Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 166. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 30. kvìtna 1923.

1. Øeè sen. Niessnera:

Meine Herren und Damen! Der Bericht des Immunitätsausschusses, betreffend das Verlangen um Auslieferung der Senatoren Klofáè, Dr. Klouda und ©»astný wegen Übertretung gegen die Sicherheit der Ehre, dieser Fall ist der erste einer Reihe von Immunitätsfällen, welche den Senat heute und in der nächsten Sitzung beschäftigen werden. Nach den Vorlagen, die uns unterbreitet wurden, ist die Verhandlung von Immunitätsfällen geradezu ein Massenbetrieb geworden. Ich erinnere mich nicht, jemals eine solche Fülle von Immunitätsangelegenheiten auf einmal auf die Tagesordnung des Hauses gestellt gesehen zu haben. Der Immunitätsausschuß entwickelt in der letzten Zeit unter der geschätzten Leitung des Herrn Berichterstatters eine Tätigkeit, die wenn die Tätigkeit des Parlamentes auch sonst eine derart geschäftige wäre, sehr zufriedenstellen könnte. Aber leider sehen wir diese Tätigkeit nur in Immunitätsangelegenheiten, und zwar gehen die Kosten dieses Eifers - und das möchte ich hervorheben - vorwiegend, ja allein auf Kosten der Angehörigen der oppositionellen Parteien. (Sehr richtig!)

Meine Herren und Damen! Wenn wir über diesen vorliegenden Bericht verhandeln, so können wir dies nicht, ohne die Praxis des Immunitätsausschusses, wie sie besteht, wenn man überhaupt von einer einheitlichen Praxis reden kann, in Verhandlung und Berücksichtigung zu ziehen. Wenn wir das tun, müssen wir zu der Überzeugung kommen, daß es nicht so geht, wie bisher, daß der Immunitätsausschuß tatsächlich die Angelegenheiten mit zweierlei Maß mißt, daß er ein anderes Maß hat für die Angehörigen der oppositionellen Parteien und ein anderes für die Angehörigen der Regierungsparteien.

Ich habe nicht die Absicht gehabt, über den vorliegenden Immunitätsfall zu sprechen. Aber die Ausführungen des Herrn Berichterstatters nötigen mich doch zu einigen Bemerkungen darüber. Es wird das Auslieferungsverlangen, betreffend die Senatoren Klofáè, Dr. Klouda und ©»astný gestellt, weil sie als Mitglieder der Exekutive der nationalsozialistischen Partei einen Beschluß gefaßt haben, in welchem die Ausschließung der Gruppe des Abg. Dr. Vrbenský aus der Partei wegen ihrer Abstimmung beim Schutzgesetz verlangt, wird und worin diese Mitglieder der nationalsozialistischeri Partei beschuldigt werden, unehrenhaft gehandelt zu haben und dabei niedrigen Motiven gefolgt zu sein. Der Herr Berichterstatter hat gemeint, es wäre unehrenhaft, wenn das Mitglied einer Partei gegen einen Beschluß, der gefaßt wurde, und gegen ein Übereinkommen, das innnerhalb der Partei zustande gekommen ist, verstößt, und er hat behauptet, daß auf diese Weise der Abgeordnete oder das betreffende Mitglied der Partei sich gegen das Programm der Partei vergangen hat. Ich weiß nicht, ob das Gesetz zum Schutze der Republik zum Programm der nationalsozialistischen Partei gehört, ob also tatsächlich dadurch eine Verletzung der nationalsozialistischen Grundsätze begangen wurde, ich glaube vielmehr, daß es sich um eine Meinungsverschiedenheit in taktischen und in politischen Fragen handelt, und solche taktische und politische Meinungsverschiedenheiten gibt es in jeder Partei, auch in der Partei des Herrn Berichterstatters. Es gibt wohl kaum eine Frage, in der nicht solche gegenteilige Meinungen zum Ausdruck kommen würden. Wir wissen, daß der Herr Berichterstatter selbst in Gegnerschaft zu offiziellen Führung seiner eigenen Partei steht, und daß sich sehr häufig Kämpfe innerhalb dieser Partei abspielen, die auch sehr nahe an Disziplinbruch grenzen und wiederholt auch das Kriterium eines Disziplinbruches beinhalten, daß solche Meinungsverschiedenheiten überhaupt in jeder Partei vorhanden sind, daß man also durchaus nicht von unehrenhaften Motiven sprechen darf, noch weniger wohl von niedrigen Motiven. Wo ist denn hier das niedrige Motiv, aus dem der Betreffende gehandelt haben soll, daß die Parteileitung der nationalsozialistischen Partei nun glaubt, mit Recht den ausgeschlossenen Abgeordneten dies vorwerfen zu können? Eine Niedrigkeit soll darin liegen, wenn man sich in Gegensatz zur offiziellen Richtung der Partei setzt, eine Niedrigkeit darin, daß man ohne Rücksicht auf sein Mandat, auf seine Stellung, ohne Rücksicht darauf, ob man das nächstemal wieder gewählt werden wird, sich über alles hinwegsetzt und seiner Überzeugung folgt? Das ist unehrenhaft, das ist niedrig? Damit will man vor den Staatsgerichtshof gehen und deshalb glaubt man die betreffenden Abgeordneten beleidigen zu können?

Sie sagen, es gibt keinen Unterschied zwischen privater und politischer Ehre. Wir wollten, es wäre so. Es wird leider nicht darnach vorgegangen. Aber wenn es der Fall ist, glaubt man, daß die politische Ehre der Betreffenden, die ausgeschlossen wurden, vogelfrei und schutzlos ist, daß man gegen sie verstoßen kann, weil diese Betreffenden ihrer Überzeugung gefolgt sind? Auch in unserer Partei gibt es Meinungsverschiedenheiten und hat es Meinungsverschiedenheiten gegeben, die zum Austritt von Abgeordneten aus der Partei geführt haben. Wir haben aber dann die Fälle nicht beim Staatsgerichtshof anhängig gemacht wegen niedriger und unehrenhafter Handlungen. Wir haben die Abgeordneten ausgeschlossen, und nicht nur sie, sondern die ganzen Organisationen, die hinter ihnen gestanden haben. Das konnte die Partei auch tun, der die Betreffenden angehören, ohne daß es notwendig war, sie unehrenhafter und niedriger Motive zu beschuldigen. (Sen. Havlena: To jest také èestné, zraditi klubovní kolegy)!

Èestné? Es gibt etwas Höheres, als die Klubdisziplin, das ist das reine Gewissen, dem man folgt, und es kann der Fall eintreten .... (Hluk.) Es gibt etwas Höheres, als die Klubdisziplin, und das ist die Verantwortung vor den Wählern, vor denn eigenen Gewissen. (Potlesk nìmeckých senátorù.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte bemerken, daß wir selbstverständlich auf dem Standpunkt der weitestgehenden Immunität, die jetzt auch der vorliegende Bericht in Anspruch zu nehmen sucht, auf dem Standpunkt der weitestgehenden Möglichkeit der Ausnützung des Immunitätsrechtes stehen. Wir stehen aber durchaus nicht auf dem Standpunkt, daß darum jedem Senator und jedem Abgeordneten die Möglichkeit gegeben sein darf, in privaten Fällen die private Ehre von anderen Menschen beleidigen und verletzen zu können. Diese beiden Grundsätze zu berücksichtigen und im Auge zu behalten, das unterläßt nach unserer Meinung der Immunitätsausschuß. Er geht ungleich vor, nicht nur in Bezug auf die ungleiche Behandlung von Mitgliedern der Regierungsparteien und der oppositionellen Parteien, er geht auch ungleich in den einzelnen Fällen vor, er hat keine einheitliche, keine richtige Praxis. Das ist ein Übelstand, der immer ärger und ärger wird. Es müssen Richtlinien festgehalten werden, an die sich der Immunitätsausschuß hält, Grundsätze, nach denen er sich richtet, aber nicht so, daß mit einer gewissen Oberflächlichkeit und mit einer gewissen Parteilichkeit in verschiedenen Fällen vorgegangen wird.

Meine Damen und Herren! Ich will nicht nur diese Behauptungen aufstellen, sondern ich will auch die Begründung hiefür suchen. Es ist gestern hier der Immunitätsfall des Herrn Senators La¾o verhandelt worden. In diesem Falle hat es sich um eine Ehrenbeleidigung gehandelt, um eine Klage und Gegenklage, wohl gemerkt, ich betone das, weil in den Fällen, die den Senat in der nächsten Zeit beschäftigen werden, gerade der Umstand, daß eine Gegenklage eingebracht worden ist, als Grund angenommen wurde, daß der Immunitätsausschuß sich veranlaßt gefühlt hat, die Auslieferung des betreffenden Senators zu beantragen. In dem Falle La¾o hat es sich nun gleichfalls um Klage und Gegenklage gehandelt. Dennoch ist Folgendes geschehen: Der Immunitätsausschuß hatte erst auf Stattgebung des Verlangens nach Auslieferung beschlossen gehabt. Er hat dann später diesen Beschluß umgestoßen, ..... (Sen. dr. Krouský: Na základì usnesení, pro které vy jste hlasovali!) Gewiß, wir sind vollständig dieser Meinung. Ich will nur sagen, daß wir wünschen, daß nach diesen Grundsätzen allgemein vorgegangen wird, nicht nur in einzelnen Fällen, wo es sich um Abgeordnete der Regierungparteien handelt. Ich will diesen Grundsatz in jedem Falle festgehalten wissen. (Sen. dr. Krouský: Není ka¾dý pøípad stejný. Zde byl napaden La¾o pro konání své senátorské povinnosti!) Gewiß, ich werde Ihnen aber nachweisen, daß auch in anderen Fällen, z. B. im Falle des Herrn Sen. Matu¹èák ein Zusammenhang zwischen politischer und parlamentarischer Tätigkeit des Herrn Senators bestanden hat und daß dennoch die Auslieferung des Sen. Matu¹èák beantragt wird. Das ist doch eine ungleiche Behandlung. (Sen. Koneèný: Ka¾dý musí nésti odpovìdnost za to, co provede. To jest morální!) Bitte, warum ist das nicht im Falle La¾o gesagt worden? Gewiß soll jeder die Verantwortung tragen, es ist eine politische

Verantwortung, die jeder zu tragen hat. (Sen. Koneèný: Tolik dùvìry máme, ¾e zde bylo postupováno správnì v ka¾dém pøípadì!) Gerecht und gleich soll vorgegangen werden, und das geschieht nicht. (Sen. dr. Nìmec: To neznamená, ¾e by musili v¹ichni býti nevydáni nebo vydáni. Raète uvésti konkrétní pøípady z minulosti, z dosavadní praxe, prosím!) Der Herr Kollege versteht mich ofenbar nicht. Ich bin durchaus nicht dafür, daß jemand geschützt wird durch die Immunität, wenn er eine private Ehrenbeleidigung begeht. Auch in der Vergangenheit besteht dieser Zusammenhang mit meiner Auffassung, denn es gab keinen Fall, wo das österreichische Abgeordnetenhaus einen Abgeordneten ausgeliefert hat, wenn sein Delikt im Zusammenhang mit seiner politischen und parlamentarischenTätigkeit gestanden ist.(Sen. dr. Krouský: A co pak Rakousko! Ale zde celou øadu senátorù z vìt¹iny jsme vydali!) Aus politischen Gründen nicht. Ich will ja auch nicht behaupten, daß das österreichische Abgeordnetenhaus in allen Fällen tadellos vorgegangen ist, aber es ist sicher richtiger, konsequenter und gerechter vorgegangen, weil dort eine lang eingeführte Praxis herrschte, während hier Tastversuche nach allen Richtungen gemacht Werden und wir zu einer einheitlichen Praxis nicht kommen können. Im Falle La¾o ist der Immunitätsausschuß darau eingegangen zu prüfen, nicht nur ob ein Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit und seiner Senatoreneigenschaft besteht, sondern auch zu prüfen, ob überhaupt eine Beleidigung von ihm begangen wurde oder nicht. Das ist das Eigentümliche daran, daß der Immunitätsausschuß in einem Falle den Inhalt der Klage prüft, sich gewissermaßen als Gericht etabliert, dem Gerichtshof vergreift, sich als letzte Instanz auftut, und bereis das endgilige Verfahren durchführt, indem er schon auf den Inhalt der Klage eingeht, während er in, anderen Fällen das nicht tut. Das sind ja unmögliche Verhältnisse, gegen die wir uns wenden müssen. Im Falle La¾o ist es also geschehen, daß man auf den Inhalt der Klage eingegangen ist und geprüft hat, ob eine Beleidigung vorliegt oder nicht. Der Immunitätsausschuß ist merkwürdigerweise zu der Auffassung gekommen, es liege keine Beleidigung vor, der Senator habe sich keine Beschimpfung zu Schulden kommen lassen, und darum ist der Immutätsausschuß zu der Anschauung und zu dem Beschluß gelangt, daß dem Auslieferungsbegehren nicht Folge geleistet werden kann.

Das ist der eine Fall. Wir haben noch einen anderen Fall im Immunitätsausschuß, dem ich momentan leider nicht angehöre, zu verhandeln gehabt. Um Ihnen zu zeigen, von welchen unklaren Vorstellungen die einzelnen Herren, ja sogar die Mehrheit des Immunitätsausschusses, beherrscht sind, muß ich diesen Fall hier erwähnen. Er betrifft den Herrn Senator Mìchura, dem - mit Unrecht oder Recht, ich weiß das nicht und kann es nicht prüfen - zur Last gelegt wird das Vergehen des Kettennandels. Sicher ein privates Delikt, ein Delikt, das mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Kollegen Senators nichts zu tun hat. Das Gericht verlangt die Auslieferung wegen dieses Vergehens oder Verbrechens ich weiß nicht, als was es im. Gesetze qualifiziert wird. Der Immunitätsausschuß weiß nicht recht, was er damit anfangen soll. Der Berichterstatter überläßt es zunächst der Erwägung des Immunitätsausschußes, ob die Auslieferung erfolgen soll oder nicht, stellt aber dann den Antrag au Nichtauslieferung, weil nach seiner Privatmeinung das Vergehen des Kettenhandels nicht vorliegt, und der Immunitätsausschuß beschließt trotz des Protestes der oppositionellen Vertreter, ein langmächtiges Verfahren einzuleiten darüber, ob dieses Vergehen des Kettenhandels tatsächlich vorliegt oder nicht. Ist das, meine Herren, Aufgabe des Immunitätsausschusses? Der Immunitätsaussehuß verlangt die Akten des Bezirksgerichtes ab geht auf die Prüfung dieser Angelegenheit ein. Ja, was geschieht denn in einem anderen Fall, wenn der Betreffende nicht Senator ist? Da wird er ruhig und selbstverständlich vor Gericht geschleppt und hat sich dort zu verantworten. Das Gericht ist der zuständige Ort und das Forum; wo sich der Betrefende zu verant- werten hat, wo er zu beweisen hat, ob er dieses. Vergehen begangen hat oder nicht. Aber es ist nicht Sache des Immunitätsausschusses solche Dinge selbst zu prüfen. Und bei einer solchen Praxis des Immunitätsausschusses wird uns von Moral und Ehrenhaftigkeit gepredigt wird verlangt, daß jemand ausgeliefert werden muß wegen einer Beleidigung, die in der Hitze des politischen Kampfes gefallen ist, wobei immer noch der verdächtige Umstand bestehen bleibt, daß es sich in allen diesen Fällen um oppositionelle Senatoren handelt. Das geht doch nicht! Eine solche Praxis ist doch ganz unerhört! Auf der einen Seite werden Mitglieder der Regierungsparteien, selbst im Falle des Kettenhandels so behandelt, daß erst geprüft wird, ob dieses Delikt begangen worden ist oder nicht, im anderen Falle, wo es sich umoffenkundig politische Angelegenheiten handelt, prüft der Immunitätsausschuß die Angelegenheit nicht und beantragt die Auslieferung. Meine Herren! Da darf man nicht fragen, ob der betreffende Senator dieser oder jener Partei angehört, auch nicht ob er schuldig ist oder nicht. Das ist Sache des Gerichtes und kann uns hier nicht beschäftigen, Das ist eine grundsätzliche Angelegenheit und nichts kann das Ansehen und die Würde uner aller so schwer verletzen, als wenn Dinge vorkommen, welche eine so ungleiche, ungerechte Praxis beinhalten, wenn tatsächlich die einen derart zart und schonend behandelt werden, während gegen die anderen derartig vorgegangen wird. (Sen. Èasný: Pane kolego! Vy jste si dovolil øíci, ¾e senátor Mìchura provádìl soukromý øetìzový obzchod. On si s Vámi o tom promluví, on neudìlal ¾ádný soukromý øetìzový obchod!) Ich halte es dem Kollegen zugute, daß er die deutsche Sprache nicht beherrscht. (Sen. Polach: Er verleumdet bewußt!) Co jsem øekl? Kdy¾ nerozumíte nìmecky, tak si to nechte pøelo¾iti a netvrïte takové vìci. Já jsem øekl, ¾e on jest ob¾alován z toho èinu, ale nikoliv, ¾e se ho dopustil. (Sen. Èasný: On neudìlal Privatkettenhandel! - Hluk.) Meine Herren! Sie haben alle so rote Köpfe, daß Sie scheinbar nicht mehr klar wissen, was Sie sagen.

Diese ungleiche Art der Behandlung können wir durch alle Immunitätsfälle hindurch beobachten. Es ist im Falle La¾o ein umständliches Verfahren eingeleitet worden. (Sen. dr. Nìmec: Kolik bylo tìch oposièních Nìmcù vydáno zde v senátì?)

Aber ich bitte, Herr Kollege, mißverstehen Sie mich nicht. Ich behaupte nicht, daß sie schon ausgeliefert wurden. Ich habe in der Einleitung meiner Rede gesagt, daß in der letzten Zeit ein kolossaler Eifer in Immunitätssachen eingerissen ist und daß wir in der nächsten Zeit eine Reihe von Fällen zu verhandeln haben werden, Tatsächlich ist bereits in einer Reihe von Fällen die Auslieferung beantragt worden und immer handelt es sich dabei um oppositionelle Abgeordnete, während knapp vorher, gestern, ein ganz gleichartiger Fall sich zugetragen hat, wo die Nichtauslieferung beantragt und durchgeführt wurde. Ich meine, ich spreche doch ganz klar. (Hlas: Vzdy» jsme o tom je¹tì nejednali! - Sen. Pánek: Proto¾e jste imunity zneu¾ívali, proto musíme nastoupiti tuto cestu. - Sen. dr. Nìmec: Vy mluvíte o budoucnosti. Nemluvíte o tom, co se dìje a nechcete øíci, co se dálo!)

Místopøedseda dr. Soukup: Pane senátore, raète se dr¾eti slova.

Sen. Niessner (pokraèuje): Ich muß am Beginne der Verhandlung dieser Reihe von Fällen diese ganze Sache besprechen und anführen. Es wird sich ja noch Gelegenheit geben, bei der Verhandlung der einzelnen Immunitätsfälle darauf einzugehen. Wogegen wir uns wenden, ist, daß keine einheitliche Praxis beseht, daß der Immunitätsausschuß hin und her tastet. Alle die vorliegenden Berichte machen auf uns den Eindruck, daß sie nicht genug gründlich geprüft erscheinen.

Wir erlauben uns daher den Antrag zu stellen und wir werden das bei den folgenden Immunitätsfällen gleichfalls tun, daß diese Angelegenheiten nochmals an den Immunitätsausschuß zur Verhandlung zugewiesen werden. (Potlesk a souhlas na levici.)

2. Øeè sen. Niessnera:

Meine Herren! Ich will nur ein Wort der Begründung zu dem von meiner Partei eingebrachten Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuß sagen. Wir haben auch in diesem Falle die Rückverweisung an den Ausschuß beantragt, weil im Immunitätsausschuß von einigen Mitgliedern der Antrag eingebracht wurde, genau wie im Falle La¾o Zeugen einzuvernehmen, das Material zu prüfen, die Klage zu prüfen, ob nicht tatsächlich ein Zusammenhang dieses strafbaren Tatbestandes mit der politischen und Senatorentätigkeit des Herrn Sen. Dr. Heller besteht. Der Immünitätsausschuß hat den Antrag auf Prüfung dieser Angelegenheit abgelehnt, ob mit Recht oder Unrecht, will ich hier nicht prüfen. Tatsächlich liegt auch hier wieder eine ungleiche Behandlung vor, einzweierlei Maß, und damit endlich einmal eine einheitliche Praxis im Immunitätsausschuß Platz greift, beantragen wir, daß auch dieser Fall nochmals zur Überprüfung an den Immunitätsausschuß zurückverwiesen werde. (Souhlas na levici.)