Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì o 117. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve støedu dne 24. kvìtna 1922.
1. Øeè sen. Zulegera.
Hohes Haus! Mit Rücksicht auf eine unrichtige Information - wir können leider nicht dafür, daß wir der èechischen Sprache nicht folgen konnten - haben wir bei der letzten Abstimmung gegen den Antrag gestimmt. Ich erkläre, daß wir diese Abstimmung widerrufen und für den Antrag stimmen. Es ist zwar in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen, aber infolge einer unrichtigen Information haben wir gegen den Antrag gestimmt, was wir jetzt widerrufen. Wir sind für den Antrag. Ich erkläre dies im Namen der deutschbürgerlichen Parteien. (Výbornì!)
2. Øeè sen. Reyzla.
Meine Herren! Das Gesetz, vielmehr die Änderung des Gesetzes vom 29. Jänner 1920, ist ein sogenanntes Unifikationsgesezt. Dieses Gesetz soll nun für das ganze Gebiet der Republik Strafsätze nach den bis jetzt üblichen Ausmaßen festsetzen. In der Slowakei, wo die Tabakgefällsübertretungen bis jetzt geahndet worden sind auf Grund der Abgabe für Tabak von 3.20 Kè, werden diese Strafgesetzbestimmungen nun auf Grund der Lizenzgebühren gehandhabt werden, welche in den übrigen Teilen der Republik gelten, u. zw. für 1 kg 400 Kronen. Sie sehen also, diese Unifikation wird so geübt, daß immer das zur Grundlage des Gesetzes genommen wird, was die Statsbürger einer höheren Strafe unterwirft, also eine Unifikation, eine Erziehung der Staatsbürger durch. Strafen, Meine Herren! Wenn wir bei diesem Gesetz uns zu Worte gemeldet haben, so benützen wir in erster Linie die Gelegenheit, um etwas zu sägen über unser Tabakmonopol und über die ausgezeichnete Qualität unserer Tabakerzeugnisse. Ich wohne zirka 25 Jahre hart an der reichsdeutschen Grenze und mir sind die Zustände schon vor dem Kriege bekannt, der Grenzverkehr, wie er sich abspielt in Bezug auf die Rauchwaren jenseits der Grenze und auf der anderen Seite der Bezug der Rauchwaren bei uns und im Ausland. Soweit ich mich erinnern kann, haben immer die Erzeugnisse der alten österreichischungarischen Monarchie einen guten Ruf genossen. Angefangen von der billigsten Zigarre, der sogenannten Gestutzten,, um drei Heller, bis hinauf zur besten Zigarre, zur Virginia oder zu den Qualitätszigarren, waren diese Zigarrensorten auch im Ausland sehr beliebt. Ein Teil der Bevölkerung hat schon zu jener Zeit Tabak von drüben geholt, aber ich gestehe Ihnen offen, daß jene Raucher, die nur halbwegs auf den Geschmack der Zigarre kommen, es immer abgelehnt haben, die reichsdeutschen Zigarren zu rauchen, die in einer Preislage mit unseren Sorten gestanden sind. Die österreichische Zigarre, die Kurze, die Inländer, die vorhin erwähnte Gestutzte, die Kuba und die Virginia waren immer als sehr gute Zigarren berühmt, Ich weiß nicht, ob. wir das auch heute behaupten können. Soweit mir als Raucher selbst bekannt ist, ist die Qualität dieser Zigarren heute unter aller Kritik. Nicht nur, daß das schlechteste Material dazu verarbeitet wird, glaube ich sogar, daß noch jenes Material zur Verarbeitung gelangt, das während der Kriegszeit aus Papier hergestellt und zu den Kurzen verarbeitet worden ist, also direkt Papierblätter. Diese Masse von Papiermaterial wird gegenwärtig noch in den kurzen Zigarren verarbeitet. Unsere Virginia, die man ja in Wirklichkeit gar nicht so oft bekommt, - denn die Virginia, die wir zu kaufen bekommen, sind zum großen Teil nicht unser Erzeugnis, sie werden aus Italien eingeführt und zu dem enorm hohenPreis von 2 Kè bei uns verkauft - diese Virginia also, die gegen den Friedenspreis um das Zwanzigfache verteuert worden sind, sind in der Qualität heute bedeutend schlechter, als sie vor dem Kriege waren. Ich meine diese Virginia, die bei uns erzeugt werden; aber viel schlechter in der Qualität sind noch die Virginia, die zu billigerem Preis aus Italien bezogen und hier zu dem Preis von 2 Kronen verkauft werden. (Výkøiky.) Weiter würde ich sehr gerne sehen, wenn der Vertreter des Finanzministeriums uns vielleicht erklären würde, wie es sich mit den ägyptischen Zigaretten verhält, die aus Deutschland bezogen werden. In München sollen nämlich ägyptische Zigaretten hergestellt werden, die 40 Pfennige per Stück kosten, das sind beiläufig 8 oder 10 Heller, und bei uns zum regulären Preis verkauft werden. Daß die Qualität dieser Zigarette natürlich dementsprechend ist, ist klar.
Das Tabakmonopol hat im vergangenen Jahr dem Staat einen einertrag von einer Milliarde gebracht. Nunmöchten wir doch fragen, ob es denn bei dieser hohen Rentabilität des Monopoles wirklich notwendig ist, daß die rauchenden Staatsbürger auf diese Art und Weise vom Staat betrogen werden, Es ist niemandem die Möglichkeit gegeben, das hiesige Rauchmaterial nicht zu benützen und es vielleicht von auswärts zu beziehen, weil ja hohe Strafen auf den Schmuggel gesetzt sind Andererseits bringt aber der Staat durch sein Monopol miserable Ware in den Handel, die jeder Beschreibung spottet. Ich habe schon die hauptsächlichstenZigarettensorten erwähnt, die von den Arbeitern geraucht werden. Ich möchte dabei noch auf die ausgezeichnete Qualität unseres gewöhnlichen Rauchtabaks, des Landtabaks, zu sprechen kommen. Ich glaube sogar, daß es viele Menschen gibt, die, wenn sie es nicht wüssten, daß sie Tabak kaufen, überhaupt nicht beurteilen könnten, um was für Ware es sich handelt. Es riecht weder nach Tabak, noch nach etwas anderem, es ist ein Konglomerat von Laubzeug, das nicht als Tabak zu bezeichnen ist. Nun hören wir, daß das meisteRohmaterial imAusland gekauftwird. Eine kurze Nachforschung nach diesen Bezugsquellen läßt uns aber hier einen tiefen Einblick tun. Wir erfahren da, daß jene Bezugsquellen, die das alte österreich für Tabak hatte, längst nicht mehr benützt werden und in Frage kommen, sondern daß unsere Tabakregie das Rohmaterial in der Türkei, in Bulgarien, in Rumänien zusammenkauft, und zwar solches Material, das dort nicht mehr verwendet wird. Also, es wird der Mist zusammengekauft und hier zu den besten Zigarren und Zigaretten verarbeitet. Ich habe mir sagen lassen, daß nicht nur diese geringeren Sorten jetzt so ekelhaft sind, sondern daß sogar jene Zigarren, die früher Weltruf genossen haben, wie die Regalia media und die Britannica, in der Qualität genau so schlecht sind wie die anderen Sorten.
Obwohl uns der Reingewinn der Tabakregie hier schon genug sagt, käme Ihnen auf die Löhne unserer Tabakarbeiter und vielleicht doch der Gedanke, daß die Nutznießer dieser schlechten Ware, dieses Bezuges von schlechtem Tabak vielleicht die Tabakarbeiter sind. Aber ein, Blick auf die Löhne unserer Tabakarbeiter und Arbeiterinnen zeigt uns, daß der Staat hier genau so schofel vorgeht, wie er im allgemeinen gegen die Staatsangestellten vorzugehen gewohnt ist. Die Löhne der Tabakarbeiter sind miserabel, und wer den Beruf des Tabakarbeiters und der Tabakarbeiterin kennt, weiß, daß dies nicht der leichteste Beruf ist. Es wird durch das Tabakmonopol, durch das Recht des Staates, daß nur er selbst diese Ware erzeugen und verkaufen darf, auf Kosten der Gesundheit der in diesem Monopol beschäftigten Arbeiter einerseits und auf Kosten der Gesundheit der Tabakraucher andererseits sehr gesündigt. Wir möchten von dieser Stelle die Regierung auffordern, in diesen Dingen Wandel zu schaffen, daß nämlich dieser Dreck von Rohmaterial nicht mehr zusammengekauft wird, daß die Bevölkerung für ihr teueres Geld auch qualitativ einwandfreie Ware erhält, Ferner möchten wir die Regierung auffordern, die Bestimmungen über den Tabakschmuggel nicht so rigoros wie jetzt handhaben zu lassen. Ich erlebe täglich an der Grenze Dinge, die Ihnen vielleicht unglaublich erscheinen werden. Wenn Sie z. B. den Ulmer eingesteckt haben, eine kleine Tabakpfeife, und machen einen Spaziergang nach Sachsen und es geht Ihnen zufälligerweise der Tabak, den Sie eingetseckt haben, aus. Sie wollen rauchen, kaufen ein Packel Tabak um 5 oder 6 Groschen, stopfen die Pfeife und stecken den Rest des Päckchens in die Tasche, so werden Sie an der Grenze visitiert und werden mit diesem Tabak konterband gemacht. Und es genügt nicht einmal, daß Sie die Strafe bezahlen und dann Ruhe haben, nein, da haben Sie mit der Finanz tage- und wochenlang Scherereien. Sie werden einigemal vorgeladen, im hochnotpeinlichen Verhören unterzogen, es wird ein Aktenstoß daraus und schließlich und endlich müssen Sie noch froh sein, wenn Sie für die paar Gramm Tabak nicht auch noch eine Arreststrafe absitzen müssen. Es wird hier gerade gegen den Kleinen, wo, es klar auf der Hand liegt, daß es sich nicht um professionsmäßigen Schmuggel handeln kann, mit aller Strenge vorgegangen. Andererseits ist es eine bekannte Sache, daß trotz der starken Finanzwache und der Spitzel, die die Grenze überwachen, Tabak kistenweise eingeschmuggelt wird und daß Gerüchte umgehen, daß viele dieser Beamten im Einverständnis mit den Schmugglern sind. Es ist alles darauf angelegt, daß der kleine Mann, der hinübergeht und ausländische Zigarren verkosten möchte und etwa ohne schlechte Absicht zwei in die Taschen steckt, bestraft wird. Ich meine, meine Herren, daß sich die Regierung schier schämen sollte. (Sen. Lorenz: Die Regierung soll damit gestraft werden, daß sie den schlechten Tabak selbst rauchen muß! - Veselost.) Ich wette darauf, daß unsere maßgebenden Herrschaften diese Erzeugnisse nicht rauchen und daß diese Erzeugnisse nur für die Plebs bestimmt sind. Diese Behandlung der sogenannten Tabakschmuggler an der Grenze ist meiner Ansicht nach überflüssig. Wenn man weiß, wie die Qualität des Tabaks und der Zigarren im Auslande ist, braucht man keine Sorge haben, daß die Bevölkerung so stürmisch nach diesen Rauchwaren begehren wird. Aber es ist bezeichnend für die jetzige Güte unserer Rauchware, daß sich so viele Menschen Rauchware drüben holen. Es ist hier auch nicht der niedere Stand der Mark maßgebend, denn wenn auch die Zigarren drüben verhältnismäßig billig zu sein scheinen, so ist es in Wirklichkeit nicht so, weil gerade an den Grenzen drüben in Sachsen die Preise auch für Tabakwaren riesig in die Höhe gegangen sind. Es halten sich die Preise der Zigarren drüben mit den unsrigen die Wage. Aber daß unsere Grenzbewohner hinüber gehen und sich drüben Rauchwaren holen, resultiert einzig und allein daraus, daß unsere Rauchwaren seit zirka einem Jahr so hundsmiserabel geworden sind. Ich glaube, wenn die Tabakregie nur ein bischen auf Reputation hielte, so müßte sie bestrebt sein, den alten guten Ruf der Rauchwaren wieder herzustellen und nicht eine solche Schundware in den Handel zu bringen, wie es heute der Fall ist.
Wir werden gegen dieses Gesetz stimmen, weil wir der Meinung sind, daß man mit Strafen eine Bevölkerung nicht, erzieht. (Sen. Fahrner: Strafen und schlechter Tabak!) Strafen und schlechter Tabak, das sind die Mittel, womit man vielleicht die Menschen dazu erzieht, gerade das, was Sie hier durch das Gesetz zu verhindern trachten, weiter zu pflegen und weiter zu üben. Aus den Ausführungen des Herrn Berichterstatters haben wir gehört, daß in der Slowakei der Bevölkerung der Anbau von Tabak gestattet ist und daß gerade diese Bevölkerung durch die niedrigen Strafsätze dazuverleitet wird, mit dem Tabak Schleichhandel zu treiben und Winkelgeschäfte zu machen. Ob das das beste Mittel ist, dem abzuhelfen, wenn man die Strafsätze auf das bei uns übliche Niveau erhöht, will ich bezweifeln. Wir halten daher diese Änderungen des Gesetzes nicht für geeignet, Ordnung in unser Tabakmonopol zu bringen, und werden daher gegen das Gesetz stimmen. (Souhlas na levici.)
3. Øeè sen. dra Spiegela.
Hohes Haus! Einer der wichtigsten Grundsätze der Demokratie ist die Gleichheit, die Gleichheit für alle Staatsbürger, die Gleichheit aber auch für alle, die im Staate wohnen, die Gleichheit der Rechte und die Gleichheit der Pflichten. Es ist aber begreiflich, daß sich ein solcher Grundsatz nicht vollständig ausnahmslos durchführen läßt, Es gibt auch Ausnahmen davon. Aber die Ausnahmen bedürfen dann, wenn sie erträglich sein sollen, einer entsprechenden Begründung. Eine solche Ausnahme ist etwa die parlamentarische Immunität. Die Immunität an sich ist ja etwas undemokratisches, denn sie schafft Privilegien, aber sie ist nicht nur erträglich, sondern sie ist notwendig in einem demokratischen Staate im Hinblick auf andere Interessen, weil sie die Voraussetzung ist für die Freiheit, weil das Parlament, nur wenn es frei ist, wenn seine Mitglieder immun sind, seiner Aufgabe gewachsen sein kann. Ähnlich ist es mit der Exterritorialität. Auch die Exterritorialität schafft Privilegien, aber diese Privilegien werden geschaffen im völkerrechtlichen Interesse, die innerstaatliche Gleichheit wird zurückgestellt gegenüber der völkerrechtlichen Freiheit der Vertreter der Staaten. Und bei der Exterritorialität bleibt man nicht stehen, sondern der Zug der Zeit geht dahin und die Entwicklungstendenz ist die, auch die Abgabefreiheit exterritorialen Personen zuzugestehen. Daß die Èechoslowakei dieser Tendenz nachgibt, ist begreiflich, denn sie ist ein kleiner Staat innerhalb vieler anderer Staaten, und das, was in anderen Staaten rechtens ist, muß auch hier rechtens sein. Aber wenn von dem Gleichheitsgrundsatze in einer solchen Weise abgewichen wird, wie es bei der Immunität und bei der Exterritorialität der all ist, muß wieder innerhalb des betreffenden Spezialgebietes dieser Grundsatz der Gleichheit zur Geltung kommen. So z. B. gibt es in Bezug auf die Immunität keinen Unterschied, es gibt keinen Unterschied in Bezug auf Abgeordnete und Senatoren, es gibt keinen Unterschied in Bezug auf Nationalitäten, Parteien und dergleichen und ebenso gibt es keinen Unterschied in Bezug auf die Exterritorialität. Der eine Exterritoriale ist gleichgestellt dem anderen Exterritorialen.
Nun gibt es hier allerdings eine Schwierigkeit, die nicht geleugnet werden kann, und diese Schwierigkeit besteht darin, daß man bei der Abgabefreiheit Gegenseitigkeit voraussetzen muß. Es kann nicht ein Staat dem diplomatischen Vertreter des anderen Staates Abgabefreiheit zugestehen, wenn der andere Staat nicht dasselbe zugesteht und vice versa. Das ist die Reziprozität, die hier die Voraussetzung ist für die Abgabefreiheit. Allerdings muß dieser Grundsatz der Reziprozität weitherzig gefaßt werden, denn verschiedene Staaten haben verschiedene Abgabesysteme, und eine formale mathematische Gleichheit kann da nicht bestehen. Insoweit ist gegen den Regierungsentwurf, der ja auch die Grundlage des Entwurfes bildet, über den wir hier verhandeln, nichts einzuwenden. Aberwenn wir uns den Regierungsentwurf ansehen, finden wir, daß er eine Ungleichheit schafft oder wenigstens die Möglichkeit gibt, eine Ungleichheit zu schaffen, die ich nicht für möglich halten würde, wenn ich sie nicht gedruckt hier lesen würde. Es wird nämlich der Regierung nach dem Entwurf die Ermächtigung erteilt, die Abgabefreiheit nach freiem Ermessen zu gewähren, dem einen Staate zu gewähren, dem anderen Staate zu verweigern. Es tritt also hier anstelle der Gleichheit die Willkür, das administrative Ermessen. Der eine Staat kann nach dem Regierungsentwurfe besser behandelt werden als der andere; ich betone immer wieder, nach dem Regierungsentwurfe ist der Staatenprotektion Tür und Tor geöffnet. Man könnte befreundete Staaten anders behandeln als andere, und damit Sie mir glauben, meine Herren, daß es so ist, will ich den betreffenden Passus vorlesen. Es heißt nämlich im Motivenbericht, der Regierung, daß der Regierung die Ermächtigung erteilt werden muß, eben nach ihrem Ermessen vorzugehen; und jetzt heißt es wörtlich weiter: >Auf diese Weise wird der Regierung die Möglichkeit überlassen, die individuelle Befreiung der exterritorialen Personen nach den verschiedenen Staaten zu beurteilen - individuelnì upraviti osvobození podle jednotlivých státù - u. zw. sowohl in Bezug auf die sachliche Seite wie in Bezug auf den Kreis der Personen - do okruhu osob - je nachdem wie die Gegenseitigkeit ist und wie es die Beziehungen unserer Republik zu den einzelnen Staaten erfordern.< Das heißt also: die einen Staaten sind mit uns befreundet, denen gewähren wir Vorteile und Trinkgelder, die anderen Staaten, die mit uns nicht befreundet sind, drücken wir. Das ist nun natürlich etwas ganz Unerhörtes, einer demokratischen Republik unwürdig und insbesondere in völkerrechtlicher Beziehung ganz und gar unannehmbar. (Sehr richtig!)
Nun muß ich zugestehen, daß dieser Regierungsentwurf im Ausschuß für Äußeres in dieser Hinsicht geändert wurde. Im ersten Absatz des Entwurfes wurde anstelle der Ermächtigung die Bestimmung des Gesetzes gesetzt. Das heißt: nicht von der Regierung hängt es ab, ob einzelne Exterritoriale von den Abgaben befreit sind oder nicht, sondern das Gesetz sagt: >sie sind befreit<, Das Gesetz sagt nämlich jetzt: >Die Häupter fremder Staaten und ihre Begleiter, die diplomatischen Vertreter usw, sind befreit von den staatlichen und anderen öffentlichen Steuern und Abgaben unter der Voraussetzung der Gegenseitidkeit. Der Entwurf der Regierung hat also im Ausschuß für Äußeres eine wesentliche Verbesserung erfahren und es ist hier die sachkundige Handdes Herrn Kollegen Krupka zu spüren. Der erste Absatz des Entwurfes in seiner jetzigen Fassung ist zwar besser als die Regierungsvorlage. Lesen wir aber nach dem ersten Satz den zweiten - und das müssen wir doch - so sehen wir, daß das, was mit der rechten Hand gegeben worden ist, mit der linken wieder genommen wird. Das heißt, im zweiten Satz tritt wieder das Ermessen der Regierung auf, die Regierung hat auch nach dem jetzigen Entwurf die Möglichkeit, dem einen Staate zu gewähren, was sie dem anderen versagen will, wenn es auch nicht hier ausdrücklich gesagt ist, sondern im zweiten Absätze...(Sen. Havlena: Na základì reciprocity cestou naøizovací!).... das steht im ersten Absatze, das ist selbstverständlich, da müßte das Gesetz nicht ein Wort weiter reden; sie ist nach dem ersten Absatz die Voraussetzung. Aber der zweite Absatz beschäftigt sich nicht nur mit der Reziprozität, sondern läutet: >Der Kreis dieser Personen - okruh tìchto osob, es kommt wieder der ominöseAusdruck >okruh osob< vor >der Kreis dieser Personen, die Gattung der Steuern und Gebühren sowie das Maß der Befreiung hat festzusetzen der Finanzminister im Einvernehmen mit dem Minister für auswärtige Angelegenheiten, welchem auch obliegt, darüber zu beschließen, ob der èechoslowakische Staat die staatlichen und anderen Abgaben ersetzen muß, welche die früher genannten Personen getragen haben.< Das heißt mit anderen Worten: zwar ist im ersten Absatz das Prinzip ausgesprochen, diplomatische Personen sind befreit; aber dieses Prinzip gilt nur im allgemeinen, im besonderen hat die Regierung doch zu bestimmen, wie sie den Kreis dieser Personen abgrenzt. Das ist etwas, was natürlich ganz unannehmbar ist.
Dazu möchte ich noch einen staatsrechtlichen Einwand erheben, nämlich: wie soll das die Regierung bestimmen? Herr Senator Krupka hat vorher als Berichterstatter gesagt, sie soll das bestimmen im Wege der Verordnung, cestou naøízení. Das ist aber nicht wahr, vom Verordnungswege steht hier gar nichts, und wenn der Verordnungsweg gemeint wäre, dürfte es nach der Verfassung nicht heißen: Der Finanzminister im Einvernehmen mit dem Minister des Äußeren, sondern es müßte heißen: die Regierung, vláda, weil nur die Regierung nach der Verfassungsurkunde das Verordnungsrecht hat, nicht der einzelne Minister. Wenn aber einzelne Minister bevollmächtigt sind, darüber zu entscheiden, ist die Meinung, die offenbare Meinung, daß der Minister nicht im Wege der Verordnung, sondern im Wege der Verfügung, nicht generell, sondern im einzelnen Falle, zu entscheiden habe, So hat es auch der Budgetausschuß verstanden, der sagt; es wird der Regierung die Ermächtigung erteilt, in jedem konkreten Falle zu entscheiden. In jedem konkreten Falle, also durch Verfügung! Es hat im übrigen auch der Budgetausschuß die Sache ebenso verstanden wie Kollege Havlena, daß sich das nur auf die Reziprozität bezieht. Das eben ist nicht richtig, daß sich das auf die Reziprozität bezieht. Das ist im ersten Satze gesagt und darüber. hätte im einzelnen Falle, auch ohne daß das Gesetz darüber etwas sagt, die Regierung zu entscheiden, aber im gegebenen Falle. Hier aber geht die Ermächtigung weit darüber hinaus. (Sen. Dr. Hilgenreiner: Das kann auch für die Kammerjungfer, für jeden Stiefelputzer usw. gelten!) Ja, aber nicht nur das. Indem hier von dem Kreise der Personen die Rede ist, heißt es nicht bloß, daß die Gattung der Personen zu bestimmen ist, sondern es kann auch bezüglich eines jeden einzelnen Staates eine besondere Bestimmung getroffen werden. (Sen. Dr. Hilgenreiner: Aber der Gesandte muß dabei sein, sonst hätte das Gesetz keinen Sinn!) Ja, das ist der Kreis der Personen. Das ist aber eine interpretatio benigna; es gibt aber auch andere Interpretationen, die Sache könnte auch anders ausgelegt werden. Jedenfalls wird hier der Regierung eine weitgehende Vollmacht erteilt und eine noch weitergehende im § 4, indem das, was bezüglich des. § 1 nur im Motivenberichte angedeutet ist, im Gesetze selbst steht. Dieser § 4 sagt; >Wenn die Ineressen des Staates erfordern, daß einer bestimmten Mission gewisse Vorteile zugesprochen werden - urèité missi jisté výhody - welche, ihr sonst nicht, gebühren, wird die Regierung ermächtigt, das durch eine besondere Verordnung zu tun.< Hier ist der Verordnungsweg ausdrücklich vorgeschrieben. Bestimmte Missionen können gewisse Vorteile erfahren. Warum und wieso gerade diese bestimmten und warum nicht andere Missionen, das wissen wir nicht, hier hat die Regierung auch wieder freie Wahl. (Výkøik: To bude protekce!) Gewiß, und ich meine, wenn es heißt: gewiß, bestimmt und sicher, so ist dieser ganze § 4 ganz und gar unbestimmt, ganz und gar ungewiß und ganz und gar unsicher.