Über die juristischen Mängel der Vorlage will ich mich nicht äußern. Ich will das hohe Haus nicht damit langweilen, ich bin mir ja bewußt, daß ich hier nicht in einem Juristenvereine bin. (Sen. Dr. Hilgenreiner: Das wird der Herr Präsident wieder tun!) Der Herr Präsident hat ohnedies sehr viel Arbeit mit dein Parlament. (Veselost.) Der Herr Präsident ist mit uns in Opposition gegen das Parlament. (Veselost.) Also ich sage, ich will die juristischen Mängel nicht selbst erörtern, ich will bloß die beiden Ausschüsse. sprechen lassen, den Außenausschuß und den Budgetsusschu3. Der Außenausschuß sagt zu § 3, nur so leise tadelnd, es könnten Zweifel entstehen in Bezug darauf, daß in der Slovakei andere Vorschriften gelten als hier. Aber über diesen Zweifel geht er hinweg. Der Budgetausschuß ist schon viel... (Sen. Dr. Hilgenreiner: Aufrichtiger!)... ich will nicht sagen aufrichtiger, er ist viel derber. Er sagt; § 3 ist >dosti nepøesnì stylisovaný<, >undeutlich genug stilisiert<. Wenn also der § 3 >undeutlich genug stilisiert< ist, dann war es die Aufgabe des Ausschußes, ihn deutlicher, wenigstens zur Genüge deutlich zu stilisieren. Dazu sind wir denn doch nicht da, um Gesetze anzunehmen, die undeutlich genug stilisiert sind! Genug, wenn sie undeutlich sind, ohne daß diese Undeutlichkeit >genug< ist. Ich meine, was hier bezüglich dieses Entwurfes zu sagen ist, ist bezüglich aller Entwürfe zu sagen oder der meisten Entwürfe - will ich vorsichtiger sagen - die uns hier vorgelegt werden. Sie zeigen zumeist die gleichen Mängel, sie geben der Regierung zu weitgehende Vollmachten, das heißt die Gesetzgebung leistet nicht das, was sie leisten soll. Die Gesetzgebung üherläßt einen großen Teil dessen, was sie selbst zu regeln hätte, der Regierung, während sich die Gesetzgebung ihrer Aufgabe bewußt sein sollte. Das ist der erste Mangel. Und der zweite Mangel ist, daß man kein Gewicht auf die sorgfältige Fassung legt. Ja, wenn es sich um sprachliche Fragen handelt, wenn es sich darum handelt, ob dieser oder jener Ausdruck èechisch richtiger ist, da entwickeln sich lange Debatten. Das ist durchaus nicht zu tadeln. Auch ich habe Sinn für Schönheit und Richtigkeit des sprachlichen Ausdruckes, Aber neben der Schönheit und Richtigkeit des Ausdruckes kommt auch in Betracht die sachgemäße Ausdrucksweise, der juristisch prägnante Ausdruck, und das kommt immer zu kurz, Von den meisten Gesetzen kann man sagen, was der Budgetausschuß von diesem Gesetze sagt: >dosti nepøesnì stylisovaný<, >undeutlich genug stilisiert<. (®ivý souhlas a potlesk.)

4. Øeè sen. dra Wiechowskiho.

Meine Damen und Herren! Die ungeheuere Zunahme, welche die Geschlechtskrankheiten während des Krieges und nach dem Kriege gefunden haben, läßt es sehr begreiflich erscheinen, daß gerade dieser Gegenstand, welcher schon zu normalen Zeiten ungeheuer das Interesse aller Volkswirte und Menschenfreunde wachgerufen hat, gerade in der jetzigen Zeit auch der Anlaß gewesen ist, daß die Regierung sich mit einem Gesetzentwurf eingestellt hat.

Aber die Materie ist sehr schwierig, die wir hier zu bewältigen haben, nach dem der eigentlich rein ärztliche Inhalt derselben vielfach mit moralischen, aber auch mit sozialen Beziehungen so eng verknüpft wird, daß eine rein ärztiche Behandlung der Frage kaum möglich erscheint. Manchmal hat man durchaus den Eindruck, daß es sich hier um Verhältnisse handelt, welche auf dem Gesetzeswege nicht vollkommen zu lösen sind. Es ist anzuerkennen, daß der Gesetzentwurf sich bemüht, rein sachlich, zunächst auf ärztlicher Basis, diese Frage zu lösen, die ja eigentlich eben eine ärztliche ist. Das, was herausgekommen ist, ist durchaus nicht ein ideales Gesetz und vielfach, nicht nur in diesem Hause, im Ausschuß, sondern auch in Fachkreisen hat der Gesetzentwurf eigentlich Ablehnung erfahren. Wenn ich auch diese Ablehnung durchaus nicht teile, sondern den Gesetzentwurf begrüße, so möchte ich doch davor warnen, allzu große Hoffnungen an die Werdung dieses Gesetzes zu knüpfen. Selbst dann, meine Damen und Herren, wenn im Anschluß an die Durchführung des Gesetzes die Zahl der geschlechtskranken Personen sinken sollte, selbst dann ist damit nicht der Beweis gegeben, daß dieses Gesetz wirklich die Lösung dieser Frage darstellt. Denn wir dürfen das eine nicht vergessen: haben während des Krieges und unmittelbar nachher die Geschlechtskrankheiten eine kolosale Zunahme erfahren, so befinden wir uns jetzt bereits nach der Aussage der Statistik im absteigenden Teile des Wellenberges und wir nähern uns einem Tiefstande der Geschlechtskrankheiten überhaupt, wie das denn im allgemeinen bei Infektionskrankheiten beobachtet wird, welche plötzlich auftauchen, einen Höhepunkt erreichen und dann allmählich wieder abflauen, ohne daß sie durch künstliche Maßnahmen etwa eingedämmt worden wären. Die Mängel, welchedieses Gesetz zweifellos aufweist, sind in dem Unterschiede begründet, den die Geschlechtskrankheiten gegenüber anderen Infektionskrankheiten, gegenüber anderen Seuchen aufweisen. Geschlechtskrankheiten sind eher mit der Tuberkulose zu vergleichen, mit einer Seuche, die ständig vorhanden ist, und die Mittel, die wir gegen plötzlich auftauchende Seuchen als erprobt gefunden haben, sagen wir gegen die Cholera, bei Typhusepidemie, Masern, Scharlach, Grippeepidemien, können hier nicht voll angewendet werden und versagen zum Teil. Die Hauptmittel, die dem Arzt, dem Hygieniker zur Verfügung stehen, sind die Anzeigepflicht einerseits und die Isolierung der Kranken andererseits und damit die Möglichkeit, den Krankheitsherd und die Verbreitung der Krankheit zu beseitigen.

Das Gesetz nun ist gezwungen, eine Mittelstellung einzunehmen. Es geht nicht an, etwa so brutal vorzugehen wie im Mittelalter bei der Lepra, beim Aussatz. Eine strenge vollkommene Isolierung und auch auch eine vollkommene Anzeigepflicht ist nicht möglich. Man hat die Frage schon bei der Tuberkulose ventiliert, aber erst recht bei den Geschlechtskrankheiten, die heute noch. bei dem Gros der Bevölkerung einen gewissen diffamierenden Beigeschmack behalten haben. Trotzdem bemüht sich aber das Gesetz auf dem erprobten Boden der ärztlichen Erfahrung zu bleiben, indem es einerseits unter gewissen Umständen die Anzeigepflicht statutiert und anderseits die Behandlungspflicht für alle Fälle festsetzt, sie sogar unter Strafsanktion setzt. Und das ist das neue, das wichtige, dasjenige, von dem ich mir den größten Erfolg bei diesem Gesetze verspreche. Und dabei ist selbstverständlich auf das wärmste zu begrüßen, daß endlich einmal kein Unterschied gemacht wird zwischen männlichen und weiblichen Geschlechtskranken. Beide Geschlechter unterliegen in gleicher Weise jetzt der ärztlichen Kontrolle sozusagen, während früher die ganze Last bloß das weibliche Geschlecht zu tragen hatte.

Wenn also das Gesetz durchaus nicht, ich möchte sagen, eine ideale Lösung des Rätsels ist, so ist es doch anzuerkennen. Aber mehr noch als bei anderen Gesetzen und wie so häufig in ärztlich-hygienischen Angelegenheiten, sind wir hier, um zu einer Lösung zu kommen, auf die Mithilfe des Einzelnen angewiesen. Diese Mithilfe des Einzelnen soll aber nicht wachgerufen und nicht aufgerufen werden unter dem Schlagwort, dem Losungswort der Moral und der Ethik, sondern unter dem Losungswort der persönlichen Hygiene, der Kultur der eigenen Persönlichkeit. Wir müssen darauf dringen, daß die Menschen derart, aufgeklärt werden, daß sie von selbst zum Arzte gehen, freiwillig. Denn täuschen wir uns nicht; einen absolut sicheren, immer wirksamen Zwang kann dieses Gesetz nicht ausüben und auch die Strafsanktionen nicht. Es lassen sich immer noch Fälle konstatieren, bei denen infektiöse Geschlechtskrankheiten der Untersuchung, Behandlung und Heilung entgehen können. Übrigens liegt es schon in der Entwicklung der Zeit, die Menschen sind schon aufgeklärt hinsichtlich der Geschlechtskrankheiten, so daß die freiwilligen Untersuchungen immer, mehr zunehmen. Vor mir liegt eine kleine Statistik der deutschen dermatologischen Klinik. Dieselbe sagt, daß derzeit bei der deutschen dermatologischen Abteilung ambulant in Pflege sind 600 tripperkranke Frauen und Mädchen, die gar nichts mit der Prostitution, mit Reglementierung und mit Bücheln zu tun haben, die also freiwillig hingehen, und in gleicher Weise 2800 syphilitische Personen, die ebenfalls freiwillig, ohne durch die Sitten- und Sanitätspolizei gezwungen worden zu sein sich einer dauernden regelmäßigen Behandlung unterziehen. Sie sehen also, was die Aufklärung vermag, daß wir sozusagen in eine hygienische Zeit hineingelangen, wie ich schon bei der Besprechung des Alkoholgesetzes erwähnt habe, daß diese Bestrebungen, die uns hier in gesetzgeberischer Behandlung beschäftigen, ein Zug der Zeit sind. Deswegen habe ich gute Hoffnung, daß das Gesetz eine Besserung herbeiführen wird.

Auch das Gesetz sieht eine solche Mithilfe des Einzelnen vor, indem es in den einzelnen Paragraphen ausdrücklich über die Belehrung und Aufklärung spricht, und in der Tat ist es auch unserer Meinung nach eines der wichtigsten Mittel, welche es bei der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gibt. Aber hier scheiden sich die Geister. Die einen verlangen die Aufklärung von Seite der Moral, die anderen befolge. das Losungswort >Natur<. Auch in den beiden Berichten des sozialpolitischen und des Budgetausschußes macht sich das geltend, indem die beiden Herren Berichterstatter das Hauptgewicht bei der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vielmehr auf die moralische Hebung der Jugend als auf rein medizinische Aufklärung legen wollen. Wenn der Herr Kollege Hrejsa sagt: >Kdo pohne tisíc lidí k tomu, aby uznali, jak sebe i stát po¹kozují tím, ¾e se oddávají nemravnému ¾ivotu, uèiní politicky mnohem více, ne¾ ten kdo se domáhá zákona o potírání pohlavních nemocí a proti prostituci<, so kann ich diesen Standpunkt, unmöglich teilen. Im Gegenteil, wir haben gesehen, und das gleiche gilt von der Ansicht, die Herr Kollege Dr. Karas ausgesprochen hat, der sagt, daß das beste Mittel gegen die Geschlechtskrankheiten die Enthaltsamkeit in der Ausübung des Geschlechtstriebes sei... (Sen. Dr. Hilgenreiner: Das werden Sie doch nicht leugnen wollen?) - Das leugne ich.zdr¾enlivost v ukájení pohlavního pudu, so führt das, ich bitte, in letzter Konsequenz zur Sekte der Skopzen. (Sen. dr. Hilgenreiner: Das ist nicht wahr?) Wieso denn? Schließlich und endlich hat der Herrgott diese Dinge nicht geschaffen, daß sie als rudimentäre Organe benützt werden. Ich sage also gerade das Hineintragen der Moral und Ethik... (Sen. dr. Hilgenreiner: Ist von großer Bedeutung, ist von ausschlaggebender Bedeutung! - Sen. Polach (k sen. dr. Hilgenreinerovi): Davon können Sie doch nichts verstehen! - Sen. dr. Hilgenreiner (k sen. Polachovi: - Was verstehen denn Sie Jude vom katholischen Geist?) Das kommt hier nicht in Betracht, die Juden sind in der Beziehung genau so wie die anderen. Es wird jedem klar sein, der die Verhältnisse, wie sie bisher liegen, betrachtet, daß gerade das Hineintragen der moralischen und ethischen Grundsätze in diese rein naturwissenschaftliche Frage die Sache nur schlechter gemacht hat. Denn die Ethik hat diese Krankheiten als geheime statuiert, derer man sich schämen muß. Infolgedessen hat man sie verheimlicht und dadurch wurden sie auf die unglaublichste Weise verbreitet. Das Geschlecht ist etwas amoralisches, das ebenso wie seine Betätigung etwas ist, was jenseits von Gut und Böse liegt. (San. dr. Hilgenreiner: Das ist nicht wahr, es gibt Exzesse, die nicht jenseits von Gut und Böse liegen, wo auch Bekämpfung eintreten muß.) O ja, es ist wahr! (Nepokoj.) Ich bitte, wo soll denn die Belehrung ein Ende finden? (Sen. dr. Hilgenreiner: Bei der Jugend soll sie anfangen! - Nepokoj.) Lassen Sie mich doch ein bischen sprechen, Herr Kollege (k sen. dr. Hilgenreinerovi:) Was soll der Aufklärer der Jugend anempfehlen? Enthaltsamkeit, sagt Dr. Karas, und Sie stimmen ihm zu! Auf der anderen Seite aber doch nur usque ad lectum, aber doch nicht Zölibat fürs ganze Leben. Und nun kommen unsere sozialen Verhältnisse und gestatten dem jungen Mann nicht, eine Ehe zu schließen. Er wird dreißig Jahre alt, glauben Sie, daß das gut ist für die Entwicklung der Menschheit? Gerade wenn die Menschen im besten Saft sind, zeugen sie die besten Kinder. (Sen. dr. Hilgenreiner: Die armen unehelichen Kinder!) Die sind gerade was wert, das sind Kinder der Liebe, und wir werden schon dafür sorgen, daß sie nicht mehr arm sind, wenn wir Ihre alten verlogenen Gesetze aufgehoben und durch neue ersetzt haben werden. Meiner Ansicht nach hat sich die ganze Belehrung lediglich auf naturwissenschaftlicher Basis zu bewegen, schon aus dem einfachen Grunde, weil es keine Geschlechtspädagogie gibt, weil wir nichts von der ganzen Geschichte wissen, und schon deswegen nicht, weil wir aus lauter Scham vor dem Geschlecht noch gar keine Erforschung dieser Angelegenheit haben durchführen können. Das, ist ein großer Jammer. Heutzutage gilt es noch als Unkeuschheit, wenn die jungen Leute ihre Geschlechtsteile reinigen, man hält die Kinder davon ab. (Sen. r. Hilgenreiner: Wer ist das? Reden Sie doch nicht von Sachen, die Sie nicht verstehen! -Výkøiky, nepokoj, slovní pùtka mezi sen. dr. Hilgenreinerem a nìmeckými soc. dem. - Nur die Theologen verstehen das! - ®ivì výkøiky, hluk). Aber, Verehrtester! (Hluk.) Ich werde es Ihnen gleich sagen. (Výkøiky.) Das ist doch hervorgegangen aus denn katholischen Religionsstunden. (Výkøiky.) Es kann sich um nichts anderes handeln, als daß man Kinder über Geschlechtsvorgänge inklusive den Kohabitationsakt aufklärt, über die Gefahren, die dabei bestehen, aber - und darauf lege ich das Hauptgewicht - daß man sie auch lehrt, wie man diesen Gefahren begegnen kann, wie sie sich selbst schützen und damit natürlich auch ihre Mitmenschen vor der Ansteckung bewahren können. Das halte ich für die einzige Grundlage, für den einzigen Lehrplan eines solchen. Unterrichtes, um nicht zu sagen, es sollte auch ein Unterricht in der Liebe erteilt werden, nämlich im psychologischen Sinne. Aber mit, der Moral hätte auch dies nichts zu tun. Es wäre gut, die jungen Leute aufzuklären in einem Stadium, wo sie sich noch nicht auskennen, wo sie nicht rissen, was in ihnen vorgeht, daß Lehrer, Pädagogen ihnen sozusagen sich selbst erklären. Das ist aber, unmöglich, und infolgedessen halte ich für das einzig richtige, daß dieser Unterricht nicht von irgend welchen Personen, nämlich nicht von Lehrern, und in allerletzter Linie von Geistlichen erteilt werde, sondern nur von Ärzten.

Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die Prostitution. Es ist auch hier zu begrüßen, daß sich der Gesetzentwurf auf den vollkommen freiheitlichen, auf den abolitionistischen Standpunkt stellt. Aber ich vermisse die Konsequenzen auch in diesem Teile des Gesetzentwurfes; so wie auch ein bischen im ersten Teil durchschimmert, daß der übermäßige Geschlechtsbetrieb etwas amoralisches ist. Man soll.Kinder erziehen, man soll ihnen moralische Qualität geben usw. Es wird auch hier gesagt, die Prostitution an sich ist nichts Strafbares. Aber in einem weiteren Paragraphen heißt es, man wird sich bemühen, die Prostituierten einem besseren Lebenswandel zuzuführen. Das ist ebenfalls eine ganz falsche Auffassung. Die Prostitution ist etwas, was dem weiblichen Geschlechte immänent ist, es hat sie immer gegeben, und es ist falsch anzunehmen, daß sie die Folge irgend welcher sozialer Mißstände ist. Das ist eben die Möglichkeit, die der Frau innewohnt und die sie dazu führt; in vielen Fällen ist der Drang dazu vorhanden. Ich möchte hier auf etwas aufmerksam machen. Vielfach ist in den Ausschußberatungen die Meinung vertreten gewesen, man verstehe unter Prostitution ganz allgemein jeden außerehelichen Geschlechtsverkehr. Es hat infolgedessen auch im Ausschuße die allgemeine Meinung gegeben, die Prostitution wäre an sich etwas unmoralisches. Ich meine, von dieser Auffassung müssen wir uns unter allen Umständen fernhalten. Wie gesagt, halte ich die Prostitution für etwas Naturgegebenes, Naturgewolltes, und sie ist daher nicht von gesetzeswegen wie ein Verbrechen oder in gleicher Weise wie die Geschlechtskrankheiten als ein Fehler, als ein Mangel usw, zu behandeln. Selbstverständlich ist die Aufhebung der sogenannten sanitätspolizeilichen und sittenpolizeilichen Kontrolle und die Aufhebung der Bordelle zu begrüßen. Zweifellos haben die Bordelle Orte der schamlosesten Ausbeutung, die es überhaupt gegeben hat, dargestellt; hier ist der menschliche Körper ausgebeutet worden. Aber genau so wie die Folgen der Geschlechtskrankheiten ganz abgesehen von der Moral betrachtet werden müssen, so muß ich auch die Prostitution auch so betrachten. Nun in dem einen Punkte könnte ich mich in gleicher Richtung bewegen - aber hier versagt wieder der Gesetzentwurf - im Schutze der Jugend. Es ist gar kein Zweifel; die Jugend soll man schützen, und infolgedessen stimme ich überein mit der Unterdrückung der pornographischen Literatur, aber immer nur nicht vom Standpunkte der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, sondern nur vom Standpunkte des Schutzes der Jugendlichen. In jeder anderen Beziehung halte ich Beschränkungen aus diesem Titel für vollkommen unzulänglich.

Die Bordelle sind aufgehoben, aber zweifellos werden sich Genossenschaften bilden, Dirnengenossenschaften. Ich möchte sie zwar anders bezeichnen, halte mich aber noch bei dieser im Gesetze angegebenen Bezeichnung. Denn, wie gesagt, die Prostitution ist nicht etwas, was Sie abschaffen können, sondern etwas gegebenes, und diese Genossenschaften werden viel Nutzen stiften und sie sollten von unserem Staate, beziehungsweise von staatswegen gefördert werden. Bordelle werden ersetzt werden durch eine Vereinigung von Mädchen, die gewisse Verhältnisse, Einkäufe, die Küche usw. gemeinsam führen. Die Ausbeutung, wird wegfallen und es wird schließlich und letztlich sich entwickelt haben, was notwendig ist und was sich nicht ohne weiters einfach abschaffen läßt, da die Prostitution nicht ein Verbrechen ist, sondern etwas Naturgegebenes, um nicht zu sagen etwas Naturgewolltes. Diese Genossenschaften, die sich zweifellos bilden werden und auch auf Grund des Gesetzes möglich sind denn solche Genossenschaften sind nach dem Gesetze nicht verboten - halte ich sogar mit Rücksicht auf die Beziehungen zu den Geschlechtskrankheiten für sehr wünschenswert. Zweifellos werden sich. solche Gesellschaften private Ärzte haltenund sie werden ihre Insassinnen und Mitglieder dauernd ärztlich kontrollieren lassen. Es fragt sich nun, wie die Aufhebung der Bordelle und der Reglementierung und überhaupt der sitten- und sanitätspolizeilichen Kontrolle die Verbreitung beziehungsweise Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten berührt. Ich möchte dasselbe wiederholen, was der Herr Minister vorhin gesagt hat; der gezeigt hat, daß die reglementierte Prostitution nur einen kleinen Teil der gesamten ausmacht. Aber es ist noch zu unterstreichen, daß in allen jenen Staaten, wo die Reglementierung aufgehoben worden ist, nicht eine Zunahme der Geschlechtskrankheiten stattgefunden hat, sondern im Gegenteil.

Alles in allem muß ich also das Gesetz als gut bezeichnen, als einen Fortschritt bezeichnen, und ich kann sagen, daß auch die Gegner des Gesetzes in Fachkreisen an die Stelle dieses Gesetzes nichts besseres setzen können; wir sagen nur, es ist nicht vollkommen, aber etwas besseres können wir zurzeit an seine Stelle nicht setzen. Von größter Bedeutung für das Gesetz werden die Durchführungsverordnungen sein, und darüber möchte ich noch ein paar Worte sprechen.

Im Gesetze sind gewissen Härten Tür und Tor geöffnet. Das Gesetz kann in maligenster Weise ausgelegt werden und dann eine Geisel der Menschheit werden, namentlich hinsichtlich der Strafbestimmungen und der Anzeigepflicht. Es ist durchaus nicht jeder Willkür die Tür verschlossen. Es können Willkür und besonders strenge Auslegungen vorkommen. Deswegen halte ich die Durchführungsverordnungen für äußerst wichtig, nicht nur hinsichtlich der Strafbestimmungen, sondern auch hinsichtlich der sachlichen Bestimmungen. Nachdem die Durchführungsverordnungen einen so bedeutenden Teil des Gesetzes einnehmen, werden sie notwendigerweiseund ich spreche diesen Wunsch gegenüber der Regierung aus - nicht ohne Beteiligung der Fachkreise herausgegeben werden können. Ich glaube auch in dieser Beziehung, was die Durchführungsverordnung betrifft, wird sich die Regierung mit den kompetenten Kreisen in Verbindung setzen. (Souhlas a potlesk.)

5. Øeè sen. dra Herzigové.

Hohes Haus! Die entsetzlichen Verwüstungen, welche als Folgen der Geschlechtsrankheiten in ganz Europa die Volkskraft verwüsten, bedeuten eine der größten Gefuhren für den gesunden Bestand der Völker und zwingen alle zum Kampfe gegen diese Seuchen. Ich glaube kaum, daß es ohne Aufklärung und ohne die Betätigung der Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gelungen wäre, die Anzahl der Geschlechtskranken herabzudrücken, ich glaube nicht, daß die Herabminderung der Zahl lediglich als Verlauf einer Wellenbewegung der Infektionskrankheiten aufzufassen ist. Da aber die Gesetzesvorlage von tiefster menschlicher Bedeutung ist, uralte Probleme, nie gelöste Fragen ihrem Stoffe nach in sich schließt, verlangt die Behandlung derselben den tiefen Ernst schwerer Verantwortlichkeit, dessen wir uns bewußt sein müssen. Während des Krieges ist es dank der ärztlichen Wissenschaft zu keiner größeren Volksepidemie gekommen. Das Erbe des Krieges in Form der Geschlechtskrankheiten aber fordert in aller Stille Hunderte und Tausende von, Opfern, zehrt am Marke unserer Völker. Die Not ruft uns auf zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, sie in energischer und zielbewußter Weise in Angriff zu nehmen. Das ungezählte Leid, welches im Verborgenen, oft ohne Wissen der Ärzte in den Familien blüht und gedeiht, ruft diese Vorlage hervor. In Deutschland wurden im Jahre 1920 30.000 Kinder mit Erbsyphilis geboren. Haben Sie je Kinder mit diesem Fluch behaftet gesehen? Ihr Elend, ihr Jammer ist unsagbar, wenn sie am Leben bleiben und womöglich noch die Seuche weitervererben bis ins dritte und vierte Glied. Es gibt heute Dörfer, verborgene, abgelegene Gebirgsnester, wo seit Menschengedenken kein Fall von Syphilis vorgekommen, die aber heute gänzlich durchseucht sind. Was von Deutschland gilt, das gilt auch bei uns. Die Sache einfach der natürlichen Ausheilung überlassen, scheint mir doppelt gefährlich, jetzt, wo sowieso die Bewegung gegen die Schulmedizin einsetzt. Die 30.000 mit Erbsyphilis geborenen Kinder allein genügten schon zur Begründung der Gesetzesvorlage. Es ' wird ungemein schwer sein, die geschlechtskranken Personen alle zu erfassen und der Ausheilung in ihrem eigenen Interesse und zum Schutz der übrigen Bevölkerung durchzuführen. Der ungemeine Leichtsinn der Erkrankten wird sich oft trotz aller Aufklärung und Ermahnungen schwierig gestalten, daher auch die rigorosen Bestimmungen des § 4, welcher allerdings nicht ohne Vorsicht angewendet werden darf. Es wird eine Menge gehässiger Denunziationen geben, welche diesen Paragraphen zu einer Geisel Unschuldiger gestalten können. Die Unentgeltlichkeit der Behandlung auf Staatskosten bei Unbemittelten ist notwendig, denn ohne Behandlung seltenste Heilung. Wie sehr sich der Standpunkt gegenüber den Geschlechtskrankheiten geändert hat, ersehen wir aus der Parallele mit dem Verhalten der Krankenkassen vor nicht gar zu kurzer Zeit, wo diese die Behandlung von Geschlechtskrankheiten einfach ablehnten, weil sie angeblich nicht in ihre Kompetenz gehörten. Das hat sich natürlich längst verschoben und nunmehr werden die Krankenkassen ein wichtiges Glied in der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten bilden. Die Nachuntersuchungen der Behandelten sind unbedingt geboten, da nach einer anscheinenden Ausheilung sehr oft ein Aufflackern der Krankheit auftritt und die Kranken gemeingefährlich macht, sie selbst aber neuerlich schädigt.