Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì

o 76. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 24. listopadu 1929.

1. Øeè sen. Linka.

Hoher Senat? Die Frage, die wir jetzt verhandeln sollen, ist eine ungeheuer wichtige wirtschaftlicheFrage für die deutsche Arbeiterklasse in den Gebieten, wo Flachspinnerei vorhanden ist. Wir sollen nach dem Gesetze, das jetzt beschlossen werden soll, Maschinen ausliefern, die während des Krieges von den deutschen Armeen, als Frankreich von ihnen besetzt war, aus den dortigen Fabriken, aus den dortigen Industriezentren geraubt worden sind. Wir verurteilen eine solche Ausplünderung friedlicher Fabriken und Werkstätten auf das schärfste. Aber wir betonen zugleich, daß diese Ausplünderung von wirtschaftlichen Gegenständen, Waren und kulturellen Werten nicht allein durch die deutsche Armee erfolgt ist. Alle kriegführenden Staaten, alle Armeen haben geplündert und geraubt. Es haben eben nicht nur Bewaffnete gegeneinander Krieg geführt, es haben darunter auch Menschen schwer gelitten, die friedliche Bürger waren, die mit dem Kriege nichts, zu tun hatten. Wir haben gesehen, daß furchtbare Zerstörungen vorgenommen wurden.

Nun sind die Maschinen, die man im Jahre 1917 als deutsche Beute nach Deutschland gebracht hat, dann an die Industriellen, an Unternehmer verkauft worden. Die Fabrikanten, die heute im Besitze dieser Maschinen sind, wissen, und wußten auch schon damals, daß das geraubte Maschinen waren. Aber nachdem die Maschinen eine Regierung verkauft hat, der Regierung die Maschinen auch bezahlt worden sind, war man der Meinung, das Rechtsgeschäft sei erledigt und ein Einwand dagegen nicht zu erwarten. Jetzt aber kommt die Regierung und verlangt, die Maschinen müssen aus den Betrieben herausgenommen werden, weil das auf Grund der Friedensverträge vorgeschrieben ist. Wir erkennen die Friedensverträge nicht an und wir erkennen deshalb auch die Form der jetzt geplanten Herausnahme der Maschinen aus den Betrieben nicht an, weil das eine ungeheuerliche wirtschaftliche Schädigung für Zehntausende von Arbeitern bedeutet. Es ist das nicht eine juristische Sache, es ist das eine Sache, der wir uns annehmen müssen, weil sie eine Lebensfrage für die deutsche Arbeiterschaft bildet. Wir stehen nicht auf dem Standpunkte, daß es sich hier darum handle, den Profit der Fabrikanten zu schützen.

In der Flachsindustrie gibt es 350 Maschinen, auf die sich dieses Gesetz beziehen würde. Diese Maschinen sind seit dem Jahre 1917 einmontiert, Wenn man aus einer Uhr ein einzelnes Rädchen herausnimmt, geht die Uhr nicht mehr. Wenn man aus den Fabriken die Maschinen einzeln herausnimmt, muß der Betrieb zum Stillstand kommen und die Produktion muß Schaden leiden. Unter den Maschinen sind z. B. 20 Kardenmaschinen, Maschinen zur Vorarbeit für die Spinnereien, 36 Spinnstühle, 35 Flaschenmaschinen, 61 Feinspinnmühlen, 124 Streckmaschinen 25 Speisemaschinen, 19 Kreuzspulmaschinen usw. Es handelt sich also um hinge, die vielleicht Hunderttausende wert sind, um Maschinen, an denen Tausende von Arbeitern arbeiten. Wenn man die Maschinen heute herausnimmt, werden die Leute brotlos.

Wie schaut es aber in der Flachsindustrie aus? Da müßte die Regierung Stellung nehmen und der Herr Berichterstatter hätte sagen müssen, ob es sich nur um eine juristische Auseinandersetzung auf Grund der Friedensverträge handelt oder ob es sich nicht handelt um wichtige wirtschaftliche Maßnahmen. Wir verurteilen den Raub, aber wir können nicht zugeben, daß man Arbeiter brotund arbeitslos macht. Der Herr Berichterstatter hätte sagen müssen, wo die Faschinen sind, wieviel Betriebe hiedurch zum Stillstand kommen können usw. Aber kein Wort ist darüber gesprochen worden.

Wir können also diesem Gesetze nicht zustimmen. Wir habe eine Resolution eingebracht und halsen uns auch mit dem Herrn Berichterstatter auf die Resolution geeinigt. Wir wollen das Gesetz in der Form haben, daß man die Betriebe nicht zum Stillstand wringe, und es ist mich nach dem Friedensvertrage die.MöglichReit vorhanden, daß man die Herausnahme der Maschinen so vornehmen und durchführen kann, daß ein Betriebsstillstand nicht möglich ist. Im Art 297, Al. f, Abs. 3 des Versailler Friedensvertrages. heißt es: "Kann die in diesem, Absatze vorgesehene Rückerstattung nicht stattfinden, so kann durch Vermittlung der beteiligten Mächte oder der in der Anlage zu Abschnitt III bezeichneten Prüfungsund Ausgleichsämter eine besondere Abrzachung herbeigeführt werden, die dem Staatsangehörigen der alliierten und assoziierten Mächte" - das sind in diesem Falle französische Fabrikanten "durch Zuwendung eines ihm als Abfindung für die entzogenen Güter, Rechte oder Interessen genehmen gleichwertigen Gegenstandes oder Vorteiles Ersatz des in Abs. E bezeichneten Schadens sichert." Ein Ersatz ist also möglich.

Nun meint der Berichterstatter, vielleicht kann ein Ersatz von Maschinen erfolgen, es muß nicht dasselbe System sein. Wie aber die Dinge heute liegen, ist das nicht möglich. Fachleute erklären, daß die Maschinen, die man herausnehmen würde, innerhalb drei Jahren nicht zu ersetzen sind. Wir haben in Mitteleuropa, auch nicht in Deutschland, Betriebe für solche Maschinen, solche Betriebe gibt es nur in England. Nun ist aber folgendes möglich. Die französischen Fabrikanten, die französischen Betriebe haben sich wahrscheinlich schon mit neuen Maschinen versehen, vielleicht brauchen sie gar nicht die Maschinen, die wir aber dringend brauchen, und man könnte vielleicht Ersatz schaffen dadurch, daß man die französischen Fabrikanten in anderer Form entschädigt. Das ist aber Sache der Regierung. Bei uns könnten die Maschinen bleiben, die Fabrikanten hätten aber die Entschädigung zu bezahlen. Die Sache ist nicht mehr neu. Wir haben bereits im Frühjahre diesbezüglich im Handelsministerium interveniert und angefragt, was denn mit den Maschinen geschehen soll. Die Regierung hat wahrscheinlich in der Zwischenzeit gar nichts gemacht, sie hat nur den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Das Handelsministerium. hätte aber eine Beratung, eine Zusammenkunft ermöglichen müssen, wo Unternehmer und Arbeiter gemeinsam, also Fachleute, hätten beraten können, wie man vielleicht einzelne der Maschinen herausnehmen und auswechseln kann. Die Regierung durfte aber nicht plötzlich kommen und sagen, das Gesetz muß jetzt angenommen werden, weil die Franzosen es fordern. Die Dinge liegen so, daß uns der Ententekapitalismus vollständlich,ruiniert, Mitteleuropa geht zu Grunde, weil der Kapitalismus in den Eritentestaatetn es will. Auch hier ist eine solche Absicht der Kapitalisten in Frankreich vorhanden, die uns den mühseligen Verdienst hier unmöglich machen.

Wie die Dinge in der Flachsindustrie. liegen, beweist, daß in Trautenau, Mähr.Schönberg, Bärn und Freudental. seit drei Jahren nur zwei bis drei Tage in der Woche gearbeitet wird. Es ist nicht mehr Flachs vorhanden - auch da müßte dieRegierung darüber nachdenken, wie man diese Rohstoffe der Industrie beschaffen. könnte - es ist nicht möglich, Flachs aus Rußland zu bekommen, woher früher der Flachs hauptsächlich kam. Eine Einfuhr von - dort ist momentan nicht möglich. Aber vielleicht wäre aus anderen Ländern die Einfuhr von Flachs möglich, damit man die Betriebe wieder führen kann. Sie schreiben der Industrie ungeheuere Lasten vor, ich erwähne die Kohlensteuer, Umsatzsteuer usw. Mir handelt es sich nicht um die Kapitalisten, sondern darum, daß die Waren, die die Arbeiter erzeugen, am Weltmarkte verkauft werden können, und das ist unmöglich, wenn Sie die Industrie in der Weise weiter belasten, wie Sie sie bereits belastet haben. Man müßte auch Industriepolitik, Wirtschaftspolitik treiben, die gerade auch hier in Betracht kommt. Ich möchte bei dieser Gelegenheit aufmerksam machen, daß wenn ein Stillstand eintritt, die Leute, die heute nur noch zwei Tage zu arbeiten haben, ihren Arbeitsverdienst vollständig verlieren werden. Man wird sagen, da hätte man ja die Arbeitslosenunterstützung, und Sie haben wirklich ein famoses Gesetz über die Arbeitslosigkeit beschlossen. Die Arbeiter wollten eine Verbesserung, das Gesetz hat ihnen aber eine Verschlechterung gebracht. Wenn jemand neun Monate arbeitslos ist und er kann keine Arbeit finden, wird ist und die Unterstützung entzogen. Wir wünschen von der Regierung und den Regierungsparteien, daß sie, sich um die Sache mehr kümmern.

Wir können für diesen Gesetzentwurf nicht stimmen, weil wir durch ihn, eine Gefahr für die Arbeiterschaft befrchten. Wir verlangen aber von der Regierung, daß sie auf diplomatischem Wege mit der französischen und der deutschen Regierung in Verbindung trete, und vielleicht ist es im Verhandlungswege möglich, daß man einen Ausgleich schafft und eine Entschädigung geben kann, damit die Maschinen da bleiben können und,die Arbeiter nicht brotlos gemacht werden. Ich möchte bitten, den Arbeitern nicht den Verdienst zu nehmen, daß man ihnen vielmehr dadurch, daß in der Industrie die Maschinen bleiben, die Lebens- und Verdienstmöglichkeit gebe. (Souhlas.)

2. Øeè sen. dra Spiegela.

Hoher Senat! Der Herr Vorreder hat sich gegen die harten Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles gewendet. Ich stimme ihm vollkommen zu. Aber das hier ist nur eine einzelne Beschwerde, die wir überhaupt gegen den Friedensvertrag vorbringen können. Der Friedensvertrag ist heute da, wir hoffen zwar er werde nicht immer bleiben, aber zunächst würde ich nichts dagegen sagen, wenn, die Regierung etwas unternähme, um den Friedensvertrag durchzuführen. Denn die Èechoslovakei hat ja den Frieden mitunterfertigt. Ich will nicht den Friedensvertrag, den auch ich verurteile, heute kritisieren, sondern das Verhalten der Regierung.

Die Vorlage, wie sie jetzt den Gegenstand der Verhandlungen bildet, wird in diesem Hause als dringlich behandelt, was ich für vollständig überflüssig halte, weil ich die ganze Vorlage für überflüssig halte. Es ist nicht wahr, daß heute ein Anlaß besteht, Gesetze dieser Art zu erlassen. ES wird von der Regierung behauptet, das Gesetz sei dringend notwendig, um zwei andere Verträge auszuführen, den Vertrag mit den hier genannten "Zessionärstaaten" - in Wahrheit heißen sie im Friedensvertrage Sukzessionstaaten, was man aber hier immer fälscht - und um den Vertrag mit Frankreich auszuführen. Keiner dieser Verträge ist ratifiziert. Der Vertrag mit den Sukzessionstaaten ist, wie mir der Vertreter des. Ministeriums des Äußeren gesagt hat, heute von nie- mand anderem unterfertigt als von den. Hauptmächten und der Èechoslovakei folg- lich fehlen die Unterschriften von Polen, Rumänien und Italien, folglich ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen, noch nicht einmal durch die Unterschrift, geschweige denn durch die Ratifikationen. Was den Vertrag mit Frankreich anbelangt, unterliegt er noch der parlamentarischen Verhandlung... (Sen. Dr. Heller: Und wird, wie man sagt, geändert werden!)... und wird, wie es heißt, abgeändert werden. Es ist daher keine Notwendigkeit, jetzt in diesem Zeitpunkte etwas zu tun, um diese beiden noch in Fluß befindlichen Verträge auszuführen. Ich habe schon im Ausschusse, im verfassungsrechtlichen Ausschusse die Vermutung ausgesprochen, daß uns etwas nicht mitgeteilt wird, was dieses Gesetz erklärt. Ich habe diesbezüglich gefragt, ich habe keine Antwort bekommen, und werde sie auch hier heute nicht bekommen. Ich weiß nicht, ob überhaupt irgendein Vertreter der Regierung da ist..... (Výkøik: Vom Handelsministerium ist niemand da!)... vom Handelsministerium soll niemand da sein, aber vom Ministerium des äußeren sollte doch jemand hier sein. Jemand stellte im Ausschusse die Anfrage, was es für ein Bewandtnis mit den Verträgen habe. Man konnte nur antworten: wir sind vertragstreu, wir beschließen rechtzeitig die Gesetze, damit wir nicht in Verlegenheit kommen, wenn die Stunde kommt, wo wir mit diesen Gegenständen herauszugehen haben. Ich glaube, vertragstreu sein ist sehr schön. Wenn die Regierung vertragstreu ist, sollte sie aber zuerst tun, wozu sie verpflichtet ist: die Friedensverträge veröffentlichen. Das ist aber bis heute nicht geschehen. Nach langem Drängen von meiner Seite ist heuer im Sommer der Friedensvertrag von Versailles veröffentlicht wordn. Man hat das lange Nichterscheinen der Publikationen der Friedensverträge damit entschuldigt, daß die übersetzung des Friedensvertrages von Versailles mit seinen Fachausdrücken sehr schwer zu bewerkstelligen ist, und es hat sehr lange gedauert, ehe eine vollständige übersetzung zustande gekommen ist; wenn ich nicht irre, ist erst im August der Friedensvertrag von Versailles in der Gesetzessammlung veröffentlichtworden. Der Friedensvertrag von St. Germaine ist aber auch nicht veröffentlicht worden, trotzdem hier keine übersetzungsschwierigkeiten vorhanden sein können, da man die Fachausdrücke, die man aus dem Versailler Frieden übersetzt hat, nicht mehr zu übersetzen braucht, um den St. Germainer Friedensvertrag zu übersetzen und dann zu publizieren. Es ist aber auch nicht übersetzt der Trianoner Friedensvertrag. Es wurde jüngst hier von hoher Stelle gesagt: Wir müssen bestehen, daß der Friede von Trianon bis zum letzten Buchstaben von den Ungarn ausgeführt wird. Wer konnt denn aber den Friedensvertrag von Trianon bezw. den letzten Buchstaben des Friedensvertrages von Trianon? (Veselost.) In, der Gesetzessammlung wird er wiederholt. zitiert, nirgends aber ist er abgedruckt. Ebenso wenig ist abgedruckt der Minderheitsschutzvertrag vom 10. November 1919: Er ist schon über zwei Jahre alt, er ist nur ein kleiner Vertrag, seine übersetzung kann keine Schwierigkeit machen,. auf wenigen Seiten der "Sbírka" wäre er übersetzt, und doch ist er noch nicht publiziert. Wir beschweren uns immer wieder, daß die Regierung in ihren Handlungen dem Schutzverträge widerstreitet, an der Hand des Gesetzes aber können wir es. nicht. Das wäre Vertragstreue, wenn man die Verträge publizieren würde. Dagegen aber, daß man den Vertrag nicht publiziert und ihn dort ausführt, wo er uns nachträglich wird, müssen wir uns verwahren.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, was ich schon einmal gesagt habe. Es enthält der Friedensvertrag von St. Germaine einen Amnestieartikel. Es wird in dem Amnestieartikel verboten, gegen ehemalige österreichische und ungarische Staatsbürger - von letzteren handelt selbstverständlich der Trianoner Verfrag - strafrechtlich vorzugehen wegen. Handlungen, die sie während des Krieges, zwischen Krieg und Frieden gegen den Staat verübt haben, Die hiesigen Gerichte stellen sich auf den Standpunkt, dieserArtikel des St. Germainer Vertrages gilt nicht für uns, weil der St. Germainer Friedensvertrag noch nicht publiziert ist. Es kommen also Personen, denen der Amnestieparagraph des Friedensvertrages zugute kommen sollte, dadurch zu Schaden. Wenn jetzt, wie es heißt, hoffentlich nach wenigen Wochen, vielleicht aber erst: nach Monaten der Vertrag publiziert wird, wird den Leuten, die inzwischen verurteilt. worden sind, dieser Artikel nichts nützen.

Nun möchte ich zum Gesetzentwurfe, der uns jetzt vorliegt, etwas sagen. Dieser Gesetzentwurf steht auf einem äußerst engherzigen Standpunkte. Nach den Friedensverträgen, die noch nicht in Kraft sind, hat man Gegenstände, die im Kriege geraubt worden sind, herauszugeben. Natürlich muß ein Staat, der die Herausgabe verlangt, auch sagen, daß die betreffenden Gegenstande da bei uns sind, und daß wir diese Gegenstände die aber erst von dem Staate namhaft gemacht werden müssen, herausgeben sollen. Folglich obliegt die ganze Beweislast dafür, daß wir diese Gegenstände haben, dem Staate, der sie requiriert. Statt dessen wird hier angeordnet, oder wenigstens ermöglicht es die Regierung durch Verordnungjunter Strafen - ohne Strafen geht es ja hier nicht - daß sich binnen bestimmter Frist die Leute, welche diese Gegenstände haben, mit diesen Gegenständen zu melden haben. Aber nicht nur diese Leute, die sie mala fide erworden haben, auch die Leute, die sie gutgläubig erhalten haben. Wie Sie wissen können, daß die Leute, die diese Gegenstände nun herausgeben sollen, sie mala fide oder gutgläubig erhalten haben, weiß icht nicht. Die ganze Konzeption des Gesetzentwurfes ist so, daß die Verwaltungsbehörden wieder einmal große Untersuchungen pflegen können, eine ganze Menge von Schikanen wird ermöglicht, auch das Hineingehen in Fabriken, in die Betriebe, um dort eine Menge von Untersuchungen anzustellen und dergleichen mehr. Dafür wird eine Entschädigung gegeben, wenn ein solcher Gegenstand auch tatsächlich abgeführt worden ist. Diese Entschädigung wird, versteht sich, oder sollte man wenigstens meinen, vom Staate gegeben und man beruft sich auf die Verfassungsurkunde dieses Staates, die auch das Eigentum schützt, allerdings - ich sage - nicht in klaren Worten. Der Gesetzentwurf geht aber weiter. Die Regierung hat sich weiter darum zu kümmern, was derjenige, der einen Gegenstand herausgegeben und dafür eine Entschädigung bekommen hat, mit der Entschädigung macht. Er muß die Entschädigung verwenden zur Anschaffung von - wie soll ich sagen - Ersatzmaschinen, zur Anschaffung von Ersatzobjekten. Er muß das, was er als Entschädigung bekommen hat, wieder seinem Betriebe zuwenden. Ich habe schon im Ausschüsse darauf aufmerksam gemacht, daß das doch nicht notwendig ist, daß man nicht gerade eine Maschine neu anschaffen muß daß man doch auch durch die Wahl geänderter Betriebsmethoden den Nutzen der früheren Maschine hereinbringt. Die Kosten für diese neuen Methoden finden die Deckung durch die Beträge, die man als Entschädigung für die Maschine bekommen hat. Im Berichte wird darauf Bezug genommen, aber, ich glaube, nicht in richtiger Weise, und ich sage das für das stenographische Protokoll, damit man nicht glaubt, daß das, was im Berichte steht, die Meinung des ganzen Senates ausdrückt. Bei der Beschaffung der Ersatzmittel kann es sich auch handeln um andere Maschinen, als diejenigen waren, die herausgegeben worden sind, insbesondere im Hinblick auf die modernen Arbeitsmethoden, auf neue Verfahrensarten und dergleichen. Ich mache aufmerksam, daß unsere Meinung im Ausschüsse nicht die war, daß es sich handeln müsse um Maschinen. Es kann sein, daß man ohne Anschaffung neuer Maschinen Geld für die Verbesserung des Betriebes verwendet und auf diese Weise aus der Entschädigung für die herausgegebenen Maschinen keinen Profit macht, daß man die Entschädigung für keine Maschinen anwendet, sondern sie dem Betriebe zuwendet.

Selbstverständlich - und darauf habe ich schon früher aufmerksam gemacht geht es bei uns nicht ohne Strafparagraphe. Strafparagraphe müssen einmal bei uns sein, selbstverständlich kann nach freiem Ermessen eine Behörde bis 20.000 K und bis zu einem Monat Haft strafen. Das sind wir schon gewöhnt, es ist das ein Polizeigesetz und Polizeistrafsätze. Ich muß schließlich noch einmal sagen, das ich das Gesetz nicht für dringlich und auch nicht für notwendig halte, daß ich dessen Bestimmungen nicht für gerechtfertigt erachte, und daß ich aus diesen Gründen das Gesetz ablehne. (Souhlas a potlesk.)