Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì

o 75. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze v úterý dne 22. listopadu 1921.

1. Øeè sen. dr. Ledebura-Wichelna.

Hoher Senat! Zu dem heute vorliegenden Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend Zusammenlegung von Grundstücken und Grenzberichtigung der land- und forstwirtschaftlichen Parzellen, gestatte ich mir, einige Zusatzanträge zu stellen, da es mir die allgemein politischen Verhältnisse am Schluße der Sommersession nicht gestatteten, an der Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses teilzunehmen, in dem diese Angelegenheit behandelt wurde. Was die Sache selbst betrifft, verweise ich auf die Begründung, die ich dem Gesetzentwurfe, den ich im Senate eingebracht habe, Drucknummer 707, anschloß. Ich habe den dort niedergelegten Gesichtspunkten nichts hinzuzufügen, sie bestehen heute unverändert fort. Auch heute noch ruft die durch die èechoslowakischen Bodengesetze hervorgerufene Erstarrung der Grundbesitzverhältnisse in breiten, dem Bodenbesitz bisher ferngestandenen Kreisen einen vielfach ungesunden Bodenhunger hervor, ebenso wie die erwiesenermaßen nationalpolitische Tendenz der èechoslawakischen Bodenreformgesetze, wie wir heute an Hunderten von Beispielen nachweisen können, das allergrößte Hindernis für eine vernünftige wirtschaftliche Zusammenlegung der Grundstücke ist, Wo die Bodenreform schon im Zuge ist, muß dafür gesorgt werden, daß die Parzellierung des Bodens gleichzeitig mit einer Kommassierung erfolgt, damit sich nicht die neuen Bodenbesitzverhältnisse noch ungünstiger gestalten als bisher, damit die größtmöglichste Steigerung der Bodenproduktion bewirkt werden kann. Wo die Bodenreform noch nicht im Zuge ist, wo wir noch die alten Bodenverhältnisse haben, muß dafür gesorgt werden, daß die Grundzusammenlegung vom Einfluß des Bodenamtes nach Möglichkeit befreit wird.

Den Anträgen des volkswirtschaftlichen Ausschusses, die der sehr geehrte Herr Vorredner vorgebracht hat, sowie den Gesichtspunkten, aus denen er sie dargelegt, und den Worten, mit denen er sie begleitet hat, stimme ich vollinhaltlich zu und ich gestatte mir, diese Gesichtspunkte noch in einzelnen Punkten zu ergänzen.

Ich stelle folgenden Antrag (ète): Das Landwirtschaftsministerium wird aufgefordert, bei der Verfassung des Entwurfes einer Vereinheitlichung des Gesetzes über die Zusammenlegung von Grundstücken folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

1. Eigentumsveränderungen, die im Sinne dieses Gesetzes erfolgen, sind von den staatlichen Gebühren befreit;

2. insoferne es sich bei der Durchführung von Grundzusammenlegungen um Grundstücke des beschlagnahmten Großgrundbesitzes handelt, ist, die spezielle Bewilligung des Bodenamtes in jedem einzelnen Falle nicht nötig, wenn die zu errichtende Gau-, bezw. Bezirkskommission den wirtschaftlichen Vorteil der Grundbesitzveränderung anerkennt, Das Bodenamt ist lediglich von dem vollzogenen Grundtausche in Kenntnis zu setzen;

3. in den Gau-, bezw. Bezirkskommissionen müssen, falls es sich um Grundstücke des beschlagnahmten Großgrundbesitzeshandelt, auch die Organisationen des Großgrundbesitzes vertreten sein;

4. das Landwirtschaftsministerium wird aufgefordert, schon bei den Vorarbeiten des besagten Gesetzentwurfes die wirtschaftlichen Organisationen aller beteiligten Faktoren zur Mitarbeit heranzuziehen.

Da die Ernährungslage des Staates einer Erhöhung der heutigen Ernährungsmöglichkeit und so einer Erhöhung der landwirtschaftlichen Gütererzeugung dringend bedarf und kein anderes Mittel so billig ist und in so hohem Maße geeignet erscheint, die landwirtschaftliche Güterproduktion zu erhöhen als die Zusammenlegung der Grundstücke, da ferner eine Arrondierung des Waldbesitzes in hohem Maße geeignet ist, das Nationalvermögen zu vergrößern, gestatte ich mir, die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses wie auch meine Anträge dem hohen Hause zur Annahme zu empfehlen. (Souhlas.)

2. Øeè sen. Meissnera.

Hohes Haus! Ich stelle mich vollständig auf den Standpunkt des Herrn Reierenter Hucl, möchte mir aber erlauben, im Interesse der bäuerlichen Grundbesiitze einen Zusatzantrag zu stellen, womit die Regierung aufgefordert wird, daß in allen jenen Gemeinden, wo noch bestehende parzellierte Großgrundbesitze aufgrund der Bodenreformgesetze zur Verteilung gelagen, gleichzeitig im Interesse der bäuerlichen Besitze eine Grundzusammenlegung kostenlos vorgenommen werde.

3. Øeè sen. Karla Friedricha.

Hohes Haus! Sang- und klanglos legt. man uns hier eine Verordnung der Regierung zur Genehmigung vor, von weicher wir gar nichts anderes wissen, als was jetzt mündlich die beiden Herren Berichterstatter gesagt haben. Ich verstehe nicht èechisch, ich weiß also überhaupt nicht, was Sie gesagt haben. Ich habe nur gehört, Sie hätten von einigen Millionen gesprochen und daß die Regierung im Rechtewar, eine derartige Verordnung zu erlassen. Die Verordnung, welche hier zur Genehmigung vorgelegt wird, besagt, daß den >Statudru¾iníkùm<. - ich kenne den deutschen Ausdruck dafür nicht - über ihr Ansuchen für die Schäden, welche sie in Rußland erlitten haben - und zwar heißt es hier >snad< - die sie also nur vielleicht erlitten haben, ein Vorschuß gewährt werden könne, nach dem freien Ermessen einer Gruppe von Beamten, welche aus einzelnen Ministerien bestimmt sind.

Über eine so wichtige Verordnung erstattet der Berichterstatier nur mündlichen Bericht, keiner der Herren ist also imstande, sich vorher zu orientieren, was diese Verordnung bedeutet, in welchem Umfange eine solche Entschädigung gedacht ist, welche Wirkung sie auf den Staat und den einzelnen Soldaten hat. Man sagt, aus Ersparungsrücksichten sei über eine so wichtige Verordnung nur mündlich Bericht erstattet worden. Hier aber war die Sparsamkeit, nicht am Platze. Über eine so wichtige Verordnung ist unbedingt jeder im Hause hier vorher zu orientieren, damit er sich ein Urteil über eine derartige Verordnung bilden kann.

Diese Sache ist viel wichtiger, als sie aussieht. Nach dieser Verordnung können sehr hohe Beträge, und ich sage ausdrücklich gehr, sehr hohe Beträge, nach Beliebeneiniger Ministerialbeamten verteilt werden. Im § 4 heißt es: >Über Gesuche entscheidet eine Kommission, zusammengesetzt aus Vertretern des Ministeriums für nationale Verteidigung, der Finanzen und des Äußern endgiltig< - ich bitte - >nach freiem Ermessen<, Wo haben Sie im ganzen Staate eine Bestimmung, welche eine derartige Ermächtigung über die Ausgabe von Staatsgeldern enthält? Zu einer Zeit, wofür die kulturellen Bedürfnisse des deutschen Volkes jeder Heller dreimal, ja neunmal umgedreht wird, wird hier gestattet, ganz willkürlich, ohne Kontrolle. Beträge einfach nach Belieben zu verteilen, Wenn man vielleicht einwendet, das wird ja später gerechtfertigt werden, gut, es wird ja vielleicht gerechtfertigt werden; aber ich kann nur das Eine sagen: zurückzahlen wird niemand einen Betrag, den er einmal auf diese Weise erhalten hat.

Im § 2 heißt es, daß die Höhe der Beträge >wenigstens auf glaubwürdige Weise bezeugt wird<. Was heißt denn dieses >auf glaubwürdige Weise bezeugt werden

Ich will keinen Soldaten, ob Èeche, ob Deutscher, um einen Heller bringen, Wenn er Anspruch hat, in Gottes Namen, Wer im Kriege war, hat es sich verdient. Wer den Anspruch zu haben glaubt, der soll aber den Anspruch im Rechtswege geltend machen. Diese Verdodnung ist aber ein Eingriff und ein arges Präjudiz, behaupte ich. Wenn Sie die Verordnung näher betrachten, finden Sie, was für uns Deutsche ganz besonders aufreizend ist, daß die Verordnung von einem einseitigen chauvinistischen Standpunkt verfaßt ist. Warum wollen Sie diese Entschädigung nur Legionären verschaffen? Wieviel brave deutsche Soldaten sind aus dem Kriege zurückgekommen, krank und elend, zu Hause fanden sie die Wirtschaft verdorben vor, alles war verkommen, sie haben sich ihre Koffer aus den Garnisonen abgeholt, die Koffer aber waren leer oder die Kleider waren verdorben. Die aber bekommen nichts, an die denkt kein Mensch, die doch genau denselben Anspruch auf Entschädigung haben. Ja, im Gegenteil, es wird behauptet, daß es einem großen Teil der Legionäre in Sibirien nicht schlecht gegangen ist, vielen sogar sehr gut. Diese Verordnung ist eine einseitige chauvinistische Verordnung. Zu einer solchen Verordnung hat die Regierung gar kein Recht gehabt und ich wiederhole, es ist ein unerhörter Mißbrauch des Ermächtigungsgesetzes. Es ist, wie soll ich sagen, geradezu aufreizend, daß man gerade jetzt mit der Genehmigung dieser Verordnung kommt, gerade jetzt, wo wieder eine Mobilisierung war und viele von den Eingerückten erzählen, sie hatten keine Bekleidung, sie hatten keine Betten, sie hatten sich verkühlt, sie hatten kein Essen, sie ginge weg ohne Menagegelder und ohne Löhnungsgeld. Mag das vielleicht wieder die Folge der Feldwebelwirtschaft gewesen sein, es reizt aber immerhin. Zu dieser Zeit legt man uns die Verordnung vor, welche über Millionen zu verfügen hat und eine reinchauvinistische Verfügung, ist. Es ist ganz unmöglich, diese Verordnung gutzuheißen, ich erkläre sie nochmals als Mißbrauch des Ermächtigungsgesetzes und stelle den Anfrag, sie nicht zu genehmigen. (Souhlas.)

4. Øeè sen. Heckera.

Hohes Haus! Die Aufhebung der Verordnungen, über die wir gegenwärtig verhandeln, bedeutet wohl nur in formaler Beziehung die Aufhebung eines der größten Unrechte, die während des Krieges, an der Arbeiterklasse begangen wurden. Wenn einmal dereinst die Geschichte der Arbeiterklasse während der Kriegszeit geschrieben werden wird, wird das Kapitel von der Verordnung über die Kriegsdienstleistung zu dem Traurigsten gehören, was die Arbeiterklasse je erlebt. Es erübrigt sich wohl heute, darüber Einzelheiten anzuführen. Es braucht nur gesagt zu werden, daß durch diesen. Zustand die Arbeiter nicht mehr freie Menschen waren, sondern zu Sklaven im vollsten Sinne des Wortes herabgewürdigt wurden. Im Sinne dieser Verordnung war, daß man einem Teil der Bevölkerung, und zwar der Arbeiterklasse alle Rechte, alle staatsbürgerlichen Rechte genommen hat, daß man sie wie Sträflinge in die Betriebe hineingesteckt hat, daß sie alles Unrecht, und wäre es das größte gewesen, ruhig dulden mußten. Für uns als Vertreter der Arbeiterklasse, als Sozialdemokraten ist es selbstverständlich sehr leicht, für die Aufhebung dieser Verordnung zu stimmen. Aber wir haben auch noch andere Sorgen dabei.

Wenn wir eine Resolution eingebracht haben, die in der Hauptsache bezweckt, daß sich derlei Dinge in Zukunft nicht wiederholen können und dürfen, so ist das nur eine Vorsicht, weil wir auch in diesem Staate nicht sicher sind, daß sich bei ähnlichen Fällen derlei nicht wiederholen könnte. Auch bei der letzten Mobilisierung hat mit einigen Einschränkungen der Sinn dieser alten kaiserlichen Verordnung gegolten. Auch hier könnte wieder den Unternehmern freigestellt werden, nicht nur über die wirtschaftliche Existenz, sondern auch, man könnte fast sagen, über Tod und Leben des Arbeiters des Betriebes zu entscheiden. In unserer Resolution verlangen wir vor allem, daß auch im Falle einer Mobilisierung die allgemeinen Rechte der Arbeiter auf Mitbestimmung der Arbeiter im Betriebe und so weiter im vollen Sinne aufrecht zu erhalten sind. Wir verlangen, daß selbstverständlich auch, soweit es sich um Betriebsräte oder Ausschüsse, um Revierräte beim Bergbau, um Lohnschiedsgerichte handelt, diese Gesetze aufrecht erhalten bleiben und daß bei Enthebungen von der Einrückung nicht der einzelne Unternehmer allein, sondern die Arbeiter im Betriebe mitzuentscheiden haben. Da das Gesetz vom Jahre 1912 keine definitive Regelurig vornimmt, es vielmehr der jeweiligen Regierung überlassen bleibt, eine Verordnung zu erlassen, verlangen wir, daß im Gesetze, das ja bestehen bleibt - heute verhandeln wir ja bloß über die Aufhebung der Verordnung, das eigentliche Gesetz vom 26. Dezember 1912 bleibt aufrecht wenigstens die Arbeiterschaft geschüzt. werde, daß nicht in analogen Fällen eine Verordnung erlassen werden kann, die die bekannten Härten und Ungerechtigkeiten wiederbringen könnte. Wir verlangen deshalb, daß die Regierung aufgefordert wird, binnen drei Monaten ein Gesetz vorzulegen, das vor allem feststellt, daß zur Zeit der Mobilisierung und in den folgenden Zeiten die Rechte der Arbeiter in den Betrieben aufrecht erhalten bleiben, die Arbeiterschaft mitzuentscheiden hat, wer einzurücken hat und wer nicht, und was sonst diesbezüglich in Betracht kommt. Wir verlangen weiters, daß über die Kriegsdienstleistung jener Personen, die über 50 Jahre alt sind, nur durch ein Gesetz beider Häuser beschlossen werden muß, daß Personen über 50 Jahre zur Kriegsdienstleistung nur dann herangezogen werden dürfen, wenn dies ein Gesetz beschlossen hat. Ich will nicht näher darauf eingehen, daß, wend in der Kriegszeit Personen, die über 50 Jahre alt waren, zur Kriegsdienstleistung herangezogen wurden, dies ebenfalls nur ein Fehler des Gesetzes war, weil im Gesetze keine weiteren Bestimmungen enthalten sind. Wenn wir weiter verlangen, daß öffentliche Körperschaften oder Privatpersonen bei Mobilisierungen Vergütungen in der Höhe zu erhalten haben, die den jeweilig geltenden Preisen entsprechen, schützen wir dadurch nur jene Personen und Körperschaften, die Sachwerte oder sonstiges herzugeben haben, die bisher nur zum Teile entschädigt wurden und so zu großem Schaden gekommen sind. Wir verlangen vor allen Dingen, daß diese drei Prinzipe in das Gesetz aufgenommen werden, damit es nicht möglich ist, durch eine Verordnung die beteiligten Kreise zu schädigen. Dann, erlangen wir - und das ist das Wesentlichste - als Viertes, daß das Kriegsdienstleistungsgesetz für Frauen nicht zu gelten hat. Ich bitte da nur darüber nachzudenken, was mit den Frauen.getrieben wurde, Frauen, die Anspruch auf Unterhaltungsbeiträge hatten, hat man die Unterhaltungsbeiträge entzogen. Ich kenne Fälle, wo man Frauen, welche drei, vier und fünf Kinder hatten, gesagt hat: Du gehst in die Munitionsfabrik nach Wöllersdorf oder sonstwohin. Hat sich nun die Frau geweigert, hat man ihr einfach den Unterhaltungsbeitrag entzogen, Man hat jugendliche Mädchen von 13, 14 und 15 Jahren gezwungen Kriegsdienstleistungen zu tun. Wenn man immer sagt, ja, in solcher Zeit - so hat man es gesagt und würde es wieder segen - in solcher Zeit muß alles zugreifen, so stehen wir schon auf dem Standpunkt, wenn solche Dinge notwendig werden sollten, dann soll nicht nur die arheitende Klasse herangezogen werden, dann soll man auch jene, die sonst nicht arbeiten, und wenn es auch die Mädeln eines Millionärs wären, heranziehen, Dann soll man gleiches Recht für alle gelten lassen, die hätten dieselbe Pflicht, da mitzutun. Das ist nich! geschehen, man hat immer wieder nur jene; die das ganze Jahr in der Frohn des Kapitalismus stehen müssen, herangezogen. Wir wünschen, daß auch nach dieser Richtung hin, Frauen von der Kriegsdienstleistung ausgeschlossen werden.

Das sind Dinge, über die viel zu sprechen unter Vertretern der Arbeiterklasse, unter Sozialdemokraten gar nicht notwendig wäre. Wir meinen deshalb, daß es nur selbstverständlich ist, daß die Vertreter der Arbeiterklasse dafür stimmen müssen, Nun weiß ich nicht; wie die allgemeine Stimmung ist. Soll der Antrag, den unsere Fraktion gestellt hat, einem Ausschusse zugewiesen werden? Ich meine, daß man bei einer solchen Frage, von der wir nicht wissen, wann sie an uns herantreten kann, doch schon sagen kann: Wenn Vertreter der Arbeiterklasse, die sich Sozialdemokraten nennen, nicht den Mut aufbringen, offen hier zu erklären, ob sie das wollen oder nicht wollen, ob sie das Interesse der Arbeiterklasse niedriger einschätzen als das Interesse irgendwelcher Regierungskoalition, dann verdienten sie nicht den Namen Sozialdemokraten und das Ehrenamt eines Vertreters der Arbeiterklasse, weil man dann den Namen Sozialdemokrat mit Unrecht tragen würde, Das sind Dinge, die so selbstverständlich im Interesse der Arbeiterklasse liegen, und draußen wird kein Arbeiter, ob Deutscher oder Èeche, begreifen, wie Arbeitervertreter einem solchen Antrage vielleicht ein Begräbnis bereiten können; denn die Zuweisung an den Ausschuß ist nichts anderes, als ein anständiges Begräbnis, nicht einmal moralisch, sondern nur formell anständig. Wir sollten als Vertreter der Arbeiterklasse, welcher Nation wir auch angehören, eine Einheitsfront bilden und sagen, das ist ein Interesse der Arbeiterschaft, hier müssen alle anderen Interessen zurückgestellt werden.

Ich will über die Sache nicht ausführlicher sprechen, es dürften ja noch in Erinnerung sein die Wirkungen dieser Verordnung bei allen, soweit sie wenigstens proletarisch fühlen, und wir setzen voraus, daß die Vertreter der Proletarier in diesem Staate für unsere Resolution stimmen werden, damit sich derlei Dinge in Zukunft night wiederholen können. Ich hoffe, daß Sie den von uns gestellten Anträgen Ihre Zustimmung erteilen werden. (Souhlas a potlesk.)