Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì o 122. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 28. èervna 1922.

1. Øeè sen. Jelinka.

Hoher Senat! Wenn ich den letzten HerrnRedner als Vertreter des Budgetausschusses richtig verstanden habe, so meinte er, daß diese seitens der alten österreichischen Regierung den Ländern zugewiesenen Überschüsse aus den kumulativen Waisenkassen eigentlich ein Danaergeschenk waren und die Länder zu großen Ausgaben für die Waisenpflege und die Waisenerziehung überhaupt veranlaßt haben. Es ist möglich, daß der Herr Berichterstatter in seiner Eigenschaft oder als Zugehöriger des böhmischen Landesausschusses, bezw. der Landesverwaltung derartige Erfahrungen gemacht hat. Ich muß sagen, daß ich in meiner Eigenschaft als Mitglied des mährischen Landesaus- schusses und als langjähriger Referent dieser Angelegenheit anderer Ansicht bin.

Wir haben im Jahre 1901, als das Gesetz in Österreich herausgekommen ist, diese Angelegenheit freundlichst begrüßt und der mährische Landesausschuß - hat sie, freilich erst nach eingehenden gründlichen Studien dieser Frage, im Jahre 1903 in einer Landtagssitzung beschlossen. Ich kann nicht der Ansicht des Herrn Referenten des Budgetausschusses zustimmen, daß diese Angelegenheit ein Danaergeschenk gewesen war. Im Gegenteil, diese Überweisungen aus den kumulativen Waisenkassen haben die Länder überhaupt erst in die Lage versetzt, das bisher sehr vernachlässigte Gebiet der Waisenpflege und Kindererziehung in die richtigen Bahnen zu lenken. Wenn ich mir erlaube, diese Angelegenheit von unserem Standpunkte nher zu beleuchten; muß ich darauf hinweisen, daß wir im Jahre 1903 diese Angelegenheit in Angriff genommen haben, drei Waisenhäuser und zwei Erziehungshäuser für. Mädchen zu erbauen, nachdem wir bereits ein Erziehungshaus für Knaben gehabt haben. Mit diesen Beträgen, welche bei uns beiläufig eine Höhe von 450.000 bis 480.003 Kronen ausgemacht haben, sind wir, freilich zur damaligen Zeit, sehr gut ausgekommen. Es ist nur in der letzten Zeit ein Fehler eingetreten, daß wir bereits seib dem Jahre 1919 oder, wenn ich nicht irre, seit 1920 diese Beträge vom Staate nicht mehr bekommen haben, und es ist daher begreiflich, daß, wenn diese Einnahme von 400.000 Kronen fehlen, sie vom Staate den Ländern ersetzt werden. Aber trotzdem haben wir in Mähren auf diesem Gebiete Ersparungen erzielt, so daß wir auch heute noch in der Lage sind den Landesfond damit nicht allzusehr zu belasten.

Ich wäre dem hohen Hause sehr dankbar, wenn es das Gesetz dahin beschlösse, daß die Staatsverwaltung verpflichtet ist, die Beiträge aus den kumulativen Waisenkassen alljährlich dem Landesfonde abzuliefern und nicht, wie es jetzt und leider auch in den letzten Jahren der allen österreichischen Verwaltung der Fall war, erst nach zwei oder drei Jahren. Ich möchte nochmals betonen, daß erst dieses Gesetz, das zuerst im niederösterreichischen Landtage beschlossen wurde, uns ermöglicht hat, auf diesem so sehr vernachlässigten Gebiete Wandel zu schaffen, und daß wir auch auf demselben die besten Erfolge gehabt haben. Ich würde wünschen, daß auch das neue Gesetz, welches wir heute beschließen, von denselben schönen Erfolgen für die Allgemeinheit und Humanität begleitet wäre, wie das alte österreichische Gesetz.