Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 62. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze v úterý dne 2. srpna 1921.

1. Øeè sen. dr Spiegela:

Hohes Haus! Der Herr Vorredner hat bereits darauf hingewiesen, daß wir in dieser Gluthitze Verhandlungen führen müssen. Ich erinnere mich da an eine Episode aus meiner Reserveoffizierszeit. Ich habe in einer Kompagnie gedient, welche von dem unfähigsten Hauptmann des Regimentes geleitet wurde. Und wenn wir von einer Übung einrückten, konnten sich die anderen ausruhen, für uns aber hieß es immer: Die fünfte Kompagnie muß strafweise nachexerzieren. So geht es auch uns. Wir sind ja nicht darran schuld, aber weil die >Pìtka< die Sache vehaut hat, müssen wir jetzt strafweise nachexerzieren.

Nun zur Sache selbst. Es ist so selten in diesem Hause und in dem anderem erst recht selten, daß bei irgend einem Anlasse staatsrechtliche Bedenken erhoben werden. Im Allgemeinen haben die Mehrheitsparteien, wenn ich mich so aus drücken darf, eine harte Haut gegenüber staatsrechtlichen Fragen, aber heute ist die Sache doch so, daß uns in, dem Bericht, über den wir jetzt verhandeln, tatsächlich Bedenken vorgetragen werden, und zwar in höchst eigenartiger Weise. Es handelt sich da um zwei Dinge. In dem einen Fall erhebt die Rechnungskontrollbehörde Bedenken. Die Kommission, welche eingesetzt ist zur Kontrolle über die ganze Gebarung, mit der Vermögensabgabe, teilt diese Bedenken, geht aber über sie hinweg. Und in dem andern Falle erhebt die Rechnungskontrollbehörde keine Bedenken, die Kommission, hat aber Bedenken, geht jedoch auch über sie hinweg. Man ist sich dessen zwar bewußt, daß die ganze Sache staatsrechtlich nicht einwandfrei ist, aber nichtsdestoweniger beantragt man, das Haus solle einfach nach den Wünschen der Finanzverwaltung vorgehen. Das wichtigste Bedenken, aber hat weder die Rechnungskontrollbehörde noch die Kommission geltend gemacht. Um den Heren in aller Kürze die Sache plausibel zu machen, bemerke ich Folgendes: Die Vermögensabgabe und die Vermögenszuwachsabgabe, um die es sich hier handelt, sind Zweckabgaben, das heißt, sie sind einem bestimmten Zweck zuzuführen. Über diesen Zweick spricht sich das Vermögensabgabegesretz ganz allgemein aus und behält die nähere Regelung einem späteren Gesetz vor, welches jedoch bis jetzt nicht erlassen worden ist.

Es heißt in denn Vermögensabgabegesetz. über den Zweck der Verwendung >Wozu die Einkünfte der Vermögensabgabe verwendet werden dürfen< und >zu welchem Zwecke die Überschüsse der Vermögensabgabe in diesem Rahmen verwendet werden dürfen, wird durch einbesonderes Gesetz bestimmt < Und dieses Gesetz ist bis heute noch nicht erschienen. Und nun handelt es sich um Folgendes; erstens sollen nach dem Antrag 50 Millionen verwendet werden für Resieauslagen, die die Regierung angeblich mit det Vorschreibung, Bemessung und. Vorbereitung dieiser Vermögens- abgabe hatte. Die Sache ist noch nicht nachgewiesen.

Nun das entspricht nicht dem im Gesetze angegebenen Zwecke; darüber sind sich die Rechnungskontrollbehörde und die Kontrollkommission des Parlamentes einig Nichtsdestoweniger - während die Kontrollbehörde in dieser Sache den korrekten strengen Standpunkt einnimmt geht die parlamentarische Kontrollkommission darüber hinweg und hilft sich in der Weise, daß sie sagt, es soll ausnahmsweise, vyjímeènì, für dieses Jahr der Betrag der Finanzvexwaltung ersetzt werden und zwar auch nicht definitiv, sondern als Vorschuß uf die Regie. Nun weiß ich. nicht, was das heißt >ausnahmsweise<, ob eine Gesetzwidrigkeit dadurch sanktiomert wird daß man sagt; >wir übertreten nur einmal, das Gesetz, einanal ist keinmal, die 50 Millionen, die geben wir gesetzwidrig aus < Abgesehen davon ist in dem Antrag, der am Schlusse des Berichteis der Kommission gestellt wird, das Wort >ausnahmsweise< nicht darin. Und nun frage ich: Was heißt >vorschußweiseten zuerst von der Bevölkerung eingezogen hat, und dann einen Teil der Banknoten wieder, ich weiß nicht, wie ich das aus dem Èechischen ins Deutsche übersetzen soll: >uvolnìno<, flüssiggemacht, freigegeben hat. Aber nicht in der Weise, daß sie die Banknoten zurückgestellt, sondern daß sie Geld aus ihren Mitteln hinausgegeben hat, etwa eine halbe Milliarde Kronen hat sie der Bevölkerung wieder gegeben. Bitte, sich das vorzustellen! Der Staat hat das Geld von der Bevölkerung genommen, hat es ihr wiedergegeben, dann hat die Bevölkerung die Vermögensabgabe gezahlt und jetzt soll dieses ganze Geld der Finanzverwaltung wieder zurückgegeben werden, weil sie diese halbe Milliarde auf die Dauer doch nicht entbehren kann. Wozu also dieser ganze Kreislauf, der nicht volksverständlich ist, denn ich weiß nicht, was das beideuten soll. Aber das ist eine Sache, die ich hier nicht zu behandeln habe, sondern, die Frage des Vermögensabgabegesetzes. Dem Vermögensabgabegesetz entspricht es nicht, daß diese Banknotenfreigebung, die die Regierung auf eine solche Weise bewirkt hat, in dieser Weise wieder saniert wird, Darüber ist sich auch,die Kontrollkommission klar. Zwar hat die Rechnungskontrollbehörde in dieser Hinsicht keine Bedenken gehabt, aber die Kontrollkommission hat gesagt, sie wäre in. Zweifel, ob diese Refundation dem Geiste des Gesetzes entspricht. Damit ist schon implizite gesagt: Dem Wörtlaute entspricht sie gewiß nicht, aber denn Geiste offenbar auch nicht. Denn diese Beträge, die da jetzt refundiert werden sollen, wurden nicht verwendet zur Verminderung des Bank notenumlaufes, das würde man ja verstehen, daß die Vermögensabgabe dazu verwendet wird, um auf diese Weise die Verminderung des Banknotenumlaufes zu decken sondern es soll der Betrag von einer halben Miliarde, der übrigens noch gar nicht da ist, wie der Herr Berichterstatter gesagt hat, dem Regierung gegeben werden, weiche als Belohnung dafür den, Banknotenumlauf nicht erhöht hat. Das steht ausdrücklich im Berichte. Dem Gesetze entspricht es, auch nicht. Das Hauptbedenken ist, daß wir überhaupt meiner Meinung nach über die Überschüsse der Vermögensabgäbe nicht in dieseir Weise beraten können. Wir können eicht einen Beschluß fassen, sondern nasch dem Vermögensabgabegesetz ist ein eigenes Gesetz zu erlassen. Die Finanzverwaltung müßte, wenn sie in dieser Sache die Entscheidung des Parlamentes haben will, eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, um sie der parlamentarischen Verhandlung zugänglich zu machen. Und der Vorgang, den die Kontrollkommission hier gewählt hat, entspricht ganz gewiß nicht dem Gesetze; es heißt im Gesetze, aß der Bericht der obersten Rechnungskontrollbehörde dieser Kontrollkommission zuzustellen ist und die Kontrollkommission hat, dann Bericht an die Häuser zu erstsatten mit entsprechenden Anträgen. Aber diese Anträge können sich nur beziehen darauf, was mit dem Berichte zu geschehen hat, ob er zur Kenntnis genommen wird oder nicht, ob die Finanzverwaltung irgendwelche Direktiven geben will inbezug auf die Verwaltung der Vermögensäbgabe, keineswegs aber kann die Kontrollkommission, die gar nicht dazu: da ist, um in sachlicher Hinsicht Anträge zu stellen, beantragen, was mit den Eingängen der Vermögensabgabe zu geschehen hat. Das geht über den Wirkungskreis der Kontrollkommission hinaus. Und schon, vom allgemeinen parlamentarischen Gesichtspunkt ergibt sich das. Es ist doch nicht so daß das Parlament der Regierung in Finanzsachen nachläuft. Es ist doch der Gedanke, der jeder Verfassung zugrunde liegt, daß die Regierung das Geld anspricht und das Parlament ihr das Geld bewilligt. Aber in dem Falle hat die Regierung nichts angesprochen, das heißt, wenn sie etwas angesprochen hat, dann hat sie es auf anderem Wege angesprochen der Rechnungskontrollkommission gegenüber, vielleicht auch in einer Sitzung der Kontrollkommission, mix ist das nicht näher bekannt. Aber das ist nicht die richtige Art mit dem Parlament zu verkehren. Wenn die Regierung Geld braucht, und in diesem Falle will sie es, dann bleibt nichts anderes übrig, als daß sie selbst eine Vorlage unterbreitet, welche dann richtig den Ausschuß passiert, nicht nur so, wie es der Herr Berichterstatter gesagt hat, daß das eigentlich, nur ein Durchläufer ist, daß der Budgetausschuß es eigentlich gar nicht nötig gehabt hätte, sich mit dem Bericht der Kontrollkommission zu beschäftigen, sondern daß eine Finanzvorlage gemacht und verfassungsmäßig durchberaten werden muß. Das ist in dem vorliegenden Falle nicht geschehen.

Ich glaube, ich habe meine Anschauung genügend begründet, daß den Anträgen der Kontrollkommission keineswegs zugestimmt werden kann und ich richte en Appell on den Berchterstatter, dessen Gewissenhaftigkeit ja allgemein bekannt ist, daß er über derartige schwere staatsrechtliche Bedenken nicht einfach hinweggehen möget. (Souhlas a potlesk nìmeckých senátorù.)

2. Øeè sen. Meissnera:

Hoher Senat! Wenn ich einige Worte zu diesem ersten Punkt der Tagesordnung sprechen will, so tue ich das vom Stand, punkt der Landwirtschaft. Daß der Staat, jeder Staat Geld haben muß, ist selbstverständlich, und überall werden ja bekanntlich Steuern, hergenommen, wo sie nur herzunehmen sind. (Sen. dr Heller: Aber die anderen sollen sie zahlen!) Das ist Ihr Standpunkt, das weiß ich, Sie zahlen die allerwenigsten Steuern, Sie haben sich immer der Zahlung entzlogen. (Veselost.) Aber, meine Herren, es handelt sich um die Vermögenszuwachssteuer. Die Vermögenszuwachssteuer an und für sich wird überall, man kann sagen,, der Not halber, gut geheißen. Aber die Zuwachssteuer ist nicht überalt anzubringen und nicht überall am Platze. Und schon gar nicht bei der Landwirtschaft. Ich bitte nur einmal zu bedenken, was die Landwirtschaft während der Kriegszeit durchzumachen hatte, ob da von einem Vermögenszuwachs überhaupt die Rede sein kann. Was haben Sie nun zugrunde gelegt? Den Wert in der Vorkriegszeit, also mindestens vom Jahre 1914. Damals war die Valuta, die Krone, selbstverständlich vollwertig. Wo ist sie aber heute? Man kann da, nicht von einem Wertzuwachs sprechen, denn die Wertet, die der Gegenstand oder das Objekt damals hatten, haben sich seit der Zeit, nicht erhöht. Hier ist lediglich der Name gemeinsam, und das ist >Krone<. Und was die Krone heute gilt, wissen wir alle und was sie damals gegolten hat, wissen wir auch noch. (Výkøik: Und was die Butter und die Eier kosten, wissen wir auch noch). Und was Ihre Arbeitskräfte kosten, wissen wir auch. Und daß Sie draußen unsere Arbeiten sabotieren, das wissen wir alle auch. Dass wir hier alle wirtschaftlichen Möglichkeiten eingebüßt haben, wissen, wir auch, aber Sie nicht, weil, Sie bezahlte Agitatoren sind. Das wollte ich nur so nebenbei erwähnen. Es kommt nur darauf an, wer diese Angelegenheit behandelt, denn hier ist die Behandlung einer solchen Angelegenheit eine parteipolitische; anders kann ich es nicht sagen und annehmen. Wenn heute im Budgetausschuß über so eine Angelegenheit beraten werden soll, soll man sich erst vorstellig werden, lob hier tatsächlich eine Möglichkeit vorhanden ist, daß hier das Objekt an Wert zugenommen hat.

Wir sind um die Maschinen gekommen, nämlich um ihre Brauchbarkeit. Heute sind sie altes Eisen. Unsere Gebäude sind herabgekommen und wir müssen sie jetzt mit großen Kosten adaptieren lassen. Unser Viehstand mußte ergänzt und zwar zu einem Preise, der heute gar nicht mehr gilt. Und - das gelschah ebensogut durch die Gefälligkeit der Regierung, bei der man ständig hinterdrein war - daß tausende Stück Hornvieh aus Rumänien hereingeschmuggelt wurden und zwar unter den Augen der Regierung. Denn, das ist nicht wahr, daß sich so etwas hätte verheim lichen lassen. Aber dieser Umstand hat am meisten dazu beigetragen, daß der Preissturz eingetreten ist, so daß es uns heute eigentlich an den Kragen geht. Es nützt einmal nichts tatsächlich haben wir unseren Viehstand zum Preise von 12 bis 16 Kronen ergänzt und heute können wir ihn kaum mit 5 Kronen anbringen. (Výkøik: Das ist ja gut so ein Glück!) Sie werden noch anderer Ansicht werden, wenn diese Wetterkatastrophe noch länger andauert. Dann wird der Viehstand ein- fach herabgemindert werden in einer Weis, daß übers Jahr gar nichts mehr da sein wird, und dann können Sie wieder über den landwirtschaftlichen Wucher schimpfen. Das treffen Sie ja vorzüglich, aber wo der Wucher zu suchen ist, ob der nicht in. Ihren Reihen ist, das wird nicht gesagt. (Vykøiky.)

Nicht allein Maschinen und Geräte und das lebende Inventar hat in diesen Jahren und in der Nachkriegszeit gelitten, sondern auch . . . (Výkøiky. Hluk.)

Místopøedseda dr Soukup: Pánové, prosím o klid.

Sen. Meissner (pokraèuje): Es hat auch die Möglichkeit der Bodenproduktion gelitten. Meine verehrten Herren,die lange Kriegszeit uns jede Möglichkeit genommen wurde, dem Boden gewisse Ersatzstoffe zuzuführen, daß der Boden an Produktionskraft bedeutend abgenommen hat. Das beweisen ja auch die ganzen Produktionsverhältnisse, sonst müßte der Bodenertrag ja doch auch ausreichen, wie er in der Vorkriegszeit gereicht hat, wo wir Überfluß gehabt haben. (Senátor Pollach: Trotz des Überflusses waren Sie aber für Hochschutzzölle!) Wir haben keine genügenden Schutzzölle gehabt, mein lieber Herr, wir werden aber wohl dafür sorgen, daß unsere Schutzzölle wohl der Industrieprodukte gleichgestellt werden, dafür werden wir schon Siorge tragen. Also nicht allein unser Inventar, unser ganzes Hab und Gut, sondern auch die Bodenproduktion hat immens gelitten.

Wenn wir heute, ich möchte sagen, anfangen, etwas aufzusteigen, so kommt wieder eine Steuergesetzgebung, welche die Steuern weiß Gott woher nimmt. Unter welchem Titel das geschieht, ist ja ganz egal. Der Staat will die Steuern haben, er fragt nicht, ob auch die Erwerbsmöglichkeit gegeben ist und ob der Staat nicht auch vielfach die Schuld daran trägt, daß die Erwerbsmöglichkeitnicht in dieser Weise vorhanden ist, wie man sie von einem Steuerzahler normaler Weise erwarten kann. Die Erwerbsmöglichkeit ist heute bei der Landwirtschaft nicht in dem Maße gegeben, wie sie seinerzeit war und dennoch verlangt man alle möglichen Abgaben und schont womöglich die anderen Berufsstände. Das ist eine Angelegenheit, welche ein Parteipolitikum beinhaltet. Und alle Gesetze sind heute Parteipolitik, sonst gar nichts.

Meine Herren, ich wollte mich nur gegen eine Vermögenszuwachsabgabe von Seite der Landwirtschaft verwahren. Diese Angelegenheit sollte doch schon etwas gewissenhafter beraten werden, bevor man ein Gesetz herausgibt. Ich lehne diese Wertzuwachsabgabe im Namen der deutschen Landwirtschaft vollständig ab. (Souhlas.)

3. Øeè. sen. Löwa:

Hoher Senat! Die lange Begründung des Herrn Berichterstatters, des Herrn Kollegen Lisý, sollte zur Folge haben, daß man in, der Debatte ebenfalls eingehend zur Vorlage zu sprechen sollte. Denn vieles, was er gesagt hat, hat obzwar ich die Sprache nicht verstehe, aber wie mir von meinen Klubkollegen mitgeteilt worden ist, seine Begründung, besonders Erwähnung von den ungeheuren Fleischpreisen, die wir zu bezählen haben.

Es ist eine Tatsache, daß die heutigen Fleischpreise mit dem Preis für Lebendgewicht, wie er da draußen gezahlt wird, nicht im Einklange stehen, und daß der Schuldfragende in diesem Falle nicht der Produzent, sondern der Händler ist, also die Fleischhauer und Viehhändler, die das Vieh von den Produzenten erstehen. Wir haben in der letzten Zeit auf den Viehmärkten gesehen, daß für Lebendgewicht bei allerdings erster Qualität 6 Kronen gezahlt worden ist. Trotzdem sehen wir, daß für Fleisch pro Kilogramm 16 Kronen gezahlt werden müssen. Es steht das in keinemn Vergleiche, wenn man bedenkt, daß für Lebendvieh erster Qualität 6 Kronen gezahlt werden, während es der Konsument mit 16 bis 18 Kronen bezahlen muß. Das ist für jene, die das Fleisch direkt kaufeil müssen. Um so schwerer ist es für die Personen, die haute auf das Leben im Gasthaus ständig angewiesen sind. Dort kommt der Rückgang der Preise nicht in Betracht. Wir sehen heute nach wie vor, daß ein entsprechender Rückgang nirgends zu verzeichnen ist. Ich möchte sagen, daß hier noch immerwährend der Wucher offen besteht und daß die Regierung sich nicht bemüssigt gesehen hat, dem in irgendeiner Weise Einhalt zu tun, daß der Verkaufspreis des Fleisches mit dem Einkaufspreie der Ware in ein Gleichgewicht gebracht werde Es muß einmal auch gesagt werden, nicht daß die Schuld ein und dieselben trifft, es muß viehmehr offen erklärt werden, wo eigentlich. die Bewucherung der Bevölkerung besteht.

Nun ist es selbstverständlich, daß gerade infolge der ungeheueren Dürre wahrscheinlich ein noch bedeutenderer Rückgang des Lebendgewichtes zu verzeichnen sein wird, weil ja diel Ställe mehr und mehr, entleert werden müssen. Das Vieh muß verkauft werden, vielleicht unter allen Umständen, und deshalb ist wahrscheinlich auch damit zu rechnen, daß der Fleischpreis noch bedeutend mehr zurückgehen wird. Aber wir sehen, daß nicht das Ge- ringste gemacht wird. Im Gegenteil, wir z. B. hatten vergangene Woche in Karlsbad eine Sitzung, zu der wir auch die Fleischergenossenschaft geladen hatten. Wir haben leider dort erfahren müssen, daß die Fleischer sich noch immer auf den Standpunkt stellen, daß sie mit einem Nachteil, mit Schaden verkaufen. Wir sehen also, daß hier schon etwas gemacht werden müßte, wenn wir den Konsum wirklich mit einem Nahrungsmittel versorgen wollten, das heute als das wichtigste Nahrungsmittel bezeichnet werden maß, und wenn wir wollen, daß auch der Arbeiter in der heutigen Arbeitslosigkeit, wie wir sie noch nie getroffen haben, imstande wäre, wenigstens einmal, in der Woche sich ein Stückchen Fleisch kaufen zu können.

Aber wir sehen, daß nichts geschehen ist, wir haben auch nicht erfahren, daß die Regierung etwas unternommen hätte, um der herrschenden oder einer vielleicht zu erwartenden Futtermittelnot zu steuern. Nicht das Geringste ist bis Jetzt unterniommen worden. Dagegen sehen wir daß sich die Regierung in Deutschland sofort, als sie sah, daß durch die herrschende Dürre etwas eintreten würde, was den Viehstand dezimieren werde, mit den entsprechenden Körperschaften zusammengesetzt und versucht hat, nun Maßnahmen zu treffen, damit auch für, die Zeit der Futterrmittelnot vorgesorgt werden könnte. Aber bei uns sehen wir nicht, daß etwas vorgesorgt wird, die Regierung scheint nichts anderes zu tun zu haben, als sich daran zu erinnern, daß tatsächlich der Ständige Ausschuß noch besteht und daß sie ab und zu mit einer Verordnung kommt, die sie nachträglich dem, Senat oder dem Abgeordnetenhause zur Genehmigung vorlegt.

Mit einer solchen Verordnung haben wir es heute wieder zu tun, und das ist der Grund, warum ich mich zum Worte gemeldet habe. Wir haben von, dieser Stelle aus wiederholt schon unser Veto dagegen eingelegt und, energisch dagegen protestiert, daß in einer Zeit, wo das Abgeordnetenhaus und der Senat versammelt sind, wo sie weder vertagt noch geschlossen sind, die Regierung immer und immer wieder sich auf jenen. weder durch das Gesetz noch durch die Verfassung begründeten Standpunkt stellt und im Verordnungswege aufgrund des besonderen Ermächtigungsgesetzes Gesetze und Verordnungen hinausgibt. Wir sind deshalb zu dem Beschluß gekommen, daß wir der Regierung endlich einmal offen und klar sagen müssen, daß sie die Geduld des Senates und des Abgeordnetenhauses und auch die Geduld des Volkes nicht auf das äußerste treiben soll. Jetzt, glaube ich, ist das Maß schon voll. Die Regierung muß endlich bei sich Einhalt tun. Ich verweise gerade auf die Verhältnisse in freiherer Zeit, wenn die altösterreichische Regierung einmal mit dem § 14 zu wirtschaften angefangen hat, in einer Zeit, wo das Parlament noch tagte. Da waren es gerade die Herren von der Majorität, welche damals mit aller Energie gegen eines solche Mißwirtschaft mit dem § 14 eingetreten sind. Und heute, wo die Herren am Ruder sind, heute decken sie jede solche Wirtschaft - ich möchte sagen - mit dem Schleier der Nächstenliebe. Das muß nun einmal ein Ende nehmen und deswegen können wir auch diese Vorlage, betreffend den. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Verordnung. vom 21. Jänner 1921, mit welcher Vorschriften über den Verbrauch von Fleisch und Fett aufgehoben werden, nicht zur Kenntnis zu nehmen. Wir möchten aber auch bitten, daß sich endlich einmal auch die Majorität aufraffe und einen solchen Bericht der Regierung nicht zur Kenntnis nehme, damit die Regierung endlich einmal wisse, daß sie, solange das Abgeordnetenhaus und der Senat tagen, nicht in der Lage ist und auch nicht das Recht hat, auf irgendwelcher gesetzlicher Grundlage im Verordnungswege irgendwelche Gesetze und Verordnungen herauszugeben. Wir werden deshalb gegen die Vorlage stimmen. (Potlesk.)