4. Øeè sen. dr Herzigové:

Hoher Senat! Die vorliegende Regierungsvorlage ist nacht ein Kompromis, trotzdem es diesen Anschein hat. Von einem Kompromis würde man eine Neuschöpfung verlangen, es ist das einfache Produkt der Verlegenheit der Koalition, welche an der bestehenden Sachlage fast nichts geändert hat und uns genau so wie dem Abgeordnetenhaus das so kaum veränderte alte Gesetz als Vorfage präsentiert. Es zeigt sich darin eine gewisse Feigheit der regierenden Parteien, welche nicht den Mut haben, ihren Wählern die Wahrheit zu sagen. Das Mieterschutzgesetz ist ein Produkt des Kriegssozialismus und ist ein Notgesetz. Als solches hatte es einem vorübergehenden Zustand gerecht zu werden. Es ist unbedingt notwendig, daß dieser Zustand der Labilität, der der Beunruhigung der Bevölkerung beendet wird. Sowohl die Hausherren wie die Mieter befinden sich in einem Zustand der Erregung, der allerdings von der Regierung berücksichtigt wird, aber es wäre notwendig, daß dieser labile Zustand in jenen der Stabilität und der Beruhigung überführt werde. Die Sterilität dies ganzen Systems zeigt sich darin, daß die Wohnungsfürsorge im Verhältnis zu all dem Aufwand am Arbeit und Geldmitteln, sich wenig positiv gestaltet hat. Die überwiegende Mehrheit der Menschen, auch in der Èechoslovakei, bewohnt alte Häuser und zahlt, die alten Mietzinse, welche früher ungefähr ein Sechstel des Gehalts oder Einkommens ausgemacht haben. Auf dieser Grundlage war das Ar-beitseinkommen auf gebaut. Es ist daher Mietern, die jetzt a'lte Häuser bewohnen, ganz unmöglich, in neugebaute Häuser einzuziehen, da dort 50, 60, ja 100fach höhere Zinse verlangt wenden. Nun steigt der Wohnungsbedarf und dem müssen Sie Rechnung tragen. Sie könnten allerdings die _heschließungen und die zahlreiche Nachkommenschaft verbieten, aber da dies kaum, möglich ist, müssen Sie sich damit beschäftigen, den frischen Ehen und der Nachkommenschaft die nötigen Wohnungen zu geben, damit sie überhaupt existieren können. Nach Trotzki ist das Wohfnungselend das hervorragendste Zeichen unserer Verarmung und es ist interessant, daß selbst England noch immer mit dieser Armut kämpft. Allerdings wurde dort die Wohnungsfürsorge auf ganz anderer Basis aufgebaut; man hat dort gleich Dauerbauten aufgeführt an Stelle der Notbauten und es sind auf Grund dieser neuen Baubewegung neue Gartenstädte entstanden. Es sind in England 12 Wohnungsverwaltungsbezirke gebildet worden, denen 12 Wohnungsbaukommisäre zugeteilt wurden. Außerdem ist dem Gesundheitsministerium ein Heimstättenbeirat zugeteilt und ich halte das für eine außerordentlich gute Institution, weil für die Erhaltung der Gesundheit die Voraussetzung eine gesunde Wohnung ist. Es wäre auch bei uns notwendig, daß sich das Gesundheitsministerium mehr mit diesen Angelegenheiten befaßte. Die Zuziehung der Frauen, die ja in Wohnungsfragen ein besonders reiches und fruchtbares Feld sozialer Betätigung haben, hat sich in England bewährt. Interessant ist in England auch das Verbot des Abbruches bewohnbarer Häuser und ich möchte nur wünschen, daß an Stelle der in Prag oft mit Vehemenz abgebrochenen Häuser auch die notwendigen Wohnungen in den neuerrichteten Häusern, meist Bankpalais, gewährleistet werden. In Rußland hat der Bolschewismus die vollständige Verwahrlosung der Häuser zur Folge gehabt. Es hat die Beleuchtung, Wasserversorgung etc. aufgehört und so schwere Schädigungen entstanden, durch diesen Wohnungsbolschewismus, daß Rußland noch lange daran kranken wird. Es ist interessant, daß dieser Wohnungsbolschewismus auch in Deutschland vorhanden ist. Das ist kein Sozialismus, sondern ein Bolschewismus. Ich stütze mich da auf Äußerungen eines Parteigängers der Sozialdemokratie, auf Dr. Quessel, der im Jahre 1921 einen Artikel in den sozialistischen Monatsheften veröffentlichte. Da einige èechoslovakische Staatsbürger auch Hausbesitzer in Deutschland sind, ist die Wohnungsfürsorge für sie von großem Interesse: Es wind behauptet, daß ein längeres Andauern des Mieterschutzes zur Zerstörung aller Mietswohnungen führen muß. Eine Erhöhung der Bautätigkeit ist unmöglich. Im Vorkrieg hat der Arbeiter in Deutschland ein Viertel seines Einkommens für die Wohnung gegeben, jetzt ein sechsundzwanzigstel und die Expropriation, die Enteignung des Hauseigentums in Deutschland ist so radikal vollzogen worden, daß z. Beispiel in Franfkfurt a. M. das Mieteignungsamt der eigentliche Besitzer sämtlicher Wohnungen ist und die Hauseigentümer nur mehr die außerordentlich billigen Verwaltungsbeamten dieser Häuser darstellen, denn sie besorgen die Verwaltung unentgeltlich. Aber die Instandhaltung der Wohnungen ist auf diese Weise absolut nicht gewährleistet. Bei unserem Gesetz ist die Instandhaltung der Wohnungen auch nicht gewährleistet, weil die ungeheuer hohen Reparaturkosten die Hausherren mit Rücksicht auf die Mieter und auf sich selber davon abhalten, diese vorzunehmen.

(Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Kadlèák.)

Dieses Mieterschutzgesetz wurde eigentlich nur deswegen noch einmal vorgelegt, weil durch den Abbau der Gehälter und durch gleichzeitige Mietzinssteigerung eine derartige Diskrepanz herbeigerufen worden wäre. Nachdem doch ein Teil der Mieter Beamte sind, kann doch der Mietzins nicht plötzlich gesteigert werden und dem Beamten zu gleicher Zeit der Gehallt in der Weise gekürzt werden, daß eis ihm beinahe unmöglich ist, mach zu wohnen. Außerdem hat sich die Regierung unfähig erwiesen, den Preisabbau durchzuführen, und Sie wissen ja alle, welchen Druck es von Seite aller möglicher, in Frage kommender Konsumentenkreise gekostet hat, um die ganz willkürliche Zuckerpreiserhöhung wieder rückgängig zu machen. Die Hauseigentümer sind durch das Gesetz ebenso schwer betroffen, wie durch alle vorhergehenden Maßregeln, denn die Hauseigentümer müssen infolge der Steuern und Umlagen in die Gemeinden immer 50 % des Mietzinses abführen und jede Mietzinssteigerung bringt ja auch; nur wieder eine Steigerung der Steuer mit sich, so daß eigentlich für den Hauseigentümer diese sogenannte Mietzinssteigerung sehr unwesentlich ist.

Nun meine verehrten Damen und Herren. Die Hauszinssteuer wäre also der Hebel, bei dem anzusetzen wäre, um den Mieter wirklich zu schützen. Denn der Mieter wird nur dann geschützt, wenn auch zu gleicher Zeit eine wirkliche Schaffung von neuen Wohnungen vor sieh geht. Die Wohnungsfrage ist eine der brennendsten Fragen und besser als eine Mietzinserhöhung wäre ein Herabsetzen der Basis der Steuern von 12 % auf 5 %. Ja es wäre sogar in Erwägung zu ziehen, daß bei keinen Häusern die Steuer ganz weggelassen werde, bei größeren aber 5 % als Basis angenommen wird, weil die Gelder dann notwendigen Reparaturen usw. zugewendet werden könnten. Der Staat ist eigentlich in erster Linie derjenige, welcher die Wohnungsfürsorge durch seine Gesetze behindert. Ich möchte darauf hinweisen, daß auch in der ganzen Gesetzesvorlage der § 9 nicht geändert wurde und daß die Mietzinssteigerung der Erwerbs oder sogenannten Betriebsstätten den kleinen Wohnungen in der Höhe noch immer ungleich gehalten werden. Die kleinen Wohnungen, sind bis 60 %, die Betriebsstätten bis zu 30-40, höchstens 50 % steigerungsfähig. Nun gibt es unter diesen Betriebsstätten eine Masse kleiner Wohnungen, vom 2 bis 3 Zimmern, welche Erwerbsräume sind und in welchen Millionen verdient worden sind. Der Staat hat die Mieter zu subventionieren und nicht Wie bisher die Hausherren. Es ist ungeheuer schwer, das will ich gerne zugeben, daß der Mietenschutz und der Schutz der freien Erwerbstätigkeit und freien Wirtschaft, der schließlich auch den Hauseigentümern gewährt werden soll, in Einklang gebracht wird. Aber schließlich und endlich ist die Regierung dazu da, daß sie widerstrebende und widerstreitende Forderung auf einer Mittellinie einigt, und so jedem gerecht zu werden sucht. Wir aber, wir zehren vom Vorhandenen und machen immer größere Teile der Bevölkerung obdachlos; es ist eine sehr bequeme Demagogie und ich weise auch wieder darauf hin, daß dieser Ausdruck bequeme Demagogie vom einem unabhängigen deutschen Sozialdemokraten; im Bezug auf das Notgesetz des Mieterschutzes gebraucht wurde. Es ist geradezu ein Verbrechen gegen die Bautätigkeit. Wenn wir aber sehen, daß der Staat, nicht daran geht, Ämter zu bauen, um dadurch Wohnungen frei zu machen, daß die Banken und Unternehmer noch immer den Forderungen der Allgemeinheit, für ihre Angestellten Wohnungen zu errichten, nicht nachkommen, so können wir von, den einzelnen Hauseigentümern nacht verlangen, daß sie der sozialem Frage mehr Interesse und Opfer entgegenbringen, als der Staat selbst. Vor allen Dingen ist also die Haussteuerermäßigung eine dringende Fordenung und es erscheint viel notwendiger, statt der Kasernen Wohnungen für die geistig und körperlich arbeitende Bevölkerung zu schaffen, als der Militarmacht weiter Milliardenopfer zu bringen. Der Schutz der Schwachen, der sich im Mieterschutzgesetz ausdrückt, ist unbedingt notwendig, weil wir das Gesetz nicht gegen gute, sondern gegen schlechte Menschen haben. Und schlechte Hausherren gibt es ebenso wie es schlechte Mieter gibt. Aber es ist vor allein Dingen darnach zu trachten, daß die Verelendung unseres Wohnungswesens nicht weiter fortschreitet und daß die Mittellinie gefunden wird. Die Gesundung, Arbeitsfähigkeit und soziale Entwicklung wird beeinflußt von der Erhaltung und Erweiterung des Wohnungsbesitzes. Wir brauchen keinen starken Mann im Wohnungswesen, sondern einen Reformator, einen schöpferischen Menschen, der nacht mit einer Kompromiswirtschaft, sondern mit tatsächlichen Arbeitsleistungen käme. Daher ist das ganze Gesetz ungenügend sowohl für den Mieter, als auch für den Hausherrn und wäre aus diesem Grunde eigentlich abzulehnen und etwas Besseres Endgültiges zu verlangen. (Souhlas a potlesk na levici.)

5. Øeè sen. dr Hilgenreinera:

Senatoren und Senatorinnen! Wir stehen wieder zum so vielten Malle bei dem Gesetz über dem Mieterschutz. Wenn überall in allen Häusern soviel Platz wäre, wie heute hier in unserem Hause, dann wäre die Mieterschutzfrage längst gelöst; weil aber zu wenig Platz ist und auch die Baubewegung zu langsam fortschreitet, haben wir uns jahraus und jahrein, mit dem Mieterschultzgesetz zu befassen. Drei Gesetze liegen dem Hause vor: Die Verlängerung des bisherigen Mieterschutzgesetzes mit einigen Abänderungen, ein Gesetz über die außerordentlichen Maßnahmen bezüglich der Sicherung vom Wohnungen, das auch nur eine teilweise Abänderung bedeutet, und endlich die in ein Gesetz gefaßte Verordnung Meißner.

Der Mieterschutz ist ein Kriegskind und hat, wie die meisten Kriegskinder, schlechtes Blut. Er ist eine Notmaßregel, ein Stück der alten Kriegszentralenwirtschaft und muß daher wie die Kriegswirtschaft mach und nach abgebaut werden. Daran zweifelt niemand von uns. Er ist eine Ungerechtigkeit; denn die anderen Gewerbe sind zum Teil schon freigegeben, der Erwerb des Hausherrn, ist es noch nicht. Der Mieterschutz unterscheidet zwischen Miete in alten und in neuen Häusern, die zweite Ungerechtigkeit. Der Mietenschutz fragt im großen und ganzen nicht mach dem Einkommenverhältnissen der Mieter, sondern mach der Größe der Wohnung, und doch ist es, wie die Dinge liegen, so, daß viele wohlhabende Leute heute kleine Wohnungen haben, weil sie sie halten müssen, sie bekommen keine anderen, und daß verarmte Leute große Wohnungen behalten müssen, weil sie kleinere nicht bekommen können. Das ist eine neue Ungerechtigkeit. Die Hausbesitzer verlangen also mit Recht, daß der Mieterschutz abgebaut werde. Andererseits aber kann kein vernünftiger Mensch verlangen, der Mietenschutz müsse gleich auf einmal aufgehoben wenden. Das wäre nicht einmal im Interesse der Hausherren. Im Interesse der Hausherren liegt es, daß der Eigentumsbegriff gesetzlich geschützt ist; wenn aber heute die großen Massen aufstünden, die am Mieterschutz interessiert sind, dann blieben sie nicht bei gewissem Beschränkungen des Haus-nutzungsrechtes stehen, dann würde man weitergehen und wohl dauernde Sozialisierung des Hauseigentums verlangen, was die Hausherren viel härter träfe als der Mieterschutz. Darum gibt es hier, wie schon meine geehrte Vorrednerin gesagt hat, nur eine Politik, die Politik der gerechtem Mitte. Natürlich sind wir über diese Mitte, je nachdem wir zu dieser oder jener Partei gehören, verschiedener Ansicht. Zufrieden ist keiner und auch nicht zufriedenzustellen. Die Mieter wollen nicht mehr zahlen und sie haben Recht von ihrem Standpunkt, zumal in den heutigen Zeiten, da den Festangestellten ihre Bezüge abgebaut werden und die Lebensmittel nacht wesentlich sinken. Die Hausherren wollen eine höhere Miete und auch die haben Recht von ihrem Standpunkt aus, nicht bloß weil sie am Haus etwas verdienen wollen, sondern noch vielmehr auch deswegen, weil sie ihr Haus im guten Stand erhalten und ihren Mietern eine anständige Wohnung bieten wollen, und das können sie gegenwärtig nicht. Recht also haben von ihrem Standpunkt beide, und Recht machen können wir es keinem, wie immer wir es auch machen: jeder wird gegen das Gesetz Vieles vorzubringen haben.

Nun, meine Herren, die heutige Mieterschutz Vorlage bedeutet gegenüber dem bisherigen einen kleinen Abbau des Mieterschutzes, aber nur einen kleinen. Wie der Herr Referent bemerkt hat, nach der rechtlichen Seite insoferne, als die Gründe vermehrt worden sind, derentwegen gekündigt werden kann; nach der materiellen Seite insoferne als Steigerungen bis 120 % zulässig sind für reiche Leute mit 60.000 Kè Einkommen, bezw. Einkommensteuer, bei Gewerben von 1/2 Million. Der neuen Gründe weswegen gekündigt wenden kann sind 5:

Einmal wenn der Mieter aus der Republik ausgewiesen ist; da betrachten wir es als eine Härte, daß die Angehörigen nicht geschützt werden. Wenn jemand schon mit Recht ausgewiesen wurde, ist es doch zu hart, wenn dadurch auch seine ganze Familie obdachlos wird. Man könnte warten, bis der Ausgewiesene auswärts eine Wohnung hätte, daß dann die Familie folgen könnte. Wie es jetzt der Fall ist, ist es eine ungeheuere Härte und ich würde, wenn der Antrag etwas nützte, im diesem. Sinne einem Abänderungsantrag stellen:

Wenn der Mieter noch eine andere Wohnung in der gleichen Gemeinde hat. Da ist es selbstverständlich, daß er gekündigt werden kann.

Dann, wenn der Mieter die Wohnung zu anderen Zwecken, wie z. B. Kanzleien benützt; auch das ist selbstverständlich.

Dann, wenn er die Gewerbeberechtigung verliert.

Endlich, wenn er den Aftermieter, trotzdem der Mieter schon geklagt und trotzdem die übermäßige Höhe anerkannt ist, übermäßig steigert, freilich im dem Falle nur, wenn der Aftermieter selbst mit der Kündigung einverstanden ist. Gegen die Aftermieter geschieht ungeheuer viel Unrecht und zugleich Unrecht gegen den Hauseigentümer. Für irgendwelchen alten Kram kann der Aftermieter fast unbegrenzt gesteigert werden, während der Hauseigentümer den Vermieter nicht steigern kann. Im Gesetz ist eine Bestimmung, daß die Hausherren bei Aftermiete verlangen können, daß ihnen Namen und Beruf der Aftermieter angegeben werde, ebenso die Höhe der Aftermiete und sonstige Leistungen. Wenn die Hausherren von diesem Recht Gebrauch machen würden, daß genau angegeben werden müßte, was der Aftermieter an Miete und sonstigem bezahlt, dann wäre gewiß für manche Aftermieter besser gesorgt und viel Wohnungswucher an Aftermietern verhütet.

Ausgenommen ist nach der neuen Vorlage vom regelmäßigen Mieterschutz. der nur 20-60 % Steigerung der Miete zuläßt, wer ein steuerpflichtiges Vermögen von 1 1/2 Million angegeben hat, oder die Gesellschaft, welche über 20 Millionen einbekannt hat, sie können bis 120 % gesteigert werden. Dieser Maßstab ist nicht ganz einwandfrei. Denn das Vermögensbekenntnis ist vor einigen Jahren gemacht; es besteht keine Garantie, daß ein Vermögen, das seinen zeit einbekannt worden ist, heute mach existiert. Infolgedessen können leicht Ungerechtigkeiten vorkommen, wenn nicht das Gerichtsverfahren das Gesetz saniert.

Meine Hochverehrten, eis ist heute über das Mieterschutzgesetz soviel gesprochen worden. Aber alle unsere Auseinandersetzungen sind rein akademischer Natur, höchstens daß da und dort das Ministerium für soziale Fürsorge eine oder die andere Anregung bekommt. Vom ersten Moment unserer Beratungen im Ausschuß war klar zu erkennen: an dem Gesetz kann nichts geändert werden, schon wegen des Termins. Ich möchte aber deutscherseits die Anregung unterstreichen, die der Herr Referent gegeben halt, es möchte bei solchen Gesetzen, die terminiert sind bzw. terminiert sein müssen, schon in der Ausschüßberatung eine Zusammenarbeit des Abgeordnetenhauses und des Senates ermöglicht werden, damit nicht der Senat jedesmal vor etwas Fertiges und damit vor eine Zwangslage gestellt wird. Der Referent halt betont, das wäre kein Schaden an dem Prestige des Abgeordnetenhauses. Gewiß, aber im Gegenteil ist es ein Schaden nicht nur für die Autorität des Senates, sondern für die des Parlaments überhaupt, Will man sachlich arbeiten, muß man einen Weg finden, um derartige Vorlagen schon den Ausschüssen beider Häusern zugleich zu unterbreiten, um so von vornherein eine Zusammenarbeit beider Häuser zu ermöglichen. Wir Deutschen sind bei diesem Gesetze überhaupt von Verantwortlichkeit frei und zwar nicht etwa deswegen, weil wir hier im Ausschuß weniger Entgegenkommen gefunden hätten als die Èechen, denn das Entgegenkommen war für keines der beiden Lager zu haben, sondern deswegen, weil wir von allem Anfange an, wie bei anderen Sachen, von jeder Mitarbeit ausgeschlossen worden sind. Die Vorlagen werden ja im kleinen Kreis der Majoritätsausschüsse festgelegt und wenn die Herren von der Majorität des Senats sich beklagen, daß der Senat nicht genügend beigezogen wird, was sollen dann wir Deutschen sagen, die ja vom Anfang an und so auch im weiteren Verlauf der Beratung der Gezetze nie gehört werden.

Zu wünschen wäre, daß die Gerichtspraxis in der Auslegung des Mieterschutzgesetzes gleichmäßiger wäre. In der Einschätzung der Gründe für die Kündigung ist die Gerichtspraxis in großen Städten und in kleinen sehr verschieden und sogar bei den ländlichen Bezirksgerichten kann man seihen, daß die Gründe bei dem einen, anders einigeschätzt wenden als bei dem anderen, so daß da manchmal das Gesetz für die Hausherren überhaupt keine Erleichterung bedeutet.

Das zweite Gesetz handelt vom der Sicherung von Beamtenwohnungen für politische Beamte; für Militärgagisten, und für Gendarmen, weiters für Eisenbahnbedienstete. Wir haben im Ausschusse gehont, daß sich das Ministerium des Innern, das Ministerium für nationale Verteidigung und das Eisentbahnministerium für dieses Gesetz interessierte. Das Unterrichteministerium halt sich für dieses Gesetz nicht interessiert. Wohnungen für zuziehende Professoren und Lehrer sind durch, dieses Gesetz nicht gesichert, auch wenn Professoren und Lehrer die Wohnung räumen; nur Wohnungen für politische Beamte, Richter, Eisenbabnbeamte, weiterhin für Gendarmerie und Militärgagisten. Wir Deutschen schließen dararaus, daß die Regierung ein besonderes Interesse hatte, für letztere die Wohnung zu sichern, aber kein Interesse hast für Professoren und Lehrer, Professoren und Lehrer stammen zumeist aus der Nation, die, im Orte ansäßig ist, bei anderen Staatsbeamten sind wir Deutschen es gewohnt, daß uns fremdnationale in deutsche Gegenden versetzt und die èechische Minorität verstärkt wird. Für diese die Wohnungen zu sichern, also der Èechi-sierung zu dienen, ist auch die Aufgabe dieses Gesetzes. (Souhlas na levici.) Das weiß unser Volk, dagegen wehrt sich unser Volk. Wenn die Herren in diesem Schutze èechischer Beamten zuweit gehen, werden sie es erleben, daß kein Mensch mehr eine Wohnung an einen Beamten vermieten wird, weil er dann auf ewige Zeit gebunden ist, immer wieder einen Beamten, nehmen zu müssen, wer immer es sein möge.

Das dritte Gesetz befaßt sich mit der Mieterexekution. Sie ist vom Standpunkt der Hausseigentümer begreiflich, vom Standpunkt; der Mieter schmerzlich. Ich gestehe zu, das Gesetz ist notwendig. Es muß ein Ende des Exekutionsverfahrens geben. Es ist von einer Seite der Antrag gestellt worden, - ich weiß nicht, ob er aufrechterhalten wind, - eine Mieterexekution unmöglich zu machen, mit Rücksicht darauf, daß man dadurch einem armen Teuf ei auf die Straße wirft und, wenn er ein Verbrecher war, ihn dadurch förmlich zwingt, die Verbrecherbahn fortzusetzen. Lezteres mag im manchen Fällen eine Begründung haben, aber ich glaube, mehr Schutz als ein Lump verdienen doch die ehrlichen Leute. Darum, wenn heute ein Hausmeister stiehlt oder wenn sich ein Angestellter im Betriebe eine Unehrlichkeit zuschulden kommen läßt - und auf solche Leute bezieht sich das Gesetz - ist es wichtiger, daß ehrliche Hausmeisterleute und Hausangestellte in dieses Haus hineinkommen und dort Wohnung finden können, als daß Leuten, die etwas verschuldet haben, die Wohnung im Hause unbedingt erhallten bleibe. Aus diesem Grunde konnten wir uns im Ausschüsse nicht für diesen Antrag entscheiden, und wenden ihn auch heute, wenn er wieder eingebracht werden sollte, ablehnen müssen. Ich bemerke, daß wir im großen und ganzen sehr gerne für alle Anträge, die von deutschen Volksgenossen eingebracht werden, stimmen werden soweit wir darin einen wirklichen Fortschritt auf der gesunden mittleren Linie sehen. Wo aber ein einseitiger Klassenstandpunkt zum Ausdruck gebracht wird, stimmen wir dagegen. Die Herren Antragsteller wenden selbst einsehen, daß wir von unserem Standpunkte als. Volkspartei trachten müssen, die Interessen aller Klassen zur Geltung zu bringen, die der Hauseigentümer wie die der Mieter.

Im Übrigen ist heute schon oft darauf hingewiesen worden, daß die Lösung der Schwierigkeit nicht im bloßen Mieterschutz besteht, sondern im Bauen, Bauen, Bauen! Da muß die Regierung mit bestem Beispiel vorangehen. Drüben im Fürstenberggarten steht ein wunderschönes Haus, neu gebaut, eingerichtet für Familienwohnungen. Darauf steht die Aufschrift: >Ministerium für soziale Fürsorge, Baubewegung, Mieterschutz.< So sorgt man nicht für die Baubewegung, wenn man Privathäuser für den Staat konfisziert. Da sind Privatwohnungen für ein Ministerium beschlagnahmt worden. (Minister Habrman: Das war ein Haus, welches mit Hilfe des Staates gebaut worden ist.) Aber der ganzen Einrichtung nach war es als Villa gebaut. Ich möchte das gleichsam als Symbol darstellen, wie jene Stellen, welche in erster Linie die Aufgabe hätten zu bauen, speziell was Beatentenwohnungen anbelangt, vielfach diese ihre Aufgabe übersehen. Im Übrigen wird von weiten Kreisen geklagt, daß Gesuche, die zur Unterstützung der Baubewegung eingereicht werden, zu langsam und ungleichmäßig behandelt werden. Die Herren vom Ministerium für Soziale Fürsorge, vom Minister angefangen, sind prächtige Leute, darüber ist gar kein Zweifel; jeder von uns, der mit den Herren zu tun gehabt hat, wird das Zeugnis geben, daß die Herren ums soweit als möglich entgegenkommen. Aber immerhin herrscht auch dort noch stark der heilige Bürokratius. Wenn Sie den aus dem Hause ausweisen, werden nicht einmal wir etwas dagegen haben, die wir sonst die Heiligenverehrung nach Möglichkeit fördern. (Veselost.)

Bauen, bauen, bauen! Auch an unser deutsches Volk muß dieser Appell gerichtet werden, unsere Geldinstitute mögen sich, so schwer es ihnen auch infolge der Rückbehaltung der Kriegsanleihe und infolge von anderen Dingen gemacht wird, ein Beispiel an den èechischen Geldinstituten nehmen. Nicht im Verkrachen natürlich (Veselost), sondern in der Bereitwilligkeit, für die Baubewegung immer zur Verfügung zu stehen. Fährt man durch das èechische Gebiet, hat man den Eindruck, daß dort mehr geschieht, und tatsächlich weisen die Ziffern, aus, daß mehr Wohnungsgenossenschaften im èechischen Gebiete erfolgreich tätig sind, als im deutschen. Das hat verschiedene Gründe; wir spüren sehr wohl, daß man uns mit Gewalt verarmen lassen will. Man hat aber auch den Eindruck, daß unsere deutschen Institute für andere Zwecke mehr Geld haben, als für die Baubewegung, die gewiß kein einträgliches Geschäft ist.

Wir Deutschen auf der bürgerlichen Seite nehmen bekanntlich zu den vorliegenden Gesetzen keine einheitliche Stellung ein; unsere Standpunkte sind verschieden. Wir von der deutschen christlich-sozialen Volkspartei werden, im großen und ganzen für das Mieterschutzgesetz stimmen, dabei aber alle jene Abänderungen unterstützen, die von anderer Seite eingebracht werden, um im Gesetze die wirklichen Bedürfnisse möglichst zur Geltung zu bringen. (Souhlas a potlesk na levici.)