Nun noch ein besonderer Punkt. Diese Verordnung bezieht sich, wie wir aus bestimmter Quelle wissen, lediglich auf die vier großen Weltkurorte, Karlsbad, Marienbad, Franzensbad und Teplitz. Das sind die vier großen Weltkurorte und die ganze Bestimmung wird von der Bevölkerung derselben und auch von den Volksvertretern einstimmig als gegen die deutschen Weltkurorte gerichtet aufgefaßt. Wir müssen uns daher auf das entschiedenste dagegen verwahren, daß man unseren deutschen Weltkurorten derartige Fesseln auferlegen will. Warum spricht diese Verordnung nicht von Kurorten, wie Trentschin-Teplitz, Pi¹tian oder Podìbrad? Das sind doch auch Weltkurorte! Aber die Verordnung, welche da in Betracht kommt, spricht nur, wie mir gesagt wurde, von den vier Kurorten Karlsbad, Marienbad, Franzensbad und Teplitz. Es ist dies also wieder eine gegen das Deutschtum in der Republik gerichtete Verfügung, gegen welche wir hiemit auf das entschiedenste Stellung nehmen.
Ich möchte weiters der Forderungen Erwähnung tun, welche die Staatsangestellten durch ihre Organisationen zu diesem Gesetz gestellt haben. Diese Forderungen gehen zunächst dahin, daß die Ortszulage sämtlicher Staatsbediensteter in dem Maße erhöht werden soll, als in diesen Orten durch den vorliegenden Gesetzentwurf eine Mietzinserhöhung eintritt, und zweitens dahin, das sämtliche Staatsbedienstete und Lehrer gesetzlich von allen Mietzinsumlagen und andern städtischen Lasten, welche auf dein Mietzins liegen, befreit werden sollen. Ich kann diese Forderungen der Staatsbediensteten vollständig verstehen. Es ist schon oft darüber gesprochen worden, in welch mißlicher Lage sie sich befinden. Sie wissen alle, daß die Beamten, durch das Dezembergesetz ganz bedeutende Abzüge vom Gehalt erlitten haben, und ich vertrete daher gern diese Forderungen der Staatsbediensteten und Lehrer. Wir haben uns erlaubt, eine diesbezügliche Resolution einzubringen, daß der Senat diesen beiden Forderungen zustimme und die Regierung auffordere, eine diesbezügliche Vorlage einzubringen. Ich bitte Sie daher, den § 31 abzulehnen, dagegen die Resolution, von der ich sprach, anzunehmen.
3. Øeè sen. Löwa.
Hoher Senat! Bereits mein Klubkollege hat davon gesprochen, daß wir leider nicht in der Lage sind, für dieses Gesetz zu stimmen. Deshalb ist es notwendig, daß wir uns ein wenig näher mit diesem Gesetze befassen, weil es sonst die Mieter nicht verstehen könnten, wieso denn eigentlich gerade die Vertreter der Mieter, die Vertreter der Besitzlosen, gegen ein Gesetz stimmen müssen, welches eigentlich den Schutz der Mieter bedeuten soll. Des halb hohe ich mich auch zum Worte gemeldet.
Als im Jahre 1916 die ungarische Regierung sich bemüssigt sah, im Verordnungswege einen Mieterschutz zu schaffen, war sie bestrebt, enzig und allein auf den wirklich bedürftigen Mieter Bedacht zu nehmen. Die Verordnung schützte daher jene vermieteten Räume nicht, für welche ein höherer Mietzins gezahlt wurde als 2000 Kronen in Budapest und 1200 bis 1500 K in den kleineren Provinzstädten. In Österreich kam dann im Jahre 1917 eine analoge Verordnung, welche ungefähr das gleiche Verhältnis annahm. Auch da war man bestrebt, weil man sah, daß es mit den Mieter immer schlimmer und schlimmer wurde, den Mieter auf diese Weise zu schützen. Nach der Staatstrennung kamen drei Mieterschutzgesetze, eines im Jahre 1919, eines im Jahre 1920 und eines im Jahre 1921. Alle drei stützten sich auf die gleichen Grundsätze, nur mußten wir leider die Wahrnehmung machen, daß mit der jedesmaligen Verlängerung, resp. Neufassung eine bedeutende Verschlechterung in dieser Gesetzgebung eintrat. Aber so schlecht, wie diesmal, war es noch nie ausgefallen, und es gehört von jenen Parteien, die die Besitzlosen, also die Mieter in diesem Hause vertreten müssen, wirklich sehr viel Mut dazu, für ein - ich möchte sagen - so reaktionär wirkendes Gesetz ihre Stimme zu erheben. Man ist geradezu versucht, es hier auszusprechen, daß es den Anschein hat, als wären die Besitzlosen in den Ausschüssen und in diesem Hause nicht vertreten, denn sonst könnte es wirklich nicht vorkommen, daß derartige Bestimmungen in diesem Gesetz enthalten sein könnten.
Schauen wir uns das Gesetz vom Jähre 1921 an und sodann jenes, das heute vor uns liegt. In dem heutigen Entwurf finden wir, wenn wir ihn vom ersten bis zum letzten Paragraphen durchgehen, fast nirgends Bestimmungen, welche auf einen wirklichen Mieterschutz hindeuten würden; überall und in jedem Paragraphen, selbst wenn es den Anschein hat, als sollte wirklich der Mieter geschützt werden, sitzt ein Hacken, der die guten Absichten und die guten Bestimmungen des betreffenden Paragraphen wiederum zunichte macht. Am schlimmsten ist das, was mit dem §i 20 des früheren Gesetzes geschehen ist. Dieser § 20 hatte bestimmt, daß über die Erhöhungen des Mietzinses einzig und allein die Mietämter zu entscheiden haben. Mietämter waren in jenen Städten zu errichten, die mindestens 20.000 Einwohner hatten, in anderen Städten konnten sie errichtet werden. Weil nun diese Ämter aus einem Senat bestanden, der sich zum gleichen Teile aus Mietern und Vermietern zusammensetzte, war die Möglichkeit geschaffen, sagen wir, unverschämte Mietzinssteigerungen gerecht zu beurteilen. In dem neuen Gesetz aber, das uns heute vorliegt, ist diese Bestimmung aufgehoben, die neue Vorlage spricht überhaupt nicht mehr von einem Mietamt. Das ist aber nicht so einfach. Wir sehen, daß dadurch Unheil angerichtet werden wird, Wir würden vielleicht nichts dagegen einzuwenden haben, wenn wir wüßten, daß wir Bezirksrichter haben, welche alles andere nur nicht wie soll ich denn sagen, um nicht gerade die Herren Richter bei den Bezirksgerichten zu beledigen - als reaktionär bezeichnet werden müßten und gegen jede Gesetzesbestimmung ihr Urteil fällen, einzig und allein geleitet von der Tatsache, daß sie als Richter immun sind, und welche gerade inbezug auf die Erhöhung der Mietzinse nichts zu fürchten hatten, weil ja nach den Bestimmungen des früheren Gesetzes eine Berufung in solchen Angelegenheiten nicht zulässig war. Und da gestatten Sie mir, daß ich Ihnen, obzwar mir eine ganze Menge von Fällen zur Verfügung stehen, nach denen man geradezu mit Schaudern auf unsere Bezirksgerichte hinsehen muß, einen aus der Fülle von Fällen zur Kenntnis bringe, damit Sie sehen, warum wir ein solches Mißtrauen gegen die Bezirksgerichte haben, wenn diese über die Mietzinse und über die Erhöhung der Mietzinse zu urteilen haben werden. Ich nehme eine Klage heraus, wo es sich um einen Mieter handelt, der gesteigert worden ist. Ein Mieter aus Lichtenstadt hatte im Jahre 1914 ein kleines hölzernes Häuschen von einem Vermieter übernommen. Sie wissen, daß mit solchen hölzernen Häuschen gewöhnlich Stall und Schupfen verbunden sind, vielleicht auch noch ein kleines Feld. Im Jahre 1914 wurde das genannte Häuschen um den damals hohen Preis von 140 K gemietet, im Jahre 1916 wurde die Miete um 50%, also auf 210 K und. 1918 wieder um 50% auf 280 K erhöht, und diesmal stell der Vermieter beim Bezirksgericht in Karlsbad den Antrag, den Mietzins auf 730 Kronen, also um 500%, zu erhöhen. Meine Herren, wir haben doch Wuchergerichte, und ich meine, es wäre unter solchen Verhältnissen Aufgabe des Richters gewesen, den Fall sofort dem Wuchergericht zu überweisen. Statt dessen hat er dem Antrage stattgegeben und alle Einwendungen des Mieters abgewiesen. Und wie hat er es noch dazu begründet! Er hat in seiner Begründung angeführt, daß der Vermieter für Reparaturen einen Betrag von 600 K an den Schieferdecker zahlen mußte. Und was. ist bei der Einvernahme herausgekommen? Nachdem der Mieter nachgewiesen hatte, daß der Vermieter vom Jahre 1912 angefangen bis jetzt eigentlich nur eine einzige Rechnung im Betrage von 150 K bezahlt hat, mußte der Betreffende, der diese Rechnung über 150 K ausgestellt hatte, eine Erklärung an das Bezirksgericht richten und mitteilen, daß er irrtümlich diese Rechnung ausgestellt habe. Sie sehen also, in welcher Art man dort, beim Bezirksgericht in Karlsbad vorgeht. Trotzdem hat das Bezirksgericht einen Mietzins von 730 Kronen zugelassen. Interessant war die Begründung im Urteil. Da heißt es: >Alois Hein aus Lichtenstadt bat im Jahre 1914 die Wohnung um einen Betrag von 280 K gemietet.< Das war schon eine Fälschung, denn die Wohhung war am 140 K vermietet. Der Richter nimmt selbst 280 K an und meint, nachdem der Sachverständige ebenfalls zugestimmt hat, 730 Kronen seien nicht zuviel verlangt, nachdem der Vermieter angegeben hat, er werde in diesem Hause noch weitere Reparaturen durchführen lassen. Es war für den Richter die Zustimmung schon genügend, um den Mietzins um 500% des ursprünglichen Mietzinses zu erhöhen. Wo solche Verhältnisse bestehen, da werden Sie zugeben müssen, daß wir zu den Bezirksgerichten kein Vertrauen haben können. Dabei ist das Bezirksgericht in Karlsbad noch nicht das reaktionärste. Viel ärger ist es noch bei den ländlichen Bezirksgerichten. Wir vermissen also in dem neuen Gesetz den § 20 des alten Gesetzes über die Mietämter und würden schon in letzter Stunde nochmals ersuchen, daß die Herren unseren diesbezüglichen - Antrag annehmen und darauf bestehen möchten, daß diese Bestimmung in das neue Gesetz hineinkommt. Ist es schon schwer, ein solches Gesetz mit so reaktionärer Tendenz überhaupt anzunehmen, müssen wir umsomehr daraufdringen, daß nicht eine derartige Verschlechterung des bestehenden Gesetzes eintritt.
Kollege Friedrich hat ja schon über die Bestimmung des § 31 Abs. 4 gesprochen. Ich kenne diese Bestimmung nicht, da ich der èechischen Sprache nicht mächtig bin. Ich muß also annehmen, daß das, was Kollege Friedrich sagte, wahr ist, und den Tatsachen entspricht, daß die Kurorte ausgenommen sind. Meine Herren, ich bin der Meinung, daß die Regierung zumindestens hätte warten sollen, bis das Gesetz in Kraft ist. Wieso aber kommt es, daß sich ein Regierungsvertreter, Herr Sektionschef Kubi¹ta nach Karlsbad begibt. die Vertreter der Hausbesitzer von Karlsbad, Marienbad, Franzensbad und Teplitz zusammenberuft und von ihnen gleich im vorhinein Zusicherungen abfordert, daß sich die Besitzer von Läden damit einverstanden erklären, daß eine solche Bestimmung in das Gesetz hineinkommt? ich weiß nicht, wie das vereinbart worden ist, aber die Regierung scheint sich darauf verlegt zu haben, die Sache damit zu begründen, daß die Besitzer es selbst so haben wollen. Nun, ich habe soeben ein Telegramm vom. Stadtrat von Karlsbad erhalten, in welchem es heißt: >Der Stadtrat von Karlsbad protestiert gegen die Ausnahmsbehandlung der Kurorte im Mieterschutzgesetze und verlangt, daß, die diesbezügliche Bestimmung, entfällt. Er macht darauf aufmerksam, daß in der gleichen Sache heute hier eine große Mieterdemonstration stattgefunden hat. Ich weiß nicht, wie die Regierung es verantworten kann, daß sie noch während der Geltung des alten Gesetzes Ausnahmsbestimmungen treffen will, die nachträglich durch das neue Gesetz begründet werden sollen. Wenn es so ist, dann müssen wir fragen, wozu wir eigentlich liier sind. Wozu sollen wir Gesetze beschließen, wenn die Regierung gar nicht warte, bis ein solches Gesetz Gesetzeskraft bekommt? Da ist es gescheiter, wir gehen gleich nach Hause und lassen die Regierung arbeiten wie sie will. (Výkøiky a potlesk na levici.) Unter solchen Verhältnissen hört sich. schon jede Gemütlichkeit auf. Das muß offen gesagt werden. Die Gewerbetreibenden. haben deutlich zu verstehen gegeben, daß sie unter keinen Umständen diese Aus- nahmsbestimmung für Kurorte wollen. Die Mieter 'haben sich gleichfalls angeschlossen, weil sie genau wissen, daß dies eine ungeheuere Verteuerung für alle bedeutet. Sie wissen ja, was es in den Kurorten heißt, wenn dort wieder die Läden frei werden. Wir haben in unserem eigenen Hause Läden und es ist uns dort der fünfund sechsfache Preis angeboten worden, wenn wir die alten Mieter hinausbringen. Wer wird aber die erhöhten Mietzinse zahlen? Die Mehrkosten muß ja immer der Konsument tragen. Heute sind es ja nicht mehr die Kurgäste, die in die Stadt kommen, sondern eigentlich mehr die Arbeiter, die an der Peripherie der Kurorte wohnen, weil dort größere Warenlager sind und die Arbeiter in die Stadt gehen, um dort ihre Einkäufe zu besorgen. Infolgedessen sind es wieder die Konsumenten, die die Kosten tragen. Bei einem solchen Zustand muß man schon sage, daß sich da alles aufhört und daß jedes Rechtsempfinden mit Füßen getreten wird. Ich habe gestern auch in der >Marienbader Zeitung< eine spaltenlange Resolution gelesen, in der gegen diesen Vorgang Protest erhoben wird. Wir deutschen sozialdemokratischen Senatoren können etwas derartiges nicht unterstützen und müssen auch von dieser Stelle aus entschiedensten Protest dagegen erheben.
In dem Gesetz ist noch manches enthalten, das man einer Kritik unterziehen müßte, so insbesondere die Ablehnung der Resolutionen, die den Bau von Wohnhäusern fordern. Es ist klar, daß das Finanzministeriuun dafür kein Verständnis hat. Aber es wäre j a gar nicht notwendig, daß sich die Finanzbehörden damit befassen. Aber die Herren wollen eben nicht, daß gebaut wird. Sie sehen es.anscheinend lieber, daß die Menschen in Erdhöhlen zusammengepfercht leben, daß viele Familien in einer Wohnung zusammengedrängt leben, daß es geradezu ein Skandal ist. Es wäre möglich gewesen, die Sache den Gemeinden zu überweisen. Die Finanzbehörden hätten sich gar nicht mit der Wohnungs- und Bauabgabe befassen müssen, sondern hätten dies den Gemeinden überlassen können, wie das in Österreich, in Deutschland und überall, selbst in Jugoslavien der Fall ist, und es wäre ermöglicht worden, daß die Bauten durch die Gemeinden durchgeführt werden. (Výkøik: Auch in Frankreich!) Vielleicht wollte man die Franzosen in dieser Sache nicht kopieren. Oder es ist vielleicht gar jedes Rechtsempfinden den maßgebenden Stellen verloren gegangen. Man wäre in der Lage gewesen, den Gemeinden die Mittel zu geben, um endlich mit dem Bauen anzufangen. Wie sieht es aber gegenwärtig aus? Im Jahre 1920 wurde ein großes Um und Auf gemacht mit des Bürgschaftserklärung der Regierung für die Fürsorgebauten in den Gemeinden. Wir haben damals sofort einen Voranschlag und Baupläne vorgelegt, aber überall, wo wir um einen Baukredit anpochten, haben wir nichts ausgerichtet, weil für die Bürgschaftserklärung der Regierung niemand etwas gibt. (Výkøik sen. Oberleithnera: Der Sirka in MährischSchönberg läßt die Akten monatelang liegen!) Solche Sirkas haben wir überall. Ich, könnte Ihnen solche Fälle in Menge anführen, die überall vorkommen. Es müßte aber endlich an eine ernste Lösung dieser Frage geschritten werden. Wenn wir die Sprachgrenze überschreiten, so finden wir, daß dort die Bauten geradezu wie Pilze aus der Erde schießen, was bei uns leider nicht der Fall ist, Ich habe das wohl begriffen, und habe in den deutschen Gemeinden auch gesagt, wenn wir nichts dazutun und nicht auch die Baulosanleihe usw. in Angriff nehmen, können wir nicht verlangen, daß die Èechen das Geld, das sie in ihrem Gebiete gesammelt haben, für die Deutschen hergeben. Das, was von deutscher Seite darauf geantwortet worden ist, ist aber auch gerechtfertigt. Man sagt nämlich: Erst die alten Schulden anerkennen, diese Schulden ausgleichen, Kriegsanleihe einlösen, dann werden wir zu jeder Zeit bereit sein, auch in anderer Weise dem Staate Kredite zur Verfügung zu stellen. Aber wir müssen fragen, wieso kommen die Arbeiter dazu, daß sie so schwer darunter leiden müssen, daß sie nicht einmal eine Wohnung haben? Das müssen wir vor allem ins Auge fassen, und es darf nicht ein Standpunkt vertreten werden, der nur Einzelnen zugute kommt, sondern wir müssen die Frage vom Standpunkt der Allgemeinheit behandeln. Solange das nicht der Fall ist, solange wir sehen, daß tatsächlich nicht so gearbeitet wird, wie es sein sollte, solange können wir für derartige Gesetze nicht stimmen. Wir würden Sie nur noch bitten, unsere Anträge, die wir zu den einzelnen Paragraphen gestellt haben, anzunehmen. Denn nur so würden wir in der Lage sein, auch für die übrigen Paragraphe dieses Gesetzes stimmen zu können. (Souhlas na levici.)
4. Øeè sen. dra Hellera.
Ich bemerke, daß der sozialpolitische Ausschuß die eine Resolution beantragt, befürwortet und beschlossen hat. Darüber wurde hier nicht abgestimmt. Der sozialpolitische Ausschuß hat die erste von den drei Resolutionen beschlössen, bzw. den ersten Teil derselben, aber es wurde hier nicht darüber abgestimmt. Der Budgetausschuß hat sie abgelehnt, der sozialpolitische, Ausschuß hat sie angenommen, infolgedessen muß darüber abgestimmt werden.
5. Øeè sen. dra Hellera.
Ich bitte, das ist nach der Geschäftsordnung nicht zulässig. Wenn der Ausschuß eine Resolution annimmt, so muß darüber im Hause abgestimmt werden. Es ist schon der Bericht unrichtig. Schon im schriftlichen Bericht hätte die Resolution angeführt werden sollen, aber dort steht kein Wort. Dort hätte die Resolution wörtlich angeführt und zur Annahme empfohlen werden sollen. Das ist ein Versuch, um diese Abstimmung herumzukommen. Ich konstatiere die Geschäftsordnungswidrigkeit dieses Vorganges.