Vom Zeit zu Zeit vernahmen wir aus Regierungskreisen auch die Mahnung zur Sparsamkeit, aber wir vermissen jede ernste Bemühung der Regierung, selbst zu sparen. Dies gilt im Großen wie im Kleinen. Wir besitzen zwar eine Ersparungskommission, doch scheint diese nicht die Macht zu besitzen, ihre Anordnungen auch durchzusetzen. Wenigstens behauptet die schon zitierte èechische Zeitung am 5. November, daß die von der Kommission zur Auflassung bestimmten 71 Autos lustig weiterfahren, während sie allerdings im Budget ein sehr verstecktes Dasein führen.

Die Regierung hat auch in ihrem, an die Bevölkerung gerichteten Aufruf bitter-heiteren Angedenkens, von dem ich, wenn ich nicht damit dem kleinen Moritz zu beleidigen fürchten müßte, sagen möchte, daß er mich wie eine Stilaufgabe des kleinen Moritz anmutet, an die Konsumenten die Mahnung gerichtet, stets bei den billigeren Lieferanten zu kaufen. Zu derselben Zeit wurden aber größere staatliche Bauten in Dobøan nicht etwa an die weit billigere deutsche Firma Springer, sondern an die viel teuerere èechische Westböhmische Baugesellschaft vergeben, trotzdem die technische Abteilung der Landesverwaltungskommission pflichtgemäß das günstigere und billigere Angebot der deutschen Firma zur Annahme empfohlen hatte. Und man erzählt sich sogar, daß von der Postdirektion in Prag ein vor kurzem erlassener genereller Geheimerlaß an die unterstehenden Ämter ergangen sei des Inhaltes, daß Arbeiten nur an èechische Firmen vergeben werden müssen, auch wenn günstigere deutsche Angebote vorliegen. Wo bleibt also die Mahnung der Regierung, immer dort einzukaufen, wo die billigeren Preise geboten werden?

Das gesamte Budget ausschließlich dar Investitionen weist 19.378 Millionen an Ausgaben und ein Defizit von 566 Millionen auf. Auf dem Papier sind die Ausgaben gegenüber dem Vorjahre um 435 Millionen, die auf den Kopf der Bevölkerung entfallende Quote von 1413 auf 1408 Kè zurückgegangen. Dabei sind freilich die geänderten Valutaverhältnisse, der seither auf das Dreifache angestiegene Auslandswert unserer Krone nicht berücksichtigt. Rechnen wir aber, um die Sache gewissermaßen einmal von außen anzusehen, die Beträge nach dem jeweiligen Kurs in die wertbeständigeren Schweizer Franken um, so ergäbt sich eine Erhöhung der Ausgaben von 1106 auf 3229 Millionen Franken und eine Erhöhung der Kopfquote von 78 auf 235 Franken, also rund um 200 Prozent.

Sehr bedenklich wirkt der überaus hohe Anteil der Personalauslagen - 40 Prozent - an den Gesamtausgaben. Der Herr Finanzminister soll sich dahin geäußert haben, daß dieses Mißverhältnis durch die unselige Durchrechnung der Dienstzeit und durch die Zeitvorrückung der Beamten verschuldet worden sei. Er erblickt also ein Verschulden darin, daß der Staat die Bezüge seiner Angestellten in einem Ausmaße erhöht hat, das noch immer kaum einem Drittel der eingetretenen Teuerung entspricht, sodaß selbst die Aktiven - von den Pensionisten nicht erst zu reden - ihre ohnehin nicht allzuüppige Lebenshaltung von früher um zwei Drittel erniedrigen mußten. Einer solchen Auffassung, die so hartherzig und brutal wie möglich ist, muß auf das allerentschiedenste widersprochen werden, und wir behalten uns vor, in dieser Angelegenheit bei Beratung der bezüglichen Vorlagen der Regierung damit abzurechnen. Ein wirkliches Verschulden des Staates an dem erschreckenden Anschwellen des Personalaufwandes besteht aber darin, daß ungezählte Tausende von Personen ohne ängstliche Rücksicht auf ihre Vorbildung und Eignung aus rein politischen Rücksichten oder nach Protektion in Staatsämtern, mitunter in überraschend hohen Stellen, untergebracht wurden. Diese Hypertrophie des Beamtentums hat übrigens der Herr Finanzminister im Budgetausschuß selbst festgestellt, indem er darüber klagte, daß durchschnittlich jeder dreizehnte Mensch mit 8000 Kè jährlich vom Staate erhalten wird. Man spricht denn auch schon von Massenentlassungen von Beamten. Wir befürchten nur, daß die schon erwähnten Protektionskinder durch dieselben Rücksichten, durch die sie in den Staatsdienst gelangten auch im Staatsdienst verbleiben werden und daß die Entlassungen im nationalchauvinistischen Sinne insbesondere gegen die Deutschen werden durchgeführt werden.

Der Herr Finanzminister hat auch erklärt, daß Notaushilfen der Beamten deshalb nicht ins Budget eingestellt wurden - (ein Umstand, der übrigens zur Beurteilung der Ziffern für das Defizit mit in Berücksichtigung zu ziehen ist - weil sie im nächsten Jahre ganz anders aussehen werden als bisher und daß die Beamtengehalte überhaupt wesentlich herabgesetzt werden müssen. Wir erklären schon jetzt, daß wir im Hinblick auf die noch immer bestehende schwere Not der Beamten und Lehrerschaft, und insbesondere auch ihrer Pensionisten, solchen Absichtem. aufs heftigste entgegentreten werden. Geradezu abenteuerliche Gerüchte über das Ausmaß der beabsichtigten Gehaltsabzüge zeigen nur, welcher Frivolität und Brutalität die Beamtenschaft ihren Dienstgeber, den Staat, für fähig hält.

In recht bezeichnendem Gegensatz zur Sparsamkeit, mit der man bei der Neuregelung der Beamtenbezüge vorzugehen beabsichtigt, steht die Freigebigkeit für militärische Zwecke. Als der Staat gegründet wurde, wurde er als ein antimilitaristischer ausgerufen und den braven Staatsbürgern wurde die baldigste Einführung des Milizsystems in Aussicht gestellt. Ich glaube, dieser schöne Traum ist nun endgültig ausgeträumt. Denn der Herr Minister für nationale Verteidigung findet es nicht mehr der Mühe wert, von einer bloßen Verschiebung der Einführung der Miliz zu sprechen; er hat im Budgetausschuß ausdrücklich erklärt, daß die zum Studium dieser Frage ins Ausland entsandten Herren einen geradezu niederschmetternden Bericht erstattet haben, nach welchem das Milizsystem unökonomisch und viel teuerer ist als die Erhaltung eines stehenden Heeres. Es bleibt also offenbar bei diesem letzteren und alle Staatsbürger dürfen auch weiterhin Milliarden für den jährlichen Bedarf unserer, in den groß angelegten Manövern stets siegreich gebliebenen Armee aufbringen.

Das über 23/4 Milliarden betragende Budget der Militärverwaltung könnte, von anderen leicht möglichen Ersparungen abgesehen, gewiß beträchtlich herabgemindert werden, wenn man nicht auch hier aus rein politischen Beweggründen tausende meist recht junge Herren auf hohe Offiziersposten berufen hätte. Aus den im Budget erhaltenen Daten über die Zahlen der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften ergibt sich, daß auf je 1000 einfache Soldaten 83 Offiziere, 371 Unteroffiziere und Gefreite, zusammen also 454 Vorgesetzte entfallen, somit rund auf je 2 einfache Soldaten immer ein Vorgesetzter. Das ist ein Mißverhältnis, das, wenn auch der Herr Landesverteidigungsminister hierüber anderer Meinung ist, gewiß in keiner anderen Armee besteht oder je bestanden hat. Der Herr Minister hat auch auf eine Bemängelung der hohen Manöverauslagen erklärt, er werde im nächsten Jahre noch höhere Summen für die Manöver anfordern. Ich wünschte nur, er würde auch für die Opfer treuer militärischer Pflichterfüllung ein ebenso warmes Interesse fühlen, wie für die Ausgestaltung dieser, sagen wir, militärischen Manöver oder Spielereien.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang nun die Kriegsbeschädigtenfürsorge berühren, wie sie im Budget des Ministeriums für soziale Fürsorge zutage tritt. Da fällt es vor allem auf, daß für die gesetzlichen Gebühren der gleiche Betrag wie im Vorjahre, 402,650.000 Kè, eingesetzt ist, als ob das Gesetz vom 25. Jänner d. J. und die durch diese festgesetzten Rentenerhöhungen nicht vorhanden wären. Es ist ja richtig, daß die

Durchführungsverordnung zu diesem bereits am 1. Faber in Kraft erwachsenen Gesetze noch nicht erschienen und daher die Auszahlung der gesetzlichen Rentenzuschüsse noch nicht durchgeführt ist, aber diese skandalöse Nachlässigkeit hebt doch das Gesetz nicht auf und wird doch nichts anderes bewirken, als daß das Jahr 1923 auch mit den rückständigen Zahlungen aus dem laufenden Jahre belastet werden wird. Es ist ganz außer Zweifel, daß der wirkliche Bedarf den präliminierten Betrag bedeutend übersteigen wird. Geht man von den in den Erläuterungen zum Budget angegebenen Zahlen der Kriegsbeschädigten aus, so ergeben sich aus den Rentensteigerungen nach dem Jännergesetz bei durchaus vorsichtiger Berechnung folgende Mehrbeträge gegenüber dem Vorjahre: 7080 Invalide mit 55-64% Erwerbsunfähigkeit mit einer Rentenerhöhung von 360 Kronen macht zusammen 2,548.800 Kronen; 8260 Invalide mit 55-64% Erwerbsunfähigkeit und einer Rentenerhöhung von 420 Kronen, macht 3,469.200 Kronen, 8260 Invalide mit einer 75-84%igen Erwerbsunfähigkeit und einer Rentenerhöhusag von 480 Kronen, macht 3,964.000 Kronen, und endlich 5900 Invalide mit 85- und mehrprozentiger Erwerbsunfähigkeit à 600 Kronen, macht 3,540.000 Kronen. Und an anderen Renten, nur für die Hälfte der Witwen gerechnet: 68.000 je 300 Kronen Rentenerhöhung, macht 20,400.000 Kronen, für ein Zehntel der Witwen die Erhöhung des sogenannten Zuschusses für die Erwerbsunfähigkeit à 80 Kronen, macht 1,088.000, für 244.600 Waisen durchschnittlich je 130 Kronen, macht 31,798.000 und für 50.880 Vorfahren (das sind nur 60%) je 100 Kronen, macht 5 Millionen 88.000 Kronen, zusammen rund 72 Millionen Kronen. Hiezu kommen aber noch die 50%igen Teuerungszulagen, die zwar bisher nur bis zum Ende des laufenden Jahres gesetzlich bewilligt sind, an deren Einstellung aber niemand ernstlich denken kann. Mit diesen Zulagen erhöht sich der Mehrbedarf für die gesetzlichen Gebühren auf 108 Millionen.

Wie schon erwähnt, müssen aber auch noch die rückständigen Mehrgebühren für die Zeit vom 1. Feber bis zum 31. Dezember 1922 nachgezahlt werden und so kann man annehmen, daß sich aus dem angeführten Titel allein ein Mehraufwand von etwa 200 Millionen ergeben wird, der im Budget nicht berücksichtigt wurde. Und da man nicht annehmen kann, daß die Regierung an Einstellung von Invalidenpensionen zum Ausgleiche der Rentenehöhungen denkt, so ist es nötig, daß sie schon jetzt für die finanzielle Bedeckung des nachgewiesenen Mehraufwandes an Kriegsbeschädigtenrenten vorsorgt. Ich erlaube mir daher dem hohen Hause den von uns eingebrachten diesbezüglichen Resolutionsantrag, zur Annahme zu empfehlen (Sen. Meißner: Im Ausschuß ist er abgelehnt worden!), der allerdings im Ausschuß bereits abgelehnt wurde, obgleich er doch nur etwas selbstverständliches verlangt, daß man für eine Ausgabe, die zweifellos feststeht, die Bedeckung vornimmt. (Sen. Meißner: Das sind Ersparungen!} Höchst befremdend ist es, daß die Ausgaben für Heilbehandlung der Kriegsverletzten gegen das Vorjahr um mehr als 90 Prozent, nämlich von 19.5 Millionen auf 1.85 Millionen herabgesetzt wurden. Die Scheinbegründung, daß bei Ledigen die halbe oder bei Familienväter die ganze Invalidengebühr während des Heilverfahrens ruht und daher die Kosten dieses Heilverfahrens zu einem wesentlichen Teile daraus bestritten werden können, kann kaum ernst genommen werden, da ja selbst die höchsten Invalidenrenten nur einen kleinen Bruchteil der Verpflegs und Kurkosten in einer Heilanstalt ausmachen. Wohl aber bestehen berechtigte Forderungen nach einer Verbesserung der Heilbehandlung und der hiezu dienenden Einrichtungen und Anstalten. Es sei nur auf die Unterbringung von Lungenkranken in den hiefür nicht geeigneten Pardubitzer Baracken erinnert, und es muß daher zusammenfassend gesagt werden, daß der eingesetzte Betrag von 1.850.000 Kronen ganz ungenügend ist, und daß er nur dann hinreichen könnte, wenn die Behandlung selbst zum größten Teil fallen gelassen würde. Dies aber müßte vom humanitären und sozialen Standpunkt aus geradezu als verwerflich bezeichnet werden.

Endlich sei noch erwähnt, daß für die Amputiertenfürsorge um 1 Million, für die charitative Fürsorge um 3.3 Millionen weniger eingesetzt ist als im Vorjahre. Überall tritt uns eben das Bestreben entgegen, die Kosten für die Kriegsbeschädigtenfürsorge und damit diese selbst einzuschränken. Das ist aber unvereinbar mit den einfachen Forderungen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit. Diejenigen, denen der Krieg die schwersten Opfer auferlegt hat, haben ein Recht darauf, daß der Staat sie wenigstens vor der schlimmsten Not schütze. In dem vorliegenden Budget können wir eine Anerkennung dieser staatlichen Pflicht nicht erblicken und wir werden daher, da Abänderungsahträge glatt niedergestimmt werden, auch gegen diesen Teil des Staatsvoranschlages stimmen.

Recht überrascht hat uns die oberflächliche Art, mit der Mitglieder der Regierung über die furchtbare Wirtschaftskrise und die im Gefolge derselben auftretende noch nie dagewesene Arbeitslosigkeit gesprochen haben. Diese Oberflächlichkeit kann vielleicht nicht besser gekennzeichnet werden als dadurch, daß der Herr Ministerpräsident in seiner Programmrede die etwas unverständliche Erklärung abgab: >Wir können uns mit großer Entschlossenheit in die zeitweilige Wirtschaftskrise finden, die durch das rasche Ansteigen unserer Valuta herbeigeführt worden ist<, und daß wenige Tage später, am 7. November, der Herr Finanzminister im Budgetausschuß sagte: >Wenn man jedoch behauptet, daß die Krise auf das Steigen des Kronenkurses zurückzuführen ist, so muß man laut rufen: Das ist nicht wahr.< Der Herr Ministerpräsident mag sich beim Herrn Finanzminister für diese Lektion bedanken. Auch mit einzelnen Äußerungen des Herrn Handelsministers im Budgetausschuß möchte ich mich kurz befassen. Er hat unter anderem behauptet, daß die von Gablonz nach Eisenbrod verpflanzte Expositur des Außenhandelsamtes im Interesse der Gafolonzer Exportindustrie und ihrer Arbeiterschaft erhalten bleiben müsse. Es ist mehr als erlaubte Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse, wenn der Herr Minister einer Stelle, die wohl zur Verschleppung der Gablonzer Industrie ins èechische Gebiet beigetragen, den Export dieser alten, einen wohlbegründeten Weltruf genießenden Industrie aber nach allen Richtungen gehemmt und zerstört hat, jetzt noch als Stütze dieser Industrie bezeichnet. Angesichts solcher wahrheitswidriger Verdunklungen mutet die zwar brutale, aber immerhin aufrichtige Schadenfreude fast erfrischend an, mit der das >Èeské Slovo< kürzlich ausrief: Die deutsche Textilindustrie ist bereits am Hund und die Glasindustrie wird es demnächst sein! Vielleicht klingt dies dem Herrn Handelsminister gar nicht unangenehm in die Ohren. Hat er doch selbst seinerzeit auf die ernsten Vorstellungen der deutschen Textilindustrie dieser keinen besseren Rat zu geben gewußt als den, ihre Betriebe zu sperren und die Arbeiter umlernen zu lassen. Es ist wahrhaftig kein Wunder, daß insbesondere unsere deutsche Industrie so furchtbare Einbußen erlitten hat, wenn solche Ratschläge von der Stelle ertönen, die zu ihrem Schutze berufen sein sollte.

Und nun gestatten Sie mir, wenigstens zwei Ressortbudgets kurz zu besprechen, in denen sich der gegen unseren materiellen und kulturellen Besitz gerichtete Vernichtungskampf besonders deutlich ausspricht. Zunächst das Schulbudget! Herr Sen. Dr. Mayr-Harting hat bereits in eingehender Weise die an die Lebensbedingungen greifende Zurücksetzung der deutschen Hochschulen besprochen und ich möchte nur hinzufügen, daß wir deutlich fühlen, daß unsere Hochschulen, die Sie doch nicht so gewalttätig umbringen können, wie Sie es mit der montanistischen Hochschule getan haben, durch systematische Zurücksetzung und Benachteiligung der allmählichen Verkümmerung anheim fallen sollen. So wollen Sie uns langsam unsere höchsten Kulturstätten entreißen, während Sie gleichzeitig unser Volkschulwesen, diese Grundlage der allgemeinen Volksbildung und damit auch der Erwerbstüchtigkeit unseres Volkes planmäßig zu zerstören bemüht sind.

Was den Kampf gegen unser Volksschulwesen anbelangt, gestatte ich mir aufgrund eines ganz neuen vollständig verläßlichen, an der Quelle geschöpften Materials festzustellen, daß in Böhmen allein vom Jahre 1918 bis zum 1. September 1922 61 deutsche Volksschulen und 11 deutsche Bürgerschulen vollständig aufgelassen wurden und daß im ganzen von 8213 Volks- und Bürgerschulen 742, das ist 9% aufgelassen worden sind. Nun sollte man glauben, daß bei diesen Auflassungen, wie es ganz natürlich wäre (wenn man einen Baum beschneiden will, fängt man nicht am Stamme an, sondern man schneidet die Zweige und Äste davon ab), auch hier zuerst die Paralellklassen, das sind ja die Abzweigungen der einzelnen Schulen, in hervorragenderem Maße eingestellt worden wären, als die definitiven Klassen, welche ja das organisatorische Rückgrat jeder Schule bilden. Das ist aber nicht der Fall; denn wenn man die definitiven Klassen allein zählt, findet man, daß von 7187 - 713 aufgelassen wurden, das sind 10%. Während also von Klassen insgesamt nur 9% aufgelassen wurden, wurden von den definitiven Klassen 10% aufgelassen. Das heißt mit anderen Worten: die Schuldrosselung, (also die Auflassungen, werden viel intensiver in der Richtung betrieben, die Organisation unseres Volksschulwesens her abzudrücken. Die Auflassung der definitiven Klassen bedeutet, daß in so und soviel Fällen 5klässige Volksschulen in 3klassige oder 2klassige umgewandelt, 3klassige in 2 klassige und 1klassige, daß dadurch selbstverständlich auch bei den besten und tüchtigsten Lehrern die Ausbildung der Schuljugend wesentlich geschädigt wird und unser ganzes Schulwesen, - und darauf kommt es ja an, - das wir stets als eimen Edelstein im Schatze des deutschen Volkes betrachteten und das vielleicht Ihren Neid erregt hat, um Jahrzehnte seiner Entwicklung wieder zurückgeworfen werden soll.

Ich möchte diese Tendenz der Schuldrosselungen an einem Beispiel zeigen: In einem Bezirk, der mir nahe liegt, in Gablonz, wurden nicht weniger als 4 Schulen gänzlich aufgelassen, dabei aber Klasseneinstellungen in dem Maße vorgenommen, daß während im Jahre 1919 höher organisierte Schulen mit mehr als 3 Klassen 54% des gesamten Schulbestandes gebildet haben, diese heute nur noch 40% bilden. Daraus ersehen wir den außerordentlich starken Rückgang höher organisierter Schulen in niederorganisierte. Dabei muß ich noch auf eines aufmerksam machen, daß der § 7 Abs. 2 des kleinen Schulgesetzes ausdrücklich besagt, sobald durch die Auflassung oder Zusammenlegung die Schülerzahl in einer Klassen 60 übersteigt, diese Auflassungen oder Zusammenlegungen zu unterbleiben haben. In nicht weniger als 195 Fällen ist dieser § 7 des kleinen Schulgesetzes brutal verletzt worden, im Gablonzer Bezirk allein in 18 Fällen. Und in Asch sind 4 Schulen und in Wernersreuth (im Bezirk Asch) eine Schule, wo durch Auflassungen die Schülerzahl in der 4. beziehungsweise 3. Klasse 105, 97, 97, 90 und 97 betragen hat, also die Höchstzahl 60 bei weitem überschritten wurde. Diese Gesetzesverletzungen werden einfach vorgenommen, denn wir sind es längst gewöhnt, daß ein Gesetz nur gilt, wenn es eine Handhabe bietet uns zu schädigen, daß wir es aber vergeblich anrufen, um gegen erlittenes Unrecht zu protestieren, und angedrohtes Unrecht abzuwehren. Es ist auch bezeichnend, daß in 110 Fällen deutsche Gemeinden die Weiterführung von zur Auflassung bestimmter Klassen auf eigene Kosten erklärt hatten, daß aber diese Beschwerden in nicht weniger als 35 Fällen, das sind 32%, sistiert wurden. Ein Zeichen, daß Sie nicht einmal zugeben wollen, daß wir auf eigene Kosten unser Schulwesen auf seiner bisherigen Höhe erhalten. In diesen Fällen trifft das, was die politische Landesverwaltung dem Landesschulrat aufgetragen hat, nämlich aus Ersparnisrücksichten neue Auflassungsvorschläge zu erstatten, nicht zu. Dieses außerordentliche, fanz tendenziöse, auf ein ganz bestimmtes Ziel gerichtete Bestreben, die Zurückwerfung unseres Schulwesens um Jahrzehnte zu erzielen, findet seine notwendige Ergänzung in der unerhörten Begünstigung des èechischen Minoritätsschulwesens. Wir zählen bereits heute nach der ängstlichen Zählung, die mir hier vorliegt, in Böhmen allein nicht weniger als 411 Minoritätsvolks- und Bürgerschulen und für diese sind im ordentlichen und außerordentlichen Budget 56 Millionen, im Investitionsbudget 39 Millionen, also beinahe 100 Millionen ausgeworfen, während für deutsche Zwecke in dieser Richtung nicht ein einziger Heller zur Verfügung steht. Es wird auch wiederholt gesagt, daß es eigentlich nicht wahr sei, wenn man vorwirft, daß diese Schulen entweder überhaupt eine zu geringe Schülerzahl haben oder daß sie von anderen, eigentlich nach den Schulgesetzen nicht hingehörenden Kindern besucht sind. Dem entsprechend lassen Sie mich nur wenige Beispiele anführen. In Hammer, Bezirk Brüx, 11 Kinder, davon sind 6 auswärtige, in Auscha, Bezirk Leitmeritz, 8 Kinder, davon 6 aus Drum, Entzowan, Bezirk Leitmeritz, 10 Kinder, davon 5 deutsche, in Altstadt, Bezirk Neuhaus, 15 Kinder, davon 2 deutsche. In Riegerschlag, Bezirk Neuhaus, 17 Kinder, davon 3 deutsche, in Schönborn, Bezirk Neuhaus, 15 Kinder, davon 3 deutsche.

Ich habe hier einen kurzen Überblick über die systematische Zerstörung unseres deutschen Schulwesens gegeben und möchte in aller Kürze noch einmal auf die Hochschulen insofern zurückkommen, als ich noch die Zerstörung oder, sagen wir, die Entreißung der deutschen montanistischen Hochschule besprechen möchte. Es ist nämlich im Budgetausschuß von einer Seite erwähnt worden, es wäre nicht angegangen, daß dieser verhältnismäßig kleine Staat ebenso zwei montanistische Hochschulen erhalte, wie seinerzeit Österreich, das auch nur zwei derartige Schulen hatte, nämlich Leofaen und Pøíbram. Da man nicht zwei erhalten konnte, war es begreiflich, daß man die deutsche aufließ und die èechische ausgestaltete. Diese Argumentation ist nichts anderes, als eine Bemäntelung und Verschleierung der wirklichen Absichten. Die wirkliche Absicht hat der damalige Rektor der montanistischen Hochsschule Professor Theurer, der sich seinerzeit in schwarz-gelber Loyalität nicht genug tun konnte, ausgesprochen, als er sagte, aus Gründen der staatlichen Sicherheit dürfen in den Bergwerken, die durchwegs im Grenzgebiete liegen, keine deutschen Bergingenieure angestellt werden, sondern,die Leitung dieser Bergwerke muß durchwegs in die Hände verläßlicher èechischer Patrioten gelegt werden. Da der Staat also deutsche Bergingenieure nicht anstellen dürfe, dürfe es auch keine Schule erhalten, welche derartige Bergingenieure heranbildet. Daneben hat er sich noch den Skandal geleistet, der wohl noch nie im Hochschulwesen vorgekommen ist, daß er als Rektor dieser Hochschule den Landesverteidigungsminister angerufen hat, sich diese Argumentation zu eigen zu machen und mit dem Gewichte seiner Stellung für die Aufhebung dieser Hochschule einzutraten. Das hat der Rektor einer Schule gegen seine eigene Schule getan. Das habe ich nur deshalb erwähnt, weil diese Argumentation wiederkehren wird, bei einer Angelegenheit, die ich später besprechen werde.

Der planmäßigen Zerstörung unseres Schulwesens steht würdig zur Seite die Verdrängung deutscher Großgrundbesitzer aus ihrem Eigentum und die sich daraus ergebende Loslösung unseres Volkes von dem durch jahrhundertelange Kulturarbeit geheiligten Heimatboden. Sie haben diesem fluchwürdigen Vorgehen einen schön und modern klingenden Namen gegeben, indem Sie es Bodenreform nennen. In Wirklichkeit aber ist das keine Bodenreform, es ist, wie èechische Redner in der großen Prager Protestversammlung vom 8. d. M, erklärten, ein Geschäft, ein reiner Schacher, oder wie wir Deutsche es empfinden, ein ganz brutaler Raubzug gegen den deutschen Grundbesitz und alles damit zusammenhängende deutsche Wirtschaftsleben. Wenn wir nur einen Zweifel hätten an der wirklichen Absicht und Tendenz dieser Bodenreform, so wäre uns dieser Zweifel benommen durch die Erklärungen, die ganz öffentlich abgegeben worden sind. Ich erinnere an die Erklärungen des Herrn Dr. Kramáø im seinerzeitigen Revolutionskonvent, wo er sagte, daß auf den, den Deutschen abgenommenen Ländereien èechische Dörfer mit Legionären als Kolonisten sich erheben werden. Ich erinnere daran, daß der Präsident des Bodenamtas Dr. Vi¹kovský im heurigen Neujahrsartikel im >Venkov< ausdrücklich erklärte, daß diese abgenommenen Ländereien weder verstaatlicht noch vergemeindet, noch versozialisiert werden, dürfen, sondern ausschließlich für Zwecke der Kolonisation verwendet werden müssen. Das heißt, daß Hunderttausende von kleinen Ansiedlungen programmäßig entstehen und auf diese Art eine vollständige gründliche Durchsetzung des geschlossenen deutschen Sprachgebietes in die Wege geleitet werden soll. Es ist auch interessant, daß das Bodenamt einmal in einem zur Veröffentlichung gelangten Schreiben einem Handelsminister ausdrücklich erklärt hat, - es war das am 19. Oktober 1921 - die Bodenreform werde nun auch die Nationalisierung des landwirtschaftlichen Gewerbes kräftigen, Gedanken, die dann des Näheren ausgeführt wurden. Und wenn wir noch immer im Zweifel gewesen wären, so haben uns über die wahren Absichten jene Antworten auf das Rundschreiben der nationaldemokratischen Partei an verschiedene Mitglieder Aufschluß geben müssen, in welchem diese aufgefordert wurden, ihre Meinung über die notwendige Tendenz der Bodenreform abzugeben. Die Antworten sind in einem Schriftchen gesammelt erschienen. Ich will nur zwei herausheben. Der Abgeordnete Bergmann hat erklärt: Die Bodenreform hat die Überleitung deutschen Bodens in èechische Hände und die Kolonisation der nichtèechischen Gebiete durchzuführen. Dr. Duraz sagte: >Die Bodenreform soll dahin zielen, daß der Boden aus deutschem und magyarischem Besitz in die Hände der Èechen gelange. Sie sehen, es ist ganz deutlich ausgesprochen, der Staat solle in diesem Falle oder wenigstens in vielen Fällen nur als Vermittler auftreten, um deutschen Besitz auf dem Wege der Zwangsenteignung und Zwangspreiserstellung auf billigem Wege in èechische Hände überzuleiten.

Sie lieben es, meine Herren von der anderen Seite des Hauses, immer, wenn Sie etwas tun, von dessen Berechtigung Sie selbst nicht überzeugt sind oder dessen Unrecht Sie selbst fühlen, darauf hinzuweisen, daß entweder im alten Österreich oder in Deutschland Ähnliches oder ebenso Schlechtes geschehen sei. So haben Sie auch bei der Bodenreform darauf hingewiesen, daß sie nichts anderes machen, als jene nach Ihrer Ansicht berüchtigte Ansiedlungskommission für Posen und Ostpreußen, welche polnischen Besitz in jenen Grenzprovinzen Deutschlands in deutsche Hände zu überführen hatte. Sie vergessen aber die ganz wesentlichen Unterschiede, die zwischen dem Wirken dieser Ansiedlungskommission und zwischen dem Wirken unseres Bodenamtes bestehen. Zunächst einmal war überhaupt im ursprünglichen preußischen Gesetze gar keine Enteignung vorgesehen. Es handelte sich bloß um den freien Ankauf von Ländereien zu dem Zwecke, um Deutsche dort anzusiedeln. Erst im Jahre 1913 kam die Enteignungsermächtigung. Aber diese Enteignungsermächtigung war daran gebunden, daß die gesamte Fläche - das Gesetz war auf Jahrzehnte hinaus gedacht - des enteigneten Bodens nicht mehr als 70.000 ha betragen darf und der Herr Präsident des Bodenamtes hat erst vor wenigen Tagen im Budgetausschuß erklärt, daß in diesem Jahr allein weit mehr, nämlich 86.000 ha enteignet, oder wie er sagt, übernommen worden sind, und wir wissen, daß sein Programm gleich im ersten Jahr 176.000 ha Enteignung ins Auge gefaßt hatte. (Sen. Meißner: Ein großzügiger Raub!) Ein großzügiger Raub, gewiß. Nun hat aber die preußische Ansiedlungskommission in Wirklichkeit von der Ermächtigung zur Enteignung nur in vier Fällen Gebrauch gemacht und im Jahre 1913 4 Güter im Gesamtausmaß von 1655 ha zwangsenteignet, also gegenüber dem für das erste Jahr unserer Bodenreform in Aussicht genommene Ausmaß nicht einmal ein Prozent. Das ist denn doch etwas, was man nicht miteinander vergleichen kann, insbesondere dann nicht, wenn man noch bedenkt, daß die Ansiedlungskommission jedes übernommene Gut mit dem vollen Wert bezahlt hat. Es war nur ein Zwangsverkauf, es wurde aber für jedes Gut das 170fache der Grundsteuer, also nach dem landläufigen Schlüssel für die Bewertung eines Gutes bezahlt. Bei uns werden die Güter übernommen, nach dem, wie es im Berichte so schön heißt, sorgfältig und gewissenhaft erhobenen Durchschnittspreis aus den Jahren 1913, 1914 und 1915, also zu einem Preise, der nicht einmal ein Zehntel des jetzigen Preises ausmacht, sodaß der Besitzer bei der >Übernahme< - wie das schöne Wort heißt - von seinem zwangsweise dahingegebenen Gute nur ein Zehntel des Wertes bekommt, so daß die übrigen neun Zehntel, sagen wir, gewaltsam abgenommen worden sind.