Dies ist aber nicht der einzige Grund, warum wir den Kredit ablehnen. Wir haben auch aus anderen Gründen keine Ursache, uns für diesen Kredit zu erwärmen, denn dieser Kredit soll in erster Linie zur, Deckung des Investitionsprogrammes des Jahres 1922 dienen und wir wissen, daß nur ein verschwindender Prozentsatz dieses Investitionsprogrammes für unsere deutschen Gebiete und Interessen bestimmt ist. Wir können uns schließlich auch deshalb nicht für den Kredit erwärmen, weil wir gar keinen Einblick in die staatliche Gebahrung haben und keine Garantien dafür, daß die durch diesen Kredit flüssig gemachten Summen auch wirklich für Investitionen verwendet werden. Schließlich hegen wir nach den erst kürzlich gemachten traurigen Erfahrungen die Befürchtung, daß die von der Regierung eingegangene Verpflichtung, den Kredit in Pfund zurückzuzahlen, d. h. die Zinsen- und Amortisationsraten in englischer Währung zu entrichten, zu der Versuchung führen würde, gegebenenfalls. neuerlich die èechoslowakische Krone künstlich auf einen Kurs zu bringen, der den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht, und daß um ein paar Millionen Kronen willen, die das Finanzministerium vielleicht bei der Rückzahlung der Amortisationsquote erspart, die heimische Volkswirtschaft wieder schweren Schaden leiden wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir nach den Gründen fragen, die das englische Finanzkonsortium veranlagt haben, so einen hohen, man kann geradezu sagen balkanischen Zinsfuß zu fordern, so können wir diese Gründe nur in den innerpolitischen Zuständen der Èechoslovakischen Republik finden, die ich, ohne auf die Einzelheiten einzugehen, wie folgt zusammenfassen möchte: Unklarheit und Unordnung in den Staatsfinanzen, unnötige Ausgaben für Verwaltung und Militär, verschiedene staatsfinanzielle Maßrahmen konfiskatorischen Charakters, bisherige Nichtanerkennung der als Erbe der österreichisch-ungarischen Monarchie übernommenen rechtlichen und moralischen Verpflichtungen, finanzieller Mißerfolg und panamitische Zustände in allen vom Staate geführten oder vom Staate beeinflußten wirtschaftlichen Unternehmungen bei andauernder Tendenz zu weiterer Verstaatlichung und zu sozialisierenden Experimenten, Eingriffe in das Recht des Privateigentums und schließlich die innerpolitische Unsicherheit. Ernste wirtschaftliche Fachleute sowie die - Vertreter der deutschen Parteien haben auch hier an dieser Stelle wiederholt auf diese bedenklichen Tatsachen und die notwendigen Folgen derselben hingewiesen. Die Ereignisse haben uns Recht gegeben. Die drückenden Bedingungen, unter denen das englische Finanzkonsortium die Anteihe bewilligt, sind eine Folge dieses von uns so oft gerügten Zustandes. Die èechoslovakischen Unterhändler, die auf ihren Erfolg so stolz sind, befanden sich doch in einer Zwangslage. Sie mußten alle Bedingungen annehmen, die man ihnen stellte, da die Regierung eben keine andere Möglichkeit hatte, sich im Inlande Geld zu verschaffen. Nicht die Gegeninflatipnspolitik, die der Herr Finanzminister im Abgeordnetenhaus erwähnte, sondern das Mißtrauen der eigenen Staatsbürger in die Finanzgebahrung des Staates ist es, die den inneren Kredit unmöglich macht, und das, meine Damen und Herren, ist das Schwerwie ende. Die Regierung hätte im Laufe der letzten drei Jahre weit größere Summen zu weit günstigeren Bedingungen im Inland aufbringen können, wenn sie das Vertrauen, der eigenen Bürger in die finanzielle Verläßlichkeit des Staates nicht erschüttert hätte. Die unglücklichen Besitzer der Vorkriegsrenten warten bis heute vergeblich auf die Einlösung, der Kupons und die bedauernswerten Besitzer österreichisckier und ungarischer Kriegsanleihen schweben noch immer in qulvoller Unsicherheit über das Schicksal ihres zumeist als Frucht arbeitsamen Sparsinns rechtmäßig erworbenen Verniögens, während viele in bitterer Not darben und gar manche soger der Verzweiflüng erlegen sind. Keine Auslandsanleihe wird finanzielle Lage des jemalsr die Staates dauernd zu bessern vermögen, bevor nicht das Vertrauen der eigenen Staatsbürger in die finanzielle Gebahrung des Staates wiedergewonnen ist. Denn dieses Vertraüen, das Vertrauen der eigenen Staatsbürger, muß dem Vertrauen des Auslandes vorangehen, aber nicht ibm nachbinken.

Dies sind die Gründe, die uns veranlassen, den Kredit aus innenpolitischen und aus finanzpölitisclien Erwägungen abzulehnen. Die Kriegsanleihefrage, der ich jetzt auch, noch einige Worte widmen möchte, wurde leider gleich vom Anfang an und war nicht durch unsere, nicht durch der Deutschen Schuld, zu einer sogenannten >deutschen Frage gestempelt und hiemit in das Chaos das nationalpolitischen Kampfes hineingezerrt, Wir haben stets, auf dem Boden der Gerechtigkeit und Vernunft stehend, die Kriegsanleihefrage als eine rein wirtschaftliche und rein finanzpolitische Frage betrachtet, und das ist sie auch heute noch. So möchte ich denn auch von dieser Stelle aus die Hoffnung aussprechen, daß die Regierung nunmehr dem Versprechen des Herrn Präsidenten der Republik folgend, sich gegenüber den etwa noch entgegenstehenden parteipolitischen Einflüssen ermanne und sobald als möglich eine Gesetzesvorlage einbringe, derzufolge die österreichischen und ungarischen Kriegsanleihen in loyaler Weise gegen gleichwertige und gleichverzinsliche Renten des èechoslovakischen Staates eingetauscht werden, ohne daß die Kriegsanleihebesitzer gezwungen wurden, durch das kaudinische Joch einer Zuzahlung zu schreiten, und ich bin überzeugt, daß dadurch die beste und gerechteste Grundlage für die Erneuerung der Kreditwilligkeit und Kreditfähigkeit des Inlandes geschaffen würde. (Sehr richtig!)

Die Bedingungen der Pfundanleihe sind ungemein drückend, so drückend, daß, man sie auch vom rein kaufmännischen Standpunkt nicht annehmen kann. Ich will auf diese Bedingungen nicht näher eingehen, denn sie sind uns ja nur, aus den kärglichen Berichten, die die Herren Regierungsvertreter im Abgeordnetenhause und im Senat erstattet haben, bekannt, Den Vertrag selbst kennen wir ja nicht. Und trotzdem, so hart die Bedingungen sind, möchte ich - und ich möchte das nicht im Namen meiner Herren Kollegen, sondern nur im eigenen Namen tun - die Tatsache begrüßen, daß englisches und amerikanisches Kapital sich überhaupt hier interessiert, weil ich erwarte, daß mit diesem Interesse auch eine genauere Beobachtung der hiesigen wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse Hand in Hand gehen und daß damit auch eine immer klarere Erkenntnis der hiesigen Verhältnisse verbunden sein wird. (Sehr richtig!) Uns Deutschen kann ein solches Eindringen des endlischen Geschäftsgeistes nur zum Vorteil gereichen. Denn wir wissen; daß wir gegenüber den unwahren Propagandanachrichten, welche die Regierungspresse verbreitet, die realen Tatsachen, die Tatsachen, wie sie bei uns wirklich bestehen, nicht zu scheuen brauchen. Ich persönlich hoffe, daß das durch die Pfundanleihe bekundete Interesse der Engländer auch eine persönliche Beteiligung des englischen Unternehmertums an hiesigen Betrieben nach sich ziehen wird, und daß mit den englischen Kaufleuten auch die klaren unbeugsamen englischen Rechtsbegriffe sowie der vornehme reelle Geist, der das englische Geschäftsleben auszeichnet, der Begriff des >fair trade<, den wir bis jetzt leider vermißt haben, auch hier Eingang findet. Wie sehr wir dieses Geistes des >fair trade< hier bedürfen, das beweisen die Erfahrungen der letzten drei Jahre zur Genüge. Ich brauche nur die Namen Staatsgetreideanstalt, Fettzentrale, Baumwollgenossenschaft, Orientgesellschaft, Voska, Kaschauer Staatsdruckerei auszusprechen und könnte noch zähllose andere Namen anführen. Es wäre natürlich naiv zu glauben, daß wir diese Erscheinungen jetzt überwunden haben. Es wäre eben so naiv zu glauben, daß der wirtschaftspolitische Einfluß der Engländer eine so tief sitzende Krankheit etwa in absehbarer Zeit vollkommen zu heilen vermöchte oder nur ausschlaggebend beeinflussen könnte. Aber wenn das englische Kapital mit Rücksicht auf die nun gewährte Pfundanleihe an der wirtschaftlichen Verwaltung des èechoslovakischen Staatsvermögens interessiert sein wird, so wird das in Zukunft vielleicht doch verhindern können, daß dieses Vermögen in ähnlicher Weise verschleudert wird wie es die Regierung z. B. durch den mit der Standard Oil Company abgeschlossenen Vertrag zu tun beabsichtigt. Vielleicht wird auch in späteren Jahren einmal das geflügelte Wort zur Wahrheit werden, das der Herr Minister des Äußern vor etwa 11/2 Jahren im Ausschuß für Äußeres gebrauchte, in dem er allerdings etwas verfrüht gesagt hat, daß man in aller Welt den èechoslovakischen Staat als einen Staat von Gentlemen betrachtet.

Und nun möchte ich damit schließen, daß ich vom weltpolitischen Standpunkt aus die Beteiligung des englischen Kapitals an der Pfundanleihe als einen weiteren Schritt in der wirtschaftspolitischen Interessierung Englands an den mitteleuropäischen Verhältnissen betrachte. Dieses Interesse an den mitteleuropäischen Verhältnissen hat England zuerst in Oberschlesien bekundet. Es hat sich weiterhin an verschiedenen österreichischen Unternehmungen und nunmehr auch an verschiedenen Unternehmungen der èechoslovakischen Republik beteiligt. Die Engländer sind Realpolitiker. Sie brauchen einen Markt für ihre Waren und dieser Markt kann ohne die wirtschaftliche Wiedererstarkung Deutschlands am europäischen Festland nicht mehr gefunden werden. Je mehr sich England selbst wirtschaftlich an den innereuropäischen Verhältnissen interessiert, desto näher muß die Stunde der englisch-deutschen Verständigung kommen die tatsächlich das Alpha und Omega des Wiederaufbaues Europas bedeutet. Wir Sudetendeutgchen haben uns bei jeder Gelegenheit gegen die französische und für die englische Orientierung in der Außenpolitik ausgesprochen. Wir werden daher eine jede englische Interessenbetätigung in der Èechoslovakischen Republik nicht nur aus wirtschaftspolitischen Gründen und nicht nur deshalb begrüßen, weil wir in der englischen Nation die reinste und höchste Entwicklung der germanischen Rasse erblicken, sondern weil wir wissen, daß wir bei ihr auch ein Verständnis für unsere eigenen Leiden und unsere eigene bedrängte Lage finden werden. Wir werden sie immer und überall willkommen heißen. Den Pfundkredit aber lehnen wir, nicht etwa wegen der Person des Darlehengebers, sondern wegen der. Person des Darlehensnehmers und wegen der dieser diktierten Bedingungen ab. (Potlesk na levici.)

4. Øeè sen. dra Spiegela.

Hohes Haus! Die Vorlage, die uns beschäftigt, wurde schon von den verehrten Vorrednern von der deutschen Seite vom wirtschaftlichen Standpunkte aus hinreichend beleuchtet.

Ich möchte nur noch einige Bemerkungen von Rechtsstandpunkte aus hinzufügen. Den Juristen interessiert vor allem die Frage, warum ist dieses Gesetz überhaupt eingebracht worden? War es notwendig oder nicht? Es war nicht notwendig vom Standpunkte der Verfassung, u, zw. aus dem Grunde, weil sich die Regierung schon eine vollkommen umfassende Vollmacht in Finanzgesetze hat geben lassen. Nach. dem Finanzgesetze hat die Regierung das Recht, einen Milliardenkredit aufzunehmen, und es ist ihr darin eine Beschänkung bezüglich der Valuta gar nicht gegeben worden. Wenn also jetzt das Gesetz die Überschrift führt: >Gesetz, wodurch der Finanzminister zum Abschluß von Anleihen auch in fremder Währung ermächtigt wird<, so ist zu sagen, daß schon aufgrund des Finanzgesetzes die Anleihe hätte abgeschlossen werden können. Was ist also der Grund für diese Vorlage? Viel leicht der Umstand, daß das Gewissen der Regierung erwacht ist? Das konstitutionelle und demokratische Gewissen der Regierung, welche es doch nicht auf sich nehmen will, Milliardenkredite zu tätigen, ohne im Einzelnen sich detaillierte Ermächtigungen seitens der Gesetzgebung geben zu lassen? Wir wissen, daß das nicht der Fall ist, denn nichts weniger kann man der Regierung nachsagen, als daß sie vielleicht vom demokratischen Standpunkte aus zartfühlend wäre. Was ist also der Grund für die Einbringung dieser Vorlage? Wir finden darüber mit einer erfrischenden Deutlichkeit Auskunft im Ausschußberichte: >Wenn die Regierung, trotzdem sie es nicht notwendig hat, den Gesetzentwurf vorlegt, geschieht es auf ausdrücklichen Wunsch jener Kreise des Auslandes, welche das Zustandekommen dieser Anleihe vermittelt.< Mit anderen Worten: das Ausland verlangt, daß hier das Gesetz,beschlossen werde. Und warum verlangt das das Ausland? Ist vielleicht England daran interessiert, daß hier die Verfassungsparagraphen eingehalten werden? Wenn das Ausland dieses Gesetz verlangt, tritt es dabei als Anwalt der geschäftlichen Solidität der Gewissenhaftigkeit auf. Man empfindet es im Ausland, als ungeheuer, daß ein Gesetz sagt: Die Regierung wird ermächtigt, das Defizit, diess Miliardendefizit, zu decken durch langfristige Kreditoperationen, ohne daß auch nur eine Silbe hinzugefügt werden würde darüber, welcher Art, diese Kreditoperationen sein sollen. Das ist etwas, was dem Auslande unverständlich ist, und von diesem Standpunkte, aus besteht das Ausland darauf, daß das Gesetz erlassen, werde, und uns wurde dieses Gesetz vom Aaslande aufgezwungen, damit, wir in diesen Dingen nicht so leichtfertig vorgehen.

Nun würde man meinen, daß die Regiezurig nach der Lehre die sie. vom Ausland bekommen hat, einen Gesetzentwurf ausarbeitet, der etwas enthält, der etwas besagt, wo etwas darin steht. Statt dessen aber faßt die Regierung ihre Aufgabe rein formal auf, legt wieder einen so nichtigen, leeren Ermächtigungsentwurf vor, wie er schon im Finanzgesetz enthälten war, und ist davon überzeugt, und, wie wir sehen, mit Recht überzeugt, daß die èechische Nationsluersammlung einfach das schluckt, was ihr die Regierung vorlegt, ohne im gerülgten weiter darnach zig fragen. Auch dafür, daß das richtig ist, was ich gesagt habe, kann ich den Ausschtißbericht als Zeugnis anführen. Es heißt hier im Ausschußberichte der vom Herrn Berichterstater, Herrn Prof. Horáèek, gezeichnet ist: >Was die Bedingungen der Anleihe betrifft; so sind sowohl das Gesetz, wie auch die Gründe der Regierung sehr schweigsam.< Das heißt: Weder das Gesetz gibt Auskunft, noch der Motivenhericht. Was wäre aber die Folge einer solchen Feststellung? Man sollte meinen, daß, man auf diese Feststellung hin den Gesestzentwürfe ablehnen würde, Statt dessen steht der Ausschuß der Regierung gewissermassen wie einem Elementarereignis gegenüber. Die Regierung spricht nichts, und wir wissen nichts. Wenn wir nichts wissen, beschließen wir das Gesetz, ohne etwas zu wissen. Es ist eigentlich beschämend, daß bei einer so großen Anleihe, wie sie hier in. Aussichf genommen wird, oder vielmehr, wie ich hinzufügen möchte, wie sie schonen Kurlande hin einer so großen Höhe abgeschlossen wurde, daß über, einen so außerordentlich weitgehenden Kredit im Gesetz sozusagen gar nichts gesagt wird. Nun fragen wir: Warum ist denn die Regierung überhaupt ins Ausland gegangen, um diesen Kredit aufzunehmen? ich glaube hierzulande weiß jeder, warum. Weil eben im Inland kein Kredit zu haben ist. Aber die Regierung belehrt uns in denn Motivenbericht zu der Gesretzesvorlage eines ganz anderen. Dort heißt, es: Aus Rücksicht auf die Interessen der èechoslovakischen Valuta wurden Schritte zur Beschaffung von Geldmittel im Auslande in erster Linie für Investitionszwecke unternommen. Man hat also ausländischen Kredit angesprochen, um die èechoslovakische Valuta zu stützen. Nicht etwa deshalb, weil man das Geld im Inland nicht bekommen hätte. Man hätte es bekommen, aber dann wäre wahrscheinlich die Krone in Zürich gefallen, sie soll aber steigen. Nun ist es doch selbstverständlich und klar, daß wir dem Auslande kein besseres Zeugnis für unsere Valuta geben können, als wenn wir im Stande wären, diese Milliardenanleihe im Innern aufzunehmen. Da wir sie aber im Inland nicht aufnehmen können und deshalb ins Ausland gehen, ist das kein. Motiv zur Stabilisierung der Valuta, sondern im Gegenteil, zur Schwächung der Valuta. Der Herr Finanzminister hat allerdings im Abgeordnetenhause gesagt: Es ist schon viel, daß wir diesen englischen Markt gewonnen haben, es ist ein gutes Zeichen für unsere Valuta. Es wäre allerdings noch schlimmer, wenn wir nicht einmal im Ausland Kredit bekommen hätten. Daß aber vom Standpunkt der Staatsfinanzen ein Kredit im Innern vorzuziehen ist, darüber kann doch kein Zweifel sein.

Wenn wir den Wortlautdes Entwurfes betrachten, kommt dabei eine doppelte Arbeit in Betracht, einmal die Arbeit der Regierung selbst und sodann die Arbeit des Abgeordnetenhauses, welches den Entwurf abgeändert hat. Der Regierungsentwurf beginnt im Paragraph 1 mit den Worten: >Der Finanzminister ist erinächtigt..... < Der Finanzminister bekommt die Ermächtigung, die Anleihe aufzunehmen, während Art. XI, des Finazgesetzes, auf welches sich der Motivenbericht an erster Stelle beruft, sagt: >Die Regierung wird ermächtigt....< Das Finanzgesetz macht einen Unterschied zwischen Regietüng und Finanzminister. § 11 ermächtigt die Regierung, einen Milliardenkredit aufnehmen, § 6 ermächtigt den Finänzininister kleinere Kredite aufzunehmen. Man hat hier distanziert. Für große Kredite wird die Ermächtigung an die Regierung erteilt, für kleine an den Finanzminister. Die Regierung hat den Entwurf, der uns heute vorliegt - ich bitte, das nicht übel zu nehmen, ich finde kein anderes Wort, keinen besseren Ausdruck - sie hat den Entwurf leichtfertig gearbeitet, sie hat sich nicht einmal angeschaut, wem sie die Ermächtigung erteilt. Eine so außerordentliche Ermächtigung kann doch selbsverständlich niemandem anderen erteilt werden als der Regierung und nicht dem Finanzminister. So wird hier gearbeitet, nicht nur heute, sondern auch an einer ganzen Reihe von anderen Gesetzen.

Das Abgeordnetenhaus hat an dem Entwurf verschiedene Änderungen vorgenommen, und ich muß gestehen, daß ich diese Änderungen keineswegs für Verbesserungen halte. Ich möchte insbesondere auf eines aufmerksam machen. Es ist keine Eigenschaft der Regierungen im allgemeinen, schüchtern und bescheiden gegenüber den Parlamenten zu sein, und die hiesige macht keine Ausnahme, ja sie verlangt vom Parlament ziemlich viel, und es ist keineswegs notwendig, daß das Parlament der Regierung auch unerbetene Geschenke mache. Das aber geschieht in diesem Entwurf. Nach der Beschlußfassung des Abgeordnetenhauses heißt es, daß diesen Schuldverschreibungen Pupillarsicherheit zuerkannt wird, ohne daß diese Pupillarsicherheit von der Regierung verlangt wurde. § 2 lautet: >Die Kapitalszinsen der vereinbarten Anleihe werden ausbezahlt werden bis zur vollständigen Bezahlung ohne Abschlag usw, Diesen Schuldverschreibungen wird. die Pupillarsicherheit zuerkannt<. Aber finit keinem Wort ist vorher von Schuldverschreibungen die Rede. Es wird die Form von Schuldverschreibungen subintellegiert und dann wird die Sicherheit dieser Schuldverschrei- bungen entschieden, ohne daß es die Regierupg verlangt hätte. Die Pupillarsicherheit von, Papieren ist doch eine ernste Sache. Auch die Kriegsanleihe war pupillarsicher und ist noch heute sicher, alle Renten sind pupillarischer, aber die Pupillen, die Weisen, haben nichts von der Sicherleit, denn die Regierung anerkennt sie nicht, Man sollte doch nach den Erfahrungen auf diesem Gebietsich hüten, von Pupillarsicherheit zu sprechen. Hätte die Regierung diesen Zusatz beantragt; dann wäre, es ihre Sache gewesen, den Antrag zu begründen, statt dessen aber hat die Regierung gar nichts verlangt und das Abgeördnetenhaus hat ihr einfach die Pupillarsicherheit als Geschenk entgegengeworfen. Ob das nicht einmal die Pupillen und jene, die daran glauben, ausbaden werden, weiß ich nicht.

Im Übrigen will ich noch einen rein technischen Umstand hervorheben. §. 1 der Regierungsvorlage ist vom Abgeordnetenhaus scheinbar verbessert worden; in Wahrheit ist es aber eine Verschlechterung. In der Regierungsvorlage heißt es: >Der Finanzminister wird ermächtigt, die Anleihen abzuschließen<. Das Abgeordnetenhaus gab die Fassung: >Der Finanzminister wird ermächtigt, die Anleihen zu verhandeln<, sjednati, und dann heißt es in Abweichung vom Regierungsentwurf weiter, daß maßgebend ist der Kurs der èechoslovakischen Krone am Tag der Verhandlung. der Anleihe. Wenn das, was vorhergeht, ernst zu nehmen ist, daß der Finanzminister verhandeln muß, dann müßte er an Ort und Stelle, dort im Ausland sein, wo verhandelt wird. Der §. 1 der Regierungsvorlage ist keineswegs verbessert, und ich muß sagen, daß ich als Finanzminister nicht gern diesen § 1 handhaben würde, weil ich nicht wüßte, welchen Kurs ich zugrunde legen dürfte.

Wir Deutsche stimmen ohnedies nicht für diese Vorlage, wir waschen unsere Hände in Unschuld, wir lehnen die Vorlage ab. Ich wollte nur darauf hinweisen, mit welch geringer Sorgfalt derartige Dinge hier verhandelt werden. Ich habe schon früher wiederholt wahrgenommen, daß man auf derartige Einwendungen überhaupt nicht oder wenigstens nicht ausreichend reagiert. Das zeigt den Tiefstand unseres Parlamentarismus. Das Parlament legt auf seine Rechte gar kein Gewicht, es betrachtet sich nur als Vollzugsorgan der Regierung, sie kann kommen, womit sie will, sie kann Millionen:und Milliarden verlangen, alles wird vom Parlamente bewilligt. Nur dann wird etwas unter die Lupegenommen, wenn es sich um Konzessionen für die Deutschen handelt, vielleicht darum, ob ein geraubtes Theater auch wieder zurückgegeben werden darf. Das sind Dinge, die die Öffentlichkeit aufregen, dann werden Versammlungen darüber abgehalten. Aber wenn es sich um den Staats kredit handelt, um Milliarden, dann kümmert sich niemand darum, dann 'wird mit dem größten Vertrauen jede Vorlage, mag sie technisch noch so schlecht 'sein, mag sie sachlich noch so schlecht sein angenommen. Man hat einmal von einem Politiker - noch in der guten Vorkriegszeit - der nicht ganz charakterfest war, erzählt, er habe sich geäußert: Die Regierung möchte ich sehen, mit der ich nicht gehen würde. Und das ist beiläufig der Standpunkt des hiesigen Parlamentes: Die Regierung möchte ich sehen, mit der ich nicht gehen möchte. (®ivý souhlas a veselost.)