Diese Resolutionen enthalten sicherlich nichts, was nicht gerecht und nicht selbsverständlich wäre. Denn es muß wohl beachtet werden: Der obligate Unterricht im Èechischen wird unseren deutschen Schülern, da es sich um die Erlernung einer schwierigen Sprache handelt, große neue Lasten auferlegen, besonders jenen Schülern, die im deutschen Gebiete wohnen und aufwachsen und nicht Gelegenheit haben, im täglichen Verkehr die fremde Sprache zu hören.

Der dem Gesetz zugrunde liegende Gedanke, daß ein an Stundenzahl noch so reicher unobligater. Unterricht nicht zu ersprießlichen Resultaten führt, ist richtig. Wenn wir diesen Standpunkt anerkennen; müssen wir umgekehrt auch von der Unterrichtsverwaltung verlangen, daß sie sich den Schwierigkeiten des obligaten Uruferrichts nicht verschließt. Sie wird auf den Lehrstoff, auf das Ausmaß der einzelnen Stufen, auf die Lehrmethoden, auf die Übergangsbestimmungen große Aufmerksamkeit verwenden müssen. Maat wird unseren Schülern nicht zu viel zumuten können und man wird doch andererseits das Ziel nicht aus denn Auge verlieren dürfen, daß man wirklich praktische Erfolge erzielt, auf daß die deutschen Schüler sich in der fremden Spräche auch praktisch verständigen lernen, sie nicht bloß grammatikalisch beherrschen. Wir verlangen, daß bei der Ausarbeitung des Lehrplanes und bei der Bestimmung der Lehrmethoden, überhaupt bei Erlassung der behördlichen Durchführungsbestimmungen nicht diejenigen ausgeschlossen, sondern zugezogen werden, welche die größte Erfahrung über die wirklichen Bedürfnisse des èechischen Unterrichtes an den deutschen Mittelschulen haben, nämlich die dort bereits wirkenden deutschen Slavisten.

Ebenso hatten wir es für selbstverständlich, was wir in unserer Resolution verlangen, daß der Unterricht aus der èechischen Sprache an den deutschen Mittelschulen bloß von geeigneten. Lehrkräften der deutschen Nationalität erteilt werde. Ich sage ausdrücklich von geeigneten Lehrkräften, denn wir haben eine durchaus hinreichende Anzahl von deutschen, in der èechischen Sprache geprüften Mittelschullehrern,welche die èechische Sprache beherrschen. An eine deutsche Schule gehören deutsche Lehrer, Ich begreife nicht, wie die Vertreter der deutschen. Sozialdemökraten im Kulturausschuß den Standpunkt vertteten konnten der èechische Sprachunterricht solle an deutschem. Schulen von èechischen Lehrern, der deutsche Sprachunterricht an Ziechischen Schulen von deutschen Lehrern erteilt werden. (Výkøiky sen. Polacha.) Noch weniger begreife ich, daß nach all den schlimmen Erfahrungen, die wir Deutschen seit bald 5 Jahren in diesem Staate gemacht haben, ein deutscher Parlamentarier noch so naiv sein kann zu erwarten, die èechische Volksseele würde jemals zugeben, daß an èechischen Schulen deutsche Lehrer wirken und daß die etwa an deutschen Schulen wirkenden èechischen Lehrer dort etwas anderes tun würden, als ihren èechischen Nationalismus und Chauvinismus zur Geltung zu bringen. Nein, das wäre der Anfang der Verèechisierung des deutschen Schulwesens und darum sage ich noch einmal: An deutsche Schulen gehören deutsche Lehrer! Auch darf der neue fremde Sprachunterricht nicht auf Kosten des Unterrichts in der Muttersprache geschehen und erteilt werden, denn für jedes Volk, welcher Sprache auch immer, muß vor allem der Unterricht in der Muttersprache, die eigene nationale Literatur im Mittelpunkt stehen. Darum verlangen wir in unserer Resolution, daß die zum Unterricht in der èechischen Sprache in Verwendung kommenden Lehrbücher nichts enthalten dürfen, was das nationale Gefühl einer der Minderheitsnationen verletzen könnte. Man wird doch unserer deutschen Jugend in den Lehrbüchern nicht einen einseitigen èechisch-nationalen Lehrstoff zumuten dürfen. Die Auswahl des Lehrstoffes für gute Lese-, Lehr- und Lernbücher ist überhaupt eine heikle Sache, die sehr viel Takt und Selbstüberwindung erfordert. Aber die Gefahr liegt nahe, daß auch in dieser Beziehung nicht das richtige Maß seitens der Unterrichtsverwaltung eingehalten wird, die erst kürzlich unser deutsches Selbstbewußtsein so wenig zu schonen und zu werten verstand, daß sie sich erdreistete, am Tage des Einzugs des selbst von einem Teil der èechischen Jugend abgelehnten französischen Generals Foch den Unterricht an den deutschen Schulen, sogar die Vorlesungen an den deutschen Hochschulen zu sperren.

Gegen einen obligaten èechischen Sprachunterricht an den deutschen. Volks- und Bürgerschulen, wie er im Kulturausschuß durch eine Resolution der Vertreter der deutschen Sozialdemokraten angebahnt werden sollte, möchte ich mich mit aller Entschiedenheit wenden. Öffiziell und obligat einen fremdsprachlichen Unterricht an den Volks- und Bürgerschulen einführen zu wollen, überschreitet die Aufgaben, die Tragkraft und Leistüngsfähigkeit dieser allgemeinen Schulen und ihrer Schüler. Der Lehrplan dieser Schulen wird in sprachlicher Hinsicht vollständig absorbiert, wenn der notwendige Unterricht in der Muttersprache ersprießliche Erfolge erzielen soll. Auch wäre es rein unmöglich, für alle diese Schulen die erforderliche Zahl geeigneter deutscher Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Höchstens könnte an einen unobligaten Unterricht in der èechischen Sprache an deutschen Bürgerschulen und an den Oberklassen deutscher Volksschulen gedacht werden, bei besonders günstigen örtlichen Verhältnissen auf Antrag der betreffenden Gemeinde, selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß die erforderliche Zahl geeigneter deutscher Lehrkräfte vorhanden wäre. Unter solchen Einschränkungenhat auch bereits im Jahre 1911 die 13. Delegiertenversammlung des Verbandes mährisch-schlesischer Gewerbevereine zu Olmütz einen dahingehenden. Antrag angenommen.

Ich möchte also die Lösung der Frage nach Einführung eines fremden Sprachunterrichtes an Bürger- und Volksschulen in Übereinstimmung mit den von dort kommenden Anregungen den betreffenden Gemeinden und Schulverwaltungen selbst überlassen wissen und sie nicht durch ein einföhniges mechanisches Diktat der Regierung gelöst sehen. Dieses Moment ruft auch die schwersten Bedenken bei uns gegen die Fassung des § 3 wach, welche dem Minister für Schulwesen und Volkskultur das Recht zuspricht, ganz allein und eigenmächtig festzusetzen, in welchen Schulen und in welcher Art, ob obligat oder unobligat, eine Minderheitssprache zu lehren ist. Wir sind der Meinung, daß der Minister eine solche Entscheidung unmöglich auf eigene Faust treffen kann, sondern erst nach vorausgegangener Verständigung mit dem Elternbeirat und dem Lehrkörper der betreffenden Schulanstalt. Wir schlagen deshalb eine weitere Resolution vor, welche lautest: >Der Senat gibt seiner Meinung Ausdruck, daß der Minister für Schulwesen und Volkskultur das ihm im § 3 zugesprochene Recht der Entscheidung bloß im Einvernehmen mit dem Elternbeirat und Lehrkörper der betreffenden Anstalt ausüben möge.<

Trotz der vorgebrachten Betdenken und Einwände werden wir für das Gesetz stimmen, bitten aber, auch, die von uns eingebrachten Resolutionen anzunehmen. (Potlesk a souhlas na levici.)

2. Øeè sen. Polacha (viz str. 1508 protokolu):

Hohes Haus! (Pøedsednictví pøvzal místopøedseda dr Soukup.) Unsere Schulpolitik krankt daran, daß sie ein Stückwerk ist, daß die Unterrichtsverwaltung alle jene Dinge, die für eine gesetzgeberische Erledigung reif sind, nur sehr allmählich, nur sehr stückweise und nur sehr zaghaft behandelt. Wir wissen, daß eine Reform unseres gesamte Schulwesens an Haupt und Gliedern eine der wichtigsten Notwendigkeiten ist, die im Interesse des Staates und im Interesse aller Nationen dieses Staates gelegen ist. Aber leider isst die Schulfrage im schlechten Sinn des Wortes ein Politikum in diesem Staate geworden. Ich bin der Meinung, daß gerade die Schulfragen geeignet wären, den wünschenswerten Zustand einer Annäherung aller Nationen tim kulturpolitischen Sinne wesentlich zu fördern, im Sinne aller derjenigen, die guten Willens sind. Ich habe aber nicht die Absicht, mich hier nachdem das mein unmittelbarer Vorredner ja schon in breiter Weise getan hat, mit der politischen Seite dieses Problems zu beschäftigen, dessen Erledigung uns vorgelegt ist.

Die Notwendigkeit der Erlernuug der èechischen Sprache für alle Bewohner dieses Staates, für die gesamte Jugend aller Bevölkerungschichten ist eine so zwingende, daß es mir ganz unbegreiflich erscheint, wie darüber eine Meinungsverschiedenheit bestehen kann. Ich kann mich auch nicht der Auffassung anschließen, die mein unmittelbarer Vorredner hier zum Ausdruck gebracht, daß man einen Zwang auf die Jugend nicht ausüben soll. Der Begriff der Freiheit, den wir vom Standpunkt unserer Partei sehr weit nehmen, kann doch nicht jene parodistische Auffassung haben, als ob es der Jugend überlassen bleiben sollte zu entscheiden, was sie lernen soll, statt daß die Erwachsenen und Verantwortlichen, selbstverständlich im Interesse der Jugend, für diese bestimmen, was sie im schweren Daseinskampf sehr nötig haben wird.

Und da knüpfe, ich gleich an das an, womit unsere Kritik des vorliegenden Gesetzes beginnt. Es haben die Vertreter der Regierung sowohl im Kulturausschuß, als auch im verfassungsrechtlichen Ausschuß es zum Gegenstand ihrer Erörterung gemacht, daß das vorliegende Gesetz vor allem als eine Art Unifizierungsgesetz gedacht ist, weil die Behandlung des Sprachunterrichtes an denn Mittelschulen in Böhmen, Mähren und Schlesien eine verschiedene ist und daß diese Verschiedenheiten sicherlich als eine wesentliche Störung empfunden wurde. Aber, meine Herren, das reicht natürlich nicht aus, um zu rechtfertigen, warum man eine so notwendige Sache, wie die Schaffung der Gelegenheit zur Erlernung der èechischen Sprache, auf die Mittelschulen beschränkt. Ich habe auch die Unterrichtsverwaltung, bzw. die Regierung sehr stark in Verdacht, daß diese Einschränkung auf die Mittelschulen viel weniger dem praktischen kulturpolitischen Bedürfnisse in erster Linie der Bevölkerung entsprechen soll, als dein Bestreben der Regierung, den Nationalstaatsgedanken durch die Beibringung der èechischen Sprache für die künftigen Beamten in erster Reihe in die Wege zu leiten, als ob es sich bei dem Studium unserer Jugend nur um Beamte handeln würde. Ich habe schon im kulturpolitischen Ausschusse darauf hingewiesen, daß alle jene Schüler, welche durch dieses Gesetz erfaßt werden, die Schüler der Mittelschulen und die Schüler der Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten, einen so geringen Prozentsatz der gesamten Jugend erfassen, daß das keine Lösung des Schulprobleam bedeutet. Wenn man der Meinung ist - und das ist die Meinung, die wir unterstreinchen aus jenen Gesichtspunkten, die für unsere Partei spaßgebend sind - daß die Jugend èechisch lernen soll, dann muß man sich doch fragen, ob denn aus unserer Jugend nur Staatsbeamte werden sollen, nur Staatsbeamte des èechoslovakischen Nationalstaates, und ob denn die künftigen Kaufleute, Gewerbetreibenden und vor allem die künftigen Arbeiter nicht ebensosehr die Kenntnis der Sprache notwendig haben, die einer der wichtigsten technischen Voraussetzungen für den Daseinskampf der heranwachsenden Jugend bildet, besonders der künftigen Arbeiterjugend, welche nach ihrem sozialen Habitus nicht bodenständig ist, sondern genötigt ist, ihr Brot da und dort in den verschiedensten Bezirken zu suchen, die sich nicht auf einen Bezirk der Republik festlegen kann und für welche die Kenntnis der Sprache doch innerhalb der Grenzen dieses Staates eine der wichtigsten Notwendigkeiten des Daseinskampfes ist, abgesehen von der kulturellen Bedeutung der Kenntnis der anderen Sprache. Darum haben wir einen Resolutionsantrag eingebracht, am dessen Annahme wohl kaum zu zweifeln ist, weil er in, seiner Logik für sich selbst spricht, und zwar bloß einen Resolutionsantrag, weil wir Änderungen an diesem Gesetz nicht machen können, da dieses Gesetz einen anderen Charakter hat, abgesehen davon, daß an den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses kein Buchstabe geändert werden darf. Der Resolutionsantrag besagt, daß die Unterrichtsverwaltung aufgefordert wird, sobald als möglich eine Gesetzesvorlage uns auf den Tisch des Hauses zu legen, nach welcher der obligate Unterricht in der èechischen Sprache auch an den oberen Klassen der Volksschulen - das wird die wissenschaftliche Pädagogik feststellen müssen, von welcher Klasse ab - und vor allem an allen Bürgerschulen einzuführen ist. Dies ist notwendig, wenn der Zweck erreicht werden soll, den wir als Sozialdemokraten mit einem derartigen Gesetz verfolgen. Nun bin ich mir selbstverständlich vollstänständig dessen bewußt, daß hier für die Durchführung eines solchen Gesetzes sehr große technische Schwierigkeiten beistehen, freilich nicht die Schwierigkeiten der Gemeindeautonomie, nicht die Schwierigkeit daß hier eine Einschränkung der Gemeindelautonoanie notwendig wäre, die ja sogar wünschenswert ist dort, wo es sich um das kulturpolitische Interesse handelt. Wir wollen die Gemeindeautonomie nicht in dem Sinne verstanden wissen, daß derjenige, der den größten Misthaufen im, einem Orte hat, darüber entscheiden kann, was die Kinder des betreffenden Ortes lernen sollen oder nicht. Ich meine, die Schwierigkeiten der jetzigen Gesetzgebung bezüglich der Gemeinden erschweren es der staatlichen Unterrichtsverwaltung durchzusetzen, das Èechische als obligaten Lehrgegenstand zu lehren; aber das ist eine technische Schwierigkeit, über die wir nicht bloß technisch, sondern meiner Überzeugung nach auch politisch mit Leichtigkeit hinwegkommen können. Die Schwierigkeiten liegen vor allem darin, daß wir tatsächlich zu wenig geeignete Lehrer haben, daß wir auf eine solche plötzliche Einführung des Unterrichtes an den tausenden und abertausenden Volksund Bürgerschulen dieses Staates selbstverständlich nicht eingerichtet sind. Es müßte natürlich eine Übergangszeit geschaffen werden.

Aber, meine Herren, ich verhehle es auch nicht, daß ich inbezug auf die Frage des geeigneten Lehrers für die èechische Sprache gegenüber der Auffassung meines Vorredners auf einen vollständig entgegengesetzten Standpunkt stehe. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, die Schulen seien in erster Linie wegen der Lehrer da, dann kann man zu denn Standpunkt kommen, daß man sagen müßte, der geeignetste Lehrer für die èechische Sprache müßte unter allen Umständern ein Deutscher sein. Wenn man sich aber auf den Standpunkt stellt, daß es sich um die Erlernung der Sprache handelt, so meine ich, daß ein vernünftiger Vertreter der èechischen Nation in Konsequenz dieser Auffassung gar nichts dagegen haben dürfte, daß zur Erlernung der deutschen Sprache an einer èechischen Schule unter Umständen der deutsche Lehrer die bessere Eignung und Voraussetzung bietet, als der èechische, und selbstverständlich auch umgekehrt. Ich muß sagen, ich befürchte eine Èechisierung des deutschen Schulwesens aus der Notwendigkeit heraus, daß für die Beibringung der èechischen Sprache unter Umständen unter sonst gleichen Verhältnissen ein èechischer Lehrer geeigneter ist, nicht im geringsten. (Sen. Knesch: O ja, das ist zu befürchten! Ein deutsches Kind gehört dem deutschen Lehrer, keinem anderen!) Das ist pädagogisch betrachtet natürlich eine Phraseologie. (Sen. Dr. Naegle: Das ist eine sehr wichtige Sache!) Das ist Sache der grundsätzlichen Anschauung. Wer auf dem Standpunkt des Zieles stecht, muß auch auf dem Standpunkt des Mittels stehen und diese unsere Auffassung, daß der beste Lehrer der Lehrer ist, der die Sprache am besten beherrscht, aber der auch das Geistes und Gemütsleben der betreffenden Nation am besten kennt, diese Auffassung deckt sich ganz mit der pädagogischen und sie ist eine Auffassung, die sich, wie ich schon gesagt habe, nicht beschränkt auf die selbstverständliche pädagogische Forderung, daß unter Umständen auch ein èechischer Lehrer der èechischen Sprache an deutschen Schulen lehren soll, sondern, verlangt, daß auch deutsche Lehrer an den èechischen Schulen die deutsche Sprache lehren sollen. Unter dieser pädagogischen Voraussetzung kann die Sache natürlich nicht mehr strittig sein. So wie Herr Kollege Dr. Naegle bei der praktischen Behandlung des Sprachunterrichtes mit Recht darauf hingewiesen hat, man möge nicht die Sprache nicht lehren - es handelt sich weniger um eine sprachliche Fertigkeit, als um eine staatsbürgerliche Fertigkeit - auf dem Wege der grammatischen Behandlung, sondern sie möglichst praktisch behandeln, so gehört es mit zu den praktischen Erfordernissen, auch den Lehrer möglichst praktisch auszusuchen.

Wenn ich schon davon spreche, so gestatte ich nur als Pädagoge eine Bemerkung zu machen. Es kann natürlich die èechische Sprache an den deutschen Mittelschulen nicht so gelehrt werden, wie man lateinisch oder griechisch lehrt. Das ist selbstverständlich. Das Griechische wird ja via facti abgeschafft, wir haben fast keine humanistischen Gymnasien mehr, ich will nicht darüber sprechen, ob das zu bedauern ist oder nicht, ich beschränke mich auf das Lateinisehe. Es handelt sich bei diesem um die Beibringung der Kenntnis nicht einer Sprache, sondern eines gewissen formalen logischen Denkens, das unersetzlich schien und viehleicht auch unersetzlich ist. Wir haben nichts gleichartiges, das der logischen Schärfe diese Sprache entsprächen. Aber bei den modernen Fremdsprachen handelt es sich um etwas ganz anderes. Jahrzehnte lang sind leider bei uns diese fremden Sprachen ebenso behandelt worden, wie die lateinische Sprache. Infolgedessen hat man an den Mittelschulen englisch und französisch nicht gelernt. (Sen. Dr. Hilgenreiner: Èechisch auch nicht!) Und èechisch auch nicht; und wenn ich mir vorstelle, daß es bei der èechischen Sprache, bei der es sich um Wichtigeres handelt, als bei der französischen, ebenso betrieben werden soll, dann ist das Mißverhältnis zwischen der aufgewendeten Mühe und dem Effekt so groß, daß man sich vom Standpunkt der Ökonomie auf das Energischeste dagegen aussprechen müßte. Es besteht heute die Unterrichtsstunde aus 50 Minuten. Wenn wir eine durchschnittliche Zahl von 30 Schülern in den Klassen annehmen, so kann selbst der beste und technisch geschickteste Pädagoge jeden Schüler in der Klasse höchstens für eine und eine halbe Minute in die Lage versetzen, den persönlichen Kontakt inbezug auf diese Sprache mit dem Lehrer aufrecht zu erhalten. Es ist klar, daß man auf diesem Wege nichts beibringen kann. Es ist daher eine alte Forderung der Pädagogen- und Philologenkreise, es mögen moderne Sprachen statt klassenmäßig in kleinen Gruppen gelehrt werden. Es ist kein Zweifel, daß auch bei kleinen Gruppen auch bei einer geringeren Stundenzahl im Jahre dasselbe beigebracht werden könnte, als es heute der Fall ist wo sehr viele von denen, die fünf, sechs oder sieben Jahre èechisch gelernt haben am Schlusse erst genötigt sind, èechisch privat zu lernen, weil sie eis auf diese Weise nicht erlernen konnten. Ich möchte bei dieser Gelegenheit diese Forderung bezüglich der Durchführungsverordnung und bezüglich der Behandlung der Sprächen überhaupt in denn Schulreformgesetzentwurf, der uns wohl recht bald, im Herbst schon, beschäftigen wird, den verantwortlichen Stellen nahelegen.

Ich will bezüglich des Gesetzes den Standpunkt unserer Partei dahin präzisieren, daß wir aus praktischen und sozialen Gründen uns mit dem Gesetz einverstanden erklären und durch unsere Resolution seine Erweiterung auf die Volks- und Bürgerschulen wünschen. Ich kann aber auch nicht verschweigen, daß wir als Sozialdemokraten auch noch ein über dieses praktische und soziale Moment weit hinausgehendes Motiv haben. Wir wünschen nichts sehnlicher, als eine Annäherung der Nationen, und wenn es eine Weg für ein gegenseitiges Verständnis der Nationen gibt, das die Voraussetzung werden kann für die Besserung der Beziehungen der Völker, auch auf dem Boden dieses Staates, so ist es die Kenntnis von deren Sprache als dem Ausdruck des geistigen Lebens. Was für die Deutschen mit Bezug auf das Èechische gilt, gilt für die Èechen und die anderen Nationen mit Bezug auf das Deutsche. Viele der Mißverständnisse und vieles von dem, was man vom Standpunkte der Völkerversöhnung bedauern muß, geht vielfach neben anderen politischen Umständen zurück auf das Nichtkennen der anderen Nation. Jene Auffassung, die mit den Ewigkeitsbegriff der Nationen, mit deren unveränderlicher Seele operiert, ist eine Anschauung, der wir vom Standpunkt der Wissenschaft nicht zustimmen können. Vieles von dem, was auf den Charakter der Nationen zurückgeführt wird, ist auf die historische Situation, zurückzuführen, in der diese oder jene Äußerung einer Nation zum Ausdrucke kommt. Nur so ist historisch zu erklären, daß das Merkmal des Chauvinismus bei der einen oder der anderen Nation zu verschiedenen Zeiten vorkommt. Ich meine, wenn wir von diesem Begriff der Unveränderlichkeit des Charakters und der Unversöhnlichkeit, die in der wissenschaftlichen Analyse des Nationalcharakters nicht begründet ist, ausgingen, würden wir das wichtige und notwendige Geschäft der Annäherung der Nationen in der ganzen Welt und auch in unserem Staate vernachlässigen.