Es wäre notwendig, daß man zu dem Gesetz im allgemeinen sprechen würde, aber Sie werden zugeben, in der Kürze der Zeit, die mir zur Verfügung steht, kann ich mich mit dem Gesetz nicht genau befassen. Ein Gesetz, daß 60 Paragraphen umfaßt, läßt sich in 15 Minuten nicht einer ordentlichen Kritik unterziehen. Aber wenn man schon den Eingang sieht, wenn man den Paragraph 10 heranzieht, demzufolge die Gemeindevorsteher verantwortlich gemacht werden sollen für Ausgaben, die nicht ordnungsmäßig erfolgt sind, so sage ich, es gibt keine Gemeinde, die nicht dazu greifen müßte, daß sie manchmal zu Ausgaben schreiten muß, ohne daß eine Bedeckung oder ein beschleuß des Gemeinderates vorhanden ist. Wenn nun in diesem § 10 der Gemeindevorsteher dafür verantwortlich gemacht wind, dann werden Sie Zustände herbeiführen, daß es die Leute unter solchen Umständen ablehnen, in den Gemeinden mitzuwirken, wenn sie noch die persönliche Verantwortung tragen müssen für Ausgaben, die im Gemeindehaushalte manchmal notwendig sind. Dann heißt es im Gesetze auch, daß die Buchführung so sein muß, wie sie von der Aufsichtsbehörde vorgeschrieben wird. Ich möchte einmal eine solche Buchführung sehen. Verzeihen Sie, wenn ich das harte Wort sage, es kommt mir so vor, als ob wir eine Buchhaltung bekommen würden, wie Sie in der Staatsgetreideanstalt geführt worden ist, also Jahre lang überhaupt keine Bücher und Belege! Wir sind wohl der Meinung, daß das, was von oben kommt, nicht immer das Beste ist und daß man sich eigentlich dagegen wehren müßte.
Wir haben vor kurzer Zeit ein Gesetz beschlossen, das die Freizügigkeit einschränkt, das Gesetz vom 17. März 1921, durch das den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, die Zuwanderung einzuschränken, weil eben seit Kriegsbeginn kein Zuwachs an Wohnungen zu verzeichnen ist und das Wohnungselend in den Gemeinden daher von Tag zu Tag größer wird, so daß viele Gemeinden ihre Gemeindearmen nicht einmal in Kammern unterbringen können, sondern sie nur in Holzschuppen oder Arresten übernachten lassen müssen. Wir haben es, obwohl wir gegen das Gesetz sind, weil wir gegen jede Einschränkung der persönlichen Freiheit sind, damals trotzdem für nötig gehalten, daß dieses Gesetz vom 17. März 1921 hier beschlossen wird, weil wir dachten, daß dadurch den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, wenigstens auf dem status quo zu bleiben, d. h., nicht noch in eine größere Wohnungskalamität zu kommen. In diesem Gesetze heißt es, daß der Minister den Gemeinden das Recht geben kann, von diesem Gesetze Gebrauch zu machen. Was sagen Sie aber dazu, wenn ich Ihnen erkläre, daß es Gemeinden gibt, die schon anfangs Mai um diese Zustimmung angesucht und bis heute vom der Regierung noch keine Erledigung bekommen haben! Sie sehen da, wie das Gesetz gehandhabt wird, Sie sehen, wie die Regierung vorgeht, wenn man ihr die Mög lichkeit gibt, aus eigener Initiative oder auf dem Verordnungswege eine Verbesserung oder Veränderung bei Durchführung eines Gesetzes herbeizuführen. Das Elend auf dem Gebiete des Wohnungswesens sieht man in den Gemeinden von Tag zu Tag größer und schlimmer werden. Dazu kommt noch, daß von den Kriegswucherern und Schiebern! Mietpreise gezahlt werden, die für die Arbeiter in den einzelnen Gemeinden unerschwinglich sind. Und infolgedessen haben die Besitzer auch alle Ursache, ihre Mietparteien bei der geringsten Gelegenheit aus der Wohnung herauszubringen, weil sie die Wohnung besser verwerten, an andere teurer vermieten können, als es bis jetzt der Fall war. Durch das Gesetz sollte mm die Möglichkeit gegeben werden, zu hindern, daß fremde Schieber und Kriegswucherer in die Gemeinden einziehen und die Wohnungen unnötigerweise verteuern. Und wenn wir auf die erwähnte Erledigung in den Gemeinden monatelang warten müssen, welches Ver trauen können wir da zu der Regierung haben, die mit solcher Leichtfertigkeit über Gesetze hinweggeht, die so ungeheuer große Wirkungen für die Gemeinden mit sich bringen können?
Wir sehen also, daß zwar vom Anfang des Gesetzes bis zum Ende den Gemeinden irgend etwas gegeben werden soll, daß aber so schwerwiegende Bestimmunmungen darin enthalten sind, daß wir bei bestem Willen nicht dafür stimmen, können und auch die Verantwortung dafür ablehnen müssen, ablehnen müssen, aus dem Grunde, weil man uns nicht die Möglichkeit gegeben hat, sachlich an diesem Gesetz mitzuarbeiten, weil wir von vornherein
gesehen haben, daß die Vereinbarungen schon fix und fertig waren, daß es für uns unmöglich ist, an den sachlichen Beratungen teilzunehmen und in irgendeiner Weise an diesem Gesetze eine Abänderung zu erwirken. Auch im Plenum hier, vor den Toren der Öffentlichkeit, wird es ums nicht möglich gemacht, das Gesetz zu kritisieren oder Anträge zu stellen, weil wir von vornherein wissen, daß alle Anträge, die von unserer Seite gestellt würden, ohne weiteres abgelehnt würden,
Und außerdem sehen wir eine derartige Behandlung der 96 Punkte, die auf der Tagesordnung stehen, daß ein Uneingeweihter glauben müßte, es handle sich nicht um die Schaffung von Gesetzen, sondern um die Erledigung von Kleinigkeiten, Aus dieSteim Grunde sind wir, wie schon gesagt, nicht in der Lage, die Verantwortung für dieses Gesetz, wie auch für die übrigen Gesetze, die hier beschlossen wurden, mitzutragen, und wir werden infolgedessen gegen dieses Gesetz stimmen. (Souhlas na levici. )
5. Øeè sen. dr Hellera (viz str. 467 protokolu):
Hoher Senat! Mit dieser Vorlage beschreiten wir einen Weg, der uns zu sehr gegefährlichen Konsequenzen führen kann Die Vorlage, die uns heute zur Genehmigung überreicht wurde, beinhaltet nichts anderes als einen Prohibitivzoll für Automobile, Das heißt: die gesamte Industrie,
- ich werde später darauf zurückkommen
- die gesamte Industrie, welche Automobile nicht für den Luxus - davon spreche ich nicht - sondern hauptsächlich Lastautos oder Autos zum unbedingten Gebrauch benötigt, wird durch diese Vorlage schwer geschädigt. Diese Vorlage ist deshalb schlecht und unvollständig, weil sie keinen Unterschied zwischen Luxusautos und Gebrauchsautos macht. Es mag sein, daß Luxusautos diesem hohen Zoll vertragen und daß man ihn auferlegen muß, aber Gebrauchsautos, d. h. Autos, die man zum Gewerbe braucht, mit diesem Zoll zu belegen, bedeutet nichts anderes als eine so ungeheure Verteuerung der betreffenden Gegenstände, daß sie kaum mehr erschwinglich sein werden.
Und nun möchte ich eine ganz kurze Reminiszenz an das alte Österreich pflegen. Im alten Österreich hatten wir Hochschutzzölle, Prohibitivzölle für die Eisen-Produktion. Die Folge davon war, daß wir alle Eisenfabrikate im alten Österreich ungefähr doppelt und dreifach so teuer bezahlen mußten, als sie im Ausland bezahlt wurden, die Folge davon war, daß der österreichische Staat jeden Waggon, den er kaufte, ungefähr dreimal so teuer bezahlen mußte, als dieselben Waggons z. B. in Deutschland kosteten. Ich erinnere Sie, meine Herren, daran, daß Sie es waren, die damals gegen die Eisenindustrie und deren Präsidenten Kestranek einen heftigen Kampf um diese Sache führten, einen Kampf, der vollberechtigt war, der aber im alten Österreich leider zu keinem günstigen Resultat geführt hat. Und genau dasselbe, was damals geschah, wollen Sie heute wieder machen. Sie, meine Herren, wollen wieder eine Industrie auf eine solche Weise schützen, daß jede Konkurenz des Auslandes ausgeschlossen werde, d. h. Sie wollen Hochschutzzölle, Prohibitivzölle, die jede Einfuhr unmöglich machen. Es ist ganz richtig wie der Herr Berichterstatter gesagt hat, daß die Automobilinidtustrie geschützt werden muß, daß sie heruntergekommen ist, daß Arbeitslosigkeit herrscht, daß Aufträge fehlen, aber mit diesem Gesetz werden Sie bewirken, daß die Konkrrenz ausgeschlossen, daß jede Einfuhr aus dem Auslande unmöglich gemacht wird und daß daher die inländische Autoindustrie Preise verlangen kann und wird, wie sie will. Ich bemerke, daß Prohibitivzölle auch noch die zweite sehr schlechte Wirkung haben, daß die Industrie, welche durch sie geschützt ist, technische Fortschritte nicht mitmacht, weil sie dies nicht braucht; und ein großer Teil der Schuld daran, daß wir heute in der Èechoslovakischen Republik in vielen Industrien de Auslande gegenüber nicht konkurrenzfähig sind, ist darin gelegen, daß diese Industrien durch Hochschutzzölle geschützt waren und den modernen Fortschritt der Technik nicht mitgemacht haben, weil sie ihn nicht mitmachen mußten. Sie waren eben durch die Zölle geschützt, sie wußten, daß die ausländische Konkurrenz ausgeschaltet ist und sie haben nun weitergewirtschaftet wie seit Jahrzehnten.
Ich bitte, meine Herren, überlegen Sie es, welchen Anfang Sie hier mit einem solchen Gesetz machen. Bedenken Sie noch weiter die Zustände in unserer Bauindustrie. Wir haben heute Preise in der Bauindustrie, welche die Preise des Auslandes um ungefähr das Doppelte und noch mehr übersteigen. Wenn wir dieses Gesetz für die Automobilindustrie beschließen, kommt morgen die Bauindustrie und verlangt genau denselben Schutz. Die Folge wird sein, daß die Bautätigkeit noch mehr als bisher eingeschränkt und verteuert wird, daß wir noch weniger als bisher werden bauen können. Und wenn die Arbeiter in der Automobilindustrie dieses Gesetz verlangen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit in ihrem Industriezweige, so tun sie es, weil sie die Wirkungen dieser Hochschutzzölle, dieser Prohibitivzölle, nicht bis zum letzten Ende durchdenken. Denn diese Prohibitivzölle in der Industrie schädigen letzten Endes wieder und verteuern den Konsum, werden selbstverständlich auf die konsumie renide Bevölkerung überwälzt und schädigen zum Schlusse die, die sie verlangen. Ich fürchte, wenn dieses System der Prohibitiv-und Schutzzölle in den Staaten, nicht nur in unserem Staate, in den Staaten überhaupt wieder wie vor dem Kriege, platzgreift, wird eine Kräftigung und Gesundung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse unmöglich gemacht. Wir haben alle geglaubt, daß nach dem Kriege, nach den Erfahrungen, die wir vor dem Kriege, im Kriege und nach dem Kriege gemacht haben, ein Hochschutzzoll, ein Prohibitivzollsystem einfach unmöglich sein wird.
Ich erhebe hier meinß warnende Stimme, aus gar keinem ändern Grunde - Kollege Kleèák möge mir glauben, sicherlich nicht aus nationalen Gründen (Veselost. ) - sondern tatsächlich nur im Interesse unserer Industrie und unserer arbeitenden Bevölkerung, die mit der Industrie zusammenhängt, solche Gesetze zu beschließen, die wieder Prohibitivzölle, Hochschutzzölle einführen, das heißt die Absperrung unseres Staates vom Auslande. Die Folge solcher Zölle ist die sofortige Retorsion vom Auslande. Wir schließen uns heute mit Automobilem ab, das Ausland morgen mit Dingen, die wir von dort brauchen. Das ist ganz selbstverständlich, die Folge solcher gesetzlicher Maßnahmen ist der Wirtschaftskrieg, Bedenken Sie, ob unsere Lage eine solche ist, daß wir einen Wirtschaftskrieg aushalten! Fragen Sie sich selbst, ob wir imstande sind. das durchzuhalten, daß wir mit unseren benachbarten Staaten, mit denen wir die größten wirtschaftlichen Beziehungen haben, in wirtschaftliche Konflikte kommen. Wenn auch vielleicht nicht momentan, weil die Staaten schwach sind. Aber sie erstarken, und es kommt die Zeit, wo Retorsionsmaßnahmen kommen müssen und werden, wo wir auf unsere Kosten all diese Dinge austragen. Ich bitte Sie, dies zu bedenken.
Ich beanstände in diesem Gesetze erstens die Höhe der Zölle an sich, weil sie als Prohibitivzölle wirken, die uns vom Auslande absperren, weil dadurch eine ungeheuere Verteuerung der Artikel, eine Überwälzung auf den Konsum, das
Aufhören des technischen Fortschrittes in dieser Fabrikation, der dann nicht mehr notwendig ist eintritt. Ich beanstände in diesem Gesetze, daß auch kein Unterschied gemacht wird zwischen. Luxus und Nutzautomobilen. Das Gesetz ist unvolständig, nicht reiflich überdacht. Wir haben den Antrag gestellt, die Vorlage an den Ausschuß wieder zurückzuweisen.
Ich bitte Sie im Interesse unserer gesamten Industrie, fangen Sie mit solchen Gesetzen nicht an, im Interesse unserer Arbeiterschaft beginnen Sie nicht mit solchen Gesetzen: sie führen zu einem Resultat, das sich heute nicht überblicken läßt, das letzten Endes ein schlechtes für unseren Staat sein muß; und Sie werden ganz sicher im Interesse unsenes Staates handeln, wenn Sie die Sache noch einmal, zwei Monate, überlegen, weil Sie zu den: Schlusse kommen werden, daß solche Absperrungsgesetze gegen das Ausland in der heutigen Zeit unmöglich sind. Ich ersuche Sie, unseren Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuß anzunehmen, und bitte Sie nochmals dringendst, in unserem Antrage keine feindliche Maßregel gegen Sie zu erblicken. Man kann doch zu solchen Vertagen ruhig und sachlich sprechen. Es ist nur die Sorge um unsere Bevölkerung und unsere Industrie, die uns bewegt. Ich bitte Sie überzeugt zu sein, daß wir nur dieser Sorge Ausdruck geben, ich bitte Sie, unseren Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuß anzunehmen. (Souhlas a potlesk. )
6. Øeè sen. Polacha (viz str. 473 protokolu):
Hoher Senat! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich schließe mich der sittlichen Entrüstung an, die in den Worten des Berichterstatters Herrn Kollegen Pánek gelegen ist. Diese Sache mit der Auszahlung der Oktoberrate an die Beamten hat eine wahre Leidensgeschichte. Ich bitte! Es wird diesmal die Annahme des Antrages mit der Teuerungstendenz begründet und empfohlen, welche die Lage der öffentlichen Beamten, der Staatsbeamten wesentlich verschlechtert. Aber dieses Hinziehen der Durchführung eines Versprechens durch drei Vierteljahre, während einer Zeit, in der durch die Teuerung sich die Lage der Staatsbeamten wesentlich verschlechtert hat, ist ein Grund mehr, der dem verantwortlichen Faktor die Verpflichtung auferlegt, nunmehr aber wirklich überhaupt keinen Augenblick mehr verstreichen zu lassen, um dieses verpfändete Wort einzulösen. Meine sehr verehrten Anwesenden! Die Eile, mit der wir heute über vierzig Gesetze durchpeitschen, sollte auch eine Aufforderung zur Eile für die Regierung und für jene Faktoren sein, welche die Beamten mit der Durchführung dieser Sache so lange hingehalten haben. Kollege Pánek hat Ihnen ja die Geschichte dieser ganzen Angelegenheit auseinandergesetzt. Vom November wurde die Sache zunächst bis zum Dezember verschleppt, wo die Regierung erklärte, sie würde an die Durchführung gehen. Nach einer sehr deutlichen Mahnung vonseiten der Beamten, nach mehr als viermonatlicher Dauer, ich weiß nicht, im April oder Mai wurde endlich der irrste Teil dieser Oktoberrate ausgezahlt mit der Drohung, daß sie zurückgezahlt werden müßte - es wäre eine lustige Geschichte gewesen, wie man es durchgeführt hätte, daß sie von den Beamten zurückgezahlt werden müßte, wenn die Auszahlung nicht legalisiert würde. Und heute, wo wir auseinandergehen, heute im Monat August, ist die Angelegenheit noch immer nicht erledigt und es ist noch immer die vorsichtige Bemerkung an die Annahme dieses Antrages geknüpft worden, daß das Finanzministerium die Bedeckung suchen würde, resp. ist sie durch die beiden Ausschüsse, den sozialpolitischen und Budgetausschuß, auf. gefordert worden, aus der gesteigerten Steuereinnahme diese Pflicht zu erfüllen. Diese ungeheuere Vorsicht, diese Penibilität hat sonst die Regierung in all jenen Anträgen nicht an den Tag gelegt, deren Annahme sie uns heute empfohlen hat. Schon Kollege Dr. Heller hat darauf hingewiesen, daß in einer Reihe von Anträgen, und gerade in dem Antrag, den Sie unmittelbar vor diesem Antrag angenommen haben, von der Bedeckung und von der Notwendigkeit der Sicherstellung der Bedeckung nicht die Rede gewesen ist, daß aber hier in diesem Falle, wo es sich um eine für die Beamtenschaft so wichtige und unumgängliche Sache handelt, diese Vorsicht so weit getrieben wird, daß das Gefühl der Verbitterung in die Beamten einziehen muß.
Und, werte Anwesende, diese Frage ist doch sicherlich keime Frage, die unter dem Gesichtspunkte des Nationalen betrachtet werden kann! Dies tut allerdings Koll. Kleèák, dem es gelungen ist, das vorigemal und auch heute in Reden, in denen nicht ein Wort von der nationalen Frage war, in denen bewußt von beiden Rednern die nationale Frage ausgeschaltet wurde, die ganz polemische Betrachtung auf das nationale Geleise zu führen, wahrscheinlich in diesem Falle schon mit Rücksicht darauf, daß ein engerer Parteigenosse von ihm für den Antrag eintrat. Im vorliegenden Falle aber würde es ihm wohl schwer möglich sein, den Zusammenhang mit der nationalen Frage herzustellen. Also, werte Anwesende, wir fordern die Regierung auf, sich an der Eile von uns alten Herren in dieser Körperschaft ein Beispiel zu nehmen und sich an die sofortige Durchführung dieser Sache zu machen und wenigstens durch eine gute Tat vor ihrem Abgang sich eine halbwegs angenehme Erinnerung bei den Beamten zu verschaffen. In diesem Sinne bitte ich Sie, als Ihre ernste Willenskundgebung durch die einstimmige Aufnahme des uns vorgelegten Antrages zum Ausdruck zu bringen, daß für die Regierung keine Ausrede, kein Hinhalten mehr möglich ist, um das langfällige Versprechen endlich einzulösen. (Souhlas. )
7. Øeè sen. Heckera (viz str. 479 protokolu):
Meine Damen und Herren! Es ist wohl die eigentümlichste Erscheinung der Gesetzgebung in diesem Staate, daß trotz des starkan Einschlages der sozialistischen Parteien in der gesetzgebenden Körperschaft bei dieser ganzen Gesetzgebung, wie sie bis jetzt gewesen ist, die sozial-politischen Gesetze wohl am stiefmütterlichsten, um es deutlicher sagen, am ungerechtesten behandelt wurden. Gerade an jenen Teil der Bevölkerung, auf dem nicht nur zum größten Teile die Arbeit lastet, auf den auch der Staat die meisten Lasten überwälzt - was auch bei den heute zur Verhandlung gestandenen Steuervor lagen wieder zur Genüge bewiesen wurde - gerade an diesen Stand, der unter den durch den Krieg hervorgerufenen Verhältnissen am meisten zu leiden hatte und zu leiden hat, gerade an diesen Stand, an die Arbeiterschaft, wird am allerwenigsten gedacht, ihr wird am wenigsten Aufmerksamkeit geschenkt. Wir haben dies "nicht nur in der Arbeitslosen Versicherung gesehen. Wir sehen unsere ganze sozialpolitische Gesetzgebung stocken. Die ersten Anfänge hatten wir nach dem Zusammenbrach, nach dem Kriege: den Achtstundentag, das von Altösterreich übernommene Gesetz über die Erwerbslosenunterstützung und einige andere Kleinigkeiten. Es schien damals, als ob auch in diesem Staate endlich mit dem alten System gebrochen werden würde, daß man nämlich die Arbeiterschaft als etwas behandelt, die nur da ist zum Arbeiten, die aber sonst nicht jenes Schutzes bedürfte, der ihr von rechis. wegen zukommt. Wir haben seit Jahr und Tag, seit die Nationalversammlung endlich einmal so zusammengesetzt ist, wie es sich in einem demokratischen Staate gehört, gesehen, daß in der sozialpolitischen Gesetzgebung gar nichts mehr gemacht wird; im Gegenteil, das Wenige, das bestand, ist zum Teil noch verschlechtert worden. Wir haben gesehen, daß in der Altersversicherung, in der Invaliden, der Witwen und Waisenversicherung gar nichts mehr geschehen ist.
Auch das Gesetz, das uns jetzt vorliegt, besagt, daß Arbeiter, die vermöge ihrer geistigen oder physischen Beschaffenheit eine regelmäßige Arbeit "teilt verrichten können, von der Arbeitslosenunterstützung ausgeschlossen sind. Wenn diese Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, heute von dieser Begünstigung ausgeschlossen sind, hätte zumindest die Gesellschaft die Verpflichtung, für diese Merschen zu sorgen, wenn sie ihrer Beschäftigung nicht mehr nachgeben können.
Die Staatsnotwendigkeiten sind vorausgegangen. Und wenn ich eingangs erklärt habe, daß in einer gesetzgebenden Körperschaft, wo die sozialistischen Parteien doch immerhin eine Roll< spielen sollten, gerade auf diesem Gebiete soviel wie gar nichts getan wird, so sagt das sehr viel. Das sagt den Massen draußen, daß vielleicht bei einem Teile der gute Wille, bei einem anderen Teile vielleicht das Verständnis fehlt, mit jener Energie, mit jener Kraft sich fürdie Arbeiterschaft einzusetzen, wie es notwendig ist. Sie wissen, wir kommen immer weiter zurück. In Deutschösterreich, in Deutschland ist man auf diesem Gebiete viel weiter. Wir haben in Deutschösterreich bereits Arbeiterkammern. Wie lange und wie oft haben wir sie schon bei uns gefordert! Es nützt nichts, es rührt sich nichts, über allen Wipfeln ist Ruhe, der Arbeiterschaft ist man auch in dieser Richtung nicht im mindesten entgegengekommen.
Nehmen wir den Ausbau des Gewerbe inspektorenwesens. Auch da rührt sich nichts. Unsere Gewerbeinspektoren sagen und klagen, sie können ihre Aufgaben entschieden nicht mehr erfüllen, sie sind mit administrativen Arbeiten derart überhäuft, daß ihnen für ihre eigentlichen Zwecke keine Zeit mehr übrigbleibt. Ich will gar nicht davon reden, daß an die Frage der Sozialisierung, die nach dem Zusammenbruch auch in einem Teile der bürgei-lichen Kreise eine bestimmte Rolle spielte, ganz vergessen wurde, daß auch hier von der Majorität der Nationalversammlung und dieses Hauses dasselbe geschah, daß über diese Dinge gar nicht erst gesprochen wird. Soweit es sich um die Entwicklung unser ganzen sozialen Gesetzgebung, um die Entwicklung der Sozialisierung an und für sich handelt, hat man weiter nichts mehr davon gehört und jene Leute, die noch über diese Dinge raden oder die verlangen, daß etwas geschieht, werden einfach nich gehört und ihre Anträge werden niedergestimmt.
Ich will Ihnen noch etwas anderes sagen, Vor zwei Monaten hat es einen großen Krawall gegeben, als die Regierung sich endlich dazu aufraffen wollte, eine Verordnung herauszugeben, daß bei Betriebseinschränkungen oder Stillegungen eine Kontrolle eingesetzt werden solle, ob diese Betriebseinschränkungen oder -Stillegun-gen auch wirklich geschäftlich, technisch oder sonst begründet sind. Die Unternehmer haben Sturm gelaufen, sie wollten sich eine Kontrolle des Gewerbeinspekto-rates, eine Kontrolle der Arbeiterschaft, der Vertrauensmänner im Betriebe nicht gefallen lassen und die Regierung ist zusammengeknickt. Auch das wenige, was eigentlich fix und fertig war - man wartete schon auf den Tag, wo alles im Ver ordnungswege durchgeführt werden sollte - ist auf den Ansturm der Unternehmer hin wieder von der Regierung fallen gelassen worden. So sehen die Dinge, um es kurz zu registrieren, im allgemeinen aus.
Nun zu dem in Verhandlung stehenden Gesetze selbst! Es ist nicht zu verkennen, daß dieses Gesetz, in bestimmten Sachen wenigstens, in der Erhöhung der Unterstützung, zu einem Teil eine Verbesserung bedeutet. Aber das, was die Praxis die ganze Zeit über bisher ergeben hat, blieb unberücksichtigt und die Mängel der Ver-ordnungen, die aufgrund des Gesetzes oder nach dem Gesetz vom 10, Dezember 1919 erflossen sind sind in dem neuen Gesetze alle wieder enthalten. Vor allem sind die land und forstwirtschaftlichen Arbeiter ausgeschlossen. Wir haben auch in diesem Falle nicht Gelegenheit gehabt, in den. Ausschüssen und auch sonst mitzuarbeiten, weil auch diese Vorlagen uns erst im letzten Augenblick zugekommen sind. Wie steht es mit den Bauarbeitern? Ein großer Teil der Bauarbeiter in den Industriegebieten, besonders in den Textilgebieten, die im Sommer einige Wochen oder Monate arbeiten, müssen im Winter in die Textilbetriebe gehen, da sie nicht so viel im Sommer verdienen, um davon im Winter leben zu können. Z, B. jetzt hört in kurzer Zeit, im Herbst, die Bautätigkeit auf. Das Gesetz sagt wohl, daß der Minister für soziale Fürsorge berechtigt ist, auch für diese Kategorien etwas ähnliches einzuführen und daß auch die Höhe der Unterstützung in diesem Sinne festgesetzt werden kann. Er kann, muß aber nicht, und wenn er es nicht tun will, so wird er es einfach nicht machen. Daß ist selbstverständlich. Wir meinen, daß wenn es einmal heißt: >Gesetz zur Unterstützung von unschuldig arbeitslos gewordenen Menschen<, daß dann jeder, der ohne sein Verschulden arbeitslos wird, das Recht auf Unterstützung hat. Ob dieser Arbeiter ein Bauarbeiter oder ein landwirtschatflicher Arbeiter ist soll dabei keine Rolle spielen. Wissen Sie, was dann eintritt? Diese Menschen, nämlich die landwirtschaftlichen und Bauarbeiter, werden jetzt im Herbst hereinkommen, das Industriegebiet überfluten, sie werden die Fabrikskontors mit ihren Arbeitsangeboten belagern, weil sie die Not dazu zwingt, und welche Schwierigkeiten daraus der ständigen Arbeiterschaft der Industriegebiete erwachsen, das kann wohl jeder einzelne von Ihnen ermessen. Noch schlimmer ist aber die Bestimmung im jetzigen Gesetz, wo es heißt, daß der Minister für soziale Fürsorge berechtigt ist, die hier festgesetzten Unterstützungssätze zu reduzieren. Das bedeutet, daß wir wieder in die alten Zustande hineinkommen. Jetzt war es so: In einem Bezirk, wo ein bischen Krawall von den Leuten gemacht wurde, hat man ihnen etwas mehr bewilligt, in anderen Bezirken hat man die Unterstützung eingestellt, in einem dritten wieder es anders gemacht, und das ging so fort, so daß man nicht mehr wußte, was überhaupt gilt. Kein Minister wußte es, kein Bezirks hauptmann nicht einmal in seinem engeren Bezirkssprengel, da unter Umständen zweierlei oder dreierlei Unterstützungssatze festgesetzt wurden. Dem Ministerium wird nun wieder dasselbe Recht eingeräumt, und ich sage Ihnen, es werden kaum einige Monate vergehen, und wir werden wieder denselben Zustand haben, wie wir ihn gehabt haben. In einem Bezirke wird irgend ein Bezirksbeamte, vielleicht der Bezirkshauptmann, weil er schließlich bei der Regierung gut angeschrieben sein will - denn die sind alle gut angeschrieben, welche angeblich mit den Finanzen des Staates sparen - so ein Bezirkshauptmann wird sagen: In meinem Bezirke ist die Unterstützung nicht mehr notwendig. Dann wird man, wenn man die Unterstützungen nicht ganz einstellt, sie reduzieren oder sie wird so erschwert werden, daß es sehr schwetr sein wird, eine Unterstützung überhaupt zu erlangen. Wir haben - und ich wende mich an unsere Èechischen Parteigenossen - hier die Erfahrung gemacht, daß durch diese Kautschukbestimmungen wieder Unsicherheit hervorgerufen wird, auf die Meinung eines politischen Beamten, im Bezirke draußen wird einfach das Gesetz durchbrochen! werden und die Arbeiterschaft hat wieder das Nachsehen.