§ 7 behandelt die Anzeigepflicht des Arztes. Sie erscheint allzu umschrieben. Wie bei jeder Infektionskrankheit müsste man die Anzeige verlangen. Das ist bei jeder Infektionskrankheit usuell. Das ist in dem Gesetz nicht vorgesehen, sondern § 8 ergänzt dies nur, indem er es dem Ministerium vorbehält, eventuell die Anzeigepflicht zu statuieren, Beide Paragraphen zeigen deutlich, daß wir noch nichts Abgeschlossenes, sondern nur einen Versuch vor uns haben. Der Konflikt zwischen der Anzeigepflicht und der Wahrung des Berufsgeheimnisses ist nicht gelöst. Dänemark hat jetzt ein eigenes Anzeigekartonsystetn eingeführt, das anscheinend gut erwogen und erfolgreich durchführbar ist, und dabei die Verschwiegenheit wahrt. Es würde zu weit führen, dies hier zu erörtern, Ich hoffe, daß das Ministerium für Gesundheitspflege sich die Erfahrungen in Dänemark zunutze machen wird, damit diese Unzulänglichkeit in unserem Gesetze verschwinde.

§ 11 behandelt das Verbot des aufdringlichen Behandlungsangebotes. Es hätte nur genügt, zu sagen: >Es ist verboten, sich zur Behandlung von Geschlechtskrankheiten auf eine zudringliche Art.anzubieten.< Der in dem Entwurf genachte Zusatz, das Angebot sei in einer >des ärztlichen Standes unwürdigen Art< verboten, erscheint etwas gehässig und gegen einen Stand gerichtet, dessen man gerade bei der Durchführung dieses Gesetzes in erster Linie bedarf. Umso schärfer erscheint dies, als ja in letzter Zeit die versteckte und offene Heilanbietung von Kreisen auszugehen pflegt, die dem Ärztestand nicht angehören. Außerdem unterliegen derartige ehrenrührige Dinge, wie Anbieten in unwürdiger Art, dem Urteil der Ärztekammer, in deren Kompetenz man hiemit eingreift.

§ 12 behandelt die Aufklärung über die Geschlechtskrankheiten, deren Wirkungen usw. und ist ein integrierender Bestandteil. dieses Gesetzes, trotzdem dies nur in einem kurzen Paragraphen behandelt ist. Die Jugend, welche im vierzehnten Lebensjahre schulentlassen dem Erwerbe nachgehen muß, esst im sechzehnten Jahre aufzuklären, erscheint uritunlich. Es wäre wohl am besten, in einigen kurzen Stunden vor der Schulentlassung dies zu tun und so die Jugend für den Lebenskampf auch hier mit den nötigen Kenntnissen auszurüsten. Es existiert vielerörtert seit Jahren schon dieses Problem der Aufklärung der Jugend. Die Eltern können den Kindern diese Aufklärung nur in den seltensten Fällen geben; erstens besitzen sie meist selbst nicht die nötigen fachlichen Kenntnisse und die Gabe der Übermittlung und zweitens hält ein natürliches Schamgefühl sie davon ab. Es mangelt das Unpersönliche, die Schule würde dies mit der Autorität vermitteln, welche zwingender Natur ist. Was die Kinder in der Schule gelernt haben, ist für sie Lebersgruridsatz oder soll es wenigstens sein. Daß es trotzdem eine sehr schwierige, nur mit großem Takt zu,lösende Aufgabe ist, sehen wir Alle ein. Der Unterricht dürfte meiner Meinung nach nur Mädchen und Knaben getrennt gegeben werden von hiezu besonders geeigneten Personen. Es handelt sich bei diesem Aufklärungsunterricht hauptsächlich um die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und nicht darum, die Jugend in die Geheimnisse der Zeugung einzuführen, welche Geheimnisse übrigens auch heute noch jeglicher Erklärung ermangeln. Das Schamgefühl hat in jeder Weise geschont zu werden. Denn auf die Psyche des Jugendlichen, auf sein Empfinden muß ganz besondere Rücksicht genommen werden; weil wir es ja mit jugendlichen Individuen zu tun, haben, die der Schädigung ihrer geistigen Beschaffenheit besonders leicht zugänglich sind.

Ich muß sagen, daß ich mir die Durchführung des Gesetzes nicht ganz ohne Betonung des Moralischen denken kann. Es bedarf der Mensch nach und nach der Überzeugung, daß es sich nicht nur darum handelt, daß er vom Milieu abhängig ist, daß er einfach nicht anders werden kann, als eben die Umgebung es bedingt, sondern wir sind bis zu einem gewissen Grade selbstschöpferische Menschen und besonders die Jugend hat noch dieses Urelement des Menschlichschöpferischen in sich, das wir aufbauen, auf das wir bauen müssen, denn wir haben es in der Hand, bis zu einem gewissen Grade nicht nur geschoben zu werden, sondern selbst schöpferisch unser Leben zu gestalten. (Sen. Polach: Die Richtigkeit dieser Theorie müßte erst nachgeprüft werden!) Theorie ist überhaupt jegliche Ansicht vom Leben, es ist Hypothese, etwas Gewisses können Sie nicht sagen und kann ich nicht sagen.

Es handelt sich bei der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten darum: daß man diese Bekämpfung nicht ohne Bekämpfung der Prostitution durchführen kann. Dieses uralte, schwere Problem werden auch wir nicht zur vollsten Zufriedenheit lösen. Es ist unmöglich, die Prostitution gänzlich zu bekämpfen, wir müssen diese Frage von einem höheren menschlichen Standpunkt lösen, Es gibt geborene Dirnen in jeder Gesellschaftsklasse und hat sie immer gegeben und wir werden dieses Nymphomanische im Menschen nicht ausrotten können, aber es handelt sich uns darum, diejenigen Elemente zu retten, die durch andere Lebensmöglichkeiten zu retten sind, und damit, glaube ich, wäre viel kostbares Material zu retten. Seit der Entdeckung Amerikas im Jahre 1492, dem Einbruche der Syphilis in Europa, die als Seuche zuerst bei der Belagerung Neapels durch Karl von Anjou im Jahre 1492 ausbrach, haben die Freudenhäuser etc. gesundheitsgefährlichen Charakter und die Überwachung derselben ganz andere Formen angenommen. Wenn der Herr Prof. Dr. Wiechowski annimmt, daß ein, genossenschaftliches System eintreten wird, so ist es ja selbstverständlich, daß die Anpassung jedes Lebenselementes an die gegenwärtigen Verhältinsse eintritt. Als Frauen. jedoch müssen wir darnach trachten, wie ich schon erwähnt habe, die wertvollen Elemente diesem. furchtbaren Zustand der körperlichen Feilbietung zu entreißen.

Die zwei Formen der Bekämpfung durch Kasernierung und Reglementierung sind bereits hier erörtert worden. Nur möchte ich vom Frauenstandpunkt aus sagen, daß die Kasernierung das Bordellwesen bedingt und damit den Mädchenhandel zur Folge hat. Und dies ist eine solche Schande und Schmach für die Zivilisation, daß wir es als einen Rest des Sklavenhandels aufs Schärfste bekämpfen müssen In Ungarn und Böhmen blühte der Mädchenhandel und auch jetzt erwischen eifrige Behörden noch oft genug Händler und Händlerinnen, die trotz aller ihrer Vorsicht doch der Strafe zugeführt werden. Aber wie klug ausgedacht dieses Geschäft ist, davon haben wir, glaube ich, alle keine Ahnung. Wir wissen nur, daß New-York als Hauptumschlagstelle des Mädchenhandels gilt und daß hier große Kapitalien investiert sind, die mit dem Alkoholkapital überall innig verknüpft sind. Gute und schlechte Bücher berichten über den Mädchenhandel und auch das Kino hat wich des dankbaren Stoffes bemächtigt, ohne daß der Wunsch nach Abänderung, nach Abhilfe, nach radikaler Abänderung dieser Kulturschmach, die -wir als Frauen doppelt empfinden müssen, erfüllt worden wäre. Der Mädchenhandel blüht eifrig weiter und wir müssen dagegen einschreiten. Das Material des Mädchenhandels ist sicherlich eine Auslese, denn hübsch und jung müssen die Mädchen doch sein. Daß viele geistig schwache und minderwertige Naturen dabei sind, liegt in der Natur der Sache. Aber wie viel gute Kräfte sind in diesem Sumpf untergegangen! Durch Aufhebung der Freudenhäuser wird dem Mädchenhandel viel Ursächliches entzogen und er wird sicherlich wirksamer bekämpft. Die Sicherheit vor Ansteckung für Besucher der Bordelle ist keine so große, wie die Besucher glauben, da die zweimalige wöchentliche Untersuchung nicht genügt, denn während der Spanne Zeit zwischen den einzelnen Untersuchungen ist die Möglichkeit vorhanden dutzendweise die Leute anzustecken. Und nachdem häufig. Ehemänner die Besucher der Bordelle sind, so trägen sie das Gift direkt in die Familie hinein. (Sen. Löw: Die Gefahr besteht nicht in. den Freudenhäusern allein, sie müßten die,ganzen Badeorte sperren, da sind die größten Bordelle!) Im Bordellwesen werden Sie, meine Herren, besser Bescheid wissen als ich. Ich spreche allerdings nur theoretisch. Aber ich meine, die Frage ist so ernst, daß sie nicht eine Gelegenheit zu einem Amüssement für Sie bilden soll. Wir sind hier in keiner Animierstube, sondern auf dem Boden eines gesetzgebenden Hauses, und ich bitte mir für die Sache den nötigen Ernst aus. Es ist mir schwer genug geworden, daß ich für die Gesetzesvorlage spreche, aber ich fühle mich als Frau verpflichtet, dazu das Wort zu ergreifen, weil es sich um eine Sache handelt, die wir Frauen als Schmach empfinden müssen. Es gibt wohl auch eine männliche Prostitution, aber die weibliche ist überwiegend. Aber solche Sachen sind nur zu erledigen, wenn man sie ernst behandelt.

Die Reglementierung und die zweimalige wöchentliche Untersuchung genügen nicht und wir wissen, daß eine Begleiterscheinung der Reglementierten das Zuhälterwesen ist, daß eng verknüpft mit dem Verbrechen ist und infolgedessen eine große Gefahr für die Allgemeinheit bildet. Die Reglementierung erfaßt übrigens sehr welige und ist nur ein scheinbarer Schutz, da die geheime Prostitution eine überwiegende Bedeutung hat, Die Kontrolle der Mädchen ist deswegen so ungemein gering zu schätzen, weil eben der Prozentsatz der Reglementierten gegenüber der allgemeinen Prostitution ein sehr geringfügiger ist, der gar nicht in Frage kommt. Wenn wir hören, daß von den 700.000 Einwohnern Prags nur 485 Frauen reglementiert sind, ist das tatsächlich viel zu wenig, und ebenso ist es in anderen Großstädten der Fall. Gegen die geheime Prostitution, die früher kaum erfaßbar war, erscheint der § 14 allerdings als eine gute Bekämpfung und ist in viel wirksamerer Weise auszunützen, verlangt aber weibliche Polizeiassistentinnen.

Im Jahre 1860 hat Josefine Butler in England, als man die Reglementierung in England einführen wollte, einen Kreuzzug geführt, auch für ihre Person einen Kreuzzug; als Schöpferin der abolitionistischen Föderation hat sie sich einen Namen erworben und es ziemt uns Frauen, ihren Namen, wenn von der Sache gesprochen wird, immer zu ehren. Es war ein Kreuzzug, den Josefine Butler führte, denn in die Versammlungen kamen Leute, die aufgeboten wurden, so minderwertige Naturen, daß es zu Tätlichkeiten und zu den gemeinsten Beschimpfungen durch die Presse gekommen ist, Ich meine, daß wir als Frauen doppelt eine Frau ehren müssen, die derartiges um der Sache willen getan hat. Es ist eine sozialethische Forderung, daß die Freudenhäuser und die Reglementierung abgeschafft werden.

Die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten bringt es mit sich, daß auch dem Manne in Bezug auf den Geschlechtsverkehr ein viel höheres Maß von Verantwortlichkeitals bisher aufgebürdet wird. Es ist das erstemal, daß in einem derartigen Gesetz, wie in Deutschland und jetzt auch bei uns, tatsächlich der Mann mit in die große Verantwortlichkeit hineingezogen wird.

Die Aufsicht über die verwahrloste Jugend nach §§ 17 und 21 entbehrt besonderer Strafbestimmungen gegen die Kinderprostitution, die überall in den Großstädten zu finden ist. In der Verführung und der Vergewaltigung eines Kindes liegt etwas geradezu Himmelschreiendes und ich betrachte das als seelischen Mord, den man nicht genug ahnden kann.

§ 22 bekämpft ärgerniserregenden Prostitutionsbetrieb und hiebei ist besonders auf die psychische Ansteckung der Jugend zu achten.

Ich will nicht schließen, ohne auf die im § 13 gebrauchte Bezeichnung zurückzukommen, nämlich den Ausdruck >gewerbsmäßige Prostitution<. Ich beanstände das Wort >gewerbsmäßig<, denn die Gewerbe ausübung verlangt einen Gewerbeschutz. Daraus dürften sich Schwierigkeiten ergeben, die jedenfalls dann zu beseitigen sind.

Ich begrüße die Gesetzesvorlage als einen Schritt zur Wahrung und Festigung der

Volksgesundheit und bitte Sie daher, für dieses Gesetz zu stimmen. (Potlesk.)

6. Øeè sen. dra Hilgenreinera.

Senatoren und Senatorinnen! Es war nicht meine Absicht zu diesem Gesetz zu sprechen, aber die Ausführungen eines Herrn Kollegen, des Herrn Senators Dr. Wiechowski, nötigen mich, mit ein paar kurzen Worten zu erwidern. Ich stehe auf dem Standpunkt des Abolitionismus, wie das Gesetz. Ich stehe auf dem Standpunkt der gleichen Geschlechtsmoral, wie das Gesetz. Ich stehe auf dem Standpunkt einer entsprechenden Geschlechtsaufklärung, insbesondere der Jugend, wie das Gesetz. Ich verwerfe jede ungerechtfertigte Prüderie, wie das Gesetz. Aber ich wende mich mit aller Entschiedenheit gegen zwei Äußerungen, welche hier gefallen sind. Deren erste geht dahin: >Die geschlechtlichen Dinge stehen jenseits von Gut und Böse, haben mit Moral nichts zu tun.< Die zweite: >Prostitution - das heißt käufliche Unzucht ist etwas Naturgegebenes, ja ich möchte sagen, etwas Naturgewolltes.<

Das sind zwei Äußerungen, die der unter uns herrschenden Moral, der herrschenden christlichen Moral ins Gesicht schlagen. (Výkøik: Nur der christlichen!) Auch die jüdische Moral stimmt diesbezüglich mit uns überein. Es steht im Dekalog, - und, Gott sei Dank, die zehn Gebote, Gottes sind noch das Grundgesetz unserer sittlichen Ordnung - es steht im sechsten Gebot: >Du sollst nicht ehebrechen<. (Sen. Stark: Sagen Sie das Ihren Herren Kollegen draußen!) Ich werde niemals etwas entschuldigen, im Gegenteil so bei meinem Stand es nur noch mehr veurteilen, wenn Exzesse vorkommen, aber das gibt für Sie noch keine Berechtigung die christliche, Moral als solche anzugreifen. Und das haben Sie getan. Ich nagle das fest. (Výkøiky.) Ich gebe zu, daß hie und da auch bei geistlichen Personen etwas vorkommt, das gibt, ich wiederhole, Ihnen aber kein Recht, die christliche Moral als solche anzugreifen. Das sechste Gebot in den zehn Geboten ist die allgemein angenommene Moral der christlichen, semitischen und anderer Völker. Es bezeugt, daß die Geschlechtsmoral nichts jenseits von Gut und Böse, sondern ein wesentlicher Bestandteil, ja eine Grundlage der sittlichen Selbstbeherrschung ist. Mit dem Zusammenbruch der Selbstbeherrschung in Geschlechtsdingen ist für die meisten jungen Leute der Zusammenbruch der ganzen sittlichen Erziehung gegeben. Wer daher von dieser Stelle aus erklärt, die Geschlechtsmoral habe nichts zu tun mit der Sittlichkeit, arbeitet nicht im Sinne des Gesetzes über Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, sondern arbeitet für die Prostitution, für die Unzucht, und das darf hier nicht unwidersprochen bleiben.

Das zweite ist die unerhöhrte Äußerung: Prostitulion, käuflighe Unzucht, sei etwas Naturgegebenes, ja Naturgewolltes. Ja, um Gottes Willen, ist sich der Herr Kollege klar gewesen, was er damit gesagt hat? Ich gebe zu, und die Ärzte werden es auch konstatieren können, daß bei manchen Individuen geradezu die schlechte Anlage als unwiderstehlicher Zwang vorhanden ist, das bezeugt die Erfahrung; aber die Prostitution als solche im allgemeinen als etwas Naturgewolltes hinzustellen, damit arbeiten Sie wieder nicht im Sinne des vorliegenden Gesetzes, sondern gegen dieses Gesetz und richten ein öffentliches Ärgernis an, das mehr schadet, als das Gesetz vielleicht helfen wird.

Hochverehrte! Es ist einmal so: die Geschlechtsmoral ist ein wichtiger Teil der Moral und darum muß bei der Geschlechtsmoral neben dem Arzt der Pädagoge stehen und ohne Pädagogen kommt man nicht aus, sei es ein geistlicher Pädagoge, der die Geschlechtsmoral religiös fundamentiert, sei es ein weltlicher Pädagoge, der sie auf Gesundheitsrücksichten, Anstand und gesellschaftlichen Pflichten aufbaut. Aber der Pädagoge muß dazu kommen. Gar zu häufig findet man leider in ärztlichen Kreisen eine Überschätzung des ärztlichen Wirkens in diesen Dingen. Mit Präservativs allein ist nicht getan, es muß noch die sittliche Präservation, die ethische Selbstbewahrung dazukommen, sonst helfen nicht einmal die Präservativs in den Fällen, wo sie angewendet werden. Und darum, meine Herren, unterstreiche ich hier von dieser Stelle aus alle jene Stellen im vorliegenden Gesetz, wo es heißt, daß durch Aufklärung, durch Bekämpfung der unsittlichen Literatur und unsittlichen Vorstellungen usw. gegen die Geschlechtskrankheiten gearbeitet werden soll. Fortschritt auf jedem Gebiete, ja, auch in der Behandlung dieser Volksseuchen, Fortschritt, wie die Wissenschaft, auch die medizinische, ihn verlangt, aber nicht ein Fortschritt, der die ewiggleichen Fundamente der Sittlichkeit aus dem Boden reißt. (Sen. Alb. Friedrich: Sie sind nicht ewig gleich!) Die sittlichen Fundamente sind ewig gleich. (Výkøiky.) Die Grundlagen der Moral sind gleich für alle Zeiten, wie Sie schon, in der >Antigone< lesen können. Wer wahren Fortschritt will, darf nicht an die Fundamente der Sittlichkeit tasten, sondern muß im Gegenteil aufbauen auf der festen Grundlage einer gesunden Sittlichkeit. Nur so gedeiht der Fortschritt auf allen Gebieten. Das muß unsere Losung sein.

Weil ich in diesem Gesetze ein Mittel sehe, um in der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten einen Fortschritt zu begründen, möchte ich Ihnen auch von meiner Seite die Annahme des Gesetzes empfehlen.

7. Øeè sen. dra Wiechowskiho.

Meine Damen und Herren! Ich habe diesen temperamentvollen Ausführungen des Herrn Kollegen Hilgenreiner nur meinen ruhigen, sachlichen, medizinischen Standpunkt entgegenzuhalten. Der Herr Kolege Hilgenreiner betrachtet das ganze Gesetz nur eben von dem einen Standpunkt der Moral, während ich es von dem Standpunkt aus betrachte: Wie kann ich es am zweckmäßigsten durchsetzen, daß die Geschlechtskrankheiten eingedämmt werden? Die Aufklärung, welche hier platzgreift, ist meiner Ansicht nach dadurch erschwert, daß man diese Dinge immer mit Moral konfundiert. Aus diesem Grunde halle ich meine Behauptung aufrecht, man solle sie beiseite lassen. Sonst will ich mich mit Herrn Kollegen Hilgenreiner gar nicht in einen Kampf der Weltanschauungen einlassen, er hat seine Weltanschauung, ich achte sie, ich habe meine, möge er sie auch hochachten.

Was die Prostitution angelangt, so ist zu sagen - ich bin vielleicht nicht ganz klar gewesen, aber gemeint habe ich es so - die Prostitution ist nicht identisch mit gewerbsmäßiger Unzucht, wie Kollege Hilgenreiner meint. Er braucht nur die Geschichte des Altertums nachzulesen. Schließlich ist doch nicht jeder außereheliche Geschlechtsverkehr Unzucht. (Sen. dr. Hilgenreiner: Das habe ich nicht gesagt!) Sie sagen in dem einen Fall, der außereheliche Koitus sei Unzucht und nur der eheliche moralisch. (Sen. dr. Hilgenreiner: Ich habe von käuflicher Unzucht gesprochen!) Das ist eine furchtbare Verwirrung. Der eine sagt: Jeder außereheliche Koitus ist Prostitution, der andere, die Prostitution sei Unzucht. Ich will nur sagen, daß meiner Überzeugung nach - und ich kann das medizinisch ohne weiteres belegen - die Möglichkeit, die Neigung zur Prostitution etwas der Frau Immanentes ist. Daß selbstverständlich soziale Umstände hinzukommen, durch die gewisse Frauen mit in diese Bahn hineingedrängt werden und sich ihr ergeben, ist selbstverständlich, und wir dürfen daher die Prostitution ebenso wie die Tuberkulose nicht als etwas rein naturwissenschaftlich Begründetes, sondern müssen sie auch als etwas sozial Bedingtes auffassen.

Ich bleibe weiter darauf bestehen, daß die Prostitution durchaus nichts Verwerfliches ist, auch nicht vom Standpunkt der Moral. Sondern sie ist etwas, was gegeben ist, was in der Natur da ist und was ewig bestehen bleiben wird, genau so, wie Herr Kollege Hilgenreiner meint, daß die Grundgesetze der Moral von Anfang bis in alle Ewigkeit gleich sind.