Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì o 115. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v pátek dne 28. dubna 1922.
1. Øeè sen. Karla Friedricha.
Werte Damen und Herren! Gegen die vorliegende Gesetzesvorlage in dieser Form muß ich unbedingt Stellung nehmen. Durch diese Gesetzesvorlage werden die Kriegszuschläge auf die Jahre 1922 und 1923 ausgedehnt. Nun, es mag ja sein, der Staat braucht Geld, und er will es sich verschaffen, Aber der Art und Weise, wie durch diese Vorlage Geld beschafft werden soll, kann und darf man nicht zustimmen. Das werden Sie sehen, wenn ich Ihnen den Inhalt der Vorlage näher beleuchte.
Nach Art. 3 dieser Vorlage wird die Höhe der Erwerbsteuer mit höchstens 4% festgesetzt. Das ist anscheinend eine Begünstigung gegen früher. Betrachten Sie aber, wie, in die Wirklichkeit übersetzt, die Steuer sich nach dieser Vorlage ergibt. Bei einem Ertrag von einer Million Kronen beträgt die Erwerbsteuer 4%, d. s. 40.000 Kronen. Die Kriegszuschläge betragen bei einer Steuer von 40.000 K 250% der Steuer, d. i. also 10% des Ertrages, d. s. 100.000 K. Nun machen die Gemeinde-, Bezirks- und Landesumlagen in den meisten Städten Böhmens, die ich kenne, zusammen 1000% der Steuer aus.. Das sind im vorliegenden Falle 40% des Ertrages, ergibt zusammen 400.000 K, so daß also 56% des Ertrages, d. s. 540.000 K an Steuern entfallen. Das ist vollständig klar gesetzlich gerechnet.
Dabei ist aber der Ertrag, von welchem diese Steuer berechnet wird, nicht etwa der Reinertrag, sondern ein Ertrag, der gewissermaßen noch als Bruttobetrag zu rechnen ist. Denn der Gewerbetreibende darf von diesem Ertrage nicht einmal die Erwerbsteuer selbst in Abrechnung bringen; er muß also von der Erwerbsteuer wieder Erwerbsteuer bezahlen. Ebenso darf er nicht in Abzug bringen gezahlte und verrechnete Zinsen und anderes Entgelt für die Benützung fremder Kapitalien, die im Unternehmen angelegt sind. Er muß von diesen restierenden 44%, die ihm bleiben, noch eine ganze Reihe von Auslagen bezahlen, die ihm als Abzugsposten nicht zugestanden sind. Ich bitte zu überlegen, welch horrende Besteuerung das bedeutet.. Wenn ich Ihnen das Beispiel bei 3% berechne, wo es anscheinend viel günstiger sein sollte, werden Sie sehen, daß es auch hier nicht zutrifft. Bei einem Ertrag von 500.000 K beträgt die Steuer 3%, also 15.000 K, 250% Kriegszuschläge sind 37.500 Kronen, die 1000% Umlage sind 150.000 K, sind zusammen 202.500 K. Steuer; also wieder mehr als die Hälfte des ganzen Ertrages, von dem ich früher sagte, daß er nicht ein Reinertrag, sondern ein Bruttoertrag ist. Wenn Sie weiter berücksichtigen, daß der Gewerbetreibende nicht allein die Erwerbsteuer zahlt - er muß noch zahlen die Einkommensteuer, die Mietzinssteuer mit allen Umlagen und Auflagen, die es in jeder Form noch gibt, usw. - dann frage ich: was bleibt dem Manne übrig, wofür arbeitet er überhaupt?
Es ist noch ein Erschwerungsumstand zu berücksichtigen, der ja bei allen Steuern in Betracht kommt, das ist das Vorgehen der Organe, welche die Steuer bemessen und einheben. Es wird in dieser Beziehung mit einer Willkür vorgegangen, die zum Himmel schreit. Es hat unlängst in Eger eine Protestversammlung stattgefunden, und da wurde konstatiert, daß die Umsatzsteuer in solcher Weise vorgeschrieben wird, daß die Bevölkerung auf die Straße gehen und dagegen Stellung nehmen mußte, Man hat angeordnet, daß der Gewerbetreibende über seinen Umsatz Buch zu führen hat. Wenn er Buch führt und das Buch den Organen vorlegt, wird das Buchganz einfach nicht berücksichtigt, nicht anerkannt. Wir haben konstatiert, daß die Steuerbehörden, ohne daß sie eine Spur eines Beweises hätten, daß eine derartige Aufzeichnung unrichtig sei, den Umsatz um das Zehnfache, in einem Fall sogar um das Hundertfache dessen erhöht haben, was dort verzeichnet war. Es mag sein, daß einige geschwindelt und schlechte Bücher geführt haben, aber das kann hier nicht mitspielen. Es ist Sache der Behörde, den bitreffenden zu strafen; aber ohne einen Beineis zu haben, daß eine derartige Aufschreibung unrichtig geführt ist, hat kein Steuerorgan das Recht, über das hinauszugehen, was das Gesetz vorschreibt. Die Steuerlasten nehmen für den Gewerbetreibenden derartige Formen und einen derartigen Umfang an, daß sie unerträglich werden. Sie sehen es ja auch an der Zunahine der Konkurse, die bei jedem Gericht angeschlagen und ersichtlich sind. Es macht fast den Eindruck, als ob man überhaupt das ganze Unternehmertum ruinieren wollte; denn dem Unternehmer zuzumuten, daß er ganz umsonst arbeite, daß er Geist, Nerven und alles daran setzt und dabei auch noch sein Erspartes hineinlegt, nur um die Steuern aufzutreiben, ist ein Wahnsinn. Auf etwas derartiges kann eine Gesetzgebung nicht hinausgehen.
Ich erwähne da noch einen Fall, daß Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit 80% des Gewinnbetrages belastet werden, also 80%, des Reingewinnes allein als Steuern zu zahlen haben. Da bleiben den betreffenden 20%. Diese sind wieder nicht reiner Ertrag, sondern von den haben sie noch eine Unzahl von Sachen zu bezahlen, die ihnen der Steuerinspektor niemals als Abzugspost zugestehen wird, Wofür arbeitet nun der Mann? Das führt zu Fällen, von denen ich einen anführen möchte. Ein Herr hat mir erzählt, daß er einen Artikel herstellt, der eine Volksnotwendigkeit ist. Er hat ein eigenes Verfahren erfunden, wonach er eine Einheit dieses Artikels um 10 Kronen billiger geben könnte. Er würde dies im Interesse. der Bevölkerung gern tun. >Wenn ich es aber mache,< sagte er mir, >muß ich mehr Arbeiter einstellen, muß mein Erzeugungsgeheimnis. preisgeben, und der Steuerinspektor wird in dem Momente, wo ich einige Arbeiter mehr einstelle, über mich herfallen; das ganze Unternehmen anders klassifizieren, und ich. riskiere, daß ich statt meines bescheidenen Profites noch viel weniger verdiene. Ich unternehme das nicht, denn ich bin schon über 60 Jahre alt.< Das ist ein Schaden für die konsumierende Bevölkerung. Wenn auf diese Weise durch den Steuerdruck jeder so hergenommen wird, leidet nicht nur der Betreffende darunter, sondern die ganze Bevölkerung, und der Staat hat auch nickts davon, denn auf diese Weise wird das Unternehmertum langsam aufhören. Es ist ein Wahnsinn, jemanden durch die Steuern zurrunderichten zu wollen. Die ganze Steuergesetzgebung bei uns ist jetzt eine derartige, daß man die Menschen zur Steuerunmoral und zu Schwindeleien treibt. Wer nicht schwindelt, kann überhäüpt nicht existieren. Der Unternehmer ist gezwungen, ans Schwindeln zu denken, wenn er existieren und gegen die ungeheuren Steuern aufkommen will, Abzuhelfen wäre da nur durch ein ganz neues Steuersystem, Von den indidirekten Steuern wil. ich nicht sprechen. Man müßte mit dem bisherigen System der direkten Stepern brechen, man müßte die Steuern zusammenwerfen, eine Art Zensus einführen und das Volk müßte sich seine Bürger selbst einreihen, was sie an Steuern zu leisten haben. Man müßte Klassen lediglich nach Steuereinheiten festsetzen.
Die Steuereinheit würde gebildet, indem man das Gesamterfordernis des Staates durch die Zahl der Steuereinheiten dividiert. Wenn dann jemand z. B. in die Klasse 10 eingereiht wird, wo er hundert Einheiten zu zahlen hat, so zahlt er sie eben; das wäre sehr einfach und würde den riesigen Verwaltungsapparat herabmindern. Es wäre ein würdiges System, nicht ein System, wo man jedem Bürger und jedem Unternehmer in die Tasche hin einschaut und jeden Tag die Brieftasche kontrolliert, was er drin hat und ob noch ein Kreuzer herauszuholen ist.
Ich spreche mich aus den genannten Gründen gegen die Vorlage aus. Der Prozentsatz, mit dem die Erwerbsteuer festgesetzt ist, darf bei den jetzigen Umlagenprozenten 2% des Ertrages unter keinen Umständen überschreiten, sonst ist das Unternehmen in Gefahr, passiv zu werden. Daher bin ich gegen die Vorlage. (Souhlas na levici)