Einführung dieser Miliz wird vorläufig auf unbestimmte Zet das sogenannte Kadersystem oder das stehende Heer beibehalten. Man hat der Öffentlichkeit die Hoffnung gemacht, daß dieses Übergangsstadium nicht sehr lange dauern wird und es ist davon gesprochen worden, daß schon im Jahre 1925 die Milizverfassung, des Heeres wird eingeführt werden. Nichts wäre einleuchtender, als wenn diese Zwischenzeit dazu benützt worden wäre, allmählich diese militaristischen Einrichtungen abzubauen, damit der Übergang zur Miliz organisch erfolgen könnte. Wir merken aber nichts davon. Im Gegenteil! Eine Betrachtung unseres, öffentlichen Lebens ergibt, daß wir eigentlich immer militaristischer werden. Sie werden mir da entgegenhalten, daß wir ja schon im Oktober dieses Jahres nicht mehr die zweijährige, sondern die achtzehnmonatige Dienstzeit haben werden; und das erscheint uns in der Tat als ein ungeheuerer Fortschritt. Aber das, was uns hier als eine große Erleichterung erscheint, ist selbst im militaristischen Frankreich nur mit größter Mühe noch einmal durchgesetzt worden, und in Belgien ist eine Verlängerung der Dienstzeit über 14 Monate hinaus überhaupt nicht von den Vertretungskörpern bewilligt worden. Sie werden mir weiters wahrscheinlich entgegenhalten, daß ja in Bezug auf die Ableistung der militärischen Präsenzdienstpflicht Erleichterungen im Gesetzevorgesehen sind. Das ist wohl der Fall, aber in praxi werden die Erleichterungen durchaus nicht liberal gehandhabt, sondern auch hier wieder in militaristischem Sinne. Und wenn wir das militärische Leben näher betrachten, so sehen wir, daß sich gegenüber der Vorkriegszeit eigentlich so gut wie gar nichts geändert hat und daß wir genau wie vor dem Kriege hie und da Ausbrüche der Brutalität wahrnehmen müssen, wie sie schließlich mit jedem Militarismus verknüpft sind. Ich erinnere Sie an das schreckliche Vorkommnis im Oktober v. J., wo ein Kommandant einen fußmaroden Soldaten, der nicht mehr mitkonnte, hat anbinden lassen und noch von der übrigen Mannschaft verlangt hat, daß sie während dieses Strafaktes die Staatshymne zu singen habe. (Hört! Hört!) Die Mannschaft hat das verweigert; der Betreffende ist zwar gestraft worden, aber wir sehen aus diesem Beispiel, daß die Dinge im Weser doch nicht anders geworden sind. In diesem Jahre stehen wir noch unter dem Eindruck der Selbstmorde in der Mährisch Weißkirchner Kadettenschule, die bis jetzt noch nicht aufgeklärt sind, und ich möchte den allerdings nicht anwesenden Herrn Kriegsmininister fragen, wie lange wir noch auf den Bericht über die Untersuchung dieser Angelegenheit warten müssen.

Unsere Staatsverwaltung scheint im höchsten Grade nervös zu sein in jeder Einzelheit, die sich auf Militär und Krieg bezieht. Das scheint ihr empfindlichster Punkt zu sein; und diese Nervosität führt manchmal geradezu zu grotesken antipazifistischen Erscheinungen. So ist es z. B. nicht möglich gewesen, daß die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit, welche hier in der Èechoslovakei sowohl eine deutsche als auch eine èechische Sektion gegründet hat, ihre Statuten früher bewilligt erhalten hätte, als bis aus den Statuten der Passus ausgestrichen wurde, daß unter die Aufgaben der Liga die Bekämpfung des Krieges gehört. (Hört! Hört!) Das wurde nicht gestattet, sondern es durfte nur von >Unterstützung des Friedens< dieRede sein; die aktiveBekämpfung des Krieges, das ist für unsere Staatsverwaltung schon ein bischen zu viel. Etwas Ähnliches ist jüngst wieder vorgekommen. Es existiert eine ganz harmlose, vollkommen utopische Veranstaltung, die sogenannte Selbstabrüstung, die übrigens im Anschluß an den Völkerbund ihre Arbeit ausübt. In keinem Staate hat man ihr Schwierigkeiten entgegengesetzt. Nur hier wurde die betreffende Person, welche die Erklärung in Druck gegeben hat, wegen dieses Aufrufes, der gleichlaufend ist mit. denen, die in Frankreich, England und Holland bewilligt worden sind, zur Verantwortung gezogen. Sie wurde wegen Übertretung des § 15 Abs. 3 des Schutzgesetzes angeklagt. (Vykøiky.) Auch das, ist ein Zeichen des Militarismus, in dem wir leben, daß es heutzutage den Abgeordneten nicht mehr gestattet ist, wie früher, die Kasernen zu besuchen und sich selbst augenscheinlich zu überzeugen, wie eigentlich die Soldaten leben und behandelt werden. Abgesehen davon wird die öffentliche Meinung bei jeder Gelegenheit militaristisch haranguiert. Ich erinnere an die verschiedenen Paraden, ich erinnere daran, wie man es der fortschrittlichen Studentenschaft übel genommen hat, daß sie sich nicht an dem Empfang Marschall Fochs beteiligt hat. (Sen. Polach: Des Pazifisten Foch!) Des großen Pazifisten, wie er offiziell genannt wurde, und ich meine, ein wenig muß ich auch darauf zurückkommen, daß im Wehrausschuß gerade einVertreter des geistlichen Standes, der ja für Frieden und Völkerversöhnung kämpfen sollte, das Referat für diesen rein militärischen Gegenstand übernommen hat. Ich kann nicht umhin, bei dieser Gelegenheit daran zu erinnern, daß es nicht solange her ist, wo die Seelsorger sämtlicher Konfessionen die Waffen gesegnet haben. Auf der anderen Seite sehen wir Bestrebungen, welche darauf hinauslaufen, Privilegien für die Offizierskaste hier zu schaffen, und wir sind auf dem besten Wege, daß wir die Privilegien der Offiziere der Vorkriegszeit noch überholen können. Ich, erinnere Sie daran, daß, was die Ordensverhältnisse der Èechoslovakischen Republik anlangt, jedem Angehörigen dieses Staates verboten ist, selbst fremde Orden anzunehmen, geschweige denn, daß im Inland Orden verteilt würden an Zivilisten. Nur das Militär ist ausgenommen, für das Militär sind extra Orden geschaffen, Militärpersonen dürfen auch fremde Orden annehmen. Und wenn wir letzthin in der Zeitung gelesen haben, daß die Militärverwaltung eine Verordnung herausgegeben hat, welche die Verhältnisse bei der Eheschließung von Offizieren regeln soll; was wieder nur auf eine Kaution herauskommt, wo angedeutet ist, daß ein ehrenrätliches Verfahren über das Vorleben der Frau abzuführen ist, so geht das nur darauf hinaus, auch hier wieder Privilegien zu schaffen. Es soll gleichsam damit gesagt werden, daß die Ehre der Offiziere etwas anderes ist, als die der gewöhnlichen Bürger, sie müssen höher bewertet werden und besser geschützt werden. Es ist nun in dieser Beziehung nicht besser geworden; was früher besser war, wird jetzt durch diese Bestimmungen, welche alle im Sinne des Militarismus lauten, noch zunichte gemacht. Glauben. Sie, daß das den Übergang zum Milizsystem erleichtern wird, wenn derartige Privilegien bestehen, die dann nur Schwierigkeiten bei der Abschaffung des Militarismus bereiten werden?

Ich habe bereits in diesem Zusammenhange darauf hingewiesen, daß bei sorgfältiger Berechnung die Èechoslovakische Republik pro Kopf verhältnismäßig für das Militär viel mehr ausgibt, als das waffenstarrende Deutschland Wilhelms II. In der Tat wird alles, was nur irgendwie erübrigt werden kann, der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt, ja es geht sogar soweit, daß das von uns bewilligte Budget eigentlich nur auf dem Papier steht, insofern als die Finanzverwaltung angeordnet hat, daß in allen Ressorts mindestens 20 % erspart werden müssen; die dürfen nicht ausgegeben werden, obzwar wir sie bewilligt haben. Ich weiß nicht, ob sich das mit der Verfassung in vollkommenen Einklang bringen läßt. Jedenfalls wird hier gekürzt. Warum? Weil die Militärverwaltung unersättlich ist. Wenn die Staatsbeamten heute, bezw. am 1. Juli, sich beklagen mußten über die Folgen der Dezembergesetze, welche dazu geführt haben, daß ein Universitätsprofessor - ich spreche deswegen davon, weil ich die Verhältnisse an der Universität am besten kenne - welcher den Gehalt der II. Gehaltstufe der IV. Rangsklasse, also den höchsten Gehalt, den er überhaupt jemals erreichen kann, bezieht, wenn er unverheiratet ist, im gewöhnlichen Monat bloß 1800 Kronen und nichts mehr erhält, so ist das auch nur darauf zurückzuführen, daß alles Geld der Militärverwaltung zur Verfügung. gestellt wird. Ich will gar nicht davon sprechen, daß selbstverständlich für kulturelle Zwecke überhaupt kein Geld da ist, wie sich das jetzt wieder gezeigt hat bei der Verteilung von Subventionen für den internationalen Physiologenkongreß. Das war vor kürzester Zeit; es war kein Geld da; die Referenten haben gesagt: >Leider haben wir nichts; 20 % müssen wir erparen, da ist nichts zu machen!< Die Staatsverwaltung aber sollte sich doch sagen, daß das die beste Propaganda ist, wenn wir heute auf einem internationalen wissenschaftlichen Kongreß gut vertreten sind. Es ist doch selbstverständlich, daß heutzutage ein Mensch, der nicht wirklich vermögend ist, aus Eigenem diese lange kostspielige Reise nicht bestreiten kann. Daß auch die Arbeitslosenunterstützung darunter leidet, haben wir heute schon von mehreren Rednern gehört. Wenn wir gehört haben, daß nur etwas mehr als der Hälfte der Arbeitslosen die Unterstützung ausbezahlt werden kann, so ist daran auch nur wieder der Militarismus schuld, welcher das ganze Geld verschlingt.

Das vorliegende Gesetz ist ein weiterer Schritt auf diesem Entwicklungswege des Militarismus. Anstatt daß der Militarismus abgebaut wird, läßt sich der Militarismus sozusagen häuslich nieder und bestellt sein Haus. (Sen. Dr. Heller: Und bestiehlt die anderen!) Das sehen wir an jedem einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes, Bevor ich auf die einzelnen Punkte der Gesetzesvorlage zurückkomme, möchte ich nur etwas Formales bemerken. Auf Druck 1703, welcher den Bericht des Verfassungsausschusses und des Wehrausschusses bringt, ist der Verfässungsausschuß an erster Stelle genannt, dann folgt erst der Wehrausschuß, bezw. sein Bericht ist an erster Stelle abgedruckt. Nun scheint mir dies doch etwas merkwürdig zu sein. Der Wehrausschuß ist nicht nur der Fachausschuß, in diesem Falle hat er auch zuerst getagt, denn er hat seinen Bericht am 7. Juni abgegeben. Der verfassungsrechtliche Ausschuß hat nur nebenbei ein Gutachten abzugeben gehabt, es gehört ja nicht in sein Fach, und er hat auch erst am 2. Juli getagt. Nichtsdestoweniger ist der Verfassungsausschuß an erster Stelle genannt. Ich möchte die Kanzlei, der offenbar die Anordnung,des Druckes obliegt, fragen, ob das ein System ist, daß der Verfassungsausschuß, ich möchte sagen, als der wichtigere, als Ausschuß erster Ordnung, angesehen wird, indem ja die Juristen sitzen, die hier die wichtigsten Personen sind, was auch sozusagen rein äußerlich zum. Ausdruck gebracht werden soll, während der andere Ausschuß mehr nebensächliche Bedeutung hat. Wenn wir die Berichte durchlesen, so finden wir diese Voranstellung des Berichtes des Verfassungsausschusses vor dem Bericht des Wehrausschusses eigentlich sachlich vollkommen begründet; denn der Bericht des Wehrausschusses - ich bedauere, daß der Referent des Wehrausschusses nicht anwesend ist - besagt gar nichts. Dort hat sich die Sache nur in großer Kürze abgespielt, gesprochen hat eigentlich nur Genosse Link, sonst niemand. Man hat einfach diese stilistischen, im Predigerton gehaltenen Einbegleitungen,des Kollegen Valou¹ek angenommen. Selbstverständlich kann ich durchaus nicht mit dem wichtigsten Satz seines Referates übereinstimmen, wo gesagt wird: >Tímto zákonem upravené vojenské právo kázeòské a kárné odpovídá nynìj¹ím po¾adavkùm lidskosti<. Das kann ich nicht zugeben.

Wenn man das Gesetz durchliest, so kann man nicht sagen, daß es in seiner gegenwärtigen Fassung den Anschauungen der Humanität und der Demokratie entspricht. Es atmet durchaus antidemokratischen Geist, es ist für uns vollkommen unannehmbar. Wir haben daher im Ausschuß den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung gestellt. Wir haben es abgelehnt, überhaupt in die Verhandlung des Gesetzes einzutreten. Wir verzichten hier im Plenum auf dieses Vorgehen, sondern wir wollen hier einige Abänderungsanträge stellen, welche die größten Verstöße gegen die Demokratie ausmerzen sollen. Ich kann nur die wichtigsten hervorheben. Zuerst einmal sind in einer ganzen Reihe, von Punkten Verstöße gegen das Gleichheitsrecht. Es wird ein Unterschied zwischen Mannschaft und Gagisten gemacht. In den 13 und 15 haben die Legionäre eine Ausnahmsstellung. Bei den MahnschaftsPersonen-wird die Strafe einfach zudiktiert von dem betreffenden Kommandanten, während bei den Gagisten ein Disziplinarsenat die ganze Sache untersucht und dann seinen Spruch fällt. Wenn wir dem gegenüberhalten die Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 17. August 1920 in Deutschösterreich über die Handhabung der Disziplinargewalt, so heißt es dort im § 22. daß Disziplinarsenate gebildet werden und diese urteilen. im Falle, daß es sich um Mannschaftspersonen handelt, unter Beisitz von zwei Wehrmännern. Es ist also ganz gut möglich, nicht so wie es hier ist, daß Mannschaftspersonen vollkommen der Willkür der Vorgesetzten ausgesetzt werden, sondern daß dasselbe Verfahren wie bei den Gagisten und Offizieren auch bei Mannschaftspersonen angewendet wird. Auch die Legionäre nehmen eine Ausnahmsstellung an, ja es geht soweit, daß nicht einmal der Minister für Nationalverteidigung in der Lage ist, eine Anklage zu erheben, wenn nicht vorher der Ausschuß der Legionärgemeinde seine Zustimmung gegeben hat. Die Legionäre stehen also vollkommen außerhalb dieses Gesetzes. Auch das eine finden wir vollkommen unangebracht und vollkommen undemokratisch, daß es Privatpersonen nicht gestattet ist, die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu verlangen.