Daß die Arbeitslosen, und hier wird wie. der keine Ausnahme gemacht, im neuen Gesetz auch verpflichtet sein sollen, Straßen zu kehren und Häuserreinigungen vorzunehmen, ist zu verwerfen; denn was heißt Häuserreinigungen? Das heißt doch Kloaken putzen und was sonst in öffentlichen Gebäuden zu machen ist. Man wird sagen: Du bist ein gesunder Mensch, du kannst diese Arbeiten verrichten. Der Straßenkehrer ist ja auch ein wichtiges Glied der Gesellschaft, so wie jeder andere, er wird aber leider von der Öffentlichkeit doch noch als etwas Minderwertiges angesehen.

Können Sie einem Textilarbeiter oder einem sonstigen intelligenten Arbeiter zumuten, selbst wenn er die größte Arbeitsfreudigkeit besitzt, daß er, wenn er etwa bisher in einem Betriebe eine besonders qualifizierte Arbeit geleistet hat, jetzt plötzlich dazu verhalten wird, Kloaken zu putzen und Straßen zu kehren? Wenn auch gesagt wird, daß körperliche und geistige Arbeit einander entsprechen, so hat uns die Praxis besonders in den Monaten Mai und Juni in unserem Reichenberger Distrikt gelehrt, daß Arbeiter zu Arbeiten verwendet wurden, zu denen sie körperlich nicht geeignet waren und die mit ihrer Qualifikation nicht in Einklang standen und daß ihnen, wenn und weil sie diese Arbeiten nicht machen wollten, die Unterstützung antzogen wurde. Das sind Dinge, die Sie in keinem Gesetz finden. Gehen Sie das deutschösterreichische Gesetz durch, Sie werden keine solche Bestimnung finden. Wenn ein Arbeiter die ihm zustehende Arbeit nicht annimmt und arbeitsscheu ist, dann sind wir die Letzten, die die Arbeitsscheuen schützen. Aber daß man die Arbeitslosen zu der erniedrigendsten und für sie entwürdigendsten Arbeit verwendet, das findet man in keinem Gesezte. Das Gesetz, das uns vorliegt, hat für den größten Teil jener Arbeiter, die heute ebenfalls unter die Arbeitslosen zu rechnen sind, nichts vorgesehen, nämlich für die Kurzarbeiter, für die teilweise Arbeitslosen. Wir haben im engeren Bezirk Reichenberg von etwa 20.000 Textilarbeitern mindestens 13.000, die verkürzt arbeiten, 2, 3 oder 4 Tage; diejenigen, die 5 Tage in der Woche arbeiten, bilden haute schon eine Seltenheit. Und dann haben wir daneben 3-4000 ganz Arbeitslose, die teilweise unterstützt, teilweise auch nicht unterstützt werden, und nur ein garinger Bruchtail ist heute noch voll beschäftigt.

Nun wissen wir, (daß in der Textil-industrie und in allen anderen Berufen die Löhne nicht so sind, daß selbst bei Vollarbeit die Indexziffer erreicht wird. Nun stellen Sie sich diese Arbeiter vor, die nur 3 bis 4 Tage in der Woche arbeiten. Die sollen nun keine Unterstützung bekommen. Bis jetzt lagen die Verhältnisse so, daß, wenn der Unternehmer einen Teil der Unterstützung auf sich nahm, auch die teilweise Arbeitslosen, die Kurzarbeiter mitunterstützt werden konnten. Das Gesetz sagt aber im vorletzten Absatz, daß das Gesetz vom 10. Dezember 1919 und alle nachher erfolgten Verordnungen aufgehoben sind, mithin also auch diese Bestimmung, wenn es genau genommen wird, so daß eigentlich wenn das Gesetz genau angewendet wird, diese Kurzarbeiter nicht mehr umterstutzungsberechtigt wären, selbst dann nicht, wenn der Unternehmer einen Beitrag dazu leistet. Nun wissen wir, daß die Unternehmer zum größten Teil keinen Beitrag mehr leisten und daß es uns nur organisatorisch gelungen ist, es dahin zu bringen, daß auch für diese Kurzarbeiter, die heute den größten Teil der Arbeiterschaft darstellen, etwas vorgesehen wird, daß sie eine Unterstützung erhalten.

Ich will noch auf etwas Eigsntümliches hinweisen, wovon ich nicht weiß, ob es den Verfassern des Gesetzes zum Bewußtsein gekommen ist. Sie wissen, daß wir im Mai in diesem Hause auch ein Gesetz über die Arbeitslosenunterstützung nach dem Genter System beschlossen haben. Ich will nicht weiter darüber reden, aber es ist dies charakteristisch dafür, wie hier Gesetze gemacht werden. Im Mai macht man ein Gesetz, das vielleicht überhaupt nicht in Wirksamkeit treten wird, dem Ruf der Arbeiterschaft und Ihrem Notschrei hat man aber nicht Rechnung getragen. Erst macht man ein Gesetz, das in absehbarer Zeit nicht in Wirksamkeit treten kann, und einige Monate später macht man das Gesetz, eben dieses Gesetz, von dem wir hoffen, daß es in allernächster Zeit m Kraft treten wird. So werden hier Gesetze gemacht; statt daß man das Gesetz, das wir heute beschließen, schon mindestens im Mai gemacht hätte, macht man Gesetze, die überhaupt nicht in Wirksamkeit treten. Das wollte ich nur konstatieren. In diesem Gesetz, das wir im Mai gemacht haben, istaber ein Passus enthalten, daß die Arbeiter, die arbeitslos sind, für den Fall, daß irgendwo ein Streik ausbricht, nicht gezwungen werden können, dort die Arbeit aufzunehmen. In diesem neuen Gesetz ist dieser Passus nicht aufgenommen, so daß der Fall sehr leicht eintreten kann - und wir machen Sie heute schon darauf aufmerksam - daß wenn irgendwo ein Streik ausbricht, bei einer Firma, die ein bißchen Einfluß auf die Orts oder Bezirksgewaltigem hat, man zu den Arbeitslosen vielleicht sagen wird: dort ist Arbeit, dort mußt du hingehen; und daß man, falls sich der Arbeiter weigert, es versucht, ihm die Unterstützung zu entzieht. Wir machen Sie heute schon darauf aufmerksam, daß wir keineswegs zugeben können, daß solche Umstände eintreten.

So viele Mängel das Gesetz auch hat, werden wir selbstverständlich doch für das Gesetz stimmen, um das Zustandekommen dieses Gesetzes nicht zu verhindern. Wir haben aber zu diesem Gesetz eine Resolution eingebracht, daß der Minister für soziale Fürsorge beauftragt werden soll, auch den Kurzarbeitern, wenn sie weniger als 40 Stunden in der Woche arbeiten, diese Unterstützung zukommen zu lassen. Ich glaube, daß ein Arbeiter, wenn er bloß einen Tag, also den sechsten Teil seines Wochenlohnes verliert, kein Anrecht auf diese Unterstützung besitzt, aber wenn er noch mehr an seinem Wochenlohn verliert, soll das Recht auf diese Unterstützung platzgreifen. Ich bitte Sie daher, diese Resolution anzunehmen. Im Übrigen werden wir für das Gesetz stimmen. Wir haben bei dieser Gelegenheit nur die Pflicht, darauf aufmerksam zu machen, daß die politischen Behörden und das Ministerium für soziale Fürsorge das Gute, das in dem Gesetz steht, nicht in nächster Zeit wieder verschlechtern. Das wollte ich zu dieser Sache sagen und bitte Sie deshalb, unsere Resolution anzunehmen. (Souhlas. )

8. Øeè sen. Linka (viz str. 485 protokolu):

Hoher Senat! Die Arbeiterschaft in diesem Staate wartet volle zwei Jahre mit großer Sehnsucht auf die Erledigung des Betriebsrätegesetzes. Und nun sehen wir heute diese Vorlage, die eigentlich kein Betriebsrätegesetz ist. Die Regierung und die Regierungsparteien haben nicht einmal soviel Mut aufgebracht, das Gesetz richtig zu bezeichnen, den wirklichen Titel des Gesetzes >Betriebsrätegesetz< zu lassen, sondern Sie sagen >Betriebs-ausschuß<. Die Arbeiterschaft wird das als große Beleidigung auffassen und sich sagen: wenn man überall, im Staate, in den Gemeinden, das Wort >Rat< gelten lassen kann, warum sollen in den Betrieben die Arbeiter und Vertrauensmänner nicht den Titel >Rat< haben können? Das ist eine Zurücksetzung der Arbeiterschaft, Wir haben geglaubt, daß es in diesem Staate möglich sein wird, daß die Arbeiterklasse durch das Betriebsrätegesetz ein Instrument in die Hand bekommt, um sich gegen die Ausbeutung zur Wehr zu setzen.

Wenn man sich den § l dieses Betriebsrätegesetzes oder eigentlich dieses Betriebsausschußgesetzes anschaut, so finden wir, daß eine große Anzahl von Arbeitern in vielen Industrien von den Wohltaten eines richtigen Gesetzes wird ausgeschaltet werden. Wir haben verlangt daß in allen Betrieben, wo mindestens 20 Arbeiter beschäftigt sind, Betriebsräte gewählt werden. Unsere Parteikollegen im Abgeordnetenhause haben eine ganze Anzahl von Anträgen gestellt, wodurch man das Gesetz verbessert hätte. Sie, meine Herren, laden uns ständig zurr Mitarbeit in der Nationalversammlung ein. Wenn wir aber mitarbeiten wollen, wenn wir für die Bevölkerung etwas Gutes leisten wollen, dann kommen Sie und verhindern diese Mitarbeit dadurch, daß Sie alle unsere Anträge niederstimmen. Wir haben es heute unterlassen, in diesem Hause Anträge zu stellen, weil wir wissen, daß diese Anträge bei Ihnen keinen Anklang finden, daß Sie bereitwillig alles, was das Interesse der Arbeiter stärken könnte, niederstimmen wollen. Es wird eine große Zahl von Arbeitern geben - der Herr Berichterstatter hat zwar kein statistisches Material angeführt, wieviele Zehntausende Arbeiter es sein werden - die nicht unter das Betriebsausschußgesetz fallen werden; wir haben die Arbeiter in Kleinbetrieben, in der Glasindustria, in der Heimindustrie, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, die vollständig ausgeschlossen sind, hier wird die alte Ausbeutung weiter bestehen; unsere Großgrundbesitzer und Großagrarier einerseits, die Spießer, die Kleingawerbetreibenden, die kleinen Unternehmer andererseits werden durch das Gesetz nicht verpflichtet, den Arbeitern Rechte einzuräumen. Und wenn wir uns den § 3 ansehen, was wird da den Arbeitern geboten! Überall, in allen Branchen, haben die Arbeiter stets betont, daß ein Betriebsrätegesetz als wichtigste Bestim-mung enthalten muß, daß die Arbeiter, resp. die Betriebsräte in den Betrieben mitentscheiden können über Aufnahme und Entlassung von Arbeitern, In diesem § 3 ist fast gar nichts darüber, wer mitentscheiden kann über die Aufnahme und Entlassung, nur die eine Stelle, daß über die Entlassung von Arbeitern, wenn sie länger als drei Jahre in dem Betriebe waren, der Betriebsausschuß mitentscheiden kann. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß in der Nachkriegszeit in den meisten Branchen der Industrie die Arbeiter den Arbeitsplatz wechseln mußten und es werden wenige alte Arbeiter in den Betrieben beschäftigt sein; überall sind Arbeiter, welche erst in den letzten paar Moralen oder im letzten Jahre eingetreten sind. Bei allen jenen, die jetzt entlassen warden können, hat der Betriebsausschuß nichts zu sagen. Das ist ein großes Unrecht, weiches in das Gesetz aufgenommen wurde.

Die Arbeiter haben ferner verlangt, daß sie mit der ganzen Betriebsführung vertraut werden. Sie wollen Einblick in die Kalkulation nehmen, sie wollen wissen, wie der Fabrikant einkauft, wie er kalkuliert und wie er verkauft. Das haben Sie durch den § 5 dieses Gesetzes ganz unmöglich gemacht. Sie sagen wohl, daß bei Unternehmungen, welche Handelsbücher führen, eine Abschrift des Rechnungsabschlusses möglich sei und daß in jenen Üntenehmun gen, welche 300 Arbeiter und 50 Bedienstete beschäftigen, eine Abschrift vom Rechnungsabschluß verlangt werden kann. Aber wann bekommt man diese Abschrift? Es heißt: >Nach Abschluß der Rechnungen kann der Betriebsausschuß längstens binnen 6 Monaten die Abschrift erhalten<. Was bedeutet das praktisch? Es wird irgendein großes Unternehmen die Betriebsrechnung am 31. Dezember abschließen, der Arbeiterausschuß wird vielleicht im nächsten Jahre im Monat Mai oder Juni die Abschrift bekommen. Was soll der Arbeiterausschuß mit einer solchen Abschrift anfangen? Die geriebenen Direktoren der Unternehmungen, die geriebenen Fabrikanten werden die Bilanz, die ganze Rechnungslegung so anlegen, daß ein Einblick schwer möglich ist, daß eine Untersuchung, wie eingekauft und kalkuliert wurde, welche Preise festgelegt wurden und wie hoch der Gewinn ist, für unsere Arbeiterausschüsse unmöglich werden wird. Sie werden bei diesen Abschlüssen, die man ihnen da vorlegen wird, das Nachsehen haben. Wir meinen also, daß das Interesse der Arbeiterschaft preisgegeben ist. Sie sagen, Sie seien die freieste Republik der Welt. Das kleine arme Österreich hat ein ganz anderes Betriebsrätegesetz, dort haben die Betriebsräte einen größeren Einfluß, dort können die Arbeiter durch die Betriebsräte ihre Interesseai gegenüber der Ausbeutung eher wahren. Hier, nach Ihrem schlechten Gesetz - ich sage es mit Absicht - nach Ihrem schlechten Gesetz sind die Arbeiter wiederum der Ausbeutung preisgegeben.

Ferner im § 6, der von den Aktiengesellschaften spricht; es heißt darin, daß der Betriebsrat zu den Sitzungen des Verwaltungsrates und in die Generalversammlung Delegierte wählen kann. Man muß sich nur diesen Paragraphen richtig anschauen! Der Arbeiter muß 30 Jahre alt und drei Jahre im Betriebe sein, dann kann er in die Sitzung des Verwaltungsausschusses oder der Generalversammlung hingehen, hat aber kein Stimmrecht; anhören kann er nur, was die Generalversammlung spricht, was die Räte sagen, mitenscheiden über die vielen hundert Arbeiter, uber den Reingewinn, den diese Arbeiter hervorgebracht, kann dieser Delegierte des Betriebsrates nicht. Ich meine, ein solches Gesetz hat keinen praktischen Wert, und es wird nun Sache der Arbeiterschaft aller Nationen im Staate werden müssen, aufgrund dieses Gesetzes zu trachten, daß für sie ein ordentliches Gesetz geschaffen werde.

Der § 13 behandelt das Wahlrecht, Es können nur Arbeiter wählen, die 20 Jahre alt und drei Monate im Betrieb sind. Nehmen wir praktisch wieder die Textilindustrie her, wo vom vierzehnten Lebensjahre angefangen Mädchen und Buben, jugendliche Arbeiter, arbeiten, die vielleicht ein Drittel vielleicht die Hälfte der gesamten Arbeiterschaft des Betriebes ausmachen. Alle diese Arbeiter sind vom Wahlrecht ausgeschlossen; sie können sich vom Fabrikanten ausbeuten lassen, aber ein Wahlrecht fur die Betriebsräte haben sie nicht.

Wir können heute dieses Betriebsrätegesetz nicht ablehnen, aber wir meinen, die Nationalversammlung und die Regierung hätten sich schon anstrengen und der Arbeiterschaft ein besseres Gesetz geben können; die Arbeiterschaft in diesem Staate hätte ein besseres Gesetz verdient. Sie haben heute eine ganze Anzahl von Gesetzen geschaffen, durch welche die Arbeiterschaft ungeheuer durch Steuern belastet wird, dort aber, wo sie etwas geben können, dort sind Sie sparsam mit der Gabe, sparsam wie ein reaktionärer Staat, Die Arbeiterschaft draußen wird sagen, daß dieser Staat ein kapitalistischer Staat ist, daß die Regierung und die Regierungsparteien nur das Interesse der Kapitalisten wahren und daß Sie nicht gesonnen sind, mit einem solchen Gesetz das Interesse der Arbeiterschaft zu wahren. (Smích na lavicích èsl. lidové strany. ) Meine Herren, Sie können lachen, Tatsache ist, daß der Text der Paragraphen, das ganze Gesetz, gegen Sie spricht, es ist für die Ausbeuter und gegen die Arbeiter gemacht.

Wir fragen ferner: Wann soll das Gesetz in Kraft treten? Am 1. Jänner 1922. Solange, bis zum 1. Jänner, brauchen Sie! Konnten Sie die Frist nicht kürzer stellen? Und jene Paragraphen, welche von den Delegierten bei Aktiengesellschaften sprechen, die üü 5 und 6, treten nicht am l, Jänner 1922 in Kraft, sie treten gar erst am 1. Juli 1922 in Kraft. Dieses Gesetz entspricht den Wünschen der Arbeiterschaft durchaus nicht. Wir haben heute trotzdem keine Anträge gestellt, und zwar deshalb, Weil wir wußten, Sie würden Sie ablehnen und weil vielleicht für uns die Gefahr besteht, wenn wir lange debattieren, wenn wir Anträge stellen, daß Sie dieselben annehmen und das Gesetz zurückweisen an das Abgeordnetenhaus, sodaß nicht einmal das Wenige zustandekommt. Deshalb haben wir davon abgesehen, Abänderungsanträge zu stellen. Wir werden für das Gesetz stimmen, aber das eine sagen wir: das Interesse der Arbeiterschaft wird nicht hier im Parlamente gewahrt, die Arbeiterklasse aller Nationen muß sich draußen im Klassenkampf ihr Interesse wahren, (Souhlas a potlesk na levici. )

9. Øeè sen. Kiesewettera (viz str. 491 protokolu)

Hoher Senat! Die uns vorliegende Gesetzesvorlage ist gewissermaßen eine Ausnahmsgesetzesvorlage, die sich gegen die Bedrückung, genannt den Terror, kehrt. Dieser Terror soll unter Umständen, wenn er ausgeübt wird durch bewaffnete Personen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft werden. Uns paßt diese Gesetzesvorlage nicht, weil dieses Gesetz der Willkür Tür und Tor öffnen würde. Es liegt auch gewissermaßen ein Hohn in dieser Vorlage, der darin besteht, daß sie von den Èechischen Majoritätsparteiem eingebracht ist, die alle Nichtèechen in diesem Staate terrorisieren. Dieser Terror erreicht seinen Höhepunkt in der bekannten Tätigkeit der Legionäre, die sich erst gestern wieder in Bilin mit einer Versammlungssprengung und Prügelei ausgezeichnet haben. (Sen. Link: Gegen die Legionäre wird das Gesetz nicht angewendet werden!) Ich nehme nicht an, daß dieses Gesetz zu dem Zwecke geschaffen wurde, um gegen Legionärterroristen und Sokoln vorzugehen, sondern es dürfte mehr geschafen worden sein, um gegen sozialistische Terroristen angewendet zu werden. Völkervergewaltigend ist dieser Staat im Versailler Frieden aus der Taufe gehoben worden. Übrigens beruht auf Bedrückung und Ausbeutung die ganze kapitalistische Welt. Der Staat ist für die Herrschenden nur ein Instrument zur Terrorisierung und Ausbeutung der Besitzlosen. Es ist daher zum Lachen anregend, wenn die Anhänger der Herrschenden dieses Staates die Unterdrückung und Schädigung der Menschen durch Menschen strafen wollen.

Der zweite Teil des Gesetzes kehrt sich gegen Versammlungsstörer. Die Versammlungsstörer hat man sich bei Entwerfung dieses Gesetzes wahrscheinlich in den Kommunisten gedacht. Ich will bemerken, daß wir Sozialdemokraten nicht besondere Freunde der Kommunisten sind, im Gegenteil, wir führen mit ihnen einen scharfen Strauß. Wir sind! gegen jeden Terror und auch gegen den bolschewistischen Terror, Aber wir sind der Anschauung, daß sich dieser Terror nicht beseitigen läßt durch dieses Gesetz und daß mit diesem Gesetz nicht wirksam gegen die bolschewistische Tätigkeit gewirkt werden kann. Man kann sie da vielleicht vorübergehend etwas schädigen, sticheln und anrempeln, aber im großen und ganzen wird man sie nicht vernichten, wie man überhaupt auch den Kommunismus nicht mit großen Reden wird beseitigen können. Die Kommunisten müssen an ihren eigenen Irrtümern zugrundegehen. (Výkøiky. ) Ich habe keine Ursache, heute eingehend auf dieses Thema einzugehen, denn die Zeit ist vorgerückt und man drängt zum Schluß. Die Kommunisten sind im großen und ganzen in dieser Auflösung begriffen, helfen wir ihnen also nicht durch ein derartiges Gesetz wieder auf die Beine. Wir haben, wie ich schon erwähnt habe, gesehen oder gelesen, daß gestern in Bilin eine Versammlung der Kommunisten stattgefunden hat, die, wie ja aus den Berichten hervorgeht, die deutschen mit den Èechischen Kommunisten gemeinsam einberufen haben. Aber es erschienen demobilisierte Legionäre und Sokoln, um die Versammlung zu sprengen. (Nìmecké výkøiky. ) Da machte, wie es heißt, der anwesende Kommissär den deutschen Redner aufmerksam, daß man geplant habe, die Versammlung zu stören und daß er sich mit seinem Referate darnach richten solle. Der Referent, ein Deutscher, soll geantwortet haben, daß er sich nicht daran kehre, denn wir haben ein Gesetz, in dem der Versammlungsschutz ausgesprochen ist. Er hat wahrscheinlich das bisher bestehende Gesetz gemeint, das nach dem Gesetze, das uns heute vorliegt, aufgehoben werden soll. Es ist auch möglich, daß er diese Vorlage gemeint hat, die uns heute vorliegt und daß er schon darauf Bezug genommen hat. Ich bin der Meinung, daß, wenn es schon so gewesen wäre, das Gesetz nicht gegen die Versammlungssprenger, die hier in den Legionären und Sokoln zu sehen sind, angewendet worden wäre. Denn das sind Leute, die im Interesse des Vaterlandes und der vaterländischen Idee tätig sind! Ja, man könnte sie gewissermaßen nationale Heilige nennen! Und ich bin mir auch dessen bewußt, daß in Zukunft dieses Gesetz oder diese Vorlage, wenn sie Gesetz wird, nicht gegen den Terror der Herrschenden, der Allgewaltigen, angewendet wird, sondern daß es nur angewendet werden wird gegen die sozialistischen Oppositionsparteien, gegen uns und auch gegen die anderen Oppositionsparteien. Und deswegen, weil es ein derartiges Gesetz ist und eine derartige Tendenz enthält, werden wir uns dagegen aussprechen und wir werden beantragen, daß dieses Gesetz an den Ausschuß zurückverwiesen werde. Stimmen Sie diesem Antrag zu. (Souhlas. )