Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 168. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v pátek dne 8. èervna 1923.
1. Øeè sen. dr Naegle (viz str. 1503 protokolu):
Hohes Haus! Der vorliegene Gesetzentwurf bezweckt die Regelung des Unterrichtes in der Staatssprache, sowie in den Sprachen der nationalen Minderheiten an Mittelschulen und Lehrerbilungsanstallten. Der Kernpunkt des Gesetzes gipfelt in den beiden Bestimmungen, daß die sogenannte Staatssprache an allen genannten Schulen obligater Gegenstand sein muß, die sogenannten Minderheitssprachen obligat oder unobligat gelehrt werden können. Der Minister für Schulwesen und Volkskultur hat schließlich festzusetzen, an welchen Schulen und in welcher Art der Verpflichtung, ob obligat oder unobligat, eine Minderheitssprache zu lehren ist. Der Umstand, daß eine der Minderheitssprachen an den Schulen der betreffenden Nationalität selbstverständlich die Unterrichtssprache selbst ist, wird durch das vorliegende Gesetz nicht berührt.
Zunächst ist breizeichnend und muß in die Augen fallen der Unterschied, welcher zwischen der sogenanntten Staatssprache und den sogenannten Minderheitssprachen gemacht wird. Die Staatssprache muß als obligater Gegenstand an sämtlichen Mittelschulen des Staates gelehrt werden, eine der Minderheitssprachen kann gelehrt werden, obligat oder unobligat. Ohne Zweifel ist diese Differenzierung geeignet, bei den genannten Minderheitsnationen gerechte so Bedenken wachzurufen und fordern der betreffs der Erlernung der Staatssprache auszuübende Zwang die Opposition in deutschen Kreissen geradezu heraus. Übrigens fällt es auf - und ich kann es nicht unterlassen, darüber eine Bemerkung zu machen - daß im Geselbzenkwurfe immer nur von der Staatssprache die Rede ist und der in früheren einschlägigen Gesetzen als offiziell verkündete Terminas >èechoslovakische Sprache< offenbar albsichtlich vermieden wind. Es hat zwar lange gedauert, aber es scheint allmählich auch in den offiziellen Regierungskreisen infolge der ablehnenden Stellungnahme selbst der slawischen Philologen die richtige Auffatsrsung zu dämmern, daß es eine èechoslovakische Sprache gar nicht gibt, ebensowenig wie es eine èechoslovakische Nation gibt. Doch ich will mich über diese hier schon öfters behandelte Frage heute nicht weiter verbreiten.
Was nun den betreffs Erlernung der èechischen Sprache auf uns Deutsche auszuübenden Zwang anlangt, so ist wohl nicht anzunehmen, daß für die Autoren des vorliegenden Geisetzes dem wohl am wenigsten deutsche Fachkreise Pate gestanden, bei der Abfassung der betreffenden Paragraphen in erster Linie etwa die Wahrung und Geltendmachung deutscher Interessen maßgerbend gewesen wäre. Nein, der Wortlaut des § 1 zeigt deutlich, daß er nichts anderes ist, als der Ausfluß des despotischen Machtbewußtseins, von dem in diesem Staat der herrschende Volksstamm, der eigentlich, wenn man gerechterweise die Slovaken abrerchnert, geradesogut eine nationale Minderheit ist, wie die anderen, da er keineswegs die Mehrheit bildet, sich überall und jederzeit erfüllIt zeigst. Denn je mehr hier in den Sudetenländern die rassenbiologischen Unterschiedsmerkmale zwischen den einzelnen Völkern im Laufe der Jahrdnunderte abgenommen haben, desto mehr ist die Vershüedenheit der Sprache als wesentliches Unterscheidungsmerkmal in den Vordergrund gerückt, und destomehr hat sich, insbesondere seit Errichtung des neuen Staates die Herrschaft des einen Volksstammes über den andern in einem fanatischen Zwange zur Erlernung und zum Gebrauch der anderen Sprache, der sogenannten Staatssprache ausgewachsen und verdichtet. Ich brauche zum Erweise dessen bloß an das famose Sprachengesetz vom 29. Feber 1920 zu erinnern, dessen § 1 lautet: >Die ?echoslovakische Sprache< - die es, nebenbei bemerkt, gar nicht gibt - >ist die staatliche, offizielle Sprache der Republik<, obwohl indem berüchtigten Memoire III, das der Friedenskonferenz vorgelegen hat, verstprochen war, die deutsche Sprache würde die zweite Landessprache werden. Wohl verspricht § 8 des Sprachengesetzes, daß die staatliche Vollzugsgewalt eine Durchführungsverordnung zu erlassen habe, die Vorschriften enthälten soll, was vorzukehren ist zur Erleichterung des amtlichen Verkehrs mit Parteien, die der èechischen Sprache nicht kundig sind, sowie zum Schultze solcher Parteien vor rechtlichen Nachteilen die ihnen aus der Unkenntnis der Sprache erwachsen könnten. Seitdem dieser Paragraph in die Gesetzessammlung dieses Staates aufgenommen wurde, sind 31/2 Jahre verflossen und noch immer ist die versprochene pflichtgemäße Durchführungsverordnung zum Sprachengesetz nicht erschienen; immer noch brüten, wie vor kurizem auf meine Anfrage in der Obmännerkonferenz der Herr Minister Dr. ©rámek versicherte, die einzelnen Minister oder gamze Ministerien über dem schwer auszubrütenden Sprachenei. Die Folge ist, daß die der sogenannten Staatssprache nicht mächtigen Bürger und Steuerzahler nicht bloß den ihnen ihre natürlichen Rechte absprechenden Paragraphen des famosen Sprachengesetzes, sondern noch mehr der fanatischen Willkür untergeordneter Beamter ausgeliefert siend. Ich brauche nur daran erinnern, daß neulich dem Rechtsvertreter des angeklagten Abgeordneten Dr. Baeran, dem Advokaten und Abgeordneten Dr. Radda, die Verteidingung seines Klienten in deutscher Sprache vor dem Gerichtshofe verwehrt wurde, was für dem Angeklagten ungeheuere Rechtsverletzung und Rechtsverkürzung bedeutete. Oder ist es nicht ein. Skandal wenn Revisionsbeamte auf der Eisenbahn, wie neulich Herr Sen. Hartl sich in einer Interpellation beschweren mußte, sich erdreisten, uns nicht deutsch, obwohl sie der deutschen Sprache vollkommem mächtig sind, sondern französisch anzureden? Die Antwort, die der Herr Minister auf unsere Interpellation gab, war nichts weniger als befriedigend, sie war vielmehr sehr geschraubt und verklausuliert. Mir selbst ist es auf der hiesigen Steueradministration II, Prag-Neustadt, schon zweimal vorgekommen, daß der betreffende Beamte sich weigerte, deutsch mit mir zu reden, obwohl ich ihn höflichst darum bat,wegen meiner Unkenntnis der èechischen Sprache, und obwohl er selbst, wie sich nachträglich nach lntervention enes höheren Beamten herausstellte, deutsch ganz gut beherrschte. Dabei war ich zu der betreffenden Besprechung noch ausdrücklich zitiert worden. Und als ich den damaligen Finanzminister Novák ersuchte, dafür zu sorgen, daß seine Beamten wenigstens den Takt und Anstand wahren, wie es in gebildeten Kreisen Sitte und Gelbrauch ist, hat er seich geweigert. So sehen die Finanzminister in der Èechoslovakischen Republik aus. Für sie sind die deutschen Steuerzahler bloß Melkkühe, die nur Pflichten, aber keine Rechte halben. Vor kurzem wurde in dem Amtsräumen der theologischen Fakultät ein Telephon gelegt.
Als ich in meiner Eigenschaft als Prodekan der Fakultät den betreffenden Monteur etwas fragte, hat er mir barsch und brüsk geantwortet, wir seien in der Èechoslovakischen Republik. Soweit also haben wir es glücklich in dieser Republik gebracht, daß Funktionäre der Universität sich von, untergeordneten Staatsangestellten, die sich als vollwertige Vertreter der Staatssprache und der scheinbaren Staatsinteressen fühlen, wie Schulbuben behandeln lassen müssen. Den Vogel abgeschossen hat aber ohne Zweifel ein gewisser Josef ©kaloud, ein würdiger Genosse des Herrn Primators von Groß-Prag Dr. Baxa. Letzterer läßt zwar in: Prag außer französisch noch andere, selbst exotische Sprachen gelten nur nicht,das verhaßte Deutsch. Herr Josef ©kaloud jedoch hat nach dem Berichte des >Prager Tagblatt< vom 2. Juni bei einer Prager Gerichtsverhandlung erklärt, er beherrsche wohl die deutsche Sprache, aber in Prag spreche er bloß èechisch oder französisch, da französisch die Diplomatensprache sei. Ich weiß zwar nicht, ob Herr Josef ©kaloud einer jener èechoslovakischen Diplomaten ist, die im Auslande zu bekannt großer Berühmtheit gelangt sind, jedenfalls scheint er es meisterhaft zu verstehen, ähnlich wie sein Vorbild und Meister Dr. Baxa, den Ruf der Hauptstadt Prag als eines allen Ausländern zum fleißigen Besuche empfehlenswerten Kulturzentrums in den Augen der gesamten Kulturwelt zu verbreiten und zu fördern. Herr Josef ©kaloud war nämlich vor Gericht als Zeuge aufgetreten gegen einen deutschen Kaufmann aus Berlin, der im hiesigen Cafe >Julis< auf eine deutsche Frage von. der Kassierin eine abweisende Antwort erhielt und sich dann, abfällig über die èechische Sprache geäußert haben soll. Ich kann mich nicht genug wundern über die Indolenz und Charakterlosigkeit mancher deutscher Kreise, die sich nicht schämen, ihr gutes Geld in solche Lokale und Geschäfte zu tragen, um sich schließlich als unwillkommene Gäste einen Fußtritt versetzen zu lassen.
Aus den angeführten Beispielen, die ich noch ins Unendliche vermehren könnte, geht vor allen eines, hervor, was ich beweisen wollte: Das sämtliche Kreise des èechischen Herrenvolkes, angefangen von den höchsten Trägern der Staatsautorität bis zu den Kellnerinnen und Besuchern der Nachtcafés, es als ihre patriotisch-nationale Aufgabe betrachten, sei es offiziell oder privat, die Deutschen zur Erlernung und zum Gebrauch der èechischen Sprache mit allen Mitteln nötigen und zwingen zu wollen. Und doch hat Präsident Masaryk in einer seiner Botschaften, der dritten, wörtlich Folgendes geschrieben: >Für einen-modernen, für einen demokratischen Staat hat die Sprache hauptsächlich administrative Bedeutung. Wir werden, das Sprachen- und Minoritätsproblem richtig lösen, wenn die Sprachenfrage, nicht wie es in Österreich und Ungarn der Fall war, vor allem eine politische, sondern wenn sie eine administrative Frage wird.< Aber wie himmelweit sind wir ein edier der Èechoslovakei hei der Lösung des Sprachenproblems vor den durch Masaryk gewiesenen gesunden Grundlagen entfernt! Denn die Staatssprache soll den anderen Volksstämmen aufgrund eines nationalchauvinistischen Standpunktes einfach aufgezwungen werden. Es kann deshalb gar keinem Zweifel unterliegen, daß gerade infolge des mit Vorbedacht geübten tendenziösen Zwanges zur Erlernung und zum Gebrauche der èechischen Sprache die Abneigung hiezu auf deutscher Seite nur gewachsen ist und daß infolgedessen weite deutsche Kreise dem vorliegendem Gesetzentwurfe, insofern er von der obligaten Einführung des èechischen Sprachunterrichtes am deutschen Mittelschulen spricht, ablehnend gegenüberstehen.
Andererseits hat es von jeher gegeben und gibt es auch heute noch in der Èechoslovakischer Republik auf deutscher Seite Leute, genug, welche die Erlernung der èeschischen, Sprache durch die deutsche Bevölkerung wünschen und säe direkt zu fördern suchen. Der Professor der èechischen Sprache und Literatur an der deutschen Universität Abg. Dr. Spina hat in seiner trefflichen Rede, die er am 12. Mai drüben im anderen Hause zum, vorliegenden Gesselze gehalten hat, darauf hingewiesen, wie z. B. kein geringerer als Kaiser Josef II. ein sehr lebhaftes Interesse an der èechischen Sprache hatte, so sehr daß er sie selbst eifrig lernte. Der Herausgeber des erster, èechischen Jahrbuches, das im Jahre 1798 erschien, Wenzel Tham, nannte Josef II. einen besonderen und eifrigen. Liebhaber der Sprache des èechischen Volkes. (Sen. Hartl: Dafür werden seine Denkmäler gestürzt!) Darauf werde ich gleich zurückkommen. Und als Kaiser Josef II. im Jahre 1786 nach Prag kamt, besuchte er auch isofort das provisorische èechische Theater, das damals inmitten des Wenzelsplatzes stand. Er bestätigte Errichtung der Lehrkanzel für èechische Sprache und Literatur an der Wiener Universität und gab durch zahlreiche charakteristische Züge seine Vorliebe für die èechische Sprache zu erkennen. So z. B. als er das adelige Erziehungsinstitut in Brünn inspizierte, rief er auf den Bericht, hin, daß die Zöglinge englisch und französisch lernen, aus: >Ja warum lernen Sie den nicht böhmisch? Ich habe doch mehr böhmische als englische und französiche Untertanen!< Es ist deshalb nicht zu verwundern, wenn Josef II. von èechischen zeitgenössischen Schriftstellern geradezu als Wiederhersteller der böhmischen Sprache gepriesen wurde. Und ein neuer Schriftsteller, Dr. Jan Jakubec, jetzt Professor der èechischen Literatur an der hiesigen èechischen Universität, schreibt in seiner im Jahre 1907 zu Leipzig erschienenen Geschichte der èechischen Literatur auf Seite 105 Folgendes: >Die èechische Renaissance hat der nationalistischen Aufklärung, namentlich ihrem stärksten Vertreter Josef II. für die befreienden Taten und starkem Anregungen viel zu danken. Josef II. erhob den gemeinen. Mann, auf den jetzt der neue Staat gegründet werden sollte, den eigentlichen Trägel des èechischen Volkstums, zu seiner menschlichen Würde und erweckte in ihm die Fähigkeit eines höheren Lebens, indem er für seine Bildung und seinen Wohlstand sorgte,< So schrieb Jakubec im Jahre 1907, der jetzt noch Professor an der èechischen Universität ist. Und diesem Wiederhersteller der èechischen Sprache, diesem selben Josef II. dem, wie Professor Jakubec sagt, die èechische Literatur, das èechische Volk viel zu danken haben, hat dieses selbe èechische Volk, das in Wiederauflebung des alten fanatischen hussitischen Geistes wieder einmal ein Volk vorn Denkmalstürzern geworden ist, in wahrhaft generöser Weise seit dein Jahre 1918 wiederhollt und fast täglich diesen Dank durch offene oder versteckte Entweihung der Josefsdenkmäler in einer Weise abgestattet, die für diesen Staat für alle Zeit eine Kulturschande sein und bleiben wird. (Sehr richtig!)
Abg. Dr. Spina bat in seiner bereits erwähnten Rede eingehend die. Auffassung der deutschen Kreise vor und nach dem Umsturze über das Problem des Èechischlernens seitens das Deutschen behandelt. Ich will nicht bereits Gesagtes hier ausführlich wiederholen, sondern bloß noch darauf hinweisen, wie auch schon vor dem Umsturze deutsch-böhmische Politiker, wie z. B. Dr. Eppinger, Dr. Titte, Pacher usw., darunter also auch Männer, die zu den sogenannten damaligen Deutschradikalen zu zählen sind, für die obligate Einführung des Unterrichtes der èechischen Sprache an den deutschen Mittelschulen eingetreten waren; wie im Jahre 1908 sowohl der mährische Landesschulrat, wie der schlesische Land6ag sich für den èechischen Sprachunterricht an sämtlichen, deutschem Mittelschulen erklärt haben. Im Jahre 1912 entschied sich auch der böhmische Landesschulrat für den obligaten Èechischunterricht an den Mittelschulen, nachdem im Jahre 1910 der deutsche Volksrat für Böhmen dies warm empfohlen hatte.
Es ist selbstverständlich, daß die Gründe, die schon vor dem Umsturze in den weitesten, Kreisen. des deutschen. Volkes hierzulande für die Erlernung und Einführung des Unterrichtes der èechischen Sprache geltend gemacht wurden, heute unter den wesentlich geänderten Verhältnissen noch schwerwiegender sind und in noch höheren Maße für uns entscheidend sein müssen. Es sind dies Gründe politischer, wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und nicht zum wenigsten wissenschaftlicher Natur. Ich brauche mich hier unter Wissenden nicht weiter hierüber zu verbreiten und werde angesichts dieser maßgebenden Gründe für das Gesetz stimmen, so unsympathisch der im § 1 für die Einführung des Unterrichtes in der Staatssprache zur Anwendung kommende Zwang für uns Deutsche auch sein muß. Wäre dieser Staat in Wahrheit eine demokratische Republik, was er nach § 2 der Verfassung sein will und sein soll, und nicht vielmehr eine Zwangsanstalt für erst noch zu bändigende Minderheitsvölker, die eigentlich die Slowaken eingerechnet, die Majorität des Staates bilden, dann hätte es, wie so oft schon, in des vorliegenden Frage nicht zur Ausübung eines Zwanges, der sicherlich nicht von edlen und idealen Motiven ausgeht, nicht zur vorgeschlagenen imperativen Einführung des èechischenSprachunterrichtes kommen dürfen. Wären Sie, meine Herren von der èechischen Seite, wirkliche Demokraten, dann hätten Sie uns Deutschen schon längst die volle kulturelle Autonomie bewilligt und der èechische Sprachunterricht wäre an unseren deutschen Mittelschulen schon längst von uns selbst eingeführt worden, wofür die bisherige Behandlung der Frage in deutschen Kreisen die beste Gewähr bietet. Wie sagt doch wieder Präsident Dr. Masaryk in einer seiner zahlreichen programmatischen Erklärungen? >Auf allen Gebieten müssen die demokratischen Forderungen geltend gemacht werden. Es wäre irrig anzunehmen, daß wir nur den Brotdemokratismus anstreben. Wir müssen die Gleichheit und Brüderlichkeit überall suchen. Im Gesetz, in der Religion; in der Moral und dem ganzen Geistesleben.< Und wenn Dr. Masaryk emphatisch ausruft: >Wirklicher, bewußter Demokrat sein, nicht nur auf der Tribüne, sondern in jeder Lage des Lebens, davon sind wir noch sehr weit entfernt!<, so hat er bei dieser Mahnung offensichtlich nicht uns Deutsche, sondern Sie, meine Herren von der èechischen Seite, im Auge. Und so haben Sie sich und hat sich die Regierung bei der Ausarbeitung und Einbringung dieses Gesetzes nicht als Demokraten im Sinne Masaryks bewährt. Sie haben die von Masaryk verlangte Demokratie, Freiheit und Brüderlichkeit auch hier wieder verletzt, indem Sie den Unterricht in den Sprachen der nationalen Minderheiten im § 2 des Gesetzes nicht unbedingt obligat, sondern obligat oder unebligat erteilt werden lassen. Ich darf darauf hinweisen, daß seinerzeit die èechische Realistenpartei den obligaten deutschen Unterricht an den èechischen Mittelschulen verlangt bat. In diesen Zusammenhang fiel auch das in letzter Zeit viel mißbrauchte Wort Masaryks: >Mit der deutschen Sprache gegen die deutsche Sprache.< In èechischen nationalistischen Kreisen hat man sich damals, wie heute, auf das Schärfste gegen die Einführung des Deutschen an den èechischen Mittelschulen ausgesprochen und auf die- sen Widerspruch ist es jedenfalls zurückzuführen, daß der deutsche Sprachunterricht an den èechischen Mittelschulen nicht obligat erteilt werden soll. Es ist dies wohl, an sich eine Sache, die sich die Èechen in ihren Schulen selbst ordnen mögen, und ich habe keineswegs die Absicht, die Annahme des Gesetzes von einem Junktim in dieser Beziehung abhängig zu machen, obwohl ich im Kulturausschuß einen auf Einführung des obrligaten Unterricht in einer der sogenannten Minderheitssprachen an den Mittel- schulen seitens der Vertreter der deutschen Sozialdemokraten gestellten Antrag unterstützt habe.
Schwere Bedenken sind auf deutscher Seite auch erhoben worden, es könnte der èechische Unterricht an unseren deutschen Mittelschulen zu einer etwaigen Èechisierung des deutschen Schulwesens und der deutschen Jugend beitragen. Nun, die Entnationalisierung unserer deutschen Jugend durch Aneignung der èechischen Sprache fürchte ich wahrhaftig nicht; dagegen ist unsere deutsche Jugend durch ihr gesundes völkisches Empfinden hinlänglich gefeit. Und uni einer Èechisierung des deutschen Schulwesens durch den èechischen Sprachunterricht, beziehungsweise im Zusammenhang damit vorzubeugen habe ich mir erlaubt, zugleich mit den übrigen Vertretern der deutsch-bürgerlichen Parteien im Kulturausschuß 3 Resolutionen einzubringen. Die erste Resolution, welche dahin. zielt, daß die Regierung vor Erlaß der Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz auch deutsehe Fachmänner zu Rate ziehen soll, fand im Kulturausschuß allgemeine Zustimmung und wurde vom Herrn Referenten in seinen Bericht aufgenommen. Dagegen wurden die beiden anderen Resolutionen im Kulturauschuß abgelehnt und werden hiemit im Plenum des hohen Hauses vom neuen eingebracht. Sie lauten: >Der Senat wünscht, daß der Unterricht aus der èechischen Sprache an den deutschen Mittelschulen bloß von geeigneten Lehrkräften der deutschen Nationalität, erteilt werde<, und zweitens, >daß die zum Unterricht der èechischen Sprache in Verwendung kommenden Lehrbücher nichts enthalten dürfen, was das nationale Gefühl einer der Minderheitsnationen verlatzen könnte<.