Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 140. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 14. prosince 1922.

1. Øeè sen. Bartha:

Hoher Senat! Wenn ich als verantwortlich gewählter Funktionär, sei es in der Gemeinde oder im Bezirk, meine Tätigkeit ausübe und mir das Jahrespräliminare, der Voranschlag, vorgelegt wird, so werde ich genau prüfen, für welche Zwecke die in dieses Jahresbudget eingesetzten Beträge ihre Verwendung finden. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für den Senat. Auch hier haben wir zu prüfen, für welche Zwecke der Staat die ihm durch die Volksvertretung bewilligten Gelder verwendet. Meine Damen und Herren! Wenn wir die in dieses Budget eingesetzten Beträge bei den einzelnen Kapiteln betrachten, so finden wir, daß der größte Teil dieser Posten - und das wurde bereits von einer ganzen Anzahl von Rednern angeführt - nicht für produktive, sondern für unproduktive Zwecke, für den Militarismus, für die Zinsen der ungeheuren Staatsschulden, für die auswärtige Politik usw ausgegeben werden, während jedoch für Bildungszwecke nur die geringsten Beträge eingesetzt sind. Namentlich wurde von einer ganzen Anzahl von Rednern darauf verwiesen, daß in den deutschen Gebieten die Schuldrosselungen ihren Fortgang nehmen. Ja, man gibt sich heute nicht mehr mit der Sperrung von einzelnen Schulklassen zufrieden, sondern man nimmt ganze Schulsprengel, wie es in Saaz der Fall gewesen ist, man sperrt die Schulen, man nimmt sie mit Gewalt und man pfercht die Kinder bis zu 70 in einer einzelnen Klasse zusammen. Ein Unterschied ist natürlich bei der Steuervorschreibung und Steuererhebung zwischen dem deutschen und èechischen Gebiet. Ich will nur auf zwei aneinandergrenzende landwirtschaftliche Bezirke hinweisen, um zu zeigen, daß hier in derselben Weise vorgegangen wird, wie bei den Schuldrosselungen. Im Bezirke Rakonitz, der an den Saazer Bezirk angrenzt, betrugen die Steuervorschreibungen im Jahre 1918 annähernd 700.000 Kronen. Derselbe Betrag kam in den Jahren 1919, 1920 und 1921 zur Vorschreibung, während im Saazer Bezirk - auch einem rein landwirtschaftlichen Bezirk und ich weiß nicht, ob im Rakonitzef Bezirk nicht noch mehr Industrie vorhanden ist wie im Saazer Bezirk, wenn auch keine großen Betriebe - im Jahre 1918 3 Millionen, in den Jahren 1919 und 1920 6 Millionen und im Jahre 1921 9 Millionen Kronen zur Vorschreibung kamen. Sie sehen also, daß in den deutschen Gebieten die Steuervorschreibungen ganz anders vorgenommen werden als in den cechischen. Wie schaut aber die Sache von der anderen Seite betrachtet aus? Wenn von den deutschen Bezirken irgend etwas gefordert wird, sei es für Arbeitslosenunterstützung, für Notstandsarbeiten usw., da müssen die in Frage kommenden Personen, Gemeinden oder Bezirke einen wahren Leidensweg durchmachen, um von staatswegen eine Unterstützung oder eine Subvention zu erhalten.

Gegenwärtig befinden sich im Saazer Bezirk 2.300 arbeitslose Personen, und zwar 1.500 Männer und 800 Frauen. Wieviel von diesen Personen stehen nun gegenwärtig im Genuß der staatlichen Arbettslosenunterstützung? Sie erraten es nicht. Sage und schreibe 27! Diese Ziffer klingt fast wie ein Hohn mit Rücksicht auf die große Zahl von Arbeitslosen. Unter diesen 2.300 Arbeitslosen sind 600 landwirtschaftliche Arbeiter und Arbeiterinnen, die von der staatlichen Arbeitslosenunterstützung überhaupt ausgeschlossen sind. Diese Leute sind der größten Not und dem größten Elend preisgegeben und wissen nicht, wie sie ihr elendes Dasein fristen können. Erst vor kurzer Zeit hat das Ministerium für soziale Fürsorge durch die Zeitungen den arbeitslosen Arbeitern bekannt gegeben, daß Interventionen der Arbeitslosen bei diesem Ministerium zwecklos seien, man möge bei den zuständigen politischen Bezirksverwaltungen vorsprechen. Wenn die Arbeitslosen aber dort vorsprechen, wird ihnen gesagt, daß die Gesuche schon vor Monaten nach Prag abgegangen seien und wenn sie in den Besitz dieser Unterstützung gelangen wollen, werde es notwendig sein, daß in Prag interveniert werde. So vergehen Wochen und Monate, bevor diese von der Wirtschaftskrise Betroffenen, die Arbeitslosenunterstützung erhalten, vorausgesetzt, daß dieselbe ihnen überhaupt zugesprochen wird. So, meine Damen und Herren, wird in den deutschen Bezirken mit den arbeitslosen Arbeitern umgegangen.

Nun möchte ich zu einem anderen Kapitel übergehen, und zwar zu der reaktionären Bodenreform und ein paar Worte darüber sagen. Als das èechoslovakische Revolutionsparlament die Durchführung der sogenannten Bodenreform durch eine Reihe von Gesetzbeschlüssen vorbereitete, schien es, als ob sich eine alte Forderung des Sozialismus der Verwirklichung näherte. In diesen Gesetzen wurden unter den zur Übernahme des enteigneten Großgrundbesitzes Berechtigten die Gemeinden und deren Verbände genannt. Ferner war dann viel von der Übergabe des Bodens an Produktiv und Wirtschaftsgenossenschaften die Rede. Die ganze èechische Presse pries diese Bodenreform, als einen ungeheueren sozialen Fortschritt. Selbst die èechischen Sozialdemokraten behaupteten bei vielen Anlässen, die Sozialisierung des Großgrundbesitzes habe begonnen. Seitdem sind einige Jahre vergangen. Es ist bereits ein bestimmtes Teilergebnis der Aktion sichtbar und dieses Teilergebnis liefert den klaren Beweis, daß die sogenannte Bodenreform in diesem Staat nicht dem wirtschaftlichen Fortschritt, nicht dem Sozialismus, sondern dem technischen und gesellschaftlichen Rückschritt dient, sodaß auf sie eigentlich die Bezeichnung >Bodenreaktion< passen würde. Über den Charakter dieser Reform informieren uns weder die Lobhudeleien der Regierungspresse, noch die Versicherungen von Ministerialräten, sondern die nackten Ziffern, aus denen hervorgeht, was mit dem bisher enteigneten Boden geschehen ist. Die Ihnen vorzubringenden Ziffern stammen aus bester Quelle, aus einem sogenannten Interview, das der Präsident des Bodenamtes Dr. Vi¹kovský einem Regierungsjournalisten gewährte und das in der >Präger Presse< am 22. Oktober 1922 veröffentlicht wurde. Nach diesem Berichte hat Herr Vi¹kovský folgendes erklärt: Von dem ganzen in Böhmen, Mähren und Schlesien übernommenen Ausmaß an landwirtschaftlichem Boden von 40.227 ha wurden 28.116 ha dem Kleinbesitz überwiesen. An diesem Ausmaß partizipieren ungefähr 18.000 Kleinpächter. Das durchschnittliche Zuteilungsmaß beträgt fast 2 ha. In der Slovakei beträgt die Zuteilung an Kleinpächter ungefähr 35 ha. Im ganzen Staatsgebiet werden in diesen Jahren gegen 62.000 ha landwirtschaftlichen Bodens Kleinbesitzern zugewiesen. Der Bericht sagt weiter, daß auf die Angestelltengeriossenschaften Rücksicht genommen wurde, indem ihnen ein Teil der Restgüter zugesprochen wurde. Durch die Restgüterzuweisung sollen 25 Prozent der Angestellten befriedigt worden sein und weitere 50 Prozent der Angestellten sollen auf diesen Restgütern untergebracht werden. Die Größe eines solchen Restgutes soll 25 bis 80 Prozent des früheren Hofausmaßes umfassen. Dann wird im Bericht weiter gesagt: die Aufteilung der Restgüter erfolgt in der Weise, daß der Staat 9 dieser Güter erhält, Gemeinden und andere Korporationen 15, befähigte Großgrundbesitzerangestellte 28, teils ins Privateigentum, teils in Pacht, die Angestelltengenossenschaften 8, befähigte, bisher in ihrer Existenz durch die Bodenreform bedrohte Pächter 41; nebstdem werden Restgüter für nicht beschlagnahmten Boden ausgetauscht, 19, noch ändern nach dem Gesetz berechtigten Zuteilungsobjekten übergeben. Davon werden 12 Legionäre und 2 Legionärsgenossenschaften genannt. Die Errichtung von selbstgenügsamen Wirtschaftsanwesen wurde dadurch gefördert, daß besonders darauf Rücksicht genommen wurde, soweit als möglich die größte Zahl der Häusler mit der Zuteilung zu bedenken. Sie ergänzen auf diesem Weg ihr Bodenausmaß in der Regel auf 4 bis 10 ha. So, meine Damen und Herren, die Ackerbodenverteilung.

Nun kommt die Wald Verteilung. Am 6. Dezember dieses Jahres sprachen die Mitglieder des vom Verband des deutschen Selbstverwaltungskörper eingesetzten Bodenreformausschusses beim Präsidenten des Bodenamtes Dr. Vi¹kovský vor, um sich dort Informationen über die geplante Wälderverstaatlichung einzuholen. Aus dem Zwiegespräch zwischen dem Herrn Präsidenten des Bodenamtes einerseits und den Mitgliedern des Bodenreformausschusses andererseits ist zu entnehmen, daß bei der Verstaatlichung des Wälderbesitzes Recht und Gesetz mißachtet werden und daß auch hier von Sozialismus nicht gesprochen werden kann. Ein willkürliches Verfahren und eine Gewalttat von Staats wegen wird auch hier ausgeübt. Der Bodenreformausschuß sprach sich beim Herrn Präsidenten Vi¹kovský grundsätzlich gegen die Verstaatlichung der Wälder aus und verlangte vorzugsweise Beteilung der Gemeinden und ihrer Verbände mit dem vom Bodenamt beschlagnahmten Waldbeisitz. Ob vonseiten der Machthaber dieses Staates die berechtigten Ansprüche des vom Verband der Deutschen Selbstverwaltungskörper eingesetzten Bodenreformausschusses gehört werden, ist nach den bisher gemachten Erfahrungen sehr zweifelhaft. Ich verweise auch bei diesem Anlaß auf den von uns eingebrachten Antrag bezüglich der Abänderung dieses Gesetzes. So, meine Damen und Herren, sieht es in Wirklichkeit mit der viel gepriesenen Bodenreform in der èechoslovakischen Republik aus 62.000 Hektar Boden wurden im ganzen Staatsgebiete nicht sozialisiert, sondern zerschlagen, teils in kleine Zwerggüter, teils wurde er wieder in einer anderen Form kapitalistisch verteilt. Die Machthaber dieses Staates sollen nur so weiter reformieren, sie werden bald die Erfahrung machen, daß das Elend in diesem Staate noch viel größer wird, wenn sie die großen Betriebsstätten der landwirtschaftlichen Produktion zerschlagen. Was man dann mit der großen Zahl landwirtschaftlicher Lohnarbeiter anzufangen gedenkt, darüber scheinen sich die Herren im Bodenamte den Kopf noch nicht zerbrochen zu haben. Heute machen wir schon die Wahrnehmung, daß die Not und die Verelendung dieser Arbeiterkategorien zunimmt und ich möchte bei dieser Gelegenheit Ihnen gleich nähere Aufklärung darüber geben, wie in der gegenwärtigen Zeit es mit den Lohn- und Arbeitsverhältnissen, mit den Löhnen der landwirtschaftlichen Arbeiter überhaupt aussieht, unter deren Last nach der Angabe des Herrn Kollegen Zuleger die Landwirtschaft zusammenbrechen muß. Nach den gegenwärtigen Lohnverträgen bekommt ein Pferdekutscher monatlich 170 Kronen, ein Ochsenkutscher noch 10 Kronen weniger. An Deputaten erhalten dieselben Arbeiter 85 kg Getreide, 60 kg Kartoffeln, 3 q Kohle, etwas Holz, Fettgeld, Eiergeld, Federgeld, Milch und Wohnungsgeld. Wenn er das ganze Jahr bei dem Besitzer aushält, bekommt er noch eine Jahresprämie von 14 Kè 16 h. Dies alles, zum heutigen Tagespreise umgerechnet, ergibt einen Betrag von monatlich 475 Kè 41 h. Demnach stellt sich das gesamte Jahreseinkommen eines solchen Deputatisten auf 5.700 Kronen 92 Heller, auf den Tag umgerechnet 15 Kronen und einige Heller. Bei den Taglöhnern schaut es noch trostloser aus Für Männer beträgt der Stundenlohn 1,60 Kè, für Frauen 1,25 Kè, für Jugendliche l Kè. Wenn aber in Betracht gezogen wird, daß bei Taglöhnern jene Tage in Abzug gebracht werden, wo nicht gearbeitet werden kann, dann, meine Damen und Herren, können Sie sich einen Begriff davon machen, wie die Lebenslage dieser Arbeiter in Wirklichkeit aussieht. Durch diese Zustände ist ein großer Teil der in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter nahe an der Grenze des Lumpenproletariates angelangt und zieht heute schon mit einem Korb oder einem Sack und ein paar Lumpen darin von einem Meierhof zum ändern. Wenn man da noch davon spricht, daß unter diesen Löhnen die Landwirtschaft zusammenbrechen muß, dann, meine Herren und Damen, muß ich schon erklären, dann soll dieses System der Lohnausbeutung zusammenbrechen und wir werden auf diesen Trümmern landwirtschaftliche Produktivgenossenschaften, sogenannte Zweckverbände, schaffen, und wir werden sehen, ob der Grund und Boden nicht die auf ihm be schäftigten Arbeiter ernähren kann. So sehen nämlich die Dinge bei dem landwirtschaftlich arbeitenden Volke aus. Wenn dieser Staat weiter mit der Zerschlagung der großen Güter vorgeht, so wird das Heer dieser arbeitenden Menschen noch viel größer und selbstverständlich auch ihr Elend.

Wenn wir all das in Erwägung ziehen und auf der anderen Seite sehen, für welche Zwecke der Staat das Geld verwendet, dann kann die Regierung von uns keine andere Antwort erhalten, als daß wir gegen dieses Budget unsere Stimmen abgeben werden. (Potlesk na levici.)

2. Øeè sen. Spiese:

Hoher Senat! Wenn wir heute als Oppositionspartei zu dem Staatsvoranschlag Stellung nehmen und unsere Wünsche und Beschwerden vor dem Forum der Öffentlichkeit bekannt geben, wissen wir zwar ganz genau, daß auf der anderen Seite dieses Hauses kein Verständnis, nicht einmal für unsere wirtschaftlichen Forderungen, vorhanden ist, obwohl man eigentlich damit rechnen sollte, daß die wirtschaftlichen Belange von jener Seite mit in erster Linie einer gerechten Behandlung unterzogen werden sollten. Jedoch auch inbezug auf unsere wirtschaftlichen Forderungen wurden wir bisher bitter enttäuscht, und wir, unser gesamtes deutsches Volk, hat den Glauben an eine Gerechtigkeit in diesem Staate längst aufgegeben. Und wenn der Herr Ministerpräsident uns versichert, daß es dringendste Aufgabe der nächsten Zeit sei, allen Schichten der Bevölkerung ein angenehmes Wohlbefinden zu gewähren, so möchte ich doch gerne wissen, wie und auf welche Weise die Regierung dieses Kunststück zuwege bringt, denn wohin wir auch immer schauen, Unzufriedenheit auf allen Seiten: die Arbeitslosigkeit nimmt von Tag zu Tag zu, eine Industrie nach der anderen stellt ihren Betrieb ein, langsam aber sicher kommt jetzt das Gewerbe daran, und der Hauptfaktor in diesem Staate, die Landwirtschaft, steht vor einer Krise, bei der es sehr fraglich ist, ob sie dieselbe überdauert. Man muß sagen, daß in diesem Staate, wo alle Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Gedeihen vorhanden sind, alle die reichen Gaben der Natur nichts gefruchtet haben und seit der Gründung der Republik in unzweckmäßiger Weise vergeudet wurden, da alle Voraussetzungen für eine gesunde, ruhige wirtschaftliche Entwicklung des Staates fehlen, und es gehört wirklich der ganze Optimismus des Herrn Finanzministers dazu, wenn er behauptet, daß seit den 4 Jahren des Bestandes der Republik wirklich Großartiges geleistet wurde. Wir als Deutsche können dem nicht beipflichten, denn die Erfahrungen, die wir in den 2 Jahren unserer parlamentarischen Tätigkeit hier gemacht haben, sind sehr schlechte. Denn bei jeder Gelegenheit, wenn es auch nur eine rein wirtschaftliche Sache war, die wir aufrollten, immer setzten Sie uns ein starres >Nein< gegenüber. Und da verlangen Sie noch von uns ein Bekenntnis zu diesem Staate? Die Grundidee der Ra¹ín schen Finanz- und Wirtschaftspolitik besteht ja hauptsächlich in der gänzlichen Ausschaltung der deutschen Konkurrenz aus der mitteleuropäischen Wirtschaft und die Eroberung des deutschen Absatzgebietes, auf der ändern Seite aber in der Vernichtung des Wirtschaftslebens, und uns Deutsche trifft diese total verfehlte Wirtschaftspolitik in doppeltem Maße; sie tötet unseren Lebensnerv. Denn darüber sind wir uns ja klar, Sie können unsere Schulen wegnehmen, Sie können uns sprachlich entrechten, das alles werden wir überdauern, wir werden uns wieder auf die Füße stellen, wenn die Zeit für uns wieder da ist; aber über das eine kommen wir nicht hinweg: mit unserer Wirtschaft steht und fällt auch unsere nationale Bedeutung in diesem Staate.

Aber das eine nehmen Sie zur Kenntnis: bisher haben wir in unseren Leistungen für diesen Staat nicht um ein Jota gegen Sie zurückgestanden und auf Grund dessen verlangen wir auch unser Recht und wir werden nicht ruhen und rasten, bis wir diesen Kampf um unser Recht und Leben, um unsere Nation, siegreich beendet haben.

Umso gerechtfertigter ist daher die Besorgnis, die in den deutschen Gebieten dieses Staates herrscht, wo infolge der Steuer- und Finanzpolitik die deutsche Industrie zum Sterben verurteilt ist, Handel und Gewerbe brach darniederliegen und die Landwirtschaft infolge der hohen Steuern, der Vermögensabgabe und der Nichteinlösung der Kriegsanleihe, hauptsächlich aber infolge des rapid eingetretenen Abbaues der landwirtschaftlichen Artikel, am Rande des Abgrundes steht.

Und wie sieht es denn da bei uns tatsächlich aus? Die Produzentenpreise einzelner Rohprodukte, speziell die der Land- und Forstwirtschaft, wie Holz, Vieh, Getreide, Hopfen, Obst usw. sind heute schon auf das Vier- bis Fünffache der Vorkriegszeit gesunken, und es ist ganz merkwürdig, sehr selten liest man in einer Zeitung, daß der Preisabbau bei der Landwirtschaft sich bereits in einer Weise vollzogen hat, der geradezu als eine Katastrophe bezeichnet werden muß. Da führe ich nur den Getreidepreis in erster Linie an: Im Vorjähre bezahlte man den Meterzentner Korn mit 360 Kè, jetzt ist er auf 100 Kè herabgesunken, und auch da sind Käufer noch schwer zu finden; der Viehpreis fiel von 12 Kè im Vorjahre auf 3 bis 5 Kè herab, die Preise für Milch und Butter sind ebenfalls bedeutend herabgesunken, Kartoffeln sind beinahe ohne Wert. Und trotz dieser billigen Preise macht sich dieser Abbau im Konsum nicht annähernd so bemerkbar, wie wir ihn bereits empfinden müßten, denn alle die Artikel, die die Landwirtschaft benötigt, müssen mit ganz geringen Ausnahmen noch genau so teuer bezahlt werden, wie vor 2 Jahren. Angesichts dieser Tatsachen drängt sich da unwillkürlich die Frage auf: kann der Landwirt unter diesen Verhältnissen seine Produktion aufrecht erhalten oder nicht? Kann die Landwirtschaft weiter bestehen, wenn die Ausgaben derselben zu den Einnahmen in keinem Verhältnis mehr stehen, der Landwirt also gezwungen ist, Schulden zu machen?

Ich führe in erster Reihe Hopfen an, da war der Preisfall ganz rapid. Angenommen wurde ein Durchschnittsertrag von 7-4 Schock pro Zentner. Es ergibt dies einen Ertrag von 13,4 q pro ha. Rechnet man den Hopfenpreis vom 10. bis 16. September 1921 mit 7.000 Kè pro q, so ergibt dies gegenüber dem diesjährigen Durchschnittspreis von 400 bis 800 Kè, durchschnittlich also 600 Kè, eine Preisdifferenz von 6.400 Kè pro q. Die Schädigung beträgt also infolge dieses Preisrückganges pro Hektar bei einem Ertrag von 13,4 q 85.760 Kè, da ja der Preisausfall per q 6.400 Kè ausmacht. Das ist also der Entfall bei einem Hektar Hopfenland. Hiebei ist zu berücksichtigen, daß trotz des niedrigen Hopfenpreises die Regie die gleiche wie im Vorjahr geblieben ist. Das im Vorjahr eingenommene Hopfengeld ist heute schon längst verbraucht, denn die hohe Regie in allen Zweigen ist die gleiche geblieben, teilweise hat sie sich noch erhöht, während dem die bedeutend geringeren Einnahmen aus sämtlichen landwirtschaftlichen Produkten gegenüberstehen. Dazu kommen noch die hohen Steuern und Abgaben sowie die Nachtragsvorschreibungen der Kriegssteuern. Die Behauptungen, daß Reserven von den vorjährigen Einnahmen für die Produkte noch vorhanden sind, sind ganz ungerechtfertigt. Ich verweise da nur auf die Banken, welche den besten Aufschluß darüber geben können, wie viele Landwirte sich heute schon Kapital ausleihen müssen.

Bei Getreide stellt sich dasselbe heraus. Der Preis für ein Meterzentner Weizen betrug am 2. September 1921 durchschnittlich 415 Kè, am 2. September 1922 115 Kè. Korn im Jahre 1921 380 Kè, heuer 85 Kè, Gerste 380 Kè, heuer 75 Kè, Hafer 305 Kè, heuer 97,50 Kè. Gegenüber dem Vorjahr ergibt dies folgende Preisdifferenzen per 100 kg: bei Weizen 300 Kè, Korn 295, Gerste 305, Hafer 207,50 Kè. Rechnen wir die Differenz der diesjährigen Ernte und der Ernte des Jahres 1921 aus, so ergibt sich das folgende Ergebnis: Bei einem Hektar Sommerweizen betrug das Erträgnis in der Saazer Gegend 17,7 q. Die Preisdifferenz bei 100 kg beträgt 300 Kronen, folglich die Schädigung pro ha 5.310 Kè. Bei Winterweizen wurde ein Hektarertrag von 17,9 q angenommen, die Preisdifferenz beträgt 300 Kronen, die Schädigung pro Hektar 5.370 Kè, bei Korn wurde ein Hektarertrag von 15,50 q angenommen, die Preisdifferenz beträgt 295 Kè, die Schädigung pro Hektar 4.572,40 Kè, bei Gerste wurde ein Hektarertrag von 17,80 a angenommen, die Preisdifferenz beträgt 305 Kronen, die Schädigung pro Hektar 5.429 Kronen, bei Hafer wurde ein Hektarertrag von 15,1 q angenommen, die Preisdifferenz per 100 kg beträgt 207,50 Kronen, die Schädigung pro Hektar 3.133,25 Kronen.

Gleich wie beim Hopfen ist auch in diesem Zweige die Regie die gleiche geblieben, bzw. hat sich dieselbe im heurigen Jahre infolge der ungünstigen Witterungs-verhältnisse erhöht, nachdem die Einbringung der Ernte mit größeren Kosten verbunden war, als im Vorjahre, dabei aber die Preise niedriger gegenüber dem Vorjahre.

Und nun die Rübe. Angenommen ist ein Durchschnittsertrag von 236,90 Meterzentner pro Hektar. Im Jahre 1921 war ein Rübenpreis von 28 Kè pro q. Im Jahre 1922 ist ein Rübenpreis von 17 Kè pro q. Es ergibt sich demnach eine Preisdifferenz von 11 Kè pro Meterzentner; bei dem obigen Durchschnittsertrage von 236,90 Meterzentner pro Hektar ergibt dies eine Schädigung infolge des Preisrückganges pro Hektar von 2.605,90 Kronen. Die Ermäßigung der Akkordlöhne stand in keinem Verhältnis zu dem heurigen Rübenpreise gegenüber dem vorjährigen Rübenpreise. Dabei ist die Regie ebenfalls höher, indem durch die schlechte Witterung die Rübenabfuhr sehr langsam vonstatten ging, wenig aufgeladen werden konnte und mehr Fuhren bei einer gleichen Ernte als im Vorjahre gemacht werden mußten. Infolge der schlechten Witterung mußten größtenteils noch die festgelegten Zuschläge zum Grundlohne der Ernte gezahlt werden.

Wir kommen zur Milchwirtschaft. Im Vorjahre wurde pro Liter Milch inklusive Zustellung ins Haus 4 Kronen pro Liter bezahlt. Heute erhält man pro Liter 2,70 Kronen franko Teplitz. Hiebei sind noch zu zahlen: die Fracht hin und zurück, rechnet man noch die Abnützung der Kannen und Amortisation der Gerätschaften, so bleiben pro Liter 2 Kronen. Es ergibt dies eine Preisdifferenz von 2 Kronen pro Liter. Rechnet man von einer Kuh eine jährliche Durchschnittsmelkung von 1.500 Liter, so ergibt dies bei einem Preisrückgang von 2 Kronen pro Liter eine Schädigung von 3.000 Kronen pro Kuh. Hiebei ist gar nicht berücksichtigt, daß ein Großteil der Landwirte heuer noch im Frühjahr Melkkühe um den Preis von 7.400 Kronen pro Kuh gekauft haben. Holländische Kühe haben sogar noch mehr gekostet. Heute dagegen erhält man für solche Kühe 3 bis 4 Kronen pro Kilo Lebendgewicht.

Angesichts dieser Tatsachen drängt sich da unwillkürlich die Frage auf: Kann die Landwirtschaft unter diesen Umständen ihre Produktion aufrecht erhalten oder nicht? Kann die Landwirtschaft weiter bestehen, wenn die Ausgaben derselben zu den Einnahmen in keinem Verhältnis stehen? Kann die Landwirtschaft die ihr aufgetragenen Lasten an Steuern und Abgaben auch weiterhin tragen, wenn keine Ein-nähme mehr da ist? Ist es unter den jetzigen Verhältnissen gerechtfertigt, die Vermögens- und die Vermögenszuwachsabgabe nach dem Stande von 1914 bis l. März 1919 vorzuschreiben und zu entrichten? Seit dieser Zeit sind 3 Jahre verstrichen, der Wert unserer Realitäten ist bedeutend zurückgegangen, so daß wir keinen Vermögenszuwachs, sondern einen Vermögensrück-gang von 50 Prozent zu verzeichnen haben. Von einer Vermögensabgabe oder einer Zuwachsabgabe kann daher insolange keine Rede mehr sein, bis tatsächlich eine Abänderung dieses Gesetzes in dem Sinne stattfindet, daß die Vermögenszuwachsabgabe gänzlich gestrichen wird, denn mit einem Nachlaß von 25-30 Prozent auf die Abgabe von einem, fiktiven Vermögenszuwachs sind wir unter keinen Uniständen einverstanden, weil ein faktischer Vermögenszuwachs nicht vorliegt, und ich sage es ganz ruhig: Unter den jetzigen Verhältnissen sind unsere Kleinhäusler, unsere Landwirte überhaupt nicht mehr imstande, die Abgabe entrichten zu können und die strikte Durchführung des derzeit gültigen Gesetzes würde den Zusammenbruch zahllose Existenzen nach sich ziehen, weshalb auch die Einlösung der Kriegsanleihe, deren endliche volle Anerkennung und Zulassung zum Nennwerte als Zahlungsmittel für die Steuerentrichtung, eine unerläßliche Vorbedingung für die Gesundung unseres wirtschaftlichen Lebens neuerlich und entschieden verlangt werden muß. Die Vermögensabgabe und die Kriegsanleihe sind zwei Dinge, die sehr eng zusammenhängen, nicht nur deshalb, weil die Höhe der Vermögensabgabe in hohem Maße davon abhängt, mit welcher Bewertung die Kriegsanleihe eingestellt ist, sondern auch deshalb, weil die Steuerfonds der meisten Großbetriebe in Kriegsanleihe angelegt sind.

Es ist daher nicht genug zu verurteilen, und jeder ehrliche, rechtlich denkende Mensch muß dem zustimmen, daß die Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit des èechisch-nationalen Chauvinismus es bisher verhindert hat, diese so eminent wirtschaftliche Frage einet günstigen Lösung zuzuführen; in keiner anderen Frage wurde eine so große Schädigung des gesamten Volksvermögens herbeigeführt, wie gerade bei der Behandlung der Kriegsanleihe; auf die paar hundert Millionen Kronen zur Deckung des Zinsendienstes wäre es dem Staat gewiß nicht angekommen, auf der anderen Seite wird ja genug Geld zum Fenster hinausgeworfen.