Wenn wir die Entwicklung der Währungsverhältnisse im Kriege und besonders nach dem Kriege überblicken, so werden wir ganz gewiß fehlgehen, wenn wir sagen würden, daß der Sturz der österreichischen oder deutschen Währung ausschließlich durch Spekulation hervorgerufen worden ist. Es sind sicher andere bedeutsame Umstände, Tiber die sich heute zu verbreiten wohl kaum Gelegenheit und Matz ist, die auf dieses Entwicklung hervorragenden Einfluß genommen haben. Aber es ist ebenso sicher und ebenso richtig, daß es Zeiten gegeben hat, in denen die Spekulation auf die Entwicklung der Währung einen ganz hervorragenden und bedeutenden Einfluß genommen hat, sei es einen Einfluß-in positiver oder negativer Weise, in der Richtung des Fallens,oder des Steigens der betreffenden Währung. Und es ist ebenso ganz sicher richtig, daß das gewollte Steigen oder Fallen einer Währung besonders für die wirtschaftlich schwachen Teile der Bevölkerung von den schlimmsten Folgen begleitet ist, Wenn wir die Währungspolitik in den verschiedenen Ländern betrachten, so finden wir zwei Kategorien von Ländern. Die eine Kategorie sind jene, in welchen - ich will nicht sagen infolge welcher Ursachen - die Währung ununterbrochen gefallen ist; zu dieser Kategorie gehören Deutschland, Österreich, Rußland und andere Länder. Dort sehen wir, daß die Verschiebungen in den Eigentumsverhältnissen, die durch die Währung hervorgerufen wurden, ausschließlich auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und auf Kosten des niederen Mittelstandes erfolgt sind Diese Klassen der Bevölkerung haben die Kosten dieser Währungsänderungen tragen müssen. Wenn wir uns nun die Länder anschauen, in denen die Währung gestiegen ist, so finden wir genau dasselbe Resultat. In diesen Ländern, in England, in der Èechoslovakei und etwa auch in der Schweiz, hatte umgekehrt wieder das Steigen der Währung eine ungeheuere Arbeitslosigkeit, eine Wirtschaftskrise, Massenelend zur Folge. Wir finden also, daß das Resultat für die arbeitende Bevölkerung ganz dasselbe ist, ob die Krone steigt oder ob sie fällt. Um dies auf unsere Verhältnisse zu reduzieren. Die Kosten des Steigens und Fallens unserer Krone trägt die arbeitende Bevölkerung und trägt der Mittelstand. Und wer hat nun einen Gewinn davon? Wenn Sie wieder alle diese Länder betrachten, so sind es zwei Kategorien von Staatsbürgern, die einen Gewinn davontragen: Einerseits hat bei fallender Währung die Industrie unter Ausnützung der Zeit, in der sich das Fallen der betreffenden Währung noch nicht den Preisen angleicht, ungeheuere Gewinne gemacht, sowohl in Deutschland wie in Österreich, und auf der anderen Seite sehen wir, daß auch in jenen Ländern, in denen die Valuta gestiegen ist, es wieder die kapitalistischen Kreise, hauptsächlich die Bankkreise sind, welche aus dem Steigen der Währung wiederum ungeheuere Gewinne gezogen haben. Ich brauche nicht weit zu gehen, wir können uns ja hier an die Beispiele im eigenen Lande erinnern. Ganz genau so haben wieder in Ländern mit fallender Währung die Banken und die Industriellen ungeheuere Gewinne gemacht. Wir sehen also, daß, mag die Währung steigen oder fallen, immer eine Kategorie, eine Klasse von Menschen davon den Gewinn, eine andere Klasse von Menschen den Schaden und Nachteil hat. Wir wissen sehr gut, daß das nicht durch den bösen Willen einzelner Menschen hervorgerufen ist, sondern daß dies in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung fest begründet ist, daß das Gesetze der kapitalistischen Wirtschaftsordnung sind, deren Beseitigung wir anstreben.

Nun müsste man daraus logisch folgen, daß auch ein Gesetz zum Schutze der Währung für uns keinen Zweck und Sinn habe. Es gibt aber, ich möchte sagen, einen Grenzfall, der für die arbeitenden Klassen von besonders großer Bedeutung ist, und das ist der jähe Wechsel der Währung, der jähe Umschlag, das jähe Steigen und Fallen der Währung. Denn in den Zeiten des jähen Fallens und Steigens der Währung ist das Elend der arbeitenden Klassen am größten. In diesen Zeiten, in denen, wie in unserem Lande, bei dem raschen unvermittelten Steigen unserer Krone im Jahre 1922 und Ende 1921, die Währung jäh steigt, sind die Folgen davon mangelnde Aufträge, mangelnde Konkurrenzfähigkeit der Industrie, Krise. Arbeitslosigkeit, Elend. Ganz genau dasselbe 'sehen wir in jenen Ländern, in denen die Währung unvermittelt rasch fällt, wie dies in Deutschland in diesen Tagen wieder zu beobachten ist. Die Mark ist ungeheuer gefallen und ist heute kaum mehr den dritten oder vierten Teil dessen wert, was sie noch vor drei Wochen wert war. Die Folge davon ist, daß in Deutschland die Löhne der Entwertung der Mark nicht nachkommen können und die weitere Folge daraus: vermehrtes Elend der arbeitenden Massen.

Das ist nun der Grund, warum wir einem Gesetze mit der Tendenz des vorliegenden unsere Zustimmung nicht versagen können. Dieses Gesetz so h den Zweck haben - ob es ihn erreicht, bleibe vorläufig dahingestellt, aber wir sehen wenigstens den guten Willen- solchen unvermittelten Änderungen in den Währungsverhältnissen Einhalt zu tun, soweit Strafgesetze überhaupt hiezu imstande sind. Es wird sich niemand der Täuschung hingeben, daß dieses Gesetz für sich allein imstande ist, unvermittelten Währungsänderungen Einhalt zu tun. Dazu sind noch ganz andere wirtschaftliche Verhältnisse nötig; das sind Fragen des Außenhandels, Fragen der Zahlungsmittel, Fragen der Handelsbilanz, der Zahlungsbilanz, kurz unzählige andere Fragen sind da mit maßgebend, und ich glaube, daß wenn sich einmal der Spekulation Gelegenheit bieten würde, durch energisches. Eingreifen an einer Änderung der Valuta in unserem Lande viel zu verdienen, sie sich wahr- scheinlich durch dieses Gesetz auch nicht davon abhalten lassen wird. Wir wissen ja alle, daß der Anreiz zum Geldverdienen, der Anreiz, rasch reich zu werden, sich über sirafrechtliche Androhungen leicht hinwegsetzt. Wenn das nicht der Fall wäre, wären wir längst eine ganze Anzahl von Verbrechen los. Aber immerhin müssen wir es begrüßen, wenn der Versuch gemacht wird, dem Beginnen, eine solche Währungsänderung nach oben oder unten rasch herbeizuführen, mit Strafbestimmungen begegnen zu wollen, und darum haben wir uns im allgemeinen für dieses Gesetz ausgesprochen und sprechen uns auch heute im allgemeinen dafür aus, trotz allen großen-Mängeln, welche dem Gesetze anhaften, und ich werde da insbesondere noch auf eine Bestimmung zurückkommen, deren Beseitigung wir sehr gerne gesehen hätten. Ich verweise nur darauf, daß im Motivenbericht hervorgehoben ist - was aus dem Gesetze nicht mit voller Klarheit hervorgeht - daß unter den verbotenen Geschäften nicht nur die Devisenspekulation a la baisse, sondern auch a la hausse gemeint ist, und ich konstatiere, daß dies die einstimmige Meinung der Vertreter der Regierung, der Berichterstatter und des ganzen. Ausschußes war. Ich begrüße es, daß im Gesetze über unseren Antrag einige Änderungen vorgenommen wurden, welche uns die Zustimmung zu dem Gesetze wesentlich erleichtert haben. Vor allem ist es die-neue Bestimmung des § 14, welche Angestellte vor der Verfolgung wegen dieses Gesetzes schützt. Nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf wurde derjenige Angestellte, der, den Auftrag seines Chefs ausführend, dieses Gesetz übertritt, strafrechtlich verfolgt. Durch die Bestimmung des § 14 ist diese Möglichkeit beseitigt, weil ja die Existenz des Betreffenden davon abhängt, weil er ja nur das Werkzeug ist und seine Stellung verlieren könnte, wenn er dem Aufrage seines Dienstgebers nicht nachkommt, weil er sich also in einer Zwangslage befindet.

Ebenso ist über unseren Antrag die Bestimmung in das Gesetz aufgenommen worden, daß dort, wo neben den Freiheitsstrafen auch Geldstrafen auferlegt werden, diese nach den Vermögensverhältnissen bemessen werden, damit der Unbemittelte nicht unter die gleiche Strafhöhe oder gar unter eine höhere Geldstrafe fällt, die er ja unter Umständen bei Uneinbringlichkeit mit Arrest absitzen muß, als der Bemittelte, Wir begrüßen es also, daß wenigstens in einigen, wenn auch nur wenigen Punkten unseren Anträgen stattgegeben wurde.

Aber, meine Herren, eine uns allen sehr schmerzliche Bestimmung ist in dem Gesetze geblieben, auf die auch mein Herr Vorredner bereits verwiesen hat, und das ist die Bestimmung des § 15, welcher dem Finanzministerium die Antragstellung auf Verfolgung nach diesem Gesetze vorbehält, soweit es sich um Vergehen oder Übertretungen handelt. Im ursprüngslichen Entwurf war dieser Vorbehalt für das Finanzministerium auch bei Verbrechen vorgesehen. Wir haben gegen diese Bestimmung angekämpft und man ist uns insoweit entgegengekommen, als man wenigstens die Verbrechen hier ausgeschaltet hat. Praktisch hat das ja keine große Bedeutung. Denn daß jemand in der Absicht die èechoslovakische Währung zu schädigen, Spekulation betreibt, ist praktisch ausgeschlossen. Infolgedessen wird der Fall, daß jemand wegen Verbrechens nach diesem Gesetze verfolgt wird, in der Praxis kaum jemals vorkommen, wenn dem Gesetze nicht Gewalt angetan wird. Es blieb aber trotz unserem Widerspruch die Bestimmung bestehen, daß das Finanzministerium allein oder das von ihm bestellte Amt den Antrag wegen Verfolgung eines Vergehens oder einer Übertretung nach diesem Gesetze stellen kann. Nun wird immer gesagt - und auch der Berichterstatter hat diese Bestimmung derart begründet - daß das Finanzministerium allein fachlich hefähigt sei zu beurteilen, ob eine Übertretung oder ein Vergehen nach diesem Gesetze vorliegt oder nicht. Wenn Sie diesen Gedanken weiterspinnen und etwa den Versuch machen, die fachliche Befähigung eines Ministeriums als ausschlaggebend für die Frage anzusehen, ob jemand verfolgt werden kann oder nicht, dann müssten Sie eigentlich dazu gelangen, daß nur das Eisenbahnministerium Anträge wegen Beschädigung vom Telegrafen und Eisenbahnen stellen kann, daß nur das Postministerium Verbrechen verfolgen kann, wenn sie sich gegen Einrichtungen der Post richten, daß nur das Ministerium für Volkskultur, dem ja unter anderem auch die Kultusangelegenheiten unterstehen, Religionsdelikte verfolgen kann, kurz, daß die strafbaren Handlungen au die einzelnen Ministerien aufgeteilt werden. Es liegt darin ein logischer Fehler, wenn Sie sagen, daß die fachliche Befähigung dafür ausschlaggebend ist, um dem Finanzministerium dieses ungeheuere Recht einzuräumen.

Meine Herren, ich halte dafür, daß die Bestimmung, daß eine Administrativbehörde allein das Recht haben soll, Strafanträge zu stellen, ein so ungeheuerer Eingriff in unsere gesamte Strafrechtspflege ist, daß Sie sich doch noch überlegen sollten, ob Sie das noch mitmachen können oder nicht. Ich will heute und hier gar nicht von den Bedenken sprechen, die wir sonst haben, von den Bedenken nationaler Art. Wir wissen alle, daß das Finanzministerium nahezu seit seinem Bestande, mit kurzen Unterbrechungen, die Domäne einer einzigen Partei war. Ich will heute hier aber von allen diesen anderen Bedenken nicht sprechen sondern nur das grundsätzliche Bedenken anführen, daß ein Eingriff in unser ganzes System der Strafprozeßordnung durch diese Bestimmung geschehen ist, wie wir sie bisher nicht gekannt haben. Bisher war die Verfolgung von stralbaren Handlungen, soweit sie offizioser Natur waren, ausschließlich der Staatsanwaltschaft vorbehalten und diese im Ansehen der Bevölkerung doch hochstehende, über den Parteien stehende Behörde sollte allein das Recht haben, Strafverfolgungen aufzunehmen. Ich bitte Sie, durchbrechen Sie dieses Prinzip nicht! Ich warne Sie davor, dieses wichtige Prinzip, diese Grundlage des Vertrauens der Bevölkerung in die Strafrechtspflege, zu untergraben. Denn das Vertrauen der Bevölkerung ist doch geteilt nach den Parteien, wenn es sich um eine Administrativbehörde handelt, und insbesondere um das Finanzminiasterium, denn für das Finanzministerium verantwortlich ist der Finanzminister, der Finanzminister wird aber bestellt und ausgesucht nach politischen Erwägungen; und geben Sie letzten Endes die Frage, ob eine strafbare Handlung zu verfolgen ist oder nicht, einem nach politischen Erwägungen ausgesuchten Manne in die Hand, so- ist das ungemein gefährlich für uns alle, heute vielleicht mehr für uns, morgen für Sie. Und, worauf Herr Kollege Dr. Spiegel in ganz ausgezeichneter Weise hingewiesen hat, bedenken Sie die Gefahr, daß die Besetzung des Finanzministeriums keine ewige ist - und ich glaube, daß gerade die derzeitige Besetzung des Finanzministeriums keine ewige ist - sondern daß Männer mit vollständig verschiedener wirtschäftlicher Einstellung diesem Ministerium vorstehen können, sodaß in der Zeit des einen Ministers das Gegenteil dessen für strafbar erklärt würde, wie unter dem anderen nachfolgenden Minister. Der Herr Kollege Spiegel hat auf die Gegensätze der Wirtschaftsrichtung, die durch die Namen Ra¹ín und Engli¹ vertreten wird, hingewiesen; das ist kein Geheimnis, und stellen Sie sich einmal vor, was das heißt, die Möglichkeit und das Recht dem einen oder dem anderen in die Hand zu geben, eine Strafverfolgung einzuleiten oder nicht. (Pøedseda Prá¹ek ujímá se pøedsednictví.) Und wenn der Herr Berichterstatter es als eine Milderung bezeichnet hat, daß der Zweck dieser Bestimmung der ist, sich mit den Betreffenden auszugleichen, also das Ablassungsverfahren einzuleiten, so ist das zwar zulässig bei Gefällsübertretungen, bei Handlungen, welche nach den Gefällsstrafgesetz strafbar sind, aber es ist niemals zulässig bei Handlungen, welche nach dem allgemeinen Strafgesetz strafbar sind. Doch hier haben wir kein Gefällsstrafgesetz vor uns, sondern ein allgemeines Strafgesetz. Aber Sie bringen die Prinzipien des Gefällsstrafgesetzes nicht einmal wörtlich, nicht einmal der Tat nach, sondern vielleicht nur der Absicht nach in dieses Gesetz hinein; also es soll sich zwischen der Behörde und dem Schuldigen ein großer Schacher entspinnen. Zahlst du mehr, wirst du nicht bestraft, zahlst du aber weniger, wirst du bestraft. Ist das würdig, ist das noch verträglich, mit der Würde der Justiz, mit dem Ansehen, das eine Behörde haben soll, wenn die Frage, ob eine strafbare Handlung verfolgt und bestraft werden soll oder nicht, davon abhängig gemacht werden soll, ob der Betreffende so und soviel von dem, was von ihm verlangt wird; im Wege eines langwierigen Schachers und Handels bezahlt oder nicht? Die Moral leidet darunter in allerhöchster Weise und deshalb bitte ich Sie, das noch einmal zu erwägen. Wir haben Ihnen den Antrag gestellt, den § 15 zu streichen und es bei der allgemeinen Bestimmung zu lassen. Wir haben diesen Antrag heute wiederholt, daß auch dieses Delikt vom Staatsanwalt, wie auch alle anderen, verfolgt werden soll. Sollten Sie schon auf diesen Antrag nicht eingehen, haben wir den Eventualantrag gestellt, mindestens Vergehen aus dem Machtbereich der Finanzbehörde zu entfernen und die Worte >pøeèiny a< im § 15 zu streichen, so daß schließlich nur Übertretungen übrig blieben. Das wäre noch erträglich, weil Übertretungen, auf die sich das Gesetz bezieht, nur im § 2 vorkommen und weil diese Übertretungen auf Grund von Verordnungen vom Finanzministerium selbst erst statuiert werden. Das wäre schließlich nach erträglich. Aber auch Vergehen der größeren oder geringeren Benevolenz des Finanzministeriums auszuliefern, davor warne ich Sie und ersuche Sie, uns die Zustimmung zu diesem Gesetz erträglich zu machen und zu erleichtern dadurch, daß Sie unseren Antrag, zumindestens den Eventualantrag, den wir gestellt haben, annehmen.

Der Kamp gegen die Devisenspekulaticn wird von uns begrüßt und wir würden wünschen und hoffen, daß dieses Gesetz den Erfolg hätte, daß diese widerwärtige Sorge von Geldverdienen endlich einmal aus dem Bereich dieses Staates verschwindet. (Souhlas na levici.)

3. Øeè. sen. Niessnera:

Hohes Haus! Ich habe im Namen meiner Partei die Erklärung abzugeben, daß wir gegen den Antrag auf Auslieferung des Senators Stark stimmen werden, und ich erlaube mir dies wie folgt zu begründen: Es liegt hier Beleidigung und Gegenbeleidigung vor. Mein Parteikollege Stark hat dem Herrn Statthaltereirat Ganghofner Dreistigkeit vorgeworfen, worauf ihm der Herr Statthaltereirat in einer gewiß für einen hoher staatlichen Beamten ganz unzulässigen Weise das Wort >Frechheit< entgegengeschleudert hat. Die Temperamente sind sehr verschieden. Vielleicht wäre ich und der Herr Berichterstatter daraufhin ruhig geblieben, ein anderes Temperament läßt sich hinreißen. Jedenfalls handelt es sich in dem vorliegenden Falle um Beleidigung und Gegenbeleidigung. Der Herr Senator Stark hat es unterlassen, die ihm zugefügte Beleidigung unter Klage zu stellen, und die Sache wäre, meine ich, mit dieser Beleidigung und Gegenbeleidigung eigentlich ausgetragen gewesen, nachdem von Seite des Herrn Senators Stark eine Klage nicht eingebracht wurde. Aber ich bitte, das ist von untergeordneter Bedeutung. Von wesentlicherer Bedeutung ist die ganze Art des Vorfalles und sind die Ursachen, aus denen heraus er sich zugetragen hät. Im Vorjahre wurde die Verwaltungskommission für die Bezirkskrankenkasse in Plan zusammengestellt und bei dieser Gelegenheit hat der Herr Statthaltereirat Ganghofner bei der Namhaftmachung der Vertreter der Arbeitnehmer sich an die Organisationen der Arbeitgeber gewendet.

Meine Herren, das ist ganz unzulässig und ein für die Arbeitnehmer ungeheuerlicher Vorgang. (Sehr richtig!) Was würden die Herren der bürgerlichen Parteien sagen, wenn ein Bezirkshauptmann bei der Zusammenstellung irgendeiner Kommission wegen Namhaftmachung von Vertretern aus der Gruppe der Arbeitgeber sich an die Organisationen der Arbeiter wenden würde? Das ist doch genau dasselbe. Aber ein solcher Fall wird sich sicherlich nicht ereignen. Das ist eine unerhörte Provokation. Das wäre vor 20 und 30 Jahren, wo unsere Organisationen schwach waren und eine geringere Bedeutung hatten, nicht möglich gewesen, daß sich ein Bezirkshauptmann provokatorisch untersteht, bei der Zusammensetzung einer solchen Körperschaft sich an die Arbeitgeberorganisation zu wenden, damit sie ihm Namen und Personen bei der Zusamensetzung der Verwaltungskommission stellig machen. Das ist direkt eine Beleidigung. Das war im Vorjahre in Plan und hat sich im heurigen Jahre bei der Verwaltungskommission der Bezirkskrankenkassa in Weseritz wiederholt. Gestatten Sie, da hört sich wirklich alles auf, da geht es um ein System, da kann man wirklich schwer ruhig bleiben. Und ich meine, man kann auch eine Erregung begreien, wenn der betreffende parlamentarische Vertreter des Ortes dann zu einen solchen Bezirkhauptmann hinauf geht und ein heftiges Wort sagt. Er handelt da gewiß in Ausübung seines Amtes und es ist begreiflich, wenn er da in energischer Weise die Interessen der Wählerschichten, die ihn in den Senat geschickt haben, vertritt. Das ist doch ein Standpunkt, den auch die anderen Herren. der bürgerlichen Parteien begreifen müsen, daß ein derartiges Vorgehen eine unerhörte Zumutung ist. Wir sind der Anschauung, daß mag man über den Vorfall urteilen wie man will, jedenfalls, die Berechtigung für die Regung gegeben war. Ich glaube schon, daß man in einem solchen Falle dem Senator zugute halten muß, daß er in energischer, vielleicht nicht besonders wählerischer Weise seiner Erregung und seiner und der Arbeiter Empörung Ausdruck gibt. Aus all diesen Gründen werden wir gegen die Auslieferung stimmen. (Potlesk na levici.)

4. Øeè sen. Starka:

Hoher Senat! Ich habe mir das Wort erbeten, um die Sache, um die es sich heute dreht, etwas näher aufzuklären. Der Wortlaut, den Herr Statthaltereirat Ganghofner anführt, ist nicht vollkommen richtig. Ich kann dies durch Zeugen nachweisen und, meine Herren, Sie werden mir Recht geben müssen, daß ich in diesem Falle ein derartiges Vorgehen Platz greifen lassen musste, weil dies Herr Ganghofner nicht nur in den beiden durch meinen Parteigenossen Niessner zitierten Fällen getan hat, sondern auch bei anderen Gelegenheiten unsere Vertrauensmänner in frivoler Weise behandelte. Unsere Vertrauensmänner in Plan trauen sich nicht mehr in irgendeiner Angelegenheit beim Herrn Statthaltereirat vorzusprechen, weil er sie in einer Weise behandelte, daß sie sich das länger nicht mehr gefallen lassen konnten. Im vorliegenden Falle hat sich der Vorfall so abgespielt, daß, als ich dem Herrn Statthaltereirat Ganghofner das Ungehörige seines Vorgehens vorhielt, er sich darauf ausgeredet hat, daß der Kommissär Dr. Stibitz dies veranlaßt hätte. Er schickte inzwischen nach dem Dr. Stibitz: ich habe diesem die ungerechte Vorgangsweise vorgehalten und ihn gefragt, wie erseine. Vorgangsweise gesetzlich begründen könne und ob er eine Begründung dafür überhaupt habe. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. Soukup.) Beide Herren suchten sich in der verschiedensten Weise auszureden, die natürlich für mich nicht stichhältig war. Ich habe dann gesagt; >Herr Statthaltereirat, Sie haben schon des öfteren die Wünsche unserer Organisationen nicht respektiert und in diesem Falle haben Sie unsere Partei in der drei- stesten Weise hintergangen.< Dies war der Wortlaut und kein Wort anders. Daraufhin machte mir Herr Statthaltereirat Ganghofner >Frechheit und freches Benehmen< zum Vorwurf e. Ich bin gesessen und sitzend hat sich das abgespielt. Daraufhin bin ich von meinem Sitze aufgestanden und habe den Herrn Statthaltereirat mit den Worten: >Sie haben jetzt Worte gebraucht, die ich mir unbedingt nicht gefallen lassen kann, ich bitte diese beleidigenden Äußerungen zurückzunehmen<, aufgefordert, seine Äußerungen zu widerrufen. Er stand ebenfalls auf und machte keine Miene, die von ihm gebrauchte Beleidigung zurückzunehmen. Erst als ich sah, daß sich Herr Statthaltereirat Ganghofner zur Zurücknahme der getanen Beleidigung nicht zwingen ließ, habe ich ihn hier an der Weste gefaßt und ihn aufgefordert, die getanen Äußerungen zurückzunehmen, Erst auf wiederholtes Verlangen, die Äußerungen zurückzunehmen, habe ich gesagt: >Wenn Sie sie Äußerungen nicht zurücknehmen, haue ich Ihnen eine herunter.< Meine Herren, ich glaube, daß ich mich in Gegenwart von zwei Vertretern unserer Partei nicht wie ein Lausbub behandeln zu lassen brauche, auch wenn es ein Statthaltereirat ist. Mit Rücksicht darauf, daß er unsere Organisationen übergangen hat, sie nicht gefragt hat, über ihren Kopf hinweg Verfügungen getroffen hat, die dem Rechtsbewußtsein zuwiderlaufen, habe ich mich zu dieser Äußerung und Drohung verleiten lassen. Was würden die Herren von der bürgerlichen Seite sagen, wenn ein Bezirkshauptmann sich herausnehmen wollte, die Arbeitehmerorganisationen, unsere Organisationen, aufzufordern, Arbeitgebervertreter in irgend eine Körperschaft hinein zu ernennen. Die Herren von der bürgerlichen Seite würden diesen Herrn Bezirkshauptmann sicher für närrisch erklären. So ist es auch in diesem Falle.

Ich komme nicht, um Gnade zu erbitten, Sie können über diesen Fall urteilen und abstimmen, wie Sie wollen, ich habe mich nur verpflichtet gefühlt, Ihnen mit kurzen Worten vor Augen zu führen, wie sich die Sache abgespielt hat. Ich bitte Sie, ganz nach eigenem Ermessen die Abstimmung vorzunehmen. (Souhlas na levici.)

5. Øeè sen. Niessnera: