Wir finden weiter, daß mit dem Gesetz vom 12. August 1922 den Gemeinden bestimmte Vorschriften über die Finanzge-bahrung im Gemeindehaushalt gemacht worden sind. Es sieht so aus, wenn man das Gesetz zur Hand nimmt, als wenn in der Gemeindevertretung lauter junge Leute, lauter Schulkinder sitzen würden. Eine solche Schulmeisterei hat man in dieses Gesetz hineingelegt, als wenn das, wie schon gesagt, lauter Menschen wären, die die Schule erst verlassen haben. Alle möglichen Vorschläge sind gemacht worden, wie man das Budget aufstellen muß, was man in das Budget und welche Beträge man einzusetzen habe, aber wie die Gemeinden in den Besitz der ihnen gebührenden Gelder kommen würden, hat man nicht gesagt. Ich will Ihnen zeigen, wie das in den Gemeinden ist und damit den Beweis erbringen, daß es gar nicht so schlecht mit den finanziellen Verhältnissen bestellt sein müßte, obzwar ich gar keinen Grund habe, dem Staate zu zeigen, wo er die Gelder nehmen soll, da ich ja in Opposition stehe. Aber ich will beweisen, daß das nicht notwendig wäre, wenn man tatsächlich anders vorginge, als dies jetzt der Fall ist.
Im Jahre 1921, bezw. im Herbst 1920 ist man daran gegangen den Gemeinden, die Einhebung der Gemeindeumlagen wegzunehmen und hat man damals erklärt, daß man dadurch eine Erleichterung in der Gemeindeführung herbeiführen werde. Man hat die Einhebung der Gemeindeumlagen den Steuerämtern übertragen und seit der Zeit haben die Gemeinden, ich möchte sagen, vielleicht im ganzen Staat, ihre liebe Not, weil sie eigentlich von dem, was man einhebt, niemals etwas oder nur sehr wenig bekommen. Nun schreibt aber das Gesetz, wie ich bereits gesagt habe, vor, daß die Gemeinden schon drei Monate vor Jahresschluß das Budget machen müssen. Ohne Voranschlag kann eine Gemeinde nicht arbeiten, soll sie nicht arbeiten, sie soll vielmehr streng an diesen Voranschlag gebunden sein. Wenn aber eine Gemeinde einen ordentlichen Voranschlag machen soll, dan muß sie zumindest eine Grundlage dazu bekommen. Diese Grundlagen können aber wieder nur von Seite des Steueramtes gegeben werden, das heißt, das Steueramt müsste rechtzeitig die Steuervorschrebungen an die verschiedenen Besitzer, Hausbesitzer, Grundbesitzer, Gewerbetreibenden usw. hinausgeben, denn hat man keine richtigen Vorschreibungen gemacht, dann hat man keine Möglichkeit, das Gemeindebudget oder den Voranschlag ordentlich aufzubauen. Nun stellen Sie sich einmal vor, was die Regierung mit ihren Organen macht. Seit 1920 - und nicht einmal für dieses Jahr - sind keine Steuervorschreibungen hinausgegangen. Die Gewerbebetriebe, die zur öffentlichen Rech-nunglegung verpflichtet sind, haben für das Jahr 1919 noch keine Steuern vorgeschrieben erhalten. Es ist also infolgedessen immer nur approximativ oder im Verrech-nungswege gezahlt worden. (Sen. Friedrich: Auch vorschußweise. ) Ja wohl, auch vorschußweise. Wären aber die Steuervorschreibungen hinausgegangen, dann wäre auch die Möglichkeit vorhanden gewesen, in den Gemeinden ordentliche Voranschläge zu machen. Aber daß diese Vorschreibungen nicht hinausgegangen sind, kommt es mir, wie ich offen sagen muß, vor, als ob man das absichtlich getan hätte. Das Aufstellen der Voranschläge in den Gemeinden ist nur eine Fabel und ebenso fabelhaft, wie der Voranschlag des Staates, vor dem wir gegenwärtig stehen. Es ist nur eine Fiktion, die zwar in Ziffern ausgedrückt ist, woran man sich aber nicht halten kann.
(Pøedsednictví ujal se místopøedseda Kadlèák. )
Ich will Ihnen darüber sofort etwas Näheres sagen, und zwar als Grundlage eine Gemeinde nehmen, die nicht groß, sondern mehr ein Dorf ist, von der mir aber die Ziffern zur Verfügung stehen. Im Jahre 1921 hat die Gemeinde Drahowitz ihr Budget aufgestellt, und trotzdem dort keine großen Unternehmungen, sondern nur kleine Gewerbetreibende, kleine Grund- und Hausbesitzer sind, hat der Staat doch eine ungeheuere Belastung auf diese Gemeinde gewälzt. Es ist zum Beispiel die Aufforderung gekommen, daß die Gemeinde Bibliotheken, Gemeindedenkbücher, Sportplätze für die Jugend usw. anlegen muß. Jetzt in der letzten Zeit z. B. ist der Befehl gekommen, daß Schulfahnen und zweisprachige Ortstafeln nach einer bestimmten Form angeschafft werden müssen. Kurz und gut, ich meine, die Gemeinde hat genug Aufträge bekommen. Die Folge davon ist, daß die Gemeindeumlagen unendlich gestiegen sind. Im Jahre 1921 hat die Gemeinde eine Umlagenbasis von 170% gehabt. Dies war gewiß erträglich, und nachdem nun das Steueramt zur Einhebung berechtigt und verpflichtet ist und nicht mehr die Gemeinde, müsste doch das Steueramt die eingehobenen Umlagen der Gemeinde überweisen. Es hat sich nun herausgestellt, daß noch am Jahresschluß ein Rest von 33.000 Kronen vorhanden ist, was bei einer kleinen Gemeinde von 5000 Einwohnern als Ausfall des Voranschlags gewiß eine ziemlich hohe Summe ausmacht. In dem Voranschlag für 1922 gestaltet sich die Sache schon ganz anders, weil mittlerweile jene Neubelastungen gekommen sind, wie z, B. die erhöhten Ausgaben für Gemeindebeamte und Gemeindebedienstete und alle möglichen anderen Umlagen, die der Gemeinde aufgebürdet wurden. Ich will ja zugeben, daß es eine Notwendigkeit war, die Gemeindebeamten und Gemeindebediensteten besser zu entlohnen, das bedingt aber, daß die Umlagen nicht auf derselben Höhe erhalten bleiben könnten, wie das Jahr vorher. Die Umlagen wurden auf 560% und für die Hauszinssteuer auf 150% erhöht. Dabei ist noch das schöne, daß man für die Hauszinssteuer eine gewisse Stabilisierung einführte, daß sie nicht höher sein darf als im Jahre 1918 und nur bis zu 15% einer Erhöhung zugeführt werden darf. Infolgedessen konnte sie nicht mehr erhöht werden und die Erhöhung konnte sich nur auf die Erwerbs-, Grund-, Rentensteuer usw. erstrecken. Ich habe schon gesagt, daß für das Jahr 1922 sich die Umlagebasis auf 560% und für die Hauszinssteuer auf 150% erhöht hat. Die Einhebung durch das Steuer-amt aber ist nach den früheren Vorschriften gemacht worden, so daß sich am Jahresschluß herausstellte, daß für das Jahr 1922 ein Rest von 91.000 Kronen zu verzeichnen ist. Ich habe mich nun an den Herrn Finanzminister gewendet und ihn darauf aufmerksam gemacht, was das für uns bedeutet, und daß in allen Gemeinden, wo ich hingekommen war, dasselbe zu konstatieren ist, daß nämlich überall die Kassen leer sind - in der Nähe meines Heimatsortes, in Dallwitz, ist es soweit gekommen, daß die Gemeinde den Totengräber nicht bezahlen konnte, der ein Grab ausgeschaufelt hat, weil in der Gemeindekasse kein Geld war; Samstag mußte ich bei uns einen Kredit von 20.000 Konen für eigene Person aufnahmen, um die rückständigen Zahlungen für die Arbeiter vorzunehmen - ich habe also dem Herrn Finanzminister in einem längeren Schreiben die Not und das Elend der Gemeinden geschildert und gesagt, daß es nicht so weiter gehen könne; wenn man einen Staat auf der Höhe erhalten und ihn fortbringen wolle, dann müsse man sich an jenes Wort erinnern, daß ein freiheitlicher Staat nur dann bestehen kann, wenn er auf den Grundfesten gut verwalteter und gugeleiteter Gemeinden aufgerichtet ist. er Herr Finanzminister hat bis heute noch keine Antwort gegeben, aber er hat das Schreiben dem Steueramt in Karlsbad übermittelt, und das Steueramt hat eine Relation abgegeben. Als ich nun im Ministerium vorgesprochen und nachgefragt habe, wie es eigentlich mit dieser Angelegenheit steht, wurde mir gesagt, während dem wir nachgewiesen haben, daß wir eigentlich einen Rückstand beim Steueramt im Betrage von 124.000 Kronen zu verzeichnen haben, habe das Steueramt in Karlsbad ausgerechnet, daß wir nicht nur keinen Rückstand, sondern sogar einen Übergenuß von 56.000 Kronen zu verzeichnen haben. Und solange dieser Übergenuß nicht gedeckt ist, bekommen die Gemeinden - bei den übrigen Gemeinden ist es ebenfalls so - überhaupt nichts mehr ausgezahlt. So steht es also, daß seit dem Monat September für die Gemeinden zwar die Umlagen durch die Steuerämter eingehoben worden sind, aber bekommen haben sie seit dem Monate September nichts mehr. Nun sagen Sie mir einmal: Wie sollen die Gemeinden unter solchen Umständen eigentlich die Geschäfte führen? Wie kommen sie dazu, daß" sie durch diesen Staat soweit getrieben worden sind, daß sie dastehen, ihre Arbeiter nicht mehr bezahlen können und Schulden machen sollen, während sie auf der anderen Seite bei diesem Staat eigentlich ein Guthaben hätten. Als wir weitergingen, hat sich Folgendes herausgestellt: Weil eben die Steuervorschreibungen nicht vorgenommen worden sind, weil für die Jahre 1920, 1921 und 1922 und für diejenigen Betriebe, die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtet sind, selbst für die Jahre 1919 noch keine Steuern vorgeschrieben worden sind, deswegen mußte nach dem Gesetz über die Finanzgebahrung der Gemeinden die Steuer nach der letzten Vorschreibung eingehoben werden. Die Steuern nach der letzten Vorschreibung sind aber bedeutend niedriger, als die in dem Jahre 1920 und 1921 vorgeschriebenen. Sie sind natürlich in keinem Vergleiche zu den gegenwärtigen Verhältnissen und nachdem nun das Steueramt die Steuern nach den Vorschreibungen vom Jahre 1920 eingehoben hat, hat sich selbstverständlich herausgestellt, daß auf einmal ein Übergenuß bei den verschiedenen Gemeinden vorhanden ist. Nun frage ich einmal das hohe Haus, was denn eigentlich die Gemeinden machen sollen, wenn sie von der Regierung in einer derartigen Art und Weise behandelt werden. Als ich nun im Finanzministerium dies zur Sprache brachte und verlangte, daß man den früheren Zustand wieder einführen solle, daß die Gemeinden selber das Recht bekämen, sie die Umlagen, die sie vorschreiben, auch selber wieder einheben zu können, hat mir der Herr im Finanzministerium gesagt: >Das würde den Gemeinden passen, da würde der Staat dann wahrscheinlich gar nichts bekommen und in der bekannten Art, wie Sie den Staat behandeln, würden wir das Nachsehen haben.<
Ja, die bekannte Art, die ist halt auch so eine Eigentümlichkeit! Wenn man uns entgegenkäme, und das Recht gäbe, uns nicht als Staatsbürger zweiten und dritten Grades in diesem Staate behandelte, wenn man uns die Gleichberechtigung gäbe, wie jedem anderen, dann würden die Verhältnisse ganz andere werden. Ich meine, über kurz oder lang werden Sie doch schon einmal dazu kommen müssen, daß auch die Deutschen genau so behandelt werden müssen, wie Sie sich selbst behandeln. Anders wird es nicht gehen, denn ein freier Staat kann nur aufgebaut werden auf der Gleichberechtigung seiner Bewohner, In dem Moment, wo er einmal einen Teil der Bewohner anders behandelt, in dem Moment hat er schon verloren und kann nur erhalten werden, wenn er sich auf den Machtverhältnissen aufbaut. Und diese Machtverhältnisse, selbst wenn sie durch Bajonette und Gewehre geschützt werden, lassen manchmal viel zu wünschen übrig. Und deswegen könnte es, meine Herren, passieren, daß Sie selbst in diesem Staate, wo Sie glauben, daß er so gut durch diese Machtverhältnisse fundiert ist, einmal von diesen Kräften verlassen würden, und daß es dann vielleicht zu spät wäre. Ich bin kein Nationalist, ich gehöre der internationalen sozialdemokratischen Partei an, aber auch ich fühle es, wie es in diesem Staate aussieht, und es tut mir bitter weh, wenn ich bedenke, wie es in diesem Staate sein könnte und wie es in Wirklichkeit ist.
Nun habe ich gesagt, der Staat müsste eigentlich gar nicht in solchen schlechten finanziellen Verhältnissen stecken, und das habe ich zum Teile dadurch bewiesen, was ich hier eben auseinandergesetzt habe. Als ich in der vergangenen Woche bei den einzelnen Steuerämtern angefragt habe, wieso es eigentlich komme, daß man mit der Steuervorschreibung so im Rückstande ist, daß man infolge dessen groß Verluste zu verzeichnen habe - denn die Sache ist doch so, daß, wenn derjenige, der ein Gewerbe oder sonst dergleichen ausübt, die Steuer nicht rechtzeitig im Zeitpunkt der Ausübung seines Gewerbes und beim Gange des Gewerbes vorgeschrieben bekommt und sie bezahlen kann, wenn man wartet, bis er vielleicht das Gewerbe nicht mehr betreibt, daß es dann zu spät ist, daß er dann nichts mehr bezahlt und dann bekommen der Staat und die Gemeinden nichts - als ich nun nachfragte, wieso es komme, daß man derartige Rückstände zu verzeichnen habe, wies man mir nach, daß man immer mehr an Angestellten und Beamten und Kanzleikräften wegnimmt, und daß man infolgedessen nicht in der Lage sei, der Arbeit, die die Steuerämter aufgehalst bekommen, zu entsprechen. Das ist gewiß die verkehrteste Art, wenn man dort anfängt zu sparen. Bei dem Steueramt in Karlsbad sind in der letzten Zeit, seit Ende des vergangenen Monates neun Angestellte gekündigt worden, die Jahre lang, vielleicht acht bis zehn Jahre, dort beschäftigt gewesen sind, die eingearbeitet sind und die in der Lage sind mitzuarbeiten. Nicht einmal diese Kräfte hinzugerechnet, war die Möglichkeit vorhanden, daß man hätte die Vorschreibungen durchführen können. Nun hat man eine solche Anzahl gekündigt, und aus welchem Grunde? Als ich nachfragte, was eigentlich die Ursache der Kündigung ist, weil ich der Meinung bin, daß man einen "Menschen, der seine Pflicht erfüllt, nicht ohne weiters davonjagt, noch dazu wenn man weiß, daß man die Arbeitskraft braucht, da sagte man mir, der einzige Grund der Entlassung, bezw. Kündigung wäre, weil sie die èechische Sprache nicht beherrschen, weil sie also nicht èechisch verstehen. Das kann sein, daß das vielleicht für die Maßgebenden ein Grund ist, aber die Ziffern, die dort zusammengestellt werden müssen, sind ja nicht èechisch, und die Gewerbetreibenden, die dort in Betracht kommen, wenn man die Steuern vorschreibt, die Haus- und Grundbesitzer, die verstehen kein Wort èechisch. Was nützt es also, èechische Beamte hinzustellen, die sich mit den Gewerbetreibenden usw nicht verständigen können, und wenn sie Ziffern schreiben, so ist auch kein Unterschied darin. Sie haben keine anderen Ziffern als wir, Sie haben auch arabische Ziffern, Darin liegt es nicht, daß es gerade ein ausgesprochener èechischer Nationalist sein muß. Ich meine, das würde sich gleich bleiben, maßgebend ist nur, daß er seine Pflicht erfüllt. Sie sehen aus dem Grunde, weil die Betreffenden tatsächlich die Staatssprache nicht verstehen, müssen sie entlassen und gekündigt werden. Man hat zwei Damen hingestellt, und als ich nachfragte, ob diese das, was die neun gekündigten Personen erfüllten, leisten wurden, wurde mir gesagt: >Eines wohl, wir wissen, daß sie den Platz einnehmen werden; ob sie irgendwie etwas verrichten können, davon sind wir nicht überzeugt.<
Aus diesem Grund meine ich, könnte es in unserem Haushalt, im Budget ganz anders aussehen, wenn man nicht immer so verbissen wäre und mehr Vertrauen auch zu den deutschen Beamten hätte und nicht der Meinung wäre, daß die deutschen Beamten den Untergang dieses Staates betreiben. Besonders bei den Steuerämtern wäre es das wichtigste, daß man dort geschulte Kräfte hat, die eingearbeitet sind und wissen, wie vorzugehen ist. Was nützt eine Steuervorschreibung, die drei Jahre zu spät kommt, wenn der Gewerbetreibende sein Gewerbe nicht mehr ausübt? Als ich nachgefragt habe, ist mir von allen Steuerämtern gesagt worden, daß die ganzen Voranschläge der Gemeinden nicht mehr richtig sind, daß sie wirklich auf Fabeln aufgebaut sind usw., deswegen, weil von den Ziffern, die durch die Steuerämter bekanntgegeben worden sind, keine einzige mehr richtig ist, deswegen nicht mehr richtig, weil ein Drittel der Gewerbetreibenden im Laufe der Zeit, da die Steuervorschreibung nicht vorgenommen wurde, ihr Gewerbe aufgegeben haben, infolgedessen die Steuervorschreibung illusorisch geworden ist und die Steuer nicht mehr eingehoben werden könne, weil ferner bei einem ganzen Teile der Gewerbetreibenden die Eintreibung der rückständigen Steuersätze ebenfalls nicht mehr möglich ist, da sie keinen festen Besitz hatten und während dieser Zeit ihr Barvermögen verausgabt haben. Dadurch, daß man die Vorschreibung nicht durchgeführt hat, daß man lieber immer wieder bestrebt gewesen ist und darauf gesehen hat, daß auf die Posten Beamte gesetzt werden, die zwar die Landessprache beherrschten, von denen man aber nicht wußte, ob sie tatsächlich mit den Arbeiten, die man ihnen übergab, vertraut sind, dadurch sind wir soweit gekommen, daß Rückstände zu verzeichnen sind, die, ich möchte sagen, in die Milliarden gehen. Es wäre also nicht notwendig, daß wir uns in einer so ungeheueren finanziellen Not und in solchen Schwierigkeiten befinden, wenn tatsächlich davon Gebrauch gemacht worden wäre, wovon ich eben gesprochen habe, das heißt, wenn man dafür gesorgt hätte, daß die Steuervorschreibungen immer rechtzeitig hinausgegangen wären und dadurch auch die Einhebung der Steuern durchgeführt worden wäre.
Wir haben dann weiters gefunden, daß Sie den Gemeinden nicht nur die Belastungen, von denen ich gesprochen habe, übertragen haben, sondern Sie haben auch gerade in der gegenwärtigen Zeit der Arbeitslosigkeit den Gemeinden noch die Belastungen der Arbeitslosenagenden mit übertragen und haben verlangt, daß die Gemeinden Notstandsarbeiten vergeben sollen. Gewiß, das wäre eigentlich das Richtigste und ich bin der letzte, der auf dem Standpunkt steht, daß man die Arbeiter mit Almosen abspeisen soll. Für mich wäre maßgebend, daß man in dem Momente, wo man die Arbeitslosigkeit tatsächlich einsetzen sieht, sofort mit Arbeiten beginnen sollte. Es ist viel besser, wenn man das Geld, das man ausgibt, für produktive Zwecke verwenden kann, wenn produktive Arbeit geleistet werden kann, weil man dadurch für die Gemeinden, das Land und den Staat etwas erreichen kann. Bis jetzt war das nicht möglich. Im Gegenteil, man hat lieber Millionen für Arbeitslosenunterstützung ausgezahlt, bevor man daran gegangen wäre, vielleicht auf dem Gebiete des Wohnungselends irgend etwas durch Bauten zu unternehmen. Es ist zwar das neue Baugesetz geschaffen worden, man hat verschiedene Versprechungen gemacht, aber bis jetzt war es, wenigstens in den deutschen Gegenden, nicht möglich, irgendwelche Subventionen zur Förderung des Bau- und Wohnungswesens zu bekommen. Man hat weiters den Gemeinden die Pensionistenfrage überlassen, aber nicht dazu beigetragen, um auch auf diesem Gebiete von Seite des Staates etwas zu tun. Man hat ferner ein Investitionsprogramm geschaffen, aber die Investitionen sind so bestellt, daß heute kein Mensch weiß, wie sie durchgeführt werden.
Wir haben deshalb einen Antrag unterbreitet, in welchem wir verlangen, daß ein detaillierter Ausweis durch die Regierung vorgelegt werden soll, in dem dargelegt wird, wie die Investitionsarbeiten durchgeführt werden, wo sie ausgeführt werden und zu welchem Zwecke eigentlich die Gelder verwendet werden. Wir haben weiters zu diesem Kapitel einen Antrag unterbreitet, in welchem wir verlangen, daß für die Pensionisten bei Beratung ihrer Angelegenheiten Vertreter aus ihrer Berufsbranche mit beigezogen werden sollen. Wir wissen, daß es mit den Pensionisten äußerst schlecht bestellt ist, besonders mit den Altpensionisten. Ich möchte sagen, seitdem dieser Staat besteht, ist es nicht dazu gekommen, daß deren Bezüge endlich geregelt werden. Weil wir aber wissen, daß es ohne Hinzuziehung der Vertreter aus den Pensionistenkreisen selbst nicht gut möglich ist, diese Angelegenheit in halbwegs zufriedenstellender Weise zu erledigen, verlangen wir in unserem Antrag, daß bei Beratung dieses Gesetzes die Vertreter der Berufsorganisationen beigezogen werden sollen.
Wir haben weiters in einem Antrag verlangt, daß die Posten 8 und Sa, wo es sich um den Betrag von 539 Millionen Kronen handelt, auf 700 Millionen Kronen erhöht werden sollen. Wir glauben diesen Antrag recht leicht verantworten zu können, wenn wir sehen, daß auf der anderen Seite mit Milliarden nicht gespart wird, weshalb man auch für diese Post und auf diesem Gebiete eine größere Ziffer einsetzen kann.
Wir haben drittens einen Antrag eingebracht, in welchem wir verlangen, daß die drei Gesetze, welche über die Ruheständler vorgelegt worden sind, wieder ausgegraben und der Beratung zugeführt werden sollen und daß sie zumindest noch in der Herbsttagung erledigt werden könnten.
Wir haben weiters betreffend die Verstaatlichung der Aussig - Teplitzer Eisenbahn verlangt, daß der § 106 des Personalsteuergesetzes abgeändert werden soll. Dadurch, daß man diese Bahn verstaatlicht hat, ist den Gemeinden tatsächlich ein ungeheuerer Nachteil entstanden, der nur durch eine Änderung des genannten Gesetzes in der Weise, wie es in dem Antrage verlangt wird, wieder wettgemacht werden kann.
Wir verlangen die Berücksichtigung dieser unserer Anträge, denn wenn Sie, sehr geehrte Herren, sich die Anträge näher ansehen, werden Sie finden, daß das nicht vielleicht Anträge sind, die von einer nationalen Leidenschaft diktiert sind, und daß sie nicht deswegen gestellt worden sind, um gewissermaßen die nationalen Forderungen zu ergänzen, sondern daß sie lediglich von praktischen Motiven geleitet sind.
Es wäre notwendig, zu den ganzen Angelegenheiten, besonders zu den gegenwärtig in Verhandlung stehenden, viel mehr zu sagen. Ich glaube mich aber, da ja doch eine ganze Reihe von Rednern zu dieser Gruppe gemeldet sind, so kurz als möglich fassen zu können und würde Sie nur bitten, daß Sie gerade bei Erledigung dieser Gruppe sich eingehend mit den Finanzangelegenheiten der Gemeinden befassen und hauptsächlich daran denken, daß der Staat, wie ich schon gesagt habe, nur dann bestehen kann, wenn er auch die Gemeinden leben läßt. Denn wenn die Gemeinden nicht leben können, so kann es der Staat selbstverständlich auch nicht. Weil wir aber wissen und gefunden haben, daß in dem ganzen Budget die Gemeinden nicht auf ihre Rechnung kommen - abgesehen von den paar staatlichen Überweisungen, der Hälfte der Hauszinssteuer und der Luxus- bezw. Lustbarkeitssteuer usw. - weil aber andere Zuwendungen von Seiten des Staates an die Gemeinden nicht gemacht wurden, deswegen war es notwendig, einmal auch zu zeigen, wie es in den Gemeinden bestellt ist und zu verlangen, daß, wenn es vielleicht auch in diesem Budget nicht mehr möglich ist, wenigstens bei Zusammenstellung des kommenden Budgets mehr Rücksicht auf die Gemeinden genommen wird, als es gegenwärtig der Fall ist. Es war vielleicht diesmal nicht möglich, den Gemeinden größere Aufmerksamkeit zuzuwenden, weil man ja auf die Gemeinden im Budget überhaupt nicht Bedacht nimmt. Die Gemeinden sollen sich selbst erhalten, selbst ihr Auslangen finden, dabei aber nimmt man ihnen alle Einnahmen weg. Wenn das so weitergeht, meine sehr verehrten Herren von der Majorität, dann werden wir bald dort angekommen sein, wo wir nicht hinkommen wollen. Und wenn heute schon gesagt worden ist, daß man gar nichts dazu beitragen braucht, um gegen diesen Staat zu heizen, so meine ich, daß am meisten zur Schädigung des Staates die Tatsache beiträgt, daß man die Gemeinden in Not und Elend läßt, ihnen vielmehr noch Agenden zuweist, für die sie aufkommen sollen und ihnen die ihnen gebührenden Dotationen nicht übermittelt.
Wir sehen also, daß das Vertrauen, das Sie von uns verlangen und das wir dem Staate entgegenbringen sollen, eine Rechtfertigung nicht findet und deswegen, weil wir kein Vertrauen zu der Regierung und zu der in dieser Regierung vertretenen Majorität haben, müssen wir auch, ob wir wollen oder nicht, gegen dieses Budget stimmen. (Potlesk na levici. )
5. Øeè
sen. Hübnera:Hohes Haus! Zum vierten Male steht der Voranschlag dieses Staates zur Verhandlung, und auch der vierten Regierung stehen wir gegenüber. In jeder Hinsicht erweisen wir uns als starke Verbraucher.
In keinem der österreichischen Nachfolgestaaten wird wohl soviel von Entöster-reicherung gesprochen und geschrieben, wie in dieser Republik, und doch ist - und vielleicht gerade deshalb - keiner von ihnen ein so treues Spiegelbild des alten österreichischen Staates. Denn sollte es den maßgebenden Kreisen unserer sogenannten demokratischen Republik noch an einem besonderen Beweise fehlen, so ist wohl der beste die Kurzlebigkeit der Regierungen! Es ist ja ein offenes Geheimnis, daß nur infolge der überlangen Trächtigkeitsdauer, die die Entwicklung der >Pìtka<, dieses Monstrums des èechischen Parlamentarismus, zur verantwortlichen Regierung brauchte, das Kabinett Bene¹ nicht sterben konnte und durfte. Und pathologisch, wie die lange Entwicklungsdauer, ist auch das Produkt. Die èechische Politik scheint noch manches Gebilde erzeugen zu müssen, ehe ein lebensfähiges Geschöpf auf der Bildfläche erscheinen wird. Ob allerdings das jetzige Parlament die Kraft dazu haben wird, ist eine andere Frage. Das jetzige Kabinett scheint wohl alles eher als lebensfähig.
Zusammengesetzt aus den verschiedensten Elementen, schillert es in allen Farben und die einzelnen Mitglieder vereinigt nur das eine Gemeinsame: der Haß gegen alles Deutsche. Alle von links bis rechts oder von rechts bis links - wenn Sie wollen - stehen auf dem Boden des staatsrechtlichen Phantoms des èechischen Nationalstaates, Und indem Sie jede bessere Einsicht dieser selbsttrügerischen Fiktion opfern, stehen Sie, die uns bei jeder Gelegenheit Illoyalität vorwerfen, selbst nicht auf dem wirklichen Boden dieses Staates.
Mögen Sie hundertmal erklären, Sie seien ausgeglichen, hundertmal den Nationalitätenstaat leugnen, hundertmal das Ausland durch unwahre Propaganda täuschen wollen, die Millionen Deutsche, die Hunderttausende der anderen Minderheitsvöl-ker können Sie damit nicht vom Erdboden weglügen - ganz abgesehen davon, daß der größte Teil des slovakischen Volkes von der jetzigen Staatsform nichts wissen will. Und eine Regierung, die von all dem nichts weiß und nichts wissen will - der Ministerpräsident hatte ja nicht ein Wort in seiner Erklärung über das Verhältnis zu den Deutschen - entspricht nicht der Wirklichkeit, treibt Vogel Strauß - Politik und hat keine Existenzberechtigung, im Gegenteil, sie ist ein Schaden für den Staat.
Was stellt nun das Kabinett ©vehla eigentlich vor? Offiziell ist es eine Gesellschaft mit sehr beschänkter Haftung, inoffiziell eine Zwangsversicherung gegen Neuwahlen, in Wirklichkeit eine Gesellschaft neidischer Brüder, die sich um das ergiebigste Euterviertel raufen, und politisch ist es eine Mißgeburt mit drei Köpfen, von denen der eine als verantwortliche Redakteur füngiert, der zweite als eigentlicher Dirigent, seinen allen befehlenden Kommandostab schwingt, und der dritte als alter Bekannter das Unternehmen weiter für das Ausland vertritt und sich nebenbei bestrebt, die Beratungen über die berechig-ten Minderheitsfragen vor dem Völkerbunde zu vereiteln. Das ist also die Regierung, die sich berufen fühlt, die Geschicke eines Nationalitätenstaates zu leiten, eine Regierung, die kein Verständnis für die Wirklichkeitsverhältnisse hat, die blindlings nur dem Nationalstaate dient. Das ist kein Rezept für eine längere Dauer. Und täuschen Sie sich nicht. Die wirtschaftliche Krise, die ja erst eigentlich beginnt, wird möglicherweise schon Änderungen mit sich bringen, wie überhaupt die wirklichen und tatsächlichen Verhältnisse sich durchringen und alle geschaffenen Kunstformen brechen werden. Je eher dann die Regierungsform dem Nationalitätenprinzip entsprechen wird, umso besser für den Staat.
Das bisherige Gewaltsystem hat noch immer in allen Handlungen Macht vor Recht gestellt - entgegen schön klingenden Zusicherungen und Redensarten; dieses System stützt sich nur auf die Macht, auf die Bajonette. Aber diese Macht ist innerlich morsch, gedeiht nur auf illegalem Wege. Handelt es sich um ihre Pflicht, Schutz, Ordnung, Gesetz und Recht zu wahren, so versagt die Gendarmerie! Das bewies augenfällig der Bandenüberfall in Wiesa bei Komotau. Bis heute ist noch kein Ergebnis der eingeleiteten Untersuchung bekannt. Wäre ein derartiger Fall im alten Österreich vorgekommen, hätte man die Leiter dieser Institution weggeschickt, denn >der Fisch stinkt vom Kopfe<, sagt ein altes Sprichwort. Bei uns müsste man allerdings zu viele Generäle wegschicken. Wahrscheinlich hat aber die Gendarmerie in Wiesa nichts gefunden, weil sie von oben-aus nicht durfte. Denn hätte man wirklich Ernst machen wollen, so ist doch klar, daß das dortige Bahnpersonal nicht frei von Schuld war. Das gesamte Personal hätte versetzt werden müssen und ich bin überzeugt, man hätte auf diesem Wege bestimmt etwas erreicht. Den Herren würde auch ein Aufenthalt in Osten gutgetan und möglicherweise etwas abkühlend und beruhigend gewirkt haben. Aber, meine Herren, das System wird sich rächen. Schon konnte sich in Reichenberg Gendarmeriewachtmeister Svoboda ungestraft über den Leiter der dortigen Bezirkshauptmannschaft, Herrn Ministerialrat Marschner, stellen! Daß dies nicht zur Hebung der Staatsautorität beiträgt und auch nicht nach Recht und Gesetz sein dürfte, wird wohl niemand bestreiten wollen, und ich konstatiere hier, daß die Gendarmerie nicht ihren Dienst tut, nicht ihre Pflicht erfüllt, sondern sich außerhalb Recht und Gesetz stellt. Sie wird wohl auch deshalb vielfach durch die Staatspolizei ersetzt und hier befindet sich wohl dasjenige System in seinem angenehmsten Fahrwasser; man vermehrt nach Herzenslust die Polizei, man verstaatlicht, das heißt man èechisiert, man errichtet neue Polizeidirektionen und scheut sich bereits nicht mehr vor aller Öffentlichkeit und macht diese sogenannte demokratische Republik zu einem Staate jener Institution, der er allerdings eigentlich schon von jeher war. Kein Wunder, daß die Polizeiauslagen ins Unermeßliche steigen. So hat man heute bei uns in Reichenberg verschiedene Ortschaften eingeteilt. Die Polizisten, die wir hatten, sind alte Leute, wir können sie nicht wegschicken, wir haben jetzt eine Staatspolizei anstelle der früheren Gemeindepolizei, die Auslagen hiefür aber, zwischen 15.000 bis 20.000 Kronen, muß die Gemeinde durch fünf Jahre an den Staat abführen. Das ist ein neues Institut für unsere Gemeinde. Zum Teile müssen sie die deutschen Gemeinden tragen, den ihr bisheriges Personal müssen sie sich weiterbehalten und selbst bezahlen. Es ist daher eine bewußte Unwahrheit, wenn man vorgibt, in der Verwaltung zu vereinfachen und zu sparen.