Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 158. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze v pondìlí dne 23. dubna 1923.

Øeè sen. Zulegera:

Hohes Haus! Zu dem vorliegenden Gesetz über die Förderung der Zucht, der landwirtschaftlichen Haustiere habe ich noch einiges zu ergänzen, was der Herr Berichterstatter vielleicht dicht anführen konnte, weil man die Verordnung zu dem zu beschließenden Gesetz bis zum heutigem Tag noch nicht kennt. Ich muß aufrichtig sagen: es ist bedauerlich, daß wir die zu erlassende. Verordnung nicht wenigstens in Umrissen kennen. Ich habe, den Herrn Berichterstatter ersucht, besonders, zwei wichtige Anträge mit zunehmen und bin ihm und dem betreif enden Parteien, die im volkswirtschaftlichen Ausschuß den Bericht verfaßt haben, verbunden, daß sie diese unsere Anträge aufgenommen haben. Wenn ich mir zu dem Gesetz noch einige Bemerkungen, erlaube, tue ich es deshalb, weil ich in der gesetzlichen Regelung der Haltung von Hengsten, der Stieren, Ebern, Ziegen und Schafböcken einen großen Fortschritt erblicke. Es ist grundfalsch, wenn in den einzelnen. Gemeinden, gesagt wird: Was geht uns die Vatertierhaltung an? Die kümmert uns nichts. Gerade die konsumierende Bevölkerung, hat das größte Interesse daran, daß wir unsere tierischen Produkte im Inland, in der eigenen Heimat, erzeugen kommen. Wenn Sie heute unsere Handelstatistik anschauen und sehen, welche Unsummen, für die Einfuhr von Schlacht- und Zuchtvieh Aus dem Ausland ausgegeben werden und wenn wir be- denken, welch kolossale Kosten das schon mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Valuta verursacht, wenn wir es aus Holland oder Dänemark beziehen, dann muß uns bei diesen Riesensummen klar werden, daß es dringend notwendig ist, daß wir in unserem Heimatland, also in der Èechoslovakischen Republik, die Möglichkeit schaffen, unser ganzes Vieh im Inland zu produzieren und die Voraussetzungen dazu zu schaffen.

Meine Herren! Dazu gehört ein weiter Blick. Es ist zum Staunen, daß wir allein für tierische Produkte, nicht bloß für Fleisch, auch für Lebendtiere, besonders für Schweine aus Rumänien, Ungarn und Jugoslawien Milliarden ausgeben, und es ist eine Schande für uns, und ich sage auch meine eigene Schande, daß wir nicht imstande sind, unser Volk selbst zu ernähren. Aber - jetzt kommt das >Aber< - es müssen die Voraussetzungen gegeben werden. Gewiß kann mir jeder Mensch einwenden, daß unsere Viehzucht durch den Krieg dezimiert worden ist. Das sage ich auch. Wir mußten während des Krieges außerordentlich, viel Vieh opfern, wir waren ferner auch noch. verfolgt von den Elementarereignissen der letzten Jahre. Die kolossale Mißernte in den letzten Jahren infolge von Trockenheit und Dürre hat eine ungeheuere Futternot hervorgerufen. Wenn wir das altes in Erwägung ziehen, glaube ich, haben, wir volle Ursache und Veranlassung, alles zu tun, um durch Zusammenarbeit so schnell als möglich zu ergänzen, was uns fehlt. Das ist die große Frage des Wiederaufbaues in unseren Staat und ein Teil dieses Wiederaufbaues liegt in den Intentionen, des Gesetzes zur Förderung der Viehzucht im Inland. War soll heute mehr einen Stier halten? Ich will niemandem nahetreten, aber nach dem Umsturz sind zweifellos viele Fehler geschehen. In allen Gemeinden Westböhmens bestehen die sogenannten Stierwiesen. Die erste Tat der Gemeindevertretung nach dem Umsturz war, sofort dem Stierhalter die Stierwiese wegzunehmen und an den Meistbietenden zu verpachten. Wenn das eine Tat der Gemeindevertretung sein soll, dann müssen die Herren in den Gemeindevertretungen sagen: >Ja, wenn die Gemeinde jetzt ein höheres Pachtgeld für die Wiese einnimmt, muß sie auch die Pflicht übernehmen, für die Stierhaltung zu sorgen.< Es ist auch in den. Gemeinden der anderen Nationen so der Fall gewesen, wenigstens bei uns war es häufig so. Die erste Tat war eben die Stierwiese an den Meistbietenden zu verpachten ohne Rücksicht darauf, ob er Stiere hält oder nicht. Damit haben wir die Stierhaltung erschwert. Heute wäre für die Stierhaltung die Stierwiese selbst eine Anregung. Wenn man sie aber dem Stierhälter wegnimmt, so sagt er sich: >Mag den Stier halten wer will<. Damit sind wir zu Verhältnissen gekommen, die die Viehzucht nicht fördern, sondern ruinieren.

(Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Kadlèák).

Es ist erfreulich, daß wir heute endlich eine Gesetzesvorlage auf dem Tische haben, die die Sache regeln soll, und es ist zu begrüßen, daß die Gemeinden obligatorisch die Stierhaltung zu übernehmen haben. Eine solche Verpflichtung besteht auch in anderen Staaten. In Baden z. B. existiert ein Gesetz, welches die Stierhaltung zu einer Sache der Gemeindevertretungen macht. Wenn ich also Bauer heute die Ortsbeleuchtung in Form der Grundsteuer bezahle, so ist es wohl selbstverständlich, daß die anderen Herren Steuerträger, die nicht Landwirte sind, die keinen Grund und Boden haben, auch für uns etwas übrig haben müssen und zahlen sollen, damit die Gemeinde das Zuchtvieh halten kann. Das ist endlich im Gesetz hier niedergelegt, die Gemeinde wird als solche verpflichtet, auch für die Stierhaltung zu sorgen. Das ist ein Bedürfnis, das wir schon seinerzeit in Österreich wiederholt betont haben; leider konnten wir die Befriedigung desselben nicht durchsetzen, weil gewisse Leute sich sagen: > Ich brauche keinen Stier, ich bin doch kein Landwirt!< Da kann ich als Landwirt eben so sagen: > Ich brauche keine Wasserleitung, da ich meinen eigenen Brunnen habe, ich brauche kein Würfelpflaster, keine Gasbeleuchtung usw.< Leider haben wir Landwirte uns nie so verhallten. Wir z. B. haben Grundstücke an der Peripherie der Stadt, vielleicht tausende Joch, in Jahrhunderten zusammengekauft, haben uns aber nie geweigert, für die Stadt Gas, Würfelpflaster, Trottoir usw. zu bezahlen, aber in dem Moment, wo wir sagten, wir wollen aus unseren Steuergeldern auch eine Stierhaltung in der Stadt - ja da war nichts zu machen. Wenn wir mit der Grundsteuer verpflichtet sind, alle Bedürfnisse der Gemeinden zu bezahlen, haben auch die übrigen Steuerträger, die zufällig keine Landwirte sind, auch beizutragen zur Haltung von Stieren, Ebern, Ziegen und Schafböcken. Aus diesem Grunde begrüße ich die Vorlage und sage: Endlich ist in der Èechoslovakischen Republik dieser Schritt gemacht worden, den wir vergeblich angestrebt haben. Wir haben ihn im Landtag wiederholt beantragt, da die Agrargesetzgebung nicht in die Kompetenz des Reichsrates, sondern des Landtages fiel, auch im Landtage selbst waren wir nicht imstande, diese Regelung der Stierhaltung durchzusetzen. Ein kleines Auskunftmittel ist uns zuteil geworden, das war das Lizenzierungsgesetz; aber auch dieses Lizenzierungsgesetz hat seine Schattenseiten. Im Lizenzierungsgesetz wurde festgelegt, daß eine Kommission die Vatertiere bei Rinder und Pferdehaltung zu besichtigen hat. Die Pferdehaltung nun war in den Händen des Ackerbauministeriums. Aber meine Herren, wie haben wir Landwirte damals ausgeschaut, und wie schauen wir noch heute aus! Auch die Hengstehaltung war uns nämlich nicht freigegeben. Wir waren eingeteilt in Zuchtgebiete mit warmem und mit kaltem Blut. Weh dem, der im Kaltblutgebiet Warmbluthengste aufgestellt hätte! In jeder Gemeinde und in jedem Bezirk, gibt es, wie sich jeder überzeugen kann, Warmblutpferde und Kaltblutpferde. Das hängt von den Notwendigkeiten des Bedarfes ab. Die Spediteure und großen Landwirte brauchen schwere Pferde, letztere wegen der Garbenbinder und Heumaschinen. Wir waren aber nach der Einteilung des Kriegsministers gezwungen, nur Warmblutpferde zu halten, um Reitpferde für die Armee heranzuziehen. Infolgedessen war die Pferdezucht unterbunden. Und was haben wir noch gesehen? Die Hengste hat uns der Staat diktiert, hauptsächlich das Kriegsministerium. Die Remonten hat man uns überhaupt nicht abgekauft, wir haben in 50 Jahren im Lande Böhmen auch nicht eine einzige Remonte verkauft. Böhmen halt keine Militärpferde. Als der Krieg kam, nahm man uns an einem einzigen Tage 158.000 Pferde weg. Plötzlich hat also die Kriegsverwaltung gesagt: Wir brauchen aus Böhmen 158.000 Pferde. Wenn man die Sache so treibt, wenn man die Pferdezucht nur auf die Kriegsverwaltung und nicht auf die Landwirtschaft und nicht auf die übrige Volkswirtschaft einstellt, dann kann man keine Resultate erzielen. Wir haben auch gesehen, daß, nachdem die 158.000 Pferde an die Heeresverwaltung abtransportiert waren, Pferde ein rarer Artikel wurden. Für ein Pferd nun, das uns der Staat zu dem vorgeschriebenen Remontenpreis, von 800-900 Kronen abgekauft hatte, mußten wir während des Krieges 20-30,000 K bezahlen; da haben Sie gleich ein Beispiel dafür, daß das oft zitierte Wort, der Landwirt hätte im Kriege gewuchert, nicht richtig ist. Im Gegenteil: man hat uns unter der Zwangswirtschaft zu Bettlern gemacht, das kann ich an meiner eigenen Person grundbuchsmäßig nachweisen - außer es war irgendeiner, ein Wucherer oder Preistreiber, der natürlich auch die eventuellen Straffolgen tragen mußte. Wenn wir es besser machen wollen, wenn wir die Landwirtschaft wieder aufbauen wollen, wenn wir nicht mehr Pferde aus Ungarn, Polen und Deutschland kaufen wollen, dann müssen wir das altes selbst produzieren. Dazu ist aber eine Regefang durch ein Gesetz notwendig, und es ist falsch, wenn man uns in eine Uniform steckt und sagt: In dem einen Bezirk darf nur Kaltblut, im anderen nur Warmblut gezüchtet werden. Dieses Gesetz beseitigt diese Übelstände und sagt: Es gibt keinen reinen Kaltblut und keine reinen Warmblutbezirke; in jedem Bezirk kann man Warm und Kaltblut züchten. Aus dem Grunde ist die Staatsverwaltung verpflichtet, in jedem Bezirk, je nach dem Bedürfnis - und das entscheidet eine Kommission - Warm und Kaltbluthengste gleichzeitig einzustellen. Ich sage also nochmals: Es ist uns endlich nach 30jähriger Arbeit gelungen, eine Gesetzesvorlage zu erhallten, die wenigstens teilweise unserer Volkswirtschaft Rechnung trägt.

Ich habe schon vorhin gesagt, daß das vorliegende Gesetz nur ein Rahmengesetz ist und daß wir die Verordnung noch nicht kennen, die dieses Gesetz ergangen soll. Das ist ein Mangel. Wir wissen nicht, was uns die Verordnung bringen wird. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf etwas hinweisen. Bei einen solchen Agrargesetze - ich weiß nicht, ob der Herr Minister Dr. Hod¾a anwesend ist - wäre es schon nach den alten bestehenden Landesgesetzen denn doch der Mühe wert gewesen, unsere Berufsorganisationen, das sind die Landleskulturräte in Böhmen, Mähren, Schlesien und der Slovakei zu einer Enquete einzuladen und ihnen wenigstens den Entwurf der Verordnung zu zeigen oder mit ihnen zu beraten. Nach den ehemaligen Landesgesetzen ist doch der Landeskulturrat verplichtet, zu Gesetzesrvorlagen über agrarische Angelegenheiten Gutachten abzugeben. Wozu haben wir denn die Landeskulturräte? Das ist ja die Fachkörperschaft, die dazu berufen ist; und Sie werden, uns doch zumuten, daß wir unter den 42 Ausschußmitgliedern und den 180 böhmischen und vielleicht 120 deutschen Delegierten - wir haben bei der Wahl der Delegierten auf jedes Fach, die Viehzucht, den Pflanzen und Waldbau usw. und auf ihre Eignung Rücksicht genommen - gewiegte Fachmänner haben. Außerdem haben wir ja eine Anzahlt von Fachbeamten, die eigentlich auch dazu berufen sind, die Viehzucht zu fördern. So haben wir bei der deutschem Sektion einen Zentralinspektor über das Tierzucht inspektorat, wir haben einen Pferdezuchtinspektor, die böhmische Sektion hat mit Rücksicht auf das größere Gebiet deren zwei, wir haben außerdem sechs Tierzucht Inspektionsadjunkten und zwei Tierzuchtassistenten. Ich muß der Wahrheit die Ehre geben und sagen, daß diese Fachbeamten eine große Erfahrung haben und daß sie eine Arbeit geleistet haben, die nicht zu unterschätzen ist. Wir bestehen in beiden Sektionen 30 Jahre. Und wenn man auf eine 30 jährige erfolgreiche Arbeit zurückblicken kann, ist das immerhin beachtenswert. Wenn man dann ein einschlägiges Gesetz machen will, so ist es gewiß am Platz, alle diese Berufskörperschaften in den einzelnen Ländern zu Rate zu ziehen; es wäre gewiß vom Vorteil gewesen, und so manche Gesetzesvorlage wäre besser und klarer ausgefallen. Ich verweise auf einen Fall: Das Land Mähren hat bereits ein? Organisation durchgeführt, die nicht mit der Gemeinde zusammenhängt; hier bestehen Stierhaltungsgenossenschaften. Diese Stierhaltungsgenossenschaft scheint im vorliegenden Gesetze gar nicht erwähnt zu sein, sondern es bleibt wieder dem freien Ermessen überlassen, ob die Gemeindevertretung die Stierhaltung dar betreffenden Stierhaltungsgenossenschaft freiwillig übergehen will. Ich weiß nicht, wie es heute in den einzelnen Gemeinden ausschauen wird, wenn die Stierhaltungsfrage in der Gemeinde gelöst werden soll. Diesbezüglich haben wir auch eine große Erfahrung hinter uns, und wir können in Mähren nachweise, besonders in den deutschen Teilen, daß sich die Stierhaltungsgenossenschaften ganz gut bewährt haben. Denn wer soll das größte Interesse daran haben: die Gemeindevertretung, die aus allermöglichen Berufsklassen zusammen-gesetzt ist, oder der Landwirt, der die Viehhaltung betreibt? Ich will nicht von dem Meinen Landwirten sprechen. Auch bei den kleinen Landwirten, besonders bei den Häuslern, die nur Ziegen halten oder bei Schweinezüchtern ist die Sache schon ärger. Niemand wird einen Ziegenbock halten, weil der natürlich furchtbar stinkt, und wenn eines von den Kindern, die in dem betreffenden Hause wohnen, in die Schule kommt, so will kein anderes Kind neben ihm sitzen. Das sind lauter Dinge, die natürlich nicht zu ändern sind. Aber von der Regelung der Bockhaltung hat kein Mensch eine Idee und es hat sich auch niemand dafür interessiert. Wir sehen, daß bei den kleinen Leuten die Ziegenhaltung von größter Bedeutung ist; die Ziege ist die Kuh des kleinen Mannes, und ich lege ungeheueren Wert darauf, daß besonders für diese Meinen Häusler, die Kleinbauern, die nur Ziegen halten, wie es im Gebirge oft der Fall ist, vorgesorgt wird, indem in solchen Gegenden die Bockhaltung in die Kompetenz der Gemeinde fällt oder auf Kosten der Gemeinde veranlaßt wird. (Sen, Walló: Wir haben über 300 Stück gehabt, wir mussten sie aber kassieren, die Ziegen machen kolossalen Schaden). Das weiß ich, aber wollen Sie die Leute verhungern lassen? Wohl: die Ziegen machen großen Schaden, andererseits werden Sie sich aber erinnern, daß es für den kleinen Mann im Kriege ein Glück war, wenn er eine Ziege gehabt hat. (Sen. Walló; Ja, aber nur im Kriege!) Nun gut, Sie können ja anderer Meinung darüber sein, ich habe nichts dagegen, Wenn man die Ziegenhaltung für schlecht: hält, so könnte man auch sagen, die Hühnerhaltung ist noch schlechter, die Hühner fressen das Getreide auf, laufen im Dorf herum, richten Schaden an und trotzdem hat, als das Ei 2 K kostete, jeder eingesehen, es sei doch gescheiter, sieh ein paar Hühner zu halten. Der Eierpreis ist heute noch so hoch, daß wir sehen, daß es besser ist, die Bier selber, zu erzeugen und es haben sich alle Berufsklassen für die Geflügelhaltung interessiert, weil sie für 2 K ein Ei nicht kaufen kennten. Hunger, Not und Teuerung haben uns gezwungen, andere Ansichten zu bekommen.

Wie die Gesetzesvorlage ausschauen wird, wenn säte ins Parlament kommt, weiß ich nicht. Im großen und ganzen ist sie wenigstens der Anfang zur Regelung der Viehhaltung und die Voraussetzung einer gedeihlichen Viehzucht. Wie soll denn Viehzucht getrieben werden, wenn die betreffenden Vatertiere fehlen? Der einzelne kleine Mann ist nicht imstande, für eine Kuh oder für seine zwei oder drei Kühe einen Stier auf eigene Kosten zu hallten. Daß würde ja den Mann auffressen, d. h. pekuniär umbringen. Da, sind wir nun verpflichtet, ohne Rücksicht diese Frage zum Gemeingut der gesamten Bevölkerung zu machen. Darin liegt der soziale Fortschritt dieses Gesetzes. Wenn es eine Notwendigkeit ist, diese Frage zu regeln, dann dürfen wir ums dem nicht verschließen, daß es sowohl für die Ziegen als für die Pferdehaltung notwendig ist, die Sache gesetzlich zu regeln um endlich einmal mit Erfolg die Zucht, sei es nun Pferde, Schaf, Schweine oder Rindviehzucht entsprechend zu heben.

Ich habe schon gesagt, wenn wir bei der Verhandlung des Gesetzentwurfes als landwirtschaftliche Körperschaften, als Berufsorganisation zugezogen worden wären, so hätten wir es wahrscheinlich zuwege gebracht, diese gesetzlichen Bestimmungen auch auf andere Fragen auszudehnen. Ich habe schon ein Wort über die Regelung der sogenannten Stierwiesen gesagt. Ich weiß nicht, ob wir in der Lage sind, die Sache noch, im Verordnungswege zu regeln ob es möglich ist, die seinerzeit durch Jahrhunderte diesem Zweck gewidmeten Wiesen wieder diesem Zweck zuzuführen, um die Möglichkeit zu besitzen, Stiere zu ernähren. Das ist ja die Voraussetzung, denn ein Stierhalter, der das Heu am Wochenmarkt kaufen soll, wird sich wohl nicht finden, wenn er das notwendige Futter nicht seifest produzieren oder wenn ihm die Vertretung der Gemeinde die Stierwiese nicht wieder zurückgibt. Bezüglich anderer Bestimmungen hätten wir auch eine leichtere Regelung gefunden, wenn wir uns in einer Aussprache mit der Regierung hätten ins Einvernehmen setzen können. Ich verweise z. B. auf die erwähnten Kommissionen. Ja, wer sind denn die Kommissionen? Das Gesetz sagt von der Kommission, die diese Zuchttiere lizenzieren oder anerkennen soll, daß diese Kommission von der Gaubehörde bestimmt wird. Haben wir heute diese Gaubehörde? Nein. Wir müssen eben wieder eine Ausnahme schaffen, denn im Gesetz ist nicht gesagt: Solange die Gaubehörde nicht besteht, existiert die alte Einrichtung weiter, daß den Obmann der Stierlizenzkommission erst wieder der Landesausschuß ernennen muß und bei unseren Verhältnissen wissen wir auch nicht, wann die Gaubehörde kommen wird. Sie ist ein unbeschriebenes Blatt Papier. Ich weiß nicht, ob die Regierung in der Lage ist, zu sagen, an welchem Tage die Gaubehörde eingeführt wird; und diese Gaubehörde soll doch, wie gesagt, die Behörde sein, welche die Kommission bestimmt. Ich erkläre, daß es ein Mangel des Gesetzes ist, daß wir es gleichsam auf Lager machen und warten, bis die Gaubehörde eingeführt wird. Auch wissen wir von ihr nicht, wie sie aussehen wird. (Sen. Petøik: Der § 8 ist doch die Ersetzung für die Gaubehörde!) Also nur die Ersetzung. Ich habe bemängelt, daß die Behörde überhaupt noch nicht existiert. Es könnte infolgedessen die Gaubehörde vorläufig über die Kommission nicht entscheiden, so daß eben erst wieder ein § 8 aufgenommen werden mußte, wonach vorläufig, solange die Gaubehörde eben nicht besteht, sowohl der Landesausschuß als auch die Bezirksvertretungen den Obmann, bezw. die Kommission ernennen oder berufen.